Strittig ist zudem, ob es ausreicht, ein bewährtes Zertifikat vorzulegen, oder ob stattdessen zudem eine schriftliche Erklärung einer Organisation einzuholen ist, was unseres Erachtens ungefähr auf das Gleiche hinausläuft. Will man diesbezüglich mehr Verbindlichkeit herstellen, wäre es wünschenswert, sich in Abstimmung mit anderen Bundesländern für ein bundesweit einheitliches Nachweissystem bzw. eine Zertifizierungsstelle einzusetzen. Ist die Vorlage eines Zertifikates nicht möglich, wollen wir GRÜNE nicht – wie die CSU bzw. die Staatsregierung – nur den Letztveräußerer in die Pflicht nehmen, sondern alle betroffenen Händler, auch Zwischenhändler und Großhändler. – Kolleginnen und Kollegen, die Kritik der kommunalen Spitzenverbände ist zwar nachvollziehbar, allerdings sehe ich aufgrund der gültigen Rechtsprechung keine Möglichkeit einer klareren Umsetzung.
Alles in allem liefern die Gesetzentwürfe nun die erforderliche Grundlage, Friedhofsträgern und Steinmetzen die notwendige Rechtssicherheit zu geben, die gleichzeitig den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung trägt. Damit ist nun endlich Schluss mit Grabsteinen, die in Kinderarbeit gefertigt wurden.
Den Mehrheitsverhältnissen geschuldet, werden wir schlussendlich auch dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung unterscheidet sich ja ohnehin nur in Nuancen von dem, was wir vorgelegt haben, und zwar schon
einige Monate vorher. Man könnte auch sagen: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist von unserem abgekupfert oder abgeschrieben. Letztendlich kommt es uns darauf an, dass wir uns in der Sache einig sind. Das ist offensichtlich der Fall. Das sehe ich, wenn ich mir diese Gesetzentwürfe anschaue.
Für uns GRÜNE ist heute auf jeden Fall ein guter Tag. Es ist ein Tag der Freude. Wir haben ein Thema abgeschlossen. Es hat lange gedauert, aber es hat ein gutes Ende gefunden. Das hoffe ich, sagen zu können, wenn die Abstimmung vorbei ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Mistol. – Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Weikert. Bitte schön, Frau Weikert.
(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Kinderarbeit ist leider weltweit nicht verboten. Aber Fakt und international anerkannt ist, dass ausbeuterische Kinderarbeit eine ganz schwere Menschenrechtsverletzung ist, die die Kinder in ihrer weiteren Entwicklung, in ihrer Lebensbiografie massiv beeinflusst. Deshalb gilt es, alles zu tun, um diese schweren Menschenrechtsverletzungen mit den Möglichkeiten, die wir hier im Parlament haben, schlicht und einfach auszuschalten und zu verbieten.
Die drei Gesetzentwürfe, die jetzt vorliegen – Herr Kollege Mistol hat schon darauf hingewiesen –, unterscheiden sich marginal. Sie sind im Grunde genommen vor dem Hintergrund eines Gutachtens von Herrn Krajewski entstanden, der 2014 dieses Thema juristisch ausreichend beleuchtet und die rechtlichen Vorgaben erarbeitet hat, an denen sich letztlich alle drei Gesetzentwürfe orientieren.
Das Gesetz – so wurde es gesagt – eröffnet zunächst die Möglichkeit, dass die Kommunen per Satzung ihren Friedhofsträgern vorschreiben, dass Grabsteine aus ausbeuterischer Kinderarbeit keinen Platz mehr auf ihren Friedhöfen finden. Fakt ist, dass dieses Gesetz nur die Möglichkeit eröffnet, nicht den Zwang zum Erlass einer entsprechenden Satzung vorsieht. Von daher will ich heute meine Redezeit nicht darauf verschwenden, zu bedauern, wie lange dieser Prozess gedauert hat – das ist bereits erwähnt worden; er hat viel zu lange gedauert, dennoch ist das Gesetz jetzt da –, sondern ich will die Staatsregierung und alle handelnden Personen auffordern, das, was wir heute beschließen, wirklich ernst zu nehmen.
