Ute Eiling-Hütig

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde, aber für uns heute nicht minder aufregend ist die Zweite Lesung des BayEbFöG 2018, des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes. Demnach dient die Erwachsenenbildung der Verwirklichung des Rechts jedes Einzelnen auf Bildung. Ich zitiere aus dem BayEbFöG 1974:
… verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. … Ihr Bildungsangebot erstreckt sich … auf persönliche, gesellschaftliche, politische … und berufliche Bereiche.
Das ist ein Zitat aus Artikel 1 des alten Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes von 1974 und gleichzeitig ein Zitat aus dem neuen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz von 2018. Nichts beschreibt so zeitlos und treffend den Geist der Erwachsenenbildung, wie diese Worte. So wollen wir ihn auch im neuen Gesetz verankert wissen.
Auf die Notwendigkeit und den Anlass, der uns bewog, dieses Gesetz völlig neu zu gestalten, muss ich hier nicht näher eingehen. Darüber haben wir lange diskutiert. Das ist hinlänglich bekannt. Eingehen möchte ich aber explizit auf das Verfahren, das nach etwas mehr als zweijähriger Arbeit zu diesem erfolgreichen Abschluss mit der Zweiten Lesung des BayEbFöG und des Beschlusses zur Entschließung beigetragen hat. Alle Protagonisten – wirklich alle: die interfraktionelle Arbeitsgruppe, die Träger sowie das Ministerium – haben in vielen Sitzungen und in enger Zusammenarbeit den bestmöglichen Weg dahingehend gesucht, was Erwachsenenbildung heute tatsächlich ausmacht und welche Neuerungen ein modernes Erwachsenenbildungsförderungsgesetz zwingend enthalten muss. Denken Sie nur an die Schlagworte "Digitalisierung", "lebenslanges Lernen", "demografischer Wandel".
Eines war uns aber von Anfang an klar – ich zitiere erneut wie bereits bei der Ersten Lesung den ehemaligen Kultusminister Hans Maier –, denn das war unsere zentrale Aufgabe: Meines Erachtens wird man dem Gesetz nicht gerecht, wenn man es allein als Instrument zur Festlegung und Verteilung staatlicher Zuschüsse betrachtet. – Dies ist uns mit dem neuen Gesetz gelungen. Darauf können wir zu Recht stolz sein. Da darf man ruhig mal klatschen.
In Kürze zu unseren Kernzielen, wie zum Beispiel dem ausdrücklichen Bekenntnis zur Erwachsenenbildung als eigenständiger Einrichtung hinsichtlich ihrer Angebote wie auch des Teilnehmerkreises durch Freiheitlichkeit, Offenheit und Pluralität, gekennzeichnet als fünfte Säule des Bildungswesens: Das Gesetz sorgt dabei für die Balance zwischen Freiheitlichkeit der Erwachsenenbildung einerseits und der Notwendigkeit von klaren und transparenten Fördervoraussetzungen im Interesse einer zukunftsfesten Erwachsenenbildung andererseits. Unerlässlich sind die Pluralität, die Erhaltung und der Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen mit einem leistungsfähigen Bildungsangebot unterschiedlicher Träger in ganz Bayern, die inhaltliche wie organisatorische Niederschwelligkeit, die Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes, verlässliche Perspektiven und Planbarkeit durch Beibehaltung der institutionellen Förderung einschließlich – das ist neu – der Zulässigkeit von Rücklagen und die Einführung einer Projektförderung als zweite Säule der Erwachsenenbildung, um dort aus dem Parlament heraus aktuelle Themen setzen zu können.
Die Teile des Förderverfahrens, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährten, haben wir natürlich beibehalten, zum Beispiel die Sicherung der Unabhängigkeit und Freiheit der Erwachsenenbildungsträger durch die oben genannte institutionelle Förderung oder zum Beispiel die Bemessungsgrundlage für den jährlichen Staatszuschuss, nämlich die Teilnehmerdoppelstunden.
Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf die Weichen für die Erwachsenenbildung der Zukunft. Um diese Weichen auch politisch abzusichern, haben wir parallel zum Gesetz eine Entschließung erarbeitet, die im ersten Teil noch einmal die Gründe für den Reformbedarf des alten BayEbFöG sowie die oben erwähnten Kernziele benennt und die im zweiten Teil das Bekenntnis – das ist wichtig – zur deutlichen Aufstockung der Mittel für die institutionelle Förderung als hohe politische Verpflichtung für den nächsten Haushaltsgesetzgeber aufgreift, das heißt, im Endausbau 20 Millionen Euro in 2022, gestaffelt über die nächsten beiden Doppelhaushalte.
