Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eines der wichtigen Themen, die uns
heute beschäftigen, ist die Zukunft des Kulturlandschaftsprogramms. Ich habe in den Jahren hier im Landtag in München des Öfteren hören dürfen: Mit Geld können nur die Staatsregierung und die Mehrheitsfraktion umgehen. – Nur: Wir FREIEN WÄHLER sind auch in Gemeinden und Landkreisen zahlreich vertreten. Ich kann nicht erkennen, dass diese Landkreise finanziell in größerer Bedrängnis wären. Insofern ist diese Aussage sicher dem Tagesgeschäft unterzuordnen.
Wir haben zu diesem Thema Anträge gestellt. Sie wurden abgelehnt. Aber man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben. Zunächst einmal: Im Kulturlandschaftsprogramm sind nach der Darstellung des Ministeriums 2016 gegenüber 2015 zahlreiche Verbesserungen vorgenommen worden. Ich erinnere an die Maßnahme B10 zum ökologischen Landbau, an die emissionsarme Düngerausbringung, an die Umwandlung von Acker in Grünland, an den Gewässer- und Erosionsschutz, an den Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten, an Blühflächen, an Heumilch und an Struktur- und Landschaftselemente. So weit, so gut; so weit die Verbesserungen des neuen Kulturlandschaftsprogramms im Jahr 2016.
Im Zuge dieses Programms wurden insgesamt 43.000 Anträge gestellt. Herr Minister Brunner hat in den Nachverhandlungen zusätzlich 8,7 Millionen Euro erreicht. Das sind im Fünfjahreszeitraum immerhin 1,2 Milliarden Euro. Das sind die Zahlen, die dargestellt wurden. Nur stellt sich die Situation ganz anders dar. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und nachgeschaut, wie viele Positionen im Programm im Übergang von 2015 zu 2016 verändert wurden, das heißt, nicht mehr angeboten werden, was eine Verschlechterung bedeutet.
Das beginnt beim großen Punkt Klimaschutz. Hier wurde gerade die Alm- und die Alpwirtschaft, die in Bayern traditionell einen wichtigen Stellenwert einnimmt, auf zwei Maßnahmen zur extensiven Grünlandnutzung für Raufutterfresser beschränkt. Die Maßnahmen zur Umwandlung von Acker in Grünland wurden komplett gestrichen. Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern wird nicht mehr gefördert. Meine Damen und Herren, es ist ja immer wichtig, und wir hören häufig von den GRÜNEN und der SPD, dass wir etwas für den Gewässerschutz tun sollten. Darin sind wir uns einig. Deswegen sollten wir hier im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen Möglichkeiten schaffen. Damit haben wir eine große Chance verpasst, ebenso wie beim Gewässer- und Erosionsschutz, bei der Winterbegrünung, bei den Mulchsaatverfahren und beim Verzicht auf Intensivfrüchte.
Das ist also eine Reihe von Punkten, die gerade auch für die Landwirtschaft im Ackerbau relevant sind. Das Kulturlandschaftsprogramm wird häufig als Grünlandprogramm angesehen. Nein, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, dem ist nicht so. Hier wurde eine große Chance verpasst, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Landwirte nachfragen.
Weiterhin haben wir in Bezug auf die Artenvielfalt nicht mehr die Möglichkeit, artenreiche Grünlandbestände zu erhalten; wir haben nicht mehr die Möglichkeit, eine vielfältige Fruchtfolge zu nutzen; wir haben nicht mehr die Möglichkeit, Blühflächen an Waldrändern ins Programm aufzunehmen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer ganz wichtiger Punkt neben der Sommerweidehaltung, die auch weggefallen ist, betrifft die Möglichkeit, Landwirtschaft in Gebieten zu fördern, in denen die Tiere Auslauf haben.
Ein ganz wichtiger Punkt zum Schluss: Gerade von Ihrer Fraktion wurde häufig die neue Heumilchprämie angesprochen, die sehr wichtig ist. Sie unterlassen es bei keiner Rede zu betonen, wie wichtig Sie für die Landwirtschaft sind und dass Sie hinter den Landwirten stehen. Aber wenn Sie die Heumilchprämie anbieten und sie nur von Biobetrieben in Anspruch genommen werden kann, ist das Ziel verfehlt. Da sehe ich eine einseitige Förderung, und das dürfen wir nicht zulassen.
