Protokoll der Sitzung vom 13.10.2016

Wir FREIE WÄHLER stehen – das sage ich immer wieder – für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern, auch im Bayerischen Wald, Frau Ministerin. Für eine Frau ist es vor der Geburt wichtig, ihre Hebamme und ihr Krankenhaus mit einer Geburtshilfeabteilung in angemessener Nähe zu haben, unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder auf dem Land wohnt. Aus diesem Grund fordern wir die Bayerische Staatsregierung mit unserem Dringlichkeitsantrag erneut auf, etwas für unsere Hebammen zu tun. Wir fordern

Sie auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass die finanziellen Anreize für Hebammen angepasst werden.

Neben der Krankenhausversorgung möchte ich aber auch die Hebammenhilfe vor, während und nach der Geburt ansprechen. Dass sich immer mehr Hebammen aus der Geburtshilfe zurückziehen, ist für junge Familien irgendwann einmal fatal. Neben der klassischen Geburtsvorbereitung kommt den Hebammen auch bei der Nachsorge eine ganz entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere auch bei der frühzeitigen Entlassung junger Mütter aus dem Krankenhaus nach der Geburt. Dabei spielen die Vergütungsanreize aufgrund der DRG sicher auch eine Rolle. Es ist einfach erschreckend, wenn schwangere Frauen keine Hebammen mehr finden, die sie betreuen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch dazu findet sich auf den Internetseiten des Deutschen Hebammenverbandes eine sehr aufschlussreiche, täglich aktualisierte Karte der Unterversorgung. Auch in Bayern finden Sie etliche rote Flecken. Schauen Sie einmal für Ihren Stimmkreis nach, wie viele Mütter sich auf dieser Seite heute, gestern oder in dieser Woche eingetragen haben.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Kolleginnen und Kollegen, noch einmal die Frage an die rechte Seite des Plenums: Kann man von einem Familienland sprechen, wenn bereits der Start ins Familienleben für viele Paare derart erschwert wird? Wir FREIE WÄHLER sagen dazu ganz klar: Nein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Die Hebammenversorgung muss flächendeckend sichergestellt werden. Aus diesem Grund fordern wir von der Bayerischen Staatsregierung ein umfassendes Soforthilfeprogramm. Neben der finanziellen Hilfe für Krankenhäuser mit kleineren Geburtshilfeabteilungen müssen wirksame finanzielle Anreize gesetzt werden, um freiberufliche Hebammen für die Niederlassung in ländlichen Gebieten zu gewinnen. Dazu muss sich Bayern auf Bundesebene stärker dafür einsetzen, dass die finanzielle Entlastung der Hebammen endlich weiter vorangebracht wird. Der vereinbarte Sicherstellungszuschlag hat lediglich zu einer kurzfristigen Erleichterung geführt. Die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen steigen weiterhin an. Seit Juli 2016 liegen sie bei 6.843 Euro. Mittel- und langfristig kann diese Entwicklung nicht durch Sicherstellungszuschläge und Regressbegrenzungen aufgehalten werden. Hinzu kommt, dass sich die Beantragung des Sicherstellungszuschlags sehr bürokratisch gestaltet, wie mir Hebammen sagen, sodass sie heute noch nicht wissen, was sie in einem halben oder einem Jahr bekommen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geburtshilfe ist eine gesamtgesellschaftlich bedeutende Aufgabe. Aus diesem Grund schlagen wir für eine nachhaltige Lösung des Finanzierungsproblems einen Haftungsfreistellungsfonds vor, und das ist für uns der richtige Weg. Mit diesem Fonds können für Hebammen Haftungshöchstsummen festgeschrieben werden, die für die Versicherungen ein überschaubares Risiko bieten und damit zu einem dauerhaften Sinken der Beiträge führen. Der Haftungsfreistellungsfonds, den wir FREIE WÄHLER zum wiederholten Male fordern, wäre eine nachhaltige Lösung, die die Geburtshilfe langfristig wieder versicherungsfähig macht. Schnellschüsse, wie sie bisher aus Berlin gekommen sind, sind keine echte Alternative.

