Winfried Bausback
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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die erneute Errichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist für die bayerische Justiz und den Rechtsstaat Bayern ein besonders wichtiges Projekt. Liebe Petra Guttenberger, verehrter Herr Vorsitzender des Ausschusses Schindler, lieber Kollege Meyer, sehr geehrter Herr Runge, insoweit bedanke ich mich ausdrücklich für die breite Zustimmung, die Sie als Vorredner für dieses Projekt signalisiert haben.
Es ist in der Tat ein besonders wichtiges Projekt, das aber in eine Vielzahl von anderen Strukturverbesserungen eingebunden ist. Herr Kollege Schindler hat gesagt, die bayerische Justiz habe wahrlich andere
Probleme. Auch Kollege Güller hat in der Haushaltsdebatte heute Morgen angedeutet, es gebe durchaus andere Dinge, die man vorantreiben müsse. Ich möchte den Gesamtzusammenhang darstellen. Wir haben seit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2013/2014 rund 2.000 neue Stellen in der Justiz, auch im Justizvollzug, geschaffen. Wir haben die Strukturen verändert. Bei der Generalstaatsanwaltschaft München haben wir eine zentrale Stelle für Extremismusbekämpfung und bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eine zentrale Stelle für die Bekämpfung von Cyberkriminalität eingerichtet. Zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen haben wir Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet.
Ja, zu den Strukturveränderungen und -stärkungen in dieser Zeit gehört auch das neue Bayerische Oberste Landesgericht. Dessen Einrichtung erfordert netto zehn Stellen mehr. Die übrigen Stellen kommen aus der bisherigen Verwendung an den Oberlandesgerichten. Von rund 2.000 neuen Stellen werden zehn für das Bayerische Oberste Landesgericht vorgesehen, eine Einrichtung, die – das hat Kollegin Guttenberger sehr treffend ausgeführt – für die Rechtseinheitlichkeit in Bayern besonderen Stellenwert hat.
Auch vor dem Hintergrund des hohen Stellenwerts, den die Justizpraxis dem Vorhaben beimisst, bin ich, Herr Vorsitzender, Frau stellvertretende Vorsitzende, für die sehr offene und konstruktive Begleitung des Vorhabens im Rechtsausschuss, aber auch in den anderen Ausschüssen dankbar und möchte mich insbesondere für die Diskussion im zuständigen federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen, an der ich selbst teilnehmen konnte, ausdrücklich bedanken.
Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs und der Diskussion herausgreifen.
Das neue Bayerische Oberste ist bundesweit einmalig und wird das neue Aushängeschild der bayerischen Justiz sein. Es knüpft an die große Tradition des Bayerischen Obersten an. Dass im Gesetzestitel nicht explizit von einer erneuten Errichtung gesprochen wird, ändert daran nichts. Unser Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es sich um eine erneute Errichtung handelt, und auch im Gesetzentwurf selbst wird an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, Kolleginnen und Kollegen.
Meine Damen und Herren, mir ist auch wichtig, zu betonen: Die Auflösung des Gerichts hat sich nie gegen das Gericht selbst gerichtet; sie erfolgte damals aus rein fiskalischen Gründen. Daher haben wir nunmehr
bei der Wiedereinführung auch ein besonderes Augenmerk auf das Gebot sorgsamer Haushaltsführung gelegt. Ich meine auch, Kolleginnen und Kollegen, dass man hier nicht rein rückwärtsgewandt argumentieren, sondern die sich nun ergebende Chance für die bayerische Justiz nutzen sollte. Diese Chance bestmöglich im Sinne der dritten Gewalt zu nutzen, ist mir ein Kernanliegen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Ausgestaltung des Gerichts als Rechtsmittelgericht vor. Damit wirkt das Bayerische Oberste Landesgericht gleichsam als Klammer für die Rechtsprechung in Bayern. Durch eine Konzentration der Musterverfahren in Kapitalanlagesachen wird der Verbraucherschutz gestärkt. Die erst kürzlich neu geschaffene Möglichkeit zur Konzentration auch der Musterfeststellungsklagen beim Bayerischen Obersten Landesgericht schafft weitere Perspektiven. Durch die Konzentration der verschiedenen Zuständigkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts können weiterhin Rechtssicherheit und kurze Verfahrensdauern gewährleistet werden. Das ist ein wesentlicher Standortfaktor und für die wirtschaftliche Entwicklung Bayerns wichtig.
Betrachtet man all dies, so wird die teilweise in der Diskussion verwandte Bezeichnung als "Bayerisches Oberstes Light" dieser Bedeutung des neuen Bayerischen Obersten nicht gerecht. Auch den Vorwurf, es hätte eine ausführliche Aufgabenkritik erfolgen müssen, kann ich nicht nachvollziehen. Die im Gesetzentwurf angelegte Struktur, die auch Raum für spätere Aufgabenzuwächse bietet, wurde seitens der Richterschaft und seitens der Verbände begrüßt.
Der Entwurf wurde auch in verschiedenen Gesprächen und in der Verbandsanhörung diskutiert. Meine Damen und Herren, die Zustimmung war enorm. Insoweit ist für mich nicht ersichtlich, warum das Projekt, meine Damen und Herren, zeitlich geschoben hätte werden sollen. Dann wäre doch eher der Vorwurf gekommen, die Staatsregierung betreibe eine reine Ankündigungspolitik, setze die Projekte aber nicht um.
Meine Damen und Herren, wir gehen die Sache auch mit der erforderlichen Sorgfalt an. Lassen Sie mich das kurz darlegen. Das Gericht wird zum 15. September 2018 errichtet werden. Damit gehen auch die ersten Zuständigkeiten in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten auf das Gericht in München über. Die Möglichkeit, über den künftigen Präsidenten bereits ab dem 18. Juli zu entscheiden, ändert hieran nichts. Vielmehr ist es sinnvoll, die Beschlussfassung des Ministerrates vor der eigentlichen Einrichtung herbeizuführen. Die Ernennung soll natürlich erst zum 15. September – das wurde schon angesprochen –
wirksam werden. Mit der Beschlussfassung des Ministerrats kann aber schon eine offizielle Einbeziehung der künftigen Gerichtsleitung in den organisatorischen Aufbau erfolgen. Meine Damen und Herren, das ist organisatorisch sehr sinnvoll. Dies dient einem sorgfältigen, einem sorgsamen Aufbau des Gerichts. Hätten wir etwas anderes vorgesehen, wäre doch wieder der Vorwurf gekommen, wir würden ohne die notwendige Weitsicht agieren. Am 1. Februar 2019 werden dann die weiteren gesetzlich zu übertragenden Aufgaben übergehen.
Meine Damen und Herren, ich halte es auch weiterhin für richtig und sinnvoll, Außensenate einzurichten. Es ist ein Mehrwert für eine Region, wenn dort ein Gericht mit diesem Ruf angesiedelt ist. Zudem werden auch vor Ort Beschäftigungs- und Beförderungsmöglichkeiten geschaffen, die sonst eher rar gesät sind. Dies trägt zur Zufriedenheit auch der in den Bereichen Nürnberg und Bamberg tätigen Beschäftigten und zur Ausgeglichenheit der Rechtsstandorte bei. München wird dadurch nicht vernachlässigt. Würde man die frühere Struktur anlegen, so würden in Bamberg und Nürnberg zusammen vier und in München sechs Senate insbesondere im Zivilrecht entstehen. Ich bitte aber um Verständnis, dass die genaue Zahl der Senate in München erst zusammen mit dem Präsidenten und dem Präsidium besprochen werden soll. Das entspricht übrigens meinem Verständnis von einem Miteinander in der Justiz.
Auch der Vorwurf, die Außensenate würden zu einer Zersplitterung des Gerichts führen, lässt sich bei näherer Betrachtung nicht halten. Die Kommunikationsmöglichkeiten sind heute so ausgeprägt, dass ein sinnvoller Kontakt zwischen Nürnberg, Bamberg und München möglich ist. Auch die Erfahrungen des Bundesgerichtshofs, meine Damen und Herren, mit dem auswärtigen Strafsenat in Leipzig zeigen, dass ein solches Modell funktioniert.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich abschließend noch einmal für die große Unterstützung des Vorhabens in den Ausschüssen bedanken und bitte Sie, im Interesse der Justiz und des Rechtsstaates in Bayern die signalisierte Zustimmung zu vollziehen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Den Schlussstein der bayerischen Vollzugsgesetzgebung haben Sie heute in den Händen. Nach der Schaffung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes im Jahr 2007, des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes im Jahr 2011 und des Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes im Jahre 2013 komplettiert der vorliegende Gesetzentwurf für ein Bayerisches Jugendarrestvollzugsgesetz die bayerische Gesetzgebung im Bereich des Justizvollzuges. Der Gesetzentwurf modernisiert den Jugendarrestvollzug in Bayern und stellt ihn auf eine umfassende gesetzliche Grundlage. Er stellt damit sicher, dass Jugendarreste in Bayern weiterhin rechtssicher und konsequent vollzogen werden können. Dabei haben wir die erzieherische Ausgestaltung des Jugendarrestvollzugs in den Mittelpunkt gestellt und machen sie zur gesetzlichen Verpflichtung.
Kolleginnen und Kollegen, von Ihnen, Kollege Schindler, von Ihnen, Kollege Streibl, und auch von Frau Gote wurde die Rückfallproblematik angesprochen. Mit den Rückfallquoten früherer Arrestanten – ich denke, darauf beziehen Sie sich – wird auf eine bundesweite Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bezug genommen. In der Tat wird darin ein hoher Wert – wenn ich richtig informiert bin, 64 % – für die Rückfallquote nach einem Jugendarrest ausgewiesen, mit dem niemand zufrieden sein kann. Er bedeutet nämlich, dass es in unserem Rechtsstaat eine Klientel an jungen Leuten gibt, die wiederholt straffällig werden und durch staat
liche Erziehungsmittel schwer erreichbar sind. Allerdings, Kolleginnen und Kollegen, müssen wir den statistischen Wert richtig verstehen; wir dürfen ihn auch nicht unreflektiert in der politischen Diskussion verwenden.
Erstens ist festzustellen, dass es angesichts der kriminologischen Erkenntnisse zu Normalität, Ubiquität und Episodenhaftigkeit von Jugendkriminalität angezeigt ist, lediglich die stationären Folgeentscheidungen Freiheitsstrafe und Jugendstrafe mit oder ohne Bewährung und nicht jede Form von Folgesanktionierung in den Blick zu nehmen. Hierzu gibt die Studie ein Rückfallrisiko von unter 30 % an. Mit anderen Worten: Bei den aus dem Jugendarrestvollzug entlassenen jungen Menschen erwächst in 70 % der Fälle keine Notwendigkeit für schwere Folgesanktionierungen.
Zweitens dürfen wir nicht vergessen, dass die Jugendarrestanten bereits eine Negativauslese bilden; denn für diejenigen jugendlichen Straftäterinnen und Straftäter, die bei der Beurteilung eine bessere Sozialprognose aufweisen, hätte das Gericht eine andere, weniger einschneidende Rechtsfolgeerziehungsmaßregel oder anderes gewählt. Ich sage ganz ausdrücklich: Auch die 30 % der Fälle, in denen folgeschwere Sanktionierungen notwendig sind, sind mir noch zu hoch. Aber aus diesen Zahlen, so wie ich sie sehe, ergibt sich ganz klar, dass wir den Jugendarrest als einen der vielen Bausteine brauchen, die wir in diesem Bereich haben.
