Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

(Beifall bei der SPD)

Sie geben unser bisheriges Prinzip des Fachausschusses auf. Der Fachpolitiker weiß aber doch am besten Bescheid, worauf es in dem jeweiligen Fach ankommt. Ich kann keinen Mehrwert erkennen, wenn uns dieses Recht genommen würde. Für mich ist das

so, als würden wir uns selbst kastrieren. Deshalb bin ich nicht für Ihren Vorschlag.

Ich bin auch der Meinung, dass die Bearbeitung dadurch komplizierter würde. Es dauert länger, mehrere müssten drüberschauen. Ich weiß nicht, ob der Bürgerbeauftragte der bessere Vertreter der Bürgerinteressen ist. Wir Abgeordnete sind Vertreter der Bürgerinteressen, und in der Rolle der Bürgeranwältin fühle ich mich auch sehr wohl. Ihr Gesetzesvorschlag wertet die Arbeit des Abgeordneten ab. Das brauchen wir nicht. Es muss nicht noch jemand draufschauen. Das machen wir schon ganz gut, weil immer jeweils zwei Abgeordnete, einer von der Regierungsseite und einer von der Oppositionsseite, draufschauen. Damit werden die Eingaben sehr ausgewogen betrachtet. Mit Ihrem Vorschlag wird die Arbeit von uns Abgeordneten abgewertet. Deshalb kann ich beim besten Willen nicht dafür sein. Das wollte ich noch sagen.

Wir haben die Aufgabe, Bürgeranwälte zu sein. Wir greifen die Eingaben auf und geben Hinweise für politische Vorgänge. Wir haben mit unserem Petitionsrecht schon sehr viele Möglichkeiten. Es ist ein sehr gutes Recht. Wir behandeln die Petitionen öffentlich, wir können Informationen einholen, wir können die Petenten anhören. Die Petenten haben ein Rederecht. Wir können Ortstermine veranstalten. Es gibt wirklich sehr viele Möglichkeiten, mit diesem Petitionsrecht umzugehen. Darum ist es eigentlich richtig, es bei dem zu belassen, was wir haben.

Die öffentliche Petition sollten wir möglicherweise aber noch einführen. Damit werden wir uns noch einmal extra befassen. Ich bin der Meinung, das Petitionsrecht ist sehr gut, es hat einen Vater, auf den wir sehr stolz sind. Von uns ist das Beste daraus zu machen. Das müssen die machen, die die Petitionen vertreten. Wir werden jedenfalls in nächster Zeit auch die öffentliche Petition fordern. Das will ich noch einmal deutlich machen. Dazu wird es von uns einen Gesetzesvorschlag geben. Es gab schon einmal einen. Wir werden auf jeden Fall das Recht der Menschen, sich gegen Behördenwillkür oder was auch immer zu wehren, nicht beschneiden lassen. Da sind wir auf jeden Fall auf der Seite der Menschen, die Hilfe suchen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Zuerst lasse ich über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/424 abstimmen. Der federführende

Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen! – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Jetzt folgt die Abstimmung über den Initiativgesetzentwurf der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/8524. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt auch hier die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der CSU und der SPD. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIEGRÜNEN. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Damit sind die Tagesordnungspunkte 2 und 3 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Drs. 17/9083) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Peter Meyer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 17/9622)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Westphal.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 31. Oktober 1517 veröffentlichte Martin Luther seine 95 Thesen gegen den Ablassmissbrauch. Zwar streiten sich die Historiker heute immer noch darüber, ob es tatsächlich so wie überliefert war, dass ein Anschlag an der Wittenberger Schlosskirche stattfand. Auf jeden Fall steht fest, dass er an diesem Tag seine Thesen an mehrere Bischöfe verschickt hat. Das war der Beginn der Reformation, der Beginn einer Bewegung und Entwicklung, die erhebliche Auswirkungen auf die Politik, die Religion, die Kultur und die Gesellschaft insgesamt hatte, und diese Auswirkungen sind noch bis heute spürbar. Zweifelsohne wurde damit eine Entwicklung von weltgeschichtlicher Bedeutung ausgelöst.