Kurz zum Hintergrund: Im Länder-Ranking der ProKopf-Förderung steigen wir damit von einem der augenblicklich letzten Plätze auf Platz drei bundesweit auf. Das ist klasse, oder?
In einer Entschließung, in deren drittem Teil wir konkret die Leitlinien für die Interpretation des BayEbFöG einschließlich dessen Begründung sowie insbesondere für den Vollzug festgelegt haben, ob es sich um die Berücksichtigungsfähigkeit von Veranstaltungen, um den Einsatz Dritter gerade für kleine Träger, um Projektförderungen oder um Familienbildungsstätten handelt, haben wir vieles verankert. Wir haben im Entschließungsantrag vieles sehr deutlich niedergelegt, in welche politische Richtung unser Anliegen geht.
Es zeichnet diesen Gesetzentwurf in besonderer Weise aus, dass er ebenso wie 1974 aus der parlamentarischen Mitte kommt. Wir sind davon überzeugt, dass die Erwachsenenbildung in Bayern mit den Neuerungen in Kombination mit den bewährten Regelungen auf eine zukunftsfeste Grundlage gestellt wird, auf deren Basis Träger und Einrichtungen sicher erfolgreich arbeiten können.
Liebe Kathi, lieber Thomas, lieber Michael, ich freue mich sehr, dass wir dies zusammen erreicht haben, und bitte Sie um Zustimmung zum Gesetz und zum Antrag.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eine der prägnantesten Begründungen für das lebenslange Lernen stammt von dem englischen Komponisten, Dirigenten und Pianisten Benjamin Britten, der einmal sagte:
Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück.
Im Sinne dieses Wortes haben sich seit dem Inkrafttreten des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung im Jahr 1974 Millionen von Menschen in fast allen Teilen Bayerns in den Einrichtungen der Träger der Erwachsenenbildung weitergebildet. Ich möchte deshalb bei dieser Gelegenheit allen, die dabei ihr Wissen und Können weitergegeben haben, sowie allen Trägern der Erwachsenenbildung in Bayern sehr herzlich für ihre engagierte Arbeit danken.
Stellvertretend möchte ich diejenigen nennen, die in den letzten zwei Jahren zudem mit uns an der Erneuerung des Gesetzes intensiv gearbeitet haben – die Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung, den Volkshochschulverband, die Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung, das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, das Bildungswerk der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft sowie das Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes – und Ihnen allen herzlich danken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ebenso wie ab dem heutigen Tag fand bekanntlich auch damals, 1974, eine Fußball-Weltmeisterschaft statt, und wir sind 1974 sogar Weltmeister geworden. Warten wir’s jetzt ab!
In diesen 44 Jahren hat sich aber nicht nur der Fußball, sondern auch unsere Gesellschaft stark verändert, und zwar in fast allen Bereichen: Lebenslanges Lernen, Digitalisierung, demografischer Wandel usw. machen für uns eine völlig neue Betrachtung der Frage "Was ist Erwachsenenbildung heute?" notwendig. Deshalb haben wir, alle im Landtag vertretenen Fraktionen, uns vor zwei Jahren gemeinsam darauf verständigt, ein neues Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung zu initiieren mit dem Ziel, Bewähr
tes zu bewahren, aber zugleich, wo immer es möglich und vor allem sinnvoll erscheint, neue Wege zu gehen.
Um die Reform der Erwachsenenbildung voranzubringen, hat sich daher 2016 eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet. Wir haben uns im Rahmen dieser Arbeitsgruppe von Anfang an in einem offenen Dialogprozess mit allen Betroffenen – Institutionen, Trägern – intensiv und kontrovers auseinandergesetzt. Dieser insgesamt ausgesprochen konstruktive Prozess hat in so gut wie allen strittigen Punkten zu weitgehenden Annäherungen geführt, auch wenn im weiteren parlamentarischen Prozess sicherlich das eine oder andere Anliegen noch zu bearbeiten ist. Allen, wirklich allen, die an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs mitgearbeitet haben, danke ich sehr herzlich, insbesondere meinen Kollegen aus der Arbeitsgruppe.
