All die Dinge, die Sie einbringen, sind insofern bereits Bestandteil der laufenden Prüfungen durch das Innenministerium. Ich sage deshalb an dieser Stelle ganz deutlich: Bei der aktuellen Novelle ist es wichtig, dass wir die tatsächlichen Bedürfnisse der Feuerwehren vor Ort berücksichtigen. Wir wollen uns deshalb ganz intensiv mit dem Landesfeuerwehrverband, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen abstimmen. Meine Damen und Herren, die Meinungsbildung ist bereits fast abgeschlossen. Erst dieser Tage habe ich wieder mit Herrn Weinzierl, dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes, telefoniert. Er wird uns in Kürze eine Positionierung vorlegen. Die diskutieren ganz intensiv mit ihrer Basis.
Der Landesfeuerwehrverband wird uns das Ergebnis dann vorlegen. Ich meine, der Anstand gebietet es ganz einfach, diese Positionierung abzuwarten. Schauen wir doch, wie alle Fragen verbandsintern in den Bezirksverbänden und in den Orten diskutiert werden. Herr Weinzierl hat mir bereits gesagt, dass er einer Absenkung der Altersgrenze von zwölf auf zehn definitiv nicht zustimmen wird. Sein Landesverband wird das geschlossen nicht tun. Er hat mir auch ein paar Worte mitgegeben, die ich wiederholen möchte: Jugendarbeit ist etwas anderes als die Arbeit mit Kindern. – So also der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes. Das ist ein entscheidender Satz, dem ich mich zu 100 Prozent anschließen kann.
Viel wichtiger ist es, dass wir Kinderfeuerwehren gründen, die wir in den Feuerwehrvereinen verankern. Die genießen dann selbstverständlich auch Versicherungsschutz. Dann haben wir nämlich beides. Dann können wir die jungen Leute ab sechs Jahren begeistern, ohne die Kommandanten vor Ort vor unlösbare Probleme zu stellen.
Der SPD-Antrag ist abzulehnen, weil er inhaltlich nicht praktikabel ist. Die Verantwortlichen vor Ort lehnen es ab. Ich könnte Ihnen viele Zuschriften von Kommandanten zeigen, die fragen: Was diskutiert Ihr da eigentlich? Soll ich mit den Zehnjährigen zum Unfall, zum Brand hinausfahren? – Diese Diskussion geht an der Realität doch wirklich vorbei.
(Inge Aures (SPD): So ein Quatsch! – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Fahrt Ihr denn mit den Zwölfjährigen hinaus?)
Meine Damen und Herren, ich kann auch ganz deutlich sagen: Damit hat die SPD wieder einmal gezeigt, dass sie von den Freiwilligen Feuerwehren ganz weit entfernt ist.
Nun zum zweiten Punkt, warum wir den Antrag ablehnen. Dieser Aktionismus beschädigt ehrenamtliches Engagement. Wir fragen zuerst alle draußen, den Landesfeuerwehrverband, die Bezirksverbände, die Kommandanten und die Vorstände: Was meint ihr dazu? Bringt euch ein. Das Bayerische Feuerwehrgesetz wird novelliert. Wir fragen also alle. Die machen sich dann in vielen Sitzungen und Versammlungen dazu Gedanken. Innerhalb weniger Tage und Wochen wird uns jetzt ein Papier vorgelegt. Sie aber wollen das nicht mehr abwarten. Dafür haben Sie nicht mehr die Zeit. Sie wollen jetzt anders entscheiden. Ich glaube, das ist wirklich ein Schlag ins Gesicht eines jeden, der sich an diesem Abstimmungsprozess beteiligt hat.
So geht man aber nicht mit den Ehrenamtlichen um. Meine Damen und Herren, so ein Verhalten würde ich als arrogant beschreiben. Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.
Herr Adelt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wenn Sie das Ehrenamt wirklich ernst nehmen, ziehen Sie Ihren Antrag zurück. Dann beraten wir gemeinsam im Innenausschuss, und danach werden wir eine tragfähige Lösung vorlegen. Momentan besteht keine Veranlassung, eine isolierte Frage vorwegzunehmen. Wir sollten stattdessen ein neues Gesetz schaffen, das wirklich Hand und Fuß hat, ein Gesetz, das intensiv abgestimmt ist. Wir schaffen ein Gesetz, das die Ehrenamtlichen vor Ort ausführen; deshalb sollten wir auf die Ehrenamtlichen hören. Meine Damen und Herren, ich kann Ihren Weg nicht verstehen.
Sind Sie fertig, Herr Kollege? – Vielen Dank. Dann haben wir nämlich eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Dr. Wengert. Bitte schön.