Noch eines möchte ich auch sagen, weil von Ihnen, Frau Gote, so unreflektiert gesagt wurde, wir würden uns nur auf den Arrest und andere restriktive Strafen und Erziehungsmittel beziehen. Meine Damen und Herren, wir haben in Bayern eine ganze Reihe von Initiativen, Projekten und Maßnahmen, die die Jugendlichen als Persönlichkeit insgesamt in den Blick nehmen. Bayern war das erste Land der Bundesrepublik Deutschland mit Teen-Court-Projekten. Wir haben an einigen Standorten – ich kann jetzt die genaue Zahl aus dem Stegreif nicht sagen – TeenCourt-Projekte, in denen sich Jugendliche nach einer entsprechenden Schulung auf freiwilliger Basis mit Jugendkriminalität auseinandersetzen und so einen besonderen Zugang zu den Altersgenossen finden. Wir haben zwei Projekte mit virtuellen Häusern des Jugendrechtes. Wir haben eine ganze Reihe von Projekten auch der Polizeien, die ebenfalls versuchen, präventive Ansätze zu wählen. – Unser Ansatz sieht nicht nur die Restriktion vor, sondern es ist ein Gesamtprojekt. Dazu aber gehört, meine Damen und Herren, eben auch der Jugendarrest als ein wichtiger Baustein. Und ja, wir nutzen diesen Baustein in Bayern
konsequenter, als es in vielen anderen Ländern der Fall ist.
Zurück zum Entwurf. Der Entwurf sieht in Artikel 37a auch punktuelle Änderungen der eingangs erwähnten, bereits bestehenden Vollzugsgesetze vor. Hervorheben möchte ich an dieser Stelle einen Punkt, der mir persönlich sehr am Herzen liegt: Durch die Einführung eines neuen Artikels 5a in das Bayerische Strafvollzugsgesetz stärken wir den Opferschutz und machen eine opferbezogene Vollzugsgestaltung ausdrücklich zur Pflicht.
Meine Damen und Herren, in der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf habe ich um eine konstruktive Beratung gebeten, und es freut mich, dass die zurückliegende Beratung in den Ausschüssen durchaus konstruktiv war. Natürlich gibt es bei einem umfangreichen Gesetzgebungsvorhaben stets einzelne Aspekte, die man je nach politischem Standpunkt anders vertreten und auch anders regeln könnte. Entsprechend haben die FREIEN WÄHLER und die GRÜNEN verschiedene Änderungsanträge eingebracht und zur Diskussion gestellt. Das ist natürlich ihr gutes parlamentarisches Recht. Wir haben diese Anträge geprüft und sind zu einem klaren Ergebnis gekommen: Der Gesetzentwurf wäre durch die Umsetzung der Änderungsanträge der Opposition keineswegs besser, sondern an einigen Stellen vielmehr schlechter geworden. Zu Recht wurde in den Ausschüssen daher die Ablehnung der Änderungsanträge der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN empfohlen. Zugleich wurde mit den Stimmen nicht allein der CSU, sondern auch von SPD und FREIEN WÄHLERN die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung empfohlen.
Bevor ich zum Schluss komme, darf ich noch auf die Änderungsanträge der CSU eingehen. Die Anträge auf den Drucksachen 17/22314 und 17/22320 dienen dazu, Verweise im Bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetz und im Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes quasi glattzuziehen. Der Antrag auf Drucksache 17/21850 dient der datenschutzrechtlichen Anpassung an europäische Vorgaben und steht im engen Zusammenhang mit der entsprechenden Gesetzesinitiative der CSU zur datenschutzrechtlichen Anpassung der Bayerischen Vollzugsgesetze. Diese Änderungen sind durchwegs der Rechtstechnik geschuldet, aber natürlich nicht weniger sinnvoll. Erfreulicherweise haben diese Änderungsanträge in der Endberatung des Rechtsausschusses zuletzt eine einheitliche Zustimmung erfahren. Diese Zustimmung, Kolleginnen und Kollegen, möchte ich von Ihnen auch heute erbitten.
Meine Damen und Herren, die von mir vorhin angesprochene konstruktive Ausschussberatung hat zu dem aus meiner Sicht erfreulichen Ergebnis geführt, dass bis auf die GRÜNEN, die ein weiteres Mal Totalopposition betrieben haben, auch die SPD und die FREIEN WÄHLER den Entwurf der Staatsregierung unterstützt haben. Das freut mich besonders, weil eine breite Unterstützung in diesem Hohen Haus den bayerischen Justizvollzug, der einen enorm wichtigen Beitrag für die Sicherheit unseres Rechtsstaates leistet, insgesamt stärkt. Ich bitte Sie daher alle, auch die Kollegen der Oppositionsfraktionen, um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung mit den vom Rechtsausschuss empfohlenen Änderungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in seiner Regierungserklärung angekündigt, dass das Bayerische Oberste Landesgericht neu errichtet wird. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer noch stärkeren bayerischen Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern.
Ich habe schon in der Diskussion um unser Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz immer wieder betont: Die Sicherung einer bürgernahen und zukunftsfähigen Justiz bedarf Anstrengungen in verschiedenen Bereichen. Hierzu gehören unter anderem eine angemessene Personalausstattung, eine zeitgemäße EDV-Ausstattung und ein modernes Richteramtsrecht. In allen Bereichen haben wir in den letzten Jahren deutliche Fortschritte gemacht.
Meine Damen und Herren, das neue Bayerische Oberste ist bundesweit einmalig und das neue Aushängeschild der bayerischen Justiz. Es knüpft an eine große Tradition des Bayerischen Obersten an und betont die Eigenstaatlichkeit des Freistaats im föderalen System. Zugleich unterstreicht es den Führungsanspruch Bayerns, wenn es darum geht, in einem starken Rechtsstaat für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Ausgestaltung des Gerichts als Rechtsmittelgericht vor. Damit wirkt das Bayerische Oberste Landesgericht gleichsam als Klammer für die Rechtsprechung in Bayern und wird auch richtungsgebend für die Rechtsprechung im Bundesgebiet wirken. Das Gericht dient der bayernweiten Vereinheitlichung der obergerichtlichen Rechtsprechung vor
allem in Straf- und Bußgeldsachen. Damit wird die Rechtssicherheit gesteigert, meine Damen und Herren. Durch eine Konzentration der Musterverfahren in Kapital- und Anlagesachen wird der Verbraucherschutz gestärkt, und auch die Wirtschaft profitiert: Durch die Konzentration verschiedener Zuständigkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts können weiterhin Rechtssicherheit und kürzere Verfahrensdauern gewährleistet werden.
Wir wollen auch dafür Sorge tragen, dass die Ziele der Heimatstrategie weiter umgesetzt werden. Mit der Einführung gesetzlich garantierter Außensenate in Nürnberg und Bamberg erreichen wir, dass die Justiz in der Fläche gestärkt wird. Schließlich tragen wir auch dem Kostenaspekt Rechnung. Durch die Anbindung an die bestehenden Gerichtsstandorte können die dortigen Strukturen genutzt werden.
Eine erneute Errichtung einer Staatsanwaltschaft beim Bayerischen Obersten Landesgericht ist nicht erforderlich. Damit wird dem Aspekt sorgsamer Haushaltsführung ebenso Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, noch kurz ein Wort zu den Ausführungen der Kollegin Gote in der Sitzung am 15. Mai 2018. Frau Kollegin Gote hat hier erklärt, dass der Gesetzentwurf dem Landtag nicht vorgelegen habe. Hierzu möchte ich ausführen, dass Ihnen der Gesetzentwurf entsprechend den Vorgaben der Beteiligung des Parlaments bereits am 3. Mai 2018 zugänglich war. Am 9. Mai 2018 wurde Ihnen eine aktualisierte Version zur Verfügung gestellt; zudem wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fraktionen über die vorgenommenen Änderungen informiert. Der Vorwurf unseriöser Politik verfängt daher nicht, vielmehr ist dieser Vorwurf, der damals erhoben wurde, selbst unseriös.
Noch eines: Sie haben von einer Hopplahopp-Aktion gesprochen. Kolleginnen und Kollegen, mein Haus hat den vorliegenden Gesetzentwurf über einen mehrmonatigen Zeitraum vorbereitet und, wie ich meine, eine gute, tragfähige und zukunftsorientierte Lösung erarbeitet.
Das Vorhaben dient auch nicht der politischen Profilierung, sondern der Stärkung der dritten Gewalt. Besonders aus den Reihen unserer Richterinnen und Richter erfährt das Projekt große Zustimmung. Eine Blockade, Kolleginnen und Kollegen, aus wahlkampftaktischen Überlegungen, wie es vielleicht in den Ausführungen der Kollegin Gote in der letzten Geschäftsordnungsdebatte zu spüren war, wäre kein gutes Zeichen an unsere Justiz.
Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass das neue Bayerische Oberste Landesgericht ein be
sonders bedeutsames Projekt für unsere Justiz ist. Dies zeigen, wie erwähnt, auch die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung. Diese waren ausgesprochen positiv und haben die in dem Projekt zum Ausdruck kommende Wertschätzung für die dritte Gewalt gewürdigt.
Die Einrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts wird die bayerische Justiz weiter voranbringen. Ich freue mich auf die weitere Diskussion über dieses Vorhaben und bitte Sie darum, den Gesetzentwurf positiv zu begleiten.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Glückwünsche. – Kolleginnen und Kollegen! Grundrechtseingriffe im Rahmen von freiheitsentziehenden Maßnahmen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Diese zu schaffen, ist seit der Föderalismusreform grundsätzlich Aufgabe der Landesgesetzgeber.
Nach dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz im Jahr 2007, dem Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetz im Jahr 2011 und dem Bayerischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz im Jahr 2013 halten Sie nun mit dem Entwurf eines Bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetzes sozusagen den Schlussstein in den Händen, mit dem die Gesetzgebung im Bereich des Jugendstrafvollzugs komplettiert werden soll. Wir stellen damit den Jugendarrestvollzug in Bayern auf eine neue, umfassende gesetzliche Grundlage und gewährleisten damit eine ebenso moderne wie konsequente Ausgestaltung des Vollzuges des Jugendarrestes in Bayern.
Der Entwurf stellt hierzu die erzieherische Ausgestaltung des Jugendarrestvollzuges in den Mittelpunkt und macht diese zur gesetzlichen Verpflichtung. In erster Linie kommt es dabei darauf an, dass die straffällig gewordenen Jugendlichen die Verantwortung für das eigene Leben übernehmen und zu einem Leben ohne Straftat befähigt werden. Hierzu setzt der Entwurf vielfältige Akzente. Beispielsweise ist der bestehende Förderbedarf künftig mit dem Arrestanten, der Arrestantin zu erörtern und unter Einbeziehung aller zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen individuell festzustellen. Auch erlangt die Heranführung an einen geregelten Tagesablauf durch geeignete Maßnahmen und Angebote tragende Bedeutung. Grundsätzlich gilt, dass sich der Vollzug des Jugendarrestes nicht nur auf ein bloßes Absitzen der gerichtlich angeordneten Zeitdauer beschränken darf; vielmehr sind die Arrestantinnen und Arrestanten zur aktiven Mitwirkung verpflichtet und hierzu zu motivieren.
Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die erzieherische Ausgestaltung im Mittelpunkt steht und eine ausdrückliche Stärkung im Gesetz erfahren soll, ermöglicht der Gesetzentwurf – das ist wichtig – gleichzeitig einen konsequenten Vollzug des Jugendarrests. Die mit Arrest belegten Jugendlichen haben sich oftmals von vorangegangenen gerichtlichen Sanktionen nicht hinreichend beeindrucken lassen. Während des Vollzuges sollen sie Gelegenheit zur Besinnung erhalten. Zugleich soll ihnen nachdrücklich vor Augen geführt werden, dass ihre Verfehlungen nicht ohne Konsequenzen bleiben und sie bei Fortsetzung ihres sozial
schädlichen Verhaltens weitergehende Sanktionen zu erwarten haben. Insoweit sieht der Gesetzentwurf etwa eine deutliche Einschränkung der Außenkontakte der Jugendlichen während der Zeit des Arrestvollzugs vor. Zudem enthält er Regelungen, die es der Anstalt ermöglichen, Verfehlungen im laufenden Vollzug angemessen zu begegnen.
Kolleginnen und Kollegen, neben der umfassenden Kodifizierung des Jugendarrestvollzugs sieht der vorliegende Gesetzentwurf auch punktuelle Änderungen der bereits bestehenden Vollzugsgesetze vor. Hervorzuheben sind dabei vor allem die vorgesehenen Änderungen im Bayerischen Strafvollzugsgesetz. Diese sehen – und das war mir ganz persönlich ein wichtiges Anliegen – unter anderem eine Stärkung des Opferschutzes vor, indem die Notwendigkeit einer opferbezogenen Vollzugsgestaltung ausdrücklich normiert wird. Außerdem wird die Rechtsgrundlage für Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge entsprechend verfassungsgerichtlichen Vorgaben erneuert.
Hohes Haus, der Ihnen vorliegende, unter enger Einbindung der Praxis erarbeitete Gesetzentwurf bietet die Möglichkeit, den Jugendarrestvollzug zu modernisieren und ihn auf eine umfassende gesetzliche Grundlage zu stellen. Für Ihre diesbezügliche Unterstützung danke ich und bitte um eine konstruktive Beratung im weiteren Verfahren.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere den Kollegen Schindler und Streibl und besonders auch der Kollegin Guttenberger, für die sachliche und gute Diskussion über diesen Gesetzentwurf in der Ersten Lesung und im Ausschuss ganz herzlich danken. Bedanken möchte ich mich auch bei den Richterverbänden, die wir sehr frühzeitig eingebunden haben. Insgesamt haben wir über diese Fragestellungen wirklich intensiv und breit diskutiert.
Die Kollegin Gote erwähne ich bei diesem Dank ganz bewusst nicht. Das Zerrbild, das Sie, Frau Gote, gerade von unserer Justiz in Bayern gezeichnet haben, ist unglaublich. Das weise ich mit Entschiedenheit zurück. Die Fama einer Selbstverwaltung der Justiz, der Sie, meine Damen und Herren, nachlaufen, hat mit der Verfassungsrealität des Grundgesetzes nichts zu tun. Das muss man wissen.
Ich möchte aber wieder auf die positiven Seiten der Diskussion zurückkommen. Lieber Herr Schindler, natürlich werden Stärke und Unabhängigkeit der Justiz von unserer Bayerischen Verfassung und vom Grundgesetz sehr gestützt. Sie wissen aber auch, dass gerade die Frage, wie wir den Rechtsstaat noch besser unterstützen können, auf allen Ebenen aktuell diskutiert wird, sei es im Rahmen der Koalitionsbildung unter dem Stichwort "Pakt für die Justiz" oder in der Wissenschaft. Gegenwärtig findet die Assistententagung im Öffentlichen Recht in Regensburg statt. Ich war gestern dort. Die Diskussion auf dieser Tagung ist diesem Thema gewidmet.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf eines Richter- und Staatsanwaltsgesetzes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg, unsere Justiz voranzubringen und sie fit für die Zukunft zu machen. Wie Sie wissen, ist mir die Modernisierung der Justiz
seit meinem Amtsantritt ein wichtiges Anliegen. Wir haben schon viel erreicht. Ich will beispielsweise nur auf die über 1.000 neuen Stellen hinweisen, die wir seit meinem Amtsantritt geschaffen haben. Die Digitalisierung der Justiz mit der E-Akte und mit E-Justice geht weiter voran. Dabei gilt der Grundsatz: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Meine Damen und Herren, wer von der Fehlerkultur der Justiz in Bayern spricht, kann nicht ausblenden – es sei denn, er ist böswillig –, dass die Justiz sowohl einen Blick nach außen als auch einen Blick auf sich selbst geworfen hat. Wir haben uns im Rahmen einer intensiven Selbstverständnisdebatte in den vergangenen Jahren selbst hinterfragt. Diese Debatte habe ich angestoßen. Wir haben unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bürgernäher und transparenter gestaltet. Das sind nur einige Punkte. Bei dem allem können wir aber nicht stehen bleiben. Wir brauchen ein modernes Amtsrecht für unsere Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Meine Damen und Herren, unsere Richterinnen und Richter erwarten zu Recht, dass wir uns um ein zeitgemäßes Richterrecht kümmern. Ebenso erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass wir Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Fragen geben. Diese beiden Ziele werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht. Ein modernes und zukunftsfähiges Richterrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es die richtigen Akzente setzt. Dies tun wir mit den Regelungen über den IT-Rat, über die Neutralität, die Fortbildung und die Richter-Dienstgerichte. Kollegin Guttenberger ist schon auf viele Aspekte eingegangen. Auch bei der Ersten Lesung bin ich bereits auf zahlreiche Aspekte näher eingegangen. Heute will ich noch zwei Punkte herausgreifen. Erstens will ich zu den diskutierten Richterwahlausschüssen Stellung nehmen und zweitens zur Neutralität der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Auch in einem modernen Richteramtsrecht sollten wir an Strukturen, die sich über Jahrzehnte bewährt haben, nicht rütteln. Die Personalentscheidungen in Bayern zeichnen sich durch klare Verantwortlichkeiten, kurze Entscheidungswege und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Richter- und der Staatsanwaltsvertretung aus. Wir wollen keine Instrumente einführen, die lediglich das Etikett "modern" tragen, die in Wahrheit aber nicht modern sind. Dies betrifft die Einführung von Richterwahlausschüssen. In der Praxis bedeuten diese nämlich mehr Bürokratie. Sie bergen die Gefahr der Politisierung von Personalentscheidungen in sich und führen zu Verzögerungen bei den Stellenbesetzungen zulasten unserer Richterinnen und Richter. Diesen Etikettenschwindel zulasten der Justiz lehne ich strikt ab.
An dieser Stelle will ich gleich auf den Vergleich unserer Regelungen mit der Justizorganisation in Polen eingehen, den die GRÜNEN in der Ersten Lesung gezogen haben. Ein solcher Vergleich ist klar zurückzuweisen. Die Situation in Bayern ist nicht im Ansatz mit der in Polen vergleichbar. Die hierzu ergangenen Empfehlungen der Europäischen Kommission an Polen machen dies auch deutlich. Die Kommission fordert ausdrücklich nicht die Einrichtung eines Richterwahlausschusses, sondern sie kritisiert vor allem die Möglichkeit, dass der Justizminister in Polen Gerichtspräsidenten ernennen und absetzen kann, ohne an konkrete Kriterien gebunden zu sein und ohne dass diese Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können. Das in Bayern bestehende System einer streng am Leistungsgrundsatz orientierten Auswahlentscheidung mit einer natürlich retrograd möglichen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte ist nicht im Ansatz mit einer Situation wie der in Polen vergleichbar. Unser System hat sich im Übrigen bestens bewährt. Für eine transparente und moderne Justiz brauchen wir keine Richterwahlausschüsse. Wir brauchen ein am Leistungsgrundsatz orientiertes Auswahlverfahren, und wir brauchen natürlich auch die Möglichkeit der Überprüfung auf dem Rechtsweg.
Einen zweiten Punkt möchte ich deutlich ansprechen, nämlich die Neutralität der Richterinnen und Richter. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass diejenigen, die die Verantwortung als Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen, neutral und nur nach Recht und Gesetz entscheiden. Das wird mit diesem Gesetzentwurf betont. Er enthält ein Verbot für Richter und Staatsanwälte, bei Amtshandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen. Lassen Sie mich eines klarmachen: Das Tragen religiös geprägter Kleidung und Symbole und das Kruzifix im Gerichtssaal sind zwei voneinander getrennte Fragen und werden das auch bleiben. In Bayern steht seit jeher fest, dass in bayerischen Gerichtssälen grundsätzlich Kreuze hängen. Sie sind Ausdruck der christlichen Tradition unseres Staatswesens. Das Kreuz verstößt auch nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität; denn die Wand, an der das Kreuz hängt, trifft keine Entscheidung. Entscheidungen treffen im Gerichtssaal allein die Richter und Staatsanwälte, und ihre Neutralität und Unabhängigkeit muss auch nach außen ganz deutlich sein. Meine Damen und Herren, weder die Brosche der Bhagwan noch das islamische Kopftuch gehört in Bayern und sonstwo in Deutschland auf die Richterbank; das muss ganz klar sein.
Das regeln wir in unserem Gesetz auch klipp und klar. Aber – daran besteht auch kein Zweifel –: Es gibt überhaupt keinen Grund, unsere christlichen Wurzeln zu verleugnen. Das tun wir auch nicht. Die Kreuze an der Wand bleiben hängen.
Meine Damen und Herren, nur kurz will ich an dieser Stelle auf die weiteren wesentlichen Änderungen durch das neue Gesetz eingehen, die Ihnen schon in der Ersten Lesung vorgestellt wurden. Wir haben natürlich dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit – und das wird immer wichtiger – haben wir die IT-Räte eingerichtet. Außerdem wollen wir die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stärker in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbeziehen. Fortbildung und Neuordnung der Dienstgerichte sind schon genannt worden.
Meine Damen und Herren, natürlich ist das Richter- und Staatsanwaltsgesetz nur ein Baustein einer modernen Justiz; aber es ist ein wichtiger Baustein. Ich persönlich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz die bayerische Justiz weiter voranbringen und für die Zukunft fit machen wird. Darum bitte ich Sie hier herzlich nochmals um Zustimmung zu dem Gesetz.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN hat den Titel "Schwangeren den Zugang zu sachlichen Informationen über Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch ermöglichen!". Dieses Ziel ist gut und richtig. Ansonsten stimmt an dem Antrag leider so gut wie gar nichts. Das gilt nicht nur für den Antrag, sondern das gilt auch für Ihre Argumentation, Frau Kollegin Schulze.
Weder trifft die hineingemogelte Prämisse zu, dass Schwangere heute diesen Zugang zu Informationen nicht hätten, noch stimmt das Rezept, mit dem das selbstkonstruierte Problem vermeintlicher Nichtinformation gelöst werden kann. Wer glaubt, das über die Streichung des § 219a StGB zu erreichen, hat die Vorschrift nicht gelesen.
Das genaue Gegenteil wäre der Fall.
Bevor man sich mit Verve und unter großem Getöse daran macht, eine Bestimmung zu streichen, sollte man sie sich zumindest kurz ansehen.
§ 219a verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche dann und nur dann, wenn sie in grob anstößiger Weise erfolgt oder in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Vorschrift zielt also gerade darauf ab, dass eine Information von Schwangeren in Konfliktlagen sachlich und neutral erfolgt und nicht in anstößiger Form oder in kommerziellem Eigeninteresse.
Meine Damen und Herren, wer diesen Paragrafen streicht, bewirkt damit logischerweise, dass Werbung künftig in anstößiger Weise oder in kommerzieller Absicht erfolgen kann, und erreicht damit genau das Gegenteil dessen, was Sie nach der Überschrift wollen.
