Eine konkrete Personalrechnung gibt es nicht. Besonders den Schulen, die noch über älteres Personal verfügen, fehlt die Planungssicherheit. In diesem Fall könnte der Härteausgleich greifen. Nach Einschätzung der Verbände ist dieser jedoch mit 10 Millionen Euro recht dünn ausgestattet. An dieser Stelle wären mehr Mittel erforderlich. Außerdem ist die Frage nach dem Schulgeld noch offen. Ein Verbot, ein solches Schulgeld zu erheben, steht noch im Raum. Dort gibt es noch Diskussionsbedarf. Wir haben jedoch die Möglichkeit, nach einem Jahr nachzusteuern. Auf diese Weise können wir prüfen, ob sich ein solches Gesetz bewährt. Möglicherweise ist es in der Praxis sinnvoll, das Gespräch mit den Verbänden zu suchen und mit einer Neuauflage nachzusteuern.
Alles in allem stimmt die Richtung. Man hat sich geeinigt, und es war ein vernünftiger Prozess. Wir als FREIE WÄHLER signalisieren Zustimmung zu diesem Gesetz. Mit Blick auf die Zeit hoffe ich, dass dieser Abschluss nach den eruptiven Ausführungen zur dritten Startbahn und den Verstimmungen zwischen der CSU-Fraktion und dem Ministerpräsidenten dazu führt, dass alle Abgeordneten den heutigen Abend mit der nötigen Gelassenheit und dem entsprechenden Appetit angehen können. Wir danken Ihnen und stimmen diesem Gesetz zu.
Danke schön, Herr Professor Piazolo. – Auf der Redeliste stehen noch Herr Kollege Gehring und Staatssekretär Eisenreich. Beide Wortbeiträge werden wir vor 18.00 Uhr nicht mehr schaffen; es sei denn, die beiden fassen sich sehr kurz. Besteht damit Einverständnis, die Aussprache zu Ende zu führen und die Abstimmung morgen durchzuführen? – Gut. Der nächste Redner ist Herr Kollege Gehring.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche, es kurz zu machen. Ich möchte die CSU-Fraktion und die Staatsregierung zunächst einmal loben. Ich weiß nicht, wer für den Gesetzentwurf verantwortlich war. Im letzten Jahr haben Sie einen Gesetzentwurf zurückgezogen, weil er sich als mangelhaft erwiesen hat. Sie sollten aus diesen Fehlern lernen. Für die nächsten zwei Tage fällt mir mindestens ein Punkt ein, bei dem ich Ihnen empfehle, das Gleiche zu tun. Machen Sie das auch bei der Geheimschutzordnung. Es ist gut, aus Fehlern zu lernen. In diesem Fall haben Sie gelernt. Bitte tun Sie das öfter.
Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Ich möchte noch etwas zur Geschichte sagen. Private Träger und Elterninitiativen haben sich um Kinder mit schwerer Behinderung gekümmert, als es die Schulpflicht für diese Kinder noch nicht gegeben hat. Die privaten Träger und Eltern haben eine staatliche Aufgabe übernommen und übernehmen sie bis heute. Etwa 200 Schulen von privaten Trägern haben Schulgeld verlangen müssen. Dieses Schulgeld ist bisher vom Bund – Frau Kollegin Wild hat darauf hingewiesen – über das SGB übernommen worden. Das war sehr kommod für den Freistaat. Das Bundessozialgericht hat jedoch klargemacht, dass der Freistaat in der Pflicht steht.
Sie haben jetzt das Gesetz vorgelegt. Die Träger sind jetzt zufrieden. Wir müssen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen und der Revision noch einmal das Thema Härtefallregelung anschauen und prüfen, ob die Mittel ausreichend sind. Wir müssen prüfen, ob die Personalkostenzuschüsse ausreichen. Außerdem muss festgestellt werden, wie die Betriebs- und Organisationskosten tatsächlich bemessen werden. Unsere Aufgabe besteht darin, darauf zu schauen. Dafür werden wir uns einsetzen.
Ich erwarte von Herrn Staatssekretär Eisenreich noch eine Stellungnahme zur Befürchtung der kommunalen Spitzenverbände. Diese befürchten, dass möglicherweise doch Schulgeld erhoben werden soll. Wie kann man mit Anträgen im Rahmen des SGB verfahren?
Danke schön, Herr Kollege Gehring. – Jetzt hat Herr Staatssekretär Eisenreich das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Inhalt des Gesetzes möchte ich nicht viel sagen. Das haben meine Vorredner schon getan. Heute ist ein guter Tag für die privaten Förderschulen. Mit der Neuregelung der Finanzierung der privaten Förderschulen haben wir ein Volumen von 30 Millionen Euro aufgelegt. Allein für die Härtefallregelung ist im Nachtragshaushalt ein Ansatz von 10 Millionen Euro vorgesehen. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, mich bei den Trägern der privaten Förderschulen für ihre wirklich konstruktive Begleitung im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens zu bedanken. Wir haben einen ersten Entwurf vorgelegt. Im Ergebnis hat die durchgeführte Anhörung gezeigt, dass die Träger nicht zufrieden waren. Außerdem bestand im Haus keine Zufriedenheit mit dem Gesetzentwurf. Deswegen haben wir ihn überarbeitet.
Ich danke den Trägern der privaten Förderschulen. Ich danke ebenfalls für die parlamentarische Begleitung durch den Landtag. Dieses Gesetzgebungsvorhaben zeigt, dass wir für gute Argumente immer offen sind und diese in die Regelungen einbeziehen. Ich danke dem Bildungsausschuss und den anderen Ausschüssen für das einstimmige Votum. Damit wird unserem gemeinsamen Anliegen entsprochen. Ich freue mich, dass wir für die privaten Förderschulen heute einstimmig eine so starke Verbesserung auf den Weg bringen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und einen schönen Abend.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, auch für Ihre kurze Rede. – Wir haben noch drei Minuten Zeit. Das bedeutet, wir können die Abstimmung noch durchführen. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/7806 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 17/9327 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses im Rahmen der Endberatung zugestimmt. Ich verweise auf die Drucksache 17/9327. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Gibt es keine. Enthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist das Gesetz so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Das machen wir so. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind wiederum alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen. Das Gesetz trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes".
Jetzt ist es 17.59 Uhr. Ich schließe die Sitzung und mache darauf aufmerksam, dass wir morgen gleich um 9.00 Uhr mit den Haushaltsberatungen beginnen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.