Protokoll der Sitzung vom 29.06.2016

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 77. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am gestrigen Dienstag wurde am Atatürk-Flughafen in Istanbul ein schrecklicher Terroranschlag verübt. Es gab Dutzende Tote und mehr als 140 Verletzte. Einmal mehr stehen wir fassungslos und erschüttert vor einer solch menschenverachtenden, hinterhältigen Tat. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, und unser tiefes Mitgefühl gilt allen Menschen, die von diesem entsetzlichen Akt des Terrors betroffen sind. Die Trauer, die wir zusammen mit dem türkischen Volk empfinden, eint uns in unserem gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus.

Bevor wir mit der Tagesordnung beginnen, darf ich noch einige Geburtstagsglückwünsche aussprechen. Am 16. Juni feierte Herr Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle einen halbrunden Geburtstag und am 26. Juni Herr Kollege Thomas Mütze einen runden Geburtstag. Heute feiert die stellvertretende Vorsitzende der CSU-Fraktion, Frau Kollegin Kerstin Schreyer-Stäblein, einen halbrunden Geburtstag, und Herr Kollege Herbert Woerlein hat ebenfalls heute Geburtstag. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg für Ihre parlamentarischen Aufgaben. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Bevor wir mit der Sitzung beginnen, gebe ich Ihnen gemäß § 26 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung noch folgende Umbesetzungen in den Ausschüssen bekannt. Anstelle von Herrn Arif Taşdelen wird Herr Hans-Ulrich Pfaffmann neues Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration. Herr Kollege Andreas Schalk wird neues Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und neues Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Ebenfalls zwei Ausschussmitgliedschaften übernimmt Herr Martin Schöffel. Er wird neues Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz und neues Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren neuen Tätigkeiten.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 1 a auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes (Drs. 17/11941) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf der Staatsregierung begründet Frau Staatsministerin Müller. Bitte schön, Frau Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Der Freistaat unterstützt blinde Menschen schon seit Langem. Wir waren das erste Bundesland, das ein einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld als reine Landesleistung eingeführt hat; das war am 1. Oktober 1949. Wir sind damit Vorreiter und auch Vorbild für viele andere.

Mit dem Blindengeld trägt der Freistaat Bayern der besonderen Situation seiner blinden und taubblinden Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung. Das sind in Bayern derzeit circa 13.600 Personen, darunter 300 taubblinde Menschen. Im Jahr 2015 haben wir rund 78 Millionen Euro Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz ausbezahlt.

Das Blindengeld dient als Ausgleich behinderungsbedingter Mehraufwendungen, etwa für Hilfs- und Pflegeleistungen oder die Anschaffung von blindengerechten Hilfsmitteln. Darüber hinaus nehmen wir uns auch der besonderen Situation taubblinder Menschen an. Sie können sich weder visuell noch akustisch ausreichend orientieren. Ihre Situation ist noch schwieriger als die von "nur" erblindeten Menschen.

Taubblinde Menschen brauchen daher zusätzliche Unterstützung, und zwar auch finanzielle Unterstützung. Wir haben deshalb das Blindengeld für taubblinde Menschen zum 1. Januar 2013 verdoppelt. Das Blindengeld beträgt aktuell 556 Euro und das Taubblindengeld aktuell 1.112 Euro monatlich. Mit diesen Leistungen stehen wir bundesweit mit an der Spitze. Blinden- und Taubblindengeld sollen Mehraufwendungen ausgleichen, die die Menschen wegen ihrer Behinderung haben.

Auch das Pflegegeld der Pflegeversicherung will solche Mehrkosten auffangen. Daher sieht das Bayerische Blindengeldgesetz eine Kürzung des Blindengeldes bei gleichzeitigem Bezug von Pflegegeld vor. Sonst käme es zu einem doppelten finanziellen Ausgleich. Zum 1. Januar 2017 treten in der sozialen Pflegeversicherung tiefgreifende Reformen und Verbesserungen in Kraft. So wird es statt bisher drei Pflegestufen dann fünf Pflegegrade geben. Diese Änderung macht eine Anpassung der Anrechnungsregelung im Bayerischen Blindengesetz erforderlich. Eines ist uns dabei ganz wichtig – und das sage ich in aller

Deutlichkeit –: Kein blinder oder taubblinder Mensch, auf dessen Blindengeld nach der bislang geltenden Rechtslage ein Pflegegeld angerechnet wurde, soll durch die Überführung von Pflegestufen in Pflegegrade einen Nachteil haben und ein geringeres Blindengeld erhalten.

