Dann muss man auch schauen, wie zum Beispiel Administrativpetitionen geregelt werden. Danach sollte der Petent auch einen Anspruch auf einen begründeten Bescheid haben, sodass er nicht nur eine Ziffer aus unserer Geschäftsordnung mitgeteilt bekommt, wie der Antrag behandelt worden ist, sondern dass auch eine Begründung geliefert wird, warum die Petition so behandelt worden ist; denn dann ist es auch für den Bürger nachvollziehbarer, warum seine Petition abgelehnt oder angenommen worden ist, oder er weiß, wie mit ihr weiter verfahren wird.
Darüber hinaus hört man oft von Petenten, dass sie Bedenken haben, wenn sie eine Petition gegen eine Behörde in Bayern einreichen, dass sie dann möglicherweise mit Nachteilen rechnen müssen, weil sie vielleicht danach anders behandelt werden. Daher haben wir in unserem Gesetz auch ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot, um den Petenten diese Angst von vornherein zu nehmen. Ich denke zwar, dass diese Angst in vielen Fällen irrational ist, aber sie ist ein Hindernis für die Leute, eine Petition einzureichen. Dieses Hindernis muss beseitigt werden.
Des Weiteren ist die aufschiebende Wirkung ein wichtiger Punkt. Petitionen haben zwar generell keine aufschiebende Wirkung, und die Behörden können trotz einer Petition ihren Vollzug fortsetzen. Allerdings sollte der Ausschuss die Möglichkeit haben, auf die Behörde einzuwirken und diese wenigstens zu bitten, dass eine aufschiebende Wirkung berücksichtigt wird, bis der Ausschuss beraten und beschlossen hat.
Das Gleiche gilt im Grunde auch bei Massen- und Sammelpetitionen, wo wir sagen, bei Massenpetitionen soll der Petent ein Anhörungs- und Rederecht bekommen. Das gibt es schon auf Bundesebene. Dort braucht der Petent 50.000 Unterschriften zur Unterstützung. Wir haben das auf Bayern heruntergerechnet und kommen dabei auf 7.500 Unterschriften, die der Petent sammeln muss, damit er dann diese Möglichkeiten und Rechte hat.
Des Weiteren sind bei uns auch das private Petitionsportal und die öffentliche Petition berücksichtigt, sodass es auch bei privaten Portalen die Möglichkeit geben soll, diese Petitionen dann eins zu eins an den Landtag weiterzureichen, damit die Leute sehen, dass das nicht nur ein privates Unterfangen ist, sondern dann auch hier ernst genommen werden kann und ernst genommen werden muss.
Ein großer Regelungsbedarf besteht auch bei den sogenannten Administrativpetitionen; denn Petitionen kann der Bürger ja nicht nur an den Bayerischen Landtag richten, sondern auch an jede Behörde in Bayern. Hier besteht für uns ein ganz großer Graubereich, weil wir hierüber nichts erfahren und nichts wissen. Wir erfahren nicht: Wie wird mit diesen Petitionen umgegangen? Wie werden sie behandelt? Was ist Inhalt dieser Petitionen? – Diesen Graubereich wollen wir im Grunde mit diesem Gesetz dadurch etwas aufhellen, dass uns die Staatsregierung jährlich einen Bericht geben muss, was für Petitionen bei der Staatsregierung und den Ministerien in den letzten Jahren eingegangen sind.
Das Herzstück unseres Gesetzes ist allerdings der Bürgerbeauftragte, der als ständiger Beauftragter des Petitionsausschusses ein Bindeglied zwischen dem Petenten und dem Ausschuss darstellen soll. Wir haben uns hier an das Modell von Rheinland-Pfalz gehalten, das von dem damaligen Ministerpräsidenten Helmut Kohl eingeführt wurde und das sich nach unserer Meinung auch bewährt hat. Wenn man sich die Zahlen der Petitionen in Rheinland-Pfalz und in Bayern anschaut, dann ist hier kein großer Unterschied zu erkennen. Daher kann man nicht sagen, dass es in Bayern mehr Petitionen gibt und deswegen ein Bürgerbeauftragter überlastet wäre. Was in RheinlandPfalz geht, würde bei uns auch gehen.
