Thomas Huber

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Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Aiwanger, wenn dieser Überbietungsprozess nur nicht so traurig wäre.
Lieber Herr Kollege Aiwanger, in der Begründung Ihres Antrags haben Sie uns Wahlkampfmanöver und Wahlgeschenke unterstellt. Ich richte eine ganz ehrliche Frage an Sie: Die Staatsregierung ist im März ins Amt gekommen und hat im April ihre Arbeit aufgenommen. Die Mitglieder der Staatsregierung wurden vor sechs Monaten berufen. Soll die Staatsregierung ab dem Zeitpunkt, an dem der Wahlkampf beginnt, aufhören zu arbeiten? – Sie unterstellen uns, dass alle Entscheidungen, die wir für die Familien treffen, Wahlgeschenke seien.
Herr Aiwanger, bei allem Verständnis, das ist unredlich.
Stattdessen schlagen Sie uns ein neues Kapitel in der Wahlkampf-Episode "Freibier für alle" auf.
Sie haben es ja selber erwähnt. Was kommt als Nächstes? – Ich bin schon gespannt auf den Antrag "Abschaffung der Steuern". Der Staat nimmt dann nur noch Kredite auf, um die Leistungen für den Bürger zu erbringen.
Herr Aiwanger, ganz ehrlich, Ihre Beschreibung und auch die Wortwahl in dem Antrag lassen Rückschlüsse zu. Sie sprechen von irgendeinem Bundesland, aber nicht von Bayern. Da lese ich "familienpolitisches Desaster"; das passt besser nach Berlin. Möglicherweise bringen Sie Ihre Rollen als Bundes- und Landesvorsitzender der FREIEN WÄHLER etwas durcheinander.
Vielleicht konzentrieren Sie sich wieder ein bisschen auf Ihre Aufgaben hier drinnen und nehmen nicht Berliner Verhältnisse in Bayern an.
Herr Kollege Aiwanger, in einem haben Sie aber recht. Das Einzige, was stimmt, ist die Formulierung vom Eiertanz um das Bayerische Familiengeld, den die SPD in Berlin und hier veranstaltet. Hier in Bayern jammern und in Berlin verhindern – das ist an Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten. Meine Damen und Herren, das ist ein Schmierentheater auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft.
Jetzt reden wir wieder von Bayern. In Bayern haben wir Leistungen für Familien entwickelt, wie sie kein anderes Bundesland hat. Herr Kollege Aiwanger, im Doppelhaushalt 2017/2018 investieren wir rund 5 Milliarden Euro für Familien. Dafür haben wir gesorgt, die CSU-geführte Staatsregierung. Da möchte ich ein herzliches Dankeschön sowohl an die Familienministerin Schreyer als auch an ihre Vorgängerin Emilia Müller und an den Finanzminister aussprechen, die letztendlich dafür auch die Grundlagen gelegt haben. Ein herzliches Vergelt‘s Gott.
Der Freistaat unterstützt die Familien insbesondere durch den immensen Ausbau unserer Kitas und beschreitet erfolgreiche Wege der Qualitätssicherung. Sie haben die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten gehört. Wir wollen in Bayern 2.000 neue Tagespflegepersonen und pädagogische Qualitätsbegleiter. Wir haben insgesamt fast 550.000 Kinder in 9.359 Kindertageseinrichtungen. Kein Land in
Deutschland hat so viele Landesmittel in den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren investiert. Von 2008 bis 2024 erreichen die Bewilligungsmittel für den Kita-Ausbau in Bayern insgesamt bis zu 1,62 Milliarden Euro. Davon sind 922 Millionen reine Landesmittel.
Herr Kollege Aiwanger, wir unterstützen die Kommunen und lassen sie bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht im Stich. Bayerns Kommunen haben hervorragende Förderkonditionen für die Kinderbetreuung. Die Landesmittel für die Betriebskosten erreichen allein im Jahr 2018 fast 1,7 Milliarden Euro, darunter fast 500 Millionen im U-3-Bereich.
Wir investieren weiter. Lesen Sie die Regierungserklärung durch. Stichpunktartig sage ich: Statt nur auf Ge
bührenfreiheit zu setzen, steigern wir lieber die Qualität der Betreuung.
Meine Damen und Herren, wir starten eine Qualitätsoffensive, und auch ihre Finanzierung muss gesichert werden.
Wir schaffen bis zu 30.000 Plätze bis 2020, und wir setzen uns für eine Abdeckung der Ferien- und Randzeiten ein. Das ist auch wichtig für die Familien, die Sie angesprochen haben. – Herr Aiwanger, vielleicht hören Sie mir zu. Sie haben das vorher kritisiert. Wir schaffen die Grundlagen zur Abdeckung dieser Zeiten. Wichtig ist auch die dazu gehörende Finanzierung. Ganz ehrlich: Was bringt Ihnen die Gebührenfreiheit, wenn Sie keine Plätze haben? – Deswegen müssen wir vorher die Plätze schaffen.
Ja, beides, am besten gleichzeitig, logisch. Zusätzlich werden wir in den nächsten fünf Jahren entsprechend dem Regierungsprogramm unseres Ministerpräsidenten 2.000 Tagespflegepersonen finanzieren, damit den Erzieherinnen mehr Zeit für die individuelle Betreuung bleibt.
Ja, richtig, werden. Wir haben neben dem, was wir bereits getan haben, auch noch etwas vor. Die Regierung ist erst seit sechs Monaten im Amt, Herr Kollege, aber sie arbeitet bereits jetzt an der Zukunft.
Wir bauen die Betreuung sukzessive aus. Schließlich werden wir auch mit dem Bund zusammen den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter umsetzen. Wir hoffen, dass dann hier auch die Sozialdemokraten dabei sind. Bis 2025 sollen 10.000 Hortplätze geschaffen werden.
Herr Kollege, die volle Kostenfreiheit lehnen wir ab, weil sie qualitativ nichts bringt.
Sie fordern fünf Stunden, die SPD fordert sieben Stunden. Wer fordert mehr? Das bringt qualitativ auch
nichts. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Was nichts kostet, ist auch nichts wert. Das ist ein alter bayerischer Spruch.
Schon jetzt weiß man aus den Bundesländern, die eine volle oder weitgehende Kostenfreiheit haben, dass dort massive Qualitätsprobleme entstehen und viele Fachkräfte fehlen. Ich habe die BertelsmannStudie gelesen. Frau Strohmayr, Beispiel Berlin: Hier zahlen die Eltern am wenigsten, aber dafür ist die Betreuungsqualität mit am schlechtesten. Das steht auch in dieser Studie.
Der Vorstand der Bertelsmann Stiftung, Jörg Dräger, hat gesagt, dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehle die finanzielle Substanz. Aktuell sei zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir nicht.
Wir wollen in Bayern in die Qualität und in unsere Fachkräfte investieren.
Dazu gehören auch eine attraktive Bezahlung und eine attraktive Ausbildung. Eines ist doch klar: Mehr Plätze und mehr Qualität gehen nur mit gut geschulten Fachkräften; die müssen wir aber erst gewinnen. Herr Kollege, Sie haben vorher angesprochen, wie schwierig es ist, diese Fachkräfte zu bekommen.
Herr Aiwanger, der Freibier-Ansatz der FREIEN WÄHLER sendet völlig falsche Signale aus, und zwar an die heutigen Fachkräfte und an die von morgen.
Die Bertelsmann Stiftung beziffert die jährlichen Kosten deutschlandweit – um auch diese Zahl zu nennen – auf 15,3 Milliarden Euro, wenn die Kitas kostenlos werden und gleichzeitig die Qualität gewährleistet bleiben soll. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch unseren Eltern in Bayern ist es wichtig, dass ihre Kin
der gut betreut sind. Herr Aiwanger, Ihr Ansatz zielt auf eine billige Betreuung, nicht auf eine hoch qualitative Betreuung.
Dann ist das vielleicht eine Effekthascherei von Ihnen.
Seien Sie halt einmal still; das ist ja furchtbar.
Der Vorstand der Bertelsmann Stiftung hat auch dazu etwas gesagt: Gute Qualität in den Kitas ist Eltern wichtig und dafür sind sie auch bereit zu zahlen. Das Ergebnis dieser Umfrage von 2018 – ich zitiere –:
Trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren wäre – unabhängig vom Einkommen – die Mehrheit der Eltern bereit, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 % der Eltern oberhalb, aber auch 53 % der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren.
Deswegen erkläre ich Ihnen noch einmal ganz kurz unseren Ansatz: Der Freistaat Bayern leistet im letzten Kindergartenjahr einen Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich. Das bedeutet für viele, gerade in den ländlichen Regionen, fast Beitragsfreiheit. Seit September 2018 – das haben wir heute schon mehrfach gehört – können die Familien auch das Familiengeld für die Finanzierung der Kita-Beiträge einsetzen. Diese Dinge zusammen sind uns wichtig. Sie ergeben auch ein Stück weit Wahlfreiheit. Gerade weil wir auch die Familien, die Verantwortung und das Engagement der Eltern wertschätzen und ihren Entscheidungsspielraum respektieren, geben wir Geld nicht nur für die Kinderbetreuung und Beitragsentlastung aus, sondern eröffnen den Familien auch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden.
Der Personenkreis, der immer wieder vergessen wird, der tatsächlich auf Beitragsfreiheit angewiesen ist, wird entlastet. Schauen Sie sich die Wirtschaftliche Jugendhilfe an; die dürfen wir doch bei der ganzen Diskussion nicht vergessen: Von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden die Kita-Beiträge derer übernommen, die ein geringeres Einkommen haben. Liebe FREIE WÄHLER, liebe SPD, Kitas kostenlos zu stel
len, hilft – die Kollegin hat es vorhin in ihrem Wortbeitrag auch angesprochen – meines Erachtens den besserverdienenden Familien.
Ich leite daraus ab, dass Sie nur den besserverdienenden Familien helfen wollen. Das Familiengeld bekommen alle – hoffentlich –, wenn wir das durchsetzen, was momentan ein Bundesminister in Berlin verhindert.