Meine Damen und Herren, das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Es ist Verpflichtung des Staates, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu halten und zu beleben.
Das sind nicht meine Worte, sondern das sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die der heutigen Rechtslage zugrunde liegen. Wer diesen verfassungsrechtlichen Regelungsauftrag ernst nimmt, kann nicht ernsthaft fordern, Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf eine Stufe mit Werbung für andere medizinische Leistungen zu stellen.
Dem scheint das Missverständnis zugrunde zu liegen, es bestünde ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch, als handele es sich um eine gewöhnliche ärztliche Dienstleistung. Aber noch einmal in aller Deutlichkeit: Schwangerschaftsabbruch ist nach unserer Rechtsordnung außer bei medizinischer oder kriminologischer Indikation grundsätzlich rechtswidrig.
Nur innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft sowie nach Inanspruchnahme einer speziellen Beratung ist er straffrei.
Die Antragsteller hätten gut daran getan, in diesem Zusammenhang auch einen Blick auf § 219 zu werfen. Ein strafloser Schwangerschaftsabbruch setzt demnach voraus, dass eine rechtlich regulierte Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle stattgefunden hat. Die Vorschrift gibt dabei verbindliche Leitlinien für den Inhalt der Beratung vor. Nach dem Gesetzeswortlaut dient die Beratung ausdrücklich dem Schutz des ungeborenen Lebens und hat sich vom Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen sowie ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen, wobei der Frau bewusst sein muss, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat.
Dieses Konzept würde man geradezu auf den Kopf stellen, würde man im gleichen Atemzug hoch anstößige oder von finanziellem Eigeninteresse getriebene öffentliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche oder Methoden zu deren Durchführung zulassen. Wollen Sie denn in letzter Konsequenz ernsthaft Leuchtreklamen von kommerziellen Schwangerschaftsabbruchvermittlern oder Fernsehspots für abortive Medikamente erlauben?
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich betonen: Jede Schwangere hat in einer fraglos außerordentlich belastenden Situation ein Recht auf Information. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verleiht ihr daher einen Anspruch darauf, sich umfassend, und auf Wunsch auch anonym, kostenlos zu informieren und beraten zu lassen. Das beginnt mit einem bundesweiten zentralen Notruf und reicht vor Ort von Beratungs
stellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung über freie Träger bis hin zu anerkannten Ärzten.
Frau Schulze, anders als es Ihr Dringlichkeitsantrag behauptet, bleibt es umgekehrt auch jedem nicht als Konfliktberatungsstelle anerkannten Arzt unbenommen, beispielsweise kostenlos sachliche Aufklärungsbroschüren zur Verfügung zu stellen, wenn er dies möchte, oder Beratungsstellen mitzuteilen, dass er bereit ist, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, die strafrechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch bilden ein fein austariertes System, mit dem es gelungen ist, eine jahrzehntelange gesellschaftliche Debatte einigermaßen erfolgreich zu befrieden. Ich kann nur davor warnen, es durch vorschnelle Streichungen einzelner Vorschriften jetzt ins Wanken bringen zu wollen,
Kolleginnen und Kollegen, schon gar nicht unter Berufung auf ein amtsgerichtliches Urteil, das bislang offenbar nicht einmal rechtskräftig ist.
Frau Strohmayr, 1976 gab es eine SPD-geführte Bundesregierung, die die jetzt geltende, austarierte Regelung auf den Weg gebracht hat.
Die damalige SPD-Regierung hat den § 219a StGB quasi in ihren Vorschlag mit aufgenommen. Dem Parlament, das über die damaligen Regelungen abgestimmt hat, war es sehr wohl bewusst, dass es dieses Werbeverbot gibt. Deshalb hat der bundesdeutsche, demokratische Gesetzgeber 1976 gesagt: Ja, im Hinblick auf den verfassungsrechtlich notwendigen Schutz des ungeborenen Lebens brauchen wir dieses Werbeverbot. Andernfalls hätten sie es mit den Regelungen gestrichen.
Insoweit ist es falsch, wenn man hier mit anderen historischen Argumenten versucht, Stimmung zu machen.
Kolleginnen und Kollegen, jedenfalls ist Aktionismus ohne Rücksicht auf den Flurschaden und die verfassungsrechtlich notwendigen, staatlichen Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens nicht angebracht. Aus meiner Sicht ist der Antrag populistisch, wenig zielführend, verfassungsrechtlich problematisch – und eines ist er in jedem Falle: Er ist abzulehnen.
Also, Frau Kollegin
na ja, ganz kurz können wir’s nicht machen –, ich finde es bemerkenswert, dass Sie eigentlich altersdiskriminierend behaupten, das sei eine überholte und von Methusalem vorgebrachte Argumentation. Aber das ist Ihre Sache.
Wenn man eine neutrale und unabhängige Beratung von Frauen in der besonders belastenden Situation einer ungewollten Schwangerschaft sicherstellen will,
dann muss man eine Kommerzialisierung, einen Konnex zwischen einer Information und einem Leistungsangebot mit Eigeninteresse generell unterbinden. Das tut der § 219a StGB. Ich werde jetzt nicht hergehen und ein amtsgerichtliches Urteil, das noch dazu wohl nicht rechtskräftig ist – jedenfalls hat man davon nichts gelesen –, hier zum Gegenstand von Diskussionen machen. Im Übrigen ist es mir als Justizminister auch nicht möglich, zu einzelnen Entscheidungen Stellung zu nehmen. Aber Sie gehen auch nicht auf die Entscheidung ein, sondern Sie zielen mit Ihrem Antrag auf die Abschaffung einer Regelung, bei der ich, ehrlich gesagt, nicht verstehe, wo Ihr Problem liegt.
Schauen Sie sich die Regelung an. Diese Regel sichert die Information und letztlich auch den Schutz der Frau in dieser besonderen, belastenden Situation, indem es nämlich darum geht, eine vernünftige, verlässliche Information sicherzustellen und anderes zu unterdrücken – und das finde ich richtig.
Frau Kollegin, jetzt bin ich etwas verwundert, weil Sie offensichtlich das Urteil, aber jedenfalls den § 219a StGB nicht hinreichend genau gelesen haben. Aufgrund Ihrer Intervention werde ich mich jetzt nicht zum Urteil eines Amtsgerichts in Hessen äußern; Gießen liegt in Hessen. Das steht einem Justizminister nicht zu. Das werde ich nicht tun. Die Ärztin hatte aber auch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Ein amtsgerichtliches Urteil zum Anlass zu nehmen, eine Norm des Strafgesetzbuches grundsätzlich infrage zu stellen, ist nicht in Ordnung. Die Norm ist vom Wortlaut her so klar und eindeutig, wie sie nur sein kann.
Kolleginnen und Kollegen, die reine Information ist das eine. Aber es ist schon so: Wenn ein Arzt das Leistungsspektrum seiner Praxis im Internet anbietet, dann wird das Standesrecht sich sicherlich dazu verhalten. Aber ein Leistungsspektrum anzubieten bedeutet, dass die Leistungen auch erbracht werden. Das ist nicht nur reine Information.
Auch reine Informationen finden Sie im Internet.
Reine Informationen finden Sie in neutralen Informationsbroschüren.
Es ist eben keine normale ärztliche Dienstleistung. Das ist Ihr Grundfehler.
Kolleginnen und Kollegen, der Schwangerschaftsabbruch ist nach unserem Rechtssystem, wenn es keine kriminologische oder medizinische Indikation gibt, rechtswidrig.
Die Straffreiheit ist gemäß dem Bundesverfassungsgericht und unserem Grundgesetz daran gekoppelt, dass von der öffentlichen Hand Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens erfolgen. Dazu gehört meines Erachtens ganz klar, Sorge dafür zu tragen, dass diese medizinische Leistung nicht wie jede andere beliebige medizinische Leistung, etwa eine medizinische Fußpflege, feilgeboten werden kann.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Von Anbeginn meiner Amtszeit war es mir ein persönliches Anliegen als Justizminister, die Justiz weiter zu modernisieren. Hierbei sind wir, so meine ich, in den letzten Jahren gut vorangekommen. Wir haben über 1.000 neue Stellen geschaffen, wir haben die Digitalisierung vorangetrieben, wir haben eine interne Selbstverständnisdebatte geführt und uns in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Behörden vor Ort neu aufgestellt. Jetzt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es an der Zeit, auch ein modernes Amtsrecht für unsere Richterinnen und Richter, für unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zu schaffen. Genau darum geht es bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz.
Wir haben ein Bayerisches Richtergesetz, das in seinen Grundstrukturen aus dem Jahr 1965 stammt. Es wurde punktuell immer wieder neueren Entwicklungen angepasst. Die letzte größere Überarbeitung liegt jedoch bereits mehrere Jahrzehnte zurück.
Kolleginnen und Kollegen, es ist mir wichtig, den jetzt vorliegenden Entwurf für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz in einem offenen Dialog mit den Verbänden und Personalvertretungen zu erarbeiten. Dabei habe ich von Anfang an deutlich gemacht, was ich ändern will und was ich nicht ändern will. Die Grundlagen des gegenwärtigen Systems stehen nicht zur Disposition. Sie tragen dem Demokratieprinzip, dem Grundgedanken einer effizienten Verwaltung und dem Leistungsprinzip Rechnung.
Die Zusammenarbeit mit den Verbänden und Richtervertretungen ist eng und vertrauensvoll. Die politische Verantwortlichkeit des zuständigen Ministers gegenüber dem Parlament und dessen Letztentscheidungsrecht bei Ernennungen ist verfassungsrechtlich vorgegeben und hat sich bewährt. Anders als in anderen Ländern sind unsere Beförderungsentscheidungen nicht politisch gefärbt und erfahren bei unseren Richterinnen und Richtern hohe Akzeptanz. Dies zeigt sich schon an der sehr geringen Zahl an Konkurrentenst
reitigkeiten. Ich möchte aber dort, wo es erforderlich ist, das Gesetz an die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft anpassen und es vor allem auch anwenderfreundlicher gestalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs nun kurz erläutern. Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass diejenigen, die Verantwortung als Richter und Staatsanwälte tragen, neutral und nur nach Recht und Gesetz entscheiden. Hieran darf es keinen Zweifel geben.
Es darf für die Menschen nicht der Hauch eines Eindrucks entstehen, dass ein Richter oder Staatsanwalt nach etwas anderem als ausschließlich nach Recht und Gesetz in unserem Lande entscheidet. Der Entwurf greift daher ganz bewusst die Diskussion um das Kopftuch auf der Richterbank auf. Meine Damen und Herren, hier spreche ich besonders den Kollegen Streibl an: Das kann man nicht mit der Plattitüde einer Selbstverständlichkeit der Robe einfach so abtun. Denn wir sehen ja, dass die Diskussion um das Kopftuch auf der Richterbank in der Öffentlichkeit anhand von konkreten Fällen geführt wird. Der Gerichtssaal ist kein Ort für religiöse Statements. Der Gesetzentwurf knüpft dabei an keine bestimmte Religion an und schafft einen angemessenen Ausgleich zwischen der Neutralitätspflicht und der Religionsfreiheit.
Neben dieser gesellschaftlich wichtigen Frage setzt sich der Gesetzentwurf mit dem technischen Fortschritt im Bereich der EDV auseinander. Der elektronische Rechtsverkehr und die Einführung der elektronischen Akte sind grundlegende Zukunftsprojekte nicht nur in Bayern, sondern darüber hinaus in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Bayern ist hier sicherlich ein Vorreiter.
