sind ungefähr so viele, wie Großbritannien heuer laut seinen Ankündigungen aufnehmen will. Ich bin jetzt schon auf die offiziellen Aufnahmezahlen der britischen Regierung für 2015 gespannt. Deswegen brauchen wir die Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen in Manching und in Bamberg nach wie vor dringend. Es gibt keinerlei Veranlassung, sie in reguläre Aufnahmeeinrichtungen umzuwandeln.
Die zweite Forderung des Dringlichkeitsantrags der GRÜNEN lautet, die Umverteilung aus Gemeinschaftsunterkünften nach Bamberg und Manching unverzüglich zu stoppen. Für diese Forderung habe ich überhaupt kein Verständnis. Sie hätte zur Folge, dass die gewünschte Beschleunigung von Verfahren von Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten nicht mehr möglich wäre. Das wäre ein vollkommen falsches Signal; denn auch für die betroffenen Menschen aus den Westbalkanstaaten ist es doch wichtig, dass sie so schnell wie möglich erfahren, ob sie eine Bleibeperspektive haben.
Diese Bleibeperspektive gibt es eben für die überwältigende Mehrzahl dieser Menschen nicht. Die SPDLandtagsfraktion fordert in ihrem Dringlichkeitsantrag, die Staatsregierung habe dafür Sorge zu tragen, dass Umverteilungen aus anderen Einrichtungen in die beiden Aufnahmeeinrichtungen in Bamberg und in Manching nur in Ausnahmefällen stattfinden. Damit unterläuft sie aber ganz gezielt die Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten zu den sicheren Herkunftsländern. Ich frage mich, liebe SPD, ob Sie überhaupt noch wissen, was Sie tun und tun wollen und ob Sie sich auch an Koalitionsvereinbarungen halten.
Ziel dieser Festlegung ist es gerade, Menschen aus diesen Ländern so rasch wie möglich wieder in ihre Heimat zurückzuführen.
Die dritte Forderung des Dringlichkeitsantrags der GRÜNEN lautet, Integrationsbemühungen von Asylsuchenden nicht weiter durch vermeidbare Umverteilungen zu verhindern. Ich bitte um Verständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen; vermeidbar sind Umverteilungen von Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten, wie eben geschildert, leider eben nicht. Im Gegenteil, sie sind entscheidend, um schnell über deren Asylanträge entscheiden zu können und sie nach einer Ablehnung wieder schnell in ihre Heimat zurückführen zu können.
Die vierte und letzte Forderung der GRÜNEN lautet schließlich, darauf hinzuwirken, dass bei Aufenthalts
entscheidungen Integrationsleistungen berücksichtigt werden. Diese Forderung widerspricht klar dem geltenden Asylrecht; denn bei Asylbewerbern erfolgt eine Aufenthaltsentscheidung nur dann, wenn dem Asylantrag stattgegeben wird. Auf Integrationsleistungen kommt es hier gerade nicht an. Bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten kommt es überdies nur in seltenen Ausnahmefällen zu stattgebenden Entscheidungen des BAMF. Der Aufenthalt aller übrigen Asylbewerber ist so schnell wie möglich zu beenden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Forderung der SPD, sicherzustellen, dass ausreichend Kapazitäten für Erstaufnahmeeinrichtungen im Freistaat vorhanden sind, ist berechtigt. Aber genau das tun wir hier in Bayern; die bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen sind bereits massiv ausgebaut worden. An dieser Stelle ein herzliches "Vergelts Gott!" an unsere zuständige Ministerin Emilia Müller. Vielen Dank, liebe Frau Ministerin! Morgen werden die Erstaufnahmeeinrichtungen in Regensburg und Augsburg eröffnet. Nächste Woche erfolgt die Eröffnung der Aufnahmeeinrichtung in Bayreuth. Damit stehen in allen Bezirken voll funktionsfähige Erstaufnahmeeinrichtungen mit entsprechenden Dependancen zur Verfügung.
Außerdem werden die bestehenden Erstaufnahmekapazitäten bereits bis Jahresende, also in den nächsten drei Wochen, von 18.000 Plätzen auf insgesamt 27.000 Plätze erhöht.
Frau Kamm, da Sie uns vorwerfen, es habe sich nicht viel getan, fordere ich Sie auf, sich einmal mit der Realität zu befassen. Schauen Sie in das Land! Dann werden Sie sehen, wie gut hier gearbeitet und was hier alles geleistet wird. Ziel ist es, die Kapazitäten auf bis zu 45.000 Plätze aufzustocken.
Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen, die vorliegenden Anträge der GRÜNEN und der SPD widersprechen unserem Ziel, die Asylverfahren von Menschen mit geringer Bleibeperspektive aus sicheren Ländern zu beschleunigen. Frau Kollegin Kamm, die Beschleunigung liegt sowohl in unserem Interesse als auch im Interesse der Asylbewerber; denn lange Asylverfahren sind für alle Familien eine große Belastung. Deshalb werden wir die beiden Dringlichkeitsanträge ablehnen.
bleiben. Frau Kollegin Kamm hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet, anschließend Herr Kollege Taşdelen. Zunächst einmal Frau Kollegin Kamm. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Kollege Huber, eine Vorbemerkung: Ich schaue sehr wohl in das Land und sehe Turnhallen, die voll sind mit Flüchtlingen im Erstaufnahmesystem.
