Protokoll der Sitzung vom 29.06.2016

Drittens. Ergänzend dazu fordern wir neben der Freistellung für die klassischen Tätigkeiten im Rahmen der Jugendarbeit eine Ausweitung der Freistellungsgründe auf ehrenamtliche Tätigkeiten in jugendpolitischen Gremien. Diese Ausweitung der Freistellung auf Gremiensitzungen, wie auch Kollege Förster gesagt hat, und Tätigkeiten im Rahmen der Selbstorganisation der Jugendarbeit wird von der CSU abgelehnt.

Viertens. Außerdem fordern wir weitere Freistellungsansprüche für die Teilnahme an den obligatorischen Erste-Hilfe-Kursen. Diese sind schon ein paar Mal genannt worden. Auch das wird abgelehnt.

Fünftens. Bisher sind die Freistellungsoptionen auf 15 Arbeitstage und nicht mehr als vier Veranstaltungen begrenzt. Wir wollen das flexibler gestalten; da sind wir uns mit CSU und SPD einig. Wir finden aber wiederum, dass die Beschränkung auf eine bestimmte Veranstaltungszeit dann, wenn es eben so flexibel gehandhabt wird, vollständig entfallen könnte.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sechstens. Die Verweigerung der Freistellung durch den Arbeitgeber bzw. den Ausbildungsträger – Auszubildende sollen auch einbezogen werden, Kollege Hofmann und Kollege Dr. Hopp – soll erschwert werden. Dabei sind unsere Vorschläge ganz analog zur CSU und zur SPD.

Siebtens: Bisher konnten nur anerkannte Jugendverbände, Jugendringe, Jugendorganisationen der politischen Parteien sowie Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege einen Antrag auf Freistellung stellen. Wir fordern eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten auf alle anerkannten Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

Wir stimmen mit dem SPD-Entwurf weitgehend überein, unterscheiden uns aber grundlegend in drei Punkten von den Vorstellungen der CSU. Wir fordern eine Stärkung der Jugendverbandsarbeit und der Selbstverwaltungsgremien, was von der CSU, wie ich schon gesagt hatte, abgelehnt wird. Wir sind für eine grundlegende Ausweitung der Freistellungsansprüche und der Freistellungsgründe, was von der CSU abgelehnt wird. Jugendverbände und jugendpolitische Gremien sind dringend nötig und sind dringend auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Flexible Freistellungsansprüche schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen, um mehr junge Menschen für dieses Engagement zu motivieren. Wir wollen die Jugendverbände und politischen Jugendorganisationen in ihrer wichtigen Arbeit stärker unterstützen.

Die Jugend-Enquete-Kommission hat übrigens vor neun Jahren einstimmig noch mehr Empfehlungen für die Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit ausgesprochen. Das fordern wir in einem extra Antrag, der schon im Umlauf ist, um das Engagement und die Möglichkeiten der Jugend zu verbessern, und hoffen, dass diese Verbesserungen durch den Landtag – vielleicht durch interfraktionelle Vorschläge – geschaffen werden. So wollen wir auch Freistellungsmöglichkeiten für Schüler und Schülerinnen sowie Studentinnen und Studenten verbessern.

Soweit meine Ausführungen bei der Ersten Lesung. Ich hoffe, dass wir bei dem einen oder anderen Punkt, bei dem wir noch auseinanderliegen, bei den Beratungen in den Ausschusssitzungen zusammenkommen und die CSU sich auch in Richtung einer verbesserten Stärkung, also in Richtung SPD und GRÜNE bewegt. Ich freue mich auf die Beratungen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stamm. – Nächste Rednerin in der Aussprache ist die Kollegin Schmidt. Bitte schön, Frau Schmidt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute hier mit zwei verschiedenen Stimmungslagen. Wir sind zunächst einmal sehr froh, dass es vorwärtsgeht. Wir waren vor zwei Jahren der Motor, und vor eineinhalb Jahren fand eine Lesung statt. Ich bin froh, dass jetzt etwas zum Laufen kommt. Der Motor wurde nämlich ausgebremst. Wir suchten eine Zusammenarbeit im Ausschuss, und wir haben das Thema zurückgestellt, weil wir ein Gespräch mit den jugendpolitischen Sprechern gesucht haben, das aber trotz Zusagen nie zustande gekommen ist. Ich bin furchtbar darüber enttäuscht, dass man den Entwurf eineinhalb Jahre unter Papierbergen liegen lässt und trotz mehrmaliger Nachfrage nicht mehr hervorholt. Es ist aber gut, dass wir jetzt über den Entwurf eines Freistellungsgesetzes für die Jugendarbeit reden. Ich danke allen Arbeitgebern, die bis jetzt schon großzügig waren, und ich danke allen, die sich in der Jugendarbeit engagieren. Ich danke auch allen Jugendlichen, die sich für Jugendliche einsetzen. Alle Vorschläge, die wir heute gehört haben, sind eine grundsätzliche Verbesserung des jetzigen Zustands. Was war der bisherige Zustand? – Wir hatten nichts gehabt. Viele andere Bundesländer haben schon Maßnahmen ergriffen. Herr Kollege Förster hat bereits die Historie aufgezeigt. Es ist einfach erschreckend.

