Protokoll der Sitzung vom 12.11.2015

(Zuruf von der CSU: Rot-Grün!)

Ich will das an dieser Stelle gar nicht weiter kommentieren. Es stellt sich schon die Frage: War SchleswigHolstein in den letzten Wochen nur deshalb überhaupt in der Lage, Flüchtlinge aufgrund der EASY-Verteilungen bei sich aufzunehmen, weil gleichzeitig still und heimlich ein erheblicher Teil nach Schweden weitergeleitet worden ist? Ohne die Weiterleitung nach Schweden ist Schleswig-Holstein offensichtlich schon heute nicht mehr in der Lage, die Menge an Flüchtlingen aufzunehmen, die es aufgrund des schleswig-holsteinischen Anteils an der EASY-Verteilung aufneh

men müsste. Das ist auch eine bemerkenswerte Nachricht, meine Damen und Herren. Ein SPD-Innenminister hat das heute in die Welt gesetzt.

(Beifall bei der CSU)

Meine Damen und Herren, ich denke, die in dem Antrag zu Recht geforderte Kontingentierung ist nur bei einem effektiven Schutz der EU-Außengrenzen möglich. Wenn die illegale Migration nach Europa weiterhin so unbegrenzt wie derzeit stattfindet, wären alle festgelegten Höchstgrenzen von vornherein nur Schall und Rauch. Auch zum Außengrenzschutz führt der Beschluss der Koalition vom 5. November sinnvolle Maßnahmen auf, die nun auf europäischer Ebene eingefordert und umgesetzt werden müssen. Dazu gehört auch die Einbindung der Türkei, der bei der notwendigen Grenzsicherung eine Schlüsselrolle zukommt.

Eine Kontingentierung von Bürgerkriegsflüchtlingen muss aber natürlich zugleich mit einer Ausweitung der Hilfe für die Menschen in den Krisenregionen verbunden werden. Ziel muss es sein, dass die Menschen möglichst heimatnah, also vor allem in den unmittelbaren Nachbarländern Zuflucht und Unterstützung finden; denn je weiter sie ihr Weg auf der Flucht führt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch nach Ende des Bürgerkriegs nicht in ihre Heimat zurückkehren und dort dann auch für den Wiederaufbau nicht zur Verfügung stehen.

Eine wirksame Begrenzung der Zuwanderung muss deshalb auch mit einer Begrenzung des Familiennachzugs einhergehen. Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können, ja müssen wir davon ausgehen, dass auf jeden zu den in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten im Durchschnitt drei weitere Personen aufgrund des Familiennachzugs kommen werden. Allein das beschert uns schon auf viele Jahre hinaus Folgekosten in Milliardenhöhe. Ich denke an den Wohnungsbau; ich denke an die Sozialleistungen. Deswegen hat die Koalition zu Recht beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen. Ich will hier ausdrücklich noch einmal dankbar darauf hinweisen, dass der CSU-Parteivorsitzende, unser Ministerpräsident, dies zunächst am 1. November in Verhandlungen mit der Bundeskanzlerin und als gemeinsame Forderung von CDU und CSU und anschließend am 5. November als gemeinsame Position der drei Parteivorsitzenden durchgesetzt hat. Es ist ein gemeinsamer Beschluss der drei Parteivorsitzenden, den Familiennachzug für die subsidiär Geschützten für zwei Jahre auszusetzen. Ich lese heute, dass der Parteivorsitzende Gabriel erklärt hat, in diesem Jahr gehe es nur um 1.800, und deshalb sei dies ei

gentlich kein so wichtiges Thema; gewissermaßen sei es – ich sage das jetzt mit meinen Worten – eine Gespensterdebatte. – Meine Damen und Herren, es ist genau eines der Kernprobleme der Asylentwicklung der letzten drei bis vier Jahre, dass man in Berlin bei vielen Entscheidungen der Entwicklung immer ein Jahr bis eineinhalb Jahre hinterhergehinkt ist und sehr viel Zeit gebraucht hat, bis die notwendigen Reaktionen auf die Entwicklung eingeleitet wurden. Beim Familiennachzug sorgen wir, sorgt die CSU, sorgt der Parteivorsitzende und Ministerpräsident Horst Seehofer jetzt dafür, dass wir nicht erst zwei Jahre später reagieren, sondern dass wir rechtzeitig reagieren und jetzt sagen: Wir wollen das nicht laufen lassen, bis 100.000 aufgrund des Familiennachzugs kommen. – Wir reagieren jetzt.