Abschließend noch ein Berechnungsbeispiel: Das vielgelobte und vielzitierte Hessen – dort gilt Beitragsfreiheit – zahlt bis zur Einschulung eines Kindes 4.900 Euro. 137 Euro monatlich mal zwölf Monate mal drei Jahre ergeben gerundet 4.900 Euro. In Bayern zahlen wir mit dem Familiengeld und mit dem bezuschussten letzten Kindergartenjahr je Kind 7.200 Euro bei ein und zwei Kindern und rund 7.800 Euro ab dem dritten Kind.
Jetzt können Sie an dem Beispiel von Hessen und Bayern selbst errechnen, in welchem Bundesland die Familien besser fahren. Ich gebe Ihnen die Antwort: die Familien in Bayern. Wir haben ein Gesamtkonzept; das sind ja nicht nur einzelne Bausteine. Wenn man sich dieses Gesamtkonzept anschaut, so sieht man: Kein anderes Land unterstützt seine Familien in dieser Art und Weise. Angesichts der Gesamtleistungen – Ausbau, Kinderbetreuung, Investitionskostenzuschüsse, Kindergartenbeitragszuschuss im letzten Jahr und jetzt auch das Bayerische Familiengeld – fahren die Familien in Bayern besser.
Liebe Kollegen von der SPD, in Ihrem Antrag steht, Bayern solle Familienland Nummer eins werden. Ich sage: Wir wollen, dass Bayern Familienland Nummer eins bleibt.
Frau Kollegin Gottstein, ich glaube, auf die Zeit vor 20 Jahren brauche ich nicht einzugehen.
Frau Kollegin Gottstein, vor 20 Jahren war die Situation wohl noch eine ganz andere. Das können Sie wahrscheinlich aus Ihrer Erfahrung, aus Ihrer damaligen Zeit im Schuldienst, viel besser bewerten. Aber dies heute in Verbindung mit unserer Zielsetzung als Argument zu erwähnen? – Wir sind doch diejenigen, die die Wahlfreiheit für unsere Familien schaffen, selbst zu entscheiden, ob sie das Geld für die Betreuung zu Hause oder für die Betreuung in einer Kita verwenden wollen. Das habe ich im Zusammenhang mit dem Antrag ausführlich dargestellt.
Nun zum Thema Lehrer. Ganz ehrlich: Woher nehmen, wenn nicht stehlen? – Sie haben das südliche Oberbayern genannt. Ich glaube, ich brauche Ihnen nicht zu erklären, dass hier im Ballungsraum München wirklich die größte Herausforderung besteht, entsprechende Fachkräfte zu bekommen. Das ist nicht nur im Schulbereich und im öffentlichen Dienst so, sondern auch in vielen anderen Bereichen.
Beim Anstellungsschlüssel sind wir meiner Ansicht nach auf einem guten Weg. Wir haben hier schon einiges gemacht. Den Rest entscheiden die Träger!
Zu den anderen Fragen verweise ich auf das Regierungsprogramm; hier steht, dass wir viele Verbesserungen durchführen wollen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In Ergänzung zu den Worten des Vorsitzenden, lieber Arif Taşdelen, möchte ich sagen: Das Werk ist vollbracht. Das hört sich zwar etwas pathetisch an, aber einmal ehrlich: Wer hätte vor zwei Jahren bei der Einsetzung der Enquete-Kommission geglaubt, dass wir gemeinsam ein solches Ergebnis hinbekommen? – Ich schließe mich ganz herzlich den bereits geäußerten Dankesworten an.
Wir haben auf allen Ebenen und mit allen Beteiligten intensiv darüber diskutiert, was wir alles tun müssen, damit die Integration so vieler Menschen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen tatsächlich gelingen kann. Deshalb haben wir auch dem Antrag der SPD und der GRÜNEN auf Einsetzung einer entsprechenden Enquete-Kommission zugestimmt. Ich freue mich, dass wir Ihnen heute gemeinsam den Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Integration in Bayern aktiv gestalten und Richtung geben" vorlegen können, die fast auf den Tag genau vor zwei Jahren, am 19. Juli 2016, vom Landtag eingesetzt wurde.
Wir haben uns nach intensiven und sehr kontroversen Diskussionen – lieber Arif, du hast das bereits gesagt – auf eine gemeinsame Einbringung und einen gemeinsamen Fragenkatalog mit den bereits von dir erwähnten elf zentralen Handlungsfeldern geeinigt. Wir haben uns als Enquete-Kommission sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Insgesamt, glaube ich, waren es 28 Kommissionssitzungen, acht redaktionelle Sitzungen, und zu allen elf Themenfeldern des von uns nach langen und kontroversen Diskussionen dann doch noch gemeinsam erarbeiteten Fragenkatalogs hat die Enquete-Kommission Fachgespräche mit zusätzlichen externen Experten geführt; denn wie Sie wissen, besteht die Besonderheit einer Enquete-Kommission auch darin, dass ihr nicht nur parlamentarische Mitglieder angehören, sondern auch Experten, die gleichermaßen stimmberechtigt sind.
Ich schließe mich den Dankesworten meines Kollegen an. Ich möchte mich an dieser Stelle als stellvertretender Vorsitzender jetzt für die CSU-Fraktion explizit bei den von uns benannten Experten für die Mitarbeit in der Enquete-Kommission bedanken. Viele von ihnen sind heute anwesend, zum Beispiel der Regierungspräsident von Niederbayern a. D., Herr Heinz Grun
wald. Vielen herzlichen Dank, Ihr juristischer Sachverstand brachte uns in jeder Sitzung einen Schritt weiter. Erfahrungen aus der Praxis einer Regierung waren für uns enorm wichtig. Ein herzliches Dankeschön geht auch an Prof. Goth, Vorstandsvorsitzender des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V., der die Perspektiven der Wirtschaft und auch des Mittelstands stets eingebracht hat. Danke auch Herrn Eugen Hain, ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Würzburg, ein Mann der Praxis aus einer Arbeitsagentur, was für uns enorm wichtig war. Natürlich gebührt auch ein Dankeschön dem Landrat des Landkreises Fürstenfeldbruck, Thomas Karmasin, der wertvolle Erfahrungen als Landrat gerade aus der Zeit, als wir mit vielen Flüchtlingen zu tun hatten, eingebracht hat. Ein herzliches Vergelt’s Gott Herrn Prof. Dr. Tamer, der uns als Inhaber des Lehrstuhls für Orientalische Philologie und Islamwissenschaft an der Friedrich-AlexanderUniversität Erlangen-Nürnberg wissenschaftlich begleitet hat. Ihnen allen, die Sie mit Ihrem Sachverstand die oft schwierigen Debatten enorm bereichert und uns in unserer Argumentation unterstützt haben, danke ich sehr herzlich.
Natürlich schließe ich in meinen Dank auch die seitens der Opposition benannten Experten ein, die uns an der einen oder anderen Stelle argumentativ zwar nicht immer gefolgt sind, aber die Diskussion natürlich enorm bereichert haben.
Ein herzliches Vergelts Gott auch an meinen Kollegen Josef Zellmeier, der die Enquete-Kommission bis zu seiner Berufung in die Staatsregierung als stellvertretender Vorsitzender mit geleitet hat und dessen Handschrift der Abschlussbericht maßgeblich mitträgt. Wie viel Arbeit und Zeitaufwand das bedeutet, sehe ich, seitdem ich sein Nachfolger bin.
Ich möchte ein herzliches Dankeschön natürlich auch allen Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen sagen, die in der Enquete-Kommission engagiert mitgearbeitet haben. Wir haben wirklich hartnäckig und kontrovers um gute Ideen für die Integration gerungen und uns auch nicht vor noch so schwierigen Themen gedrückt. Danke für die kollegiale Zusammenarbeit! Danke auch unseren Fraktionsmitarbeitern: für die CSU-Fraktion Frau Stefanie Ritthammer und Herrn Marlon Klein, die uns nicht nur begleitet, sondern die Sitzungen hervorragend und erfolgreich vorbereitet haben.
Last, but not least dir, lieber Arif Taşdelen, ein herzliches Dankeschön für die Leitung und dein persönliches Engagement, für die Leidenschaft und für die unverzichtbare Geduld, mit der du die Kommission geleitet hast. Ich freue mich jetzt auf die Aussprache.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie Sie wissen, hat uns in dieser Legislaturperiode wohl kein Thema so intensiv beschäftigt wie die Integration der Menschen, die in den vergangenen Jahren aus zahlreichen Ländern Asiens, Afrikas und Europas zu uns gekommen sind, und zwar in einer Größenordnung, die sich zu Beginn dieser Legislaturperiode wohl niemand auch nur annähernd vorstellen konnte. Die intensiven und sehr kontroversen Diskussionen, die wir in diesem Plenarsaal, aber auch in der Enquete-Kommission geführt haben, waren wichtig und notwendig, weil das Thema Flüchtlinge, Migration und Integration die Menschen in Bayern seit dem Jahr 2015 ganz besonders bewegt. Die Menschen erwarten daher von uns, dass wir überzeugende Antworten geben. Genau das tun wir, und zwar – das sage ich auch in Richtung meiner CSU-Fraktion – von Anfang an, nicht erst seit Einsetzung der Kommission.
Ich möchte nur stichpunktartig die vier Säulen unserer CSU-Flüchtlingspolitik wiedergeben: Säule 1 – Humanität. Säule 2 – Integration. Säule 3 – Begrenzung, um Säule 2 möglich zu machen. Säule 4 – Bekämpfung der Fluchtursachen.
Ich beziehe mich jetzt auf Säule 2, weil es heute um dieses Thema geht.
Wir in Bayern können auf eine jahrzehntelange, außerordentlich erfolgreiche Integration zurückblicken. Lieber Kollege Arif Taşdelen, dies ist uns auch ohne Integrationsfahrplan gelungen, den ihr vor zwei Jahren – ich weiß nicht mehr genau, wann – vorgeschlagen habt. Das beweist, dass wir diesen nicht brauchten.
Zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund haben sich in den vergangenen Jahrzehnten in unsere Gesellschaft eingebracht. Deshalb ist Bayern das Bundesland mit der höchsten Erwerbstätigenquote von Menschen mit Migrationshintergrund. Im Jahresdurchschnitt 2016 waren es 71,5 %; der Bundesdurchschnitt lag bei 64,5 %. Bayernweit hat mehr als jeder Fünfte einen Migrationshintergrund. Das sind insgesamt rund drei Millionen Menschen. Damit gehört Bayern im Vergleich zu den Ländern mit einem durchschnittlichen Migrationsanteil. In Bayern beträgt dieser 22,9 %, in Deutschland insgesamt 22,5 %. Mit ihren Begabungen und ihrer Leistungsbereitschaft haben sie unser Land, unsere Gemeinschaft, unsere Gesellschaft enorm bereichert. Dafür möchte ich allen sehr herzlich danken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem Jahr 2015 stehen wir allerdings vor der enormen Herausforderung, diese großen Leistungen zu wiederholen – freilich unter ganz anderen Rahmenbedingungen, unter ganz anderem Zeitdruck und in einer ganz anderen Größenordnung. Wir haben aber den festen Willen, auch diejenigen Menschen, die erst vor Kurzem zu uns gekommen sind, bei uns erfolgreich zu integrieren. Gleiches gilt für diejenigen, die noch zu uns kommen werden und bei denen absehbar ist, dass sie dauerhaft bleiben dürfen. Wir müssen die Integration dieser Menschen erfolgreich bewältigen, um unser Land vor tiefen gesellschaftlichen Gräben und sozialen Konflikten zu bewahren. Das schaffen wir nur mit einer Flüchtlingspolitik, die die Realitäten anerkennt und das eigene Leistungsvermögen realistisch einschätzt. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen, weltweit sind 65 Millionen bis 70 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie alle können wir unmöglich aufnehmen, schon gar nicht diejenigen, die keinen Anspruch auf unseren Schutz haben.
Damit Bayern das Land der gelingenden Integration bleibt, ist eine Begrenzung der Zuwanderung – ich verweise auf die dritte vorhin genannte Säule – zwingend nötig; denn kein Land hält unbegrenzten Zuzug auf Dauer aus. Niemand anders als unser Altbundes
präsident Joachim Gauck hat diese Herausforderung besser beschrieben, als er sagte: Das Herz ist weit, aber die Ressourcen sind begrenzt. – Mit "Ressourcen" meinte er sicherlich nicht nur das Geld, sondern auch die Belastbarkeitsgrenze unserer Bevölkerung sowie die Ressourcen Zeit, Raum und Mobilität.
Meine Damen und Herren, Bayern hat einen klaren Kurs. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern lebt und wächst aufgrund eines Miteinanders aller beteiligten Personen, und sie basiert auf einem gegenseitigen Geben und Nehmen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie Sie alle wissen, haben wir die gesetzliche Grundlage mit dem Bayerischen Integrationsgesetz dafür geschaffen. Es spaltet nicht, lieber Kollege Arif Taşdelen, sondern beschreibt den Grundsatz des Förderns und Forderns. Dieser Grundsatz spaltet nicht, sondern er führt zusammen. Wir fordern von denen, die zu uns kommen, sich zu integrieren, und wir fördern diejenigen, die dazu bereit sind. Wir fordern, dass die Menschen, die nach Bayern kommen, alle bindenden Forderungen unserer Rechts- und Werteordnung akzeptieren, mittragen und als den für sie nun verbindlich geltenden Maßstab annehmen.
Wir haben übrigens im Gegensatz zu anderen deutschen Ländern und auch im Gegensatz zur Bundesregierung schon sehr frühzeitig auf den enormen Anstieg der Flüchtlingszahlen vor drei Jahren reagiert und schon im Herbst 2015 mit dem bundesweit einmaligen Integrationskonzept "Zusammenhalt fördern, Integration stärken" allein für das Jahr 2016 noch zusätzliche Landesmittel in Höhe von circa 550 Millionen Euro bereitgestellt. Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen für den Bereich der Integration Landesmittel in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro bereit, mehr als in jedem anderen deutschen Bundesland.
Ich darf einen Vergleich anstellen, auch wenn Sie mir gleich sagen werden, dass man das nicht vergleichen kann – das stimmt; das kann man auch nicht eins zu eins vergleichen. Bei einem Blick in die Haushalte von Baden-Württemberg für 2017 bis 2019 habe ich für Integration 320 Millionen Euro gefunden.
Ich habe gerade gesagt, Kollegin Kamm, dass man das nicht eins zu eins vergleichen kann. Ich sehe mir aber allein diese zwei großen Hausnummern und die Zahlen des Freistaats Bayern insgesamt an. Für die Aufnahme von Asylbewerbern und die Integration von 2015 bis 2018 bringen wir 9 Milliarden Euro auf. Auch deshalb ist Fakt: Bayern ist bei der Integration in Deutschland spitze, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Bayern fördert auch die Integration in vielen Bereichen erfolgreich. Ich nenne nur beispielhaft die 30 % höhere Förderung von Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen sowie die Förderung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Ich sehe die Vereinbarung der Staatsregierung vom Oktober 2015, die Integration durch Ausbildung und Arbeit hieß.
Darin haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2019 60.000 Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wir haben jetzt, zwei Jahre nach Unterzeichnung, fast 118.000 Menschen in Praktika, in Ausbildungsverhältnisse und in den Arbeitsmarkt vermittelt.
Deshalb hat der Freistaat Bayern im Integrationsgesetz, das die Opposition, liebe Frau Kollegin, mit allen Mitteln zu verhindern versucht hat, den Grundsatz des Förderns und Forderns verbindlich festgelegt.
Fördern und Fordern, liebe Kollegin Weikert.
Die Enquete-Kommission Integration hat zu den bereits genannten elf zentralen Handlungsfeldern nach langen und kontroversen Diskussionen eine Menge von Vorschlägen zu Handlungsfeldern – du hast es beschrieben – sogar einstimmig, aber auch mehrheitlich beschlossen, unter anderem zum Handlungsfeld 1 – ich mache das jetzt im Stakkato – "Sprache, Erziehung und Bildung". Das ist aus unserer Sicht ein ganz wichtiges Kapitel, in dem wir festgeschrieben haben, dass Bildung erste Priorität hat, im Übrigen nicht nur für junge Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung, sondern auch für die eigenen Bürgerinnen und Bürger, die hier geboren sind und aufwachsen. Dem Anspruch auf Bildung steht die Verpflichtung gegenüber, Bildungsangebote wahrzunehmen. Darauf legen wir auch großen Wert; da sind wir wieder beim Fördern und Fordern.
Bildung muss auch als Entwicklungshilfe verstanden werden. Auch darauf haben wir uns verständigt. Demokratieerziehung und Bildung sollen frühzeitig gefördert werden – Stichpunkt: Integrationsklassen. Die Bildungsberatung soll insbesondere Informationen zum Mehrwert des dualen Ausbildungssystems vermitteln, um das wir weltweit beneidet werden. Gerade das duale Ausbildungssystem, die Berufsausbildung, ist das Integrationsinstrument schlechthin.
Deutsch als Zweitsprache soll ausgebaut werden. Wir konnten uns zwar nicht gemeinsam, aber mehrheitlich darauf verständigen, dass berufsbegleitende Sprachangebote abhängig von der Bleibeperspektive ausgebaut werden sollen und auch die Vermittlung der deutschen Kultur und der in Deutschland geltenden Werte im Rahmen der Integrations- und Sprachkurse stattfinden soll mit dem Ziel, die Integration in den deutschen Kulturkreis zu fördern.
Beim Handlungsfeld "Gesellschaftliche und politische Partizipation" haben wir uns darauf verständigt, dass es für die Partizipation an der Gesellschaft und die Identifizierung mit Deutschland einerseits Angebote des Staates braucht – wir wissen, dass es eine Menge von Angeboten des Staates gibt –; es braucht aber auch die Anstrengungen der Migrantinnen und Migranten. Wir haben auf der einen Seite natürlich viele Integrationskurse und Sprachkurse, die wir ausbauen – darauf haben wir uns auch verständigt – und auch immer wieder anpassen müssen. Wir haben zahlreiche Modellprojekte für junge Familien, für Frauen, für Jugendliche – ich nenne als Stichwort HEROES – zur Wertevermittlung. Gerade zur Vermittlung unserer Werte braucht es das tatsächliche Erfahren im täglichen Leben. Dafür ist es hilfreich, wenn Migranten insbesondere in Vereinen und im Ehrenamt mitwirken, was vielerorts wunderbar funktioniert.
Zur Stärkung der politischen Partizipation – darauf haben wir uns auch verständigt –, sollten Programme und Methoden entwickelt werden, um mehr Menschen mit Migrationshintergrund für die Mitarbeit in etablierten politischen Parteien zu gewinnen. Ich finde das einen ganz wichtigen Ansatz.
Beim Handlungsfeld "Antidiskriminierung und Antirassismus" sind wir uns einig, dass Diskriminierung und Rassismus in keiner Form Platz in unserer Gesellschaft haben dürfen.
Das steht in unserem Bericht, liebe Frau Kollegin – Handlungsfeld 3, erster Punkt –
als einstimmiger Beschluss. Darüber bin ich froh. Sie wollen doch nicht infrage stellen, dass Sie das unterstützen.
Diskriminierung und Rassismus muss von staatlicher Seite mit einer Null-Toleranz-Haltung begegnet werden. Auch das steht in den Handlungsempfehlungen. Wir müssen alles tun, um Ghettoisierung und Segregation zu verhindern. Wir brauchen deswegen eine ausgewogene Siedlungsstruktur sowohl in den Ballungsräumen als auch in den ländlichen Regionen, lieber Kollege Taşdelen; du hast vorher gesagt, dass keine inhaltliche Stringenz zum Beispiel beim Ausbau des ÖPNV oder auch im Wohnungsbau zu erkennen sei. Wir sind für den Ausbau der Infrastruktur. Meine Fraktion startet ständig Initiativen, um den ÖPNV und die Infrastruktur zu verbessern. Wir machen das aber nicht nur für die Menschen, die neu zu uns kommen, sondern für alle Menschen, die hier leben. Wir machen keine Unterscheidung, wer den ÖPNV nutzt.