Wir wollen allerdings eines nicht, um es mit den Worten von Hans Maier, Staatsminister a. D., zu sagen:
Man wird dem Gesetz nicht gerecht, wenn man es allein als Instrument zur Festlegung und Verteilung staatlicher Zuschüsse betrachtet.
Das zu beherzigen, war eines der Kernziele. Weitere Kernziele und Leitgedanken unseres Gesetzentwurfs sind das ausdrückliche Bekenntnis zur Erwachsenenbildung als eigenständige, hinsichtlich ihrer Angebote in Inhalt und Format wie auch des Teilnehmerkreises durch Freiheitlichkeit, Offenheit und Pluralität gekennzeichnete fünfte Säule des Bildungswesens.
Dabei versucht der Gesetzentwurf, der Balance zwischen Freiheitlichkeit der Erwachsenenbildung einerseits und der Notwendigkeit von klaren und transparenten Fördervoraussetzungen für die Anforderungen an Träger und Einrichtungen andererseits gerecht zu werden.
Unsere Kernziele sind Pluralität, der Erhalt und Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen mit einem breiten Bildungsangebot unterschiedlicher Träger in ganz Bayern, Niederschwelligkeit, inhaltlich wie organisatorisch, auch mit Blick auf das Ziel einer Erhöhung der Bildungsbeteiligung, die Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes, verlässliche Perspektiven und Planbarkeit durch Beibehaltung der institutionellen Förderung und die Einführung der Projektförderung als zweite Säule der Erwachsenenbildung.
Die Teile des Förderverfahrens, die sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt hatten und fortgesetzt werden, sind insbesondere die Sicherung der Unabhängigkeit und die Erhaltung der Freiheit der Erwachsenenbildung durch eben jene institutionelle Förderung. Dort –
ich darf es fett unterstreichen – bedarf es in Zukunft eines deutlichen Aufwuchses mit dem Ziel der Erhaltung und des Ausbaus leistungsfähiger Einrichtungen unterschiedlicher Förderempfänger in allen Regionen Bayerns. Die Bemessungsgrundlage für den jährlichen Startzuschuss bleiben die Teilnehmerdoppelstunden, und wir haben im Gesetz vor allen Dingen mit der Übernahme des Artikels 1 aus dem Gesetz von 1974 den Geist der Erwachsenenbildung beibehalten.
Angesichts der bereits angesprochenen enormen Veränderungen in unserer Gesellschaft haben wir uns in der Arbeitsgruppe folgerichtig vor allem der Frage gewidmet, welche Neuerungen ein modernes Erwachsenenbildungsförderungsgesetz enthalten muss: Um die Pluralität der Erwachsenenbildung auch unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen erhalten zu können, haben wir zunächst den Einrichtungs- und Trägerbegriff angepasst und dabei zum Teil auch notwendige Absenkungen der formalen Anforderungen beschlossen. So sind zum Beispiel künftig nicht mehr in fünf, sondern lediglich in vier Regierungsbezirken Einrichtungen zu betreiben. Darüber hinaus müssen Einrichtungen nicht mehr ausschließlich, sondern nur noch zu einem weit überwiegenden Teil Bildungsaufgaben nach Artikel 1 Absätze 1 und 2 verantworten. Außerdem eröffnet der Entwurf erstmals die Möglichkeit, dass Träger und Einrichtung identisch sein können. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, das ist besonders wichtig, dass die Staatsregierung von der Forderung zum Mindestarbeitsumfang für Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen, strukturschwache Gebiete etc., abweichen kann.
Wichtig war uns auch, dass im Entwurf erstmals ausdrücklich der Einsatz Dritter, insbesondere aus dem Ehrenamt, verankert wird. Sie können im Namen und im Auftrag einer Einrichtung tätig werden. Der Entwurf berücksichtigt erstmals auch ausdrücklich Einrichtungen der Familienbildung als Einrichtung im Sinne dieses Gesetzes insoweit, als sie Lehrangebote der Erwachsenenbildung nach Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Gesetzes anbieten.
