Protokoll der Sitzung vom 07.04.2016

Herr Kollege Arnold hat es angedeutet: Bei einem Todesfall wird zunächst unterschieden, ob er die Folge einer Vorerkrankung ist; denn aufgrund der Altersstruktur unserer Gefängnisinsassen ist ein natürlicher Todesfall nicht auszuschließen. Sollte es zu einem Todesfall kommen, bei dem Zweifel bestehen, wird der Gefängnisbeirat darüber informiert. Der Vorsitzende des Gefängnisbeirates ist in der Regel von der CSU, aber der stellvertretende Vorsitzende immer von der jeweils anderen Fraktion. Beide werden umgehend

zeitgleich benachrichtigt. Also, wo liegt hier bitte schön das Regelungsdefizit?

Beide Seiten, sowohl die Seite der eigenen Fraktion als auch die Seite der Regierungsfraktion, wissen zeitgleich, wenn es zu einem unnatürlichen Todesfall oder zu einem Todesfall mit ungeklärter Ursache gekommen ist. Wenn darüber hinaus noch Klärungsbedarf besteht, können die Fraktionen weitere Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel über das parlamentarische Fragerecht. Wo also liegt hier die, gewissermaßen in Anführungszeichen, "Geheimniskrämerei"? Wie können Sie hier behaupten, wir würden dieses Thema nicht ernst nehmen und nicht ernsthaft an dieses Thema herangehen? Sowohl die Seite der Opposition als auch die Seite der Regierungsfraktion erfahren zeitgleich und umgehend von solchen Fällen.

Dies gilt übrigens nicht nur für Gefängnisse, sondern auch für Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Am 20. Oktober hat dieses Parlament die Besetzung der entsprechenden Beiräte beschlossen. Wo besteht hier ein Regelungsdefizit? Wo wird hier die Menschenwürde, um diesen Vorwurf aufzunehmen, missachtet?

Lieber Herr Kollege, wir wissen doch beide, dass dies der erste Bericht wäre, der nicht gegeben würde. In der Demokratie müssen die Parlamentarier, wenn sie noch Fragen haben, entsprechende Nachfragen stellen. In manchen Fällen werden wir dies tun müssen, auch wenn ein Bericht vorgelegt wurde. Sie sagen, wenn wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen würden, würden wir sozusagen den Parlamentsfluss aufhalten. Das kann es wohl nicht sein.

Sie haben weitgehende Möglichkeiten. Die Oppositionsseite und die Seite der Regierungsfraktion werden umgehend und zeitgleich informiert. Keiner hat heute etwas anderes sagen können. Somit wird dieses Parlament eingebunden, und die Offenheit, die für eine Kontrolle notwendig ist, ist vorhanden. Deshalb haben wir die Anstaltsbeiräte eingesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen kein Defizit, das mit irgendeinem Gesetz geregelt werden müsste.

Meine Kollegin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass der Suizid ein sehr schwerwiegendes Problem sein kann. Bayern hat hier sogar einmal einen Preis für seine Arbeit bekommen. In Bayern prüfen alle Kräfte im Gefängnis und bereits im Vorfeld des Gefängnisses, ob ein Anhaltspunkt für eine Suizidgefährdung vorliegt. Sollte es eine derartige Befürchtung geben, werden alle Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass es zu einem Suizid kommt. Deshalb kann ich die Vorstellung, mit diesem Gesetz könnten

Suizide in den Anstalten verhindert werden, auch nicht nachvollziehen.

Wir sehen durch diesen Gesetzentwurf beim besten Willen keinen Mehrwert für die Sicherheit der Gefangenen. Zweifelsohne ist es wichtig, dass die Gefangenen in unseren Gefängnissen sicher leben können. Das ist keine Frage. Hier sind wir uns alle einig. Für uns ist es jedoch nicht nachvollziehbar, wie durch diesen Gesetzentwurf ein Mehrwert für die Sicherheit der Gefangenen erreicht werden könnte. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Guttenberger. – Jetzt hat sich noch der Minister gemeldet. Bitte schön, Herr Staatsminister Dr. Bausback.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst noch einmal betonen, was Frau Kollegin Guttenberger am Beginn ihrer Rede gesagt hat. Herr Streibl, Sie tun dem bayerischen Strafvollzug unrecht, wenn Sie behaupten, dass den Gefangenen im Strafvollzug lediglich das Menschsein belassen würde. Das ist ein vollkommen falsches Verständnis des Strafvollzuges. Im Strafvollzug steht der Mensch im Mittelpunkt. Es geht nicht darum, den Strafgefangenen etwas zu nehmen, sondern es geht darum, der Gesellschaft etwas zu geben, nämlich ein Mehr an Sicherheit. Und es geht darum, den Gefangenen im Strafvollzug etwas zu geben, nämlich ein Mehr an sozialer Kompetenz, das sie am Ende der Haft befähigt, möglichst straffrei zu leben.