Projekte an Schulen zur Stärkung der Demokratie und zur Auseinandersetzung mit Extremismus oder Rassismus müssen weiter unterstützt werden. Auch das steht im Bericht. Unsere Rechts- und Werteordnung mit den darin formulierten Freiheitsrechten muss positiv als gesellschaftliches Gegenmodell zur Abschottung und zu Parallelgesellschaften vermittelt und gelebt werden.
Zum Themenbereich "Wirtschaft und Arbeitsmarkt" hat es Fachgespräche gegeben. Die Beratungen zu diesem Themenfeld waren geprägt – Sie erinnern sich – von kontroversen Diskussionen zur bundesweiten 3plus-2-Regelung. Ich bin froh, dass es auch in der Großen Koalition zu einer Einigung gekommen ist, dass die 3+2-Regelung für Auszubildende bundesweit einheitlich angewendet werden soll.
Das Problem einer bundesweiten Regelung, Frau Kollegin, haben wir im Sozialausschuss schon ständig rauf und runter diskutiert.
Die Kompetenzfeststellung von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive muss flächendeckend frühzeitig möglich sein, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Auch das war ein einstimmiger Beschluss, Frau Kollegin, also auch mit Stimmen der SPD und der GRÜNEN.
Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse wollen wir weiter verbessern, und auch das Angebot möglicher Teilqualifizierungen wollen wir weiter ausbauen. Wir sind uns auch einig, dass die für die Dauer von drei Jahren beschlossene Aussetzung der Vorrangprüfung auf alle Arbeitsagenturbezirke Bayerns ausgeweitet werden soll. Dadurch wird der Zugang für Asylbewerber zu Zeitarbeit schnell ermöglicht.
Ich kann mich noch sehr gut an die Diskussion erinnern. Das war insbesondere unseren Experten wichtig,
weil ihre Praxiserfahrung zeigt, dass die Vorrangprüfung bei der aktuellen Arbeitsmarktlage tatsächlich unproblematisch sein könnte.
Ich danke auch unserem Innenminister ganz herzlich, der vorgestern zur ersten Integrationskonferenz zum Themengebiet "Integration in Arbeit" eingeladen hat. Lieber Herr Innenminister, vielen Dank, das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dass Asylbewerber, die bislang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, eine sinnstiftende Tätigkeit ausüben dürfen. Hier haben wir noch Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Ich komme zu Punkt fünf "Wohnen und Stadtentwicklung". Das ist ein ganz wichtiger Bereich. Bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für alle Bürger ist ein zentraler Erfolgsfaktor für die Integration und Teil einer gerechten Sozialpolitik. Die Schaffung steuerlicher Anreize für den Bau kostengünstiger Miet- und Betriebswohnungen ist auch ein Punkt von uns. Das ist jetzt Gott sei Dank auch in Berlin ein Thema und steht im Koalitionsvertrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um Segregation zu vermeiden, darf Wohnungsbau nicht einseitig für bestimmte Gruppen erfolgen, sondern es müssen gemischte Quartiere angestrebt werden. Ich erinnere mich noch an das Fachgespräch mit dem Bauamtsleiter oder Baudirektor – ich weiß nicht, welchen Titel er
hat – aus Nürnberg, der uns hier aus seinen Erfahrungen
richtig, Herr Ulrich – berichtet hat. Die Empfehlung an die Städte und Gemeinden, ein systemisches Flächen- und Leerstandsmanagement einzuführen, ist ein positives Beispiel. Das haben wir auch von der Allianz Hofheimer Land gehört. Das finde ich sehr gut.
Ich komme zum Themengebiet "Religion und Weltanschauung". Da haben wir in der Tat die größten Diskussionen geführt. Wie im LehrplanPLUS vorgesehen, sollen bereits in Kindertageseinrichtungen und in der Schule Kenntnisse über die eigene Religion wie auch Einblicke in andere Weltreligionen vermittelt werden. Das steigert die Fähigkeit, differenziert und tolerant mit religiösen Überzeugungen und Weltanschauungen umzugehen. Wir sind uns einig, dass Religionsfeindlichkeit in jeder Form auch durch Präventionsarbeit mit einem Ausbau der Informationsangebote entgegengewirkt werden muss.
Zum Extremismus habe ich schon etwas gesagt. Flächendeckende Angebote sind nötig, um die grundlegenden Prinzipien der deutschen Rechts- und Werteordnung verständlich zu vermitteln.
Ich erinnere mich an die sehr kontroverse Diskussion vom 19. Oktober zum Thema Leitkultur. Lieber Kollege Taşdelen, mich hat überrascht, dass ausgerechnet Ihr Experte, Prof. Dr. Nida-Rümelin, der von der SPD benannte Experte, sich klar zur Leitkultur positioniert hat.
Doch, ich habe das Protokoll dabei. Ich kann es Ihnen hernach vorlesen. – Wir sind der Meinung, dass das Thema "Leitkultur in Bayern" die Basis für Integration und ein friedliches Miteinander bildet.
"Gleichstellung" ist ein ganz wichtiges Kapitel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Gleichstellung von Männern und Frauen gehört zu den grundlegenden demokratischen Werten unserer Gesellschaft. Daher gilt es, in allen Bildungseinrichtungen allen Kindern und Erwachsenen zu vermitteln, dass Frauen und Männer gleichwertig und gleichberechtigt sind. Gerade Frauen und insbesondere Müttern kommt bei der Integration eine Schlüsselrolle zu. Daher müssen sie in ihren Integrationsanstrengungen beim Spracherwerb, im Alltag und bei der Ausbildung bestmöglich unterstützt werden. Da gibt es das eine oder andere Fördermodellprojekt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Bereich "Kultur und Medien". Gerade Medienangebote können geeignet sein, um wichtige Informationen schnell, unkompliziert und kostenlos zu verbreiten. Die Möglichkeiten der neuen Medien müssen konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. Zum Beispiel die App "Ankommen", die Informationen über das Leben und die Kultur in Deutschland, Informationen zur Ausbildung und Arbeit sowie einen Sprachkurs bietet, kann hier vorbildhaft sein. Um die Medienangebote noch gezielter entwickeln zu können, sollte die Forschung im Bereich Mediennutzung insbesondere bei Migranten ausgeweitet werden. Last, but not least: Die Angebote in Rundfunk und Telemedien des Bayerischen Rundfunks sollten bei ihrer Programmgestaltung die Vermittlung der deutschen Sprache und der Leitkultur angemessen berücksichtigen.
Jetzt bin ich sozusagen beim Thema Integrationsbereitschaft und Leitkultur, liebe Kolleginnen und Kollegen. Integration ist ein Prozess, der auf Gegenseitigkeit beruht. Da sind wir uns einig. Daher muss die Integrationsbereitschaft der Aufnahmegesellschaft wie der Zugewanderten unterstützt und eingefordert werden. Die Verbindlichkeit unserer Grund- und Menschenrechte wie auch unserer Werte muss allen Migranten vermittelt werden. Dabei ist ein bloßer Verweis auf das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung zu kurz gegriffen. Auch das ist eine einstimmige Festlegung in unserem Bericht. Unsere Leitkultur umfasst nicht nur normative Werte, sondern auch Sitten, Bräuche und Traditionen, die sich nicht in Gesetzen wiederfinden. Die Leitkultur, wie sie in der Präambel unseres Integrationsgesetzes definiert ist, gibt Ziele und Rahmen für die Integration vor und muss Maßstab für die staatlichen integrationspolitischen Maßnahmen und Angebote sein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration sind aber die individuelle Bereitschaft und der Wille der Migranten dazu. Aufgabe des Aufnahmelandes ist es, entsprechende Angebote zu schaffen, was wir tun, und die Motivation zur Integration zu fördern. Fehlender Integrationsbereitschaft muss aber auch mit Sanktionen begegnet werden können. Auch das steht in dem Gesetz.
Meine Damen und Herren, zu dem Thema "Kommunales" sage ich auch als aktiver Kommunalpolitiker in meiner Heimatstadt und in meinem Heimatlandkreis zusammenfassend: Integration kann nur gelingen, wenn sie von unten nach oben erfolgt, also in den Kommunen beginnt. Hier haben wir zusammen mit unseren Vertretern aus der Kommunalpolitik gute Vorschläge gemacht.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich möchte betonen, dass insbesondere Bayern und Deutschland auch deshalb eine so hohe Anerkennung in der gan
zen Welt genießen, weil sie für eine offene, freiheitliche und plurale Gesellschaft auf Grundlage einer werteorientierten Politik stehen. Die Menschen wissen: In Bayern finden sie alle Möglichkeiten, sich zu entfalten und ihr Leben selbstbestimmt in Freiheit und Verantwortung zu gestalten. Das ist vor allem deshalb so, weil das vertrauensvolle Zusammenleben für uns mehr ist als nur ein reines Nebeneinanderleben oder gar das Leben in Parallelgesellschaften, das wir unter allen Umständen vermeiden wollen; denn keine Gesellschaft funktioniert nur, weil sie gut organisiert ist. Vielmehr müssen die Menschen, um sich erfolgreich in eine für sie neue soziale Ordnung einzubringen, von deren Sinn überzeugt sein. Ohne dieses Fundament, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es einfach nicht. Dabei ist klar: Bayern ist in den Werten und Traditionen des christlichen Abendlandes tief verwurzelt. Zu diesen Grundüberzeugungen gehört neben der Würde und Freiheit des Einzelnen die Gleichberechtigung aller Menschen, insbesondere die Gleichstellung von Mann und Frau, und die Überzeugung, dass jeder Mann und jede Frau frei über die eigene Lebensführung und damit die eigenen Beziehungen entscheiden kann. Dies sowie Achtung und Respekt vor anderen, unser sprichwörtliches "Leben und leben lassen", sind das feste Fundament unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung, an dem wir nicht rütteln lassen. Das haben wir entsprechend beschrieben. Würden wir all das verlieren und es nicht schaffen, die besagte "Liberalitas Bavarica" auch denen zu vermitteln, die aus anderen Kulturkreisen zu uns kommen, dann hätte die Politik versagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Integration ist nur dann gelungen, wenn alle Menschen ihren Alltag nach gemeinsamen Grundregeln selbstbestimmt leben und sich nicht gegenüber ihren Mitmenschen abschotten. Dafür müssen sich alle mit diesen Grundregeln identifizieren, die wir unter dem Begriff "Leitkultur" zusammengefasst haben und die auch im Integrationsbericht enthalten sind.
