Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen in unserem Dringlichkeitsantrag heute zum Thema Kostenverteilung im Asylbereich.

Der Freistaat Bayern stellt 2015 und 2016 insgesamt 4,5 Milliarden Euro in den Staatshaushalt ein, um den Asylausgaben zu begegnen. Der Freistaat erstattet den Kommunen die Kosten für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in voller Höhe. Der Posten ist der größte, den wir in diesem Bereich haben; denn hierzu zählen Miet-, Bau- und Bewirtschaftungskosten, die Unterbringungskosten, die notwendigen Bedarfe an Ernährung, Kleidung, Gesundheitsvorsorge und ein Taschengeld. Die Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünfte werden von der Regierung betrieben. Das bedeutet, wir finanzieren sie auch direkt. Ebenso wie bei der Anschlussunterbringung, Gemeinschaftsunterkünften oder auch bei dezentraler Unterbringung erstatten wir entsprechend die Kosten den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Seit dem 01.11.2015 trägt auch der Freistaat die gesamten Kosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Hier entlasten wir also auch die bayerischen Bezirke in Millionenhöhe. Allein im Jahr 2016 geht man von Kosten von 630 Millionen Euro nur für diesen Bereich aus.

Am 24.09.2015 haben die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin ein Gespräch zur Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge geführt. Wie Sie alle wissen, haben wir in Bayern die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgenommen. Jetzt wird entsprechend umverteilt. Bayern ist also auch hier wieder sowohl seiner finanziellen als auch seiner humanitären Verpflichtung nachgekommen.

Wir erstatten die Personal- und Vormundschaftskosten von unbegleiteten minderjährigen Leistungsempfängern. Wir gehen im Nachtragshaushalt 2016 von 10 Millionen Euro aus. Bayern übernimmt hier im Unterschied zu anderen Bundesländern eine 100%ige Erstattung der Kosten. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel arbeitet mit Pauschalen und erstattet den Kommunen circa 20 % der Kosten; 80 % bleiben an den Kommunen hängen. Ich möchte also feststellen, dass wir hier unserer Aufgabe sehr gerecht werden und auch den sächlichen und personellen Verwaltungsaufwand nach Artikel 7 FAG erstatten. Ebenso wird staatliches Personal den Landratsämtern geschickt, wenn sie den Bedarf entsprechend nachweisen. Sowohl die Staatsregierung als auch das Parlament haben hier schnell reagiert und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort dadurch geholfen, dass in den Kommunen die finanziellen Engpässe, soweit es uns möglich ist, abgefedert werden.

Gleiches dürfen wir aber auch von der Bundesregierung erwarten. Die Bundesebene ist die einzige Ebene, die die Möglichkeit hat, die Flüchtlingsströme mit zu kanalisieren, indem sie Fragen nach Begrenzung, Obergrenze oder auch Hilfen in anderen Ländern stellt und europäische Lösungen anstrebt. Ich wünsche der Frau Bundeskanzlerin sehr viel Glück bei der Idee, mit 28 Ländern eine Lösung zu erarbeiten, wenn nur einer eine Lösung haben möchte. Gleichwohl müssen wir auf dem Weg dahin auch eine nationale Lösung andenken. Es kann nicht sein, dass wir in Bayern auf den Kosten sitzen bleiben. Derzeit kommen wenige Menschen zu uns. Wir können aber davon ausgehen, dass das nicht der Politik der Bundesregierung geschuldet ist, sondern dem Umstand, dass Österreich und Mazedonien die Grenzen zugemacht haben, und den winterlichen Bedingungen, die dazu führen, dass derzeit weniger Menschen zu uns kommen.

Die Bundesregierung muss an dieser Stelle nicht nur die politische, sondern auch die finanzielle Verantwortung tragen. Wenn sie 17 % der Kosten in Bayern übernimmt, ist uns das entschieden zu wenig. Wenn wir eine gute Integrationsarbeit leisten und es schaffen wollen, dass die Menschen, die bei uns bleiben, gut integriert werden, werden wir hierfür auch die finanziellen Anstrengungen unternehmen müssen, die der Freistaat leistet. Aber der Bund muss auch seinen Beitrag dazu leisten.

