Protokoll der Sitzung vom 09.12.2015

Danke schön, Herr Kollege Streibl. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wenn Frau Kollegin Heckner so nett wäre, dass wir zur Abstimmung kommen können.

(Jürgen W. Heike (CSU): Sie zeigt dir die kalte Schulter!)

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 17/7550 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen möchte, den bitte ich um

das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FREIE WÄHLER und SPD. Gegenstimmen bitte. – CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martina Fehlner, Dr. Christoph Rabenstein u. a. und Fraktion (SPD), Margarete Bause, Ulrike Gote, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes Förderung des Aufbaus und Betriebs von lokalen Anbietern gemeinnütziger Bürgerrundfunkprogramme (Community Media) (Drs. 17/8229) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt, wie heute schon häufig, 24 Minuten. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Rabenstein für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in Bayern, was die Medienvielfalt anbelangt, auch meiner Meinung nach recht gut aufgestellt, ebenso bei den Radio- und Fernsehprogrammen. Wir haben insgesamt drei Säulen, und das ist auch gut so, oder besser gesagt zwei Säulen und ein kleines Säulchen. Die erste Säule ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, unser Flaggschiff, der Bayerische Rundfunk. Dann haben wir die privaten Fernsehsender und die privaten Rundfunkanstalten. Das sind die beiden Säulen. Schließlich haben wir das Säulchen, um das es heute geht, nämlich das Community Radio, die Bürgerradios.

Natürlich geht es vor allem um die Finanzierung. Wir wissen, dass die beiden ersten Säulen ganz gut finanziert sind. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht es um zehnstellige Beträge. Hinsichtlich der lokalen Rundfunksender und lokalen TV-Sender haben wir im Bayerischen Landtag Beschlüsse gefasst und gesagt: Wir müssen sie unterstützen; es geht nicht, dass sie sich nur mit Werbung finanzieren müssen. Deswegen haben wir gemeinsam ein Finanzierungsmodell gefunden. Es fehlt leider bei der dritten Säule, den Community Radios; denn sie haben so gut wie keine Werbung und können sich auch selber kaum finanzieren. Ich spreche jetzt von den beiden Radiosendern LORA in München und Radio Z in Nürnberg. Es sind hauptsächlich Ehrenamtliche, die diese Rundfunkanstalten betreiben und die Sendungen produzieren.

In unserem Gesetzentwurf haben wir jetzt eine Basisfinanzierung vorgesehen, die sicherstellen soll, dass weiterhin gut gearbeitet werden kann. Dass die Arbeit sinnvoll ist, wird, glaube ich, auch vom ganzen Hohen Haus gesehen. Es wurde ja auch schon gesagt, dass es vonseiten der CSU eine Unterstützung der Sache gibt. Man meint allerdings, dass man das über das Medienrecht und über die BLM regeln soll. Wir glauben, dass es gut ist, wenn auch wir hier im Bayerischen Landtag ein Zeichen setzen und sagen, dass uns diese Rundfunkanstalten einen Gesetzentwurf wert sind, in dem wir festlegen, was wir wollen, und auch die Finanzierung sicherstellen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Ich möchte jetzt nicht intensiv darauf eingehen, warum die Community Radios sinnvoll sind. Darauf wurde schon in der Ersten Lesung und in den Ausschusssitzungen ausführlich hingewiesen. Es geht hier um eine Nische, aber eine wichtige Nische. Es geht darum, dass wir Gruppen, die weder im öffentlich-rechtlichen noch im privaten Rundfunk zum Zuge kommen, eine Plattform geben. Es geht um kleine Gruppen, die zum Beispiel Flüchtlinge mit Sendungen in deren Sprache bedienen können. Dafür stehen ihnen aber leider oft nur ungünstige Zeiten zur Verfügung. Ich glaube, dass das beantragte Gesetz zur Medienvielfalt dazu beiträgt, dass sich unsere Demokratie in den Radios widerspiegelt und dass wir den Gruppen – ich habe es schon gesagt – eine Plattform geben, auf der sie sich äußern können.