Wir wollen, dass Bayern auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts und der gelingenden Integration ist und damit die gemeinsame Heimat für alle hier lebenden Menschen bleibt. Deshalb haben wir mit den anderen Fraktionen im Bayerischen Landtag dieser Enquete-Kommission zugestimmt und sie gemeinsam eingesetzt, um zusammen mit zahlreichen Experten viele Ideen für eine Fortsetzung der erfolgreichen Integrationspolitik zu erarbeiten und zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, das ist uns auch gelungen. Du hast es vorher gesagt. Es gibt 158 einstimmig beschlossene Handlungsempfehlungen, es gibt Minderheitsvoten und Mehrheitsvoten. Wir haben das sauber erarbeitet. Die politischen Mei
nungen sind auch klar erkennbar. Ich halte die Darstellung in unserem Bericht für wirklich gelungen. Die gemeinsam mit den Experten in der Enquete-Kommission erarbeiteten und in diesem Abschlussbericht abgegebenen Handlungsempfehlungen sollen als Anregungen und Denkanstöße dafür dienen, diese erfolgreiche Integrationspolitik auch weiterzuentwickeln und sie an die immer neuen Herausforderungen anzupassen. Wir entwickeln uns auch weiter und bleiben nicht stehen.
Wir, die CSU-Fraktion, verstehen diese Handlungsempfehlungen auch als Richtschnur für die Integrationspolitik der nächsten Jahre. Selbstverständlich geht es nicht darum, sämtliche einzelnen Empfehlungen in allen Handlungsbereichen sofort und uneingeschränkt umzusetzen. Das würde sowohl die Arbeitskraft unserer Verwaltungen auf allen Ebenen, vom Land über die Bezirke bis zu den Kommunen, als auch die Finanzkraft des Landeshaushalts sprengen. Den künftigen politisch Handelnden bleibt es überlassen, aus der Fülle der wichtigen Anregungen der EnqueteKommission Schwerpunkte zu setzen. Dabei sind die jeweils aktuelle Haushaltslage und die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu berücksichtigen. Das bedeutet zwingend, dass wir unsere Maßnahmen der intensiven Sprachförderung – ich rede nicht von Sprachförderung, sondern von intensiver Sprachförderung –, der Ausbildung und der beruflichen Qualifizierung auf die Menschen mit einer dauerhaften oder zumindest längerfristigen Bleibeperspektive fokussieren müssen. Darin unterscheiden wir uns in unserer Meinung, lieber Kollege.
Mir ist es wichtig, abschließend unsere Haltung zu den verschiedenen Punkten zum Ausdruck zu bringen und die Kernpunkte, die in der Grundsatzpositionierung der CSU zur Integration enthalten sind, kurz zusammenzufassen. Wir wollen Parallelgesellschaften vermeiden; denn wir wollen ein gutes Miteinander aller Menschen in Bayern bewahren. Dieses Miteinander muss auf der Basis unserer Grundregeln erfolgen, die nicht verhandelbar sind und für alle hier Lebenden gelten. Nur so ist es möglich, dass es allen Bewohnern Bayerns gut geht. Das muss für uns und für alle anderen oberste Priorität haben.
Wir unterstützen das Ehrenamt nach besten Kräften auch weiterhin; denn das Ehrenamt ist ein Grundpfeiler einer gelingenden Integration. Ohne Ehrenamt wäre diese Mammutaufgabe wie viele andere Aufgaben niemals zu bewältigen gewesen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle den vielen Ehrenamtlichen ein herzliches Vergelts Gott aussprechen. Da, glaube ich, kann man auch applaudieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Integration anerkannter Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive muss Vorrang haben. Es ist im Sinne aller Beteiligten, insbesondere auch der Wirtschaft und des Handwerks, dass wir die schnelle und rechtssichere Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen beruflichen Tätigkeit fördern. Ausreichende Sprachkenntnisse sind dafür unverzichtbar. Daher fördern wir auch diese Maßnahmen in einer, wie ich meine, einzigartigen Weise weiter.
Integration ist keine Einbahnstraße, was die seit vielen Jahren in Bayern gut integrierten Menschen belegen. Wir fördern und fordern in diesem Sinne und werden Integrationsverweigerer auch sanktionieren.
Bei allen Leistungen für die Integration vergessen wir unsere einheimische Bevölkerung nicht. Das zeigen auch sehr deutlich die zahlreichen Maßnahmen und Initiativen der Staatsregierung unter Ministerpräsident Dr. Markus Söder in den ersten 120 Tagen seiner Amtszeit. Ich nenne nur stichpunktartig – wir haben es heute schon beim Nachtragshaushalt gehört – die Einführung des Familiengeldes, den Ausbau der Kinderbetreuung, das Landespflegegeld, den Hebammenbonus, die Schaffung von Wohnraum und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Ich würde mir wirklich wünschen, dass diese positiven Aspekte, nämlich alles das, was der Freistaat für seine Menschen in Bayern macht, von allen Akteuren in Politik, Gesellschaft und auch den Medien wieder mehr in den Fokus der aktuellen Debatte gerückt werden.
Wir treten auch dafür ein, dass das Asylrecht nicht als Zuwanderungsrecht missbraucht wird.
Wir sorgen dafür, dass Ausreisepflichtige konsequent und schnell abgeschoben werden, damit die Integration derer gelingt, die bei uns anerkannt werden und bei uns leben dürfen und leben werden.
Wir wollen die Integration nicht durch immer mehr Bürokratie und strenge Regeln erschweren. Wir wollen, dass Integration gelingt, ohne unsere gesamtgesellschaftlichen und finanziellen Ressourcen zu überfordern. Anders wäre nämlich am Ende niemandem geholfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es ein großes Anliegen, abschließend allen zu danken, ohne deren fantastisches Engagement die Integration so vieler Menschen nicht gelungen wäre und auf deren Hilfe wir auch in Zukunft angewiesen sein werden. Ich
habe vorhin die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger erwähnt, die ein einzigartiges Netz der Solidarität geschaffen haben. Ich möchte aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Behörden, in den Ministerien, den Regierungen, den Landratsämtern, bei der Justiz und bei der Polizei und den Lehrerinnen und Lehrern ein herzliches Vergelts Gott für die Bewältigung dieser großen Herausforderung sagen.
Der Einsatz der bayerischen Bevölkerung für die Integration war und ist herausragend. Dieses Engagement werden wir weiterhin unterstützen. Deshalb können wir mit Fug und Recht sagen: In Bayern gelingt die Integration besonders gut. Ich glaube, das kommt auch in diesem Integrationsbericht zum Ausdruck. In diesem Sinne herzlichen Dank allen Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit und für die kontroversen, aber inhaltlich auch zielführenden Diskussionen bei der Erstellung des Berichts. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Vielen herzlichen Dank!
Liebe Kollegin Stamm, den Vortrag von Alois Glück kenne ich sehr gut. Ich halte ihn für zutreffend. Wenn Sie ihm aufmerksam folgen und ihn auch richtig verstehen, dann spricht er von einer europäischen Leitkultur. Wir sprechen aber nicht von einer bayerischen oder deutschen Leitkultur, sondern wir sprechen von einer Leitkultur. Leitkultur in dem Sinne, wie wir sie verstehen, will ich Ihnen ganz einfach erklären. Ich versuche es, in eine Formel zu geben: Leitkultur ist für uns auf der einen Seite die Anwendung geltenden Rechts, nämlich des Grundgesetzes, der Verfassung und der daraus abgeleiteten Rechtsnormen, und auf der anderen Seite die Wahrung von Werten, Traditionen und Brauchtum. So steht es auch in der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes. Ich habe jetzt versucht, das in einer Formel wiederzugeben, die möglicherweise zu kurz gegriffen ist. Ich glaube aber, so kann man es am besten verstehen und nachvollziehen.
Im Hinblick auf die 3-plus-2-Regelung haben Sie mich möglicherweise falsch verstanden. Ich habe gesagt, ich bin froh, dass die 3-plus-2-Regelung, die bundesweit gelten soll, endlich in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Die 3-plus-2-Regelung für Auszubildende wollen wir bundesweit einheitlich anwenden. Das heißt nicht, dass es schon funktioniert. Ich bin jedoch froh, dass sie endlich im Koalitionsvertrag steht. CDU/CSU und SPD versuchen, eine Lösung zu finden, um die Regelung bundesweit einheitlich anzuwenden.
Vorhin habe ich etwas vergessen. An dieser Stelle möchte ich noch etwas zur Leitkultur sagen. In der Zwischenzeit habe ich mir das Protokoll aus meinem Aktenstapel herausgesucht. Herr Nida-Rümelin war am 19. Oktober bei uns. Das war eine sehr spannende und zum Teil kontroverse Diskussion. Ich zitiere Herrn Nida-Rümelin aus dem mir vorliegenden Protokoll: "Er, Nida-Rümelin, wolle sich zur Leitkultur klar positionieren und in diesem Punkt vom linksliberalen Mainstream, der etwa durch Jürgen Habermas, John
Rawls oder Bruce Ackerman repräsentiert werde, absetzen."
Ich führe ein zweites Zitat mitten aus dem Text an.
Ich zitiere: "Eine solche Leitkultur des Humanismus entstehe nicht, indem man sich gleichsam im liberalistischen Modus zurücklehne und auf das Grundgesetz und sanktionenbewehrte Rechtsordnung verlasse. Dies sei zu wenig."
Herr Nida-Rümelin gibt uns recht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Frau Celina! Eingangs gleich eines. Ich finde die Vergleiche, die Sie gerade angestellt haben, mehr als unpassend. Ich sage es ganz ehrlich: Ich spiele nicht den einen Politik- oder Gesellschaftsbereich gegen den anderen aus. Jeder hat für sich seine Berechtigung.
Letztendlich haben wir heute auch mit Mehrheiten abgestimmt. Ich lasse es einfach nicht zu, dass man einen Bereich gegen den anderen ausspielt.
