Ich komme zunächst zu Tagesordnungspunkt 4. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPDFraktion auf Drucksache 17/7643 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung. Wer dem Gesetzentwurf dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Die Gegenstimmen, bitte! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/8161 zugrunde. Der federführende
Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – SPD und FREIE WÄHLER. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/8242, Tagesordnungspunkt 6. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt auch hier die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion und SPD-Fraktion. Enthaltung? – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/8225, der Änderungsantrag der Abgeordneten Seidenath, Holetschek, Brendel-Fischer und anderer (CSU) auf Drucksache 17/9984 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/10124 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass im neu einzufügenden Artikel 5a Absatz 8 eine Streichung erfolgt und im neuen Artikel 5b zwei Verweisungen angepasst werden.
Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt diesen Änderungen ebenfalls zu. Außerdem schlägt er vor, die Ergänzungen gemäß dem Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU auf Drucksache 17/9984 – diese betreffen Änderungen im Artikel 7 – in das Gesetz zu übernehmen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 17/10124.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – SPDFraktion. Enthaltungen? – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist dieser Gesetzentwurf so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Diese erfolgt jetzt durch namentliche Abstimmung. Dann eröffne ich die
Meine Damen und Herren, die drei Minuten Abstimmungszeit sind um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Plätze einzunehmen. Wir machen noch zwei Formalia.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 3)
Ausgenommen von der Abstimmung ist die Nummer 8 der Anlage zur Tagesordnung. Dies ist der SPD-Antrag betreffend "Ämter für ländliche Entwicklung stärken – Stärkung der gleichwertigen Lebensverhältnisse im Freistaat Bayern" auf Drucksache 17/8988, der auf Antrag der SPD-Fraktion einzeln beraten werden soll. Der Aufruf erfolgt am Ende der Tagesordnung.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle im Saal. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Der Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr hat mitgeteilt, dass der Bayerische Landkreistag für seine Vertretung im Landessportbeirat Herrn Landrat Siegfried Walch als neues Mitglied vorgeschlagen hat, welcher damit die Nachfolge von Herrn Landrat Anton Speer übernehmen würde. Herr Staatsminister Herrmann hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizu
führen. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen! – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dem Vorschlag zugestimmt worden.
Der Landtag bestätigt damit gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat Herrn Landrat Siegfried Walch als neues Mitglied des Landessportbeirats.
Zurück zu unserem Tagesordnungspunkt: Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Norbert Dünkel, Alexander Flierl und anderer und Fraktion (CSU) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, Drucksache 17/8225. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung bekannt: Mit Ja haben 85, mit Nein haben 33 gestimmt, Stimmenthaltungen: 28.
Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 17/9984 seine Erledigung gefunden.
Zu guter Letzt vor der Mittagspause noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Arif Taşdelen, Franz Schindler und anderer und Fraktion (SPD) eines Bayerischen Partizipations- und Integrationsgesetzes und zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Partizipation und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Drucksache 17/5204. Mit Ja haben 47, mit Nein haben 100 gestimmt, keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich darf jetzt die Dringlichkeitsanträge aufrufen, die für den heutigen Plenartag eingereicht worden sind.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Ländliches Kernwegenetz stärken (Drs. 17/10180)
Ich eröffne die Aussprache und darf als Erstem Herrn Kollegen Muthmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seitens der CSU-Fraktion besteht an dem Thema ländlicher Raum, wie mir scheint, jedenfalls so kurz nach der Mittagspause, noch nicht das Interesse,
das dem ländlichen Raum eigentlich zukommen sollte. – Schade! Gleichwohl, sehr geehrter Herr Minister, ist uns der ländliche Raum – wie ich hoffen will – ein wichtiges gemeinsames Anliegen, das wir heute mittels unseres Dringlichkeitsantrags besprechen wollen.
Der Minister hat in seiner Regierungserklärung im Juli 2014 unter dem Abschnitt "vitale ländliche Räume" auch die Initiative Ländliche Kernwegenetze angekündigt – aber nicht nur das: Damit sind auch Erwartungen verbunden und Hoffnungen geweckt worden, die jetzt möglicherweise enttäuscht werden. Gegenstand unseres Antrags ist eine Evaluierung dessen, was damals sinnvollerweise angekündigt worden ist. Die Gemeinden brauchen die Unterstützung. Die Gemeinden erwarten diese Unterstützung. Sie wollen mit dem Förderinstrumentarium in der Tat arbeiten.
