Protokoll der Sitzung vom 09.12.2015

Gott sei Dank werden mehr junge Menschen Masterangebote wahrnehmen, als es in den Prognosen vorhergesehen war. In der Zeit der Gesetzgebung war sogar die Überlegung, ob man nicht bestimmte Quoten gesetzlich festlegt, die den Übergang vom Bachelor zum Master bestimmen hätten sollen. Das wäre völlig falsch und kontraproduktiv gewesen.

Wir müssen uns dem Auftrag stellen, auf der einen Seite bei konsekutiven Studiengängen die inhaltlichen Angebote und die Curricula noch besser zu verzahnen, auf der anderen Seite die Berufsfähigkeit, die ein Teil der Überlegungen des Bologna-Systems war, und das, was wir an grundständigen Inhalten in der akademischen Lehre brauchen, beieinander zu halten und dem entsprechenden akademischen Anspruch Genüge zu leisten. Insofern ist die Rückkehr zum Diplom hochschulrechtlich eine Sackgasse.

Die Technischen Universitäten beschreiten einen ganz anderen Weg. Diese haben nämlich vereinbart, dass mit dem Masterzeugnis das Testat ausgestellt wird, dass der Umfang der Studieninhalte und das, was erreicht worden ist, dem klassischen Diplomingenieur entsprechen. Das sind mögliche hochschulrechtliche Maßnahmen. Aber mit Nostalgie werden wir den Herausforderungen in der Wissenschaftspolitik des 21. Jahrhunderts nicht Genüge tun.

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, einen kleinen Moment. Herr Kollege Piazolo hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, zum Ersten – das habe ich bereits mehrmals erwähnt, aber man findet kein Gehör –: Wir wollen nicht zum Diplom zurück, sondern es weiterentwickeln. Das hatte ich auch beschrieben. Aber da das scheinbar nachvollziehbar und gut ist, wird es nicht angenommen, sondern man greift auf das Alte zurück.

Ich habe eine zweite Bemerkung im Anschluss an das, was gestern der Herr Ministerpräsident gesagt hat, der auf das von ihm übernommene Erbe ein bisschen zurückgeblendet hat. Sie haben gesagt, man könne nicht zu dem zurückkehren, was vor 15 Jahren gewesen sei. Ich will Ihnen nur ein paar Dinge nennen, die vor 15 Jahren nicht Sie persönlich, jedoch die CSU verfochten hat, die sie aber heute nicht mehr verficht. Daran sieht man, dass man das doch kann. Erstes Beispiel: Sie haben vor 15 Jahren und danach die Studiengebühr vehement verfochten, heute jedoch nicht mehr. Auch das Büchergeld hat die CSU eingeführt; das gibt es aber heute nicht mehr. Auch vom

Transrapid ist man heute weggekommen. Auch von der Atomkraft, die vor 15 Jahren bei der CSU Begeisterungsstürme ausgelöst hat, ist man weggekommen. Vom Donauausbau, der vor 15 Jahren gefordert wurde, ist man heute ebenfalls weggekommen. Auch vom G 8 gehen Sie mit der "Mittelstufe Plus" langsam weg. Ich stelle mir die Frage: Warum kann man nicht wieder einmal über ein Diplom nachdenken, das Sie vor 15 Jahren auch noch vertreten haben? Die Aussage, alles, was vor 15 Jahren gewesen sei, könne man im Grunde genommen weglegen, darüber brauche man nicht mehr nachzudenken, ist falsch. Auch eine CSU hat sich in 15 Jahren gewandelt. Vieles hat sich zum Guten hin geändert. Denken Sie auch über dieses Diplom nochmals nach.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich kann jetzt nicht unmittelbar ableiten, was der Donauausbau und die Atomkraft mit wissenschaftspolitischen Fragestellungen zu tun haben.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ihre ständigen Kurswechsel, erst dahin, dann dorthin!)

