Melanie Huml
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Werte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir so wertschätzende Worte von den verschiedenen Fraktionen gehört haben, freue ich mich, dass ich sagen darf, dass auch ich mich über das Antragspaket freue, weil darin viele wichtige Dinge enthalten sind.
Die Wertschätzung den Heilmittelerbringern gegenüber, überhaupt dem gesamten Bereich Gesundheit und Pflege gegenüber ist enorm wichtig. Was dort für die Menschen, egal, ob Jung oder Alt, Tag und Nacht erbracht wird, was hier an Fürsorge erbracht wird, ist, glaube ich, mit Geld nicht aufzuwiegen. Deswegen ist es notwendig, dass wir darüber nicht nur immer wieder sprechen, sondern auch in Anträgen und mit Taten zeigen, dass wir sowohl die Pflege und die Heilmittelerbringer als auch den ärztlichen Bereich, die Hebammen und alle, die dazugehören, unterstützen wollen. Dafür stehen wir, und dafür stehen auch die Anträge. Danke dafür.
Bei den Heilmittelerbringern müssen wir inzwischen auch den Fachkräftebedarf sehen. Dazu gehört natürlich die Frage, wie attraktiv die Ausbildung ist und ob man für die Ausbildung in einem Beruf, für den man Interessenten sucht, auch zahlt oder nicht. Es ist richtig, dass wir in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben, dass die Schulgeldfreiheit eine wichtige Rolle spielen soll. Es schadet aber nicht, wenn von München aus alle Fraktionen, die beteiligt sind, mit darauf achten, dass das auch entsprechend zügig umgesetzt wird. Da werde ich auch zusammen mit dem Gesundheits- und Pflegeministerium nicht ruhen, bis wir hier vorankommen. Aus vielen Gesprächen mit Heilmittelerbringern weiß ich auch, wie wichtig es ihnen ist, dass wir einerseits die Ausbildung neu konzipieren, andererseits auch auf die Schulgeldfreiheit achten.
Es ist aber schon einiges getan worden. Ich denke nur an die Verordnungssoftware, um Fehler zu reduzieren, oder wenn es darum geht, die Preisfindung zu flexibilisieren oder die Vergütungssteigerung von der Grundlohnsumme zu entkoppeln, was ja gerade für die Physiotherapeuten ein wichtiger Punkt gewesen ist. Da haben wir in den letzten Jahren schon einiges erreicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wir fangen also nicht bei null an, und wir fangen auch
nicht mit dem Antragspaket an. Wir haben schon auch die Jahre vorher gearbeitet. Aber wir wollen nicht stehen bleiben, wir wollen weiterarbeiten. In diesem Sinne danke ich für die Anträge. Ich danke den Menschen, die für andere Menschen da sind. – Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Zeit in der Sommerpause.
Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir uns heute so lange mit psychisch Kranken und damit beschäftigen, wie wir ihnen helfen können, finde ich großartig. Aber der Hilfeteil ist mir bei der Diskussion und vielen Wortbeiträgen viel zu kurz gekommen. Es ist auch zu kurz gekommen, dass das Gesetz sehr vieles enthält, um psychisch kranken Menschen auch präventiv zu helfen. Das war uns, als wir dieses Gesetz in Angriff genommen haben, enorm wichtig. Ich denke an die bayernweiten Krisendienste zusammen mit den Bezirken, wobei es darum geht, an sieben Tagen der Woche für 24 Stunden für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen Hilfen und Ansprechpartner vorzusehen. Das ist für die psychisch Kranken und ihre Angehörigen in Bayern ein toller Erfolg.
Auch die von den Bezirken zu bildenden mobilen Krisenteams sind etwas sehr Bedeutendes. Es ist wichtig, dass bei Notfällen jemand vor Ort kommen kann. Auch haben wir gemeinsam eine Psychiatrie-Berichterstattung ins Leben gerufen, um regelmäßig darüber zu berichten, wie sich die psychiatrischen Hilfen und all das entwickeln. Auch das ist enorm wichtig. Denken Sie auch an den Trialog auf Augenhöhe zwischen denjenigen, die professionell helfen, den Betroffenen und Angehörigen. Diese Errungenschaft durch das Gesetz sollten wir uns nicht kleinreden lassen. Darüber ist heute kaum gesprochen worden.
Es wurde auch darüber geredet, dass wir das vorliegende Gesetz etwas anders angegangen sind als
manch anderes Gesetz. Es gab fraktionsübergreifend einen Beschluss des Landtags, Unterarbeitsgruppen zu bilden und zu einem Runden Tisch einzuladen.
Wir haben das Gesetz zusammen mit dem Sozialministerium, dem Gesundheits- und Pflegeministerium, dem Innenministerium und dem Justizministerium erarbeitet und uns in Runden Tischen in vielen Arbeitsstunden auf Eckpunkte geeinigt.
Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, in dem der Hilfeteil in seiner Art und Weise bis heute erhalten werden konnte. Aber manches war sprachlich und von den Hinweisen her gesehen für die Menschen nicht so verständlich formuliert, wie es gedacht war. Man muss auch sagen, dass manche Themenfelder – etwa die Speicherung von Daten – nicht so formuliert waren, wie es die Fachleute angeregt hatten. Bei diesen Themenfeldern haben wir bewusst Änderungen vorgenommen. Ist es denn schlecht, wenn man auf die Fachleute hört und, wie Joachim Unterländer gesagt hat, erkennt, dass der gewählte Weg vielleicht nicht der glücklichste war und man deshalb den einen oder anderen Punkt ändert, statt zu sagen, wir ziehen das knallhart durch? Es ist richtig und eine Sternstunde, wenn man das sagen kann. Wir gehen auf Aussagen der Fachleute ein und sind froh, wenn entsprechende Änderungsanträge eingebracht werden. Ich freue mich, dass diese von vielen Fraktionen unterstützt werden.
Natürlich gibt es in der Psychiatrie auch selbst- oder fremdgefährdende Menschen. Natürlich muss man hier auf den Schutz achten. Es ist nicht immer leicht, mit diesen Menschen richtig umzugehen. Auch das gehört in der Psychiatrie zur Wahrheit. Aber es gilt, möglichst frühzeitig Hilfe anzubieten, damit es nicht zu solchen Situationen kommt. Darauf zielt das Gesetz ab. Deswegen ist in diesem Gesetz der Hilfeteil enorm wichtig. Aber auch das andere muss geregelt werden, und zwar im Sinne der Betroffenen, aber auch der Allgemeinheit. Diesen Spagat hat man manchmal zu machen. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass sich die vorher beteiligten Kollegen, aber auch Frau Kollegin Kerstin Schreyer, massiv eingebracht haben, dass wir mit dem Herrn Ministerpräsidenten Markus Söder das eine oder andere verändern und auf den Weg bringen konnten.
Ich möchte nochmals klar sagen – das ist mir heute sehr wichtig –: Uns war immer daran gelegen, dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode einzubringen, damit ab 01.08.2018 in Bayern die psychisch erkrankten Menschen noch mehr Hilfe als bisher erhalten. Deswegen danke ich allen, die mitgeholfen haben.
Zum einen merken Sie an der Reaktion der Kollegen, dass die Änderungsanträge vieles enthalten, was vielleicht noch nicht ganz durchgedrungen ist.
Zum anderen kann ich Ihnen sagen, dass wir für unseren nächsten Doppelhaushalt etwas für diesen Bereich angemeldet haben, um gerade die Selbsthilfe auch finanziell stärken zu können. Von daher ist auch das quasi aufgenommen.
Zum Dritten wird die Selbsthilfe sehr prominent aufgenommen, damit deren Fachleute ihr Wissen einbringen können und am Trialog teilnehmen. Wir wollen sie einbeziehen, wenn es um den Ausbau der Psychiatrie in Bayern und der einschlägigen Hilfen geht. Das ist schon mal ein ganz großer Erfolg. Klar kann man
immer noch mehr wollen; aber lassen Sie uns doch damit erst mal anfangen. Ich freue mich, dass das schon in dieser Art und Weise möglich gewesen ist.
Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem nun schon viel über das Gesetz gesprochen wurde und sowohl Herr Kollege Helmut Radlmeier als auch Herr Kollege Dr. Vetter bereits viel Wahres gesagt haben, möchte ich mich nun auf einige Punkte beschränken. Es hat mich bei der Diskussion aber doch gereizt, das eine oder andere richtigzustellen.
Wir im Freistaat Bayern nehmen die Investitionskostenförderung für unsere Krankenhäuser sehr ernst, und zwar sowohl im Bayerischen Landtag, wenn es um die Haushaltsverhandlungen geht, als auch bei den FAG-Verhandlungen, wenn es darum geht, dass sich die Kommunen entsprechend beteiligen. Die Mittel für die Krankenhausförderung sind deshalb von rund 500 Millionen Euro auf heuer 643 Millionen Euro gestiegen. Das ist doch wirklich ein schöner Erfolg. Ich danke allen, die mitgeholfen haben.
Wenn der neue Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung auch dazu Stellung bezieht, dass er an dieser Erhöhung weiter festhalten will, ist doch auch ein guter Akzent. Er sagt, er steht zu seinen Krankenhäusern, und er steht zur Investitionskostenförderung mit dieser Erhöhung. In meinen Augen ist das kein "Es könnte weniger werden", sondern die drei Milliarden Euro – ein bisschen runden wir immer – sind ein positiver Wert und eine Zusage an die Krankenhauslandschaft für die nächsten Jahre. Ich freue mich, dass wir hier weiter in unsere Krankenhäuser investieren können.
Klar, wir haben Einplanungsrunden, nach denen manches Krankenhaus weiß, dass es erst in ein, zwei, drei Jahren drankommt; aber wir haben eben keine Wartelisten, wie andere Bundesländer sie kennen. Ich bin mit meinen Gesundheitsministerkollegen im Gespräch und weiß, dass in anderen Ländern jahrelang gewartet werden muss. Das gibt es bei uns in Bayern in der Art und Weise nicht. Bei den Einplanungsrunden kann es sein, dass man gesagt bekommt, dass man erst in zwei oder drei Jahren dran ist. Es ist aber
ein Unterschied, ob man eine ellenlange Warteliste hat oder man sich darauf einstellen kann, dass man dann und dann eingeplant ist und die Zusage hat, die Förderung in diesem Jahr auch zu erhalten. So ist die Krankenhausinvestitionsförderung in Bayern. Das hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt, und daran wollen wir festhalten.
Sie nennen zu Recht die Betriebskosten. Das treibt auch mich um, wenn viele Krankenhäuser bei uns in Bayern rote Zahlen schreiben. Das treibt alle um, die in irgendwelchen Verwaltungsgremien sitzen, die Kommunalpolitik und auch uns im Ministerium. Deswegen haben wir uns in den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag auf Bundesebene von bayerischer Seite auch so eingesetzt. Ich darf an die Abschaffung der doppelten Degression erinnern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass Tarifsteigerungen ausgeglichen werden, nicht nur hälftig. Ich würde mich freuen, wenn die SPD das nicht nur für die Pflege sehen würde, sondern auch für weitere Berufe wie die Hebammen oder Therapeuten, wenn es zu Tarifsteigerungen kommt. Dass auch dort ausgeglichen werden kann, ist nämlich unser Ansatz.
Wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf darauf hinweisen, dass wir Personalmindest- oder -untergrenzen brauchen, kann ich auch dazu auf den Koalitionsvertrag verweisen. Wir müssen bei Mindest- bzw. Untergrenzen aber ein Stück weit darauf achten, dass es für Bayern nicht weniger wird statt mehr. Als bayerische Ministerin bin ich immer unsicher, wenn etwas "bundeseinheitlich" gemacht werden soll. Ich frage mich dann, ob das für Bayern eine Nivellierung nach unten bedeutet oder ob alle sich auf unser höheres Niveau begeben wollen. Aber auch dazu gibt es Aussagen im Koalitionsvertrag, ebenso dazu, dass man bei den DRGs die Pflegekosten herausrechnen will. Das war explizit ein Vorschlag aus Bayern, nämlich des Kollegen Georg Nüßlein, der sich sehr dafür engagiert hat, dass das im Koalitionsvertrag ermöglicht wurde.
Sie merken, wir haben vieles aufgenommen. Natürlich könnte man immer noch mehr tun. In Ihrem Gesetzentwurf ist dazu auch einiges enthalten. Wir sind der Auffassung, dass er in vielen Bereichen Dinge aufgreift, die wir gar nicht hier regeln können, sondern für die der Ansprechpartner und die Gesetzgebung auf der Bundesebene sind. Deswegen ist es notwendig, Koalitionsvereinbarungen zu treffen. Das haben wir getan.
