Ich empfehle Ihnen § 66 Absatz 1 Satz 9 der Geschäftsordnung zur Lektüre: "Jede Rednerin und jeder Redner darf nur einmal sprechen".
- Ich habe ihr nicht vorgeworfen, dass es ihr Fehler gewesen sei. Sie hat sich auf diese Anzeige berufen, und ich habe daraufhin gesagt, dass diese Anzeige falsch ist und dass das gilt, was der Präsident gesagt hat.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir jetzt die Debatte angehört. Ich muss Ihnen auf der Seite der CSU ganz ehrlich sagen: Sie haben an Stellen gelacht – das verstehe ich nicht. Ich verstehe es einfach nicht.
- Lassen Sie mich einmal ausreden. Ich sage Ihnen eines: Keiner hier in diesem Saal kann beurteilen, wie Flüchtlinge zu handeln haben oder nicht, ob sie ihre Kinder zu Hause lassen oder wie sie sich sonst verhalten sollen. Es gibt auch solche Aussagen: Die Männer sollen in ihrem Land bleiben und kämpfen. Keiner von uns war im Krieg. Ich finde es anmaßend, den Flüchtlingen zu sagen, was sie zu tun haben und was nicht.
Herr Kreuzer, Sie sagen, Schengen und Dublin hätten wieder zu funktionieren. Dublin ist ein Abkommen, das es Deutschland über Jahre ermöglicht hat wegzugucken. Stichwort Lampedusa: Die Menschen sind ertrunken. Italien hat um Hilfe gerufen. Und jetzt sagen Sie: Dieses Abkommen muss wieder gelten. - Im Januar allein sind schon wieder 340 Menschen ertrunken. Der Papst hat bereits im Jahr 2014 gesagt, Europa habe darauf zu achten, dass das Mittelmeer kein Massengrab wird. Genau das wird es aber im Mo
ment! Und jetzt rufen Sie nach einem Abkommen, weil Sie glauben, Deutschland, in der Mitte Europas, könnte sich zurücklehnen.
Was wir zu tun haben: mit Europa gemeinsam Lösungen zu suchen. Sie kommen dann immer mit dem Begriff der "Obergrenze" und vermischen ihn ganz elegant mit dem Wort "Kontingente". Über Frank-Walter Steinmeier wurde von Ihrer Seite vorhin herzlich gelacht. Der Außenminister unternimmt alle Bemühungen, damit es zu Kontingenten kommt. Darüber haben Sie nicht zu lachen, sondern Sie haben in der Bundesregierung zusammenzuarbeiten.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Thomas Kreuzer (CSU): Wann wir lachen, ist doch unsere Sache!)
Herr Innenminister Herrmann hat dann behauptet, Sie hätten schon immer die Balkanzentren gefordert, und diese Zentren würden jetzt kommen. Was Sie gefordert hatten, waren Transitzonen. Was Sie als "Balkanzentren" bezeichnen, sind Einreisezentren, die bereits in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg funktioniert haben, lange bevor das hier in Bayern funktioniert hat.
(Beifall bei der SPD – Thomas Kreuzer (CSU): Ach Gott! – Josef Zellmeier (CSU): Wir haben beides gefordert, Transitzonen und eine Alternative! Lesen Sie das nach!)
Ich sage Ihnen eines: Seit drei Monaten gehen Sie dem ganzen Land, ganz Deutschland, mit Ihrem populistischen Herausgeplärre auf die Nerven.
(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Josef Zellmeier (CSU): Bleiben Sie bei der Wahrheit!)
Ich sage Ihnen eines: Uli Maly, der Oberbürgermeister von Nürnberg, hat etwas Wunderbares gesagt: Er wünscht sich einen Tag, an dem keiner irgendeinen Vorschlag zur Asyldebatte herausbläst, sondern an dem man sich zusammensetzt und gemeinsam arbeitet. Sie sind im Moment unser Koalitionspartner in Berlin. Arbeiten Sie mit uns zusammen! Blockieren Sie nicht, und plärren Sie nicht dazwischen!
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Josef Zellmeier (CSU): Das ist eine Verdrehung der Tatsachen!)
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (Drs. 17/9699) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Das Wort hat Herr Staatssekretär Eisenreich. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt in Erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes vor. Dieser Gesetzentwurf enthält vier wesentliche Punkte.
Erstens. Zunächst geht es um eine Änderung zur weiteren Umsetzung der Inklusion für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen. Wir schaffen damit die Möglichkeit der Erweiterung des Lehramtsstudiums um eine sonderpädagogische Qualifikation.
Zweitens. Die mit der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule zusammenhängenden Fragen der Lehrerausbildung werden auf gesetzlicher Ebene abgeschlossen.
