Gesetzentwurf der Staatsregierung über die elektronische Verwaltung in Bayern (Drs. 17/7537) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Verzicht auf Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses (Drs. 17/8233)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Konkretisierung der Form der Auskunftserteilung (Drs. 17/8234)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Streichung der Fallgruppen im Rahmen des Rechts auf Auskunft in Art. 36 Abs. 4 BayDSG (Drs. 17/8235)
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) hier: Vollständiges Inkrafttreten innerhalb dieser Legislaturperiode (Drs. 17/8236)
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/8657)
Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Petra Guttenberger u. a. (CSU) (Drs. 17/8897)
Ich eröffne die Aussprache und weise darauf hin, dass die Gesamtredezeit der Fraktionen 24 Minuten beträgt. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Kollege Herold.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern ist ein ganz entscheidender Baustein der Digitalisierungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung und insbesondere in die Zukunft gerichtet. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein der Heimatstrategie, aber auch bedeutend in Bezug auf die Bürgernähe und eine sogenannte Verwaltungsvereinfachung. Mit diesem Gesetz wird ein Rechtsrahmen für die digitale Verwaltung im Freistaat Bayern geschaffen. Ziel ist ein flächendeckender Ausbau der elektronischen Verwaltung auf allen Ebenen: In der Stadt, auf dem Land, beim Freistaat und auch bei den Kommunen. Gerade für uns – in Anführungszeichen – "Kommunalpolitiker" ist die elektronische Verwaltung bei der Wahrnehmung unserer Verantwortung daheim ganz entscheidend, in den Stadträten und den Gemeinderäten oder auch in den Kreistagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, von großer Bedeutung und ausdrücklich hervorzuheben ist, dass dieser Gesetzentwurf auch mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist und deren Belangen im Wesentlichen Rechnung getragen wird. Die elektronische Verwaltungsleistung soll jedem Bürger sowohl orts- als auch zeitunabhängig zur Verfügung gestellt werden. Die Digitalisierung ist ein bedeutender Schwerpunkt für die CSU, die Mehrheitsfraktion, die Bayerische Staatsregierung, und ein wichtiger Aspekt der sogenannten Heimatstrategie – Stichwort Behördenverlagerung. Als Abgeordneter aus dem ländli
chen Raum bin ich unserer Staatsregierung, namentlich dem Finanzminister Dr. Markus Söder, für die wichtigen Vorschläge insbesondere zur Behördenverlagerung sehr dankbar. Auch sie spielt bei den Themen Digitalisierung und ländlicher Raum eine wichtige Rolle. Dafür ein herzliches Dankeschön unserem Staatsminister Dr. Markus Söder und unserem Staatssekretär Albert Füracker!
Von großer Bedeutung ist auch sein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung. Dieses Gesetz ist ein Baustein zum Bürokratieabbau mit einer Effizienzrendite von bis zu 1,5 Milliarden Euro pro Jahr, ich betone: insbesondere bei voller Umsetzung aller Bausteine.
Herr Kollege Herold, entschuldigen Sie die Unterbrechung. – Kolleginnen und Kollegen, es ist deutlich zu laut. Der arme Herr Herold kämpft sich hier ab, und Sie alle sind mit etwas anderem beschäftigt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Zu Beginn dieser Zweiten Lesung möchte ich auch das wichtige Thema Barrierefreiheit deutlich hervorheben. Wir müssen immer wieder darüber sprechen und sie berücksichtigen. Die Förderung von Barrierefreiheit wird explizit in das Gesetz aufgenommen. Konkret wird für neue Formen des Schriftformersatzes eine barrierefreie Ausgestaltung ausdrücklich vorgeschrieben. Man sollte auch darauf hinweisen, dass nach fünf Jahren eine Evaluierung dieses Gesetzes vorgenommen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, schon in der Ersten Lesung wurde gesagt, dass Bayern mit diesem Gesetz inhaltlich Vorreiter in Deutschland ist. Bei bisherigen Gesetzen ist der Blick insbesondere nach innen, in die Verwaltung hinein, gerichtet. Gerade der vorliegende Gesetzentwurf setzt dagegen bei Bürgern, Unternehmen und auch bei den Kommunen als Nutzern des EGovernments an. Das steht für Bürgernähe und einen modernen Staat. Das ist auch notwendig, da es die meisten Verwaltungskontakte zwischen den Kommunen und den Bürgern und auch den Unternehmen gibt.