Dabei ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, dass Erfordernisse des Einsatzes moderner EDV mit dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit in Einklang gebracht werden. Die technisch bedingte Möglichkeit für die Verwaltung, über die EDV auf richterliche Dokumente zuzugreifen und diese quasi zu kontrollieren, muss auch weiterhin eine theoretische bleiben. Zu diesem Zweck sieht der Entwurf die Einrichtung von IT-Räten vor. Diese sollen die richterliche Unabhängigkeit sicherstellen und auch frühzeitig in neue technische Entwicklungen einbezogen werden. Sie sind damit eine wesentliche Grundlage für eine moderne dritte Gewalt.
Wir wollen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch enger als bisher in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbeziehen. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind bedeutende Organe der Rechtspflege.
Sie leisten mit der vom Legalitätsprinzip getragenen Ermittlungs- und Anklagetätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur inneren Sicherheit. Die Eingliederung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in die Rechtspflege hat einen für beide Gruppen und auch für den Rechtsstaat vorteilhaften Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft ermöglicht. Als wesentlicher Verantwortungsträger der Justiz sollen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte daher noch stärker in einem Gesetz mit den Richterinnen und Richtern zusammengeführt werden.
Ich sage aber an dieser Stelle auch ganz klar und deutlich: An ihrer Weisungsgebundenheit halten wir weiterhin fest; denn am Ende ist es der jeweilige Justizminister oder die jeweilige Justizministerin, die für das Handeln der Staatsanwaltschaft die politische Verantwortung trägt, und ohne – zumindest theoretische – Einwirkungsmöglichkeit ist Verantwortung sicherlich nicht denkbar.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen. Gerade hier sieht sich das bestehende Gesetz dem Vorwurf ausgesetzt, unübersichtlich und rückständig zu sein. Der vorliegende Gesetzentwurf greift diese Kritik auf. Die Vorschriften über die Beteiligungsrechte der Richter und Staatsanwälte werden komplett überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Unklarheiten werden bereinigt, und die Beteiligungsrechte werden moderat ausgeweitet. Damit wird der Arbeit der Richtervertretungen und der Staatsanwaltsvertretung nicht nur Erleichterung zuteil, sondern sie werden auch aufgewertet.
Ein wesentlicher weiterer Punkt ist die Fortbildung. Um dem immer schneller ablaufenden Wandel und Wissenszuwachs in allen Rechtsberufen gerecht werden zu können, ist Fortbildung unverzichtbar. Da sind wir uns sicherlich einig. Das gilt für die rein fachliche Fortbildung, aber auch darüber hinaus. Die heutige Gesellschaft ist geprägt durch Globalisierung und neue Herausforderungen, aber auch durch Traditionen und Werte, die für den Zusammenhalt einer Gesellschaft essenziell sind.
Daher betont das Gesetz noch einmal besonders, dass die dienstliche Fortbildung auch die ethischen und sozialen Grundlagen des Rechts für die berufliche Praxis umfasst. Das bereits heute bestehende hohe Niveau der Fortbildung wird durch die Einführung einer Fortbildungspflicht noch einmal betont. Zudem werden die Dienstvorgesetzten verpflichtet, die Fortbildung zu fördern. Auch diese Regelung trägt zu einer modernen und bürgernahen dritten Gewalt bei.
Besonders hinweisen möchte ich auch auf die Änderung bei den Dienstgerichten. Angesichts der geringen Fallzahlen dienstgerichtlicher Verfahren wird es künftig nur noch ein Dienstgericht für Richterinnen und Richter geben, das am Landgericht NürnbergFürth errichtet wird. Damit wird die Zahl der Dienstgerichte von drei auf eines reduziert und der Justizstandort Nürnberg gestärkt.
Zudem wird es künftig so sein, dass Richter nicht mehr über die Angelegenheiten der Kolleginnen und Kollegen aus dem eigenen Bezirk entscheiden und auch Richter aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit Vorsitzende eines Dienstgerichts sein können. Auch durch diese Neuregelungen stärken wir die dritte Gewalt.
Kolleginnen und Kollegen, die zahlreichen Gespräche mit Vertretern der Richterinnen und Richter zum vorliegenden Gesetzesentwurf zeigen, dass wir mit dem Entwurf auf einem guten Weg sind. Ich bin daher davon überzeugt, dass wir es gemeinsam schaffen werden, das bestehende Richteramtsrecht zu modernisieren und die dritte Gewalt damit ein Stück weiterzuentwickeln. Ich jedenfalls freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen und bedanke mich für Ihr freundliches Zuhören.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal verstehe ich, dass die gesamte Flüchtlingssituation in der Welt viele Menschen bewegt, gerade auch in der Kirche. Sie können mir glauben, dass auch mich diese Fragen umtreiben. Als überzeugter Katholik habe ich Respekt vor meiner Kirche und natürlich auch vor der protestantischen Kirche mit ihrer großen Tradition in Deutschland. In meiner Verantwortung als Christ stehe ich auch zu dem Rechtsstaat, zu der Verfassung und zu den Regeln dieses Rechtsstaats.
Der Innenminister, dessen Ausführungen ich voll und ganz teile, hat deutlich gemacht, dass es sich bei der Frage des Kirchenasyls in allererster Linie um eine Frage des Ausländerrechts handelt. Dazu gehören all die Gerichtsverfahren und Verwaltungsverfahren, die in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat dazu dienen, die humanitäre Grundüberzeugung, die uns, glaube ich, in der ganz großen Mehrheit unseres Landes vereint, in Recht und Gesetz umzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion, die während der letzten Wochen in der Öffentlichkeit zu den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geführt wurde, hat zum Teil – ich sage ausdrücklich: zum Teil – den Boden einer sachlichen und respektvollen Diskussion mit Vertretern der dritten Gewalt in unserem Staat und insbesondere mit der Staatsanwaltschaft verlassen. Wenn Staatsanwälte in einer Presseerklärung des sogenannten Flüchtlingsrats mit Wachhunden gleichgesetzt wurden, dann verlässt das all das, was ich als respektable Diskussion ansehe.
Ich sage Ihnen auch ganz deutlich: Ich stelle mich aus Überzeugung voll und ganz hinter die bayerische Staatsanwaltschaft. Ich sage Ihnen ganz klar: Es gibt keine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung des Kirchenasyls. Bei allem Respekt vor diesem traditionsreichen Institut stellt die Gewährung von Kirchenasyl nun mal dann, wenn seitens der zuständigen Behörden, das heißt vom BAMF, keine Duldung ausgesprochen ist, in der Regel eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt dar.
Kolleginnen und Kollegen, unsere Staatsanwälte müssen Straftaten grundsätzlich verfolgen. Ich sage noch einmal: Ich habe Verständnis dafür, dass manches Einzelschicksal die Menschen und auch die Kirchen vor Ort, die sich in der Flüchtlingshilfe – und das ist großartig – engagieren, bewegt. Als Justizminister sage ich aber auch: In einem Rechtsstaat ist niemand von der Beachtung von Recht und Gesetz entbunden.
Die Pflicht der Staatsanwaltschaften, in Fällen sogenannten Kirchenasyls einzuschreiten, ergibt sich seit jeher aus dem Gesetz. Nach dem sogenannten Legalitätsprinzip – da bin ich dem Kollegen Meyer sehr dankbar dafür, dass er dies auch so deutlich ausgeführt hat – sind die Staatsanwaltschaften verpflichtet, beim Verdacht einer Straftat zu ermitteln. Dieser Verdacht ist beim Kirchenasyl gegeben, da es sich nun einmal um eine nach § 95 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 27 des Strafgesetzbuches meistens strafbare Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt handeln kann. Meine Damen und Herren, da sich die Verpflichtung der Staatsanwaltschaften aus dem Gesetz ergibt, bedarf es auch keiner Weisung des Staatsministeriums der Justiz, derartige Verfahren einzuleiten. Sie können sich dessen sicher sein, dass ich entsprechend meiner Verpflichtung gemäß der Verfassung auch keine Weisung geben werde, die entgegen dem Gesetz eine solche Ermittlungshandlung unterbindet.
Kolleginnen und Kollegen, was angesprochen wurde und was tatsächlich erfolgt: Die Staatsanwaltschaften berücksichtigen bei ihren Ermittlungen die Besonderheiten eines jeden Einzelfalls, und sie gehen mit Augenmaß vor. Insbesondere machen die Staatsanwaltschaften in geeigneten Einzelfällen – und das sind nicht wenige – auch von der Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit der Schuld Gebrauch, § 153 StPO. Wenn hier ein Unterschied zu den vorangegangenen Jahren festgestellt wird, dann besteht er lediglich darin, dass die Staatsanwaltschaften die Pfarrer vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens durchweg anhören, was früher regional uneinheitlich gehandhabt wurde. Die heute einheitliche Verfahrensweise ist sowohl aus Gründen der Gleichbehandlung als auch zur Aufklärung der Motivation der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie unter Transparenzgesichtspunkten geboten. Kolleginnen und Kollegen, der Eindruck zunehmender Strafverfolgung dürfte deshalb zum einen mit dem vermehrten Zuzug von Flüchtlingen nach Bayern und der damit einhergehenden Zunahme von sogenannten Kirchenasylen zusammenhängen. Zum anderen könnte der Eindruck auf die genannten, nunmehr regelmäßig erfolgenden Anhörungen zurückzuführen sein, die es natürlich mit sich bringen, dass entsprechende Verfahren heute in breiterem Umfang bekannt werden.
Ich betone aber noch einmal: Unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gehen behutsam vor, berücksichtigen die Besonderheiten des Einzelfalles und handeln mit Augenmaß. Meine Damen und Herren, dazu gehört auch aus Fairnessgründen, transparent und offen vorzugehen und klar zu benennen, was in unserem Rechtsstaat nach Recht und Gesetz erlaubt ist und was nicht. Das gilt gerade auch deshalb, weil es bei Wiederholungen und nochmaligen Wiederholungen in den Einzelfällen wesentlich schwieriger ist, von einer Geringfügigkeit der Schuld auszugehen. Diese Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen hat Auswirkungen auf die Praxis des Vollzugs des Ausländerrechts. Diese Vereinbarung ändert aber in der Sache nichts an der Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts und der Beihilfe dazu in der Phase, in der eine Duldung oder eine vorübergehende Duldung nicht ausgesprochen ist.
Kolleginnen und Kollegen, ich respektiere das Engagement für Flüchtlinge von vielen in der Kirche, natürlich auch außerhalb der Kirchen. Ich bin aber auch der Überzeugung – und bin es auch als Christ –, dass es für uns wichtig ist, dass wir unser Recht, unser Gesetz und auch unser Einwanderungsrecht entsprechend dem, was die Parlamente beschließen, vollziehen. Das ist wichtig.
Ich bin auch mit den beiden großen Kirchen in Kontakt. Ich habe von meiner Seite aus – das ist vom Landesbischof im Rahmen der Synode öffentlich gemacht worden – mit dem evangelischen Landesbischof telefonisch sehr früh Kontakt aufgenommen und habe um einen Austausch, um ein Gespräch gebeten. Das wird als internes Gespräch stattfinden. Ich werde, falls es gewünscht wird, selbstverständlich auch mit katholischen Bischöfen reden. Ich bin mit den Vertretern der Kirchen im Rahmen des politischen Staates, mit dem Kirchenrat Breit und dem Herrn Prälaten Wolf, in engem Kontakt. Das gehört zu einem Miteinander. Aber ich sage Ihnen klar: Der Rechtsstaat hat seine Regeln. Als Justizminister ist es meine Verantwortung, dafür einzustehen, dass diese Regeln eingehalten werden. Es ist auch meine Verantwortung, mich vor meine Staatsanwaltschaften zu stellen, wenn diese in unbotmäßiger Weise angegriffen werden.