Im nächsten Jahr können wir das 500. Jubiläum der Reformation feiern. Deshalb war der Vorschlag der

Evangelischen Kirche in Deutschland, den 31. Oktober 2017 anlässlich dieses Jubiläums zum einmaligen gesetzlichen Feiertag zu erheben, nur folgerichtig. Unser Ministerpräsident hat dies bereits in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 angekündigt. Das ist jetzt auch Inhalt des Gesetzentwurfes der Staatsregierung.

Die einmalige Erhebung dieses Tages zum Feiertag macht die große Bedeutung der Reformation für das Christentum insgesamt, aber auch für Bayern deutlich. Sie macht uns bewusst, welchen Einfluss die Reformation auf unsere Gesellschaft hatte und hat. Zwischenzeitlich haben auch fast alle anderen Bundesländer, in denen der Reformationstag bislang nicht ohnehin gesetzlicher Feiertag war, die Erhebung zum Feiertag beschlossen.

Die einmalige Erhebung zum gesetzlichen Feiertag hätte keine Auswirkung auf die paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung. In § 58 Absatz 3 SGB XI hat der Bundesgesetzgeber einen weiteren Satz eingefügt, der lautet: "Die Beiträge der Beschäftigten erhöhen sich nicht, wenn Länder im Jahr 2017 den Reformationstag einmalig zu einem gesetzlichen Feiertag erheben." Auch die Kosten für die Unternehmen sind bei dieser einmaligen Erhebung überschaubar, nicht zuletzt deswegen, weil das Jahr 2017 ohnehin zwei bewegliche Feiertage bzw. arbeitsfreie Tage hat, die auf einen Sonntag fallen, nämlich Neujahr und Silvester. Deshalb darf ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung bitten.

Der Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, die die dauerhafte Erhebung des Reformationstages zum gesetzlichen Feiertag verlangen, ist dagegen abzulehnen; denn damit käme es genau zu der Mehrbelastung der Arbeitnehmer, die ich vorher bereits angesprochen habe. Wenn ein Feiertag neu eingeführt würde, müssten die Arbeitnehmer für die erste Stufe der Pflegeversicherung den vollen Beitragssatz selbst tragen. Das wäre sicherlich nicht zumutbar.

Die dauerhafte Einführung des Feiertags brächte aber auch erhebliche zusätzliche Belastungen für unsere Wirtschaft. Die Unternehmen hätten dann jedes Jahr die Kosten der Entgeltfortzahlung für diesen Feiertag zu tragen. Die Wettbewerbsfähigkeit würde insbesondere im Hinblick darauf, dass Bayern ohnehin die meisten Feiertage hat, eingeschränkt. Auch auf die öffentliche Hand würden wegen der Entgeltfortzahlung Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe zukommen. Für den Freistaat Bayern wären es pro Jahr etwa 71 Millionen Euro, für die Kommunen 45 Millionen Euro.

Nicht zuletzt darf ich auch darauf hinweisen, dass selbst die EKD nicht die dauerhafte Erhebung des Reformationstages zum gesetzlichen Feiertag gefordert hat. Deshalb darf ich nochmals um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung bitten. Den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Westphal. – Als Nächste hat Frau Kollegin Hiersemann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung – wir haben es gehört – beruht auf dem Wunsch der Evangelischen Kirche in Deutschland auf Verankerung des Reformationstags als gesetzlichen Feiertag für das Jahr 2017. Er trägt der Bedeutung der Reformation, die sich zum 500. Mal jähren wird, Rechnung. Wer etwas verändern möchte, braucht einen klaren Standpunkt. Deshalb gedenken die evangelischen Christen zum Reformationsfest des Kirchenreformators Martin Luther als eines Menschen mit einer starken inneren Haltung. Es ist heute kaum zu glauben, was der Inhalt seiner 95 Thesen ausgelöst hat. Sie genügten, um eine weltweite Kirchenbewegung zu gründen. Luther wollte sich auf jeden Fall Gehör verschaffen, weshalb er auch in den folgenden Jahren immer nach dem breitesten Weg in die deutsche Öffentlichkeit gesucht hat. Durch seine Bibelübersetzung, die der Alltagssprache seiner Mitmenschen entgegenkam, demokratisierte er den Zugang zum Glauben. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von der CSU, Demokratisierung könnte auch eine Konsequenz aus der Einführung des Reformationstags als Feiertag darstellen.