Zu diesem Thema hat das Wirtschaftsministerium noch unter Herrn Wirtschaftsminister Martin Zeil eine
Broschüre herausgegeben. Das ist schon einige Zeit her; das ist übrigens eine ganz interessante Broschüre; ich verweise auf die ausführliche Beschreibung, wie die ausbeuterische Kinderarbeit in China und in Indien funktioniert. Darin wird dargestellt, dass vermutlich immerhin 40 % aller Naturgrabsteine, die auf Friedhöfen verwendet werden, in solchen Steinbrüchen in China und Indien ursprünglich hergestellt wurden; ich meine nicht die Weiterverarbeitung. 40 % ist eine Zahl, die mich selbst ein wenig überrascht hat. Das zeigt auch das Ausmaß, in dem wir als Verbraucher hier involviert sind.
Ich habe gesagt, dass das Gesetz zwar die Möglichkeit eröffnet, aber nicht den Zwang vorsieht. Was muss jetzt folgen? – Wir fordern die Staatsregierung und die zuständigen Ministerien auf, eine ganz offensive Öffentlichkeitsarbeit zu machen und die Kommunen anzuschreiben und direkt aufzufordern, entsprechende Satzungen zu erlassen. Das ist das eine. Aber der Erlass der Satzung allein reicht nicht aus. Es ist vielmehr notwendig, mit ähnlichen Broschüren – ich finde die Broschüre, die damals vom Wirtschaftsministerium herausgegeben wurde, wirklich sehr gut – eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu machen, damit ein Bewusstsein in unserer Gesellschaft, auch bei den Friedhofsträgern, entsteht, damit ständig und mehr nachgefragt wird, was passiert, wo die Steine her sind und wie die Wertschöpfungskette verlaufen ist. Diese eigentliche Öffentlichkeitsarbeit ist, denke ich, das, was begleitend geschehen muss; denn wir müssen uns auf das beschränken, was wir tatsächlich tun können. Damit können wir den Kindern in China und Indien am meisten helfen. So sehen die Händler, dass ihre Produkte weltweit nicht mehr abgenommen werden, wenn sie mithilfe von Kinderarbeit hergestellt werden.
Ich will aber noch weitergehen. Ausgangspunkt dieser ganzen Diskussion war ein einstimmiger Beschluss hier im Landtag, der schon auf die 15. Legislaturperiode zurückgeht. Er stammt aus dem Jahr 2007. Damals haben sich alle Fraktionen darauf verständigt, dass die öffentlichen Auftraggeber bei der Beschaffung genau darauf schauen sollen, welche Produkte sie abnehmen und wie diese Produkte entstanden sind. Ich erinnere an die ILO-Konvention, an die internationalen Vereinbarungen über Arbeitsrechtsnormen usw. In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an die Drucksache 15/8120, für den, der das noch einmal nachlesen will. Das war ein einstimmiger Grundsatzbeschluss dieses Landtags. Die SPD-Fraktion hat einen weiteren Antrag eingebracht, der nach den Herbstferien diskutiert werden wird. Die Überschrift lautet: "Faire Beschaffung durch den Freistaat Bayern
soziale und umweltbezogene Aspekte bei Vergaben des Freistaats stärker berücksichtigen". Darin wird vor dem Hintergrund einer neuen Richtlinie der EU gefordert, dass die öffentliche Hand bei Vergabeprozessen mehr Möglichkeiten hat, zum Zuge zu kommen.
Kurzum als Fazit: Wir als Verbraucher sind auch dafür verantwortlich, wie sich die Arbeitsprozesse weltweit gestalten. Schließlich nehmen wir diese Produkte ab, verwerten sie, konsumieren sie. Die öffentliche Hand hat bei ihrer Auftragsvergabe eine besondere Verantwortung. Wir fordern alle Ministerien auf, bei ihren Vergaben zukünftig genau solche Aspekte zu berücksichtigen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Weikert. – Die nächste Wortmeldung kommt von Freiherrn von Lerchenfeld. Bitte schön.
(Vom Red- ner nicht autorisiert) Frau Präsidentin, Hohes Haus! Ich denke, hier im Haus besteht eindeutig Einigkeit darüber, dass ausbeuterische Kinderarbeit nicht tolerierbar ist. Ausbeuterische Kinderarbeit muss natürlich weiterhin bekämpft werden. Die CSU-Fraktion hat dies stets unterstützt, zum Beispiel im November 2011 durch die Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 16/10186. Weiterhin hat der Bayerische Landtag seinen politischen Willen, einen Beitrag zum internationalen Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu leisten, mit seinem Beschluss auf der Landtagsdrucksache 17/1487 vom 3. April 2014 bekräftigt und damit ein deutliches Zeichen gesetzt. Der Beschluss, in dem die Staatsregierung aufgefordert wurde, im Zuge der für die 17. Legislaturperiode geplanten Überarbeitung des Bestattungsgesetzes eine Rechtsgrundlage für den Erlass kommunaler Satzungsregelungen zu schaffen, die eine Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausschließen, ging damals übrigens auf eine Initiative der CSU-Fraktion zurück.