Die elektronische Verwaltung wird auch auf die Ansprüche der Nutzer ausgerichtet. Konkret heißt das, sie können Leistungen ortsunabängig rund um die Uhr beanspruchen; sie können Leistungen einfach, schnell und auch sicher abrufen. Auch das ist ein entscheidender Beitrag insbesondere zur Bürgernähe. Im Hinblick darauf wird das Verfahren mithilfe der digitalen Unterschrift verankert und aufgebaut. Sie dient der sicheren Kommunikation.
Des Weiteren wird ein Recht auf digitale Verwaltungsverfahren und digitalen Service eingeführt. Wichtig ist außerdem die Einführung des Rechts auf digitales Bezahlen und des Rechts auf digitalen Nachweis.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz leistet meiner Ansicht nach - und das ist auch für meine Fraktion wichtig – einen entscheidenden Beitrag zum Bürokratieabbau; Stichwort moderner Staat. Dieses Gesetz ist nach meiner Ansicht und auch nach Ansicht meiner Fraktion schlank und praxisorientiert.
Es beschränkt sich auf das Wesentliche: Geregelt wird nur, was praktisch umsetzbar ist; und alles Geregelte wird zeitnah umgesetzt. Mit der Einführung dieses Gesetzes fallen zahlreiche Vorschriften des Landesrechts weg. So geht etwa die Datenschutzverordnung komplett im Gesetz auf, und rund 40 Formvorschriften werden vereinfacht.
Abschließend möchte ich die IT-Sicherheit ansprechen. Bayern baut auch mit diesem Gesetzentwurf die IT-Sicherheit aus. Ich betone ausdrücklich: Dieser Gesetzentwurf gewährleistet Cyber-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, den man immer wieder hervorheben muss und der auch mit dem Datenschutzbeauftragten besprochen wurde. Die Anti-Hacker-Einheit des Freistaates bekommt Befugnisse, Daten über Cyber-Angriffe auszuwerten sowie notfalls auch zu warnen. Auch hier werden ein moderner Datenschutz und das sogenannte Auskunftsrecht gewährleistet. Aus diesem Grunde bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema elektronische Verwaltung ist kein neues. Um das zu illustrieren, ziti
Deshalb bauen wir eGovernment als umfassendes Angebot aus. Mit der elektronischen Verwaltung können wir das Dienstleistungsangebot des Staates rund um die Uhr bereitstellen. Unser Prinzip ist: Die Daten laufen, nicht die Bürger.
Das hat allerdings nicht der amtierende Ministerpräsident Seehofer gesagt, auch nicht sein Vorgänger, Ministerpräsident Beckstein. Vielmehr hat Herr Stoiber im Jahr 2003 in einer Regierungserklärung genau dieses Thema aufgegriffen. Der Kollege Huber war damals Verwaltungsminister und sollte genau dieses Vorhaben realisieren. Doch heute, Kolleginnen und Kollegen, laufen die Bürger immer noch.
Der Ministerpräsident hat vorher in der Debatte über die dritte Startbahn eindrucksvoll darauf hingewiesen, was seine Vorgänger über die Jahre hinweg so alles vertritschelt haben. Dieses Thema gehört mit Sicherheit dazu.