Deshalb halte ich es für deplatziert, wenn davon gesprochen wird, dass den Gefangenen lediglich das Menschsein belassen würde. Wir bemühen uns, den Menschen nicht nur auf der politischen Ebene, sondern auch im Strafvollzug in den Mittelpunkt zu stellen. Im bayerischen Strafvollzug sind viele Tausend Bedienstete tätig, von denen die allermeisten mit hoher sozialer Kompetenz und großem Engagement bei der Sache sind. Meine Damen und Herren, diesen Bediensteten tun Sie mit solchen Bemerkungen unrecht. Verzeihen Sie diese Offenheit.

(Beifall bei der CSU)

Kolleginnen und Kollegen, Todesfälle in den Einrichtungen der Justiz bzw. des Maßregelvollzugs sind immer einschneidende, traurige, oftmals tragische Ereignisse. Sie bedeuten den Verlust eines Menschenlebens. Sie treffen und belasten Angehörige und Freunde des Verstorbenen, aber sie belasten auch – das weiß jeder, der sich mit Vollzugsbeamten unter

hält, die so etwas unmittelbar erlebt haben – die mit dem Fall befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb sind wir uns – dessen bin ich mir sicher – alle einig, dass der Umgang mit solchen Todesfällen und deren Aufarbeitung ein Höchstmaß an Sorgfalt, an Transparenz, aber auch an Fingerspitzengefühl erfordert.

Kolleginnen und Kollegen, natürlich – so viel Ehrlichkeit gehört dazu – werden wir nicht jeden Todesfall verhindern können. Auch hinter Gittern kommt es zu Erkrankungen, die wir nicht heilen können und die zwangsläufig zum Tode führen. Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Anstrengungen werden wir leider auch nicht jeden Selbstmord vermeiden können.

Wir unternehmen aber schon jetzt enorme Anstrengungen, um die Zahl der Todesfälle möglichst gering zu halten. Deshalb sorgen wir für eine adäquate medizinische Versorgung und bemühen uns ständig, diese weiter zu verbessern. Deshalb ist es für den Justizund den Maßregelvollzug eine Selbstverständlichkeit, dass wir ständig überprüfen, welche Optimierungen im Bereich der Suizidprävention möglich sind. So sind wir beispielsweise gerade dabei, unser erfolgreiches Listener-Projekt auf weitere Standorte in Bayern auszudehnen. Bei diesem Projekt stehen geschulte Gefangene latent selbstmordgefährdeten Insassen in der oftmals besonders belastenden Zeit unmittelbar nach Haftbeginn bei. Wir prüfen, ob eine Suizidreflektion, das heißt eine Art Supervision unter Beteiligung aller betroffenen Bediensteten in den Anstalten eingeführt werden sollte. Wir haben im Nachtragshaushalt – für die Zustimmung bin ich den Kolleginnen und Kollegen im Bayerischen Landtag sehr dankbar – zusätzliche Psychologenstellen geschaffen, um die Betreuung der Gefangenen weiter zu verbessern. Wir planen die Einrichtung einer weiteren psychiatrischen Abteilung im Rahmen des Neubaus der JVA Bamberg.

Kolleginnen und Kollegen, von Defiziten im Bereich der Präventionsarbeit kann keine Rede sein. Daneben gibt es – das hat Kollegin Guttenberger völlig zutreffend ausgeführt – auch keine Aufklärungsdefizite. Im Rahmen der Ersten Lesung und in den Ausschussberatungen wurde bereits ausführlich dargestellt, wie sorgfältig bei der Aufklärung aller Todesfälle in unseren Einrichtungen vorgegangen wird. Letztlich gibt es – auch wenn dies immer wieder anders dargestellt wird – auch keine Informationsdefizite. Insbesondere über die Beiräte der Justizvollzugsanstalten und der Einrichtungen des Maßregelvollzugs ist eine unverzügliche Information des Bayerischen Landtags sichergestellt. Es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, dass die rasche Informationsweiterleitung an die in den Beiräten engagierten Kolleginnen und Kollegen reibungslos funktioniert. Nach allem, was ich höre –

wenn nicht, bitte ich Sie um Hinweise –, tut sie das auch. Es wäre daher meines Erachtens falsch, eine seit Jahrzehnten bewährte Praxis zu verändern