Wir machen auch auf Landesebene unsere Hausaufgaben, wenn es um die Investitionskosten geht. Unser Krankenhausplanungsausschuss, der sich aus vielen
Vertretern zusammensetzt – der Kassen, der Träger, der kommunalen Ebene etc. –, hat sehr wohl den Blick auf die unterschiedlichsten Dinge. Ich freue mich, wenn alle mithelfen, damit wir bei den Krankenhäusern weiterkommen.
Dieser Gesetzentwurf ist in unseren Augen in Teilen rechtlich bedenklich. Er wendet sich manchmal an den falschen Ansprechpartner und geht von falschen Voraussetzungen aus. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Lieber Kollege Leiner, bei dem, was Sie beschrieben haben, würde ich mir wünschen, dass die Gesundheitsregionen vor Ort das auch angehen können. Das können Sie bei sich vor Ort gerne einmal anregen. Ich glaube, dann kann man in diesen Gremien durchaus etwas voranbringen. Die Gesundheitsregionen plus müssen sich nicht nur mit Versorgung und Vorsorge befassen. Wenn es um Versorgung geht, können Sie auch auf die stationäre Versorgung schauen. Ich kann mir vorstellen, dass sich die eine oder andere Region auf den Weg macht; dann hätten wir auch das schon und bräuchten keine Modellversuche. Wir könnten das dann über Gremien laufen lassen, die bereits eingeführt sind.
Dem Gesetzentwurf können wir leider nicht zustimmen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Dialekt ist heute schon einiges, beispielsweise von Herrn Kollegen Steffen Vogel oder Frau Kollegin Ruth Müller, gesagt worden. Deshalb möchte ich mich auf ein anderes Thema konzentrieren, das den eigentlichen Sinn des Antrags der FREIEN WÄHLER aufzeigt. Das Thema wurde in meinen Augen jedoch sehr weit gefasst. Deshalb ist es schwierig, dem Antrag heute zuzustimmen. Die Frage lautet: Welches Sprachniveau brauchen wir für Pflegekräfte? – Das ist immer eine gewisse Gratwanderung. Bei der Pflege ist es enorm wichtig, dass sich die Pflegekräfte und die zu Pflegenden austauschen können und verstehen. Das ist enorm wichtig. Deshalb sind Sprachkenntnisse für diejenigen, die bei uns in der Pflege arbeiten, super wichtig. Aus diesem Grund brauchen wir auch das B2-Niveau. Gleichzeitig gibt es die Gratwanderung: Schafft es jeder, der durchaus aufgrund seiner empathischen Persönlichkeit ein guter Pfleger wäre, das hohe Sprachniveau von B2 zu erreichen? – In dieser Spannung befinden wir uns. Einige fallen vielleicht raus, die in der Pflege
gut gebraucht werden könnten. Deshalb ist es eine Gratwanderung. Das Spannungsfeld ist vorhanden. Trotzdem ist es mir wichtig, das Sprachniveau zu erhalten, damit man sich gegenseitig verständigen kann.
Formal kann ich sagen, dass Ihr Antrag in diesem Landtag nur schwer umgesetzt werden kann, weil es Bundesgesetze gibt, die dieses Sprachniveau vorschreiben. Ich denke, wir sollten uns insgesamt gemeinschaftlich darum bemühen, möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, in den Pflegeberuf zu gehen. Herr Kollege Ulrich Leiner, wir haben die letzten viereinhalb Jahre viel auf den Weg gebracht. Ich darf an unsere Kampagne "Herzwerker" erinnern, welche die Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege um 30 % gesteigert hat. Das ist ein schöner Erfolg.
Es ist wichtig, dass wir diesen Weg weitergehen. Gleichzeitig sollten wir uns dafür einsetzen, dass die Altenpflegekräfte flächendeckend nach Tarif bezahlt werden. Zum Wertschätzen gehört auch, dass uns die Menschen, die in den Pflegeberufen arbeiten, etwas wert sind. Das gilt auch für den Verdienst.
In meinen Augen ist der Antrag, der sich Gedanken über das Sprachniveau macht, richtig. Er fordert jedoch auch die Aufnahme von Dialekten und die Absenkung des B2-Niveaus. Auf der einen Seite soll das B2-Niveau abgesenkt werden, weil zu viel Grammatik verlangt wird, auf der anderen Seite wird der Dialekt draufgesetzt. Ich habe den Eindruck, dass es damit schwieriger wird, jemanden in den Beruf zu bekommen. Deswegen kann man dem Antrag heute nicht zustimmen. Wir sollten jedoch gemeinsam dafür werben, dass ausreichend Pflegekräfte in Bayern arbeiten. Das ist das gemeinsame Interesse. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Mir ist bekannt, dass immer wieder über dieses Niveau und die Frage, was abgeprüft wird, diskutiert wird. Deshalb sage ich ja, es ist ein Spannungsfeld: Was braucht man, was braucht man nicht? Gleichzeitig müssen wir vergleichbar in ganz Deutschland sein.
Diese Menschen arbeiten ja nicht nur an einem Ort in Bayern, zum Beispiel in Oberfranken oder in Schwaben, sondern werden vielleicht auch einmal ganz woanders eingesetzt. Deshalb braucht es ein gewisses gemeinsames Niveau. Die Frage ist immer: Verlangen wir zu viel oder zu wenig? Das ist die Diskussion, die wir immer führen. Ich finde das B2-Niveau gut, aber ich verstehe, dass es ein hohes Niveau ist, das nicht jeder schafft. Schade ist, dass wir deshalb einige verlieren.
Wir müssen uns deshalb darum bemühen, dass wir alle gut auf die Sprachprüfung vorbereiten. Wir können hier gemeinsam etwas dafür tun, dass das B2-Niveau bestanden werden kann, um die Betreffenden auch in der Pflege einsetzen zu können. Das muss unser Ziel sein.
Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Versorgung von Menschen in akuten psychischen Notlagen weiter verbessern und zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen beitragen. Wir regeln damit auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus neu. Meine Kollegin Kerstin Schreyer wird nachher noch einiges dazu erläutern.
Klar steht das Gesetz in einem gewissen Spannungsfeld. Das wissen wir auch. Es geht darum, dass wir den psychisch kranken Menschen möglichst gute Hilfe zukommen lassen. Wir haben an vielen Runden Tischen in vielen Arbeitssitzungen miteinander gesprochen, wie wir das weiterbringen wollen. Dieser Hilfegedanke ist mir persönlich sehr wichtig. Deswegen haben wir zur Stärkung der Hilfen ein Maßnahmenbündel geschnürt, mit dem wir die Versorgung psychisch kranker Menschen in Bayern nachhaltig verbessern wollen.
Wir wollen auch die Prävention psychischer Erkrankungen ein Stück weit stärken. Wir werten die psychiatrische Selbsthilfe weiter auf; denn ihre Vertreterinnen und Vertreter werden künftig kraft Gesetzes an Entscheidungsprozessen der psychiatrischen Versorgungsplanung angemessen beteiligt werden. Es ist komplett neu, dass wir diejenigen, die in der Selbsthilfe tätig sind, bei Entscheidungsprozessen beteiligen, wenn es um Versorgungsplanung geht. Wir tun das, damit man sich einbringen kann und die Sorgen und Nöte der Betroffenen aufgenommen werden können. Das ist bisher nicht der Fall. Das wollen wir mit dem Gesetz voranbringen.
Wir führen erstmals eine regelmäßige Psychiatrieberichterstattung in Bayern ein. Das heißt, alle drei Jahre wird darüber berichtet werden, wie es in Bayern um die psychiatrische Versorgung, um die psychosomatische und psychotherapeutische Versorgung aussieht. Damit wollen wir uns daran messen lassen, dass etwas voranschreitet und dass man sehen kann,
dass wir mit der Versorgung für Menschen in diesem Bereich weiterkommen wollen.
Ich finde es ganz besonders wichtig, und das ist in meinen Augen ein Kernstück dieses Gesetzes und wohl die größte Neuerung dabei, wenn ich das so sagen darf, dass es einen flächendeckenden Ausbau von Krisendiensten für Menschen in akuten psychischen Notlagen geben wird. Bisher war es nur in manchen Landesteilen, nämlich im Bereich Oberbayern und im Bereich Nürnberg, möglich, in einer psychischen Notsituation Hilfe zu erfahren und jemanden anrufen zu können, weil eben über die Bezirke schon einiges organisiert war. Das wollen wir flächendeckend. Es ist in meinen Augen ein Kernstück dieses Gesetzes, dass es einen flächendeckenden Krisendienst geben wird. Wir wollen, dass in Krisensituationen für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen über die Bezirke Hilfestellungen angeboten werden. Das ist in meinen Augen das ganz Wichtige an diesem Gesetz. Da sollten wir uns nicht verstecken, sondern sagen, dass es ganz wichtig ist und dass wir uns freuen, dass wir das mit den Bezirken in die Umsetzung bringen können, weil dann 24 Stunden am Tag angerufen werden kann.
Es ist auch daran gedacht, dass es eine aufsuchende Hilfe geben soll. Ähnlich wie bei einem Herzinfarkt, wenn man den Sanitäter oder Notarzt anruft, soll dann, wenn man in eine psychische Krisensituation kommt, Unterstützung geleistet und adäquat geholfen werden. In meinen Augen ist es ganz wichtig, dass wir diesen Krisendienst, der im Endausbau aus sieben Leitstellen bestehen wird, die rund um die Uhr erreichbar sind, einrichten. Da freue ich mich, dass die Kolleginnen und Kollegen zugestimmt haben, dass wir im Haushalt über die Bezirke 7,7 Millionen Euro für die Menschen in psychischen Notlagen ausgeben können. Die Krisendienste sollen mit mobilen Krisenteams ausgestattet werden, die auch aufsuchend tätig werden und sich vor Ort kümmern können.
Mir ist bewusst, dass dieses Gesetz noch eine breite Diskussion erfahren wird. Wir werden eine Expertenanhörung haben. Wir haben in diesem Bereich die Frage, wie man bei der Selbsthilfe die finanzielle Unterstützung noch weiter voranbringt. Da sind wir jederzeit gesprächsbereit, wenn in diesem Gesetz noch die eine oder andere Veränderung vorgenommen werden kann. Ich freue mich auf die breite Diskussion, die wir auch schon im Vorfeld der Gesetzgebungsarbeit, nämlich bei der Erstellung der Eckpunkte, so praktiziert haben. Es war uns immer ein Anliegen, dass wir möglichst viele einbinden. Das haben wir schon im Vorfeld getan. Ich denke, das ist ein kraftvoller Schritt, psychisch kranke Menschen in unserer Mitte besser aufzufangen, damit sie nicht gleich irgendwohin müs
sen, sondern auch zu Hause die Chance haben, eine gute Versorgung zu bekommen.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Dankeschön. Ich freue mich, dass das wichtige Thema Pflege heute auf der Tagesordnung steht. Pflege ist nämlich das, was viele, viele Menschen beschäftigt. Es beschäftigt die Menschen, die selbst pflegebedürftig sind; es betrifft die Angehörigen, und es betrifft auch diejenigen, die in der Pflege arbeiten. Es ist ein Thema, das für die Menschen wirklich immens wichtig ist. Deswegen freue ich mich, dass wir heute im Hohen Haus dieses Thema bearbeiten dürfen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Abgeordnete, ich darf Ihnen sagen: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Zum SPD-Antrag darf ich Folgendes bemerken: Gut gemeint ist das Ziel, nämlich die Situation der Pflege zu verbessern. Dieses Ziel teile ich voll und ganz mit den Antragstellern. Wir müssen uns sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene noch mehr anstrengen, wenn es um den Bereich der Pflege geht. Bei den Koalitionsverhandlungen – egal, ob bei Jamaika oder zur Großen Koalition – hat es eine große Übereinstimmung im Bereich der Pflege gegeben. Man darf wirklich sagen, dass es hier einen politischen Konsens dahin gehend gab, gemeinsam für die Pflege etwas zu erreichen.