Martin Luther setzte als einer der Ersten konsequent auf die neuen Medien – damals den Buchdruck mit beweglichen Lettern. Leider ist auch kaum zu glauben, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung mit Emphase und fast frommen Worten darauf hingewiesen wird, welche Bedeutung auch die evangelische Tradition für die geschichtliche Prägung Bayerns habe. Wörtlich heißt es in der Begründung: Aus Reformation und Gegenreformation ergeben sich "Toleranz und Friedfertigkeit als wichtige Grundsätze". Toleranz ist eine schöne Sache. In diesem Hohen Haus möchte man manchmal besonders an die Toleranz erinnern. Leider fragt man sich, warum den evangelischen Christen auch im Zusammenhang mit dem Buß- und Bettag nicht eine ebenso herausragende Bedeutung zukommen soll. Der Bußund Bettag stammt aus der Antike, wurde aber im

Jahr 1532 von der Evangelischen Kirche als Tag der Besinnung und Neuorientierung übernommen. Mit seiner unsinnigen Abschaffung als gesetzlicher Feiertag ab 1995 wurde er bei der Einführung der Pflegeversicherung als Ware eingesetzt. Aber anders als die Abschaffung dieses evangelischen Feiertags war die dadurch beabsichtigte Finanzierung der Pflegeversicherung nicht von Dauer.

(Beifall bei der SPD)

Die einmalige Verankerung des Reformationstags als gesetzlicher Feiertag zum 500. Jubiläum mag eine freundliche Geste gegenüber den evangelischen Christen darstellen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Allerdings hätten wir erwartet, dass der Buß- und Bettag, wie von uns schon in der Vergangenheit an dieser Stelle gefordert, die ihm zustehende Stellung erhält.

(Beifall bei der SPD)

Wir erwarten außerdem, dass die Staatsregierung nicht nur durch einmaliges Begehen des Reformationsfestes, sondern darüber hinaus Lehren aus der Reformation zieht. Erst die Wiedereinführung des Buß- und Bettags wäre ein wirkliches, ein dauerhaft starkes Zeichen für evangelische wie für katholische Christen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist übrigens eine Forderung, die von beiden christlichen Kirchen schon lange erhoben wird. Die Ausweisung dieses Feiertags als gesetzlicher Feiertag wäre ein hoffnungsvolles Zeichen auch für einen Staat, der schwierige Entwicklungen in seinem gesellschaftlichen Gefüge selbstkritisch überdenken und neue Wege gehen will.

Nicht zuletzt hat sich der Buß- und Bettag in den letzten Jahren – auch wenn nicht mehr gesetzlich geschützt – immer mehr zu einem Tag der Ökumene entwickelt, der von katholischen und evangelischen Christen gemeinsam begangen wird. Wir werden die Staatsregierung und Sie, sehr verehrte Damen und Herren von der CSU, bei diesem Thema gerne beim Wort nehmen, wenn es um die von Ihnen erwähnte herausragende Bedeutung evangelischer Tradition in Bayern geht. Schenken Sie nicht nur einmal einen Feiertag, sondern nehmen Sie die Bedeutung der Reformation und dieses Feiertags wahr! Strengen Sie sich an, sehr geehrte Damen und Herren von der CSU. Ich zitiere Martin Luther: "Anstrengungen machen gesund und stark."

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächster hat Herr Kollege Meyer von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Der Gesetzesvorlage der Staatsregierung werden wir, unbeschadet des Schicksals unseres Änderungsantrags, zustimmen. Anlässlich des 500. Jahrestages der Reformation ist es der Reformationstag selbstverständlich wert, staatliche Anerkennung zu erhalten. Frau Kollegin Hiersemann hat bereits schön ausgeführt, dass mit der Reformation in Deutschland und Bayern hohe kulturelle Werte verbunden werden. Herrn Kollegen Westphal und der Begründung der Staatsregierung zum Gesetzentwurf kann ich nur zustimmen.