Jetzt zum Antrag der CSU. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wollen wieder einmal nur eine Studie, während wir FREIE WÄHLER konkrete Handlungsoptionen aufzeigen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Der Antrag der CSU ist auch inhaltlich falsch. Ich versuche es einmal zu erklären, Herr Kollege. Der Haftungsfreistellungsfonds bedeutet keine Abkehr von der verschuldensunabhängigen Haftung. Weiterhin sollen individuelle und fallbezogene Haftungshöchstsummen gelten, ab denen der Fonds eintritt. Vielleicht beschäftigen Sie sich einfach einmal mit dieser Idee, bevor Sie sie wieder rundum ablehnen. Darum würde ich Sie bitten. Kolleginnen und Kollegen, entscheiden Sie sich heute für junge Familien, für junge Frauen, für die Rettung der Geburtshilfe und für eine flächendeckende Hebammenversorgung. Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Dr. Vetter. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Eiling-Hütig. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen hat uns das Landesamt für Statistik mit besonders erfreulichen Zahlen bedacht. In Bayern ist die Zahl der lebend geborenen Babys im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um stolze 3,8 % auf rund 118.200 gestiegen. Damit hat die Geburtenzahl in Bayern einen neuen Höchststand seit der Jahrtausendwende erreicht. Niemand in diesem Hohen Haus zweifelt daran, dass der Anstieg der Geburten damit zu tun hat, dass sich Familien in Bayern wohlfühlen und sehr viel für Familie und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan wird. Dies wird erreicht durch den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuung, die Schaffung bedarfsgerechter Ganztagsangebote

sowie das Landeserziehungsgeld und nicht zuletzt das bayerische Betreuungsgeld. Darüber hinaus setzen wir uns seit Langem dafür ein, die Geburtshilfe durch Hebammen flächendeckend zu erhalten. Deshalb haben wir den ersten Dringlichkeitsantrag, den wir in der neuen Legislaturperiode erarbeitet haben, ganz bewusst zum Thema "Hebammenhilfe – eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe flächendeckend sichern" gestellt. Die Fraktion FREIE WÄHLER hat sich diesem Antrag damals angeschlossen und selbst einen Antrag eingebracht, der sich weitgehend mit dem jetzt vorliegenden deckt.

Wir sind uns darin einig – darüber besteht kein Zweifel –, dass Hebammen eine sehr wichtige Funktion in unserem Gesundheitswesen und für unsere Familien haben. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen: Eine Geburt ohne Hebamme kann ich mir nicht vorstellen. Hebammen betreuen die werdenden Mütter in der Geburtsvorbereitung. Sie kümmern sich um die Nachsorge in extrem sensiblen Phasen junger Familien. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle herzlich danken.

(Beifall bei der CSU)

Alle uns vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es derzeit keinen grundsätzlichen Mangel an Hebammen in Bayern gibt. Die Zahl freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe ist jedoch gesunken. Das muss uns klar sein, das ist Fakt. Umso wichtiger ist für mich die Tatsache, dass das Gesundheitsministerium eine Studie zur Hebammenversorgung in Bayern in Auftrag gibt, um sich Gewissheit darüber zu verschaffen, wie sich die Hebammen auf Bayern verteilen und wie hoch der Arbeitsumfang sowie das Leistungsangebot der Hebammen ist.

Das Hauptproblem für alle Hebammen – darin sind wir uns einig – liegt bekanntlich in den hohen Haftpflichtprämien. Wir halten es aber für richtig, am Prinzip der individuellen verschuldensunabhängigen Haftung festzuhalten und lehnen einen Haftungsfreistellungsfonds, wie ihn die FREIEN WÄHLER fordern, ab. Meine Damen und Herren, das wäre ein Systembruch. Wer käme als Nächster? – Die Physiotherapeuten und die Ärzte. Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass sich das Problem am besten durch einen höheren Lohn für die Hebammen lösen lässt. Die letzten zwei Entgelterhöhungen für die Geburtshilfe und die Einführung von Sicherstellungszuschlägen zur Finanzierung der gestiegenen Haftpflichtprämien sind Ihnen bekannt. Die Probleme sind bekannt, und wir beginnen, sie auszuräumen.

Deshalb hat sich Bayern gegenüber der Bundesregierung stets dafür eingesetzt, die Situation der freiberuf

lichen Hebammen in ganz Deutschland zu verbessern. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz konnte erreicht werden, dass die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen bei den Honorarvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern berücksichtigt werden müssen. Die Vergütung freiberuflich erbrachter Hebammenleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung wird nach Bundesrecht durch einen Vertrag geregelt, den der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen schließt. Eine Anlage dazu ist die Hebammen-Vergütungsvereinbarung, in der die Vergütung der einzelnen Hebammenleistungen geregelt ist. Wir sind der Auffassung, dass es im Sinne der Hebammen ist, diesen Weg hin zu mehr Lohn für sie konsequent weiterzugehen. Das haben auch viele Gespräche gezeigt, die wir mit Hebammen und ihren Verbänden geführt haben.