Heute, zwölf Jahre nach dieser Regierungserklärung, fangen Sie mit diesem Gesetzentwurf faktisch bei null an. Nach zwölf Jahren legen Sie endlich ein Gesetz vor, das die Rechtsgrundlage für eine funktionierende elektronische Verwaltung legen soll. Das Gesetz ist nach dem, was Sie darstellen und in den Ausschüssen uns weiszumachen versucht haben, kein besonders großer Wurf. Es ist im Übrigen auch kein Zeichen für die Vorreiterrolle Bayerns. Die nähme das Land vielleicht ein, wenn Sie die Versprechungen aus dem Jahr 2003 schon damals eingehalten hätten. Richtig ist: Bayern hinkt hier anderen ganz spürbar hinterher. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht in weiten Teilen dem E-Government-Gesetz des Bundes von 2013.
Aber auch neun Bundesländer, Kolleginnen und Kollegen, haben schon eigene Gesetze oder ihre entsprechenden Verordnungen den Erfordernissen angepasst. Als Nummer 10 von 16 ist die Staatsregierung damit nicht Vorreiter, sondern allenfalls hinteres Mittelfeld. In Bayern gibt es jede Menge Kommunen, die der Bayerischen Staatsregierung bei der Bereitstellung elektronischer Bürgerdienste meilenweit voraus sind. Nicht nur zeitlich, auch inhaltlich hinkt das Gesetz den technischen Möglichkeiten und politischen Erfordernissen hinterher. Kolleginnen und Kollegen, Aufgabe wäre gewesen, ein Gesetz zu machen, das nicht nur die notwendigsten Anforderungen erfüllt, sondern eines, das in die Zukunft weist. Wenn Sie auf Barrierefreiheit hinweisen, ist festzustellen, dass es
Im vorgelegten Gesetzentwurf besteht natürlich der größere Anteil der Änderungen darin, Einzelparagrafen, die entstanden sind, als Verwaltungsprozesse noch über Papier gelaufen sind, den elektronischen Erfordernissen anzupassen. Wir bestreiten nicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien ausgesprochen fleißig waren und die Paragrafen und Gesetze durchforstet haben, um die Verhältnisse des elektronischen Zeitalters einzuführen. Doch dieses Gesetz hätte auch eine politische Dimension haben können. Das haben Sie leider verpasst; denn E-Government ist nicht nur Verwaltungsrationalisierung. EGovernment ist der Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern; E-Government ist auch Beteiligung.
Für uns Sozialdemokraten gilt: Bürgernahe moderne elektronische Verwaltung und Informationsfreiheit und Transparenz müssen Hand in Hand gehen.
E-Government muss auch Open Government heißen, und elektronische Verwaltung muss auch transparente Verwaltung heißen. Das wäre die große Chance mit diesem Gesetz gewesen. Hier bieten Sie den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern nichts. Die Regelungen des Freistaats müssen, wenn die Staatsregierung den Bürgerinnen und Bürgern auch im eigenen Hoheitsbereich Transparenz und Informationsfreiheit verweigert, zumindest berücksichtigen, dass Städte und Gemeinden, die diesen Weg gehen wollen – und es sind in Bayern nicht wenige –, die rechtlichen Rahmenbedingungen brauchen.
Aber auch im Kleinen wären Signale nötig gewesen. Hinsichtlich der technischen Standards bleibt das Gesetz im Nebulösen. Die Ämter werden immer verpflichtet, geeignete Verfahren anzubieten. Sinnvoll und im Interesse der Anwendersicherheit, aber auch der Kompatibilität der Systeme und Verfahren und der Zukunftsfähigkeit wäre aber eine Festlegung auf offene Standards gewesen. Herstellerspezifische, nicht veröffentlichte Verfahren müssen vermieden werden.
Dieses Gesetz, Kolleginnen und Kollegen, ermöglicht das elektronische Wälzen von Datenbeständen anstelle von Akten, was sicherlich notwendig ist. Eine politische Perspektive zur Teilhabe auch an Verwaltungsverfahren bietet es nicht. Daher werden wir uns zu diesem Gesetzentwurf enthalten.