Eine letzte Bemerkung: Man sollte sich auch überlegen, ob es sinnvoll ist, gegen eine Verfahrensweise des Rechtsstaats Kirchenglocken zu läuten; denn man sollte aufpassen: Wenn der Rechtsstaat geschwächt wird, kann das der Beginn einer Entwicklung sein, die weder die Kirchen noch wir alle hier im Raum wollen.
Herr Streibl, nur um das klarzustellen: Ich habe nicht gesagt, dass das Verhalten der Kirchengemeinden unbotmäßig ist,
sondern ich habe ganz klar Bezug genommen auf die Bezeichnung als Wachhunde, die eine Entgleisung ist, die ich nicht akzeptieren kann. Und ich habe Bezug genommen auf ein Kirchenläuten gegen eine rechtmäßige Ermittlung der Staatsanwaltschaft, was ich auch nicht akzeptieren kann.
Im Übrigen, Herr Kollege Streibl, gibt es klare Regeln, welche Fälle dem Ministerium wie berichtet werden.
Diese Regeln sind transparent und werden auch auf die Fälle des Kirchenasyls angewendet.
Wissen Sie, Frau Kollegin, ich bin dafür, dass wir zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren.
Nein, wenn Sie das als sachlich ansehen, dann haben Sie ein anderes Verständnis von Sachlichkeit. Die Staatsanwaltschaften prüfen in jedem Einzelfall, ob eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorliegt. Ein unerlaubter Aufenthalt ist dann gegeben, wenn Ausreisepflicht besteht und keine Duldung vorliegt.
Insoweit ist eine Beihilfe dann gegeben, wenn ein solcher Aufenthalt unterstützt wird. Das prüfen die Staatsanwaltschaften. Sie prüfen natürlich in jedem Einzelfall die jeweilige Schuld oder den Grad der Schuld und auch die Frage eines Verbotsirrtums. All das gehört zur Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft, in die ich mich als Justizminister grundsätzlich nicht einmische.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Das Bundeskabinett hat am 22. März 2017 den Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen beschlossen. Da
nach sollen erstmals auch strafgerichtliche Verurteilungen bundesrepublikanischer Gerichte, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen mit Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufgehoben werden.
Kolleginnen und Kollegen, die gesellschaftliche Auffassung hat sich im Hinblick auf Homosexuelle grundlegend gewandelt und weiterentwickelt. Niemand unter uns wird dies hier und heute ernsthaft bezweifeln. Das ist auch richtig so. Die alten Strafvorschriften, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellten, wurden abgeschafft. Die entsprechenden Verurteilungen haben jedoch nach wie vor Bestand. Die Verurteilten müssen noch heute mit dem Strafmakel leben, der mit der Verurteilung allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verbunden ist. Das widerspricht aus heutiger Sicht – das sage ich mit aller Deutlichkeit – dem freiheitlichen Menschenbild unseres Grundgesetzes.
Die Menschen haben schweres Leid erfahren und zum Teil schlimme Brüche in ihren Biographien hinnehmen müssen. Ich bin deshalb der Auffassung, dass es wichtig und richtig ist, dieses Thema zu erörtern.
Wir reden heute – das haben der Kollege Heike und auch der Kollege Streibl deutlich gemacht – nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie. Gesetzliche Regelungen für eine Rehabilitierung müssen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere vor dem Hintergrund des Gewaltenteilungsprinzips und des Rechtsstaatsprinzips, gut durchdacht werden. Das muss richtig gemacht werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass wir den Betroffenen Steine statt Brot geben.
Leider ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung an diesen Maßstäben gemessen nicht in allen Punkten zufriedenstellend. Die Reichweite und das Verfahren der Rehabilitierung müssen rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Wir müssen bedenken, dass mit diesem Gesetzentwurf erstmals Urteile bundesrepublikanischer Gerichte aufgehoben werden sollen, die in rechtsstaatlichen Verfahren und unter Geltung des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Wir betreten damit verfassungspolitisch Neuland. Wir müssen sehr vorsichtig sein, dass kein Präzedenzfall geschaffen wird, der künftig als Einfallstor für nicht gerechtfertigte Rehabilitierungsforderungen dienen kann, wenn andere Straftatbestände infolge gewandelter gesellschaftlicher Auffassungen abgeschafft werden. Wer leichtfertig über solche Probleme hinwegsieht, erweist
sowohl unserem Rechtsstaat als auch den Betroffenen einen Bärendienst.
Der Gesetzentwurf wirft auch folgende Fragen auf, die wir uns sorgfältig werden ansehen müssen:
Erstens. Erfasst der Gesetzentwurf der Bundesregierung entgegen seiner Intention und jenseits der verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsgrenze Fälle, die auch nach den heutigen Maßstäben zum Schutz von Minderjährigen strafwürdig und strafbar sind? – Dies muss sorgfältig geprüft werden.
Zweitens. Ist es mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz in Einklang zu bringen, dass mittels Feststellung der Urteilsaufhebung de facto die Staatsanwaltschaften anstelle von unabhängigen Gerichten über die Reichweite der Urteilsaufhebungen entscheiden?
Kolleginnen und Kollegen, Fragen zum Wie einer solchen Regelung bedürfen einer gründlichen fachlichen Prüfung, bevor wir einen Blankoscheck ausstellen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Ablehnung des Dringlichkeitsantrags der Fraktion BÜNDNDIS 90/ DIE GRÜNEN und um Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich freue mich, dass der Bayerische Landtag dieses wichtige Thema heute aufgreift, und möchte mich insbesondere bei der CSU-Fraktion und bei ihrer rechtspolitischen Sprecherin Petra Guttenberger herzlich bedanken.
Kollegin Gottstein, Kollege Gehring: Ihre Beiträge zeigen, dass Sie viele Dinge vermengen, die mit dem Thema nichts zu tun haben. Sie zeigen, dass durchaus noch Informationsbedarf gegeben ist. Herr Kollege Schindler, ich schätze Sie als einen sehr abwägenden und sehr sachlich diskutierenden Kollegen. Ihre heutige Polemik, die in dem Vorwurf der Schuldvermutung gipfelt, zeigt, dass im Grund genommen keine wirklich schlagenden Argumente gegen diesen Vorschlag bestehen. Deswegen ist es richtig, wenn wir dieses Thema sine ira et studio in aller Sachlichkeit und ohne große Polemik behandeln.
Bayern hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Voraussetzungen für die Erhebung des genetischen
Fingerabdrucks an die bestehenden Voraussetzungen für die Gewinnung eines herkömmlichen daktyloskopischen Fingerabdrucks angleicht. Dieser Gesetzentwurf wird übermorgen im Bundesrat behandelt, und er verdient auch Rückenwind.
Worum geht es? – Es geht um die Verantwortung für die Sicherheit in unserem Land, um die Menschen und darum, ideologische Scheuklappen abzulegen, unsere Staatsanwälte nicht bewusst blind zu halten; die Menschen sollen bestmögliche Sicherheit bekommen. Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der SPD, wer sich dagegen sperrt, muss den Opfern erklären: Wir könnten mehr tun, aber wir tun es nicht. Dazu bin ich nicht bereit, und dazu ist sicher auch die CSU-Fraktion nicht bereit. Der bayerische Gesetzesantrag stellt neben den anderen aktuellen Gesetzesinitiativen zur Verwertbarkeit sogenannter Beinahetreffer sowie zur erweiterten Analysemöglichkeit von Spurenmaterial unbekannter Herkunft einen weiteren wichtigen Baustein bei der dringend notwendigen Reform der Vorschriften über die DNA-Analyse in der StPO dar.
Worum geht es konkret? – Wenn jemand einer Straftat verdächtig ist und die Gefahr einer Wiederholungstat besteht, muss er heute seinen Fingerabdruck abgeben. Er wird dann zur Aufklärung eventueller zukünftiger Straftaten gespeichert. Sein DNA-Identifizierungsmuster muss er nicht abgeben. Die Speicherung des DNA-Identifizierungsmusters von Beschuldigten in der DNA-Datenbank muss wie die Speicherung eines konventionellen Fingerabdrucks grundsätzlich schon dann möglich sein, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und die Gefahr einer Wiederholungstat besteht; denn zwischen genetischem und herkömmlichem Fingerabdruck gibt es insoweit keinen Unterschied. Ergebnis einer DNA-Analyse nach § 81g der Strafprozessordnung ist neben dem Geschlecht ein bloßes Identifizierungsmuster als eine Abfolge von Zahlencodes. Dieses Identifizierungsmuster erlaubt lediglich die Feststellung, ob eine Vergleichsprobe von einem zukünftigen Tatort übereinstimmt oder nicht. Genauso ist das beim herkömmlichen daktyloskopischen Fingerabdruck.
Schon aus diesem Grunde sind verfassungsrechtliche Bedenken oder gar der Vorwurf, es würde eine "Rassendatenbank" aufgebaut, haltlos. Gespeichert werden keine Merkmale, aus denen ein Persönlichkeitsbild erstellt werden könnte, sondern allein Identifizierungsmuster, die sich auf dem nicht codierten Teil der DNA befinden. Worin also, Kollege Schindler, soll der schwerwiegende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder gar ein Übergriff auf intimste Daten der Bürgerinnen und Bürger liegen? Mir ist das schleierhaft. Ebenso wenig
kann ich erkennen, inwiefern Bayern über das Ziel hinausschießen soll. Aktuell sind in Deutschland fünfmal so viele Personen in der Fingerabdruckdatei gespeichert wie in der DNA-Datenbank.
Auch ein internationaler Vergleich zeigt uns, dass Aufbau und Pflege der bundesweiten DNA-Analyse-Datei auf eine wesentlich breitere Basis gestellt werden müsste. Jeder zusätzliche Datensatz kann entscheidend dazu beitragen, ein schweres Verbrechen aufzuklären. Dies belegt nicht zuletzt – Kollegin Guttenberger hat es schon angesprochen – der Doppelmord von Königsdorf. Dort führte der Abgleich aufgefundener DNA-Spuren mit der DNA-Datenbank zu einer schnellen Identifizierung eines Tatverdächtigen. Es ist an der Zeit, den genetischen Fingerabdruck zu entmystifizieren. Er ist der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts. Gleichen wir deshalb auch die Voraussetzungen für seine Erhebung an und zeigen wir den Ermittlungsbehörden, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen, sondern uns dafür einsetzen, ihnen die Instrumente an die Hand zu geben, die sie für eine effektive Strafverfolgung benötigen. Ansonsten nehmen wir sehenden Auges, Kolleginnen und Kollegen gerade der FREIEN WÄHLER, in Kauf, dass begangene Straftaten nicht aufgeklärt und künftige nicht verhindert werden. Aus rein ideologischen Gründen auf ein Instrument zu verzichten, das helfen wird, zahlreiche Verbrechen aufzuklären, halte ich für nicht verantwortlich. Das ist nicht mein Verständnis von Rechtsstaat und Opferschutz. Kolleginnen und Kollegen. Bitte stimmen Sie aus diesem Grunde dem Dringlichkeitsantrag der CSU zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Schindler, ich habe diesen Fall nicht hergenommen, um die Ausweitung zu begründen, sondern um zu belegen, wie wichtig dieses
Instrument ist. Wenn Sie in die Statistiken der Länder der Bundesrepublik Deutschland schauen und sehen, wie viele schwere Verbrechen – außerhalb Bayerns noch mehr, aber auch in Bayern – nicht aufgeklärt werden können, verstehe ich nicht, dass Sie auf dieses Instrument verzichten wollen. Im Moment vernehme ich im Bundesrat vonseiten der SPD und in der Presse, dass man sich als Law-and-Order-Partei darstellen will. Der Kollege Kutschaty spricht davon, dass man gemeinnützige Strafen, beispielsweise das Putzen von öffentlichen Toiletten, als Sanktionsmöglichkeit einführen sollte, weil sie wirksamer sind. Aber damit verhindern Sie keine Straftaten und tragen auch nicht dazu bei, dass wir sie besser aufklären können. Wir brauchen die Ermittlungsinstrumente, die in der heutigen Zeit möglich sind, und dazu gehört eben der genetische Fingerabdruck.