Wichtige Neuerungen im Gesetzentwurf sind die ausdrückliche Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen, die Etablierung der Projektförderung als zweite Säule der Erwachsenenbildung, die Einführung eines Qualitätsmanagements, die politischere Ausrichtung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung durch die Aufnahme je eines Vertreters aus allen Fraktionen des Bayerischen Landtags als beratende Mitglieder und regelmäßige Berichte im Parlament zur Erwachsenenbildung.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Gesetzentwurf zeichnet in besonderer Weise aus, dass er wieder, wie auch 1974, aus der Mitte des Parlaments kommt. Er bestärkt in besonderer Weise das Ehrenamt und basiert in dieser erneuerten Form auf den 2013 neu in die Bayerische Verfassung eingeführten Grundsätzen der gleichwertigen Lebensverhältnisse und der Unterstützung des ehrenamtlichen Einsatzes.
Deshalb bin ich davon überzeugt, dass die Neuerungen in Kombination mit den bewährten Regelungen die Erwachsenenbildung in Bayern auf eine zukunftsfähige Grundlage stellen werden, auf deren Basis Träger und Einrichtungen weiterhin erfolgreich arbeiten können. Dazu wird nach unserem Willen auch der Freistaat Bayern einen deutlichen Beitrag leisten. Wir werden diesen Beitrag parallel in einem Entschließungsantrag klar benennen.
Zum Schluss möchte ich nur sagen: Wir stellen mit diesem Gesetzentwurf die Weichen für die Erwachsenenbildung der Zukunft. Ich freue mich ungemein darüber, dass wir das gemeinsam tun.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Historikerin hätte ich mir in meinen schlimmsten Träumen nicht vorstellen können, dass es in Deutschland wieder einmal so weit kommt, dass jüdische Mitbürger am helllichten Tag angepöbelt und angegriffen werden, nur weil sie sich als Juden zu erkennen geben. Dieser verabscheuungswürdige Angriff auf zwei junge Männer – Sie wissen es –, die es im April in Berlin "wagten", mit Kippa am Prenzlauer Berg spazieren zu gehen, zeigt, dass wir im Kampf gegen den Antisemitismus nicht nur nicht nachlassen dürfen, sondern vor allem die Menschen einbeziehen müssen, die aus
ihren meist islamisch geprägten Heimatländern den Hass auf Israel und die Juden mit nach Deutschland gebracht haben.
Der in Ägypten geborene deutsche Politologe Hamed Abdel-Samad benennt in seinem neuen Buch "Integration: Ein Protokoll des Scheiterns" viele der aktuellen Probleme bei dieser wichtigen und unverzichtbaren Aufgabe und plädiert dafür, endlich die Realität anzuerkennen.
Er mahnt: "Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen der ignorierten Realität ignorieren."
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie alle wissen, haben sich Generationen von bayerischen Schülerinnen und Schülern im Unterricht mit dem Nationalsozialismus beschäftigt – und tun dies noch immer. Das Thema Rechtsextremismus ist an unseren bayerischen Schulen seit Langem präsent; das ist auch gut so. Es ist nicht nur fester Bestandteil des Lehrplans für Geschichte und Sozialkunde, sondern wird auch in vielen anderen Fächern intensiv behandelt.
So ist zum Beispiel schon in den aktuellen Lehrplänen der 8. und 9. Klassen der weiterführenden Schularten eine Empfehlung zum Besuch der Erinnerungsorte enthalten. Wegen der Heterogenität der geistigen und verstandesmäßigen Entwicklung der Jugendlichen werden eine differenzierte Einbettung in den Unterricht und eine besondere didaktische Vor- und Nachbereitung des Besuchs empfohlen. Im neuen LehrplanPLUS – Geschichte/Politik/Geographie – der 9. Klassen der weiterführenden Schulen, gültig ab dem Schuljahr 2020/2021, wird die Verbindlichkeit der Empfehlung festgeschrieben.
Der Modellversuch zu Gedenkstättenbesuchen der Schülerinnen und Schüler von Mittelschulen, der von 2015 bis 2017 lief, hat weiteren Aufschluss darüber gegeben, wie ein Besuch von Mittelschülerinnen und Mittelschülern sinnvoll im Unterricht vor- und nachbereitet werden kann. Unter Umständen können an Mittel- und an Förderschulen aber auch Konstellationen auftreten, die einen Besuch ebenso wie die Vor- und Nachbereitung eines solchen Besuchs nicht angezeigt erscheinen lassen, etwa wenn Schüler mit Fluchthintergrund selbst erst kürzlich traumatische Erfahrungen gemacht haben. In jedem Fall ist also im Vorfeld eine
sensible Prüfung der Befindlichkeiten der Schüler vonnöten.