Heute liegt uns nun in Zweiter Lesung der Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Federführend ist das Gesundheitsministerium. Ebenso gibt es, wie wir gehört haben, Gesetzentwürfe der SPD und der GRÜNEN. Eines gilt es hierbei zu bedenken: Alle drei Gesetzentwürfe haben einen ähnlichen Grundtenor, und alle drei Gesetzentwürfe stimmen in der Auffassung überein, dass wir eine klare und eindeutige Regelung zur Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Herstellung von Grabmalen brauchen. Um dies zu ermöglichen und um die Verwendung von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in Friedhofssatzun
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2013 klargestellt, dass die vorhandenen Satzungsermächtigungen im Lichte der Berufsfreiheit der Steinmetze und Natursteinhersteller nicht ausreichen. Auf die Rechte dieser Berufsgruppen musste daher bei einer gesetzlichen Neuregelung besonders Rücksicht genommen werden. Unumgänglich war dafür eine Abstimmung des Gesetzentwurfs mit den Berufsverbänden, mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Kirchen als Vertreter der Friedhofsträger.
Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Frage der Nachweisführung. Hier hat der Gesetzentwurf der Staatsregierung praxistaugliche Regelungen gefunden, die einerseits Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit wirksam ausschließen und andererseits keine unerfüllbaren Anforderungen an unsere bayerischen Unternehmen stellen und damit auch keine unnötige Bürokratie schaffen.
Der Nachweis, dass der Grabstein ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurde, kann in erster Linie durch ein Zertifikat anerkannter Organisationen erbracht werden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, sieht der Gesetzentwurf weitere Nachweismöglichkeiten vor. Mit dem neuen Artikel 9a Absatz 1 des Bestattungsgesetzes soll kein unmittelbares gesetzliches Verbot begründet werden. Der Gesetzentwurf schafft vielmehr eine Ermächtigungsgrundlage für entsprechende Satzungsregelungen. Dies achtet die in Artikel 11 der Verfassung verankerte Befugnis der Gemeinden, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich selbst zu regeln.
Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion verfolgt das gleiche Ziel und ist auch in seinem Wortlaut dem Entwurf unserer Staatsregierung auffallend ähnlich. Dennoch hat der Entwurf der Staatsregierung klar erkennbare Vorzüge: Zum einen nimmt er das Gesetzgebungsverfahren zum Anlass, einen Beitrag zur Rechtsbereinigung zu leisten. Somit werden verschiedene nicht mehr erforderliche Regelungen im Bestattungsgesetz gestrichen. Zum anderen erscheint es mir zweifelhaft, ob die Forderung der SPD nach einem Nachweis der Maßnahmen zur Vermeidung der Kinderarbeit für den Fall, dass kein Zertifikat vorgelegt werden kann, tatsächlich zielführend ist.
Den Gesetzentwurf der GRÜNEN lehnen wir schon aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken ab. Rechtsstaatlichen Anforderungen können Normen nur dann genügen, wenn sich daraus hinreichend ermitteln lässt, was von den Normadressaten verlangt wird.
Für Friedhofssatzungen, meine Damen und Herren, bedeutet dies: Es bedarf einer klaren Bestimmung, welcher Art der geforderte Nachweis sein muss und welche Nachweise anerkannt werden. Regelungen, die als Nachweis ein vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat oder ein Zertifikat einer anerkannten Organisation voraussetzen, genügen diesen Anforderungen genau nicht.
Weiterhin ist auch die Regelung in Artikel 9 Absatz 4a des Gesetzentwurfs der Fraktion der GRÜNEN bedenklich. Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration soll ermächtigt werden, durch Einzelfallentscheidungen zusätzlich zu den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz weitere Staaten anzuerkennen, in denen ausreichende Anhaltspunkte dafür bestünden, dass keine ausbeuterische Kinderarbeit stattfindet. Hier im Haus sollte doch jedem klar sein, dass derartige Einzelfallentscheidungen in der Praxis nur weitere Bürokratie und Unklarheiten mit sich bringen werden. Wir von der CSU-Fraktion sprechen uns hingegen für einen klaren ordnungspolitischen Rahmen ohne politischen Mehraufwand aus.
Zusammenfassend möchte ich in dieser Sache festhalten, dass wir mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung eine sehr gute Lösung gefunden haben, die sowohl im Interesse des weltweiten Kinderwohls als auch im Interesse der Steinmetze und Natursteinhändler ist.
