Meine Damen und Herren, die genannten sogenannten Parteien – das Wort "sogenannten" muss ich fast wieder zurücknehmen; denn sie sind welche –, also die genannten Parteien sind gegründet worden, um unter Nutzung des Parteienprivilegs verbotene Vereinigungen unter anderem Namen fortzusetzen. Das, meine ich, muss sich der freiheitliche Rechtsstaat nicht gefallen lassen.
Hinzu kommt, dass sich die genannten Parteien im Gegensatz zu anderen bereits länger bestehenden rechtsextremistischen Organisationen gerade nicht vom historischen deutschen Nationalsozialismus distanzieren, noch nicht einmal verbal. Sowohl die Partei DIE RECHTE als auch die Partei DER III. WEG sehen sich vielmehr in der Nachfolge nationalsozialistischer Organisationen. Dies ergibt sich sowohl aus der Programmatik dieser Parteien als auch aus den verwendeten Symbolen. Diese Parteien sind offen antisemitisch, rassistisch und ausländerfeindlich bis hin zur Aggressivität.
Die aggressiv-kämpferische Haltung der Mitglieder und insbesondere der Funktionäre und Aktivisten der genannten Parteien ist offenkundig, wie man beobachten kann. Sie dauert schon seit Jahren an und ist in den letzten Monaten insbesondere durch die Hetze gegen Geflüchtete und Migranten und die Agitation gegen die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften zum Ausdruck gekommen, auch in vielen Orten in Bayern. Wer das nicht wahrhaben möchte, dem kann ich nur anraten, ohne es empfehlen zu wollen, einen Blick auf die Internetseiten dieser Parteien zu werfen oder in den sozialen Netzwerken danach zu suchen.
Meine Damen und Herren, hinzu kommt, dass führende Funktionäre der Partei DIE RECHTE in eine im Herbst 2015 in Bamberg und Nürnberg ausgehobene Terrorzelle verstrickt sind. Da beide Parteien unver
kennbar Nachfolgeorganisationen verbotener Vereinigungen und aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgerichtet sind, ist es unseres Erachtens geboten zu prüfen, ob entsprechende Parteiverbotsverfahren erfolgversprechend sein können. Ich sage ausdrücklich "zu prüfen".
Die im Zusammenhang mit dem zweiten NPD-Verbotsverfahren gewählte Vorgehensweise, nämlich in der Innenministerkonferenz Material zu sammeln und anschließend eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Auftrag einzusetzen, einen Bericht zur Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens zu erstellen, halten wir für angemessen und für richtig. Wir hoffen natürlich, dass dabei nicht Hürden bekannt werden, die das erste NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern gebracht haben. Diese Hürden waren bekanntlich der Umstand, dass in dieser Partei lange Zeit, bis zur Stellung des Antrags, V-Leute in führenden Positionen tätig waren.
Meine Damen und Herren, weil das so ist, haben wir einen Vorschlag unterbreitet, wie unser Antrag noch präziser formuliert werden kann. Wir stellen unseren Antrag in der geänderten Fassung, die Ihnen vorliegt, zur Abstimmung. Ich gebe diesen Text natürlich auch an das Präsidium weiter. Er lautet:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass entsprechend der Vorgehensweise bei dem NPD-Verbotsverfahren die Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern Materialsammlungen für mögliche Verbotsverfahren gegen die Parteien "Die Rechte" und "Der Dritte Weg" in Auftrag geben und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Auftrag einsetzen, einen Bericht zur Prüfung der Erfolgsaussichten von Verbotsverfahren gegen die genannten Parteien zu erstellen.