(Horst Arnold (SPD): Zu verbessern!)

und damit die hervorragende Arbeit der Anstalts- und Maßregelvollzugsbeiräte jedenfalls teilweise zu entwerten; denn sie kennen sich am allerbesten mit den Gegebenheiten vor Ort aus. Sie können beurteilen, ob es in der betreffenden Einrichtung personelle und organisatorische Optimierungsmöglichkeiten gibt. Sie können sich, egal ob über den Beirat oder in ihrer parlamentarischen Funktion, für aus ihrer Sicht notwendige Verbesserungen einsetzen.

Kolleginnen und Kollegen, auf der anderen Seite führt die uferlose Schaffung immer neuer Berichtsaufträge nicht zwangsläufig zu mehr Transparenz. Sie stellt vielmehr eine überflüssige Bürokratie dar, auch wenn Sie das von der Hand weisen wollen. Der Aufwand wäre nämlich ganz erheblich, würden Ihre Vorschläge umgesetzt. Kolleginnen und Kollegen, er wäre deshalb ganz erheblich, weil dabei privateste Rechte von Angehörigen und Betroffenen in Rechnung zu stellen sind. Es geht nicht nur um einen Mausklick, um einen ohnehin vorhandenen Bericht an den Landtag weiterzuleiten. Vielmehr würden sich erhebliche rechtliche Probleme stellen: Welche persönlichen Daten, Kolleginnen und Kollegen, dürfen denn weitergegeben werden? Wann ist eine Anonymisierung erforderlich? Gibt es schützenswerte Patientendaten? Gefährdet die Weitergabe von Informationen im konkreten Fall Ermittlungen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft? – Dies alles hätte einen enormen Prüfungsaufwand zur Folge, und es müssten zum Teil völlig neue Berichtswege eröffnet werden. Zudem wären auch Folgeberichte zu erstellen.

Frau Kollegin Schulze, ich kenne keinen Fall, in dem in irgendeiner Weise der Vorwurf erhoben worden wäre, es sei irgendetwas vertuscht worden. Sie sagen, es wäre wichtig, dass wir öffentliche Diskussionen bekommen. Das ist dann richtig, wenn irgendetwas öffentlich zu klären ist. Über die letzten Jahre gab es aber eine Vielzahl von Suizidfällen im Vollzug, in denen beispielsweise die Angehörigen ein hohes Interesse daran hatten, dass eben gerade keine öffentliche Diskussion stattfindet, weil es um ihre Angehörigen, weil es um Rechte, um Wunden und um Verletzungen persönlicher Art geht, die dann wieder aufgerissen würden und wo auch kein Aufklärungsdefizit besteht. Die Staatsanwaltschaften verfolgen jeden Todesfall in einer Justizvollzugsanstalt, in einer Maßregelvollzugsanstalt standardmäßig sehr, sehr genau. Grundsätzlich findet in solchen Fällen übrigens auch eine Leichenöffnung statt.

Ich glaube und bin auch davon überzeugt: Es gibt kein Defizit an Transparenz. Wir können mit der erfolgreichen Praxis, der bisherigen Praxis so weitermachen. Deshalb empfehle ich Ihnen, den Gesetzentwurf abzulehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult. Kollegin Schulze hat sich gemeldet. Bitte schön.

Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben zu Recht beschrieben, wie das System im Moment funktioniert und wie ausführlich Informationen zusammengefasst und beispielsweise an die Gefängnisbeiräte weitergeleitet werden. Mir ist argumentatorisch und rational immer noch nicht klar, warum es ein Problem sein sollte, diese Informationen mit dem Hinweis, dass persönliche Dinge nicht nach außen getragen werden können, an den gesamten Landtag weiterzuleiten. Sie haben viele Nebensperrfeuer eröffnet und wollten es erklären, haben es aber in meinen Augen damit nicht klargemacht.