Wir von den FREIEN WÄHLERN wollten ein Miteinander der Fraktionen, welches aber nie zustande gekommen ist und dem sich auch die CSU – das muss ich leider so sagen – verweigert hatte. Ich habe gehört, dass es früher ein gutes Miteinander der jugendpolitischen Sprecher gegeben hat und dass solche Gesetze gemeinschaftlich erarbeitet oder eingebracht worden sind. Davon haben wir in diesem Zusammenhang leider nichts gemerkt. Auch ein Interesse, einen Gesetzentwurf gemeinschaftlich zu verabschieden, war leider nicht wahrnehmbar. Vielleicht sind Sie ja zu schüchtern, Herr Hopp, aber es war jedenfalls nicht wahrnehmbar.

Wir müssen unbedingt weitermachen. Trotz der vielen Nachfragen und trotz der vielen Anfragen, was Sie denn anders haben wollen, ist nichts gekommen. Auch wir haben uns mit Vertretern der Jugendverbände unterhalten. Auch wir vermissen einige Elemente. An die Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNE darf ich weitergeben: Sie haben gute Sachen von uns kopiert und auch gut weiterentwickelt.

(Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

Das war ein Kompliment, Herr Pfaffmann. Im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage müssen wir uns aber beeilen. Es ist sicherlich gut, dass wir das Thema jetzt sofort in den Sozialausschuss bringen, nachdem zuletzt vor eineinhalb Jahren eine Lesung zu dieser Thematik erfolgt war. Wir erweitern dann eben die Tagesordnung und machen es dringlich; denn unsere Jugendverbände haben es verdient, dass die Thematik noch heuer behandelt wird und dass ab Herbst die Freistellung geregelt ist. Ich bitte Sie darum: Lassen Sie uns die Schüler und Studenten nicht vergessen. An den Universitäten besteht Anwesenheitspflicht. Auch daran müssen wir denken. Manche Punkte haben Sie unter den Teppich gekehrt. Es geht auch nicht ohne Gremienarbeit; denn in den Gremien verfestigt sich das Engagement, und hier entwickelt man sich weiter.

Leider haben wir heute nicht die Zeit, alle Punkte durchzugehen. Herr Hopp, Sie haben vorhin gesagt, der Gesetzentwurf sei quadratisch, praktisch und gut. Ich glaube, wenn es rund wäre, würde es besser laufen, als wenn es quadratisch ist. Deshalb hat man auch das Rad erfunden.

Auf jeden Fall können wir das nur miteinander machen. Ich hoffe darauf, dass wir es noch diese Woche in den Ausschuss bekommen. Herr Unterländer ist leider nicht da. Diese große Enttäuschung darüber, dass man eine Thematik so lange verschwinden lässt, hat mich in meiner Meinung bestärkt, froh zu sein, nie Mitglied der CSU geworden zu sein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von der CSU: Gott sei Dank!)

Vielen Dank, Frau Schmidt. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es gibt zumindest keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 2 und 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Kerstin Schreyer-Stäblein u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern (Parlamentsbeteiligungsgesetz - PBG) (Drs. 17/10704) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Gehring u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/10906)

und

Antrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Kerstin Schreyer-Stäblein u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Christine Kamm u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung (Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz - VerPBG) (Drs. 17/10705)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist die Kollegin Guttenberger. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gemeinsam haben wir einen Entwurf zum Parlamentsbeteiligungsgesetz auf den Weg gebracht, und

gemeinsam haben wir uns auch dazu entschlossen, entsprechende Vereinbarungen zur Umsetzung zu formulieren.

Kurz zum Rückblick: Bei der Landtagswahl wurden den Bürgerinnen und Bürgern Bayerns verschiedene Verfassungsänderungen vorgelegt, die zum 01.01.2014 in Kraft traten, insbesondere auch eine Regelung, wie mit Informationen und Beteiligungen dann zu verfahren ist, wenn es um Angelegenheiten der Europäischen Union geht. Um diese Verfassungsänderung, die die Bürgerinnen und Bürger in Bayern beschlossen haben, entsprechend umsetzen zu können, werden diese Beteiligungsrechte in ein Parlamentsbeteiligungsgesetz eingearbeitet.