Herr Kollege Tomaschko, ich weise Ihre Unterstellungen mit Nachdruck zurück, die SPD sei weit von der Wirklichkeit entfernt, insbesondere von der Feuerwehr. Sie haben es bei den Antragstellern mit gestandenen Bürgermeistern zu tun, die zum Teil 24 Jahre lang die obersten Chefs der Feuerwehr gewesen sind.
Wir sind auch nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen, da fehlt Ihnen noch jede Menge Erfahrung. Sie sollten deshalb nicht bei jeder Ihrer Reden erst einmal die Suppe ausschütten und über die anderen irgendwelche Unterstellungen verbreiten. Sie sollten stattdessen Argumente bringen. Argumente haben Sie jetzt aber überhaupt keine gebracht, beispielsweise auch nicht im Hinblick darauf,
weshalb die Kinderabteilung nicht in den Schutz der gemeindlichen Unfallversicherung kommen soll. Sie haben auch nicht mitbekommen, dass es nicht darum geht, Zehnjährige in den Brand oder zum Verkehrsunfall zu schicken. Es geht vielmehr darum, ihnen zu ermöglichen, nach Entscheidung des Kommandanten, in die Jugendabteilung einzutreten. Sie verkennen die
Situation auch insoweit, als wir intensive Kontakte zur Feuerwehr pflegen - allerdings nicht nur zum Landesfeuerwehrverband, sondern auch zur Basis, nämlich zu den einzelnen Freiwilligen Feuerwehren. Auf dieser Ebene ist dieser Antrag zustande gekommen.
Ich weise ausdrücklich zurück, dass wir mit, wie Sie es bezeichnen, Aktionismus, das ehrenamtliche Engagement beschädigen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit. Lieber Herr Kollege Tomaschko, nehmen Sie das zur Kenntnis.
Wie lange wollen Sie, und das ist meine konkrete Frage, uns und die Feuerwehren eigentlich noch hinhalten, bis endlich die Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes kommt? Sind Sie souveräner Abgeordneter, machen Sie die Gesetze oder lassen Sie sich die Direktiven aus dem Innenministerium und aus der Staatsregierung vorgeben, wonach wir so lange mit den Händen an der Hosennaht zu warten haben, bis wir dann endlich tätig werden dürfen?
Sie können versichert sein, dass wir auch das, was der Landesfeuerwehrverband an uns heranträgt, würdigen. Wir würdigen aber auch das, was die Freiwilligen Feuerwehren an uns herantragen. Im Übrigen schätzen wir deren Arbeit außerordentlich. Viele von uns sind Fördermitglieder oder aktive Mitglieder der Feuerwehren. Im Übrigen haben wir einen Berufsfeuerwehrmann in unseren Reihen, das haben Sie beispielsweise gar nicht. Wir brauchen uns von Ihnen nicht den Verlust der Basiswirklichkeit vorwerfen zu lassen. Da sind Sie - mit Verlaub – noch ein bisschen grün hinter den Ohren. Lassen Sie sich das von einem Senior sagen.
Natürlich, Herr Präsident. Lieber Herr Kollege Paul Wengert, Ihre Ausführungen haben eigentlich für sich gesprochen. Ihnen bräuchte ich eigentlich nicht zu antworten. Uns ist es wichtig, Gesetze gemeinsam mit dem Bürger, gemeinsam mit den ehrenamtlich Aktiven zu machen. Sie haben genau das Gegenteil vorgelegt. Diese Frage, ob das für Klugheit und politische Erfahrung spricht, müssen Sie selbst beantworten. Ich tue es hier jedenfalls nicht.
Nun zum inhaltlichen Teil Ihrer Frage. Wir wollen es genauso machen, wie der Landesfeuerwehrverband: Wir wollen Kinderabteilungen schaffen, die wir gesetzlich im Feuerwehrgesetz verankern. Damit sind sie
gesetzlich versichert. Ich habe es erwähnt. Wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie es verstanden: So sind die Kinder ab sechs Jahren dabei. So sind sie verankert, und zwar so, dass der Kommandant damit vernünftig umgehen kann.
Welchen Ruf Sie sich bei den Feuerwehrkommandanten und bei den Vereinen mit Ihrem Vorpreschen erworben haben, ist Ihr Problem. Wir jedenfalls geben dem Landesfeuerwehrverband und damit allen Feuerwehren vor Ort gerne die Zeit, sich intensiv abzustimmen. - Herr Wengert, das ist doch nichts Neues. Wir werden im Frühjahr in ein gutes Gesetzgebungsverfahren eintreten. Ich hoffe, dass dann auch die SPD zur Vernunft kommt.