Darüber hinaus finden zu diesem Thema an den Schulen viele nachhaltige Projekte statt – darüber haben wir schon oft gesprochen –, etwa "Werte machen stark", "Prävention im Team", "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Wie Sie wissen, haben mittlerweile bereits rund 400 bayerische Schulen den Titel "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" verliehen bekommen. Das zeigt, wie erfolgreich allein dieses Projekt ist. Auch die Jugendsozialarbeit an Schulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das inhaltliche Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion, nämlich die Schaffung der Voraussetzungen in konzeptioneller, personeller und finanzieller Hinsicht, um allen Schülern an weiterführenden und beruflichen Schulen den freiwilligen Besuch eines Erinnerungsortes zu ermöglichen, begrüßen wir von der CSU-Fraktion, zumal es sich ohnehin auf eine von allen Fraktionen getragene Empfehlung des Bayerischen Landtags berufen kann.
Die im Gesetzentwurf der SPD-Fraktion genannte Schätzung, dass derzeit circa 30 bis 40 % der Schülerschaft einen Erinnerungsort besuchen, wird vom zuständigen Kultusministerium bestätigt. Den im Gesetzentwurf geäußerten Wunsch nach Verdoppelung dieser Zahl teilen wir durchaus. Dafür schafft der Freistaat aber bereits die Voraussetzungen, indem er mit erheblichen Mitteln die Rahmenbedingungen für die Vermittlungsarbeit an den Gedenkstätten und NS-Dokumentationsorten laufend optimiert und den jeweiligen Anforderungen anpasst.
Ich zähle auf: Derzeit wird das Dokumentationszentrum Obersalzberg mit erheblichen staatlichen Mitteln – das müsste der SPD aus dem Haushaltsausschuss bestens bekannt sein – erweitert und dabei auch ein Bildungs- und Seminarbereich errichtet. In Flossenbürg wurde erst 2015 mit Bundes- und Landesmitteln ein neues Bildungshaus, unter anderem mit drei Seminarräumen und großem Veranstaltungsraum, eröffnet. Bis 2022 wird das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände in Nürnberg mit Mitteln von Stadt, Land und Bund grundsaniert und um einen Vermittlungsbereich mit großen Lern- und Veranstaltungsräumen erweitert. Das alles bedeutet, dass künftig tatsächlich wesentlich mehr Kinder und Jugendliche diese Erinnerungsorte besuchen können.
Der vorliegende Gesetzentwurf zielt aber darauf ab, den Freistaat Bayern und mit ihm die Schulen gesetzlich zu verpflichten, allen Schülern an weiterführenden
und beruflichen Schulen einen solchen kostenfreien Besuch zu ermöglichen. Dies widerspricht allein schon dem Grundsatz der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte. Daher sehe ich im Bildungsausschuss weiteren Diskussions- und Klärungsbedarf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu den Einrichtungen, auf die der Freistaat Bayern besonders stolz sein kann, gehört seit ihrer Gründung am 1. Januar 2003 die Stiftung Bayerische Gedenkstätten, die die Verantwortung für die KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg trägt. Daran hat unser Kollege Karl Freller entscheidend Anteil. Er leitet seit 2007 als Stiftungsdirektor die Stiftung ehrenamtlich, er vertritt sie nach außen und führt die laufenden Geschäfte in Kooperation mit den Gedenkstättenleitern. Zur Kooperation komme ich gleich noch einmal. Er hat sich in diesen zehn Jahren durch seine überaus engagierte Arbeit nicht nur einen hervorragenden Ruf erworben, sondern er hat auch großen Anteil daran, dass die finanziellen Mittel für die Stiftung Bayerische Gedenkstätten in den Jahren 2014 bis 2017 von 5 Millionen auf 11,4 Millionen Euro mehr als verdoppelt wurden. Herzlichen Dank, lieber Charly!