Um dies sicherzustellen, ändern wir die Anrechnungsregelung dahin gehend, dass ab 1. Januar 2017 auf das Blindengeld bei Bezug von Pflegegeld des Pflegegrades 2 46 % des Pflegegeldes und bei Bezug von Pflegegeld ab Pflegegrad 3 bis Pflegegrad 5 33 % des Pflegegeldes nach Pflegegrad 3 angerechnet werden. Für Altfälle werden Kürzungen durch eine entsprechende Übergangsvorschrift verhindert.

Der Gesetzentwurf ist mit dem Bayerischen Blindenund Sehbehindertenbund e. V. abgestimmt und wird von ihm auch ganz besonders begrüßt. Ich bitte daher auch um Ihre Unterstützung unseres Gesetzentwurfes zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Waldmann das Wort. Bitte schön, Frau Waldmann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben die Bedeutung des Blindengeldes sehr gut dargelegt, und Sie schlagen auch wirklich notwendige Anpassungen in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Blindengeldgesetzes vor. Aber wenn wir gerade dabei sind, die wirklich notwendigen Änderungen am Blindengeldgesetz vorzunehmen, wäre das doch der richtige Zeitpunkt, um auch anteilige Leistungen für die hochgradig Sehbehinderten und für die Menschen aufzunehmen, die hochgradig sehbehindert sind und dazu noch taub sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Wir haben dazu schon vor einem Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht. Diesen haben wir in den Sitzungen des Sozialausschusses und auch hier in Plenarsitzungen in zwei Lesungen diskutiert und sind uns in wesentlichen Teilen inhaltlich über die Fraktionen hinweg einig gewesen. Ich zitiere einmal die eine oder andere Einlassung seitens der CSU-Fraktion.

Grundsätzlich wird die Notwendigkeit gesehen. – Ich muss die Argumentation nicht noch einmal von vorn schildern; das haben wir bei der Lesung des Gesetzentwurfs bereits gemacht. – Es gibt also keine prinzi

pielle Ablehnung, sondern Sie haben Schwierigkeiten gesehen, dies umzusetzen und in den Haushalt einzustellen.

Jetzt sage ich Ihnen zu den Kosten nur: Die Kosten für die anteiligen Leistungen für hochgradig Sehbehinderte liegen deutlich unter den Einsparungen, die sich ergeben, weil beim Blindengeld die Fallzahlen entscheidend zurückgehen. Glücklicherweise sind immer weniger Menschen in Deutschland und in Bayern blind oder hochgradig sehbehindert. Die Ersparnisse liegen bei etwa 20 Millionen Euro im Jahr; was wir vorschlagen, kostet etwa 9 Millionen Euro im Jahr. Von daher dürfte die Finanzierung eigentlich kein Problem sein.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Herr Kollege Unterländer, ich weiß, dass Sie im Prinzip auch dieser Meinung sind. Sie haben im Jahr 2012 einen Vier-Punkte-Plan vorgestellt, zu dem auch diese Leistungen gehören. Die ersten zwei Punkte dieses Vier-Punkte-Plans sind Gott sei Dank schon umgesetzt. Dies wäre der dritte Punkt. Jetzt wäre der geeignete Zeitpunkt, es tatsächlich einzubringen; denn wir müssen leider feststellen, dass die Hoffnungen, die wir möglicherweise auf die Beratungen über ein Bundesteilhabegesetz in Berlin gesetzt haben, nicht erfüllt werden. Es besteht weiterhin Handlungsbedarf auf bayerischer Ebene.

Herr Kollege Huber hat in der Zweiten Lesung vor diesem Hohen Haus ausdrücklich betont, sollte diese Initiative, also das Teilhabegesetz, scheitern, so sei es für seine Fraktion selbstverständlich, noch einmal über eine Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes zu sprechen. Sollte sich das also nicht automatisch erledigt haben, solle der Vier-Punkte-Plan, der seitens der CSU-Fraktion beschlossen worden sei, umgesetzt werden.