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, gestatte ich nicht. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle uns vorliegenden Zahlen zur Geburtshilfe zeigen auch, dass wir eine Initiative auf Bundesebene zur finanziellen Unterstützung von Krankenhäusern mit kleineren Geburtshilfeabteilungen, wie sie die FREIEN WÄHLER fordern, damit eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden kann, nicht brauchen. Die stationären Kapazitäten gehen im Augenblick über den Bedarf hinaus. Das bayerische Gesundheitsministerium hat durch seine Krankenhausplanung und -förderung bisher schon alles getan, um trotz des durch jahrzehntelangen Geburtenrückgang ausgelösten Strukturwandels eine ausreichend wohnortnahe stationäre Versorgung zu gewährleisten. Auch der eingangs genannte Geburtenanstieg im Jahr 2015 konnte auf diese Weise bewältigt werden.

Um mit einem weiteren Gerücht aufzuräumen, sage ich: In den bayerischen Kliniken fehlen keine Kreißsäle. Bisher liegt dem Gesundheitsministerium trotz des Geburtenanstiegs im letzten Jahr kein einziger Antrag eines Krankenhausträgers vor, den Bau eines zusätzlichen Kreißsaals zu fördern. Die Zahl der Abteilungen für Geburtshilfe und Gynäkologie ist in den Jahren 2010 bis 2014 von 128 auf 117 zurückgegangen. Die Auslastung dieser Abteilungen beträgt 67 %. Ein wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus strebt eine Auslastung von 80 % an. Dies ist jedoch kein rein wirtschaftlicher Faktor. Sie wissen alle, dass es Vorgaben gibt. Es ist eine bestimmte Anzahl an Geburten erforderlich, damit die Qualität vor Ort ambulant wie statio

när gegeben ist. Das ist ein Punkt, den man nicht wegdiskutieren kann.

Zusammenfassend können wir feststellen, dass es um die Geburtshilfe in Bayern bis auf die Probleme, die ich vorhin angeführt habe, gut bestellt ist. An diesen Problemen arbeiten wir. Wir könnten einen weiteren Anstieg der Geburtenzahlen, den ich mir sehr wünsche, verkraften. Wir kennen die Probleme unserer Hebammen und möchten alles tun, damit sie auch in Zukunft ihren sehr wichtigen Beruf, der für die meisten von ihnen auch eine Berufung ist, ausüben können. Unsere Hebammen sind uns im wahrsten Sinne des Wortes mehr wert. Daran werden wir weiter arbeiten. Deshalb setzen wir darauf, dass sie künftig mehr Lohn erhalten.

Ich danke allen Hebammen, Ärzten, Schwestern, Pflegern sowie allen anderen, die in der Geburtshilfe tätig sind, sehr herzlich dafür, dass sie unsere Kinder auf die Welt bringen. Wir schätzen das außerordentlich und werden sie dabei auch in Zukunft nachhaltig unterstützen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass uns die Ergebnisse der Studie weiterbringen werden. Wir müssen genau wissen, wo wir ansetzen müssen.

(Beifall bei der CSU)

Den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir aus den genannten Gründen ab.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Ich möchte noch bekannt geben, dass die FREIEN WÄHLER zu ihrem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt haben. – Jetzt hat Herr Kollege Dr. Vetter das Wort.

Frau Kollegin Eiling-Hütig, ich habe eine inhaltliche Anmerkung. Vielleicht denken Sie darüber nach oder ändern Ihre Meinung sogar. Der Haftungsfreistellungsfonds umfasst die wenigen Fälle in Bayern, bei denen während der Geburt etwas passiert ist und Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe geltend gemacht werden. Es geht nicht darum, dass die Hebammen keine Verantwortung für ihre Tätigkeit übernehmen. Es geht nur um die paar Fälle. Diese paar Fälle treiben die Haftpflichtprämien in die Höhe. Das gilt es abzufedern. Deswegen schlagen wir vor – das ist nicht nur mein Vorschlag –, einen Haftungsfreistellungsfonds einzuführen.

Ich möchte der Legendenbildung vorbeugen. Sie sprechen immer wieder, wie in der letzten Diskussion, von einem Systembruch. Derartige Fonds gibt es be

reits, zum Beispiel den Pharmapool und in der KfzVersicherung. Ihr Argument, es handele sich um einen Systembruch, ist nicht richtig. Vielleicht sollten Sie im Sinne und zum Wohle unserer Hebammen noch einmal darüber diskutieren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sonnenholzner.

Frau Präsidentin, Kollegen und Kolleginnen! In der Tat greift der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER einmal mehr ein wichtiges Anliegen auf, das uns allen am Herzen liegt. Tatsächlich ist die Vorhaltung nicht nur ambulanter geburtshilflicher Leistungen, sondern auch geburtshilflicher Abteilungen in der Fläche ein wichtiger Baustein der Infrastruktur in ganz Bayern, eine Maßnahme, um Landflucht zu verhindern und um gleichwertige Lebensverhältnisse aufrechtzuerhalten oder zu schaffen. Da haben Sie die SPD-Fraktion natürlich ganz auf Ihrer Seite.