Wir wollen einen unabhängigen Bürgerbeauftragten, der dem Landtag verpflichtet ist und der eine Vorarbeit für den Abgeordneten leisten kann, diesem auch zuarbeiten kann und auch mit eigenen Rechten ausgestattet ist, sodass er nachfragen und auch Ermittlungen bei Behörden erheben und dort auch Akten einsehen kann, um dem Abgeordneten beratend und helfend zur Seite zu stehen, der den Petenten auch beraten kann, wie er mit seiner Petition am besten umgehen kann. Das soll letztlich ein Mehr für den Abgeordneten und für den Petenten sein. Der Bürgerbeauftragte soll nicht den Abgeordneten ersetzen, sondern am Schluss muss immer der Ausschuss über jede Petition entscheiden. Allerdings kann und soll der Bürgerbeauftragte hier einen Bericht oder einen Vorschlag mit abgeben, um mitzuhelfen.
Dadurch könnte man die Arbeit mit den Petitionen verstetigen und in einer gleichbleibenden Qualität liefern; denn jetzt ist die Herangehensweise der Abgeordneten an die Petitionen sehr unterschiedlich. Wir wollen nicht, dass hier Unterschiede vorhanden sind,
Daher halten wir den Bürgerbeauftragten für ein gutes Mittel. Er wäre eben nicht bei der Staatsregierung, sondern direkt beim Landtag angesiedelt und könnte unabhängig den Abgeordneten unterstützen.
Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie unser Gesetz! Aus den Diskussionen in den Ausschüssen weiß ich allerdings, dass momentan zur Unterstützung dieses Gesetzes wenig Neigung besteht. Aber ich denke, das Gesetz enthält viele gute Punkte, und diese werden wir in eigenen Anträgen dann sukzessive noch einmal aufbereiten, um Ihnen dann die Möglichkeit zu geben, einzelnen Anträgen dann doch noch zuzustimmen.
Dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN werden wir leider nicht beitreten, sondern wir werden uns enthalten; denn er ist zwar auch ein richtiger Schritt, aber im Paket mit unserem Gesetz wäre es besser.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Straub von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich sehr gefreut, dass ich heute über diese Gesetzentwürfe reden darf. Ich darf mich ausdrücklich bei allen bedanken, die da bisher mitdiskutiert haben. Es war eine sehr faire Diskussion. Sie hat sehr viel Spaß gemacht. Ich glaube, wir alle dürfen uns einmal selbst ein kleines Lob aussprechen. Ich bin sehr stolz, Mitglied des Petitionsausschusses zu sein. Ich darf mich bei der Vorsitzenden Frau Stierstorfer und bei der Stellvertreterin Frau Werner-Muggendorfer bedanken, aber auch bei allen Fachausschussvorsitzenden, bei allen stellvertretenden Vorsitzenden und bei allen Mitgliedern. Ich glaube, wir können im Landtag sehr stolz auf die Arbeit im Petitionsausschuss sein; denn wir bearbeiten jede Petition, die zu uns kommt, sehr ernsthaft. Ich glaube, da gehört auch ein großer Dank denen, die uns zuarbeiten, und das ist wirklich etwas, wo wir uns gegenseitig Applaus spenden können.
Es wurde schon mehrmals erwähnt: Wir hatten eine Anhörung im Landtag, und bei dieser Anhörung kam heraus, dass das Petitionswesen im Bayerischen Landtag absolut vorbildlich ist. Ich kenne natürlich
auch den Satz – dieser hat uns durch die Diskussionen verfolgt –: Es ist nichts so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Das mag sicherlich in vielen Bereichen so sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss Sie da leider enttäuschen: Ich glaube, die beiden Entwürfe, die Sie eingebracht haben, führen nicht zu einer Verbesserung des Petitionswesens. Auch darüber haben wir ja schon diskutiert.
Ich möchte zuerst auf den Gesetzentwurf der GRÜNEN eingehen, die eine öffentliche Petition fordern, vergleichbar mit der Situation beim Bund, die bei 12.000 Unterschriften verschiedene Möglichkeiten eröffnen wollen, beispielsweise die Möglichkeit, das Ganze im Plenum zu beraten, ein Rederecht im Ausschuss, eine Ortsbesichtigung und Diskussionen im Internet. Warum können wir dem nicht zustimmen? – Frau Schulze, Sie haben gesagt, wir müssen das Petitionswesen ins 21. Jahrhundert überführen. Ich bin der Überzeugung: Wir sind bereits im 21. Jahrhundert. Warum sind wir da schon im Unterschied zum Bund? – Im Bund findet die Behandlung von Petitionen in der Regel nichtöffentlich statt. Ich glaube, deswegen hat der Bund die Möglichkeit der öffentlichen Petition eingeführt. Bei uns werden 99 % aller Petitionen in öffentlicher Sitzung behandelt. Nicht öffentlich ist die Beratung nur, wenn personenbezogene Daten behandelt werden. Also, das haben wir schon.