Kernstück des Gesetzentwurfs sind die erweiterten Informationspflichten der Staatsregierung in diesen Angelegenheiten gegenüber uns allen, also gegenüber dem Landtag. Des Weiteren wird darin geregelt, dass im Falle eines Gesetzgebungsverfahrens die Sicht des Bayerischen Landtags im Hinblick auf das Handeln der Staatsregierung zu beachten ist. Die Details zum Vollzug dieser Unterrichtung sollen wie bisher in der Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung umgesetzt werden. An dieser Stelle herrscht Einigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinsichtlich des Änderungsantrags der GRÜNEN besteht keine Einigkeit. Diesen Antrag werden wir ablehnen. Mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN wird gefordert, dass alle Stellungnahmen, die Verbände im Rahmen der Verbandsanhörung abgeben, auch dem Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellt werden. Das halten wir nicht für den richtigen Weg, da eine Anhörung von Verbänden ausschließlich der Information und der Willensbildung der Staatsregierung dient. Die Staatsregierung entscheidet auf dieser Basis, welchen Gesetzentwurf sie dem Bayerischen Landtag zur weiteren Behandlung vorlegt. Das kann der Ursprungsentwurf oder ein Entwurf sein, der die Stellungnahme eines bestimmten Verbandes stärker gewichtet. Die Entscheidung darüber fällt jedoch derjenige, der die Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht hat. In diesem Fall ist das die Staatsregierung.

Wir halten es für richtig, dass dies ein Internum der Staatsregierung bleibt. Wenn Parlamentarier, sei es eine Fraktion oder ein einzelner Abgeordneter, eine ganz konkrete Sichtweise zu einem bestimmten Themengebiet wissen sollen – sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das wissen Sie alle –, werden sie von dem jeweiligen Verband angeschrieben und erhalten eine umfassende Stellungnahme. Eine Stellungnahme kann auch im Rahmen von Parlamentarischen Abenden oder bei anderen Gesprächen übermittelt wer

den. Dies ist auch am Rande des Plenums – so werte ich die Anwesenheit – möglich. Selbstverständlich kann es sein, dass eine Fraktion eine Stellungnahme von einem einzelnen Verband haben möchte. Keiner hindert sie daran, bei diesem Verband nachzufragen. Deshalb sehen wir keinerlei Notwendigkeit für den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir belassen es deshalb bei dem gemeinschaftlichen Gesetzentwurf. Wir werden den beiden gemeinschaftlichen Vorlagen, sowohl dem Entwurf des Parlamentsbeteiligungsgesetzes als auch den Regelungen, die dieses Gesetz umsetzen sollen, zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Guttenberger. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Franz Schindler. Bitte schön, Herr Schindler.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kommt nicht häufig vor, dass ein Gesetzentwurf von allen vier Fraktionen eingebracht wird. Das ist allerdings üblich, wenn es um parlamentsinterne Angelegenheiten geht. In diesem Gesetzentwurf geht es jedoch nicht nur um parlamentsinterne Angelegenheiten, sondern auch um das Verhältnis zwischen Staatsregierung und dem Parlament.

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, dass die Unterrichtung des Landtags durch die Staatsregierung kein Gnadenakt ist, sondern die Erfüllung einer verfassungsrechtlichen Pflicht, die sich bereits aus dem Artikel 55 Nummer 3 der Bayerischen Verfassung ergibt. Das ist auch der Grund dafür, warum wir bereits seit dem Jahr 2003 ein Parlamentsbeteiligungsgesetz und eine Vereinbarung hierzu haben. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz von 2003 enthält auch detaillierte Regelungen insbesondere zur Unterrichtung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union. Diese Regelungen finden sich im bisherigen Parlamentsbeteiligungsgesetz in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 und Absatz 3 sowie in Nummer VIII der Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz. Wie das in der Praxis umzusetzen ist, findet sich wieder an anderer Stelle, nämlich neuerdings in unserer Geschäftsordnung unter § 83 a bis 83 d.

Die bereits bestehenden Regelungen sollen auf der Basis der Erfahrungen, die in diesem Parlament und in anderen Ländern gemacht worden sind, präzisiert werden. Außerdem soll der Gesetzgebungsauftrag aus dem neuen Artikel 70 Absatz 4 Satz 4 der Bayerischen Verfassung umgesetzt werden. Wie Sie alle wissen, hat das Volk im Herbst 2013 auf unseren Vor

schlag hin beschlossen, Artikel 70 Absatz 4 in die Bayerische Verfassung aufzunehmen.