Aber einmal mehr enthält auch dieser Dringlichkeitsantrag völlig falsche Lösungsansätze. Die Tatsache, dass Ihre Forderungen nachhaltig vage sind, Kollege Dr. Vetter, lässt schon erkennen, dass auch Sie wissen, dass die Problemlösung nicht so einfach ist, wie die Überschrift Ihres Dringlichkeitsantrags erahnen lassen möchte. Ich darf an dieser Stelle auch sagen: Man tut sich beim Fordern ein bisschen leichter, wenn man nirgends in Regierungsverantwortung steht und damit auch die Dinge, die man fordert, nicht in Einklang mit geltendem Recht und Gesetz bringen muss.

Ihre konkrete Forderung nach einer Bundesratsinitiative für Sicherstellungszuschläge ist erledigt; das hat der Bundesgesetzgeber bereits gemacht. Beim G-BA, bei dem Gemeinsamen Bundesausschuss, werden die Richtlinien für die Sicherstellungszuschläge an kleinen Krankenhäusern erarbeitet. Sie müssen natürlich auch die geburtshilflichen Abteilungen umfassen. Insofern ist das in Berlin bereits getan.

Zum Haftungsfreistellungsfonds: Nennen Sie es Systembruch, oder nennen Sie es Präzedenzfall – ich sage eher: Präzedenzfall; denn wie wollen Sie denn dem behandelnden Gynäkologen in entlegenen Gebieten erklären, dass die Hebamme – –

(Zuruf der Abgeordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER))

Ereifern Sie sich nicht so, Kollegin Gottstein; immer mit der Ruhe; das ist besser für Ihre Herzkranzgefäße!

(Dr. Karl Vetter (FREIE WÄHLER): Das ist eine Fehldiagnose! – Eva Gottstein (FREIE WÄH- LER): Das war früher so, und...!)

Wie erklären Sie dem Gynäkologen, der neben der Hebamme steht, dass er das nicht hat? – Der tritt drei Schritte zurück und sagt: Machen Sie das in Zukunft!

Dann fordern Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag "konkrete Anreize für freiberuflich tätige Hebammen". Ja, wenn Sie so konkrete Anreize wollen, benennen Sie sie doch; sagen Sie doch, wo wir tatsächlich konkrete Anreize an dieser Stelle fordern können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Tatsächlich wollen in manchen Teilen Bayerns manche Hebammen gar nicht als Angestellte arbeiten, sodass geburtshilfliche Abteilungen, die Stellen zur Verfügung haben, niemanden finden, der als Angestellte in der Geburtshilfe arbeiten würde. Wenn die Hebammen das wollten, würde das die Frage ihrer Haftung schon klären.

Es gibt also tatsächlich genügend zu tun. Deswegen hätte ich mich gefreut, wenn Sie die Staatsregierung aufgefordert hätten, anhand dieser Studie, die schon länger in Auftrag gegeben ist und wohl bald vorliegen wird, ein Konzept zu entwickeln, uns erst mal eine breite Aufnahme des Ist-Bestands vorzulegen, eine Bedarfsanalyse, die auch auf die Zukunft gerichtet ist, dazu zu entwickeln und dann über konkrete Maßnahmen an konkreten Standorten zu sprechen.

Frau Kollegin Eiling-Hütig, so einfach, wie Sie es sich machen, geht es natürlich nicht. Sie sagen, die Staatsregierung habe schon alles getan – und das stimmt eben nicht. Ich kann nicht erkennen, dass es bisher eine in die Zukunft gerichtete Planung in diesem Bereich gäbe. Und die Aussage, dass sich die Zahl der geburtshilflichen Kliniken nur von 128 auf 117 verringert habe, hilft uns auch nicht weiter; denn es ist keine Frage der Anzahl, sondern eine Frage der Verteilung. Natürlich haben wir genau da die Probleme, wo die Wege weiter werden und wo niemand mehr den Zugang zu dieser Versorgungsform findet.

Wir werden uns beim Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER enthalten, weil er sicherlich gut gemeint ist, wir aber dem Haftungsfreistellungsfonds nach wie vor aus schon mehrfach genannten Gründen nicht zustimmen können. Dem Dringlichkeitsantrag der CSU muss man zustimmen, weil er hinreichend unpräzise ist. Wer könnte sich dem Dank an die Hebammen ver