Drittens. Wir streichen den bisherigen Artikel 6a des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, weil diese Regelung bereits an einer anderen Stelle im Bayerischen Hochschulgesetz enthalten ist.
Viertens. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir eine Rechtsgrundlage schaffen, die die Möglichkeit bietet, die Ausbildung von Lehramtsreferendaren künftig besser steuern zu können. Über diesen Punkt werden wir vermutlich am meisten diskutieren.
Gleich am Anfang ist es mir wichtig zu sagen: Heute geht es noch nicht um die Entscheidung, ob der Zugang zur Referendarausbildung beschränkt wird. Heute geht es um die Frage, ob eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, die dies später ermöglichen würde. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Regelung, die wir vorschlagen, bereits in 13 Bundesländern Praxis ist. Insofern geht es hier nicht um einen bayerischen Sonderweg. Im Gegenteil, wir haben uns lange bemüht, dies zu vermeiden; es kann aber gut sein, dass wir dazu leider gezwungen werden.
Wichtig sind mir auch einige andere Klarstellungen: Jede Hochschulabsolventin und jeder Hochschulabsolvent, die oder der die entsprechende Qualifikation hat, kann sich auch künftig zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt anmelden und wird auch künftig zugelassen. Das bedeutet, der Anspruch der jungen Menschen, ihre Lehrerausbildung abschließen zu können, wird auch in Zukunft, selbst dann, wenn wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, bestehen bleiben. Jeder kann seine Ausbildung abschließen.
Bei dieser Regelung geht es darum, dass wir den Zugang zum Referendariat zeitlich hinauszögern können, um den Vorbereitungsdienst in einzelnen Fächern und Schularten besser zu steuern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass wir hinsichtlich der Absolventen je nach Schulart und nach Fächerverbindung sehr große Unterschiede haben. In den Grundschulen, den Mittelschulen und bei den Sonderpädagogen haben wir praktisch eine Volleinstellung. Daneben gibt es aber auch Lehrämter, insbesondere für die Realschulen und bei bestimmten Fächerverbindungen für das Gymnasium, bei denen die Anzahl der Absolventen so hoch ist, dass nur wenige die Chance haben, in den Schuldienst übernommen zu werden.
Die Staatsregierung hat folgende Ziele, die ich noch einmal darlegen möchte. Unser Ziel ist es, auch künftig den Bedarf der Schulen an qualifizierten Lehrkräften zu decken. Unser Ziel ist es auch, verantwortungsvoll mit den Ressourcen umzugehen. Das gilt zum einen für die Ressourcen der Universitäten, damit nicht in Bereiche investiert wird, in denen die Berufsperspektiven schlecht sind. Das gilt zum anderen aber auch für die Ressourcen und Kapazitäten an den Seminarschulen. Hier geht es auch um die Qualität der Lehrerbildung. Schließlich gilt dies auch für die Ressourcen der Studierenden. Ich glaube, es macht wenig Sinn, Zeit, Energie und Kraft für ein Studium bestimmter Fächer einzusetzen, wenn es dafür kaum Berufsperspektiven gibt. Wir müssen den Studenten frühzeitig die Augen öffnen, damit sie sehen, wo Chancen vorhanden sind und wo es nur wenige Chancen gibt, damit sie nicht Zeit und Energie in ein Studium investieren, das keine Möglichkeit bietet, den angestrebten Beruf auszuüben.
Sofern das Hohe Haus zustimmt, werden wir mit diesem Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, den Zeitpunkt des Eintritts in das Referendariat zeitlich zu steuern. Jeder wird aber zumindest nach einer Wartezeit sein Referendariat absolvieren können. Wir schaffen damit auch die Voraussetzung dafür, dass die Referendare besser begleitet werden können. Wir haben auch eine Vertrauensregelung eingeführt. Ob wir dann von der Gebrauch machen wer
den oder nicht - das ist, wie gesagt, das Wichtigste -, wird sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Wir setzen selbstverständlich weiter darauf, dass die Beratung am Anfang des Studiums wirkt. Wenn unsere Maßnahmen, insbesondere die Beratung, nicht wirken, könnte es sein, dass wir diese Rechtsgrundlage nutzen werden. Wir wären aber froh – das als politische Wertung am Ende -, wenn wir von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen müssten. Ich freue mich auf die Beratungen.
Danke schön, Herr Staatssekretär. - Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich auf der Ehrentribüne die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes, Frau Simone Fleischmann, herzlich begrüßen.
Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen heiße ich Sie im Bayerischen Landtag herzlich willkommen und wünsche Ihnen einen informativen Aufenthalt in unserem Hause.