Ich habe bereits in meiner Rede am 26. April zu der von Ihnen geforderten Einführung eines Gehörlosengeldes betont – ich habe das auch sehr ernsthaft betont –, dass wir uns bei der grundsätzlichen Zielsetzung dieses Antrags, einig sind. Da es sich um eine Barriere für einen bestimmten Personenkreis mit einer Einschränkung handelt, wollen wir, weil wir die Barrierefreiheit in allen Bereichen erreichen wollen, die Barrierefreiheit natürlich auch für gehörlose Menschen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir deswegen auch das Ziel, das der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer vorgegeben hat, gut finden. Allerdings wird es auch immer wieder falsch zitiert. Horst Seehofer hat damals als Ministerpräsident gesagt, sein großes Ziel ist, bis 2023 im Freistaat die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu erreichen. Der öffentliche Raum ist etwas anderes. Wir sollten versuchen, dass wir die komplette Barrierefreiheit auch in anderen Bereichen hinbekommen, was allerdings zugegebenermaßen schwierig wird.
Um die Situation der gehörlosen Menschen im Freistaat nachhaltig verbessern zu können, müssen wir – das habe ich beim letzten Mal angesprochen, und ich sage es heute etwas deutlicher – doch zuerst einmal prüfen, wo und wie wir als Freistaat Bayern helfen können und wo und wie wir eine gemeinsame Lösung – darauf habe ich beim letzten Mal auch großen Wert gelegt – mit dem Bund und den anderen Bundesländern anstreben können. Bislang gibt es in der Mehrzahl der Bundesländer noch kein Gehörlosengeld. Genauer gesagt: Es sind neun Bundesländer, in denen es keines gibt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb hat die CSU-Landtagsfraktion – auch deswegen, weil wir uns in der grundsätzlichen Zielsetzung einig sind – zu diesem wichtigen Thema, wie bereits im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration von mir angekündigt, eine eigene Initiative gestartet und dazu auch einen entsprechenden eigenen Antrag eingebracht.
Wir fordern in diesem Antrag, der auch vorliegen müsste, die Staatsregierung auf, unter Einbeziehung der Interessenvertretungen gehörloser Menschen und der weiteren zuständigen Stellen, deren Expertise und deren Beteiligung uns sehr wichtig sind, zu überprüfen, wie die Lebenssituation von Gehörlosen und von von Gehörlosigkeit bedrohten Menschen weiter verbessert werden kann. Grundlagen dabei sind das Bayerische Teilhabegesetz I, das Bundesteilhabegesetz und auch die UN-Behindertenrechtskonvention.
Dabei sind insbesondere folgende Schwerpunkte einzubeziehen: Erstens. Bei der Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit 2023 sind besonders – das ist jetzt eben der Unterschied zu meiner Einleitung – die Belange gehörloser Menschen zu berücksichtigen.
Zweitens. Die Belange gehörloser Menschen sind bei sämtlichen dafür infrage kommenden Ausbildungs- und Arbeitsmarktmaßnahmen besonders zu berücksichtigen. Insbesondere sollte das Beratungsangebot, das derzeit auch im Rahmen eines Modellprojekts erprobt wird, für Menschen mit Hörbehinderung bei den Integrationsfachdiensten im Erfolgsfall verstetigt und ausbaut werden.
Drittens. Es gilt, die Finanzierung notwendiger Assistenzleistungen, insbesondere der Gebärdensprachdolmetscher, zu überprüfen. Frau Kollegin Celina, ich glaube, das ist einer der Punkte, der auch Ihnen sehr wichtig ist. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob auch die Ausgleichsabgabe zur Finanzierung herangezogen werden kann.
Viertens. Die bewährte Förderung durch die offene Behindertenarbeit ist weiterhin sicherzustellen.
Fünftens. Zu überprüfen ist auch, wie die Teilhabebedingungen für gehörlose Menschen auch im gesellschaftlichen Bereich – da sind wir sozusagen wieder im privaten Bereich – weiterentwickelt werden können.
Sechstens. Hier sind wir jetzt im Schul- und Kindergartenbereich. Der Bildungs- und Erziehungsplan der Kindertagesstätten und die schulischen Lehrpläne sind daraufhin zu überprüfen, wie die inklusiven Zielsetzungen für gehörlose Menschen am besten weiter berücksichtigt werden können und wie die Zusam
menarbeit mit anderen Stellen weiter gestärkt werden kann.
Der letzte Punkt: Gemeinsam mit den bayerischen Bezirken wirkt die Staatsregierung darauf hin, dass Leistungen der Eingliederungshilfe den spezifischen behindertenbedingten Bedarf von Gehörlosen und von von Gehörlosigkeit bedrohten Menschen berücksichtigen, gerade auch im Bereich der Teilhabe an der Gesellschaft.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch bitte auf Basis dieser sieben Punkte erst einmal in einem ersten Schritt gründlich und ohne Zeitdruck prüfen, wie wir das Leben und vor allem auch die gesellschaftliche Teilhabe von Gehörlosen und von von Gehörlosigkeit bedrohten Menschen nachhaltig verbessern können. Lassen Sie uns dann in einem zweiten Schritt auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnis entscheiden, ob und, wenn ja, welche neuen Maßnahmen der Freistaat Bayern zu treffen hat. – Wir lehnen aus diesem Grunde Ihren vorliegenden Antrag ab.
Liebe Frau Kollegin, ich glaube, ich habe es sehr deutlich erklärt, dass wir erst Schritt eins und dann Schritt zwei machen wollen und dass wir in der grundsätzlichen Zielsetzung einig sind und die Situation des betroffenen Personenkreises verbessern wollen. – Punkt eins.
Die Ablehnung basiert, wie auch beim letzten Mal, unter anderem – ich habe es beim letzten Mal, glaube ich, auch gesagt – auf der Höhe des Betrags, den Sie in Ihren Antrag geschrieben haben. Die Höhe ist aus unserer Sicht willkürlich gewählt. Das haben wir aber auch beim letzten Mal schon besprochen. Wie erklären Sie sich sonst, dass in allen sechs Bundesländern, wo dieses Geld bereits bezahlt wird, im Durchschnitt 92 Euro bezahlt werden, während Sie in Ihrem Entwurf 352 Euro vorschlagen?
Lassen Sie mich ganz kurz ausführen: Die Höhe – ich weiß, Sie haben dargelegt – entspricht einem bestimmten Prozentanteil, entspricht 60 % des Blindengeldes. Wenn ich aber sehe, dass in den sechs Bundesländern, in denen es gezahlt wird, im Durchschnitt 92 Euro bezahlt werden, während wir hier nach Ihrem Vorschlag über 300 Euro zahlen sollen, sorry, dann stufe ich das in diesem Punkt wirklich als Wahlkampfaktion ein.
Letzter Punkt. Der Gesetzentwurf – das habe ich beim letzten Mal schon gesagt – beinhaltet Ungereimtheiten, die beim späteren Vollzug zu Schwierigkeiten führen können. Die Begründung habe ich letztes Mal gegeben. Bislang wird im Bayerischen Blindengesetz nicht zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit differenziert. Wenn man es so machen würde, wie Sie es vorschlagen, wäre das zum Nachteil von Beziehern von Taubblindengeld. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht eine Neuregelung einführen, mit der wir einen heute begünstigten Personenkreis benachteiligen. Das sind die zwei Hauptargumente zu Ihren Fragen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bayern ist Familienland Nummer eins, und
das soll es auch bleiben. Wir haben nach dem aktuellen Stand von 2016 fast 1,9 Millionen Familien in Bayern. Diese Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Die Familien sind auch der wichtigste Ort, an dem Kinder unsere Werte und das Rüstzeug fürs Leben lernen können. Daher haben die Familien für uns als CSU höchste Priorität. Familienpolitik ist eines unserer absoluten Kernthemen.
Unser Ministerpräsident Markus Söder hat einen großen Teil seiner Regierungserklärung den Familien in Bayern gewidmet. Wir werden viele Maßnahmen umsetzen, die für unsere Familien und genau für ihre Bedürfnisse gemacht sind; denn das Beste für Bayerns Familien ist das Beste für Bayern.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Familien sind heute auch bei uns in Bayern vielen Anforderungen und Herausforderungen ausgesetzt. Als CSU setzen wir seit Jahren auf eine Politik, die die Familien nicht bevormundet, ihnen nicht sagt, was sie tun sollen, sondern ihnen dabei hilft, ihr Lebenskonzept umzusetzen. Es geht darum, nicht einer bestimmten Ideologie zu folgen, sondern darum, auf die Realitäten zu schauen und gezielt Unterstützung zu leisten, wo sie erforderlich ist – finanziell insbesondere dann, wenn die Kinder kleiner sind. Unsere Familien brauchen bezahlbaren Wohnraum, gerade auch in den Ballungsräumen.
Zum Thema Betreuung der Kinder: Wir brauchen eine verlässliche und vor allem auch qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Wenn in Situationen der Überforderung Schwierigkeiten auftauchen, helfen wir in Bayern zum Beispiel mit der Erziehungsberatung, den koordinierenden Kinderschutzstellen oder der SchreibabyBeratung.
Wir helfen natürlich auch in der Arbeitswelt. Zunächst sind vor allem die Arbeitgeber gefragt, attraktive, familienfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich will auch gleich ganz klar sagen: Das gilt für mich für alle Formen von Familien, die wir in Bayern haben – Ehepaare mit Kindern, Patchwork-Familien und auch Alleinerziehende.