Ich frage mich: Wann, wenn nicht jetzt? Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, dies aufzunehmen. Vielleicht können Sie diesbezüglich auch noch eine Klärung herbeiführen. Die Kollegin Kaniber hatte bei der Ersten Lesung noch mehr Zweifel angemeldet und gesagt, würde solchen Forderungen nachgegeben, dann könnten andere Behindertengruppen ebenfalls Forderungen stellen. Solche Diskussionen sollten wir eigentlich nicht noch einmal führen; denn wir sind uns inhaltlich schon einig.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Die Kollegin Celina von den GRÜNEN hat prophetische Fähigkeiten. Sie hat, als wir das letzte Mal hier

im Hohen Haus darüber diskutiert haben, prophezeit, wahrscheinlich würden wir in einem Jahr oder in zwei Jahren wieder an einem heißen Sommertag hier im Plenum sitzen und Dinge diskutieren, die schon längst hätten geregelt werden können und müssen. Sie hat völlig recht gehabt. Es ist genau ein Jahr her, es ist wieder ein heißer Sommertag. Wir würden das Thema ungern noch einmal im nächsten Jahr aufgreifen müssen.

Heute wäre der richtige Zeitpunkt, dieses Anliegen umzusetzen, nachdem wir uns doch inhaltlich eigentlich einig sind und die Kosten durch die Ersparnisse beim Blindengeld sowieso gedeckt sind. Machen Sie also bitte Ihr Versprechen wahr!

Wir bringen einen Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf als Ergänzung ein. Beides wird im Sozialausschuss diskutiert werden, und dann bringen wir das Vorhaben hoffentlich endlich gemeinsam auf den Weg.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Waldmann. – Nächster Redner ist der Kollege Unterländer. Bitte sehr.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatsministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf das eingehen, was Sie, Frau Kollegin Waldmann, zu Recht gesagt haben, und davor das Anliegen schildern, das mit der Änderung dieser Bestimmungen verbunden ist; denn das hat auch uns in der Diskussion ständig beschäftigt und tut dies noch, sowohl in den Haushaltsberatungen als auch im Rahmen der Politik für Menschen mit Behinderung.

Vorab möchte ich aber noch einmal darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht das bayerische Blindengeld ein wesentlicher Baustein der Politik für Menschen mit Behinderung ist und bleibt. Daran wird es keine Änderungen geben. Daran kann man auch nicht ausmachen, ob sich die Situation für Menschen mit anderen Behinderungen verbessern lässt. Hierfür müssen wir vielmehr andere Wege finden und werden auch andere Wege suchen.

Der Ansatz des Blindengeldgesetzes ist ein ganz wichtiger. Das hat sich auch im Jahr 2004 bei den Haushaltsberatungen gezeigt, als der Bayerische Landtag nur maßvolle Kürzungen vorgenommen hat. Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz, also durch die Änderung des SGB XI, ist es nun notwendig, dass die Pflegeversicherungsteilleistungen auf das Blindengeld angerechnet werden. Das ist ein Grundsatz, der

durchaus sinnvoll ist und bei dem wir auch bleiben sollten.

Die Frau Staatsministerin hat bereits darauf hingewiesen, dass es statt der bisherigen drei Pflegestufen nunmehr fünf Pflegegrade gibt, sodass das Blindengeld von der Technik und vom System her angepasst werden muss. Dabei ist es mir besonders wichtig, dass sichergestellt ist, dass durch die Umstellung kein blinder oder taubblinder Mensch durch eine Regelung, die überhaupt nicht in seinem persönlichen Einzugsbereich liegt, schlechter gestellt wird, als dies heute der Fall ist. Deshalb ist es auch in Ordnung – der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund hat dieser Regelung auch zugestimmt –, dass es beim Pflegegrad 2 eine Anrechnung von 46 % und beim Pflegegrad 3 eine Anrechnung von 33 % gibt, sodass wir zu einer Regelung analog der bisherigen kommen.

Ich darf nochmals feststellen: Es ist weiterhin notwendig, an der Reform des Blindengeldgesetzes zu arbeiten. Wir halten es auch für erforderlich, das, was wir immer wieder gesagt haben, auch in die Haushaltsberatungen einzubringen. Wir werden dies tun. Ich darf das ganz deutlich sagen. Aber nicht heute ist die Stunde hierfür, in einer Ersten Lesung schon gar nicht.