Darum bitte ich Sie, der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sowie den Ausschüssen für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zu folgen und in diesem Fall dem Gesetzentwurf unserer Staatsregierung zuzustimmen. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr von Lerchenfeld. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Hanisch. Bitte schön, Kollege Hanisch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die FREIEN WÄHLER wollen keine Kinderarbeit, schon gar nicht ausbeuterische Kinderarbeit. Deshalb werden wir den drei vorliegenden Gesetzentwürfen zustimmen. Ich werde dies im Einzelnen noch erklären.
Wie kommt es denn eigentlich, wenn sich alle darüber einig sind, was sie wollen, dazu, dass unsere Kommunen Satzungen erlassen, in denen sie Kinderarbeit verbieten, dann aber das Bundesverwaltungsgericht diese Satzungen aufhebt? – Der Grund dafür ist nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht für Kinderarbeit wäre – im Gegenteil –, sondern einfach, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Das war der Knackpunkt, weshalb diese Satzungen aufgehoben wurden, nachdem Steinmetze geklagt hatten.
Mit dem Gesetz, das heute wohl verabschiedet werden wird, schaffen wir Klarheit für die kommunale Ebene. Die Kommunen können in ihre Satzungen hineinschreiben, dass Grabsteine, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit produziert wurden, nicht gewollt sind, dass sie verboten sind, dass sie auf dem Gemeindefriedhof oder auf dem kirchlichen Friedhof – was auch immer – nicht aufgestellt werden dürfen.
Meine Damen und Herren, der Knackpunkt der gesamten Thematik – das ist bei den drei Vorrednern schon zum Ausdruck gekommen – ist der Nachweis. Das ist für mich auch der wesentliche Unterschied zwischen den Gesetzentwürfen der CSU, der SPD und der GRÜNEN. Die CSU betrachtet im Prinzip eine Eigenerklärung des Steinmetzes als ausreichend. Das heißt, wenn ich heute dem Antrag, den Grabstein aufstellen zu dürfen, eine Erklärung des Steinmetzes beilege, dann reicht diese Eigenerklärung des Steinmetzes. In den Entwürfen der SPD und der GRÜNEN heißt es, dass sich die Genehmigungsbehörden vergewissern müssen. Vergewissern bedeutet für mich schon auch ein aktives Tun. Da muss ich auch selber einmal prüfen; da muss ich, wenn ich Zweifel habe, etwas mehr tun, als nur die Unterschrift des Steinmetzen einzuholen.
Ich glaube, wir alle sind uns darüber einig, dass die auch im Gesetz vorgesehene Nachweisgrundlage der Zertifizierung eine sehr schlechte ist, weil die Zertifikate, die es gibt, von vielen als Gefälligkeitszertifikate betrachtet werden. Zertifikate, die wir anerkennen können, müssen von unabhängigen Kontrolleuren ausgestellt werden. Die Kontrollen müssen unangemeldet erfolgen. Dies ist aber bei dem, was bisher am Markt vorliegt, nicht der Fall. Insofern ist das eigentlich der Knackpunkt. Grundsätzlich ist der Weg aber richtig.
Wir haben schon im Februar 2014 einem CSU-Antrag zugestimmt, in dem gefordert wurde: Staatsregierung, lege uns jetzt einmal einen brauchbaren Gesetzentwurf vor. Das hat etwas lange gedauert. Jetzt liegt der Gesetzentwurf vor. Wir schaffen die Basis für die Handlungsfähigkeit der Kommunen, damit wir vielleicht der unwahrscheinlich weit verbreiteten ausbeu
terischen Kinderarbeit dadurch etwas Einhalt gebieten können, indem wir eben diese Nachweise fordern, wenn es darum geht, Grabsteine auf unseren Friedhöfen aufstellen zu lassen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hanisch. – Jetzt hat sich für die Staatsregierung noch Frau Staatsministerin Huml zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Huml.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser gemeinsames Ziel ist es, gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen. Das ist das Ziel aller drei Gesetzentwürfe, über die wir gerade gemeinsam beraten. Es ist wichtig, eine effektive und rechtssichere Regelung zu erreichen, damit diese auch in der Praxis gelebt werden kann. Das hat Herr Kollege von Lerchenfeld gerade schon gesagt. Uns sind die Rechtssicherheit und die Praktikabilität wichtig. Warum Rechtssicherheit? – Viele Gerichte haben sich bereits mit der Problematik beschäftigt, weil die aufgestellten verfassungsrechtlichen Leitlinien zu beachten sind. Meine Vorredner haben es schon erwähnt. Verbote von Grabsteinen und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in der Friedhofssatzung beeinflussen die freie Berufsausübung der Steinmetze. Deshalb gab es immer wieder Urteile hierzu. Wenn wir den Kommunen über ein Gesetz die Möglichkeit eröffnen, diese Regelung in ihre Satzungen aufzunehmen, müssen die Kommunen die Sicherheit haben, dass sie nicht wieder aufgehoben wird. Im Sinne der Kommunen vor Ort, die tätig werden wollen, sollte die Regelung auch umsetzbar sein.