In dieser Fassung wird unser Antrag zur Abstimmung gestellt. Meine Damen und Herren, es freut mich, dass die CSU-Fraktion einen "Nachzieher" eingereicht hat. Er ist nicht schlecht, überzeugt allerdings zunächst einmal auch nicht, weil es eigentlich keinen Grund dafür gibt, erst einmal das NPD-Verbotsverfahren abzuwarten, da es sich um drei verschiedene Parteien handelt. Die eine ist die NPD, die andere die Partei DIE RECHTE, die dritte die Partei DER III. WEG. Es mag sein, dass das Bundesverfassungsgericht ganz neue hohe Anforderungen an ein Parteiverbotsverfahren stellt. Es spricht aber nichts dagegen, dass die Innenministerkonferenz und/oder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Zeit nutzt, um schon einmal Material zu sammeln, damit dann geprüft werden kann, ob ein Verbotsverfahren gegen die beiden anderen Parteien erfolgversprechend sein könnte
oder nicht. Warum man abwarten muss, bis das NPDVerfahren hoffentlich erfolgreich abgeschlossen ist, vermag ich nicht einzusehen. Falls Sie aus Gründen, die ich mir nicht vorstellen kann, unseren Antrag in der geänderten Fassung ablehnen sollten, stehen wir aber auch nicht an, Ihrem Antrag letztlich zuzustimmen, ohne damit klein beigeben zu wollen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich Frau Kollegin Guttenberger das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gemäß dem vorliegenden Antrag, auf den sich unser nachgezogener Dringlichkeitsantrag bezieht, soll die Staatsregierung eine Initiative starten, die auf die Prüfung der Voraussetzungen eines Parteiverbotsverfahrens gegen die Partei DIE RECHTE und gegen die sogenannte Partei DER III. WEG gerichtet ist. Bei der Prüfung soll darauf abgestellt werden, ob es Belege gebe, die auf eine aggressiv-kämpferische Haltung im Programm und Handeln ihrer Funktionäre hinweisen. Dabei geht es auch um die Prüfung, ob die aggressive Handlung und die Organisation demokratiefeindlich sind und ob sich dies letztendlich dadurch äußert, dass gegen jüdische Zentren, Asylbewerberunterkünfte, Migranten usw. gehetzt wird. All diese Dinge sind zweifelsohne scheußlich. All diese Dinge sind zweifelsohne inakzeptabel. Nur sind wir jetzt wieder an dem kritischen Punkt, sehr geehrter Herr Kollege – Sie haben es ja selber gesagt –: Zwischen dem, was wir als scheußlich und rechtlich nicht hinnehmbar empfinden, und dem, was in einem Parteiverbotsverfahren zählt, liegt leider ein weites Feld.
Ich möchte nur daran erinnern, dass politische Parteien in Deutschland das sogenannte Parteienprivileg genießen. Auch das haben Sie selber gesagt. Es wurde nach 1945 geschaffen, um zu vermeiden, dass demokratisch legitimierte Parteien verboten werden, wie das 1933 bis 1945 der Fall war. Nun gibt es Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Auch diese können sich auf das Parteienprivileg beziehen. Hier kann man nicht einfach eine abweichende Regelung finden.
Ausschlaggebend ist, dass allein das Bundesverfassungsgericht für die Entscheidung zuständig ist. Das haben Sie richtig gesagt, Herr Kollege; insofern teilen wir vollkommen Ihre Meinung. Wir wissen aber auch genau, dass unter Otto Schily ein solches Parteiverbotsverfahren bereits gescheitert ist, und zwar genau deshalb, weil man den hohen Kriterien nicht genügen konnte.
Es sind ganz klar diejenigen Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Wir alle wissen, dass die Kriterien so streng sind, dass wir uns bisweilen, wenn es um Versammlungsverbote und Ähnliches geht, an den Grenzen des Rechtsstaates fühlen. Genau deshalb werden wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren abwarten.
Jetzt wollen wir doch nicht einmal so tun, als geschähe dies erst am Sankt-Nimmerleins-Tag. Wir beide wissen doch, dass die mündliche Verhandlung zu genau diesem Thema nicht am Sankt-NimmerleinsTag, nicht nächstes Jahr und nicht übernächstes Jahr, sondern in der Zeit vom 1. bis zum 3. März stattfinden wird. Nur zur Erinnerung: Wir haben heute den 25. Februar. Ich bin der festen Überzeugung, dass in dem Urteil weitere Kriterien festgelegt werden. Ich würde es für ein absolut fatales Zeichen halten, wenn es uns so erginge wie damals in dem von Otto Schily angeführten Verfahren – er gehört ja Ihrer Partei an – und wir auf diesem Wege scheitern würden.
Aus genau diesem Grund wollen wir abwarten, bis uns das Urteil vorliegt. Das wird in den nächsten Monaten der Fall sein, weil, wie gesagt, die mündliche Verhandlung vom 01. bis zum 03.03. stattfinden wird. Dann wissen wir genau, wie wir vorgehen müssen und wie zu argumentieren ist. Aus unserer Sicht kann erst zu diesem Zeitpunkt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Sie in Ihrem Antrag nachgeschoben haben, wirksam tätig werden; denn erst zu diesem Zeitpunkt sind die Kriterien bekannt, aufgrund deren man die weiteren Schritte unternehmen kann. Deshalb werden wir unserem Antrag zustimmen und Ihren Antrag ablehnen. Wir sind nämlich der Ansicht, dass man erst dann, wenn Kriterien festgelegt sind, eine erfolgreiche Länderarbeitsgruppe installieren kann. Außerdem vermögen wir die Zeitversäumnis, die Sie angemahnt haben, beim besten Willen nicht zu erkennen; denn heute ist der 25.02., und die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wird vom 01. bis zum 03.03.2016 stattfinden. Um sicherzugehen und ein klares Zeichen nach außen setzen zu können, sollten wir uns diese Zeit noch gönnen. Daher werden wir unserem Antrag zustimmen und Ihren Antrag ablehnen.