Zur Klarstellung ein Hinweis: Zwischenbemerkungen sind bei Redebeiträgen der eigenen Fraktion nicht möglich. – Nächste Wortmeldung: Kollege Hanisch für die FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Tomaschko, Ihre Bemerkungen waren nur große Sprüche, aber nichts dahinter. Es waren nur beleidigende Äußerungen gegenüber Kollegen. Sie hatten aber keine eigenen Vorschläge.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zur Sache kommen. Was will die SPD mit diesem Gesetzentwurf? - Sie will die Altersgrenze für den Jugendfeuerwehrdienst von zwölf auf zehn Jahre herabsetzen, und es sollen Kinderfeuerwehren ab sechs Jahren geschaffen werden können. Alle anderen Bundesländer außer Bayern haben das bereits. Baden-Württemberg hat es nicht,
aber dort wird die Entscheidung darüber der Gemeinde und dem Kommandanten überlassen. Wenn die es wollen, geht es auch. Sie können hier nicht sagen: Wer diesem Gesetzentwurf oder diesem Vorschlag der SPD zustimmt, habe vom Ehrenamt keine Ahnung. Das ist eine Feststellung, die weit an der Realität vorbeigeht, auf die ich aber nicht mehr näher eingehen will.
Meine Damen und Herren, wir machen es uns alle nicht leicht. Ich habe auch mit vielen Feuerwehren vor Ort gesprochen. Als stellvertretender Landrat komme
ich zu sehr vielen Feuerwehren, weil bei uns die staatlichen Auszeichnungen immer noch der Landrat oder sein Stellvertreter überreicht. Über die Altersgrenze wird in Bayern unterschiedlich diskutiert. Das ist ganz normal. Wir alle wissen nicht, welche die Mehreren sind und welche es nicht sind.
An Ihrer Argumentation stört mich Folgendes: Sie sind zum ersten Mal im Landtag. Wenn Sie sich nicht erkundigen, was in der letzten Legislaturperiode war, ist es Ihr Problem.
Das ist kein Vorwurf. Ich stelle fest, dass wir in der letzten Legislaturperiode dieses Thema schon einmal behandelt haben. Die CSU hat damals mit der gleichen Begründung, dass der Feuerwehrverband noch in der Meinungsfindung sei und seine Meinung noch kundtun werde und dass erst dann ein Vorschlag kommen werde, den Antrag abgelehnt.
Diese Meinungsfindung dauert inzwischen schon vier Jahre lang. Deshalb habe ich für die SPD Verständnis, wenn sie sagt, so lange will sie nicht mehr warten. Vier Jahre sind genug. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf auch unterstützen.
Lassen Sie mich einmal ins Detail gehen und das darstellen, was mir die Kommandanten vor Ort sagen. Das Rote Kreuz betreibt in Bayern Kindergärten. Es gibt Jugendgruppen des Roten Kreuzes in Bayern, bei denen das Alter überhaupt nicht entscheidend ist. Dort kann mitmachen, wer mitmachen will. Das Rote Kreuz gewinnt die Jugendlichen. Wer heute die Jugend gewinnt, hat insgesamt gewonnen. Wer sich als Jugendlicher heute entscheidet, beim Roten Kreuz oder bei der Kolping-Jugend mitzumachen oder ein Musikinstrument zu erlernen, wird mit großer Wahrscheinlichkeit in dieser Richtung weitermachen. Warum sollen wir unseren Feuerwehren nicht die Möglichkeit geben, jüngere Leute aufzunehmen? Warum sollen wir den Feuerwehren nicht die Möglichkeit geben, das zu tun? Was vergeben Sie sich denn? - Letztlich entscheidet doch der Kommandant, ob er das will, was ihm das Gesetz ermöglicht. Wenn ihm das Gesetz die Möglichkeit gibt, Zehnjährige aufzunehmen, kann er sich trotzdem entscheiden, erst mit Zwölfjährigen zu arbeiten.
Sie haben vorhin gesagt, nur Jugendliche dürften es sein. Der Zwölfjährige ist nach unseren gesetzlichen
Meine Damen und Herren, ich kann Sie nur bitten, diese Meinung zu überdenken. Spätestens in ein paar Jahren werden Sie sagen, wir wollen das in Bayern als einziges Bundesland auch nicht mehr so haben. Sie werden dann das annehmen, was die anderen bereits haben. Wir müssen es nicht deshalb haben, weil es die anderen Länder haben. So viel Patriot bin ich mit Sicherheit, dass wir auch einmal einen Alleingang starten können. Hier ist ein Alleingang aber mit Sicherheit nicht angebracht.