Ich möchte noch etwas zur Kultur ergänzen. Die Musik wurde durch die Reformation zur Verkündigungsform. Frau Kollegin Hiersemann, ich verweise auf die neuen Medien. Der ungeheure Entwicklungsschub hat eine große Bedeutung. Luther hat selbst deutsche Choräle gedichtet und in deutschen Kirchen musikalischen Gesang in Gang gebracht. Meine Damen und Herren, Johann Sebastian Bach und andere Komponisten sind Kinder der Reformation. Ohne die Reformation gäbe es diese Musik gar nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einen Hinweis. Die Reformation bedeutet selbstverständlich keine Herabwürdigung anderer Konfessionen und Religionen. Luther wollte gar nicht spalten, sondern verändern. Deshalb heißt es Reformation und nicht Schisma.

Ich komme nun zu unserem Änderungsantrag. Wir stellen den Änderungsantrag, den Reformationstag nicht nur einmalig, sondern als ständigen Feiertag aufzunehmen. Ich habe für diesen Vorschlag viel Kritik erfahren, sowohl hier im Haus als auch außerhalb. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sind kein Zivilgericht, bei dem man über einen gestellten Antrag nicht hinausgehen darf. Mir ist selbstverständlich bekannt, dass von kirchlicher Seite die einmalige Erhebung zum Feiertag erbeten wurde. Als Mitglied dieses freien Parlaments erlaube ich mir jedoch im Sinne der von Luther beschriebenen Freiheit eines Christenmenschen, über die Bitte der Landeskirche hinauszugehen und weiterzudenken. Sie können mir ruhig glauben: Aus den Reihen der evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer habe ich für diesen Antrag sehr viel Zustimmung erfahren. Ich bin der festen Überzeugung, dass mich die Amtskirche deswegen nicht hinauswerfen wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Ich komme jetzt zum Buß- und Bettag. Liebe Kollegin Hiersemann, ich stimme Ihren Äußerungen zum Bußund Bettag zu. Sie hätten einen entsprechenden Antrag stellen können.

(Alexandra Hiersemann (SPD): Gab es ja!)

Was ist mit dem Buß- und Bettag? – Die Antwort kennen wir. Sinngemäß hat die Staatsregierung zuletzt mit Bericht vom 14. Dezember 2010 erklärt, dass die Wiedereinführung des Buß- und Bettags als Feiertag, der stets auf einen Werktag falle, wegen und entgegen § 58 SGB XI – Stichwort Pflegeversicherung – nicht sinnvoll sei. Diese Antwort hätten Sie und wir erhalten, wenn in diesem Haus die Wiedereinführung des Buß- und Bettags gefordert worden wäre. Beim Buß- und Bettag herrscht Stillstand. Gehen wir deshalb doch einmal einen neuen Weg. Das sage ich auch in Richtung SPD. Meine Damen und Herren, immerhin ist der Reformationstag kein Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt. Wenn es einmal geht, haben wir den ersten Schritt schon getan. Gehen wir doch auch den nächsten Schritt. Im Augenblick wäre das auf jeden Fall ein deutliches und positives Zeichen an die knapp 2,5 Millionen evangelischen Christen in Bayern. Wenn wir mit der Einführung eines evangelischen Feiertags beim Buß- und Bettag nicht weiterkommen, dann wenigstens beim Reformationstag.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt bleibt noch der Einwand der Wirtschaftsfeindlichkeit. Ich habe großen Respekt vor allen Arbeitgebern, seien es selbstständige Gewerbetreibende, Handwerker, Freiberufler, Industriebetriebe sowie natürliche oder juristische Personen. Arbeitgeber geben hundertausendfach Menschen in diesem Land Lohn und Brot. Das sage ich mit ganz großer Anerkennung. Was ist aber mit der seit Jahren anhaltenden schleichenden Ausweitung von Arbeit an Sonn- und Feiertagen? Zwar sind viele Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen notwendig, aber geht unsere Gesellschaft nicht zu großzügig mit der Zulassung von Sonntagsarbeit um? Hierauf weisen die Kirchen regelmäßig hin. Wird auch einmal an einen Ausgleich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht? Kann man nicht auch an einen weiteren Feiertag denken? Daher äußere ich meine Bitte: Wenn Sie schon unserem Änderungsantrag nicht zustimmen können, überdenken Sie doch bitte unser Verhalten im täglichen Arbeits- und Wirtschaftsleben im Sinne der Menschen. Ich möchte wenigstens diesen Denkanstoß geben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)