Daher gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund, künftig einen hauptamtlichen Stiftungsdirektor zu installieren und damit komplett neue Arbeitsstrukturen zu schaffen, wie es von der SPD gefordert wird. Sie haben eben gesagt, es gehe um die Koordination. Ich habe eben gesagt, es geht um die Kooperation; denn die verschiedenen Träger müssen zusammenarbeiten. Diese Aufgabe auf viele Schultern zu verteilen, ist wesentlich sinnvoller, als sie an einer einzigen Stelle zu kumulieren. Ich bin im Gegenteil der Überzeugung, dass auch in Zukunft der Stiftungsdirektor aus der Mitte des Bayerischen Landtags kommen sollte,
weil er die eher politische Aufgabe hat, die vielfältige Arbeit der Gedenkstätten in der Öffentlichkeit zu vermitteln und die Stiftung in Bayern und Deutschland sowie international zu repräsentieren.
Die im Gesetzentwurf der SPD enthaltene Forderung, Schlüsse aus den historischen Erfahrungen auf die aktuelle Gegenwart zu beziehen, ist im jetzigen Stiftungszweck bereits berücksichtigt. Diese Forderung muss daher nicht noch eigens im Gesetz formuliert werden. Auch eine Erweiterung der Aufgabenbeschreibung ist unnötig, da die hier geforderte Vermittlungs- und Präventionsarbeit in intensiver Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium seit Jahren erfolgt. Sowohl spezifische als auch an eine breite Öffentlichkeit gerichtete Vermittlungsformate wurden entwickelt
und ausgeführt. Ich freue mich daher auf eine intensive Diskussion zu diesen beiden Gesetzentwürfen am morgigen Tag im Bildungsausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes zum Thema "Mittagsverpflegung an Schulen: gut und kostenfrei" stellen die GRÜNEN fest, ich zitiere:
Gutes Essen in der Schule trägt nicht nur dazu bei, dass Kinder und Jugendliche fit durch den Schultag gehen, es prägt die Esskultur, die Wertschätzung für Lebensmittel und das Ernährungsverhalten.
Dem kann ich voll und ganz zustimmen. Besonders deshalb, weil sich dieser Satz eins zu eins, inklusive Punkt- und Kommasetzung, auf der Internetseite der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern befindet. Leider haben es die GRÜNEN aber unterlassen, die dort folgenden Sätze abzuschreiben. Sie lauten, ich zitiere wieder:
Eine Schulmensa, in der es allen schmeckt, ist eine große Herausforderung. Schüler, Eltern Schulleitung, Speisenanbieter und Sachaufwandsträger haben dabei das gleiche Ziel: Sie alle wollen ein qualitativ hochwertiges Essen, das gesund ist, gut schmeckt und gleichzeitig wirtschaftlich ist.
Leider haben Sie auf der Internetseite der zum Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gehörenden Vernetzungsstelle auch nicht weitergelesen. Sonst hätten Sie festgestellt, dass die bayerischen Leitlinien für Schulverpflegung auf der Grundlage von DGE-Qualitätsstandards zahlreiche Empfehlungen für eine hochwertige, regional geprägte, nachhaltige und wirtschaftliche, wohlschmeckende und auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmte Verpflegung geben. Gleichzeitig dienen diese als Richtschnur für individuelle Lösungen vor Ort. Sie kennen uns: Wir von der CSU halten das für viel besser als die von den GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf geforderte staatliche Überwachung der Schulmensen. Übrigens haben der Freistaat und die kommunalen Spitzenverbände beim Ganztagsgipfel 2015 vereinbart, dass die Organisation der Mittagsverpflegung weiterhin einvernehmlich im Zusammenwirken von Kommune, Schulleitung und gegebenenfalls dem externen Kooperationspartner des Ganztagsangebots erfolgen soll.
Ich wüsste nicht, dass die alle keine Verantwortung übernehmen, das wäre eine schwache Leistung. Außerdem trifft es nicht zu, dass Eltern keine Mitsprachemöglichkeit bei der Gestaltung des Essens hätten. Vielmehr sind an Schulen, auch auf Empfehlung der Vernetzungsstellen "Kita- und Schulverpflegung", vielfach sogenannte Essensgremien eingerichtet worden, in deren Rahmen Eltern Einfluss auf die Verpflegungsqualität nehmen können. Sehen Sie es mir bitte nach, ich musste wirklich lachen: Es gibt sicherlich keine Schule, absolut keine Schule, die es sich erlauben würde, nicht auf Kritik an der Schulverpflegung vonseiten des Elternbeirats oder einer größeren Anzahl von Eltern zu reagieren. Ich kenne keine.