(Volkmar Halbleib (SPD): Bei den Haushaltsberatungen habe ihr es doch abgelehnt, Herr Kollege! Beim Gesetz verweist ihr auf den Haushalt, beim Haushalt auf das Gesetz! Das ist CSU-like!)

Wir werden zu unserem Wort stehen. Ich darf das Vier-Stufen-Modell, das wir entwickelt haben, nochmals darstellen. Erstens geht es darum, dass das bayerische Blindengeld als solches in der Substanz erhalten und ein wesentlicher Bestandteil der Behindertenpolitik bleibt. Zweitens – die Frau Kollegin Waldmann hat zu Recht darauf hingewiesen – führt die zweite Stufe zu einer doppelten Leistung für die taubblinden Menschen, um die besondere Benachteiligung dieses Personenkreises, der sich nur über sogenannte Lormen überhaupt verständigen kann, angemessen auszugleichen, wenn das überhaupt geht. Drittens stellt sich die Frage, wie die Situation für die schwerstsehbehinderten Menschen ist. Darüber werden wir ebenfalls weiter diskutieren. Hier bedarf es der Schaffung eines Ausgleichs, worüber wir zu gegebener Zeit zu beraten haben werden. Viertens sind wir der Meinung gewesen, dass man mit dem Bundesteilhabegesetz über ein Teilhabegeld, oder in welcher Form auch immer, Leistungen für Menschen mit Behinderung gestalten kann. Ich bin sehr traurig, dass das nicht in dieser Form kommt, worüber wir noch zu diskutieren haben werden.

Nun wird das Bundesteilhabegesetz bei einigen Fragen durchaus Verbesserungen bringen, was Einkommensanrechnungen und Freistellungen anbelangt. Wir werden uns darüber im Ausschuss in einem Fachgespräch mit den betroffenen Verbänden und Organisationen austauschen. Die hier behandelte Frage wird aber nicht explizit geregelt. Man wird diese Frage nicht angehen, sodass sie sich in der Tat wieder so stellen wird. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns in den kommenden Monaten damit auseinandersetzen. Ich sage es nochmal: Heute ist nicht die Stunde dafür. Sie kennen unsere Position.

Heute geht es darum, zunächst eine notwendige technische Reaktion auf die Änderungen des SGB XI mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit der Umstellung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade, zu realisieren. Das werden wir machen. Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Alles andere wird heuer ohne zeitliche Verzögerung auf die Tagesordnung kommen. Ich freue mich auf das Gesetzgebungsverfahren und auf eine möglichst problemlose Umstellung des Systems für alle Betroffenen. Ich darf schon jetzt sagen, dass die CSU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Unterländer. – Unser nächster Redner ist der Kollege Dr. Fahn. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute über den Gesetzentwurf zur Änderung des Blindengeldgesetzes. Dieser Gesetzentwurf enthält nicht viel Konfliktpotenzial. Die Frau Ministerin hat es schon gesagt. Der Gesetzentwurf stellt keine Verschlechterung dar. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Auch der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund begrüßt den Antrag. Für Kommunen, Wirtschaft und die Bürger gibt es keine zusätzlichen Kosten.

Aber – die Frau Waldmann hat es gesagt – die Nachteile im Blindengeldgesetz für Personen mit einem Sehvermögen von 2 bis 5 %, für hochgradig Sehbehinderte, bleiben in Bayern nach wie vor bestehen. Wir haben letztes Jahr darüber diskutiert. Herr Unterländer, Frau Ministerin, deshalb verstehe ich das nicht. Sie hätten heute ankündigen können, dass Sie das machen. Warum sagen Sie, dass heute nicht die Stunde dafür ist? Doch, heute wäre die Stunde für Sie gewesen anzukündigen, okay, wir gehen das in diesem Jahr an und setzen das konkret um.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der SPD und den GRÜNEN)

Dann wüssten wir, wo es langgeht. Aber Sie haben sich vornehm zurückgehalten. Der Herr Unterländer sagt, zu gegebener Zeit diskutieren wir darüber. Aber wir sind uns doch einig, dass wir alle das wollen. Daher könnten Sie heute konkret sagen, dass Sie das wollen und gemeinsam mit allen vier Fraktionen umsetzen wollen. Das möchte ich ganz klar sagen.