Ich verstehe nicht, warum wir ein Identifizierungsmuster, nämlich den Fingerabdruck, in einer Datenbank zulassen und auf ein anderes Identifizierungsmuster, das auch nur ein Identifizierungsmuster, ein Zahlencode, ist, verzichten sollen. Das verstehe ich nicht. Deshalb ist, meine ich, unser Gesetzentwurf zu unterstützen. Und ich bitte das Hohe Haus darum, uns hier Rückenwind zu geben.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wohnen muss bezahlbar bleiben. Die Menschen dürfen nicht aus ihren angestammten Wohngegenden verdrängt werden. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Wir haben deshalb als Staatsregierung beispielsweise die Einführung der Mietpreisbremse stets befürwortet und diese als eine der ersten Landesregierungen zügig umgesetzt. Doch eines ist uns allen klar: Solche Instrumente können nur flankierende Maßnahmen sein. Wichtigste Maßnahme für bezahlbaren Wohnraum ist und bleibt der Wohnungsbau. Insoweit gebe ich dem Kollegen Glauber recht. Ich bin niemand, der gerne über Verantwortlichkeiten von Jahrzehnten spricht. Aber, Herr Glauber, vielleicht ein Hinweis für Ihre nächste Rede: Sie sollten den Kollegen Lotte nicht zu früh aus der Verantwortung entlassen. Ich glaube, Herr Kollege Lotte ist 43 Jahre alt und im Jahr 1989 in die SPD eingetreten.
So ganz unschuldig ist er an dieser Stelle nicht, meine Damen und Herren.
Er ist nicht ganz so unschuldig, wie er tut. Er versucht hier zum wiederholten Male, Vorschläge zu diskutieren, die aus unserer Sicht wenig zielführend sind.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben, wie gesagt, nichts gegen flankierende Maßnahmen, etwa im Rahmen der Einführung einer Mietpreisbremse, aber wir müssen sehr genau darauf achten, dass keine Maßnahmen eingeführt werden – gut gemeint ist noch nicht gut gemacht –, die letztendlich den Wohnungsbau, den Neubau von Mietwohnungen abwürgen. Deshalb bitte ich darum, diesen Dringlichkeitsantrag der SPD abzulehnen. Ich habe schon wiederholt zu den Vorschlägen, die auch heute wieder auf dem Tisch liegen, Stellung genommen. Darauf verweise ich und bitte darum, den Antrag aus den bekannten Gründen abzulehnen.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Im Konferenzzimmer im rechten Flügel hängt ein Bild von Seibertz, auf dem Sie von Humboldt, einen der größten Denker, im Kreise von vielen anderen Philosophen und Wissenschaftlern sehen. Von Humboldt ist für vieles bekannt, auch für seine Erkenntnis: "Ohne Sicherheit ist keine Freiheit."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Sicherheit muss in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft immer im Zentrum stehen. Sicherheit und Freiheit können in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen; aber sie bedingen sich auch wechselseitig.
Blicken wir in unsere Verfassung. Die Verfassung des Freistaats Bayern, die in diesem Jahr ein stolzes Jubiläum feiert, formuliert ganz deutlich:
Die Verfassung dient dem Schutz und dem geistigen und leiblichen Wohl aller Einwohner. Ihr
Schutz gegen Angriffe von außen ist gewährleistet durch das Völkerrecht, nach innen durch die Gesetze, die Rechtspflege und die Polizei.
Meine Damen und Herren, "durch die Gesetze, die Rechtspflege und die Polizei" – deutlicher hätte man die Bedeutung unserer Justiz überhaupt nicht hervorheben können. Deshalb auch von meiner Seite einen herzlichen Dank an all diejenigen, die die Justiz im Freistaat Bayern verwirklichen, die der Justiz ein Gesicht geben, angefangen bei den Justizwachtmeistern, die für die Sicherheit in den Gerichtsgebäuden sorgen, über viele Funktionen bis hin zu den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, den Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und natürlich auch den Justizvollzugsbediensteten. Es steht uns allen gut an, an der Stelle genauso, wie es die Kollegen getan haben, ein herzliches Dankeschön zu sagen.
Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: So schlecht scheint es momentan um die Sicherheit im Freistaat Bayern nicht bestellt zu sein, was die Justiz angeht. Sehen wir uns die Beobachtung durch die Presse bei dieser Debatte an: Die "Süddeutsche Zeitung" ist noch präsent; aber Vertreter weiterer Medien sehe ich im Moment nicht. Das heißt, zurzeit wird sehr viel als in Ordnung angesehen, meine Damen und Herren.
Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle nicht verhehlen: Mich macht die Entwicklung, die wir derzeit erleben, wirklich in vielerlei Hinsicht besorgt. In unserer Gesellschaft gibt es einen wachsenden Extremismus. Extremismen schaukeln sich wechselseitig hoch. Wir haben eine große Steigerung rechtsextremistischer Straftaten in Deutschland, aber auch in Bayern zu verzeichnen. Wir erleben islamistischen Terror. Spätestens nach Ansbach und Würzburg ist uns klar geworden, dass dieser Terror auch in Deutschland, in Bayern, angekommen ist. Ausländerextremismen schaukeln sich wechselseitig hoch. Die Täter tragen die Probleme ihrer Staaten nach Deutschland hinein. Wir erleben auch einen Linksextremismus, der sich insbesondere gegen die Repräsentanten der staatlichen Ordnung, die Polizisten, richtet und sich in brutalen Körperverletzungen äußert.
Kolleginnen und Kollegen, das kann uns nicht kalt lassen, und das lässt uns auch nicht kalt. Deshalb haben wir in diesem Doppelhaushalt einen Schwerpunkt auf die Extremismusbekämpfung gelegt. Wir werden im Bereich der Justiz dafür 96 Stellen zusätzlich ausbringen. Wir bilden bei der Generalstaatsanwaltschaft in München eine hoch qualifizierte, zentrale Stelle für
Extremismusbekämpfung. Wir verstärken die Extremismusbekämpfung in der Fläche und sorgen für einen weiteren Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in München.
Außerdem sind wir auch im Justizvollzug schon seit Jahren auf diesem Gebiet aktiv. Wir tun sehr viel für die Deradikalisierung und für die Extremismusprävention im Vollzug. In den letzten Jahren ist das Thema des salafistischen und des islamistischen Terrors und Extremismus dazugekommen. Darauf haben wir mit einer zentralen Beauftragten und mit Extremismusbeobachtern im Vollzug geantwortet.
Absolute Sicherheit kann in einer freien Gesellschaft niemand gewährleisten. Aber wenn wir den Auftrag des Artikels 99 der Bayerischen Verfassung ernst nehmen, erkennen wir es als unsere Pflicht an, dafür das Bestmögliche zu tun. Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, mit diesen Strukturen geben wir eine klare und eindeutige Antwort im Rahmen des Gesamtkonzepts "Sicherheit durch Stärke".
Eine weitere Entwicklung muss uns alle besorgt machen. Wenn Sie über Ebay Dinge einkaufen – ich tue das nicht –, dann nutzen Sie die Vorteile des Netzes und können dafür sorgen, dass Dinge, die schon einmal in Gebrauch waren, nachhaltig weiterverwendet werden. Experten unserer Zentralstelle für Cybercrime-Bekämpfung können Ihnen vorführen, dass es im Darknet etwas ganz Ähnliches gibt. Dort kann man aber zum Beispiel nicht Kaffeetassen oder irgendwelche anderen legalen Güter erwerben, um ein zu Bruch gegangenes Stück zu ersetzen, sondern dort existieren Drogenumschlagplätze, auf denen man Bewertungen ganz ähnlich wie in Ebay abgeben kann. Dort wird Waffenhandel getrieben, was in der Öffentlichkeit insbesondere durch den schrecklichen Amoklauf von München etwas weiter verbreitet wurde. Auch andere Straftaten werden dort angebahnt, Identitätsklau und Ähnliches. Kolleginnen und Kollegen, wenn man das sieht, wird einem schon angst und bange.
Dem müssen wir etwas entgegensetzen. Wir haben deshalb zum 01.01.2015 die Zentralstelle Cybercrime Bayern an der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegründet. Die ersten beiden Jahre nach der Gründung zeigen, dass dieser Weg goldrichtig war. Die Aufgaben, die diese Stelle wahrnimmt, nämlich herausgehobene schwierige Ermittlungsverfahren in diesem Bereich zu führen, nehmen deutlich zu. Diese Stelle ist ein gefragter Ansprechpartner für unsere Staatsanwaltschaften in der Fläche, die natürlich weiterhin selbst Cyberkriminalität bekämpfen. Sie ist eine gefragte und gerne angenommene Kontaktstelle der Staatsanwaltschaften zu anderen Stellen, die mit der Cybercrimebekämpfung beschäftigt sind, sei es bei
der Polizei oder auch in internationalen Organisationen. Wir haben diese Stelle als Expertenstelle gegründet, die bis November mit vier bzw. fünf Personen ausgestattet war. Eine solche Stelle gibt es auch in einigen anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir aber jetzt mit diesem Doppelhaushalt auf den Weg bringen, ist innerhalb Deutschlands einmalig. Ich glaube, dass wir hier Vorreiter sind. Wir werden diese Cybercrimestelle um über 20 Stellen erweitern. Wir werden damit eine wirklich schlagkräftige Einheit bilden, die dem sprunghaften Anwachsen der Kriminalität in diesem Bereich entgegentreten kann. Ich glaube, es wird nicht lange dauern, bis andere Länder unserem Beispiel folgen.
Die Kolleginnen Guttenberger und Wittmann haben schon ausführlich zu den anderen Strukturen des Haushalts Stellung genommen.
Liebe Kollegen von der Opposition, natürlich kann man wie in der Metzgerei Boggnsagg von "Antenne Bayern" sagen: Darf es noch ein bissle mehr sein? – Natürlich könnten wir in verschiedenen Bereichen zusätzliche Stellen brauchen. Aber man muss es in der Gesamtverantwortung für den Haushalt sehen. Kolleginnen und Kollegen, seit 2013 haben wir – die Kollegin Wittmann hat es schon angesprochen – über 1.000 zusätzliche Stellen in der bayerischen Justiz geschaffen. Wir werden mit diesem Haushalt über 400 weitere neue Stellen dazubekommen. Herr Kollege Kränzlein, Sie haben den Richterverein angesprochen. Ich war bei dem Jubiläum in Erding dabei. Ich glaube, Sie waren auch dort. Ehrlich gesagt, muss die Veranstaltung, bei der Sie waren, eine andere gewesen sein.