Deswegen danke ich an dieser Stelle auch unserem Finanzminister Dr. Markus Söder, der gemeinsam mit seinem nordrhein-westfälischen Kollegen Norbert Walter-Borjans – im Übrigen von der SPD – den Bundesfinanzminister angeschrieben und gesagt hat: Wir brauchen hier eine größere Beteiligung des Bundes. Auf der Finanzministerkonferenz haben sich alle Finanzminister dieser Forderung angeschlossen und sind der Auffassung, dass mindestens die Hälfte der Flüchtlingskosten von Berlin mitgetragen werden muss.

Auch wir in einem reichen Land wie Bayern sind sowohl personell als auch finanziell an unserer Belastungsgrenze. Diejenigen, die in dem Bereich tätig sind, wissen, dass sowohl die ehrenamtlich als auch die hauptamtlich tätigen Menschen an ihre Grenzen kommen. Und wir kommen auch an finanzielle Grenzen. Der Freistaat hat 5.500 neue Stellen im Lehrerbereich, in der Justiz und bei der Polizei geschaffen. Wir werden das nicht jedes Jahr leisten können.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Das bedeutet auch, wir sind und werden humanitär entsprechend tätig sein. Wir sind es finanziell, und jetzt ist die Bundesebene dran.

Die Menschen bei uns haben Angst. Angst können wir nicht rational wegargumentieren; Angst ist erst einmal Angst. Deswegen werden wir viel Geld benötigen, um Begegnungen zu organisieren und den Menschen diese Angst zu nehmen. Eine ganz wichtige Aussage war die des Ministerpräsidenten, der gesagt hat: Es wird niemandem etwas weggenommen, was er derzeit hat. Genau das sind doch die Ängste, die die Menschen bei uns haben.

Der nächste wichtige Schritt wird die Begrenzung sein, wenn wir diese Aufgabe erfüllen wollen. Die Bundesregierung muss also ein deutliches Signal senden, dass nicht unbegrenzt Menschen zu uns kommen können. Und: Wir wollen mehr als 17 % der Kosten erstattet bekommen.

(Beifall bei der CSU)

Zu den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der SPD: Den ersten Punkt bei dem Antrag der FREIEN WÄHLER würde ich einmal unter "Wünsch dir was" einordnen. Ich verstehe, dass wir alle Forderungen an Berlin richten, aber sie sollten noch in einem realistischen Rahmen sein. Die Kita-Plätze, die in Ihrem Dringlichkeitsantrag angesprochen sind, werden bereits ungedeckelt gefördert. Jede Kommune, die Kitas bauen will, kann dies auch tun. Die staatlichen Lehrer haben wir bereits eingestellt. Insofern ist der Punkt erledigt. Als Nächstes müsste nicht die Kommune entlastet werden, sondern dieses Geld müsste jetzt zur Entlastung des Haushalts des Freistaats verwendet werden, weil wir schon 100 % an den Stellen entlasten.

In beiden Dringlichkeitsanträgen geht es um ein Bauprogramm. Bundesbauministerin Hendricks forderte eine Verdoppelung der Kompensationsmittel auf zwei Milliarden Euro. Ich denke, das ist auch richtig. Der Punkt ist natürlich wichtig. Auf bayerischer Ebene haben wir ein staatliches Bauprogramm mit drei Punkten beschlossen, das Sofortprogramm Hochbau, das kommunale Wohnungsraumförderprogramm und den Ausbau staatlicher Wohnraumförderung.

Was mich etwas verwundert hat, ist beim SPD-Dringlichkeitsantrag die Frage der Erbschaftsteuer. Ich habe noch nicht verstanden, was das jetzt mit unserem Thema zu tun hat; denn wir müssen heute miteinander dafür eintreten, dass wir aus Berlin mehr Geld bekommen. Zur Erbschaftsteuer steht in ihrem Antrag leider nicht, in welche Richtung es geht. Für die CSUFraktion kann ich Ihnen sagen: Wir werden immer sehr genau darauf achten, dass Betriebe, wenn sie an die nächste Generation weitergegeben werden, nicht noch einmal massiv mit einer hohen Erbschaftsteuer belastet werden. Ebenso ist es in der Landwirtschaft. Ich befürchte, dass es in Ihrem Antrag eine andere Zielsetzung gibt. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Herrn Kollegen Muthmann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Schreyer-Stäblein! Was Ihren Antrag angeht, sind wir uns in der Forderung uneingeschränkt einig.