Die Möglichkeit der Behandlung im Plenum besteht auch schon. Wenn das zwei Drittel der Mitglieder im Ausschuss befürworten, kann eine Petition ins Plenum hochgezogen werden. Was die 12.000 Unterschriften betrifft: Ich habe immer die Erfahrung gemacht – Sie haben es gesagt, man spricht viel mit der Bevölkerung –, dass viele Bürger inzwischen glauben, dass sie viele Unterschriften brauchen, um bei uns im Landtag Gehör zu finden. Das ist absolut nicht so. Jeder bayerische Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Petition einreichen. Noch einmal ein Lob an die Berichterstatter und Mitberichterstatter. Es spielt überhaupt keine Rolle für die Ernsthaftigkeit der Bearbeitung, ob ein Einzelpetent etwas einreicht oder ob ein Petent etwas einreicht, der 12.000 Stimmen im Hintergrund hat.
Die Forderung nach öffentlicher Diskussion hört sich im ersten Moment sehr gut an. Ich möchte darauf hinweisen, dass es das schon gibt, zwar nicht auf der Webseite des Bayerischen Landtags, sondern auf verschiedenen Internetplattformen. Um diese Diskussionen gerade in den heutigen Zeiten einigermaßen zielführend zu verfolgen, bräuchten wir einen enormen Personalaufwand. Wenn man ein wenig in Facebook
unterwegs ist, sieht man, was dort momentan teilweise für unerträgliche Kommentare gemacht werden. Ich denke, wir sollten es uns als Bayerischer Landtag nicht zumuten, das so zu machen. Dafür gibt es private Plattformen. Wir als Bayerischer Landtag sollten bei unserem System bleiben. Wie gesagt, in Zeiten, in denen man Geld sparen muss, sollten wir kein zusätzliches Personal einsetzen müssen. Deswegen tut es mir leid, liebe Frau Schulze: Wir werden Ihren Antrag – wie Sie schon gesagt haben – ablehnen. Sie nehmen das mit einem Lächeln entgegen. Also gehe ich davon aus, Sie geben mir eigentlich recht.
Nun zum Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER. Auch hier muss ich sagen: Sie haben sich sehr viel Mühe gemacht. Es ist ein sehr umfangreicher Gesetzentwurf. Sie haben zum Schluss gesagt, es seien durchaus Einzelpunkte dabei, die man bestimmt noch bereden kann. Dafür brauchen wir aber keine Änderung des Gesetzes, sondern dafür reicht der kleine Dienstweg.
Sie fordern aus meiner Sicht – wir haben es diskutiert – einen kompletten Paradigmenwechsel. Sie wollen einen Bürgerbeauftragten vorschalten und wollen weg vom Fachausschussprinzip. Das sind aber gerade Stärken unseres Petitionswesens. Eine Vorschaltung eines Bürgerbeauftragten würde das Ganze sehr komplizieren. Es ist eine große Stärke unseres Petitionswesens, dass die Petitionen direkt zum Abgeordneten, zum Berichterstatter, zum Mitberichterstatter und dann schlussendlich zum Ausschuss kommen. Bei einer Diskussion wurde gesagt, dass ein Bürgerbeauftragter Petitionen auch aussortieren könnte. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Manchmal sind zwar Petitionen dabei, die nicht sehr sinnvoll sind, doch ich glaube, diese können wir in einem Ausschuss sehr schnell beraten.
Noch einmal mein ganz großes Lob für die gewissenhafte Bearbeitung der Gesetzentwürfe. Wir sind uns, denke ich, mit der SPD einig, dass Petitionen beim Abgeordneten genau richtig aufgehoben sind. Ihr Gesetzentwurf hat natürlich auch einen haushalterischen Aspekt. Das Ganze würde eine Million Euro mehr kosten. Für eine Verschlechterung eine Million Euro auszugeben – das sehen wir nicht ein!
Die Forderung, Petitionen auch mündlich einreichen zu können, hört sich natürlich im ersten Moment auch sehr gut an. Ich durfte bei der Bundeswehr Dienst tun, und da hat es immer geheißen, man solle 24 Stunden warten, bevor man Beschwerde einreicht. Wenn man die Möglichkeit hat, zum Telefonhörer zu greifen, im
Bayerischen Landtag anzurufen und eine Petition abzugeben, wäre das meiner Meinung nach relativ schwierig bei der Aufnahme. Wenn Menschen manchmal 24 Stunden nachdenken und das Ganze dann schriftlich fassen, kommen sinnvollere Petitionen dabei heraus. Deswegen lehnen wir die mündliche Einreichung ab.