Der Richterverein, auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, hat deutlich gemacht, dass das, was in Bayern seit 2013 geschehen ist, einzigartig in der Bundesrepublik Deutschland ist.
Die Kollegin Wittmann hat die 400 Stellen für Justizwachtmeister angesprochen. Der Kollege Wolf, mit dem ich sehr gut zusammenarbeite, hat mich selbst auf diese Zahl in Bayern angesprochen. Er hat gesagt: Dorthin wollen wir auch, was die Sicherheit unserer Gerichtsgebäude betrifft. – Ich habe nicht ausgerechnet, wie viele Gerichte und Gerichtsstellen es in Baden-Württemberg gibt und wie viele es bei uns gibt. Aber ich vertraue dem Kollegen, der sagt: Ihr
seid da vorbildlich. – Das gilt umso mehr, als wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten haben, was rund 300 zusätzliche Leute für die Sicherheit in unseren Einrichtungen bedeutet.
Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Thema "Zeitgemäße Ausstattung". Ja, wir investieren in die Digitalisierung unserer Justiz. Auch das ist ein Schwerpunkt in unserem Vorschlag für den Doppelhaushalt. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt für eine moderne Justiz, lieber Kollege Streibl, lieber Kollege Pohl. Das ist wichtig. Die Justiz gehört in die Mitte der Gesellschaft. Es kann nicht sein, dass die Justiz auf die Dauer mit dem Aktenwagen herumfährt, während alle anderen in der Gesellschaft mit Laptop, iPad, Tablet und anderen Dingen unterwegs sind.
Wir werden das weiter vorantreiben. Wir werden die elektronische Akte, die auf einem sehr guten Weg ist, vorantreiben. Wer Landshut besucht hat und sich das dortige Pilotprojekt angeschaut hat, sieht, dass das auf einem sehr guten Weg ist. Das wird auch von außen so gesehen. Wir haben Anfragen von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, aber auch aus dem Ausland, die sich unserem Konzept anschließen wollen.
Wir werden daneben auch die Fachverfahren weiter angehen. In der Tat sind die Fachverfahren in die Jahre gekommen. Aber wir gehen das an. Wir werden das System "forumSTAR" im Verbund mit anderen Ländern neu aufsetzen, weil seine Nutzung langsam an ihr Ende kommt. Auch die Digitalisierung ist ein wichtiger Punkt für unsere Justiz. Wir gehen sie an, wobei ich klar sage, dass für mich als Minister gilt: Sorgfalt geht hier vor Schnelligkeit.
Meine Damen und Herren, mehr Personal, zeitgemäße Ausstattung, aber auch die Hochbauprojekte sind ein Anliegen für uns. Einige, nicht alle, sind von der Kollegin Wittmann schon angesprochen worden. Wir konnten in den letzten Jahren die investiven Mittel in diesem Bereich zunächst steigern und dann auf hohem Niveau halten. Wir haben für die nächsten Jahre wichtige Projekte, die angegangen werden. Das ist notwendig und richtig. Ehrlich gesagt, lieber Kollege Streibl, müssen wir auch Folgendes sehen: Wir werden nicht jedes altehrwürdige Gerichtsgebäude durch einen Neubau ersetzen. Das könnten wir uns nicht leisten. Das wäre meines Erachtens auch schade, weil Gerichtsbauten immer auch Ausdruck des Rechtsstaatsverständnisses der jeweiligen Zeit sind. Deshalb sind sie zeithistorische Monumente, die wir
erhalten sollten. Allerdings müssen sie auf einem modernen Ausstattungsstand sein. Deshalb bemühen wir uns, hier stetig zu Verbesserungen zu kommen. Ich glaube, insgesamt kann sich unser Haushalt in diesem Bereich sehen lassen.
Kolleginnen und Kollegen, vielleicht sage ich noch ein paar Worte zu den Dingen, die in der Debatte gesagt wurden. Eigentlich hätte ich gar nicht mehr das Wort ergreifen müssen. Die Kolleginnen Petra Guttenberger und Mechthilde Wittmann haben die Strukturen des Haushalts sehr gut dargelegt. Herr Kollege Kränzlein, als Oberministrant, der auch ich mal war, hoffe ich, dass Sie sich damals, als Sie im Dienst waren, nicht selbst beweihräuchert haben,
sondern die Heiligung der Gemeinde bei den Hochämtern, was etwas ganz anderes ist, vollzogen haben. Die Darlegung der Strukturen unseres Haushalts hat nichts mit Selbstbeweihräucherung zu tun, sondern mit einem gesunden Maß an Demut, aber auch an Selbstbewusstsein; denn wir bringen die Justiz voran.
Ich habe Sie und die Kollegin Gote gehört und frage mich, was für ein Bild Sie eigentlich vom bayerischen Strafvollzug haben. Ich kann nicht feststellen, dass wir unter den Ländern am Ende stehen, was die Resozialisierung angeht, ganz und gar nicht! Wir haben einen konsequenten Strafvollzug, der auf Resozialisierung und neue Chancen ausgerichtet ist. Ich habe in dieser Woche mit der Sepp-Herberger-Stiftung ein Projekt der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth angeschaut. Wir sind durch die Anstalt gegangen und haben gesehen, was an Ausbildungsmöglichkeiten und Sozialtherapien geboten wird. Auch das Angebot der Fachambulanzen für Gewalt- und Sexualstraftäter für Führungsaufsichtsprobanden mit entsprechender Auflage an den drei Standorten ist aller Ehren wert. Wir haben seit 1990 einen erheblichen Stellenanstieg. Schauen Sie sich an, wie viele Stellen im Justizvollzug seit 1990 dazugekommen sind. Das lässt sich wirklich sehen. Wir sind noch nicht am Ende. Am Ende ist man in der Politik nie, wie wir heute Morgen gehört haben. Aber wir werden hier konsequent weitergehen.
Herr Kränzlein, Sie haben die Weihnachtsamnestie angesprochen. Mich hat ein bisschen gewundert, dass Sie offensichtlich das bayerische Strafvollzugsgesetz zum einen und die Ressortverteilung der
Staatsregierung zum anderen nicht kennen. Das enttäuscht mich ein bisschen. In der Tat halte ich die Weihnachtsamnestie für einen falschen Weg;
denn eine Amnestie ist ungerecht, wenn damit Leute bevorzugt werden. Es geht ja um Gerechtigkeit. Um Barmherzigkeit geht es im Einzelfall und in der Frage, wie die Kirche mit den Menschen umgehen soll. Aber in der Justiz geht es vor allem um Gerechtigkeit, und es ist nicht einsehbar, dass wir Menschen besser behandeln sollten, weil das Strafende nur zufällig in einen bestimmten Zeitraum fällt. Allerdings haben wir im Strafvollzugsgesetz die Regelung: Fällt das Strafende auf einen Samstag oder Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag, den ersten Werktag nach Ostern oder Pfingsten oder in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 6. Januar, können die Gefangenen an diesem Tag oder dem dem Zeitraum vorhergehenden Werktag entlassen werden. Also werden die Gefangenen in der Regel nicht am 23. Dezember entlassen. Der Entlassungstag kann auch noch zwei Tage vorgezogen werden. Ich sage das nur zur Richtigstellung.
In Bayern ist, was ich manchmal bedaure, das Innenressort das Verfassungsressort. Insofern liegen Sie da auch ein bisschen falsch, Herr Kollege Kränzlein. Im Übrigen kann man über die Auslegung der Verfassung und der Verfassungsrechte trefflich streiten. Das sind Wertungsfragen. Insoweit ist das auch weniger eine Frage von persönlicher Verantwortlichkeit. Vielmehr führt die Verfassungsauslegung in einer Demokratie immer zu einem Disput. Am Ende gibt es halt eine Stelle – das ist das Verfassungsgericht –, die die Sache letztverbindlich entscheidet. Das hat aber bei vielen dieser Fragen mit richtig oder falsch nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, jedenfalls möchte ich mich bei allen, die die Debatte mitgestaltet haben, für die konstruktive Behandlung dieses wichtigen Haushalts bedanken. Natürlich ist ein Glas immer halb voll oder halb leer. Aber ich denke, wir sind in der letzten Periode ein gutes Stück vorangekommen. Ich sage dafür einen herzlichen Dank allen, die dazu beigetragen haben. Wir werden mit diesem Haushalt daran anknüpfen. Mehr als 400 zusätzliche Stellen und erhebliche investive Mittel lassen sich sehen.
Herr Kollege Kränzlein, um das ganz deutlich zu machen: Es ging bei dem Thema, das auch Frau Wittmann angesprochen hat – das wurde dann ein bisschen verwischt –, um die Sicherheit in Gerichtsgebäuden. Darauf hat mich mein Kollege Guido Wolf angesprochen, weil in Bayern über 1.000 Gerichtswachtmeister und rund 300 Leute von
privaten Sicherheitsdiensten für Sicherheit sorgen. In Baden-Württemberg haben sie eben nur gut 400. Im Strafvollzug haben wir in der Tat unterschiedliche Strukturen. Wir haben in den vergangenen Jahren, was die Sozialtherapie und die Sozialarbeiter angeht, einen Schwerpunkt gesetzt und haben auch unsere allgemeinen Vollzugsdienste verstärkt. Aber das ist ein anderer Themenbereich. Das zum einen.
Dann haben Sie die Weihnachtsamnestie angesprochen. Herr Kollege, das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Nur weil jemand seinen Strafantritt so hat, dass er im Dezember entlassen würde, kann ich ihm doch nicht einfach grundsätzlich einen Monat seiner Strafe schenken. Das hat meines Erachtens mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.
Die Regelung unseres Strafvollzugsgesetzes ist vernünftig; denn es wird Vorsorge dafür getroffen, dass Gefangene, wenn nicht ganz besondere Umstände vorliegen, nicht am Tag vor Weihnachten, sondern einige Tage vorher entlassen werden. Man unterstützt sie ja auch bei der Wohnungssuche. Insoweit kann mich da auch die Zahl von 14 Ländern der Bundesrepublik Deutschland, die es anders machen, nicht eines Besseren belehren. Diese Zahl ist für mich kein Argument, verehrter Herr Kollege.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Arnold, das Bild des Eisbären ist mir persönlich gar nicht so unsympathisch. Der Eisbär ist eine wundervolle Kreatur, die vor Stärke strotzt.
Er steht auch, glaube ich, in der Arktis an der Spitze der Nahrungskette. Außerdem ist nachgewiesen, so habe ich nachgelesen, dass eine Eisbärin um die 700 Kilometer geschwommen ist und danach noch 1.500 Kilometer gelaufen ist. Das Bild mit der Eisscholle kann uns also eigentlich, so gesehen, nicht schrecken.
Aber zum Thema, meine Damen und Herren. Es ist keine Frage für uns: Wenn Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft füreinander einstehen und Verantwortung füreinander übernehmen, verdient dies Anerkennung, Respekt und Wertschätzung. Es geht auch nicht um eine Diskriminierung – das ist richtig –, wenn wir gleichgeschlechtliche Partnerschaften in vielen einzelnen Fragestellungen der Ehe gleichsetzen. Aber ich bleibe dabei: Man muss nicht Ungleiches gleich benennen. Eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften kommt für die Bayerische Staatsregierung nicht in Betracht.
Für gleichgeschlechtliche Beziehungen haben wir einen stabilen rechtlichen Rahmen. Es gibt keine wirklichen Benachteiligungen; der Kollege Zellmeier hat das aufgeführt. Die Gleichstellung ist möglich, ohne