(Beifall bei der CSU)

Diese Entscheidung hat auch nichts mit Integrationsfeindlichkeit zu tun. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten von vornherein nur ein Bleiberecht für begrenzte Zeit. Das ist geltendes Recht. In der Arbeitsgruppe, an der ich im Bundeskanzleramt teilgenommen habe und die am Donnerstag parallel zu den Parteivorsitzenden tagte, ist natürlich auch darüber gesprochen worden. Ich kann mich jetzt nicht namentlich damit beschäftigen, wer sich wann und wo an was erinnert. Ich persönlich kann nur feststellen: Es ist darüber geredet worden.

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Im Kreis der Parteivorsitzenden ist auch darüber gesprochen worden!)

Der Herr Ministerpräsident ergänzt, es ist auch im Kreise der Parteivorsitzenden darüber geredet worden. Dazu will ich sagen: Beschlossen wurde, weil es eine Änderung des geltenden Rechts erfordert, dass der Familiennachzug für die subsidiär Geschützten ausgesetzt wird. Es gibt einen Unterschied zwischen denen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden und solchen, die nur subsidiären Schutz verdienen. Das ist geltendes Recht. Es ist aber wiederum so gewesen, dass dieses Recht zeitweise außer Kraft gesetzt und nicht mehr angewandt wurde. Man hat aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung vonseiten des Bundesamtes entschieden, einfach jeden, der aus Syrien kommt und der die syrische Herkunft glaubhaft macht, nach der Genfer Flüchtlingskonvention anzuerkennen. Das Verfahren kann dann nämlich ohne persönliche Anhörung einfach im schriftlichen Verfahren erfolgen, ohne dass ein Klagerisiko besteht. Das ist logisch; denn wenn ich jeden anerkenne, dann klagt keiner mehr. Meine Damen und Herren, angesichts der aktuellen Zahlen ist das aber nicht mehr hinnehmbar. Man kann nicht

zur Verfahrensbeschleunigung und um Klagen zu vermeiden jedem Antrag stattgeben. Deshalb wird das geändert. Das liegt aber in der Entscheidungskompetenz des Bundesinnenministeriums. Am Schluss geht es um nichts anderes als darum, dass das Bundesamt in jedem individuellen Fall die sachgerechte Entscheidung trifft, wer einen Schutzgrund nach der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen kann. Wer das kann, der bekommt den Schutzstatus. Wer aber nur den Anspruch auf subsidiären Schutz hat, der kann auch nur diesen Schutz bekommen. Jemand, der offenkundig nur den subsidiären Schutz beanspruchen kann, der kann nicht trotzdem den höheren Schutz nur aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bekommen. Das führt nämlich dann beispielsweise zu gravierenden Auswirkungen beim Familiennachzug. Im Übrigen kann ich von denen mit subsidiärem Schutz nach der geltenden Rechtslage auch erwarten, dass sie dann, wenn die Gefahr durch den Bürgerkrieg vorbei ist, in ihre Heimat zurückkehren. Das ist der entscheidende Unterschied. Das muss bei Bürgerkriegen weltweit der Normalfall sein. Auch nach dem Bürgerkrieg in Jugoslawien sind immerhin zwei Drittel derer, die während des jugoslawischen Bürgerkriegs nach Bayern gekommen sind, wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Das muss das Normale sein, und das kann ich von Bürgerkriegsflüchtlingen auch erwarten. Wir haben keinen Grund, von dieser menschlich klar vertretbaren und juristisch klaren Position abzurücken. Das ist weder unmenschlich noch unchristlich, sondern das ist in sich völlig logisch und entspricht dem weltweiten Standard.

(Beifall bei der CSU)

Apropos individuelle Prüfung: Frau Kollegin Kohnen, Sie haben den heute in den Medien vielfach zitierten Brief von Ordensleuten an den Herrn Ministerpräsidenten angesprochen. Man muss sich über die wohlfeilen Schlagzeilen hinaus mit den Details beschäftigen. Der Kern dieses Briefes ist zum einen ein Missverständnis bei den Ordensleuten.

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Hören Sie zu, Frau Kohnen! – Unruhe bei der SPD)

- Moment, die Ordensleute schreiben nämlich ausdrücklich:

Wir plädieren... dafür, auch die Asylanträge von Geflüchteten aus sog. "sicheren Herkunftsstaaten" individuell und mit einem wohlwollenden Blick auf die Schicksale dieser Menschen zu prüfen. Denn nur die Einzelfallprüfung entspricht dem Grundgedanken unseres deutschen Asylrechts.

Ja, das ist richtig. Das hat aber auch keiner in der Koalition in Berlin infrage gestellt. Es findet selbstverständlich nach wie vor eine Einzelfallprüfung statt. Sie findet für diese Personen aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland allerdings beschleunigt statt. Wir wollen ein schnelleres Verfahren, keine Frage. Nach wie vor findet aber eine Einzelfallprüfung statt. Jeder Einzelne hat die Möglichkeit, zu erklären, warum er sich im Unterschied zur allgemeinen Kategorie "sicheres Herkunftsland" persönlich trotzdem in einer ganz besonderen Weise verfolgt sieht. Das wird vom Bundesamt in 99 % der Fälle nicht festgestellt, und deshalb wird der Antrag abgelehnt. Diese Möglichkeit hat aber nach wie vor jeder Einzelne. So viel zu dem Missverständnis der Ordensleute. Sie befürchten etwas, was überhaupt nicht gegeben ist.