Mit dem Elterngeld, mit dem Kindergeld, mit Kinderfreibeträgen und mit dem Kinderzuschlag sind schon bundesrechtlich wichtige Unterstützungsleistungen geregelt. Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir auf Bundesebene gemeinsam erhebliche Verbesserungen vereinbart, zum Beispiel die Erhöhung des Kindergeldes und natürlich auch den Kinderfreibetrag. Gerade aber für Alleinerziehende haben wir zuletzt beim Unterhaltsvorschuss ganz entscheidende Verbesserungen erzielt. Auch dabei hatten wir die konkrete Situation der Menschen immer fest vor Augen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, heute sind mir aber die Unterstützungsleistungen wichtig, die wir in Bayern für unsere Familien haben und die es zum Teil in keinem anderen Bundesland gibt. Wir haben das Betreuungsgeld, wir haben das Landeserziehungsgeld und unterstützen unterschiedliche Lebensentwürfe unserer Familien. Wir investieren wie kaum ein anderes Land in die Kinderbetreuung. 2018 werden wir allein in die Betriebskostenförderung rund 1,7 Milliarden Euro stecken und damit 54 % der Grundkosten der Kinderbetreuung zahlen. Kein anderes Bundesland leistet mehr als Bayern, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben die Beitragsentlastung im dritten Kindergartenjahr, und jetzt, meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen – unser Ministerpräsident Markus Söder hat dies in seiner Regierungserklärung angekündigt –, verbessern wir die Unterstützung für unsere Familien noch einmal: Wir werden das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld bündeln und zu einem bayerischen Familiengeld weiterentwickeln. Dabei legen wir noch ordentlich oben drauf. Mit dem Familiengeld erhalten Familien monatlich 250 Euro für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, insgesamt also 6.000 Euro. Ab dem dritten Kind gibt es für jedes Kind monatlich 300 Euro, insgesamt also 7.200 Euro. Wichtig ist uns, dass das Familiengeld unabhängig vom Einkommen und unabhängig von der Art der Betreuung gewährt wird. Eltern können damit auch die Kita bezahlen. Alle Familien mit kleinen Kindern erhalten damit mehr als bisher, und das neue Familiengeld kommt sogar Eltern zugute, die bisher weder das Betreuungsgeld noch das Landeserziehungsgeld erhalten haben. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das ist in Deutschland beispiellos.
Wir lösen damit noch stärker als bisher unser Versprechen ein, dass wir in Bayern für Wahlfreiheit stehen. Gleichzeitig, weil wir eben für echte Wahlfreiheit stehen, investieren wir weiter intensiv in den Ausbau und in die Qualität unserer Kinderbetreuungsangebote. Wir bauen die Angebote aus, insbesondere für Grundschulkinder, und entlasten das pädagogische Personal in den Kitas, damit sich die Erzieherinnen und Erzieher wieder mehr auf die Arbeit und die individuelle Betreuung der Kinder konzentrieren können. Gerade der Ausbau der Betreuungsangebote für Schulkinder ist für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein ganz entscheidender Schritt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der Opposition, ich weiß, dass einige oder viele von Ihnen das Familiengeld kritisieren. Ich will Ihnen aber auch eines ganz
deutlich sagen: Sie liegen damit falsch. Sehr viele Familien, die ich in den letzten Tagen und am letzten Wochenende bei den verschiedensten Anlässen getroffen habe, sagen mir, dass das genau der richtige Weg ist. Da geht es nicht um Ideologie, sondern einfach darum, dass die Menschen sehen, dass wir ihre Erziehungsarbeit wertschätzen und sie dabei nicht im Stich lassen, sondern sie unterstützen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.
Wir hören aber nicht beim Familiengeld auf. Vor allem beim Thema bezahlbarer Wohnraum, der sozialen Frage der Zukunft, greifen wir ganz besonders an; denn das ist gerade in den Ballungsräumen für die Familien eines der Topthemen, die viele Menschen, viele Einheimische bewegen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben in Bayern bereits eine umfangreiche Wohnraumförderung, aber wir haben auch einen enormen Zuzug. Bei uns gibt es viele Arbeitsplätze, die natürlich Grundlage für die wirtschaftliche Stärke unseres Landes sind. Es gibt attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen und hervorragende Perspektiven. Dies ist auch ein Beweis dafür, dass wir in Bayern in den letzten Jahren vieles richtig gemacht haben; denn sonst würde ja angesichts der hohen Preise im Ballungsraum München niemand zu uns kommen wollen.
Wir wollen und müssen aber mehr für bezahlbaren Wohnraum, gerade auch für unsere einheimische Bevölkerung, tun. Daher gründen wir, wie von Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, eine eigene Wohnbaugesellschaft, die BayernHeim, die bis 2025 10.000 Wohnungen schaffen wird, gerade auch, liebe Ministerin Ilse Aigner, für mittlere und untere Einkommensgruppen.
Unseren Familien werden wir mit dem bayerischen Baukindergeld Plus die Bildung von Wohneigentum erleichtern. Gerade die Bildung von Wohneigentum ist enorm wichtig, um Altersarmut von Familien zu verhindern. Wir legen auf das Baukindergeld des Bundes 300 Euro drauf. Damit gibt es 1.500 Euro pro Kind und pro Jahr. Über einen Zeitraum von zehn Jahren bekommt damit in Bayern eine Familie mit zwei Kindern bei Neubau oder Kauf einer Wohnung 40.000 Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, familienpolitische Herausforderungen angehen heißt für uns als CSU, Unterstützung zu leisten, die den Bedürfnissen der Familien entspricht und ihnen eigenen Gestaltungsspielraum ermöglicht. Gute Politik ist Handeln ohne ideologische Scheuklappen, meine sehr verehr
ten Damen und Herren. Alles das, was ich jetzt beispielhaft aufgezählt habe, zeigt, dass wir enorme Anstrengungen unternehmen, damit Bayern auch in Zukunft das Familienland Nummer eins in Deutschland bleibt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben Verständnis für die Forderungen des Netzwerks Hörbehinderung in Bayern, die nun seitens der GRÜNEN als Änderungsgesetz eingebracht wurden. Auch die CSU-Fraktion ist sehr bemüht und kümmert sich um die Belange von Hörbehinderten und Gehörlosen – sie sind uns sehr wichtig.
Zum genannten Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Einführung eines Gehörlosengeldes wurde seitens der Antragsteller einiges gesagt. Wenn wir aber über die Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes sachgerecht diskutieren wollen, ist es wichtig, den Hintergrund und die Historie dieser bayerischen Leistung zu betrachten. Hintergrund zur geltenden Regelung ist, dass blinde Menschen das bayerische Blindengeld seit 1949 erhalten. Bayern war im Übrigen das erste Bundesland, das nach dem Krieg ein Landesblindengeldgesetz eingeführt hat. Dieses haben wir seither weiterentwickelt, und wir haben den Personenkreis ausgedehnt.
Ich nenne die letzten drei Änderungen: Seit dem 1. Januar 2013 erhalten taubblinde Menschen das doppelte Blindengeld in Höhe von 1.180 Euro als Taubblindengeld. Seit dem 1. Januar 2018 erhalten hochgradig sehbehinderte Menschen 30 % des Blindengeldes als Sehbehindertengeld. Taubsehbehinderte Menschen erhalten – ebenfalls seit dem 1. Januar 2018 – 60 % des Blindengeldes als Taubsehbehindertengeld. Die Höhe dieses Geldes kann man aus den ursprünglichen 590 Euro pro Monat errechnen. – Das Blindengeld wird einkommensunabhängig gewährt, während Leistungen in der Eingliederungshilfe einkommensabhängig gewährt werden. Der Freistaat Bayern wendet für die Leistungen nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz im Jahr circa 92,5 Millionen Euro auf.
Hör- und sehbehinderte Menschen haben auch besondere Einschränkungen in der Kommunikation – Sie haben Beispiele genannt, Frau Kollegin Celina –, die ebenfalls einen Nachteilsausgleich für die entstehenden Aufwendungen rechtfertigen.
Die Einführung eines Blindengeldes hat aber, wie ich eingangs schon sagte, eine historische Ursache in der hohen Zahl der Kriegsblinden. Damals gab es die ausdifferenzierten Leistungen der Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderungen wie heute nach dem SGB XII noch nicht, die gerade behinderungsbedingte Bedarfe auffangen können. Wir müssen deshalb genau prüfen und uns gut überlegen, ob und welche neue Sonderleistung für weitere Bedarfe in Form eines Änderungsgesetzes eingeführt werden soll. Zudem gibt es weitere Gruppen von Menschen mit Behinderung – ich nenne beispielhaft die körperbehinderten Menschen, die geistig behinderten Menschen und Autisten – mit ebenfalls guten Gründen für die Forderung bzw. Gewährung eines einkommensunabhängigen Nachteilsausgleichs.
Wir müssen uns außerdem die Leistungen ansehen, die es für hörbehinderte Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bereits gibt. Enttäuscht bin ich an dieser Stelle, dass im Zuge des Bundesteilhabegesetzes auf Bundesebene ein Teilhabegeld für alle eingliederungshilfeberechtigten Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Art der Behinderung zwar diskutiert, aber letztendlich aufgrund des Kostenumfangs leider Gottes wieder verworfen wurde. Wir haben darüber auch schon mehrmals im sozialpolitischen Ausschuss diskutiert. Zur Wahrung des parlamentarischen Friedens erspare ich mir jetzt darauf hinzuweisen, wer in Berlin im maßgeblichen Ministerium in den letzten Jahren dafür die Verantwortung getragen hat.
Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass es in diesem Gesetzentwurf Ungereimtheiten und Mängel gibt, die beim späteren Vollzug zu Schwierigkeiten führen könnten. Bislang wird im Bayerischen Blindengeldgesetz nicht zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit differenziert. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Differenzierung würde für Bezieherinnen und Bezieher von Taubblinden- und Taubsehbehindertengeld hingegen einen Rückschritt gegenüber dem Status quo bedeuten; den wollen wir auf keinen Fall.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns geht es auch um ein Mehr für alle betroffenen Personenkreise, die Sie vorher genannt haben, und nicht nur für einen Personenkreis. Wir sprechen von Barrierefreiheit – auch das ist ein Teil davon; Sie hatten Beispiele aus dem Alltagsleben genannt – und möchten diese massiv vorantreiben. Das betrifft nicht nur den Abbau physischer Barrieren, sondern ich spreche auch von Barrieren für sinnesbehinderte Menschen. Wir müssen genau prüfen, wo wir helfen können, und Einschränkungen im Alltag aufdecken. Das sind – Sie haben einige genannt, ich zähle weitere auf – Durchsagen am Bahnhof, es ist die Möglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder die Teilnahme am Alltagsleben. Wir müssen auch dort ansetzen, wo beispielsweise steuerliche Erleichterungen jahrelang nicht angepasst wurden. Wir haben hier mehr vor uns,
als explizit für einen weiteren Personenkreis eine Änderung vorzunehmen, und ich möchte mir gerne ansehen, wo wir Barrieren im Ganzen abschaffen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, all das sind Beispiele in dieser Ersten Lesung, über die wir ausgiebig sprechen wollen und auch müssen. Das sollten wir im federführenden sozialpolitischen Ausschuss tun. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin, ich glaube, in der Zielsetzung sind wir uns einig. Wir wollen versuchen, die Barrieren in allen Bereichen, wo es noch Barrieren gibt – da gibt es eine ganze Menge –, Stück für Stück abzubauen. Das Ziel "Bayern barrierefrei im öffentlichen Raum bis 2023" ist eines der Ziele des ehemaligen Ministerpräsidenten gewesen. Ich bin heute noch dankbar, dass er diese Vision ausgesprochen und damals auch in einer Regierungserklärung erwähnt hat. Seitdem reden wir überhaupt über den Abbau von Barrieren,
nicht nur von den Barrieren, die wir alle in Form von Beton sehen. Das ist Punkt eins.