Liebe Frau Kollegin Guttenberger, kann es sein, dass Ihnen entgangen ist, dass wir nicht beantragt haben, ein Verbotsverfahren gegen die genannten Parteien einzuleiten, sondern dass wir beantragen zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren erfolgreich sein kann? Wir beantragen also nicht das, worüber Sie sich echauffiert haben, sondern wir wollen im Prinzip das Gleiche wie Sie, dass nämlich mit der Sammlung von Materialien usw. ernsthaft geprüft wird, ob ein auf das Verbot dieser Parteien gerichtetes Verfahren erfolgreich sein kann. Kann es sein, dass Ihnen das einfach entgangen ist?
Nein. Sie wollen, dass eine Initiative für eine Prüfung gestartet wird. Wir wollen erst die Kriterien erfahren. Auf der Grundlage dieser Kriterien wollen wir dann einen Bericht haben, aus dem ganz klar hervorgeht, wie die Erfolgsaussichten sind. Das Ob muss beim Landtag liegen, nicht bei der Staatsregierung. Hier sind wir wieder einer Meinung, Herr Kollege. Wir aber möchten von der Staatsregierung vorher einen Bericht, aus dem klar wird, welche Kriterien verlangt werden und ob im Lichte der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts davon ausgegangen werden kann, dass man so ein Verfahren erfolgreich führen kann.
Darin sehen wir den entscheidenden Unterschied. Sie sagen: Wir starten jetzt eine Initiative und richten eine Länderarbeitsgruppe ein, anhand deren wir Material sammeln. – Wir aber wollen erst einmal wissen, welche weiteren Kriterien das Bundesverfassungsgericht benennt. Vor diesem Hintergrund wollen wir die Erfolgsaussichten bestimmen und dann gegebenenfalls das Material einer Prüfung zuführen; wir als Vertreter des Freistaats Bayern sind ja nicht antragsberechtigt. Auf diese Art und Weise können wir verlässlich beurteilen und nach außen verlautbaren, ob wir Erfolg haben oder nicht. Als Vertreter demokratischer Parteien sind wir alle uns wohl darüber einig: Wir wollen, dass ein Verfahren erfolgreich sein kann, wenn es eingeleitet wird. Wir müssen anhand der Kriterien genau wissen, welche Materialien dafür in Betracht kommen, weil wir die Erfahrung des gescheiterten Vorgehens im Hinterkopf haben. Das hat nichts mit Schuldzuweisung oder Ähnlichem zu tun, sondern das war ein schlechtes Signal. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir alle in diesem Haus das nicht wollen.
Vielen Dank. – Eine weitere Zwischenbemerkung vom Kollegen Streibl, bitte. – Ihr Mikrofon bitte, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Kollegin, das ist doch ein fast peinliches Rumgeeiere, ob das Huhn oder das Ei zuerst da war. Wenn ich den SPD-Antrag richtig lese, geht es um die Gründung einer Initiative, die prüft, ob ein Verbotsverfahren erfolgreich sein könnte. Außerdem soll Material gesammelt werden. In Ihrem Antrag geht es darum, einen Bericht zu fordern und abzuwarten. Mit einem Bericht prüfe ich auch, ob etwas erfolgreich sein kann. Über was soll man sonst berichten? In einem Bericht werden Kriterien festgelegt, die aussagen, was zu tun ist und was gemacht werden kann. Zwar verwenden Sie unterschiedliche Begriffe, der Inhalt ist aber sehr ähnlich.
Ich verstehe Ihre Haltung nicht. Im Grunde sollten wir als Hohes Haus in diesem Punkt einig sein und gemeinsam gegen diese Gefahren angehen. Wir sollten als streitbare und wehrhafte Demokratie wahrgenommen werden. Deshalb appelliere ich an Sie, die vorliegenden Anträge im Sinne unserer Demokratie und freiheitlichen Werteordnung gemeinsam zu tragen.