Ich komme zum Ende meiner Rede, weil die Zeit leider abgelaufen ist. Insgesamt senden Sie ein falsches Signal. Ich fordere Sie noch einmal auf – Herr Minister, es freut mich, dass Sie da sind –: Nutzen Sie die Chancen. Sie könnten zum Beispiel statt Finanz- und Heimatempfängen, die nicht zum Nulltarif zu haben sind, auch Erträge der Bayerischen Staatsforsten, die ja nachweislich immer recht üppig ausfallen, –
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, es wird immer wieder deutlich, auch wenn es manche nicht glauben: Bayern hat viele positive Alleinstellungsmerkmale. Eines davon ist das bayerische Kulturlandschaftsprogramm, das es mittlerweile seit 30 Jahren gibt und das wesentlich dazu beiträgt, in Bayern diese vielfältige Landschaftsstruktur zu erhalten. In der neuen Förderperiode der Europäischen Union von 2014 bis 2020 haben wir dieses Programm noch stärker dahingehend konzipiert, dass vor allem Gewässerschutz, Bodenschutz und Klimaschutz im Vordergrund stehen, sich die Biodiversität noch stärker durchsetzt und der Erhalt der Kulturlandschaft im Mittelpunkt steht. Wir setzen dafür jährlich fast 200 Millionen Euro ein. Nennen Sie mir ein Bundesland, in dem jemand von Ihrer Seite regiert, wo das der Fall ist.
Bundesweit und EU-weit sucht dieses Programm seinesgleichen. Wir waren hier Trendsetter, echte Vorreiter.
Nirgendwo anders werden solche Synergieeffekte erzielt wie bei uns mit diesem Programm, wo es idealtypisch sowohl zugunsten der Bewirtschaftenden als auch der Natur gelingt, Ökonomie und Ökologie zu verbinden.
Ich möchte Ihnen einen Vergleich nennen. Wir geben für diesen Auftrag in Bayern pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche 65 Euro aus. In anderen Bundesländern, zum Beispiel Baden-Württemberg, das hier immer wieder angeführt wird, werden pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche nicht einmal 50 Euro ausgegeben. Bleiben Sie also bitte bei der Wahrheit, und tun Sie nicht immer so, als ob wir hier knauserten.
Das KULAP-Programm ist ein voller Erfolg. Das ist schön, hat aber auch eine Schattenseite. Bereits beim Programmstart ist deutlich geworden, dass das Gesamtpaket nicht immer wieder über die fünf Jahre beantragt werden kann. Deshalb gibt es eine Beschränkung auf elf prioritäre Maßnahmen, die wir für sehr sinnvoll erachten und die vor allem den Anforderun
gen der Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie entgegenkommen. Das ist wichtig, meine Damen und Herren. Genau da haben wir, teilweise regional unterschiedlich, Schwächen. Da müssen wir entsprechend nacharbeiten.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit hervorheben – der Kollege Herz hat es so lapidar gesagt –, dass es keine Selbstverständlichkeit ist, dass sich der Finanzminister Söder und der Fachminister Brunner noch im alten Jahr verständigt haben und aus der Haushaltssperre 8,7 Millionen Euro freigegeben haben. Nennen Sie mir ein weiteres Bundesland, wo so etwas funktioniert.
(Horst Arnold (SPD): Da schau her! Also! Da hat sich doch die Frage erledigt! – Dr. Simone Strohmayr (SPD): Ganz kalt erwischt!)
Wir sehen, was wir zum Länderfinanzausgleich beitragen, Herr Kollege. – Obgleich das hier immer etwas anders dargestellt wird, muss uns eines klar sein: Wir wissen, dass sich die Landwirtschaft in der aktuellen Marktlage in keiner einfachen wirtschaftlichen Situation befindet. Dieses Programm kann nicht wirtschaftliche Engpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten ausgleichen. Dazu sind andere Instrumente erforderlich. Da müssen wir noch schauen, wie wir auf europäischer Ebene vorwärtskommen. Aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Kollege Herz, ich möchte auf etwas hinweisen. Das dürfte Ihnen nicht entgangen sein. Insgesamt sind Programme wie zum Beispiel B29, B25, B26 oder B34 auch in diesem Jahr zu beantragen. Sie sind in Ihrem Antrag erwähnt, konnten aber regulär im Beantragungszeitraum aufgegriffen werden. Im Übrigen versuchen wir, klimatischen Interessen und bodenschutzund naturschutzfachlichen Interessen nicht nur mit diesem Programm entgegenzukommen. Nein, wir investieren ganz viel in Ausbildung und streben an, dass unsere jungen Landwirte ein anderes Bewusstsein bekommen als vielleicht die Generation ihrer
Großväter. Zum anderen setzen wir auf intelligente Fruchtfolgesysteme, die außerhalb dieses Programmes existieren und von unseren Forschungsinstitutionen an die Landwirtschaft herangetragen werden.