Zweitens wird in dem Schreiben an den Ministerpräsidenten appelliert, sich dafür einzusetzen, dass die Erklärung, die Westbalkanstaaten Bosnien, Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren, wieder zurückgenommen wird. - Das nehme ich zur Kenntnis, aber ich möchte Frau Kollegin Kohnen darauf hinweisen, dass diese Einschätzung gemeinsam von CDU, CSU und SPD in Berlin beschlossen worden ist.

(Beifall bei der CSU)

Wenn das der Kernpunkt des Appells vonseiten der Ordensleute ist, dann ist das doch kein Punkt, den man hier in Bayern für Propaganda besonders in Anspruch nehmen könnte.

(Florian von Brunn (SPD): Dafür sind Sie zuständig!)

Meine Damen und Herren, wir erwarten vom Bund, dass er die notwendigen gesetzlichen Änderungen für das in der Koalition Vereinbarte schnellstmöglich auf den Weg bringt und auf europäischer Ebene mit allem Nachdruck mehr Lastenteilung und besseren Außengrenzschutz einfordert. Daneben werden wir die notwendige Diskussion über Kontingente für Bürgerkriegsflüchtlinge und die Begrenzung des Familiennachzugs fortführen müssen, damit wir die erforderliche Eindämmung des Zuzugs erreichen. Das Mindeste aber ist - und so viel will ich abschließend sagen -, dass geltendes Recht konsequent angewendet wird. Wenn man darüber heute in Berlin streiten muss, dann zeigt das, wie dringend notwendig es ist, dass wir unseren Rechtsstaat wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Zwischenbemerkung: Frau Kollegin Kamm.

Sehr geehrter Herr Innenminister, Sie haben gesagt, man kann von Bürgerkriegsflüchtlingen erwarten, dass sie nach dem Bürgerkrieg in ihr Land zurückkehren. Sie haben Syrien mit Jugoslawien verglichen. Ich weiß nicht, ob man den Krieg in Syrien mit dem Krieg in Jugoslawien vergleichen kann. Damals hatten wir die Situation, dass der Krieg Gott sei Dank nach zwei, drei Jahren zu Ende war. Wissen Sie, wie lange der Krieg in Syrien noch dauern wird? – Das ist die erste Frage.

(Unruhe bei der CSU)

Die zweite Frage lautet: Ist es nicht besser, dass jemand, der eine gewisse Zeit nicht im Kriegsland ist, in unserem Land lernen und arbeiten kann? Ist es nicht besser, dass die Kinder hier zur Schule gehen und etwas lernen können, was sie bedauerlicherweise in den Nachbarländern des Bürgerkriegslandes nicht können? Ist das nicht besser, damit dieses Land eine Zukunft hat? Ist es nicht wichtig, alles dafür zu tun, dass die Menschen eine Qualifikation erlangen, damit es keine verlorene Generation gibt? Ist das nicht wichtig, damit die Menschen in Syrien wieder eine Zukunft haben? Verhindern wir das nicht durch diese Art von Asylpolitik, die Sie jetzt gerade vorschlagen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister, bitte.

Frau Kollegin Kamm, entweder haben Sie etwas missverstanden oder wir haben eben doch eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung der Realität.

(Zuruf von der CSU: So ist es!)

Der Bürgerkrieg in Jugoslawien hatte zum Teil schreckliche Entwicklungen: Kroatien gegen Serbien, Serbien gegen Bosnien-Herzegowina, der Massenmord an Muslimen in Bosnien-Herzegowina und dergleichen mehr. Die Situation damals war auch für Ihre Partei und den damaligen Außenminister der Bundesrepublik Deutschland eine große Zerreißprobe. Dieser Krieg ist nur beendet worden, weil sich die EU und die USA dazu entschlossen haben, militärisch einzugreifen und vor allem dem Morden der serbischen Truppen ein Ende zu bereiten. Andernfalls hätte auch dieser Krieg noch eine Weile länger gedauert. Keine Frage, Vergleiche sind immer schwierig; man sollte das aber nicht vergessen. Da in den Jahren zuvor

schon viele Gastarbeiter aus Jugoslawien nach Deutschland und Österreich gekommen sind, waren diese beiden Staaten nicht nur rein geografisch in relativer Nachbarschaft zu den Bürgerkriegsstaaten. Das war recht nahe. So ist der Weg beispielsweise von Slowenien, Kroatien usw. nach Bayern – wie wir aktuell sehen – nicht so weit. Das war im wahrsten Sinn des Wortes damals naheliegend. Wohlgemerkt: Nach dem Krieg sind über zwei Drittel dieser Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt.