Herr Kollege, im Sinne der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wollen wir wissen, welche Kriterien ein NPD-Verbot, von dem wir alle hoffen, dass es ausgesprochen wird, erfüllen muss. Deshalb wollen wir dieses Urteil abwarten. Das Urteil ergeht nicht erst in ein paar Jahren, sondern steht unmittelbar bevor. Deshalb verstehe ich den Aktionismus nicht. Wir wissen, dass es ein Verfahren gab, das bereits in der ersten Stufe gescheitert ist. Jetzt läuft ein Verfahren, das die erste Stufe passiert hat und sich im Bereich des Verfassungsrechts beim Bundesverfassungsgericht befindet. Wir sagen: Wir warten ab, welche Kriterien zur Ausfüllung dieses abstrakten Gesetzestextes zugrunde gelegt werden. Auf Grundlage dessen werden wir weitersehen. Auf diese Weise können wir beurteilen, ob wir mit einem entsprechenden Parteiverbotsverfahren auch Erfolg haben würden.
Es geht nur um wenige Wochen. Damit sind wir auf der sicheren Seite. Ich bin immer noch der Ansicht, dass es für die Außenwirkung fatal wäre, ein Verfahren einzuleiten, das dann aus irgendeinem Grund im Sande verläuft. Genau das wollen wir nicht. Deshalb wollen wir diese Kriterien, die den abstrakten Gesetzestext mit Leben erfüllen, durch das Bundesverfassungsgericht abwarten. Ich weiß nicht, wo das große
Problem ist. Deshalb starten wir die Initiative gegebenenfalls dann, wenn wir den entsprechenden Bericht haben.
Jetzt hat Herr Kollege Streibl, der sich eben zu einer Zwischenbemerkung gemeldet hat, für seine Rede das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Den Informationen, die schon in den Medien herumgeistern, kann man entnehmen, dass dies schon die Nachfolgeorganisationen im Falle eines Verbots der NPD sind, in welche die Mitglieder wechseln werden. Deshalb sollte man die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren prüfen. Deshalb werden wir dem Antrag der SPD beitreten.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht vergessen, die Bundesrepublik Deutschland und auch der Freistaat Bayern sind aus dem Blut, das in dem Unrechtssystem des Nationalsozialismus geflossen ist, geboren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass so etwas nie wieder passieren darf.
In einem solchen Unrechtssystem herrscht ein ganz bestimmtes Menschenbild vor, das wir nicht teilen und auch nicht teilen wollen. Dabei handelt es sich um ein menschenverachtendes Bild, das den Menschen herabwürdigt und demütigt. Den Menschen wird nicht mit Respekt und Toleranz begegnet.
Diesem Menschenbild müssen wir als Demokraten entgegentreten. Das ist die Aufgabe. Wir müssen für eine freie, offene und tolerante Gesellschaft stehen, in der jeder sein Lebensglück finden kann. Dafür müssen wir einstehen. Wir sollten Geschlossenheit zeigen. Wir sollten nicht herumhampeln und sagen, was vielleicht sein könnte.
Das ist dieses Hauses unwürdig. Man kann auch etwas im Vorfeld prüfen. Wir sollten Geschlossenheit zeigen. Wir sind eine streitbare Demokratie, die wehr
haft ist, Dinge beim Namen nennt und klare Schranken setzt für unsere Bürger und für unsere Freiheit.
Meine Damen und Herren, wir dürfen nicht damit anfangen, braunes Gedankengut stillschweigend salonfähig zu machen. Damit wird der Menschenverachtung Vorschub geleistet. Als Demokraten müssen wir geschlossen dastehen. Wir müssen eine gemeinsame Kultur entwickeln.
In einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Ein Verbot alleine nützt nichts. Wir müssen das Problem an der Wurzel lösen. Dafür sind Bildung und Aufklärung ganz wichtig. Dort müssen wir ansetzen. Wir müssen wesentlich mehr machen. Deshalb warne ich davor, diese Themen zum Spielball unserer politischen Diskussionen zu machen. Wir sollten ein klares Zeichen setzen. Deshalb werden wir beiden Anträgen zustimmen. Wir werden uns nicht verweigern.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Kolleginnen und Kollegen, ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion für ihren Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Bitte schön, Frau Kollegin Schulze.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele von rechtsterroristischen Aktivitäten von Mitgliedern der Parteien DER III. WEG und DIE RECHTE aufzeigen. Sicher erinnern Sie sich alle an die erfolgreiche Razzia im Herbst des Jahres 2015 in Oberund Mittelfranken, wo unsere Sicherheitsbehörden sehr gute Arbeit geleistet haben. Im Rahmen dieser Razzia wurden verschiedene konkrete Anschlagspläne aufgedeckt. Es wurden unzählige Waffen gefunden. Man hat vor allem herausgefunden, dass es personelle Verflechtungen der Beschuldigten zu den Pegida-Bewegungen, aber auch zu den Parteien DER III. WEG und DIE RECHTE gibt. Beispielsweise waren Mitglieder im Vorstand aktiv, haben Versammlungen für die zwei Parteien angemeldet und Flyer verteilt.