Wie alle Fälle zeigen, nimmt die Steuerfahndung regelmäßig Ziele ins Visier, trifft auch ins Schwarze und sammelt viel Geld für unseren bayerischen Haushalt ein.
Egal, ob Hoeneß – Sie haben ihn angesprochen –, Engelhorn oder Lieschen Müller, der Krug geht immer so lange zum Brunnen, bis er bricht. Am Ende kommt alles heraus. Sie haben verschiedene andere Fälle aufgelistet: Zumwinkel, Boris Becker, Peter Graf usw. Ich glaube, dass man den Fall Hoeneß nicht mit dem Fall Engelhorn vergleichen kann. Bei dem einen war es halt eine verunglückte Selbstanzeige, wo der Sachverhalt klar war, und im Fall Engelhorn ist der Sachverhalt unklar geblieben.
Unsere Steuerfahndung konzentriert sich auf Schwerpunkte. Sie ist effizient und modern, und keiner, Herr Kränzlein, kommt bei uns glimpflich davon. Früher oder später geht bei uns jeder dicke Fisch ins Netz. Steuerhinterziehung erregt in der öffentlichen Debatte immer wieder Aufmerksamkeit, weil Steuerehrlichkeit natürlich ein Thema ist, das jeden Bürger irgendwie betrifft, und weil sich die Fragen stellen, wie die Steuerhinterziehung in den Griff zu bekommen ist, mit welchen Maßnahmen man Steuerehrlichkeit erreichen kann und wie die Steuerlast gerecht auf die Bürger verteilt werden kann. Dieses Thema erregt auch deshalb die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger, weil in einem demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland niemand das Recht hat, sich unter Berufung auf seine eigenen steuerpolitischen Vorstellungen über die demokratisch legitimierte Rechtsordnung hinwegzusetzen. Deshalb bin ich mir sicher, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass in diesem Hohen Hause Konsens darüber besteht, dass jede Steuerhinterziehung ein Betrug zulasten der gesamten Gesellschaft ist.
Steuerhinterziehung muss bekämpft werden – natürlich. Aber ich sage Ihnen auch: Die Kreativität kennt auch in diesem Bereich keine Grenzen. Leider ist ein Delikt oft nur mittels Hinweisen von Dritten ermittelbar. Ich weiß das aus der eigenen beruflichen Vergangenheit.
Ich könnte Ihnen sicherlich den einen oder anderen Fall schildern – das reicht von der enttäuschten Ehefrau und geht bis hin zum ehemaligen Geschäftspartner –, glaube aber, dass das hier zu weit ginge.
Da Deutschland ein Rechtsstaat ist – das sehen sicherlich auch Sie so, Herr Aiwanger –, wird jeder seiner Schuld entsprechend bestraft. Voraussetzung ist allerdings, dass eindeutige Beweise vorliegen. Im Fall Engelhorn war es vermutlich schwierig, diese Beweise beizubringen.
Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass der Ankauf von Steuerdaten-CDs regelmäßig mit einer Debatte über die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens verbunden ist; gelegentlich wird die Frage aufgeworfen, ob es sich um Steuerdatenhehlerei handelt. Es kommt immer darauf an, auf welche Art und Weise man an Daten bzw. Beweise gelangt. Wir brauchen Klarheit in Bezug auf das Verfahren zur Erlangung von Beweisen. "Vergiftete" Beweise dürfen nicht verwendet werden. Das ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Ich komme zurück zu der Frage, wie Steuerhinterziehung bekämpft werden sollte. Eine gut aufgestellte Finanzverwaltung ist ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung von Steuerdelikten und damit zur Herstellung von Steuergerechtigkeit. Wir haben eine gut aufgestellte Finanzverwaltung; anderenfalls wäre die Aufdeckung von Verstößen gar nicht möglich. Damit es dabei bleibt, sorgt der Freistaat Bayern regelmäßig für Verbesserungen durch Stellenmehrungen und Stellenhebungen. Wir von der CSU machen aber – im Gegensatz zu Ihnen von der SPD – alles mit Maß und Weitsicht. Mehr Personal heißt nicht, dass die Kontrolle effizienter würde. Eine solche Maßnahme würde uns auch nicht mehr Steuergerechtigkeit garantieren. Sie von der SPD, aber auch die Mitglieder der sonstigen Oppositionsfraktionen machen in Bezug auf diese Frage einen großen Denkfehler.
Ein Steuerfahnder holt ein bestimmtes Ergebnis im Jahr. Ausgehend davon unterstellen Sie, wir müssten bloß die Anzahl der Fahnder erhöhen, um ein entsprechendes Mehrergebnis zu erzielen. Sie wenden den einfachen Dreisatz an: 100 Prüfer bringen 100 Millionen Euro, 150 Prüfer bringen 150 Millionen Euro. – So einfach funktioniert es leider nicht in der Steuerwelt.
Ich betone: Wir haben bereits eine effiziente Steuerverwaltung mit einer guten Kontrolldichte; oft bedarf
Auch in der Verwaltung gilt das Gesetz vom sinkenden Grenzertrag. Es gilt, auch im Steuervollzug die richtige Relation von Einsatz und Ertrag, von Input und Output zu finden. Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel aus der Landwirtschaft erklären.
Wird der Arbeitseinsatz pro Bodenfläche stetig erhöht, so nimmt der Ertrag zunächst schnell zu; das verstehen Sie sicherlich alle. Ab einem gewissen Punkt steigt der Ertrag nur noch langsam. Schließlich ist das Maximum erreicht, das heißt, es wird kein zusätzlicher Ertrag erzielt. Wird der Arbeitseinsatz weiter erhöht, sinkt der Gesamtertrag sogar.