(Zuruf der Abgeordneten Kerstin Schreyer-Stäb- lein (CSU))

Sie haben die Zahlen vorgetragen. Sie haben in der Begründung darauf hingewiesen, dass wir in den Jah

ren 2015, 2016 insgesamt 4,5 Milliarden Euro für dieses Aufgabenfeld einstellen, wovon allein in diesem Jahr 3,2 Milliarden Euro zu bewältigen sind. Man kann an dieser Stelle der Transparenz halber auch hinzufügen: Dem sind zum einen etwa 1 Milliarde Euro aus Einnahmen des Bundes gegenzurechnen, zum anderen auch Erstattungsbeträge anderer Länder. Aber es bleibt ein Betrag von 2,3 Milliarden Euro, der netto sozusagen aus dem Landeshaushalt des Freistaats Bayern zu finanzieren ist.

Richtig ist natürlich auch, unabhängig von der Frage, wie man die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung bewertet, dass die Aufwendungen im Land jedenfalls für die, die da sind, anfallen und zu finanzieren sind. Richtig ist ebenfalls, dass maßgeblich auch die Bundesregierung den Umfang der Kosten mitbewirkt, mitsteuert und mitverursacht. Wenn man Gedanken und Wertungen der Konnexität zu Hilfe nimmt, dann ist diese Forderung an den Bund fraglos berechtigt, sich mit mehr als diesem genannten knappen Fünftel des Aufwandes zu beteiligen. Das ist Ihr Antrag, und den unterstützen wir gern. Es ist im Übrigen im ersten Punkt auch unser Antrag.

Darüber hinaus haben wir aber in unserem Antrag schon noch die Kommunen in besonderer Weise im Blick. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten erlebt, dass gerade die Leistungsfähigkeit aller Beteiligten vor Ort – der Behörden, der Kommunen und vor allem der Ehrenamtlichen – überhaupt erst dazu beigetragen und sichergestellt hat, dass diese gewaltige Aufgabe gut hat bewältigt werden können. Es ist auch an dieser Stelle Dank und Anerkennung auszusprechen.

Aber nicht allein das will ich an dieser Stelle sagen. Sie haben schon darauf hingewiesen, dass der Freistaat im Verhältnis eine Reihe von Kosten der Kommunen übernimmt. Sie haben zum Beispiel auch das Thema der unbegleiteten Jugendlichen angesprochen – darauf will ich nachher noch einmal zu sprechen kommen –, und Sie haben daraus hergeleitet, dass das jetzt schon so in Ordnung sei. Das glaube ich nicht. Es gibt die Zusage des Ministerpräsidenten, dass andere Aufgaben, die der Freistaat erfüllt, nicht gekürzt werden, auch andere Leistungsempfänger aller Art sich darauf einstellen können. Dass die Leistungen nicht reduziert werden, gilt auf dieser Ebene. Das begrüßen wir auch. Aber das muss auch auf kommunaler Ebene ermöglicht werden. Das ist angesichts der Lastenverteilung nicht allen Kommunen, vor allem nicht den leistungsschwächeren Kommunen, möglich. Die müssen angesichts des großen Aufwands, was insbesondere Personal und Verwaltung angeht, durchaus da und dort auf die Bremse treten

und über Einsparungen an anderen Stellen nachdenken. Das wollen wir nicht.

Aus diesem Grunde fordern wir, dass über die erhöhte Erstattung, die vom Bund kommen soll, auch die Kommunen den gesamten Aufwand, den sie für Personal und Verwaltung im Flüchtlingsbereich zu erbringen haben, erstattet bekommen, weil nur das auch auf kommunaler Ebene ermöglicht, nicht zulasten anderer Aufgaben sparen zu müssen. Im Einzelnen will ich es nicht mehr aufführen – das haben Sie bereits bewertet –, dass darüber hinaus die Kommunen unterstützt werden sollen, um Unterbringungsmöglichkeiten, um Baumaßnahmen zu realisieren und zu finanzieren. Das ist uns auch ein ganz wichtiges Anliegen.