Das sollten wir unterstützen. Ich bitte Sie, sich noch einmal zu überlegen, ob Sie nicht doch zustimmen können. Wir haben aber bei den 100 Abstimmungen heute schon gesehen, dass es sehr schwer ist, jemanden vor allem noch in der Zweiten Lesung zu überzeugen. Sollte dem Gesetzentwurf also nicht zugestimmt werden, kündige ich heute schon an – ich bin selbst Mitglied des Medienrats –, dass wir den Weg über die BLM und den Medienrat versuchen werden, um hier Mehrheiten zu bekommen. Wir werden einen Vorstoß unternehmen, dass die betroffenen Radios eine Unterstützung und eine Basisfinanzierung bekommen, die wir – das möchte ich noch einmal sagen – bei den anderen nicht in der gleichen Art brauchen. Aber ich bitte noch einmal, darüber nachzudenken. Vielleicht kann die CSU dem Gesetzentwurf, obwohl sie ihn vorher abgelehnt hat, in der Zweiten Lesung zustimmen. Zumindest werbe ich dafür.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rabenstein. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Gote. Bitte sehr.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch von mir noch einmal in der gebotenen Kürze etwas zu dem Gesetzentwurf. Wir haben über ihn ja schon in der Ersten Lesung und auch in den Ausschüssen sehr ausführlich debattiert. Deshalb kann ich meinen Beitrag heute etwas straffen.

Es geht um die Förderung des Aufbaus und Betriebs von lokalen Anbietern gemeinnütziger Programme, den sogenannten Community Media. Eben kam schon die Diskussion, warum das gesetzlich geregelt werden muss und warum es die BLM nicht selber machen kann. Ich möchte nur daran erinnern, dass es dazu schon eine Regelung im Bayerischen Mediengesetz gab. Seit der Änderung des Bayerischen Mediengesetzes Ende 2012 ist die Struktur- und Technikförderung der gemeinnützigen Rundfunkanbieter und Programmzulieferer nicht mehr im Aufgabenkatalog der BLM vorgesehen, sondern nur noch die Programmförderung, aber für alle gemeinsam.

Die Situation der gemeinnützigen Bürgerradios hat sich seitdem verschlechtert. Wir hatten damals erwartet, dass es so kommen wird, und es ist auch leider genauso eingetreten. Dazu kommt, dass in der BLM in den letzten Jahren immer weniger Mittel für die Programmförderung zur Verfügung stehen und dass überhaupt der Anteil, den die BLM für die Programmförderung ausgeben kann, meines Erachtens im Verhältnis zu den Geldern, die die BLM sonst ausgibt, viel zu gering ist. Die BLM findet zwar Wege für die Technikförderung – zum Beispiel haben wir gerade im Grundsatzausschuss beschlossen, dass für die, die ausschließlich Digital Broadcasting anbieten, ein neuer Fördertatbestand geschaffen wird –, aber das hilft den Bürgerradios nichts. Bisher ist es auch der BLM nicht gelungen, eine bessere Förderung zu erzielen.

Wir möchten mit dem Gesetzentwurf erreichen, dass die Förderung wieder ausdrücklich in den Aufgabenkatalog aufgenommen wird. Genauso haben wir den entsprechenden Einschub, den Sie auf der Drucksache unter Ziffer 1 finden – das ist die neue Nummer 6 – formuliert.

Noch ganz kurz zur Bedeutung der gemeinnützigen Radios. Sie sind ja nicht mit den privaten Radios oder irgendwelchen lokalen Radios zu verwechseln, sondern es geht wirklich nur um die, die gemeinnützig, also nicht kommerziell arbeiten und sich gerade nicht über Werbung finanzieren können. Hinter diesen Ra

dios – wir haben in Bayern im Wesentlichen zwei bekannte Radios, nämlich Radio LORA und Radio Z – steckt ein großes ehrenamtliches Engagement, und dieses Engagement dient ganz ausdrücklich und sehr deutlich der Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft. Diese Radios sind unabhängig. Sie sind meinungsvielfältig und bilden eine Plattform für viele junge Menschen, die einen Einstieg in die Medien suchen. Sie binden ein sehr großes kreatives Potenzial und fördern es auch. Sie sind ein Sprachrohr für alle, die sonst in den Medien nicht zu Wort kommen. Sie arbeiten auch inklusiv; da sind sie vielen Institutionen der Gesellschaft voraus.

Ich finde, sie sind unabdingbar für die Medienvielfalt. Gerade die Community Media, die ein bisschen quer liegen, die quer denken und die ganz besondere Anstöße geben, bereichern durch ihr besonderes Tun die anderen Sender, auch die privaten und die öffentlich-rechtlichen Sender.