Einige von Ihnen im Hohen Haus sind bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin dabei gewesen. Wir haben uns dort mit Überzeugungskraft dafür eingesetzt, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Alten- und Krankenpflege in den Koalitionsvertrag mit hineinschreiben zu können. Ich erinnere nur an die Sofortmaßnahmen für eine bessere Personalausstattung in der Alten- und in der Krankenpflege, ein Sofortprogramm für 8.000 Fachkräftestellen für die medizinische Behandlungspflege in der Altenpflege oder die konzertierte Aktion Pflege, für die ganz viele Maßnahmen geplant sind. Ich nenne die Weiterentwicklung verbindlicher Personalbemessungsinstrumente in der Altenpflege sowie die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhaus. Das ist es, was die Krankenhäuser benötigen. Bei den pflegesensitiven Bereichen gibt es schon den Auftrag, entsprechende Personaluntergrenzen festzulegen. Das muss auf alle bettenführenden Abteilungen ausgeweitet werden. Somit ist ganz viel im Koalitionsvertrag der Großen Koalition bereits enthalten. Deswegen wundert es mich, dass Berlin zusätzlich einen Antrag im Bundesrat nachschieben musste, womit manches nur wiederholt wurde, während gleichzeitig mit konkreten Umsetzungsvorgaben manches schon
so festzementiert wurde, dass die Luft, die es noch braucht, ein Stück weit abgeschnürt wurde.
Deswegen werden wir aus Bayern diesem Antrag nicht zustimmen können. Der Kollege Bernhard Seidenath hat schon darauf hingewiesen. Wir fassen manches bereits jetzt schon so eng, dass wir die Gefahr sehen, dass es für Bayern schlechter wird. Wenn wir immer nur einen Bundesdurchschnitt anstreben, geht verloren, dass es in Bayern schon immer ein bisschen besser ist als in den anderen Bundesländern. Deswegen haben wir bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag auch sehr darauf geachtet, dass es in Bayern nicht schlechter werden darf, sondern vielmehr besser werden muss.
Wir brauchen im Bereich der Pflege eine Verbesserung und dürfen uns nicht auf die Nivellierung irgendwelcher Einheitsmaßnahmen festlegen lassen.
Damit würde man der Pflege nicht gerecht. An dieser Stelle würde ich noch gern viel, viel Gutes über die Pflege sagen und darüber, was wir vorhaben. Die "Herzwerker"-Kampagne ist schon angesprochen worden. Ferner ist angesprochen worden, was wir über die Jahre hinweg schon erreichen konnten.
Nun bin ich heute leider stimmlich nicht ganz so gut drauf. Deshalb möchte ich an dieser Stelle schließen. Ich freue mich, wenn wir weiterhin in diesem Hohen Hause an der Pflegeproblematik arbeiten; denn wir wollen ja noch einiges erreichen mit unserer Vereinigung der Pflegenden in Bayern. Ähnliches gilt für die "Herzwerker"-Kampagne, wie auch für das, was wir vor Ort in den Pflegeheimen und in den Krankenhäusern vorantreiben wollen. Ich nenne unter anderem die Reha-Möglichkeiten für pflegende Angehörige sowie eine 100.000-Euro-Einkommensgrenze für unterhaltsverpflichtete Kinder pflegebedürftiger Eltern. Da findet sich so viel im Koalitionsvertrag. Lasst uns das alles gemeinsam umsetzen für die Menschen, die pflegebedürftig sind, und für diejenigen, die in der Pflege arbeiten und dort Großartiges leisten.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem auch lieber Kollege Leiner! Wie Sie wissen, ist es mir ein ganz großes Anliegen, dass wir eine gute, wohnortnahe Versorgung für die Menschen in Bayern haben – sowohl für die Städte und die verschiedenen Stadtteile als auch auf dem Lande. Daher ist das Ziel Ihres Antrags durchaus richtig. Da sind wir auch gar nicht weit auseinander. Die Kollegen haben es auch gerade schon beschrieben.
Aber in Ihrem Antrag schreiben Sie zu Beginn schon, dass bei uns alles gar nicht gut ist. So pauschal kann man das nicht sagen; der Kollege Baumgärtner hat das schon ausgeführt. Gleichzeitig ist es aber auch richtig: Die Realität ist, dass wir Herausforderungen haben. Das Thema beschäftigt mich seit circa zehn Jahren. Wir müssen dafür sorgen, dass wir auch in Zukunft im medizinischen und auch im pflegerischen Bereich und all den weiteren Heilberufen ausreichend Nachwuchs bekommen – völlig d’accord.
Die Frage ist nur: Wie tun wir das? – Ein Ansatzpunkt von uns ist – da bin ich der Wissenschaftsseite sehr dankbar –, dass wir mehr Studienplätze für Humanmedizin haben wollen; wir wollen sie nicht nur, sondern wir in Bayern setzen dieses Ziel auch um, und zwar mit der Medizinischen Fakultät in Augsburg. Das ist doch ein Erfolg, wenn man sieht, wie es in anderen Bundesländern aussieht. Wir freuen uns, dass Nordrhein-Westfalen im Koalitionsvertrag auch entsprechend eine medizinische Universität aufbauen möchte. Aber ich halte es für notwendig, dass wir am Anfang anfangen: Wenn wir sagen, wir brauchen
mehr Mediziner, dann müssen wir schon mal mehr ausbilden. Dann brauchen wir schon mehr Medizinstudienplätze.
Aber wir brauchen nicht nur mehr Mediziner, wir brauchen sie auch da, wo sie fehlen, nämlich im ländlichen Bereich. Deswegen ist es notwendig, hier die Akzente zu setzen. Da setzt unser Förderprogramm an. Mit diesem Förderprogramm haben wir bereits 299 Hausärzte für den ländlichen Raum gewinnen können, 299 Hausärzte!
Und nicht nur Hausärzte. Wir haben das Programm auch auf Fachärzte und Psychotherapeuten ausgedehnt, was ich für richtig erachte, weil wir die allgemeinversorgenden Fachärzte eben auch im ländlichen Bereich benötigen und brauchen. Und wir brauchen natürlich – da bin ich bei Ihnen – nicht nur die Studierenden mit der passenden Abiturnote, sondern auch die Studierenden mit den notwendigen kommunikativen, sozialen Fähigkeiten – "Masterplan Medizinstudium 2020". Ich freue mich, wenn wir diesen Masterplan in Berlin zügig weitertransportieren können und wenn das Ziel in die Umsetzung kommt und wir so für ganz viele junge Menschen eine Möglichkeit schaffen, die bei uns allen aufschlagen und sagen: Ich würde als Arzt aufs Land gehen, aber ich habe halt eine Abiturnote von 1,4. – So können auch sie ihr Ziel erreichen.
Ehrlicherweise müssen wir sagen: Wir brauchen keine Studie, um zu wissen, wie es aussieht. Die Zahlen, denen zufolge jeder dritte Hausarzt älter als 60 Jahre ist, kennen wir. Wir wissen auch, dass eine älter werdenden Gesellschaft entsprechend mehr Ärzte benötigt, weil man im Alter eben auch häufiger mal einen Arzt besuchen muss. Das ist uns allen klar. Mit unse
ren Gesundheitsregionenplus – die Regionalität wird auch in Baden-Württemberg beachtet – bekommen wir auch die regionalen Vertreter zusammen; dann können vor Ort sowohl die Kommunalpolitik als auch die Krankenhäuser als auch die ambulanten Ärzte mit den Kassen und der Kassenärztlichen Vereinigung ins Gespräch kommen.
Dort können sie dann auch Lösungen vor Ort erarbeiten. Deswegen freue ich mich darüber, dass wir in
Bayern inzwischen 37 Gesundheitsregionenplus
haben. Da wird vor Ort richtig gute Arbeit geleistet. Geben wir doch hier den Menschen vor Ort eine Chance, Lösungen zu finden. Nicht alles können wir
in München oder Berlin lösen. Manchmal ist es besser, wenn man sich vor Ort zusammensetzt. Von
daher sind unsere Gesundheitsregionenplus sicherlich ganz gut.
Für den ländlichen Raum würde ich mir ehrlicherweise auch noch wünschen, dass wir mehr als 89 Lehrkrankenhäuser haben. Diese sind nämlich häufig in den Städten, weniger auf dem Land. Das ist ein Manko für die jungen Ärzte – so lernen sie zu wenig über eine Famulatur oder ein Praktisches Jahr in den ländlichen Regionen. Insofern würde es sicherlich weiterhelfen, wenn wir mehr Lehrkrankenhäuser im ländlichen Raum hätten und wenn hier mehr kooperiert würde. Deswegen haben wir uns übrigens auch den Runden Tisch zwischen Gesundheit und Wissenschaft erlaubt. Hier wollten wir vorankommen, um schon während des Studiums fürs Land zu begeistern. Vieles aus dem Runden Tisch ist letzte Woche in das Antragspaket mit den 27 Anträgen eingeflossen. Das ist eben das, was mit viel Ideenreichtum konzipiert wurde, um in der Versorgung auf dem Land weiterzukommen. In der Zielrichtung sind wir uns einig; die Wege sehen wir ein bisschen unterschiedlich. Manches aus Ihrem Antrag ist auch schon abgeräumt. Aber ich glaube, es schadet nicht, weiter gemeinsam am Ziel zu arbeiten.
Vorweg eine Bemerkung: Egal, ob man bei der einen oder anderen Entscheidung das Heft als Selbstverwaltung oder als Politik in der Hand hätte, hieße das nicht, dass man per se gleich mehr Ärzte für das Land hätte. Das bemerke ich einfach vorweg. Allein ein Systemwechsel führt nicht sofort zu mehr Ärzten. Das muss man einfach ein Stück weit beachten.
Im Bereich der Selbstverwaltung gibt es klar definierte Aufgaben. Ich denke zum Beispiel an den Zulassungsausschuss, wobei es immer wieder einmal darum geht, ob ein Bedarf anerkannt wird oder nicht. Natürlich gibt es Beispiele, bei denen man sagt, es wäre schön gewesen, wenn da die Entscheidung vielleicht anders ausgefallen wäre. Aber es gibt eben die Kompetenz des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wir können als Politik natürlich schon die Rahmen setzen. Ich denke daran, dass wir gerade bundesgesetzlich festgelegt haben, dass die Bedarfsplanungseinheiten bei regionalen Besonderheiten geteilt werden können. Wir haben von Bayern aus zum Beispiel in die Bundesgesetzgebung eingebracht, dass die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern die Mittelbereiche der hausärztlichen Versorgung noch teilen kann. Zum Beispiel waren Stadt und Landkreis Bamberg eine Einheit, die bisher überversorgt war, wo sich kein Arzt hätte niederlassen können. Jetzt wird die Einheit geteilt, und plötzlich können sich im Landkreis wieder Ärzte niederlassen. Das heißt, die Politik hat den Rahmen dessen, was die Kassenärztliche Vereinigung tun kann, als Bundesgesetzgeber schon verändert. Aber
im Zulassungsausschuss treffen die Ärzte und die Kassen die Entscheidungen.
Nicht die Zulassungsausschüsse! Ich habe von den Bedarfsplanungseinheiten gesprochen, nicht vom Zulassungsausschuss.
Auf Bundesebene, über die Bundesgesetzgebung.
Wir haben das Gremium nach § 90a des SGB V, in dem im Moment gerade die sektorenübergreifende Zusammenarbeit als Thema auf der Tagesordnung steht und in dem das eine oder andere ge
meinsam beraten wird. Das ist sicher ein gutes Gremium, um so etwas einzuführen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir die Kollegen aus Baden-Württemberg eingeladen haben, uns bei der nächsten Tagung un
serer Gesundheitsregionenplus das dortige Projekt vorzustellen. Ich glaube, dass gerade unsere Gesund
heitsregionenplus, die es ähnlich in Baden-Württemberg gibt, eine gute Ebene sind, um das eine oder einmal zu testen.
Ich möchte jetzt einfach einmal Danke sagen und damit das Pult verlassen.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst bin ich meiner Fraktion sehr dankbar dafür, dass sie unsere und meine Arbeit unterstützt und sich Gedanken darüber macht, wie mehr Ärzte für die ländlichen Regionen Bayerns gewonnen werden können.
Das Thema treibt mich selbstverständlich um. Das Thema treibt die anderen Fraktionen auch um. Wir wollen, dass es in einem Flächenstaat wie Bayern eine ausreichende Versorgung mit Ärzten gibt. Es treibt uns um, dass die Menschen älter werden, im Alter eine verstärkte ärztliche Versorgung benötigen und häufiger einen Arzt aufsuchen müssen. Es treibt uns um, dass in Bayern jeder dritte Hausarzt über 60 Jahre alt ist. In den letzten Jahren haben wir in diesem Bereich schon einiges auf den Weg gebracht. Mit dem heutigen Antragspaket, das insgesamt 27 Anträge beinhaltet, wird noch einmal vieles unterstrichen, unterstützt und weiterentwickelt. Natürlich sind auch neue Akzente dabei. Wir gehen mutig in eine Richtung und schauen, ob nicht auch neue Akzente sinnvoll wären.