Jetzt eröffne ich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Zacharias von der SPD. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr verehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Falls sie hier im Saal sein sollten, will ich allen Studierenden, die Lehramt studieren, zurufen: Mit uns wird es mit diesem Gesetzentwurf nichts werden.
- Am tosenden Beifall arbeiten wir noch. - Eines möchte ich aber feststellen, Kolleginnen und Kollegen. 2003 bin ich in München Gesamtelternbeiratsvorsitzende geworden. Damals gab es massiven Unterrichtsausfall an Grundschulen, Hauptschulen – Mittelschulen gab es damals noch nicht -, Realschulen und Gymnasien. Überall gab es massenhaft Unterrichtsausfall. Wir haben damals die großartigen Aktionen "Mehr Lehrer für Bayern", "Mehr Lehrer für Rosenheim", "Mehr Lehrer für Augsburg" usw. gemacht. Diese Aktionen haben mich politisiert. Diesen Aktionen habe ich es zu verdanken, dass ich heute im Bayerischen Landtag bin. Herr Herrmann, Sie gucken mich so glücklich an; es freut mich, dass Sie sich mit mir darüber freuen, dass ich hier sein darf.
Jetzt zurück zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Die Situation ist heute nicht anders. Unterrichtsausfall gibt es nach wie vor. Ich weiß, dass das Ministerium anders zählt. Wenn drei Klassen zusammengeführt werden, ist das kein Unterrichtsausfall. Wenn alle Kinder auf den Schulhof geführt werden, ist das kein Unterrichtsausfall. Als Mutter weiß ich sehr wohl, was Unterrichtsausfall heißt. Die Kinder kommen nach Hause und sagen: Mama, wir haben heute nur Fußball gespielt. - Sie haben aber keine Kultur, keine kulturelle Bildung erlebt und keinen wunderbaren Sportunterricht gehabt. Sie haben wiederholt Unterrichtsausfall. Unterrichtsausfall ist heute genauso wie 2003 ein großes Thema.
Dazu haben wir noch eine große Herausforderung, die Flüchtlingskinder. Wir haben momentan mehr denn je eine unsichere Situation. Wir wissen gar nicht, was in den nächsten Jahren an unseren Schulen passiert. Wir wissen eines ganz gewiss: Viele Kinder werden zu uns kommen. Das ist großartig, das ist für unser Land ein Geschenk, weil wir so viele Kinder aus eigener Kraft gar nicht aufbringen können. Wir werden also viele Kinder haben, und dazu brauchen wir – raten Sie einmal, Kolleginnen und Kollegen! – Lehrerinnen und Lehrer. Wir brauchen auch die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Ausbildung sind, damit sie irgendwann an die Schule kommen. Sie ahnen wohl, wo ich hin möchte.
Die nächste große Herausforderung neben Unterrichtsausfall und Flüchtlingskindern ist die Inklusion. Wie wollen wir denn die UN-Menschenrechtskonvention umsetzen, damit alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung am Unterricht teilnehmen können? Wie wollen wir das ohne Lehrerinnen und Lehrer darstellen? Jetzt ist alles auf Kante genäht.
Sie aber wollen mit der Änderung des Gesetzes eine Grundlage für den Fall schaffen, dass Sie in Engpässe kommen, um dann Lehrerinnen und Lehrer hinzuhalten. Genauer gesagt schaffen Sie damit eine zweiphasige Ausbildung. Ein junger Mensch studiert an der Universität. Dann bekommt er hoffentlich eine gute Staatsnote – auch so eine dumme Einrichtung -, und dann will er nach dem ersten Staatsexamen sein Wissen an der Schule einbringen. Was machen wir? Wir wollen, dass dieser junge Mensch bis zu drei Jahre wartet, auch wenn er die Zusicherung eines Referendariatsplatzes hat. Was macht er inzwischen, Herr Eisenreich? Geht er Käse verkaufen, arbeitet er als Taxifahrer, oder wird er Ihr persönlicher Referent? Was machen wir denn mit den bestausgebildeten Menschen bis zu drei Jahre lang? Das ist doch ein absurder Vorschlag.
Die beiden Ausbildungsabschnitte gehören zusammen, Herr Kollege Eisenreich. Erst die erste und die zweite Ausbildung zusammen machen den jungen Menschen zu einem Lehrer. Davor ist er nämlich gar nichts.
- Herr Waschler, ich freue mich gleich auf Ihren Beitrag, wobei ich schon ahne, was Sie sagen werden. Sie werden sagen, wie großartig Ihr Gesetzentwurf ist, der ja nur eine Grundlage, eine Möglichkeit schafft.