Sie haben ferner gesagt, aus den Beschlüssen zu den sicheren Herkunftsstaaten folge zwingend, die Menschen, die schon jahrelang hier lebten, in eine der beiden Einrichtungen, Bamberg oder Manching, zu überführen. Das ist definitiv nicht der Fall. Ordentliche Asylverfahren können durch die Ausländerbehörden auch in den Landkreisen durchgeführt werden.
Frau Kollegin Kamm, Sie wissen genauso gut wie wir, dass die Turnhallen deswegen überfüllt sind, weil die Anzahl der Menschen es einfach nicht mehr erlaubt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylverfahren zügig und ordentlich abarbeitet. Die Entscheidung, Menschen mit geringer Bleibeperspektive nach Bamberg oder Manching zu überführen, haben wir getroffen, damit dort die Asylverfahren schnell durchgeführt werden können.
Die Entscheidung über sichere Herkunftsstaaten erfordert keineswegs die Umverteilung von Menschen, die schon jahrelang bei uns leben, in die Einrichtungen in Bamberg und Manching.
Geordnete Asylverfahren können auch in jedem Landkreis durch die Ausländerbehörden durchgeführt werden.
Frau Kamm, dazu sage ich Ihnen nur eines: Es geht um Personen, von denen einige seit Jahren zu Unrecht in unserem Land sind. Jetzt wird dazu beigetragen, dass die Verfahren schnell abgearbeitet und die Personen nach einer ablehnenden Entscheidung zurückgeführt werden.
Herr Kollege Huber, Sie haben die SPD-Fraktion direkt angesprochen. Sie haben gefragt, ob wir noch wüssten, was wir tun. Glauben Sie mir: Wir wissen sehr wohl, was wir tun.
Herr Kollege Huber, was spricht denn dagegen, dass auch schon für Asylbewerber, die noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, Integrationsmaßnahmen beginnen? Dazu zählen beispielsweise Integrationskurse. Die Menschen können dort belassen und das Asylverfahren kann dort abgewickelt werden.
Jetzt schaue ich zu unserem Finanzminister hinüber: Es kostet doch auch Geld, den Transport der Asylbewerber und ihrer Familien in die Rückführungseinrichtungen Manching oder Bamberg zu organisieren. Wir wollen das nicht zur Regel machen, aber in den Fällen, in denen Menschen schon an Integrationskursen teilnehmen oder sonstige Integrationsleistungen erbringen, sollten sie nicht nach Manching oder Bamberg gebracht werden, insbesondere dann nicht, wenn dadurch Kinder aus ihrem Umfeld, an das sie sich mühsam gewöhnt haben, herausgerissen würden.
Wir wollen, wie gesagt, dadurch auch Geld sparen; denn das Ganze zu organisieren, kostet etwas. Daher spricht überhaupt nichts gegen unseren Vorschlag.
Wenn ich es richtig weiß, liegt die Kapazität in Bamberg im Moment bei über 1.500 Plätzen. Im Moment sind dort – wenn die Informationen, die ich habe, richtig sind – über 800 Flüchtlinge aus dem Westbalkan untergebracht. Es spricht nichts dagegen, Asylbewerber, die in Erstaufnahmeeinrichtungen keinen Platz
Herr Kollege Taşdelen, zu dem Punkt "Einhaltung des Koalitionsvertrages" brauche ich nicht viel zu sagen, sondern nur an Ihre einleitenden Worte von heute Morgen zu erinnern. Sie behaupten, Sie hielten sich an den Koalitionsvertrag. Andererseits wollen Sie sich zu dem Antrag der GRÜNEN der Stimme enthalten. Dieses Verständnis von der Einhaltung von Koalitionsverträgen kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Das machen wir in Zukunft auch so.
(Volkmar Halbleib (SPD): Flexibilität im Umgang mit Koalitionsverträgen ist die Spezialdisziplin der CSU!)
Hören Sie bitte zu. – Herr Taşdelen, wir sind uns sicherlich alle einig, dass es in Einzelfällen hart ist, Entscheidungen in der Situation, in der wir uns befinden, zu treffen. Für einzelne Familien, die jetzt möglicherweise aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen werden, ist es besonders hart. Aber in Bamberg und in Ingolstadt sind nun einmal schnellere Verfahren gewährleistet, weil die dortigen Behörden mit dem entsprechenden Personal ausgestattet sind und mit den zuständigen Bundeseinrichtungen in engem Kontakt stehen. Auch gibt es dort eine ausreichende Zahl an Verwaltungsrichtern. Damit wird gewährleistet, dass die Verfahren beschleunigt durchgeführt werden können. Die Menschen erlangen schnellstens Gewissheit, wie es mit ihnen und ihren Familien weitergeht. Aus den genannten Gründen halte ich es für sinnvoll, diese Entscheidungen – und seien sie noch so hart; wir wissen, dass es, menschlich gesehen, in Einzelfällen nicht einfach ist – so zu treffen.
Zu Ihrem Vorwurf, dort fehle die Beschulung, sage ich: Auch in diesen beiden Einrichtungen sind Schulklassen eingerichtet worden. Beschulung und Betreuung finden in beiden Einrichtungen statt.