Was haben wir bereits umgesetzt? – An dieser Stelle möchte ich erwähnen, dass seit 2012 auch unser Förderprogramm dazu gehört. In den Doppelhaushalt 2017/18 haben wir wieder Mittel für das Förderprogramm eingestellt. Damit konnten wir 299 Hausärzte für den ländlichen Raum gewinnen und unterstützen. Das sind 299 Hausärzte für die Versorgung der Menschen. Darunter sind 22 Fachärzte und 50 Psychotherapeuten. Das ist schon einmal ein richtig gutes Ergebnis!
Momentan erhalten 117 Studierende ein Stipendium von uns. Sie hatten gerade nachgefragt, wie es im Moment aussieht. Bisher beträgt das Stipendium 300 Euro. Wir wollen diese Summe aber auf 600 Euro aufstocken. Das steht auch in einem der Anträge. Wir haben festgestellt, dass noch mehr Anreize gut wären. Für Studierende sind 600 Euro in der Tasche
viel Geld. Wir haben uns selbstverständlich auch überlegt, welche Konsequenzen es gibt, wenn jemand die Bedingungen nicht erfüllen kann. Wir sind nicht blauäugig in das Programm gestartet. Das gibt es ja schon. Was wir für die 300 Euro im Programm haben, wird entsprechend auf die 600 Euro ausgedehnt.
Dieses Programm ist für mich auch so wichtig, weil wir die Medizinstudenten frühzeitig dafür gewinnen müssen, sich für den ländlichen Raum zu interessieren. Ich bin sehr froh, dass sich nicht nur die Gesundheitspolitiker, sondern auch die Wissenschaftspolitiker mit dem Thema beschäftigen. Wir müssen den Medizinstudenten bereits im ersten Semester Anreize geben, um sich später in den ländlichen Regionen Bayerns für die medizinische Versorgung einzusetzen. Dafür brauchen wir die Hochschulen. Diese müssen unterstützen. Wir können diese Sache nicht erst bei den fertig ausgebildeten Ärzten über das Gesundheitsministerium umsetzen. Wir brauchen die Hochschulen. Danke, dass die gesamte Fraktion das Paket unterstützt! Ein Dank gilt auch dem Wissenschaftsministerium, das ebenfalls mit im Boot ist.
Warum ist das so wichtig? – Ende März haben wir mit den Gesundheits- und Wissenschaftsministern den "Masterplan Medizinstudium 2020" auf Bundesebene verabschiedet. Dort gibt es vieles, was in den Anträgen vertieft behandelt wird. Ich denke an die Landarztquote. Dazu darf ich Ihnen eines sagen: Wir haben jahrelang überlegt, ob die Landarztquote möglich ist. Ich bin Emmi Zeulner, einer Kollegin aus Bayern, sehr dankbar, dass sie eine verfassungsrechtliche Prüfung dieser Frage angestoßen hat. Das Bundesgesundheitsministerium ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Landarztquote verfassungsmäßig in Ordnung ist. Dann konnten wir unseren Weg beschreiten. Das ist doch gut! Ich habe an Gesundheitsministerkonferenzen teilgenommen, auf denen die Kollegen erst einmal gesagt haben: Bayern, gebt doch bitte diesen Wunsch auf! Braucht ihr das denn?
Jetzt, nachdem wir unseren Vorschlag eingebracht und umgesetzt haben, stehen die ursprünglichen Kritiker bei uns Schlange und fragen nach, wie wir es umsetzen. Die Kollegen aus anderen Ländern hätten ein solches Modell nämlich bei sich auch gern realisiert.
Wir senden den Studierenden ein Signal, indem wir ihnen die Möglichkeit eröffnen, sich für eine spätere, mindestens achtjährige Tätigkeit als Landarzt in Bayern zu verpflichten. Im Gegenzug für diese Verpflichtung gewähren wir im Vorfeld, das heißt beim Zugang zum Studium, gewisse Erleichterungen.
Ich sage Ihnen auch: Wir sind so selbstbewusst, dass wir davon ausgehen, dass es den künftigen Ärzten, wenn sie erst einmal auf dem Land in Bayern tätig sind, dort so gut gefällt, dass sie dableiben und weiterhin im Land als Arzt tätig sind. Das ist Sinn und Zweck der Landarztquote. Danke, dass wir dafür Ihre Unterstützung haben.
Ich weiß, dass die Abiturnote immer ein wichtiges Kriterium sein wird; denn auch der Zugang zum Medizinstudium muss – Sie haben es gesagt, lieber Kollege Jörg –justiziabel sein. Aber wir können schon so mutig sein und weitere Kriterien einbeziehen. So sind auch die kommunikativen bzw. sozialen Aspekte einer Arzt-Patienten-Beziehung entscheidend wichtig. Von der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus erhoffe ich mir noch etwas Rückenwind. Ich finde es gut, dass wir auf diesem Weg weitergehen können.
Die Realisierung einer weiteren Forderung ist für mich sehr wichtig: Mehr Studienplätze in der Medizin! Wir in Bayern sind schon dabei, mehr Studienplätze bereitzustellen. An der Uniklinik Augsburg werden nach dem Ausbau pro Jahr 252 Studierende Medizin studieren können. Das ist doch ein großer Erfolg!
Nordrhein-Westfalen geht diesen Weg ebenfalls. Aber wir brauchen auch die anderen Bundesländer. Es nützt doch nichts, wenn nur wir in Bayern Geld dafür ausgeben, die anderen aber nicht im Boot sind und das Vorhaben nicht unterstützen.
In Würzburg ist man gerade dabei, für die Erhöhung der Zahl der Lehrstühle für Allgemeinmedizin an den Hochschulen eine Lösung zu finden. Ich habe positive Signale vernommen, was mich sehr freut.
Was tun wir bei uns im Haus? – Wir haben neben dem Förderprogramm – darüber habe ich schon berichtet – ein Kommunalbüro eingerichtet. Viele von Ihnen nutzen die damit verbundenen Möglichkeiten bereits. Diejenigen, die beraten, unterstützen und begleiten, werden in die Gemeinden eingeladen, das heißt, sie werden vor Ort tätig.
Was tun wir noch? – Wir unterstützen Weiterbildungsverbünde. Das Dillinger Modell ist schon genannt worden; es ist beispielgebend. Es ist gut, wenn wir es weiter ausdehnen können.
Vorhin ist zu hören gewesen, es sei ja lieb und nett, dass wir so viele Ideen für weiteres Engagement hätten; allerdings stelle sich die Frage, inwiefern dies
alles haushaltsmäßig unterlegt sei. – Wir haben heute im Kabinett den Haushalt beraten und beschlossen. Ich kann Ihnen sagen, dass auch für dieses Antragspaket entsprechende Mittel eingeplant sind. Ich danke für die bisherige Unterstützung und würde mich über weitere Unterstützung aus den Fraktionen heraus freuen.
Ehrlich gesagt, ich bin immer froh, wenn Sie als Parlamentarier initiativ werden. Die CSU-Fraktion hat ein Paket mit 27 Anträgen eingebracht. Das ist doch etwas Positives! Das empfinde ich nicht als Kritik an meiner Arbeit, sondern – ganz im Gegenteil – als Unterstützung. Dafür danke ich insbesondere meinen Kollegen Bernhard Seidenath und Jürgen Baumgärtner. Lassen Sie uns daran gemeinsam weiterarbeiten.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich gilt auch für die Bayerische Staatsregierung, dass jeder Drogentote ein Toter zu viel ist und dass wir alles tun wollen, um sie zu verhindern. Deswegen ist es für uns ganz wichtig, dass wir die Sucht gar nicht erst entstehen lassen, ganz intensiv Mittel in Präventionsarbeit investieren und hier weitermachen wollen; denn es ist eine gesamtgesellschaftliche und auch politische Aufgabe, an den drei Säulen weiterzuarbeiten, die die bayerische Sucht- und Drogenpolitik ausmachen. Erstens legen wir Wert auf die Prävention und haben schon gehört, dass es unwahrscheinlich notwendig ist, hierfür zu investieren. Zweitens sind die Hilfe für die Betroffenen und deren Beratung wichtig; denn es ist klar, dass wir diejenigen, die in die Sucht geraten sind, nicht alleinlassen wollen. Übrigens ist es nicht nur für die Betroffenen selber, sondern auch für ihre Angehörigen, Familien und Freunde notwendig, ihnen Hilfe, Beratung und Unterstützung zu geben. Drittens halten wir auch klar an den Maßnahmen der repressiven Sucht- und
Drogenbekämpfung durch Polizei und Justiz fest. Das ist der Dreiklang, den wir hier in Bayern in der Sucht- und Drogenpolitik an den Tag legen und weiterverfolgen wollen.
Ich kann auch nicht sehen, dass wir, wie es heißt, grandios gescheitert sind. Natürlich ist jeder Drogentote mehr ein Anlass, dass wir uns Gedanken machen. Die Lage ist uns nicht egal, sondern wir denken darüber nach, was wir tun können.
Bei der Beschäftigung mit der Drogentodesrate müssen unterschiedliche individuelle Ursachen bedacht werden. Manchmal spielen gewisse Zufälle oder auch äußere Umstände eine Rolle. Daher wird es nicht die einfache Lösung geben, sondern wir müssen immer wieder darauf achten, welche Entwicklung gerade beginnt. Zum Beispiel hat sich bei den Legal Highs die Drogentotenzahl von 21 auf 40 etwa verdoppelt. Das ist ein Anlass, verstärkt darüber zu informieren und darauf einzugehen.
Über die Drogentodesrate, Fakten und Zahlen ist heute schon viel gesprochen worden. Dann erlauben Sie mir auch zu sagen, dass die neuen Bundesländer mit Ausnahme von Berlin traditionell eine niedrigere Rate aufweisen als die alten Bundesländer. Man kann also nicht per se sagen, Bayern liege immer vorne; das stimmt schlichtweg nicht. Außerdem ist der Bundesdurchschnitt um 9 % gestiegen; in Bayern beträgt die Steigerung 2 %. Auch eine Steigerung um 2 % ist zu viel, ganz klar; wir wollen weniger haben und nicht mehr. Aber man muss auch auf sich wirken lassen, dass es im Bundesschnitt 9 % mehr Drogentote gibt. Man sollte nicht Bayern isoliert sehen. Ich bin der Auffassung, das wäre in dem Fall nicht korrekt. Das sollte man korrekterweise in den Anträgen mit erwähnen.
Wir geben als Regierungsverantwortliche des Freistaats Bayern 7 Millionen Euro pro Jahr für Suchtprävention und Suchthilfe aus. Hier wird also viel Geld investiert.
Es gibt immer wieder Forderungen, wie jetzt von den GRÜNEN, die mit der Frage verbunden sind, wie es mit Drogenkonsumräumen aussieht. Wir haben uns im Ministerium intensiv damit auseinandergesetzt. Sie haben sich im Landtag intensiv damit auseinandergesetzt. Dazu gab es auch schon Vor-Ort-Termine des Ausschusses. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir halten die Einrichtung von Drogenkonsumräumen nach wie vor für ein falsches drogenpolitisches Signal und lehnen sie deshalb ab, wie übrigens auch die überwiegende Mehrheit der anderen Bundesländer. Wir Bayern sind nämlich nicht Exoten, die keine Drogenkonsumräume zulassen, sondern Drogenkonsumräume sind überhaupt nur in sechs Bundeslän
dern vorhanden. Sehen Sie sich die Zahl der Drogenkonsumräume weltweit an: Es gibt lediglich 100 solcher Einrichtungen. Das heißt, dieses Projekt, das vor 30 Jahren gestartet wurde, hat sich nicht durchgesetzt, weil der Erfolg nicht eingetreten ist. Sehen Sie sich auch die Verteilung der Drogenkonsumräume in Deutschland an: Es gibt zum Beispiel 5 in Hamburg und 2 in Berlin. Das sind Länder, die hinsichtlich der Häufigkeit von Drogentodesfällen je 100.000 Einwohner die höchsten Zahlen aufweisen – trotz Drogenkonsumräumen. Der nötige wissenschaftliche Zusammenhang ist einfach nicht gegeben, und deswegen lehnen wir nach wie vor Drogenkonsumräume ab.