Die EU hat übrigens die Community Media, die Bürgerradios als eigenen, dritten Sektor des Rundfunksystems anerkannt. Es handelt sich also nicht um eine bayerische Spezialität. Vielmehr wird eigentlich überall in der Europäischen Union – man könnte fast sagen: auch weltweit – gesehen, dass die gemeinnützigen Radios und Programme wirklich einen großen Wert haben, der auch institutionell anerkannt ist.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle den Menschen hinter Radio LORA und Radio Z für ihr unermüdliches Engagement und ihren langen Atem in schwierigen Zeiten zu danken, in denen man nicht weiß, ob es im nächsten Jahr weitergehen wird, ob weiter produziert werden kann und ob die guten Ideen umgesetzt werden können. Ihnen sind bisher der Mut und die Energie nicht ausgegangen. Ich hoffe, dass es so bleibt, und denke, wir sollten heute mit dem Gesetz unseren Teil dazu beitragen, dass es so bleiben kann. Ich bitte Sie um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Besten Dank, Frau Kollegin Gote. - Jetzt Kollege Professor Piazolo für die Fraktion FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich erinnere mich noch gut an den 12. November 2013; das ist mehr als zwei Jahre her. Ich weiß nicht, ob der 12. November sonst noch jemandem im Gedächtnis geblieben ist. Herr Ministerpräsident, damals hielten Sie Ihre erste Regierungserklärung in

dieser Legislaturperiode. Die gesamte CSU-Fraktion weiß nicht mehr, was damals war.

(Zuruf von Ministerpräsident Horst Seehofer)

Sie haben es selber auch nicht mehr gewusst. Hoffentlich erinnern Sie sich an die Inhalte der Regierungserklärung; denn das wäre ganz wichtig, wenn man regiert. Unter anderem haben Sie gesagt, Sie treten für eine Koalition mit den Bürgern ein.

(Ministerpräsident Horst Seehofer: Ja, das weiß ich!)

Ich denke mir, dass Sie das noch wissen, und Sie haben ja auch einiges in dieser Richtung gemacht. Koalition mit den Bürgern bedeutet natürlich auch, mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen. Das kann man persönlich tun, und man kann es natürlich auch über die Medien tun. Es gibt aber auch den umgekehrten Weg, dass Bürger Medien gestalten, und das machen sie bei den sogenannten Community Media – das ist Neudeutsch; wir hatten vorher die englischen Begriffe –, bei den Bürgermedien. Radio LORA und Radio Z sind erwähnt worden.

Hier geschieht ehrenamtliches Engagement. Bürger machen Radio und Medienpolitik für Bürger und für Menschen. Allein aus diesem Gedanken heraus – Koalition mit Bürgern, was Politiker ja auch fördern sollten und fordern – sollten wir diese Medien nicht nur ernst nehmen, sondern auch finanziell unterstützen.

Ich persönlich begrüße das Engagement sehr. Ich würde mich sogar freuen, wenn es über Radio Z in Nürnberg und Radio LORA in München hinaus noch mehr Bürgerradios gäbe. Auch dafür sollten wir etwas tun.

Deshalb denken wir an die institutionelle Förderung. Es gibt aus meiner Sicht noch zu wenige Bürgerradios und Bürgermedien. Es wäre an der Zeit, diese finanziell gut auszustatten. Da reicht es nicht – ich sehe gerade den Kollegen Blume, an den die Petition ebenso ging wie an den Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses, Herrn Kollegen Huber –, lediglich Unterstützung zu signalisieren. Da wird nun per Fernsehtermin die Petition entgegengenommen und gesagt, dass ihr Anliegen gewürdigt werden soll. Aber am Schluss kommt dann ein Brief, in dem es heißt, dass man vom Landtag her nichts machen könne, man solle sich an den Medienrat wenden, und das werde man vielleicht unterstützen.

Wir hätten im Landtag die Möglichkeit, hier etwas zu tun. Dem Gesetz zuzustimmen, wäre der einfachste und schnellste Weg. Aber da Sie in alter CSU-Manier

sagen, der Gesetzentwurf kommt von der Opposition und was von der Opposition kommt, kann nicht gut sein, schlage ich vor: Sie schreiben den Gesetzentwurf ab und ändern ihn in manchen Bereichen ein bisschen. Dann legen Sie ihn noch einmal vor, und wir werden Sie dabei unterstützen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN)

Wichtig ist mir nicht, welche Fraktion ihren Namen unter den Gesetzentwurf schreibt, sondern das, was darin steht. Das ist das Entscheidende. Wenn in Ihrem Gesetzentwurf dann das Gleiche steht wie in unserem, interessiert der Name nicht; denn wichtig ist, dass für die Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, etwas passiert. Es geht auch nicht um Millionen Euro, sondern es geht um eine geringe Unterstützung.