Ich habe schon immer gesagt: Sauferkel allein halten, langt nicht. - Die Studiengebühren haben ihre Lenkungswirkung getan. Wir haben heute in den Haushalt einen Betrag von über 180 Millionen Euro eingestellt, der das strategische Ziel der Studienbeiträge erfüllt, nämlich zusätzliche Mittel für die Lehre zur Verfügung zu haben, an deren Verausgabung die Studierenden unmittelbar beteiligt sind. Ich meine nicht die hochschulrechtliche Möglichkeit, die besteht, um einen solchen Titel wieder einzuführen, sondern es geht um die bundesweit getroffene Entscheidung im deutschsprachigen Wissenschaftsraum. Dieser Wissenschaftsraum hat eine ganz andere Kultur, weil er eben nicht auf einem gestuften Studienabschlusssystem basiert wie etwa der amerikanische Wissenschaftsraum und übrigens auch die gesamten Länder Südost- und Osteuropas nach dem Fall des Eisernen Vorhangs. Diese Länder haben sich diesem anglo-amerikanisch geprägten System angeschlossen. Deswegen hat sich der deutschsprachige Wissenschaftsraum mit der Einführung schwerer getan. Insofern hat Frau Zacharias recht.

Wir haben natürlich wieder sämtliche AGBs und Beipackzettel gründlich mit umgesetzt. Das ist richtig. Aber ein Studienabschluss wird nicht im luftleeren Raum geschaffen. Wir haben die Grundstruktur eines gestuften Abschlusswesens, das übrigens nicht zwei, sondern drei Zyklen umfasst. Der klassische Ansatz ist ein grundständiger Bachelor zur weiterentwickelten Form des Masters und dann ein strukturiertes Promo

tionsstudium. Ich komme selber aus den Geisteswissenschaften und glaube, dass allein dieses dritte Element eine Veränderung gebracht hat, die an dieser Stelle guttut, weil ich eine entsprechende Begleitung und eine ganz andere Form der wissenschaftlichen Einbettung habe.

Das meine ich mit "Roll back". Wenn ich einen Titel schaffe, ist es ein Titel ohne Boden. Die Anschlusssystematik würde für einen Diplomabsolventen gelten. Das Beispiel Sachsen zeigt, dass der Weg eines Diplomstudiengangs rechtlich möglich ist. Ich halte ihn aber hochschulpolitisch für nicht richtig.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/6816 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen, bitte. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Eine Enthaltung bei der CSU-Fraktion.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Einer denkt schon mit!)

Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bause, Hartmann, Gote und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Reform des Bestattungsrechts: Islamische Bestattungen erleichtern – Qualität der Leichenschau verbessern – Qualität des Bestattungswesens absichern" auf der Drucksache 17/3724 bekannt. Mit Ja haben 60, mit Nein 86 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Paul Wengert, Klaus Adelt u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Senkung der Altersgrenze für Feuerwehranwärter und Förderung von Kinderfeuerwehren (Drs. 17/7547) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt gemäß der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Der erste Redner ist Herr Kollege Adelt für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Feuerwehren in Bayern leisten hervorragende Arbeit. 321.000 Bürgerinnen und Bürger sind im aktiven Feuerwehrdienst, davon allein 312.000 ehrenamtlich. Im Jahr 2014 sind sie insgesamt 60.000-mal zu Rettungseinsätzen ausgerückt. 18.000 Brände wurden bekämpft und 98.000 technische Hilfeleistungen ausgeführt. Die Feuerwehrler retteten im Jahr 2014 knapp 1.100 Menschen das Leben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Superleistung. Vor dieser Arbeit können wir nur den Hut ziehen und Danke sagen.

(Beifall bei der SPD)

Dies gilt vor allem in Anbetracht dessen, dass diese Menschen ihren Dienst freiwillig und ehrenamtlich leisten. Doch die Zahl der Ehrenamtlichen nimmt gerade im ländlichen Raum in der Summe, nicht prozentual, ab. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Bevölkerungszahl in weiten Teilen des ländlichen Raums abnimmt. Um die fehlenden Feuerwehrmänner zu ersetzen, gäbe es die Möglichkeit, das Dienstalter nicht auf 63 Jahre zu beschränken, sondern es auf 65 Jahre zu erhöhen. Der demografische Wandel macht vor unseren Feuerwehren nicht halt. So stehen manche Wehren vor Nachwuchsproblemen. Das G 8 fordert unseren Kindern eine hohe Leistung ab. Sie haben wenig Freizeit. Das steigende Freizeitangebot führt dazu, dass die Feuerwehren bei den Kindern und Jugendlichen immer seltener zum Zuge kommen.