Lassen Sie mich aber noch auf einen Punkt des Gesamtpaketes zu sprechen kommen. Wir müssen im Freistaat Bayern überall, aber besonders bei dieser Aufgabe verantwortungsvoll und sparsam mit Mitteln umgehen: Sie haben die unbegleiteten Minderjährigen angesprochen. Wir haben dafür eine Konstruktion, die wie folgt aussieht: Die Kommunen bringen sie unter, und der Freistaat Bayern finanziert die Unterbringung zu 100 %, bis die Jungen und Mädchen volljährig sind. Die Zusage der 100%igen Finanzierung – das kann man verfolgen – ist auch eine sehr teure Zusage; denn wenn der eine die Finanzierungszusage zu 100 % gibt und der andere die Aufgabe erfüllt, wird das Prinzip der Sparsamkeit nicht so wirklich ernst genommen.

Ich sage Ihnen nur, dass für die Heimunterbringung der unbegleiteten Minderjährigen in den einzelnen Regierungsbezirken höchst unterschiedliche Tagessätze bezahlt werden. In ganz Franken beträgt der höchste Tagessatz für die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger 159 Euro. In Niederbayern, Oberbayern und Schwaben werden bis zu 255 Euro, respektive 250 Euro bezahlt. Ich nehme einmal an, dass der Betreuungsgrad und der Betreuungsbedarf in den einzelnen Regierungsbezirken nicht unterschiedlich sind. Ich nehme an, dass für die Leistungen einfach unterschiedliche Beträge verlangt werden.

Bei verantwortungsvoller Haushaltsführung ist es schon wichtig, eine sparsame Aufgabenerfüllung zu gewährleisten. Wenn der Bund mehr leistet und mehr zahlt, was wir alle wollen, ist damit noch nicht gesagt, dass mit diesem Geld auch wirtschaftlich umgegangen wird. Dafür haben wir sehr wohl Verantwortung, auf die ich in diesem Zusammenhang hinweisen wollte.

Aus diesem Grunde werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Wir bitten auch um Zustimmung zu unserem An

trag. Zum SPD-Antrag sei schon noch darauf verwiesen, dass wir das Geld, das für diese Aufgabe ausgegeben wird, für andere Aufgaben nicht zur Verfügung haben. Das ist schon eine Binsenweisheit, weswegen wir uns auch mit Blick auf den noch zu beratenden Doppelhaushalt über Prioritätsentscheidungen werden unterhalten müssen. Es wird nicht alles beliebig möglich sein, wie Sie es gerne wollten. Das Notwendige werden wir finanzieren müssen und wollen. Aber nicht alles Wünschenswerte wird möglich sein. Das war schon bisher so, und das wird sich auch an dieser Stelle nicht ändern.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Jetzt darf ich für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Knoblauch das Wort erteilen, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es von den Vorrednern schon gehört. Wir haben drei Dringlichkeitsanträge, bei denen sicher im Mittelpunkt steht, dass sich der Bund stärker an unseren Belastungen in der besonderen Situation beteiligen soll. In der Tat ist es eine gemeinsame Aufgabe, die alle Ebenen des Staates bewältigen müssen. Auch die Bevölkerung erwartet, dass wir diese Aufgabe erledigen. Die Wahlergebnisse der letzten Tage, über die wir uns sehr stark aufgeregt haben, liegen vielleicht auch daran, dass wir zu wenig gemeinsam aufgetreten sind und den Menschen nicht so deutlich gesagt haben, dass wir insbesondere für sie auch da sind.

Wir werden dem Antrag der CSU sicher zustimmen. Gleichzeitig möchte ich aber darauf hinweisen, dass nicht der Eindruck entstehen darf, wir könnten uns wegen der Asylanten, der Asylbewerber und der Flüchtlinge nichts mehr leisten. Dieser Eindruck darf nicht entstehen. Wir haben zusätzliche Aufgaben. Das stimmt. Wir hatten aber auch in der Vergangenheit einige Aufgaben, die der Freistaat nicht erfüllt hat, zu denen wir Anträge gestellt haben, die abgelehnt worden sind. Diese Versäumnisse der Regierung aus der Vergangenheit dürfen wir jetzt nicht den Flüchtlingen und Asylbewerbern anlasten und sagen, dieses oder jenes können wir uns jetzt nicht mehr leisten.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt andere dringende Aufgaben, die wir in dieser Debatte auch benennen sollten. Deswegen haben wir auch unseren Antrag gestellt. Wir brauchen sicher bezahlbare Mietwohnungen. Was ist in der Vergangenheit von der CSU in verschiedenen Bereichen gestrichen worden?