Ich habe noch eine konkrete Frage. Sie haben die Gefängnisbeiräte erwähnt. Es ist richtig, dass diese informiert werden. Sie haben auch richtig festgestellt, dass aber nicht alle Parteien, die im Landtag vertreten sind, diese Informationen bekommen. Wie passt das damit zusammen, dass Sie auf der einen Seite sagen, Sie informieren ausreichend und geben Informationen weiter, es wird sozusagen richtig informiert, wenn auf der anderen Seite Fraktionen, die nicht in den Gefängnisbeiräten vertreten sind, diese Informationen nicht bekommen? Vielleicht gibt es in manchen Orten eine gute Weitergabe der Informationen zwischen den Fraktionen. Es geht aber immer um eigenständige Parteien, und das ist auch gut so.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte schön.

Frau Kollegin, zunächst einmal erfolgt die Information des Anstaltsbeiratsvorsitzenden und des Stellvertreters – ich glaube, in einigen Einrichtungen ist auch ein zweiter Stellvertreter dabei – sehr, sehr unmittelbar. Das heißt, vom Anstaltsleiter wird ein Anruf getätigt, wenn es besondere Vorkommnisse gibt. Die Information des Landtags ist über diese Mitglieder sichergestellt. Diese Mitglieder werden vom Landtag in einer Wahl im Plenum zu Mitgliedern des

Anstaltsbeirats bestellt. Insoweit sind sie dort als Vertreter des Landtags in ihrer Funktion als Anstaltsbeiräte tätig. Ich meine, dies ist auch eine sachgerechte Lösung, weil sie als Anstaltsbeiräte natürlich auch eine besondere Verpflichtung zur Vertraulichkeit haben. Daher können der Anstaltsleiter und die Anstaltsmitarbeiter gegenüber den Anstaltsbeiräten ohne Abwägung der Patienten- und Persönlichkeitsrechte eine relativ schnelle und umfassende Information sicherstellen. Bei einer parlamentarischen Anfrage muss hingegen aufgrund des potenziellen Weges in die Öffentlichkeit eine sehr, sehr genaue Abwägung erfolgen.

(Zuruf der Abgeordneten Katharina Schulze (GRÜNE))

Bei Todesfällen in Justizvollzugsanstalten und anderen staatlichen Einrichtungen ermitteln alle Kräfte, die uns zur Hand sind, mit Hochdruck. Das ist unser ureigenes Interesse. Solche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, Frau Kollegin, können sich in komplizierten Fällen über eine längere Zeit hinziehen. Das weiß jeder, der sich damit schon auseinandergesetzt hat. Auch das muss man berücksichtigen, wenn man sagt, man könnte am Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einfach einen Bericht weiterleiten. Das jetzige System ist transparent und sachgerecht und sollte erhalten bleiben.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 17/8395 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen, bitte! – Das ist die CSUFraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben jetzt 12.20 Uhr. Ich sage Ihnen, wie es mit der Sitzung weitergeht. Wir werden vor der Mittagspause noch TOP 5 und TOP 6 behandeln. Den TOP 7 verschieben wir auf die Zeit nach der Beratung der Dringlichkeitsanträge heute Nachmittag, sodass wir gegen 13.00 Uhr pünktlich in die Mittagspause gehen können werden.

Wir haben soeben eine Debatte über ehrenamtliches Engagement geführt. Uns allen ist klar, dass ehrenamtliche Arbeit umso besser wirken kann, wenn sie

sehr früh beginnt. Wir freuen uns, wenn sich junge Menschen ehrenamtlich engagieren. Daher freue ich mich, dass ich eine Gruppe von 48 Schülerinnen und Schülern mit ihren Lehrkräften begrüßen darf, die Gruppe Movimento. Sie kommen vom Gymnasium Grafing und der Korbinianschule Steinhöring. Dort oben und auf dieser Seite haben Sie als unsere Gäste Platz nehmen dürfen. Sie alle haben an der Feier im Mai zum Gedenken an das Kriegsende in Würzburg mitgewirkt. Vielen Dank dafür! Das zeigt, dass Sie sich in Ihrem jungen Alter bereits gesellschaftspolitisch und bürgerschaftlich engagieren. Bleiben Sie so wach, und führen Sie das weiter!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Leopold Herz u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Breite Neuantragstellung im KULAP ermöglichen Kooperation mit Leben erfüllen (Drs. 17/9738)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Dr. Leopold Herz. Bitte schön.

(Abg. Dr. Leopold Herz (FREIE WÄHLER) begibt sich zum Rednerpult.)

Die Redezeit läuft. Bitte schön, Herr Herz.