Freilich muss man auch überlegen, was man verstärken und verbessern kann. Man muss sich auch mit dem Altersdurchschnitt befassen: Die Drogentoten hatten 2002 durchschnittlich ein Alter von 32 Jahren. 2015 waren es 38 Jahre. Die Menschen werden auch älter. Das heißt, wir müssen unsere Präventionsprogramme zum Beispiel auch an älteren Opiatabhängigen orientieren und haben da auch noch ein eigenes Projekt gestartet.
Nachdem wir gerade von den Opiatabhängigen sprechen: Mir ist es ein großes Anliegen, die Substitution zu nennen; denn, wie Bernhard Seidenath gesagt hat, sie ist für jemanden, der aus der Sucht herauskommen möchte, ein guter Weg, und mit ihm können auch Drogentote verhindert werden. Es war in letzter Zeit nicht zufriedenstellend, dass sich viele Ärzte aus der Substitution zurückgezogen haben,
weil sie auch eine Rechtsunsicherheit gespürt haben. Deswegen haben wir von Bayern aus seit 2012 über Fraktionsgrenzen hinweg dafür gekämpft, hier weiterzukommen. Auch der Bayerischen Staatsregierung war das ein ganz großes Anliegen. Es gab ja auch Petitionen, bei denen man gemerkt hat, dass Ärzte vor Ort gerne helfen wollen, aber an ihre Grenzen kommen. Deswegen war es notwendig, die Rechtsunsicherheit für die substituierenden Ärzte zu beseitigen. Dass an diesem Freitag im Bundesrat der entsprechenden Rechtsgrundlage, der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, aller Voraussicht nach zugestimmt wird, ist ein sehr gutes Signal. Das haben wir gemeinsam erreicht. Es war superwichtig, dass wir hier weitergekommen sind.
Wir werden aber auch mit den Experten des Runden Tisches Rahmenbedingungen für die Substitutionsbehandlung schaffen und in Zusammenarbeit mit der KVB ein Maßnahmenbündel auf den Weg zu bringen, um noch mehr Ärzte zu überzeugen, hier mitzuma
chen. Ich halte es für einen ganz wichtigen Hebel, dass wir, wie Sie das auch im CSU-Antrag gesehen haben, noch mehr Ärzte überzeugen können, hier mitzumachen.
Im Antrag der CSU ist auch von einem Modellprojekt mit Naloxon die Rede. Damit haben wir uns sehr intensiv auseinandergesetzt, und auch im Ausschuss wurde darüber schon intensiv diskutiert. Bisher kann Naloxon nur von Ärzten angewendet werden, und die Überlegung geht dahin, es medizinisch geschulten Laien zu ermöglichen, jemandem, der plötzlich opiatbedingt eine Atemlähmung hat, mit dem Antidot Naloxon die Chance zum Überleben zu geben. Ich bin völlig auf Ihrer Seite, dass wir hier weiterkommen wollen und dass wir ein Modellprojekt durchführen wollen, weil ich es für gut erachte, dass wir hier Todesfälle verhindern können. Dabei wollen wir in den Städten beginnen, wo die Anzahl der Drogentoten und die Anzahl der Menschen, die hier mitmachen können, am höchsten sind. Ich glaube, das macht Sinn, deswegen die Überlegung, in München und Nürnberg zu beginnen.
Wir sind dabei, unsere Drogenpolitik immer wieder den Gegebenheiten anzupassen, und werden das weiterhin tun. Ich denke nur an Crystal Meth, um dieses Stichwort zu nennen. Wir haben ein Telefon eingerichtet, an das sich Betroffene und ihre Angehörigen wenden können; denn wir haben gemerkt, dass hier ein Bedarf ist, und haben darauf reagiert. In der Oberpfalz gibt es Projekte, die sich speziell mit Crystal Meth auseinandersetzen. Es ist immer wieder wichtig, die Zahlen und Fakten genau zu analysieren und dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, sei es im präventiven Bereich oder sei es eben auch im Bereich der Behandlung. Da werden wir auch nicht locker lassen. In diesem Sinne achten wir bei unserer Drogen- und Suchtpolitik sehr darauf, was angesagt ist. Wir handeln dann aber nicht in einer plötzlichen Reaktion, sondern wollen gemeinsam weiterkommen. Einige Anträge der Opposition heute halten wir da aber nicht für zielführend.
Sie hätten mich falsch verstanden, wenn Sie meinen, ich hätte gesagt, der Bezirketag macht etwas falsch. Das habe ich ja überhaupt nicht thematisiert. Mir geht es nur um den Zusammenhang zwischen Drogenkonsumräumen und der Anzahl der Drogentoten, den Sie immer ein Stück weit herstellen. Wenn Drogenkonsumräume wirklich ein Allheilmittel wären,
müsste ein solcher Zusammenhang auch gegeben sein. Das sehen wir eben nicht. Ich habe vorhin Hamburg und Berlin genannt, wo es Drogenkonsumräume gibt und es trotzdem, auf 100.000 Einwohner bezogen, die meisten Drogentoten gibt.
Diese Zahl müsste doch abnehmen, und das sehen wir nicht. Warum sind auch nur sechs Bundesländer und nicht mehr auf den Zug mit Drogenkonsumräumen aufgesprungen, wenn das Konzept so überzeugend wäre?
Bayern ist ja nicht das einzige Bundesland, das nicht mitmacht. Schauen Sie sich auch einmal weltweit um. Dieses Konzept ist vor 30 Jahren einmal eingeführt worden. Warum hat es sich, wenn es so klasse wäre, weltweit nicht durchgesetzt? Es gibt nun einmal nur 100 rogenkonsumräume, und das sind nicht viele. Ich kann deswegen nur sagen: Mich überzeugt das nach wie vor nicht. Wir sind weiter gegen Drogenkonsumräume.
Sie haben meine Begründung gehört. Ich glaube, es bedarf keiner weiteren Argumentation.
Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kol legen! Wir haben uns über das Thema Hebammen bereits am 6. April 2017 unterhalten. Daher darf ich auf viele Ausführungen von damals verweisen.
Die Behauptung, wir hätten in den vergangenen Jah ren nichts für die Hebammen getan, kann ich auf kei nen Fall stehen lassen. Im Gegenteil, bereits in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene ist ein Passus auf genommen worden, wonach eine Verbesserung der fi nanziellen Situation der Hebammen angestrebt wird. Das Thema Haftpflichtprämien erschien uns aus bayerischer Sicht am drängendsten. Daher haben wir auch auf Bundesebene für Lösungen gearbeitet. Diese konnten wir finden. Das war ein wichtiger Schritt für die Hebammen in unserem Land.
Ich bin mir dessen bewusst, dass es sehr wichtig ist dranzubleiben. Ich habe erst heute wieder Gespräche mit Hebammen geführt, in denen mir diese Notwen digkeit noch einmal deutlich geworden ist.
Auf Selbstverwaltungsebene finden die Verhandlun gen statt; das ist schon erwähnt worden. Das Schiedsverfahren zwischen dem Spitzenverband der
Krankenkassen und dem Deutschen Hebammenver band läuft. Das Ergebnis müssen wir abwarten.
Wir vom bayerischen Gesundheitsministerium haben uns erneut an die Verhandlungsparteien gewandt, um auf das besondere System der Beleghebammen in Bayern aufmerksam zu machen. Es ist durchaus eine Besonderheit, dass bei uns in Bayern viele geburts hilfliche Abteilungen der Kliniken mit Beleghebammen und Belegärzten arbeiten. Die Sensibilität dafür muss auch auf Bundesebene geweckt werden; in den Ver handlungen ist dies zu beachten. Daher sind wir von Bayern aus noch einmal aktiv geworden. Ich möchte unterstreichen, dass es unser Ziel ist, den Hebammen hier zu helfen.
Es stellt sich auch die Frage: Was können und was wollen wir auf bayerischer Ebene – neben den Din gen, die wir auf Bundesebene angestoßen haben – noch tun?
Tatsache ist, dass die Zahl der Hebammen in den ver gangenen Jahren eher gestiegen denn gesunken ist. Wir haben immer noch einen Überhang. Kollegin Ute EilingHütig hat bereits erwähnt, wie viele junge Frau en zur Hebammenschule gehen wollen. Die Attraktivi tät des Berufes ist nach wie vor gegeben. Das ist zu begrüßen.
Allerdings sind viele Hebammen nicht mehr geburts hilflich tätig. Das mag an den Haftpflichtprämien lie gen. Das mag daran liegen, dass die Hebammen Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können, wenn sie nicht geburtshilflich tätig sind.
Die Studie dient dazu herauszufinden, welche He bammen bei uns in Bayern wo arbeiten, wie zufrieden die Familien sind und ob es in den Krankenhäusern gut funktioniert. Auf der Basis der Ergebnisse wollen wir auch in Bayern selbst reagieren. Ich halte dieses abgestimmte Vorgehen für richtig. Wir tun auch auf Bundesebene alles, was uns möglich ist, für die He bammen. Vieles ist nun einmal bundesgesetzlich ge regelt oder Gegenstand der Selbstverwaltung.
Bei den Verhandlungen, deren Ergebnis für den 19. Mai 2017 erwartet wird, sitzen wir von der politi schen Ebene nicht am Tisch, sodass wir abwarten müssen. Sobald uns die Ergebnisse der Studie vorlie gen, wissen wir, was wir konkret in Bayern tun kön nen. Die beschriebene Schrittfolge halte ich für richtig; wir werden sie einhalten.
Ich unterstütze alle Bemühungen, um den Hebammen zu helfen. Einige von ihnen sind sicherlich auch jetzt, um 23.00 Uhr, im geburtshilflichen Bereich tätig. Auch
wir im Landtag sind um diese Zeit gern gemeinsam tätig, wenn es um die Hebammen geht. Deren Arbeit ist sehr wichtig. Aber die richtige Schrittfolge ist einzu halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hebammen sind wichtig. Diese Aussage unterschreiben wir alle parteiübergreifend im Landtag. Sie sind nicht nur für das Gesundheitssystem, sondern für die gesamte Gesellschaft wichtig. Die Hebammen sind für werdende Eltern kompetente Ansprechpartner, während der Geburt, aber auch davor und danach. Sie sind wichtige Ansprechpartner während des Wochenbetts, der Stillzeit oder der Schwangerschaft. Sie beraten und betreuen mit Gefühl, ganzheitlich und sehr persönlich. Deswegen sind sie unverzichtbar für werdende Eltern und für das Kind. Die Hebammen leisten hier wirklich sehr, sehr viel. Das sage ich nicht nur als Gesundheitsministerin, sondern auch als zweifache Mutter. Diese Feststel
lung ist mir persönlich ein Anliegen. Die von den Hebammen geleistete, hochqualifizierte Arbeit wollen wir auch in Zukunft in Bayern haben. Das steht außer Frage.
Liebe Kollegin Celina, Bayern hat sich in den letzten Jahren immer wieder für die Hebammen eingesetzt. Es ist mitnichten so, dass in diesem Bereich nichts geschehen wäre. Im Gegenteil, wir haben in diesem Bereich schon sehr viel eingebracht. Nach den Zahlen zu den Hebammen gibt es in diesem Bereich keinen Mangel. Vielmehr nimmt die Anzahl der Hebammen in Bayern seit Jahren zu. Wir wissen aber nicht automatisch, ob alle Hebammen auch in der Geburtshilfe tätig sind. Manche Hebammen entscheiden sich nur für die Vorsorge oder nur für die Nachsorge oder nur für die Vor- und Nachsorge. Die Hebammen haben vielfältige Möglichkeiten, ihre Tätigkeit zu gestalten.
Grundsätzlich liegen Art und Umfang der Tätigkeit, entweder als Selbstständige oder im Angestelltenverhältnis, klinisch oder außerklinisch, im Ermessen der einzelnen Hebamme. Manche Hebammen sind als Teilzeitbeschäftigte im Angestelltenverhältnis und gleichzeitig als Selbstständige bei Hausgeburten tätig. Die Hebammen leben ganz verschiedene Modelle. Das wollen sie auch weiterhin tun. Viele selbstständige Hebammen sind auch außerklinisch in der Geburtshilfe tätig, aber wir wissen nicht, wie viele es tatsächlich sind. Deswegen ist die Hebammenstudie auf den Weg gebracht worden. Wir kennen momentan nur die Anzahl der Hebammen. Wir hören, dass da und dort noch Beleghebammen gesucht werden. Manchmal ist das Fehlen von Beleghebammen ein Grund für das Schließen einer Geburtsstation. Aber wir bekommen diese Informationen im Moment nicht wirklich zusammen. Deswegen ist es wichtig, die Daten und Fakten genauer zu kennen.