Denken Sie also noch einmal über unseren Entwurf nach. Suchen Sie in den entsprechenden Schatullen des Haushalts. Wenn Sie dort nichts finden, können Sie auf die besondere Kategorie der CSU-Fraktion, auf den berühmten "Spielgeldbereich", zurückgreifen und daraus etwas entnehmen. Es ist möglicherweise nicht der richtige Begriff, weil man mit Geld nicht spielt, schon gar nicht mit dem Haushaltsgeld der Bürger. Aber nehmen sie etwas aus dieser Fraktionsreserve und tun Sie etwas Gutes für die Bürger. Die Bürger engagieren sich, sie machen Radio und Medien. Das kommt uns wiederum zugute. Geben Sie sich einen Ruck in der Vorweihnachtszeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, und tun etwas!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Kollege Piazolo. – Für die CSU-Fraktion hat jetzt Kollege Blume das Wort. Bitte sehr.

(Volkmar Halbleib (SPD): Jetzt kommt der Ruck!)

Herr Präsident, Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Piazolo, da Sie sich so für die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten interessiert haben, werde ich Ihnen nach der Sitzung die Zwischenbilanz über unseren Bayernplan zukommen lassen. Daraus ersehen Sie, was wir in dieser Legislaturperiode inzwischen alles umgesetzt haben. Das ist fast alles.

(Beifall bei der CSU – Zuruf von der SPD: Oh, oh!)

Wenn Sie das durchgesehen haben, können wir die Diskussion fortsetzen.

Was Ihren Gesetzentwurf angeht, lieber Kollege Piazolo, Folgendes: Wir haben in der Ersten Lesung und im Ausschuss gemeinsam festgestellt, dass Bürgermedien eine charmante Sache sind. Sie sind eine charmante Ergänzung unserer Rundfunklandschaft, und um Kollegen Rabenstein zu zitieren: auch eine charmante Nische.

Die Frage ist, ob unsere Rundfunklandschaft in ihrer Vielfalt, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf darlegen, gefährdet ist oder in besonderer Weise geschützt bzw. unterstützt werden muss. Wir glauben, das ist nicht der Fall, im Gegenteil. Was wir heute an Regelungen haben, reicht aus, um sicherzustellen, dass die Bürgermedien in diesem Freistaat wachsen können.

Was nun Ihren Vorschlag angeht, wir sollten Ihren Gesetzentwurf in geänderter Form einbringen, Herr Kollege Piazolo, muss ich Ihnen sagen: Er wird auch mit unserem Absender nicht noch einmal eingebracht werden; denn Sie gehen in diesem Gesetzentwurf von falschen rechtlichen Voraussetzungen aus. Sie gehen davon aus, dass die frühere Regelung im Mediengesetz eine solche Basisförderung impliziert hätte. Das ist aber nicht der Fall. Es gab in Bayern nie eine strukturelle Förderung von Bürgermedien. Es ist nicht so, wie Kollegin Gote gesagt hat, dass sie früher enthalten gewesen wäre. – Richtig ist, dass die rechtliche Grundlage im Mediengesetz inhaltlich unverändert ist und nach wie vor eine Förderung von Bürgermedien eröffnet, und zwar sowohl eine Technikförderung als auch eine Programmförderung.

Wenn man sich die Zahlen ansieht, sieht man, dass Ihr Gesetzentwurf auch von einer falschen Faktenbasis ausgeht. Tatsache ist, dass die gemeinnützigen Radioanbieter in Bayern im Jahre 2015 von der BLM eine Technikförderung von insgesamt 100.000 Euro erhalten haben. 100.000 Euro sind deutlich mehr als die 32.000 Euro, über die wir im Jahre 2012 gesprochen haben. Im Rahmen der Programmförderung beträgt das Fördervolumen in diesem Jahr insgesamt 480.000 Euro; davon gehen über 90 % an gemeinnützige Medien, an Bürgermedien. Deshalb von einer Auszehrung der Bürgermedien zu reden, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf tun, kann nicht akzeptiert werden. Deshalb gibt es aus unserer Sicht auch keinen Anlass zu sagen, wir müssten dagegenhalten und einen neuen Fördertatbestand schaffen.