(Beifall bei der SPD – Widerspruch der Abgeord- neten Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU))

Jetzt muss ich auch sagen: Der wuchtige Aufschlag beim Wohnungsbau ist im Endeffekt nur das Weitergeben von Bundesmitteln, die die SPD bei den Koalitionsverhandlungen erreicht hat.

Wir brauchen Lehrer, um die Schulen vor Ort zu erhalten. Wir brauchen eine stärkere Familienförderung. Ich denke an die Kinderbetreuung.

(Kerstin Schreyer-Stäblein (CSU): Sehr schön!)

Wir müssen auch – heute ist der Bundesverkehrswegeplan genannt worden – an die Straßen denken. Die Straßenverhältnisse bei uns im Freistaat sind nicht das, was man sich immer vorstellt. Auch dafür brauchen wir Geld. Wenn keines vorhanden ist, können nicht die Asylbewerber dafür verantwortlich gemacht werden.

Wir müssen aber auch die Kommunen entlasten, und deshalb haben wir den Antrag der CSU erweitert. Bei der Gelegenheit sollte den Kommunen, die hervorragende Arbeit leisten, ein herzliches Dankeschön gesagt werden. Sie legen die Grundlage dafür, dass überhaupt etwas gemacht werden kann.

(Beifall bei der SPD – Bernhard Roos (SPD): Bravo!)

Frau Schreyer-Stäblein, Sie haben Artikel 7 des Finanzausgleichsgesetzes erwähnt, der die Erstattung der Kosten regelt, wenn die Kommunen staatliche Aufgaben erfüllen. Seit Jahren ist der Betrag von 16,70 Euro je Einwohner und Haushaltsjahr nicht mehr erhöht worden. Damit finanzieren die Kommunen die staatlichen Aufgaben. Das sollten wir auch wieder einmal ändern, und deshalb haben wir in der Vergangenheit auch entsprechende Anträge gestellt. Dies muss bei dieser Gelegenheit auch gesagt werden.

Einen weiteren Punkt hat Herr Kollege Muthmann schon erwähnt. Einen Antrag zu den unbegleiteten Minderjährigen kann man nicht, wie wir es jetzt im Haushaltsausschuss erlebt haben, einfach ablehnen und sagen, das machen wir nicht, das sollen die Bezirke machen. Die Bezirke geben die Aufgabe weiter an die Landkreise, und die Landkreise geben sie an die kreisangehörigen Gemeinden weiter, die wiederum dafür bezahlen. Dann können Sie hier doch nicht einfach sagen, dass der Freistaat alles bezahlt. Da muss etwas geschehen.

Natürlich brauchen wir auch das erforderliche Geld. Deshalb haben wir verschiedene Maßnahmen aufge

zeigt, über die momentan diskutiert wird, die auf Eis gelegt werden und für die durch das Verhalten der Staatsregierung im Endeffekt die Lösung hinausgeschoben wird, weil Einnahmen nicht generiert werden. Zu diesen Einnahmen gehört zum Beispiel die Erbschaftsteuer. Der Oberste Rechnungshof hat auch diesen Punkt angesprochen: Die Steuerverwaltung hat viel zu wenig Personal, sie arbeitet nicht so, um die erforderlichen Einnahmen generieren zu können. Es kann nicht sein, dass der normale Lohnsteuerzahler oder Einkommensteuerzahler jedes Jahr seine Steuern bezahlt, während es bei mittleren oder größeren Unternehmen Jahre dauert, bis bei ihnen überhaupt nachgeschaut wird, wie viel Steuern sie zahlen könnten. Das ist nicht die Gerechtigkeit, die wir in unserem Land einfordern müssen.

(Beifall bei der SPD)