Die Feuerwehren stehen in zunehmender Konkurrenz zu anderen Vereinen. Der Landesfeuerwehrverband hat eine teure Imagekampagne gestartet und dafür 825.000 Euro eingesetzt. - Ich sage das, damit Herr Kollege Tomaschko diese Tatsache nicht noch einmal zu erwähnen braucht. - Die Feuerwehr braucht jedoch keine Kampagnen, sondern Nachwuchs. Bayern ist bei diesem Problem nicht allein. Andere Bundesländer haben die gleichen Probleme. Diese Bundesländer haben deshalb die Altersgrenze für den Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst als Feuerwehranwärter von 12 auf 10 Jahre gesenkt. In Bayern ist das noch nicht der Fall. Wir wollen das mit diesem Gesetzentwurf nachholen.

Das Bayerische Feuerwehrgesetz wurde zu diesem Thema letztmalig im Jahre 1998 geändert. Damals wurde beschlossen, das Eintrittsalter von 14 auf 12 Jahre zu senken. Eine Novellierung des Feuerwehrgesetzes steht zwar im Raum; aber diese Novellierung lässt leider immer noch auf sich warten. Was sollen wir tun, wenn wir nicht genügend Jugendliche haben? – Wir müssen den Pool erweitern. Wir können diesen Pool sehr leicht nach unten erweitern, indem wir das Eintrittsalter verändern.

Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder mit dem Eintritt in die weiterführenden Schulen oftmals den Kontakt zu den Vereinen in ihrer Heimatgemeinde verlieren. Ist ein Eintritt in die Feuerwehr aufgrund der bestehenden Altersgrenze erst ab der 6. oder 7. Klasse möglich, haben die Heimatgemeinden oftmals das Nachsehen. Andere Hilfsorganisationen wie das THW oder das Jugendrotkreuz nehmen schon jüngere Kinder bei sich auf. Deshalb sollte dies bei der Jugendfeuerwehr auch möglich sein.

(Beifall bei der SPD)

Oft wird die Befürchtung geäußert, dass der Ermessensspielraum bei den Feuerwehren verringert wird. Die Feuerwehren wehren sich gegen eine solche Regelung und sagen, dass die Kinder noch nicht reif seien. Dieses Argument ist unbegründet; denn der Kommandant und der Vorstand entscheiden darüber, ob ein Kind reif ist oder nicht. Der Handlungsspielraum wird somit nicht eingeschränkt, sondern erweitert.

Hinzu kommt die Einrichtung der Kinderfeuerwehren. Die Kinder sind bei diesen Feuerwehren mit Begeisterung dabei. Versicherungsrechtlich sollten sie aber wesentlich besser abgesichert werden. Hier gibt es viel zu tun. Wenn wir die Nachwuchsarbeit betrachten, sehen wir: Hier wird eine Superarbeit geleistet. Wir müssen die Feuerwehren deshalb entlasten, indem sie den Versicherungsbeitrag nicht selbst bezahlen müssen.

Natürlich kennen wir die Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes. Viele Zuschriften von anderen Wehren zeigen jedoch, dass sie die Meinung des Landesfeuerwehrverbandes nicht teilen. Sie wollen eine Öffnung, sowohl bei den Kinderfeuerwehren als auch beim Dienstalter. Mir liegt ein Schreiben der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenfeld vor, die gerade dies fordert. Eine Kinderfeuerwehr kann viel Freude mit sich bringen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss: Wir wollen, dass die Kinder möglichst früh zur Feuerwehr kommen, damit sie früh an die Arbeit und an die Aufgaben herangeführt werden können.

Sie sollen auch früher als jetzt das Gelernte in die Tat umsetzen. Viele Kinder äußern den Wunsch: Wenn ich groß bin, will ich einmal Feuerwehrmann werden. Warum sagen wir ihnen nicht einfach: Kinder, das könnt ihr haben. Geht zur Feuerwehr. Ihr müsst nicht so lange warten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Danke schön, Herr Kollege Adelt. – Für die CSU-Fraktion hat sich Herr Kollege Tomaschko zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hohes Haus! Der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Altersgrenze für Feuerwehranwärter zeigt einmal mehr, wie weit die SPD vom Ehrenamt und von der Freiwilligen Feuerwehr entfernt ist.

(Inge Aures (SPD): So ein Quatsch! Wir sind näher bei der Feuerwehr als Sie!)