Wenn Sie das auf die heutige Situation übertragen – das ist in der Debatte vorhin vom Kollegen Kreuzer schon angesprochen worden –, kann man schon sagen, dass derjenige, der vor diesem schrecklichen Krieg in Syrien flieht, in der Türkei oder in Jordanien Zuflucht findet.

Es wäre zum Beispiel auch nicht abwegig, wenn das Land, das sich als die geistige und religiöse Führungskraft, jedenfalls des sunnitischen Islams, gibt, nämlich Saudi-Arabien, auch ein paar Flüchtlinge aufnehmen würde. Dorthin ist der Weg auch nicht so weit.

(Beifall bei der CSU)

Es wäre also naheliegend, dort vor allen Dingen Muslime aufzunehmen. Dass Muslime aus Syrien, die in Saudi-Arabien keinerlei Unterschlupf finden, stattdessen in die Bundesrepublik Deutschland wollen, ist wohlgemerkt rein geografisch, Frau Kollegin Kamm, nicht besonders naheliegend. Ich betone: im wahrsten Sinn des Wortes nicht besonders naheliegend. Deshalb müssen wir uns mit diesen Fragen nun einmal etwas intensiver beschäftigen.

Ich bleibe dabei: Ja, wir wollen international handeln. Im Moment ist die Bundesregierung in Gesprächen mit anderen Regierungen dieser Welt, wie man die Lage in Syrien in den Griff bekommen kann und was man für eine Stabilisierung dort tun kann.

Die richtige Antwort ist nach wie vor: Wenn, wie ich hoffe, in absehbarer Zeit dieser Bürgerkrieg in Syrien wieder zu Ende geht, auch wenn er eventuell noch zwei bis drei Jahre dauert – das kann ich in der Tat heute nicht sagen -, erwarten wir, dass diese Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren.

Anders kann das nicht funktionieren, insbesondere dann nicht, wenn irgendwo anders, beispielsweise in Afrika, ein Bürgerkrieg ausbrechen sollte. Ich halte es keineswegs für verwerflich, nach wie vor an dieser Zielsetzung festzuhalten, liebe Frau Kamm. Ich denke, das ist auch Grundlage dessen, was die EU unter subsidiärem Schutz für Leute aus Bürgerkriegsländern versteht.

(Anhaltender Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Ich darf jetzt dem Herrn Ministerpräsidenten das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kohnen hat den Brief der höheren Ordensoberinnen und Ordensoberen, den ich heute persönlich bekommen habe, hier eingeführt, und zwar in einer Art und Weise, die ich zwar in den nächsten Tagen ganz generell annehme, die ich aber unter keinen Umständen so stehen lassen kann.

Sie haben an meine Fraktion gerichtet gesagt und aus dem Brief zitiert, dass wir einen Maßstab von Menschlichkeit aufrichten sollten. Sie haben den Eindruck erweckt, wir würden eine Politik machen, die den Prinzipien nicht entspricht, die in diesem Brief aufgestellt sind.

Nun ist dieser Brief ernst zu nehmen. Wir müssen uns damit auseinandersetzen. Er zählt aus der Sicht der Oberinnen und Oberen einige Maßstäbe auf und nennt dann auch einige Beispiele in einem Appell an mich, die zu korrigieren seien.

Ich sage das jetzt nur, weil Sie gegenüber meiner Fraktion diesen Zweifel an Menschlichkeit und vielleicht auch Christlichkeit zum Ausdruck gebracht haben. Der Brief appelliert an mich, mich dafür einzusetzen, dass die Erklärung, die Westbalkanstaaten Bosnien, Serbien, Mazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren, wieder zurückgenommen wird. Das ist einer der wesentlichen Vorschläge aus diesem Brief zur Umsetzung der Maßstäbe, die die Klöster selbst aufstellen und die Sie, Frau Kohnen, an uns gerichtet haben mit dem Zweifel, dass wir das nicht erfüllen würden. Deshalb stelle ich nur fest: Die gesetzliche Verabschiedung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten ist im Deutschen Bundestag und im Bundesrat von CDU/ CSU, SPD und auch von großen Teilen der GRÜNEN beschlossen worden.

(Hans Herold (CSU): Hört, hört!)

Deshalb bitte ich Sie zu unterlassen, uns einseitig in einer fehlerhaften Interpretation dieses Briefes zu unterstellen, unsere Politik wäre nicht menschlich, obwohl Sie diesen Maßnahmen, die Sie als nichtmenschlich einstufen, zugestimmt haben.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von der CSU: Bravo!)