Ich danke allen, die uns bei der Studie unterstützen, wie die Hebammenverbände, die Eltern und auch die Kliniken. All diese Beteiligten wollen wir einbinden, um genaue Zahlen und Fakten für die umfassende Studie zu erhalten. Die Studie ist sehr umfangreich angelegt. Daher braucht sie ein bisschen Zeit. Im Frühjahr 2018 sollen die Ergebnisse vorliegen. Danach kann entschieden werden, was aus diesem Datenmaterial abgeleitet werden kann und was zu tun ist. Vielen Dank an alle, die daran mitwirken und uns dabei helfen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe vorhin angesprochen, dass wir schon viel getan haben. Nicht nur wir haben viel getan, sondern auch die Bundesebene. Das möchte ich einmal so sagen. Bereits im Koalitionsvertrag haben die Unionsfraktionen zusammen mit der
SPD die Bedeutung der Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe herausgestellt. Darin ist vereinbart worden, die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen zu beobachten und für eine angemessene Vergütung zu sorgen. Das ist festgeschrieben worden. Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien hat uns alle auch in diesem Hause schon intensiv beschäftigt. Dafür sind bereits viele Lösungen erarbeitet worden, und diese befinden sich in der Umsetzung. Hier erinnere ich an die Weichen, die bereits auf Bundesebene gestellt worden sind:
Am 1. Januar 2012 ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten. Demnach muss ein Anstieg der Haftpflichtprämien bei den Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden berücksichtigt werden. Hier ist der Ausgleich für die gestiegenen Haftpflichtprämien mit drin. Wir haben bereits gehört, dass die Honorare der freiberuflichen Hebammen im Januar 2013 um 13 % und im September 2015 um 5 % erhöht worden sind. Die Steigerung der Haftpflichtprämien wird vollständig ausgeglichen. Zu behaupten, dass für die Hebammen nichts getan wurde, ist schlichtweg nicht richtig.
Es ist selbstverständlich, dass wir immer noch mehr tun können und auch genauer hinschauen müssen, wo es noch Bedarf gibt. Deswegen haben wir ja auch die Studie in Auftrag gegeben. Wir wollen wissen, was der Freistaat noch tun kann. Darauf hat die Kollegin Eiling-Hütig bereits hingewiesen. Wir wollen genauer wissen, was wir noch tun können.
Aber was ist auf Bundesebene noch geschehen? – Am 1. Juli 2014 erhielten die freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen in der GKV einen Zuschlag, um die gestiegenen Prämien für die Haftpflichtversicherung abzufedern. Am 1. Juli 2015 wurde diese Übergangsregelung in einen dauerhaften Sicherstellungszuschlag übergeführt. Außerdem können Krankenkassen und Pflegekassen gegenüber den Hebammen einen Ersatzanspruch nur noch dann geltend machen, wenn Behandlungsfehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Was ist der Hintergrund? – Wir hoffen, dass eine Reduzierung der zu versichernden Schadenssumme zu einer langfristigen Stabilisierung der Versicherungsprämie führt. Diese Maßnahmen sind eingeführt worden, um das Problem der gestiegenen Haftpflichtprämien zu lösen.
In diesem Bereich ist schon viel gelungen. Es ist aber auch richtig, dass die Hebammenverbände seit Sommer 2016 mit dem GKV-Spitzenverband über die Vergütung verhandeln. Die Verhandlungen blieben bisher leider ohne Erfolg. Das ist natürlich zu bedauern. Am
liebsten würden wir beide Verhandlungsseiten wachrütteln, damit sie eine Lösung finden. Aber diese beiden Seiten verhandeln miteinander, und nicht wir als Landespolitiker, egal welcher Fraktion, sitzen mit am Verhandlungstisch. Auch sitzen keine Bundestagsfraktionen mit am Verhandlungstisch. Derzeit ist eine Schiedsstelle mit der Festsetzung der Vertragsinhalte befasst. Im Mai sollte es ein Ergebnis geben.
Ich verstehe es und finde es richtig, dass wir aus Bayern heraus ein Signal senden, wie wichtig die Beleghebammen sind. In Bayern gibt es gegenüber anderen Bundesländern überdurchschnittlich viele Beleghebammen. Die Schiedsstelle sollte sensibilisiert werden, die Beleghebammen zu berücksichtigen. Das ist entscheidend und notwendig. Der Bayerische Landtag kann dieses Signal heute mit gutem Gewissen geben. Daher ist es auch in Ordnung, in dieser Art und Weise darüber zu sprechen.
Aber wie schon gesagt: Wir sitzen nicht am Verhandlungstisch. Das hat auch die Kollegin Kathrin Sonnenholzner schon gesagt. Wir können lediglich ein Signal geben. Aber wir können keine Entscheidungen treffen.
Der Gesetzgeber hat übrigens den Vertragspartnern keinen Blankoscheck ausgestellt. Einerseits sind die Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe wichtig, andererseits bestehen berechtigte wirtschaftliche Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen. Der Bundesgesetzgeber lässt die Vertragsparteien jedoch nicht im völlig freien Raum verhandeln. Sie müssen gewisse Leitplanken beachten. Außerdem bin ich der Auffassung, dass der vorhandene Bedarf an Beleghebammen zur Sicherstellung der Geburtshilfe in Bayern auch Berücksichtigung finden muss. Ich werde im Namen des Gesundheitsministeriums beide Parteien anschreiben. Das haben wir letzte Woche im Rahmen des Gespräches mit dem Bayerischen Hebammen Landesverband vereinbart, um auf die Probleme der Beleghebammen hinzuweisen. Das sollte ins Bewusstsein beider Verhandlungspartner gerufen werden. Das werden wir von unserer Seite aus tun.
Es geht jedoch nicht nur um die Beleghebammen. Ein Grund für die vermehrten Schließungen von Geburtsstationen in Bayern mag das Fehlen der Hebammen sein. Möglicherweise sind auch nicht genug Belegärzte vorhanden. Realität ist jedoch auch, dass sich viele Familien genau überlegen, in welchem Krankenhaus sie ihr Kind zur Welt bringen. Die Familien stimmen auch mit den Füßen ab. Diese Realität muss man an dieser Stelle deutlich ansprechen. Die Gründe für die
Schließungen sind nicht nur in der mangelnden Wirtschaftlichkeit oder im Personalmangel zu finden. Viele Familien legen vermehrt Wert auf gewisse Qualifikationen und Versorgungsstrukturen eines Krankenhauses. Bayern ist jedoch ein Flächenland. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung der Geburtshilfe. Dafür werde ich mich weiter einsetzen. Die Hebammen leisten Großartiges, vor, nach und während der Geburt. In diesem Sinne wünsche ich ihnen alles Gute.
Liebe Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf für eine Vereinigung der bayerischen Pflege oder für eine Vereinigung der Pflegenden in Bayern, wie der Vorschlag der CSU-Fraktion lautet, heute zur Abstimmung gebracht wird. Das ist ein guter Tag für die Pflege. Kaum ein Gesetzentwurf im Gesundheitsbereich ist im Vorfeld so intensiv und kontrovers diskutiert worden. Ich freue mich, dass wir heute nach einer langjährigen inhaltlichen Auseinandersetzung zur Abstimmung kommen. Ich schließe mich vonseiten der Staatsregierung dem Dank der Fraktionen an die Pflegenden an. Was die Pflegenden an 365 Tagen und Nächten im Jahr leisten, ist wirklich außerordentlich. Dafür danke ich herzlich.
Dass diese wichtige Gruppe im Gesundheitswesen eine starke Interessenvertretung benötigt, darüber waren wir uns einig. Diskutiert wurde über die Ausgestaltung dieser Interessenvertretung. Wir gehen hier einen bayerischen Weg. Für mich war immer die Frage der Augenhöhe ganz wichtig. Deswegen haben wir uns ganz bewusst, so wie es auch bei den anderen Kammern ist, für die Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts entschieden. Die Ärztekammer, die Apothekerkammer sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts angelegt. Unser bayerischer Weg zur Vereinigung der Pflegenden in Bayern wird durch ein Gesetz zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts führen, nicht zu einem bloßen Verband oder einem sonstigen Zusammenschluss. Das ist eine Errungenschaft, die man nicht kleinreden darf und die wir uns auch nicht, – wenn ich das so deutlich sagen darf – von den FREIEN WÄHLERN oder von den GRÜNEN kleinreden lassen.
Unser Ziel ist, dass die Pflege eine starke Stimme bekommt. Pflegeverbände, Pflegekräfte und Politiker – wir alle waren uns einig, dass wir eine starke Berufs- und Interessenvertretung für diesen Berufsstand initiieren wollten. Es ist korrekt, dass anfangs auch eine Pflegekammer im Raum stand. Wir haben uns dann am Wunsch der Pflegekräfte orientiert. Bei der Studie, die hier mehrfach von den Kollegen Holetschek und Leiner erwähnt worden ist, dürfen wir uns nicht nur die erste Frage anschauen, Herr Kollege Leiner, bei der sich 50 % der Pflegekräfte für eine Kammer ausgesprochen haben, sondern man muss auch die folgenden Fragen berücksichtigen. Kollegin Sonnenholzner hat schon angesprochen, dass 48 % der Befragten eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft abgelehnt und sich 51 % am Mitgliedsbeitrag gestört haben. Das sind doch auch Aussagen. Deswegen drehten sich unsere Überlegungen um die Frage, wie sich im Ge
setzgebungsverfahren beides vereinen ließe: einerseits eine starke Interessenvertretung in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, andererseits die Bereitschaft des Staates, des Landtags, mit zu investieren, auf dass nicht die Pflegekräfte zur Kasse gebeten werden, sondern dass wir diese Aufgabe übernehmen. Ich finde, das ist eine gute Lösung.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, diese Wünsche haben wir ganz bewusst aufgegriffen und ein Alternativmodell erarbeitet. Lieber Kollege Leiner, ich hätte es eher als mutlos und einfallslos empfunden, einfach zu sagen, wir folgen der Blaupause einer Kammer. Wir haben auf der Suche nach dem besten Weg sehr viel Hirnschmalz eingesetzt. Sie wissen auch, dass wir uns mit den betroffenen Verbänden und Berufsgruppen zu einer Gründungskonferenz getroffen haben, auf der wir noch einmal intensiv diskutiert haben. Das ist also kein Werk, das einfach mal das Ministerium aufgesetzt hat und fertig war’s, sondern wir haben uns für den Prozess und für die Gründungskonferenz, die hervorragend gearbeitet hat, viel Zeit genommen. Ich durfte diesen Sitzungen beiwohnen, und es war mir sehr wichtig, den Input zu erhalten, damit alles in eine Gesetzesvorlage gegossen werden konnte. Natürlich gab es auch da an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche Auffassungen. Das ist richtig. Unsere Aufgabe bestand darin, einen ausgewogenen Entwurf auf den Weg zu bringen.
Das Ergebnis, das heute zur Abstimmung steht, ist in meinen Augen dieser ausgewogene Entwurf, der die verschiedensten Interessen berücksichtigt. Es ist ein schlanker Gesetzentwurf, der dennoch alle wesentlichen Regelungen enthält, um eine starke Berufs- und Interessenvertretung zu erhalten. Gleichzeitig – und das fand ich auch sehr wichtig – lässt er aber der Körperschaft genügend Freiraum, eigene Akzente zu setzen und Ideen zum Wohle der Pflegekräfte zu verwirklichen. Da gibt es noch viel Spielraum, der von den Pflegekräften auch genutzt werden soll. Die Pflegekräfte sollen eine starke Stimme erhalten und sich entsprechend vertreten fühlen.
Mir ist ganz wichtig, dafür zu werben, damit viele mitmachen; denn die Vereinigung der Pflegenden in Bayern lebt davon, dass möglichst viele teilnehmen. Ich kann nur sagen, dass ich ein Interesse daran habe und nicht davor zurückscheue, wenn manchmal an etwas gerüttelt oder Kritik geübt wird. Im Gegenteil: Die Pflegenden in Bayern sollen stark werden und bei den Gesetzgebungsverfahren und bei den verschiedensten Anliegen gehört werden. Das ist doch gar keine Frage. Es kommt auch ganz entscheidend da
rauf an, wie wir mit dieser Interessenvertretung umgehen und wie die Interessenvertretung der Pflegenden in Bayern selber auftritt. Ich traue den Pflegekräften zu, dass sie stark auftreten werden und ich sie dazu nicht verpflichten muss. Ich bin der Auffassung, sie können sehr gut auftreten, und hoffe, dass sie diese Chance auch nutzen.