Übertragen wir dieses Gesetz auf unser Steuersystem und speziell auf unsere Finanzverwaltung, kommen wir zu der Erkenntnis, dass die Steuerverwaltung an einem bestimmten Punkt an eine Grenze der Effizienz kommt, ab der ein erhöhter Aufwand in Form von zusätzlichem Personaleinsatz keinen erhöhten Ertrag mehr bringt.
Lieber Herr Halbleib, wenn Sie auf Ihre "Zauberformel" verweisen, setzen Sie implizit auch auf mehr Kontrolle, während ich auf das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag schaue.
Wir setzen auf Effizienz. Es bedarf der richtigen Mischung aus Vertrauen, Kontrolle und Ahndung. Unsere bayerische Finanzverwaltung zeichnet der Dreiklang "Vertrauen – Kontrolle – Ahndung" aus.
Als Mann der Praxis kann ich Ihnen sagen, dass dieses Prinzip von beiden Seiten, sowohl von der Steuerverwaltung als auch von den Bürgerinnen und Bürgern, grundsätzlich anerkannt wird. Die Steuerverwaltung wendet die Steuervorschriften an und beachtet dabei die allgemeinen Grundsätze. Den Bürgerinnen und Bürgern ist bewusst, dass sie Steuern zahlen müssen. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass es eine Pflicht zu einer allgemeinen gesellschaftlichen Gültigkeit gibt. Sie vertrauen darauf, dass die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften von staat
Am Ende kommt alles heraus. Mein Vorredner hat die Vielzahl der Fälle schon genannt. Die Opposition spricht in ihren Pressemitteilungen immer davon, man habe Steuersünder einfach laufen lassen. Diese Aussage halte ich für unangemessen, wenn ich bedenke, dass jemand für ein steuerliches Delikt 4 Millionen Euro Strafe zahlen muss.
Des Weiteren wollen Sie von der Opposition die Steuereinnahmen erhöhen. Wenn in diesem Zusammenhang auf das Thema Armut verwiesen wird, dann möchte ich dazu noch ein paar Sätze sagen. Wenn Steuergerechtigkeit gefordert wird, muss immer die Bedeutung der Leistungsgerechtigkeit im Blick behalten werden. Leistung muss sich lohnen. Fleiß und Anstrengung müssen sich auszahlen. Wer etwas leistet, der kommt in unserer Gesellschaft zu etwas; denn wir haben Chancengleichheit.
Deshalb muss Steuerpolitik immer das richtige Maß finden und darf auf die Leistungsträger unserer Gesellschaft nicht demotivierend wirken. Auftrag der Politik muss es sein, stets die Fragen zu beantworten: Was nutzt der Wirtschaft? Was bringt Arbeitsplätze?
Wir von der CSU legen immer großen Wert darauf, diese Fragen angemessen zu beantworten. Wir schauen ganz genau hin. Offenbar finden Sie von der SPD nicht das richtige Maß; wir finden es. Den Erfolg unseres Ansatzes erkennt man an den wirtschaftlichen Strukturdaten. Nicht ohne Grund können sich der Bundesfinanzminister und unser bayerischer Finanzminister Jahr für Jahr über Rekordeinnahmen freuen. Auch die Prognosen bleiben positiv.
Die Frage der Steuerehrlichkeit ist vielschichtig und facettenreich. Die Steuerbürger müssen durch einen Mix aus Vertrauen, Kontrolle und Ahndung bzw. Bestrafung angehalten werden, ihre Einnahmen korrekt zu erklären und die Steuern abzuliefern. Aber alles muss im richtigen Verhältnis und mit Augenmaß geschehen. Eine unverhältnismäßige Schärfe im Streben nach Steuerehrlichkeit untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger, Staat und Wirtschaft. Der Staat bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen Vertrauen und Kontrolle. Wir wollen keinen überregulierenden Kontrollapparat – im Gegensatz zu Ihrer Frau Nahles, die dies im Zusammenhang mit der Ein
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, das ist heute eine gute Aktuelle Stunde, weil wir die Möglichkeit haben, die großen Erfolge der Steuerfahndung im Fall Engelhorn darzulegen. Wir haben zudem die Möglichkeit, die Prinzipien darzulegen, denen unsere Steuerverwaltung folgt, und deren Effizienz hervorzuheben.
In diesem Sinne danke ich für die breite Kommunikation in diesem Fall. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Streibl von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentum, Reichtum und Vermögen sind keine Verbrechen.
Es gilt allerdings der Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet. Auch die Wohlhabenden und die Reichen in unserer Gesellschaft tragen Verantwortung. Es ist ihre Pflicht, solidarisch zu sein, für die Schwachen einzustehen und mit ihrem Geld nicht einfach ins Ausland davonzulaufen. So kann ein Staat nicht funktionieren.
Wir alle, auch die Wohlhabenden, sind der Staat. Es gilt, auch bei ihnen das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass sie Verantwortung für die Gesellschaft, insbesondere für den sozialen Frieden, haben. Es geht nicht, dass jemand hier sein Vermögen macht und sich dann ins Ausland absetzt. Die Fälle sind aufgezählt worden; sie sind vielfältig. Dies ist insbesondere dann nicht akzeptabel, wenn andererseits die Wohltaten, die unser Staat bietet, in Anspruch genommen werden. Dazu gehören insbesondere die innere Sicherheit bei uns und die guten Rahmenbedingungen für sichere Arbeitsplätze. Wir können es nicht hinnehmen, dass diese Vorteile einfach mitgenommen werden, aber das auf dieser Grundlage verdiente Geld ins Ausland geschafft wird.