Es geht um die Vorhaben der Europäischen Union. Im Gegensatz zum bisherigen Parlamentsbeteiligungsgesetz wird deutlich präziser und detailreicher ausgeführt, was darunter zu verstehen ist. Beispielsweise geht es um die Unterrichtung über Vorhaben, die das Recht der Gesetzgebung betreffen oder sonstige Vorhaben, die eine erhebliche landespolitische Bedeutung haben. Weiter geht es um die Unterrichtung des Landtags über nichtlegislative Vorhaben. Der Landtag soll außerdem unterrichtet werden, wenn es um Subsidiaritätsangelegenheiten geht.

Meine Damen und Herren, für uns ist besonders wichtig, dass zum ersten Mal das Verfahren geregelt wird, wenn das Recht der Gesetzgebung des Landtags durch Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union betroffen sein könnte. Das ist wichtig, weil wir mit der Änderung der Verfassung verfassungsrechtliches Neuland betreten haben. Neuerdings kann die Staatsregierung in ihrem Stimmverhalten an einen Gesetzesbeschluss des Landtags gebunden werden. Das hatten wir bislang nicht. Im Übrigen geht es nicht nur um einen Gesetzesbeschluss des Landtags. Gesetzgeber in Bayern ist auch das Volk. Grundsätzlich könnte auch das Volk im Wege der Volksgesetzgebung versuchen, die Staatsregierung in ihrem Verhalten zu binden, wenn es um die Übertragung von Hoheitsrechten des Landtags und des Volkes auf die Europäische Union geht. Vielleicht wird das aufgrund des Freihandelsabkommens CETA demnächst konkret. Viele üben schon. Ich halte das für eine sehr interessante Konstruktion. Jedenfalls betreten wir staatsrechtliches Neuland. Meines Erachtens ist dies der erste Schritt zur Eindämmung des Exekutivföderalismus, der viel beklagt wird, für die Staatsregierung aber außerordentlich praktisch ist. Dieser geht jedoch immer zulasten aller 16 Länderparlamente.

Die Umsetzung dieser neuen verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorschrift setzt von unserer Seite ein hohes Maß an Engagement voraus. Diejenigen, die im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehung damit befasst sind, können mehrstrophige Lieder darüber singen. Sie sind jetzt schon mit sehr vielen Angelegenheiten der Europäischen Union befasst. Auf die Schnelle ist es sehr schwierig, Stellungnahmen zu erarbeiten, sodass EU-Papiere auch an andere Ausschüsse überwiesen werden müssen. Uns muss allen klar sein, dass dies ein erhebliches Maß an Engagement des Landtags erfordert. Wir werden nicht nur – das steht bereits im Gesetzentwurf – einen Mehrbedarf an Personal im Landtagsamt haben, sondern auch in den

Fraktionen. Das stärkt jedoch das Selbstbewusstsein dieses Landtags.

Meine Damen und Herren, ich verstehe gar nicht, warum man so lange über den Änderungsantrag der GRÜNEN reden muss. Warum muss man darüber überhaupt strittig abstimmen?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Praktiker ist das eine Selbstverständlichkeit. Das Verfahren ist wie folgt: Wenn der Landtag oder eine Fraktion eine Anhörung zu einem Gegenstand der Gesetzgebung durchführt, wundern sich die Verbände, die von den Fraktionen oder vom Landtag insgesamt eingeladen werden, warum die Stellungnahmen, die sie vorher im Rahmen der Verbändeanhörung bereits bei der Staatsregierung abgeliefert haben, nicht an den Landtag gegangen sind. Sie gehen davon aus, dass selbstverständlich der Landtag sie auch bekommt. Wir bekommen sie dann auch; aber nicht von der Staatsregierung, weil die sagt: Das ist unser Arkanbereich, da lassen wir uns nicht reinschauen, sie haben die Stellungnahmen ja nur uns geschickt. – Sondern wir bekommen die gleichen Stellungnahmen, die die Verbände bei der Staatsregierung abgegeben haben, mit einem neuen Datum versehen direkt von den Verbänden.

Herr Kollege, achten Sie auf die Zeit? – Gut.

Es würde also die Arbeit für alle erleichtern und zu mehr Transparenz führen, wenn man dem Änderungsantrag der GRÜNEN zustimmen würde, was die SPD-Fraktion tun wird.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Schindler. – Die nächste Wortmeldung: Kollege Streibl.