Ich bin mir bewusst, dass es einige Kritik gab. Sie wissen, immer wieder sind bestimmte Suggestionen im Raum gewesen. Ich darf vielleicht sagen, dass ich bei der ganzen Diskussion etwas schade fand, dass man immer suggeriert hat, eine Kammer, auch eine klassische Kammer, könne bestimmte, ihr zugedachte Aufgaben de facto gar nicht erfüllen. Ich weiß, dass den Vertretern der Pflegeverbände durchaus bekannt ist, dass die Organisation in einer Kammer nicht unmittelbar für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen sorgen kann. Dies wurde aber immer wieder suggeriert. Ich möchte hier aber noch einmal klarstellen, dass auch andere Kammern nur für gewisse Bereiche zuständig sind und nicht bei den Lohnverhandlungen mit am Tisch sitzen.
Immer wieder gab auch der Beirat Anlass für Kritik. Kollege Holetschek hat hier, wenn ich das so sagen darf, bereits einiges abgeräumt und erklärt und Fehlinformationen berichtigt. Der Beirat ist ein beratendes Gremium, in dem genauso viele Pflegekräfte wie Vertreter der Pflegeeinrichtungen oder der Arbeitgeberverbände sitzen werden. Er ist kein Organ der Körperschaft und kann deshalb keine bindenden Entscheidungen gegen den Willen der Pflegevereinigung treffen. Lesen Sie das noch einmal genau im Gesetz nach. Außerdem ist es natürlich so, dass der Beirat einen Vorsitz bekommt. Wir stellen uns hier eine unabhängige, anerkannte Persönlichkeit vor. Das wird aber kein Vertreter der Staatsregierung sein. Da wird nicht ein Ministeriumsvertreter hingeschickt. Das ist, obwohl es heute mehrfach so erwähnt wurde, schlichtweg nicht richtig. Ich möchte das hier ausräumen. Der Beirat ist ein innovatives Instrument, von dem ich mir erhoffe, dass er vieles, was diskutiert wird, schon intern lösen kann, sodass man hinterher nicht wieder unterschiedliche Beschlüsse unterschiedlicher Organisationen mühsam zusammenführen muss. Der Beirat kann vieles vielleicht schon gemeinsam besprechen und intern auch schon Lösungen erarbeiten. Es geht nicht darum, irgendwelche Rechte der Pflegekräfte zu bestreiten oder um Fremdbestimmung. Das ist nicht vorgesehen. Das wäre falsch. Das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.
Ich darf nochmal erwähnen, was jetzt auf uns zukommt. Wie geht es weiter? – Wenn das Gesetz heute beschlossen wird, wird es am 1. Mai in Kraft treten. Damit beginnt dann die eigentliche Gründungs
phase der Pflegendenvereinigung. Wir werden einen Gründungsausschuss bestellen, zu dessen Zusammensetzung die Verbände Vorschläge machen können. Der Gründungsausschuss wird einen vorläufigen Vorstand wählen und eine vorläufige Satzung aufstellen und beschließen. Nach spätestens einem Jahr wird vom Gründungsausschuss die erste reguläre Mitgliederversammlung der neuen Körperschaft einberufen werden. Sie merken, auch hier gibt es viele Mitwirkungsmöglichkeiten. Dies führt in die Selbstständigkeit.
Deswegen kann ich nur noch einmal appellieren, dass möglichst viele Pflegekräfte die Chance zum Mitmachen und zum Mitgestalten nutzen. Wir haben heute die Chance, ein wichtiges Kapitel der bayerischen Gesundheits- und Pflegepolitik aufzuschlagen. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Pflegenden in Bayern. Sie bekommen hiermit etwas, was sie in Bayern noch nie hatten: eine Interessenvertretung. Viele andere Bundesländer gehen nicht diesen bayerischen Weg und sagen nicht: Wir geben dieser wichtigen Gruppe im Gesundheitswesen in dieser Art und Weise Gelegenheit mitzuwirken. Mein Dank gilt allen, die das mit unterstützen. Ich hoffe, dass wir dieses Zeichen der Wertschätzung der Pflegekräfte, die sehr viel leisten, ganz deutlich setzen können. Lassen Sie uns heute, ähnlich wie wir es vorher schon bei den Hebammen getan haben, aus dem Bayerischen Landtag ein kraftvolles Signal für die Pflegenden in Bayern senden. In diesem Sinne alles Gute! Ich freue mich auf Unterstützung bei diesem Gesetzentwurf.
Die Augenhöhe wird schon in der Rechtsform dargelegt. Das ist dieselbe Rechtsform, wie sie eine Ärztekammer und eine Apothekerkammer hat, nämlich die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das ist nicht irgendein loser Verband. Das ist die Chance, dass die Pflegekräfte eine Interessenvertretung in der Rechtsform wie die anderer Kammern bekommen, aber ohne dazu Pflichtbeiträge zahlen zu müssen. Das ist doch eine Chance, die ergriffen werden sollte. Es kommt auch ein Stück weit auf die Pflegekräfte selbst an, diese Interessenvertretung mit Inhalten und Mitgliedern zu füllen. Man muss doch nicht alles staatlich verordnen, um sagen zu können, nur so ist es gut; sondern hier haben die Pflegekräfte selber die Chance, mitzumachen und mitzugestalten. Das geschieht nicht dadurch, dass der Staat sagt, man muss Mitglied werden. Dann wäre man als Pflichtmitglied dabei.
Hier hat man die Chance, wirklich mitmachen zu können. Ich sehe das als große Chance. Auch ich habe mit vielen Pflegekräften gesprochen. Sie sind zum Teil gar nicht gut informiert. Die Verbandsvertreter sind ein bisschen besser informiert, aber manche einfache Pflegekraft ist gar nicht informiert, was es so gibt. Auch das müssen wir noch ein Stück weit verbessern, um die Mitwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Deswegen glaube ich, dass die Pflegekräfte eine gute Chance haben, die sie in meinen Augen vielfach nutzen werden. Die Pflegekräfte müssen sich nicht kleiner reden, als sie sind. Sie leisten enorm viel. Treten Sie doch entsprechend selbstbewusst auf, machen Sie mit und gestalten Sie die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit! Dann ist heute durch dieses Haus wirklich ein guter Tag für die Pflege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Bayerische Krebsregistergesetz, und ich kann Ihnen eines sagen: Ein Gesetz ist die Grundlage, dann kommt die Verordnung. Das ist der übliche Weg.
Schauen Sie sich im Gesetz einmal die Begründung an. In unserem Gesetzentwurf steht unwahrscheinlich viel schon in der Begründung. Wenn man das zusammenführt, dann weiß man, wohin wir wollen, was wir vorhaben. Ich empfehle deshalb, das Gesetz und die Begründung zu lesen. Das ist die Grundlage, auf der dann die Verordnung erarbeitet wird. Wie schon gesagt, das ist der gängige Weg.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, obwohl bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Krebs in den letzten Jahren und Jahrzehnten Fortschritte erzielt wurden, wird nach wie vor jeder vierte Todesfall durch eine Krebserkrankung verursacht. Jeder Zweite wird in seinem Leben mit der Diagnose Krebs konfrontiert. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir beim Thema Krebs weiterkommen. Deshalb brauchen wir eine gute Datengrundlage, damit wir nicht nur wissen, wo welche Krankheit mit welcher Häufigkeit auftritt, sondern auch die Zusatzinformation haben, wie welche Behandlung funktioniert, welches Ergebnis die Behandlung hat, um dann im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzukommen. In meinen Augen ist das sehr wichtig. Es gibt Hoffnung, dass bei der Bekämpfung des Krebses und in der Prävention große Fortschritte erzielt werden.
Wir wollen die onkologische Versorgung aber weiter verbessern. Wir wollen den Menschen die Ängste nehmen. Es ist eine emotional schwierige Situation, wenn man die Diagnose Krebs bekommt. Das zieht einem erst einmal die Füße weg. Deshalb muss der Patient den Arzt fragen: Was heißt das für mich? Welche Therapie ist die richtige? – Dann muss der Arzt auch Antwort darauf geben, und zwar aufgrund einer
soliden Datenbasis. Deshalb gibt es den Nationalen Krebsplan, der der Krebsregistrierung eine besondere Bedeutung beimisst. Der Bundesgesetzgeber hat dafür das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz erlassen. Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung setzt dieses Bundesgesetz nun in Landesrecht um. Wir haben hier also schon einiges, was eine Grundlage darstellt.
Deshalb brauchen wir ein Landesrecht, um die richtigen Voraussetzungen zu haben. Die Krebsregistrierung ist nämlich auch mit einer Finanzierung verbunden. Wir haben Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenkassen zu erfüllen, damit wir eine sichere Finanzierungsgrundlage haben. Hier geht es immerhin um 90 % der Finanzierung. Deshalb müssen wir hier sehr klar und deutlich sein, damit wir das Geld bekommen, das wir für die Registrierung in Bayern auch benötigen.
Es ist richtig, was die Kollegen schon gesagt haben: Hier in Bayern können wir, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, auf etablierte Strukturen zurückgreifen. Wir haben bereits seit 1998 eine bevölkerungsbezogene Registrierung stufenweise aufgebaut. Es gibt sechs regionale Krebsregister. Ich möchte, dass diese in der Fläche auch weiter erhalten bleiben. Es steht im Gesetzentwurf auch drin, dass wir sie erhalten möchten. Wir wollen in der Fläche Regionalität, wir wollen die Nähe zu den Patienten und Patientinnen, zu den Ärzten und Ärztinnen. Das soll doch erhalten bleiben.
Wir brauchen aber auch eine Struktur, die die Daten zentral sammelt. Jetzt kommen wir zu der Frage, die hier im Raum stand: Wie machen wir das? – Das haben wir uns auch überlegt. Hier stand der Vorwurf im Raum, warum wir das nicht über die Bayerische Landesärztekammer machen. Wir haben sie gefragt, sie wollten die Sammelstelle aber nicht übernehmen. Dann haben wir uns überlegt, dafür die KVB zu engagieren, und haben mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft gesprochen. Es war aber nicht möglich, dass sie die zentrale Stelle einrichten. Wir haben überlegt, wie es wäre, wenn eine private Institution die Aufgabe übernimmt. Dann wäre es aber um einiges teurer geworden. Meine Aufgabe ist es aber, dafür zu sorgen, dass das Geld, das wir bekommen, effektiv eingesetzt wird. Deswegen greifen wir jetzt auf eine Struktur zurück, die schon vorhanden ist, und zwar auf unser Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Dort richten wir die zentrale Stelle ein, die die Daten sammelt. Das ist eben auch sinnvoll und vernünftig. Deswegen machen wir heute dem
Landtag den Vorschlag, das LGL zur zentralen Stelle der Krebsregistrierung zu machen.
Wir wollen eine tragfähige und zukunftsorientierte Struktur. Das Konzept hat eben Vorteile, davon nenne ich nur drei:
Es knüpft an bestehende Strukturen an, vermeidet Doppelstrukturen und nützt Synergieeffekte. Wir wollen zwar die Krebsregistrierung auf das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit konzentrieren, wir brauchen aber weiterhin das Expertenwissen der bisherigen Klinikregister. Ich selber habe dafür gekämpft, dass das Bayreuther Krebsregister in die Finanzierung aufgenommen worden ist. Da werde ich doch nicht dafür sorgen, dass es diese regionalen Krebsregister nicht mehr gibt! Ich will, dass sie weiter vor Ort arbeiten. Wenn die Daten der verschiedenen regionalen Zentren aber vergleichbar sein sollen, brauchen wir eine gemeinsame Sammelstelle. Es gibt eine räumlich, technisch und organisatorisch unabhängige Vertrauensstelle. Diese ist die einzige der beteiligten Stellen, die die Identitätsdaten speichert. Im Sinne des Datenschutzes dürfen die Identitätsdaten nicht überall gespeichert werden.
Die bestehenden Tumorregister sind in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden. Wir haben mehrmals mit Verbänden gesprochen. Ich selbst habe mit einigen Vertretern gesprochen. Es ist richtig, wir gehen mit sensiblen Daten um. Gesundheitsdaten sind immer sehr sensible Daten. Deswegen ist der Datenschutz auch so wichtig. Ich selbst habe auch mit dem Datenschutzbeauftragten über dieses Gesetz gesprochen. Selbstverständlich hat der Datenschutzbeauftragte gewisse Maximalforderungen und Maximalvorstellungen. Manche dieser Forderungen konnten erfüllt werden, manche auch noch mit den Änderungsanträgen der CSU-Fraktion. Wir haben bei diesen komplexen datenschutzrechtlichen Regelungen, die nötig sind, viele Absprachen getroffen. Allein mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz gab es drei Treffen. Die Mitarbeiter haben vielfach miteinander gesprochen. Viele persönliche Gespräche wurden geführt, um Detailfragen zu klären. Wir waren in einem sehr intensiven Austausch. Allein die Vertrauensstelle darf dauerhaft Identitätsdaten speichern. Wenn wir von Datensparsamkeit reden, ist dieses Verfahren richtig.