Herr Kollege Adelt, ich verstehe Sie nicht. Wir sind gerade bei einer umfassenden Novelle des Feuerwehrgesetzes. Trotzdem wird dieser Gesetzentwurf auf Biegen und Brechen vorgezogen, nur damit von der SPD etwas zu diesem Thema kommt. Damit wird allen Ehrenamtlichen der Schlag versetzt, dass auf sie überhaupt nicht gehört wird.

(Inge Aures (SPD): Der Mann hat keine Ahnung!)

Zum Inhalt: Sie wollen, dass die in Artikel 7 Absatz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes festgelegte Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst von 12 auf 10 Jahre abgesenkt wird. Dies ist die Hauptforderung Ihres Gesetzentwurfs. Nach der derzeitigen Rechtslage ist der aktive Feuerwehrdienst zwischen dem 18. und dem 63. Lebensjahr möglich. Zusätzlich können Feuerwehranwärter vom vollendeten 12. bis zum 18. Lebensjahr Feuerwehrdienst leisten. Sie sind dabei dem aktiven Feuerwehrmann weitestgehend gleichgestellt, abgesehen vom Einsatzverhalten oder den Einsatzmöglichkeiten. Daneben besteht bereits jetzt die Möglichkeit der Gründung sogenannter Kinderabteilungen in den Feuerwehrvereinen.

An dieser Stelle möchte ich mich ganz ausdrücklich bei den Freiwilligen Feuerwehren in Bayern bedanken. Dort leisten 317.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute ihren Dienst, davon rund 48.000 Feuerwehranwärter. Ich betone: Dies ist die tragende Säule der bayerischen Sicherheitsarchitektur. Dafür allen Ehrenamtlichen ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der CSU)

Für uns ist es ganz wichtig, dieses ehrenamtliche Potenzial dauerhaft zu erhalten, gerade im Hinblick auf die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen. Es ist auch eine Kernaufgabe unseres Handelns, dieses ehrenamtliche Potenzial zu erhalten und insbesondere die Kommunen zu unterstützen. Herr Adelt hat schon die Gesamtsumme der staatlichen Förderung genannt. Ich breche sie jetzt auf die jährliche Unterstützung herunter. Es gibt jährlich einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 275.000 Euro an den Feuerwehrverband für Kampagnen zur Nachwuchsgewinnung. Es ist ganz wichtig, dass wir dabei die Kommunen unterstützen.

Meine Damen und Herren, aber nicht nur das ist unsere Aufgabe, sondern es ist auch wichtig, dass wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie stimmen und den Bedürfnissen der Feuerwehr gerecht werden. Was die Grundintention hier im Hohen Haus anbelangt, so glaube ich, dass 180 Stimmen die gleiche Meinung vertreten: Wir wollen die Attraktivität des Feuerwehrdienstes für Kinder und Jugendliche noch weiter steigern. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen frühzeitig und nachhaltig an die Feuerwehren binden. Wir sagen: Das ist etwas Tolles, engagiert euch, da seid ihr richtig, da sei ihr gut aufgehoben.

Aber, lieber Herr Kollege Adelt, Ihr Weg ist komplett falsch. Sie wissen, und das haben wir bereits seit Monaten, um nicht zu sagen seit Jahren, im Innenausschuss erörtert: Wir arbeiten derzeit an einer umfassenden Novelle des Feuerwehrgesetzes. In deren Zug wird sehr vieles geregelt. Hier wird der Eintritt, die Beendigung des Feuerwehrdienstes ebenso diskutiert, wie die Schaffung von Alters- und Kinderabteilungen. Die Idee einer Kinderabteilung kommt auch nicht von Ihnen, sondern vom Landesfeuerwehrverband. Das hat Herr Weinzierl bereits vorgeschlagen.

All die Dinge, die Sie einbringen, sind insofern bereits Bestandteil der laufenden Prüfungen durch das Innenministerium. Ich sage deshalb an dieser Stelle ganz deutlich: Bei der aktuellen Novelle ist es wichtig, dass wir die tatsächlichen Bedürfnisse der Feuerwehren vor Ort berücksichtigen. Wir wollen uns deshalb ganz intensiv mit dem Landesfeuerwehrverband, den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen abstimmen. Meine Damen und Herren, die Meinungsbildung ist bereits fast abgeschlossen. Erst dieser Tage habe ich wieder mit Herrn Weinzierl, dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes, telefoniert. Er wird uns in Kürze eine Positionierung vorlegen. Die diskutieren ganz intensiv mit ihrer Basis.