Ich darf in Erinnerung bringen, was angekündigt worden ist, nämlich Fördersätze bei Flurneuordnungsverfahren bis zu 85 %, außerhalb solcher Flurneuordnungsverfahren bis zu 75 % und im Rahmen von ELER-Zuschüssen und -förderverfahren bis zu 60 %. Wir bekommen nun Zurufe von den Gemeinden, die sich auf den Weg gemacht haben. Gutachten sind erstellt worden. Auch kommunale Zusammenarbeit ist vereinbart worden. Dies alles ist auch richtig und wichtig. Auch nach unserer Überzeugung sind dies Instrumente, um die Dinge besser und kraftvoller erledigen zu können, als wenn jede Gemeinde die Dinge einzeln anpackt.
Wegenetze, gerade im landwirtschaftlichen Bereich, nehmen weniger auf politische Grenzen als vielmehr auf wirtschaftliche Strukturen Rücksicht, weswegen
auch diesbezüglich kommunale Zusammenarbeit wichtig ist. Für erforderlich gehaltene Gutachten sind jetzt erstellt worden, auch mit Bezuschussung von bis zu 75 %. Jetzt geht es an die Umsetzung. Jetzt stehen die Entscheidungen an: Welche Wege gehören zu diesen Kernwegen, und wie können sie in den nächsten Monaten und Jahren verbessert werden? Nicht nur landwirtschaftliche Fahrzeuge werden immer größer und schwerer; auch andere Verkehrsteilnehmer und andere Funktionen sind auf ein funktionierendes Wegenetz angewiesen.
Wenn wir jetzt mit den Gemeinden, die in diese Verfahren gegangen sind, sprechen und fragen, wie es denn mit den Verfahren steht, bekommen wir vielfach – zwar immer punktuell, aber in der Summe ergibt das ein Gesamtbild – enttäuschte Kommentare: von wegen Förderquoten, die angekündigt waren. Die tatsächlichen Förderquoten – so wird gesagt –, gemessen am Gesamtfinanzvolumen des jeweiligen Projekts, liegen deutlich unter 50 %, ja sogar unter 40 %. Das, lieber Minister, muss uns besonders deswegen zu denken geben, weil dies in Konstellationen mit Förderquoten von 30 % oder 40 % bedeutet, dass diese Programme vor allem wirtschaftlich gesunde Gemeinden nutzen können, die einen Fördersatz von 30 % oder 40 % des Gesamtvolumens gerne mitnehmen und sich einen Eigenanteil von 60 % leisten können. Diejenigen Kommunen aber, die wirtschaftlich schwach sind, die schon heute Schwierigkeiten haben, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, können in solchen Konstellationen den Eigenanteil nicht stemmen. Diejenigen Kommunen, für die solche Projekte und Förderprogramme insbesondere gedacht waren und gedacht sind, können diese eben nicht in Anspruch nehmen. Dies ist das Dilemma, auf das immer wieder hingewiesen wurde und auf das wir auch in dieser Runde hinweisen wollen.
Jetzt wollen wir genau wissen – das ist Inhalt unseres Antrags –: Wie sieht es mit den tatsächlichen Förderquoten aus? Wie sieht es mit den Perspektiven aus? Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung? Welche Erwartungen dürfen die Gemeinden tatsächlich haben? Wenn das Ergebnis enttäuschend sein sollte – dies ist unser Eindruck –, werden wir uns auch in dieser Runde damit befassen müssen, was wir an Verbesserungen ermöglichen können, sei es durch Umschichtungen innerhalb des Haushalts oder gegebenenfalls durch Korrekturen im Doppelhaushalt der nächsten Jahre. Mit dem, was uns seitens der Gemeinden als Bewertung zugerufen wird, wollen wir uns nicht zufrieden geben. Die Sorge der Kommunen ist an dieser Stelle auch unsere. Wir haben uns immer für kommunale Zusammenarbeit, für die Stärkung des ländlichen Raumes und für gleichwertige Lebensbedingungen stark gemacht. Das Kernwegenetz ist ein