Überlegen Sie sich einmal, wie es jetzt ist: Jetzt werden zum Teil ganze Arztbriefe weitergeschickt. Da geht es nicht nur um eine einzelne Diagnose, eine einzelne Therapie. Ich möchte wissen, was der Datenschutzbeauftragte dazu sagt. – Dass wir hier eine
Veränderung vorgenommen haben, ist doch sicherlich richtig.
Sie haben gesagt, dass zum Datenschutz im Gesetz nichts geregelt sei. Das Widerspruchsrecht ist geregelt. Wir brauchen auch möglichst vollständige Daten. Damit komme ich zu der Frage, wie wir mit den Daten umgehen. Deswegen ist das Widerspruchsrecht auch beschränkt auf die Speicherung der Identitätsdaten, um die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten nicht zu gefährden. Die Daten brauchen wir, wenn wir von Versorgungsqualität sprechen. Wir wollen uns gerne evaluieren lassen, damit wir zeigen können, dass wir auch bereit sind, bessere Vorschläge zu übernehmen. Deshalb werden wir das Gesetz nach zwei Jahren auf den Prüfstand stellen. Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Gerade bei seltenen Krebserkrankungen ist es wichtig, dass wir vollständige und vollzählige Daten haben. Nur dann sind die Datenqualität und die Finanzierung auf Dauer gesichert.
Warum brauchen wir eine Meldepflicht? – 96 % der Erkrankungen haben wir bisher gemeldet. Deswegen könnten wir jetzt sagen: Wir lehnen uns zurück, es klappt doch. Außer in Hessen gibt es in allen anderen Bundesländern auch Meldepflichten. Nicht nur wir in Bayern sind auf diese Idee gekommen. Wir wollen den Ärzten auch signalisieren, wie wichtig es ist, diese Daten zu melden. Wenn die Ärzte es so wie bisher machen, dann klappt es auch. Ich glaube, es besteht mehr Angst, als in Wirklichkeit sein müsste. Die Registrierung soll möglichst so wie bisher weiterlaufen, allerdings mit einer zentralen Stelle.
Mit den Änderungsanträgen der CSU-Fraktion haben wichtige Aspekte im Gesetz Aufnahme gefunden. Ich denke nur an die Entwicklung des landesweiten Konzepts zur Qualitätssicherung, an den Datenschutz oder an die Evaluation des Meldeverfahrens. Alles das wurde jetzt im Gesetz verankert, weil es notwendig war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben das Gesetz einfach abgelehnt. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben an den Beratungen und Anhörungen im Ausschuss teilgenommen. Sie sind dort aber gar nicht gefragt worden. Sie konnten gar nicht Stellung beziehen. Wenn Sie Fragen gestellt hätten, hätte das eine oder andere noch geklärt werden können. Vielleicht wäre es dann auch möglich gewesen, das eine oder andere noch mit aufzunehmen. Ein Gesetz nur abzulehnen, ohne wesentliche Verbesserungsvorschläge zu machen, finde ich doch etwas wenig. Wie schon gesagt, es gibt die Möglichkeit der Änderungsanträge. Die CSU-Fraktion hat da und dort, wo sie es
für notwendig erachtete, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Opposition hätte es jederzeit auch tun können.
In unseren Augen ist der Gesetzentwurf ausgewogen. Er enthält die wesentlichen Aspekte, die in einem Gesetz zu regeln sind. Die innerorganisatorische Umsetzung muss jetzt erst fruchten. Ich habe ein Interesse daran, dass die Krebsregistrierung funktioniert. Ich habe auch ganz persönlich ein Interesse daran, dass die regionalen Zentren vor Ort ihre Arbeit weiter machen können. Wir brauchen aber eine Zentrale, wenn wir Datenqualität für die Krebspatienten und -patientinnen haben wollen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Wir wollen vorankommen, um den Krebs noch besser besiegen zu können.
Wie schon gesagt: Wir haben uns immer wieder mit der Ärztekammer ausgetauscht. Dabei ist auch das Krebsregister zur Debatte gestanden. Wenn es in der Antwort auf Ihre Frage heißt, dass das Thema nie konkret angefragt wurde, dann ist das korrekt. Es gibt von meiner Seite kein ministerielles Schreiben, in dem hochoffiziell angefragt wird. Wir haben aber wahrgenommen, dass die Ärztekammer die Sache personell nicht "handlen" und nicht schultern kann. Das haben Sie selber ja auch geschildert. Deshalb haben wir uns sehr wohl darüber Gedanken gemacht, wo wir das Krebsregister ansiedeln. Selbstverständlich haben wir darüber sehr ernsthaft mit der Ärztekammer gesprochen. Aber wie schon gesagt: Es ist richtig, dass es von meiner Seite kein Ministerschreiben gegeben hat. Jedoch ist man auf Mitarbeiterebene im Gespräch darüber gewesen.
Mir ist das so geschildert worden. Ich kann Ihnen aber gerne bilateral nähere Informationen geben. Das wurde mir aber so geschildert. Deshalb habe ich das vorhin so formuliert. Wir konzentrieren uns im Moment nur auf wenige Daten. Teilweise ist es im Vorfeld durchaus um mehr gegangen. Aber ich kann Ihnen gerne bilateral noch genauere Informationen dazu geben.
Kollege Leiner, der entscheidende Punkt für die Vergleichbarkeit der Daten ist, eine zentrale Stelle einzurichten, die sich darum kümmert. Ist Ihnen beispielsweise bewusst, dass wir im Moment die klinischen Daten für das Jahr 2014 noch nicht vollständig erfasst haben? Bei solchen Dingen erhoffen wir durch eine etwas zentralere, koordinierende Struktur Verbesserungen. Sie wissen aber auch, dass ich darauf
Wert lege, dass die Strukturen vor Ort erhalten bleiben können. Diese müssen die Daten lediglich an eine Zentrale melden, damit es eine bessere Koordinierung und bessere Abstimmungen gibt. Damit lassen sich die Daten auch besser vergleichen. Das ist wichtig, wenn ich noch mehr Informationen erhalten will. Ich möchte nicht nur wissen, wo welcher Krebs auftaucht. Ich möchte auch vergleichen können, wie welche Behandlung wirkt. Ich hoffe, dass jeder an der Vergleichbarkeit der Daten interessiert ist. Daraus können auch Ergebnisse gewonnen werden.
Zum Datenschutz sei Folgendes gesagt: Das Gesetz beinhaltet das Widerspruchsrecht. Das ist in meinen Augen bereits ein sehr wichtiges Recht des Patienten. Es ist nicht so, dass im Gesetz gar nichts geregelt ist. Mehr wird dann in der weiterführenden Verordnung geregelt. Aber das Gesetz beinhaltet sehr wohl auch schon Regelungen. Wir sind hinsichtlich der Verordnung mit dem Datenschutzbeauftragten im Gespräch. Er braucht jedoch ein Gesetz als Grundlage, um die Verordnung konkreter angehen zu können. Deswegen brauchen wir heute den Beschluss.
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst richte ich ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die an dem Haushalt mitgewirkt haben. Ich bedanke mich beim Haushaltsausschuss mit Vorsitzendem Peter Winter, bei Herrn Harald Kühn und allen weiteren, die sich engagiert an der Debatte beteiligt haben. Mein Dank gilt dem eigenen Ausschuss mit der Vorsitzenden Kathrin Sonnenholzner und ihrer Stellvertretung Bernhard Seidenath, Klaus Holetschek sowie meinem Patienten- und Pflegebeauftragten. Ich danke auch allen, die unsere Arbeit immer konstruktiv und kritisch begleiten. An Sie richte ich auch ein herzliches Dankeschön.
Herr Kollege Leiner, ehrlich gesagt, Traurigkeit passt nicht zu mir. Das kann ich Ihnen sagen. Überdenken Sie Ihre Aussage über das Trauerspiel noch einmal. Dazu haben Sie im Rahmen einer Zwischenbemerkung die Chance, wenn Sie das möchten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sieht es in Bayern aus? – Mir ist wichtig, dass wir für die Menschen, für die Patientinnen und Patienten in Bayern da sind. Wie ist die Versorgung? – Schauen wir uns einmal die Krankenhauslandschaft in Bayern an. Mit den Kommunen zusammen geben wir über 500 Millionen Euro für die Krankenhäuser aus. Diesmal haben wir ein Plus von 3,4 Millionen Euro. Nennen Sie mir ein Bundesland, in dem es keinen Antragstau gibt wie bei uns! Wir haben in der Krankenhausförderung keinen Antragstau. Das ist eine großartige Leistung.
Der ländliche Raum wurde mehrmals angesprochen. Wir investieren auch und gerade in die Krankenhäuser im ländlichen Raum. Von den aktuell 127 Maßnahmen werden 82 Maßnahmen im ländlichen Raum umgesetzt. Dorthin fließt auch zur Unterstützung der Krankenhäuser viel Geld.
Wie sieht es in der ambulanten Versorgung aus? – Selbstverständlich stehen wir vor Herausforderungen, die von mir auch immer benannt werden. Jeder dritte Hausarzt ist über 60 Jahre alt. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass das Berufsbild des Allgemeinmediziners gerade auf dem Land attraktiv für die jungen Mediziner ist, damit sie sich dafür entscheiden. Wir tun aber auch einiges dafür, indem wir ein Förderprogramm aufgelegt haben. Mit diesem Förderprogramm werden die Niederlassungen der Kolleginnen und Kollegen unterstützt. Gestern konnte ich den 300. Förderbescheid des Förderprogramms übergeben. Wir konnten 249 Hausärzte bei der Niederlassung im ländlichen Raum unterstützen. Hier merkt man, dass ein Bedarf da ist, der anerkannt und angenommen wird.
Mit unserem Förderprogramm unterstützen wir jedoch nicht nur die Niederlassung, sondern auch innovative Versorgungskonzepte. Die Kollegen haben es bereits angesprochen. Wir wollen schauen, welche Möglichkeiten es gibt und was wir den Leuten, die sich dort als Ärzte niederlassen wollen, anbieten können. Für 117 Studierende im Fach Medizin in ganz Bayern gibt es ein Stipendium mit 300 Euro. Das ist auch sinnvoll. Wir müssen schon im Studium ansetzen, um bei den Leuten das Interesse fürs Land zu wecken. Das tun wir mit diesem Stipendium. 117 Studierende haben wir bereits. Es können gerne noch mehr werden. Diese Leute können sich dann im ländlichen Raum niederlassen oder dort in einer Klinik arbeiten.
Ich bin froh, dass auch das Wissenschaftsministerium und die Kolleginnen und Kollegen des Wissenschaftsausschusses das Thema Landarztquote angehen. Wir müssen den Leuten bereits im Studium deutlich machen, dass wir Ärzte brauchen, die sich auf dem Land niederlassen. Eine Landarztquote kann dazu beitragen, dem einen oder anderen die Möglichkeit des Studiums überhaupt erst zu bieten. Deshalb möchte Bayern die Landarztquote voranbringen, auch wenn der Bund bei diesem Thema zögerlich ist. Dann machen wir es eben in Bayern!
Herr Kollege Aiwanger hat vor zwei Tagen das Thema Geburtsversorgung in Bayern angerissen. Die Geburtsversorgung liegt mir ganz besonders am Herzen. Sie ist aber nicht allein eine Problematik der Hebammen, sondern das Problem entsteht aus einem Ursachenmix. Wir haben bereits einige Probleme erkannt und entsprechend gegengesteuert. Wir haben uns schon im Jahr 2014 auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass Vergütungszuschläge für die Hebammen
eingeführt werden. Außerdem haben wir uns für einen Ausgleich für die Prämienerhöhung der Haftpflichtversicherung eingesetzt. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Kranken- und Pflegekassen für den Fall, dass sie Ersatzansprüche haben, auf diese Ansprüche verzichten. Diese Maßnahmen beginnen jetzt langsam zu wirken. Diese Wirkungen können nicht von einem Tag auf den anderen eintreten. In der Zwischenzeit wurde auch noch ein Schlichtungsverfahren mit allem, was dazugehört, durchgeführt. Wir haben aber auf Bundesebene einiges angestoßen.