Ich muss Ihnen ehrlicherweise sagen, dass Sie mit Ihrer Kritik schlecht dastehen. Wir können uns da sehen lassen und lassen uns von Ihnen nichts vormachen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist klar, dass man Ihnen da nichts vormachen kann. Sie haben es selber gesagt: Es ist kein Geld mehr da. Von dieser Tatsache, die man Ihnen nicht vormachen kann, muss man ausgehen. Sicher ist, dass aus der Haushaltssperre 8,7 Millionen Euro generiert wurden. Sicher ist auch, dass der Bedarf dafür da war, weil das KULAP-Programm ein riesiger Schlager war und ist. Darüber sind wir uns einig. Wir unterstützen den Minister in mancherlei Hinsicht mehr als seine eigene Fraktion,
wenn es um Dinge wie die Verdoppelung des Ökolandbaus geht. All das sind Dinge, die wir unterstützen. Wir wollen uns in die Zukunft entwickeln. Dabei stellt sich die Frage, welches Programm Anhaltspunkte und glaubwürdige Entwicklungsansätze liefert. Da ist es problematisch und schlecht, wenn für gewisse Dinge nichts mehr da ist. Es ist auch sehr schlecht, wenn zum Beispiel in der Zeitung des Bayerischen Jagdverbandes, der Jagdzeitung, steht, dass der wildgerechte Zwischenfruchtanbau beendet sei, weil die Maßnahmen zwar noch beantragt werden könnten, aber nicht gewährleistet sei, dass dafür noch ausreichend Mittel zur Verfügung stünden. Insgesamt gesehen seien mehrjährige Blühflächen und für das Niederwild, die Honigbienen und andere Insekten sowie für Vögel besonders bedeutsame Maßnahmen mit der Priorität 5 versehen worden. Der wildgerechte Zwischenfruchtanbau als ein Erfolgsprojekt des Bayerischen Jagdverbandes werde in diesem Jahr überhaupt nicht mehr gefördert.
Machen Sie sich doch in diesem Zusammenhang nichts vor. Sie müssen anderen erklären, warum das unverständlich und enttäuschend ist. Ich meine, wir können aus dieser Situation einen Punkt gemeinsam herausziehen – der Herr Finanzminister ist da –: Erfolgreiche bayerische Programme bedürfen im Hinblick auf die perspektivische und strategische Ausrichtung natürlich einer soliden Finanzierung.
Wenn in diesem Zusammenhang nachgearbeitet werden muss, dann ist doch der Umkehrschluss richtig: Diese Programme wurden nicht solide unterfüttert. Deswegen muss nachgearbeitet werden. Das könnten wir uns im nächsten Haushalt ersparen, indem wir von vornherein wesentlich mehr Mittel für das KULAP bereitstellen.
Das ist ein weiterer Punkt, der aus meiner Sicht wichtig ist. Sie haben sich wegen der EU-Mittel, die uns zustehen, über all die Jahre gegen eine flächengebundene Umschichtung der ersten Säule auf die zweite Säule gewandt. Sie waren dagegen und haben gesagt, das gehe nicht. – Diese KULAP-Mittel sind aus der zweiten Säule und werden uns von der EU zur Verfügung gestellt. Deswegen war diese sozialdemokratische Forderung im Bund, aber auch hier im Land immer richtig, diese zweite Säule im Rahmen der Mittelförderung zu stärken. Ich kann Sie nur auffordern, diese Richtung in Zukunft ebenfalls einzuschlagen und beizubehalten, weil Sie dann nicht in die Bredouille kommen, entsprechende Programme nicht mehr finanzieren zu können.
Wir haben natürlich Verständnis für die derzeitige Situation, die entsteht, wenn ein Programm überzeichnet wird. Man macht einen Antrag. Der Vertrag kommt nicht zustande, weil er nicht angenommen werden kann. Auch das ist für die Rechtsstaatlichkeit und die Glaubwürdigkeit bayerischer Landwirtschaftspolitik nicht unbedingt zielführend, wobei ich natürlich weiß, dass all diese Leistungen, sobald sie abgeschlossen sind, nachhaltig über fünf Jahre eingehalten werden und immer unter dem Vorbehalt der Finanzierung stehen.
Wir haben uns hier vor einem Jahr darüber unterhalten, ob wir die Gewässerrandstreifen freihalten sollen. Dabei ging es um die Qualität der Gewässer und den Schutz des Grundwassers. Ihr Grundsatz war: Der Weg über das Ordnungsrecht sei schlecht, deshalb Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Als Argument dafür haben Sie genau das aufgeführt, was in den einzelnen Nummern des KULAP dargestellt wird. Sie haben argumentiert, dass es funktioniert.
Hier und heute, am 7. April 2016, stellen wir fest, dass die Freiwilligkeit von Ihnen nicht mehr finanziert wird, weil trotz Nacharbeit kein Geld mehr vorhanden ist. Damit bleibt nur eines übrig: Wenn Freiwilligkeit nicht mehr gegeben ist, zählt leider Gottes wieder das Ordnungsrecht, sofern wir nicht in ein Verfahren von der EU kommen wollen. Das wollen wir alle nicht. Deswegen ist der Antrag sinnvoll und richtig. Wir wissen aber auch, Herr Staatsminister Brunner, dass der Kampf um die Finanzen für Landwirtschaft und Forsten hart ist. Deswegen wollen wir auch, dass Ihnen so viele Mittel wie möglich zugeteilt werden.