Punkt zwei. Sie haben auch die anderen Länder angesprochen. Ja, es gibt fünf oder sechs Bundesländer – nageln Sie mich jetzt bitte schön nicht auf die Zahl fest –, die bereits Leistungen für gehörlose Menschen haben. Wenn ich mir diese so anschaue – ich habe mir bloß fünf rausgeschrieben –, dann haben wir mindestens noch neun oder zehn Bundesländer, die keine Leistung gewähren.
Der Vorschlag, den Sie jetzt unterbreitet haben, Frau Celina, bedeutet rein von der Summe her einen sehr hohen Betrag, der alle bisherigen Leistungen der anderen Bundesländer überschreitet. Auch darüber müssen wir reden. Wir müssen darüber reden, wo. Wir müssen über die Angemessenheit reden. Wir müssen darüber reden, welche Personenkreise, welche Arten von Behinderungen, welche Arten von Barrieren es gibt. Dann müssen wir schauen, was es bereits in der Eingliederungshilfe gibt. Was können wir in diesem Bereich mit unserem Koalitionspartner in Berlin abdecken, und was führen wir als bayerische Sonderlösung in Ergänzung zum bisherigen Gesetz ein? Darüber müssen wir uns unterhalten. Darum befürworte ich auch eine ergebnisoffene Diskussion im Sozialausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich begrüßen wir es seitens der CSU-Fraktion, dass wir uns in dieser Aktuellen Stunde einmal ganz besonders mit den Alleinerziehenden beschäftigen – die durchaus unsere Wertschätzung erfahren –, da sie eine große Gruppe in unserem Land ausmachen.
Liebe Frau Kollegin Schulze, in Bayern – ich operiere mit bayerischen Zahlen – gibt es circa 220.000 Alleinerziehendenhaushalte, in denen rund 303.000 Kinder leben. Es ist bekannt, dass Alleinerziehende oft eine doppelte Belastung zu tragen haben: Da ist zum einen natürlich die Erziehung ihrer Kinder, zum anderen müssen sie auch im Beruf ihren Mann, sehr häufig aber auch ihre Frau stehen.
Das alles geschieht häufig zwar mit familiärer Unterstützung oder mit Unterstützung aus dem Freundeskreis, aber ohne einen Partner oder eine Partnerin, der oder die ein zweites Einkommen beisteuern kann. Das führt gerade in unseren Ballungszentren dazu, dass viele Alleinerziehende Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen.
Frau Schulze, Sie nannten die Zahlen für ganz Deutschland, ich hingegen nehme die bayerischen Zahlen und setze sie ins Verhältnis zu den gesamtdeutschen Zahlen. Die Armutsgefährdungsquote Alleinerziehender liegt in Bayern bei 36,7 %,
in Deutschland hingegen bei sage und schreibe 43,6 %. Vergleicht man diese Werte mit der allgemei
nen Armutsgefährdungsquote, die in Bayern bei 12,1 % und in Deutschland bei 15,7 % liegt, dann sieht man sofort, dass Alleinerziehende unsere besondere Unterstützung brauchen.
Liebe Antragsteller, liebe Kollegin Schulze, ich hätte mir schon gewünscht, dazu heute von Ihnen etwas mehr an konkreten und auch umsetzbaren Vorschlägen sowie auf Bayern bezogenen Zahlen zu hören und zu erfahren, an welchen Stellschrauben wir in Bayern konkret drehen müssen, um die Alleinerziehenden noch besser zu unterstützen. Stattdessen fordern Sie, auch in Ihrem Dringlichkeitsantrag vom November, nichts weniger als einen kompletten Systemwechsel, den wir nicht unterstützen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, um den Alleinerziehenden in Bayern rasch und effizient zu helfen, möchte ich mich lieber auf konkrete Maßnahmen konzentrieren, die wir in Bayern ergreifen können. Nachdem aber viele dieser Leistungen auch Bundesleistungen sind, setzen wir uns auf Bundesebene für Verbesserungen ein – jetzt auch ganz aktuell bei den Verhandlungen mit der SPD. Dabei müssen wir an mehreren Bereichen ansetzen und haben dies auch schon getan: erstens, finanziell, insbesondere wenn die Kinder kleiner sind. Zweitens, beim Thema Wohnen: Es muss mehr Wohnungen geben, die für Alleinerziehende erschwinglich sind. Liebe Kollegin Schulze, die Wohnungen, von denen Sie vorher gesprochen haben – die gibt es auch noch! Drittens, bei der Kinderbetreuung: Wir brauchen eine verlässliche Kinderbetreuung. Viertens, in der Arbeitswelt:
Hier sind zunächst vor allem auch die Arbeitgeber gefragt, attraktive, familienfreundliche Rahmenbedingungen zu setzen. Fünftens müssen wir auch an die Altersvorsorge denken.
Ich sage etwas zum ersten Punkt, zur finanziellen Unterstützung von Alleinerziehenden: Wir haben gerade in den letzten Jahren viele Leistungen ausgebaut, bei denen wir besonderes Augenmerk auf die Alleinerziehenden gelegt haben. Ich nenne hier den Unterhaltsvorschuss, für den wir, die CSU, in Berlin intensiv gekämpft haben und der auf unser Betreiben deutlich ausgeweitet wurde.
Damit helfen wir alleinerziehenden Müttern und Vätern in schwierigen Zeiten schnell und effektiv.
Ich nenne unser bayerisches Landeserziehungsgeld – eine eigene Leistung des Freistaats Bayern –, das sich an das Elterngeld anschließt und einkommensabhängig gewährt wird. Weitere Beispiele sind Kindergeld und Kinderfreibetrag. Wir setzen uns für eine Erhöhung des Kindergelds ein. Davon profitieren Alleinerziehende direkt. Geringverdienende Familien profitieren zusätzlich zum Kindergeld auch vom Kinderzuschlag in Höhe von maximal 170 Euro pro Monat. Die CSU setzt sich für die Erhöhung des Kinderzuschlags, und zwar insbesondere für Alleinerziehende, ein.
Meine Damen und Herren, der Anspruch von uns, der CSU, ist – das ist auch ein zentraler Punkt des 10Punkte-Programms unseres designierten Ministerpräsidenten Markus Söder –: Der Staat muss den Eltern für die ersten zehn Jahre des Kindes eine verlässliche Perspektive bieten. Betreuung muss so organisiert sein, dass für junge Familien und Alleinerziehende keine Brüche oder finanziellen Überforderungen entstehen.
Unser Staatsminister Markus Söder plädiert deshalb für einen Dreiklang aus Ausbau der Betreuungsplätze, einer Offensive zur Gewinnung von Erziehern sowie einer Gebührenentlastung. Das wird meines Erachtens auch Alleinerziehenden eine bessere Unterstützung bieten. Kollege Vogel wird im Bereich der Kinderbetreuung noch näher darauf eingehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vergessen wir nicht das Thema Mieten und Wohnkosten, das sich wirklich zu einer sozialen Frage entwickelt hat. Ich kann als jemand, der aus dem Ballungsraum im Landkreis Ebersberg kommt, feststellen, dass es Familien und vor allem Alleinerziehende immer schwerer haben, bezahlbaren Wohnraum in unserer Region zu finden bzw. ihre Mieten bezahlen zu können.
Ja, lieber Kollege, daran ist zu einem großen Teil die enorme Steigerungsrate bei den Mieten gerade hier im Ballungsraum München schuld. Da schauen wir schon auch einmal in die Landeshauptstadt, was der frühere Oberbürgermeister von der SPD hier getan oder, besser gesagt, nicht getan hat!
Bayern hat bereits eine umfangreiche Wohnraumförderung und möchte noch mehr tun. Wir werden deshalb für den Nachtragshaushalt nochmals fast 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Wir haben
eine Ballungsrauminitiative erarbeitet, in der wir konkrete Lösungsvorschläge machen, um die Ballungsräume zu entlasten. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Anpassung des Wohngeldes ein. Staatsminister Markus Söder setzt sich in seinem 10-Punkte-Programm für Bayern für eine Unterstützung bei der Schaffung von Wohneigentum für Familien ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte diesen Weg für richtig und auch notwendig; denn die Bildung von Wohneigentum ist die stabilste und beste Absicherung gegen Altersarmut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen auch darauf achten, dass Alleinerziehende nicht in die Altersarmut abrutschen. Wir müssen deswegen auch die Altersvorsorge von Alleinerziehenden stärker im Blick haben. Alleinerziehend zu sein, darf nicht Altersarmut bedeuten.
Wir wollen dagegen kämpfen. Wir haben auf Bundesebene in einem ersten Schritt die Mütterrente I durchgesetzt, um die Altersarmut von Müttern zu bekämpfen. Damit sollen Erziehungsleistungen gezielt besser gewürdigt werden. Wir wollen diesen Weg mit der Mütterrente II weitergehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir konnten in den Sondierungen mit Ihnen die Mütterrente zumindest für Mütter und Väter mit drei oder mehr Kindern – ich sage jetzt mal – unterbringen.
Leider hat sich die SPD hier nicht weiterbewegt, um diese Möglichkeit auch für das erste und zweite Kind zu schaffen.
Ich sage nur: schade, wirklich schade!