Die Satzungsregelung braucht eine rechtssichere gesetzliche Grundlage. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb muss der Gesetzgeber bestimmen, wie man den Nachweis erbringen kann, dass ein Grabstein tatsächlich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammt. Die Nachweispflicht sollte nicht nur den Steinmetzen draußen vor Ort aufgebürdet werden. Wie sieht es mit dem Nachweis aus? Ist das Zertifikat vertrauenswürdig? – Die Unterschiede in den Gesetzentwürfen sind zwar nur marginal und zeigen sich nur in Nuancen, aber wir sind der Auffassung, dass unser Gesetzentwurf die größte Rechtssicherheit und Praktikabilität bietet. Das sehen wir auch beim Blick auf die Regelungen in anderen Bundesländern. Deshalb haben wir diesen Vorschlag eingebracht.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt diese Punkte. Er sieht eine spezielle Satzungsermächtigung im Bestattungsgesetz vor. Damit können die Friedhofsträger
selbst bestimmen, ob sie Grabsteine aus Naturstein nur aufstellen lassen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Die Kommune kann selbst entscheiden, ob sie diesen Weg geht oder nicht; ihr wird jedoch die Möglichkeit eröffnet. Dieser Nachweis kann durch eine lückenlose Dokumentation erbracht werden, aus der hervorgeht, dass der Grabstein ausschließlich aus dem europäischen Binnenmarkt kommt. Es kann aber auch ein Zertifikat vorgelegt werden, mit dem nachgewiesen wird, dass ein Grabstein ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden ist. Gleichzeitig muss die ausstellende Organisation gewisse Mindeststandards einhalten, die für die Zertifizierung wichtig sind. Im Falle eines Zertifikats liegt die Verantwortung somit bei der ausstellenden Organisation.
Mit unserem Gesetzentwurf werden die notwendigen formalen Inhalte für ein solches Zertifikat festgelegt. Auf diese Weise können Steinmetze und Friedhofsverwaltungen entscheiden, ob ihnen das Zertifikat ausreicht. Das bedeutet, wir geben vor, was im Zertifikat stehen muss. Die Friedhofsverwaltungen und Steinmetze können schließlich selber entscheiden, ob die Kriterien ausreichen oder nicht. Die Verantwortung für die Validität verbleibt jedoch bei den Organisationen, die das Zertifikat ausstellen. Auf diese Weise halten wir die Vorgaben der Rechtsprechung ein. Das ist im Sinne aller Beteiligten.
Die Gesetzentwürfe von SPD und GRÜNEN schaffen in unseren Augen nicht die geeignete Rechtsgrundlage, weil zwei wesentliche Aspekte anders sind: Dort wird die Ausweitung auf Produktionsstaaten gefordert, die Grabsteine bisher ohne Zertifikat exportieren. Damit wird die Frage aufgeworfen, ob das Sozialministerium weitere Staaten anerkennen kann. Wir sind der Auffassung, dass diese Regelung in der Praxis aufwendig, kostenintensiv und langwierig sein kann. Außerdem ist es fraglich, wie aussagekräftig ein solches Gutachten ist. Wir vermuten im Verhältnis zum Ergebnis einen zu hohen bürokratischen Aufwand. Das zeigen auch die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass diese Staaten nicht aufgenommen werden sollten.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Gestaltung der Zertifikate. Im Gesetzentwurf der SPD ist von anerkannten Zertifikaten, im Gesetzentwurf der GRÜNEN von bewährten Zertifikaten die Rede. Die Verwaltungsgerichte haben jedoch bereits mehrfach vergleichbare Formulierungen für unwirksam, unverhältnismäßig und zu unbestimmt erklärt. Deshalb müssen wir bestimmter sein. Aus diesem Grund verweisen wir auf unsere Regelung im Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir hätten uns alle gewünscht, bei diesem Thema zügiger voranzukommen. Wir mussten – das haben wir schon