Mein Fazit: leider Gottes Ablehnung beider Gesetzentwürfe. Wir schließen aber nicht aus, dass wir über Einzelpunkte der beiden Gesetzentwürfe beraten und das Petitionswesen fortentwickeln. Ich hoffe, dass ich diesen Satz in nächster Zeit nicht mehr so oft höre: Es ist nichts so gut, dass man es nicht noch besser machen kann. Ich bin überzeugt davon, dass unser Petitionswesen sehr gut ist, und darf mich noch einmal herzlich für die tolle Diskussion in den Ausschüssen bedanken.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Werner-Muggendorfer von der SPD das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sie haben es gehört, wir befassen uns in Zweiter Lesung zum Petitionsgesetz mit Vorschlägen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Ich könnte es jetzt einfach machen und sagen: Vorschlag der FREIEN WÄHLER: nein, Vorschlag der GRÜNEN: ja. Aber Sie wollen sicher wissen, warum ich das so vorschlage. Deshalb will ich ein bisschen näher darauf eingehen und auch vielleicht etwas Grundsätzliches sagen. Ich bin keine Juristin. Das ist manchmal schlecht, aber manchmal gut. Ich sehe mich als Mitglied im Petitionsausschuss als Bürgeranwältin, als jemanden, der sich für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Dazu muss ich aber keine Juristin sein. Ich weiß, wir haben Juristen, wofür ich auch dankbar bin, aber in dem Fall ist es nicht unbedingt notwendig.
Der Petitionsausschuss ist mein Ausschuss. Das ist es, was ich gern tue, nämlich mich für die Menschen einzusetzen. Deswegen ist es wirklich ein Gesetz für einen Bürgerbeauftragten. Damit sind wir schon mitten im Thema. Ich empfinde uns Mitglieder des Petitionsausschusses als Bürgerbeauftragte, also brauchen wir nicht extra einen ausgewiesenen Bürgerbeauftragten.
immer noch so. Die Hoegner-Verfassung schreibt das wunderbar in Artikel 115 fest. Darum bin ich sehr stolz darauf, dass wir dieses hohe Gut – es ist wirklich ein hohes Gut – des Petitionsrechts haben. Damit müssen wir aber sorgsam umgehen.
Das ist für uns als politisch arbeitende Menschen gerade im Bayerischen Landtag ganz wichtig; denn die Petitionen, die wir bekommen, sind ein wenig der Seismograph der Stimmung in der Bevölkerung. Da merkt man, wo es Unstimmigkeiten gibt, wo etwas nicht passt. Sie sind also ein Hinweisgeber für die Politik. In Bayern gibt es eigentlich sehr viele Möglichkeiten. Wir haben wirklich schon alles, was es im öffentlichen Petitionsrecht gibt. Man kann sogar Petitionen im Interesse anderer einreichen, und wir haben die Sammel- und Massenpetition. Es gibt schon sehr viele Möglichkeiten. Wir haben ein sehr gutes Petitionsrecht, aber – ich wollte den Spruch nicht noch einmal wiederholen – es kann natürlich alles noch besser werden.
Aus diesem Grund unterstützen wir den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die öffentliche Petition. In der letzten Legislaturperiode hat unsere Fraktion bereits einen Vorschlag dazu gemacht. Der damalige Vorsitzende des Ausschusses, Joachim Werner, hat gesagt – das will ich so wiederholen –: Es ist die logische Weiterentwicklung des Petitionsrechts, wenn man öffentliche Petitionen zulässt.
Deshalb sind wir sehr wohl für die öffentliche Petition. Sie ist ein wirklich wichtiges Instrument für den Willensbildungsprozess und vor allen Dingen für die Bürgerbeteiligung. Ich denke, deshalb ist man da sehr nah beieinander.
Aber ich will natürlich auch Stellung zum Vorschlag der FREIEN WÄHLER nehmen. Ich muss ehrlich sagen, da kann ich nicht ganz so freundlich sein, weil ich es wirklich für ein Sammelsurium halte, nach dem Motto: Um a Fünferl a Durchanand, oder was ich immer schon einmal zum Petitionsrecht sagen wollte. Wir sind uns aber einig, dass das eine oder andere auf den Prüfstand gestellt werden muss. Es tut mir leid, dass ich das so sagen muss.