Der Essenspreis an den Grundschulen liegt nur bei durchschnittlich 2,83 Euro. An den weiterführenden Schulen in Bayern liegt er bei durchschnittlich 3,68 Euro. Das ist wenig. Nach Einschätzung des Kompetenzzentrums für Ernährung – KErn – liegen aber die Vollkosten für ein Mittagsessen bei durchschnittlich fünf bis sechs Euro und damit fast doppelt so hoch wie der Essenspreis. Diese Differenz wird seit Langem von den Sachaufwandsträgern getragen.
Die von den GRÜNEN geforderte völlige Kostenfreiheit für die Schulverpflegung halte ich aber auch noch aus anderen Gründen für vollkommen falsch: Sie widerspricht unserem gesamtgesellschaftlichen Ziel, den Menschen den Wert von Lebensmitteln wieder bewusster zu machen. Dass Wert und Wertschätzung zusammengehören, sollte man schon in der Schule lernen – eigentlich schon vorher in der Familie, aber in der Schule selbstverständlich auch. Was nichts kostet, ist nichts wert.
Außerdem können Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen, bereits heute Zuschüsse zum Mittagessen erhalten, die den Eigenanteil auf einen Euro pro Essen reduzieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon eine ziemliche Klatsche für die Menschen in Bayern, die sich seit Langem erfolgreich für eine gesunde und schmackhafte Schulverpflegung einsetzen, dass die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf pauschal und ohne Angabe von Belegen – ich habe keine gefunden – behaupten, dass die Noten für die Schulverpflegung in allen vergangenen Studien schlecht ausgefallen seien. Zitat aus der Gesetzesbegründung: "Zu oft ist das Essen zu fett, zu süß oder zu salzig", weshalb eine staatliche Zuständigkeit einschließlich landeseinheitlicher Qualitätsstandards erforderlich sei.
Die bundesweite Studie zur Qualität der Schulverpflegung in Deutschland von Prof. Dr. Ulrike Arens-Azevêdo von der HAW Hamburg 2015 – das ist nichts Altes –, bei der auch viele bayerische Schulen befragt wurden, kommt hingegen zu einem anderen Ergebnis: Die Schüler bewerten das Essen, und zwar im Hinblick auf das Speisenangebot sowie die auch nicht unwichtigen Rahmenbedingungen wie die Geräuschkulisse und die Raumgestaltung, im Mittel als durchschnittlich, Note 2,6 im Sekundarbereich, bis gut, Note 2,5 im Primarbereich.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, ein Blick auf die Internetseite der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung BadenWürttemberg hätte Ihnen darüber hinaus gezeigt, dass auch unser bekanntlich von einem grünen Ministerpräsidenten regiertes Nachbarland nicht auf eine staatliche Zuständigkeit für die Schulverpflegung setzt, sondern genauso wie Bayern und alle anderen Bundesländer auf die Vernetzung der für die Schulverpflegung zuständigen Akteure, um individuelle Lösungen vor Ort zu erarbeiten.
Wir von der CSU-Landtagsfraktion sind aber natürlich gerne bereit, das wichtige Thema Schulverpflegung, das uns auch sehr am Herzen liegt, im Ausschuss für Bildung und Kultus auf die Tagesordnung zu setzen bzw. dort zu besprechen; wir setzen es allerdings nicht auf die Tagesordnung, Herr Güll, das machen Sie. Wir freuen uns auf die Diskussion im Anschluss. Vielleicht liegen bis dahin auch die Studienergebnisse vor; dazu habe ich nichts gefunden.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Thema politische Bildung an Schulen – darum geht es in einem Ihrer Anträge – haben wir uns be reits vor zwei Monaten in einer Aktuellen Stunde auf Antrag der SPDFraktion ausführlich beschäftigt. Be reits damals habe ich betont, dass die politische Bil dung in unseren Schulen seit Langem ein ganz wichti ger Teil des Unterrichts ist. Sie ist nicht nur Bestandteil des Lehrplans für Geschichte und Sozial kunde, sondern auch in vielen anderen Fächern, in denen sie intensiv behandelt wird. Das geht übrigens auch aus einer ausführlichen Antwort des Staatsmi nisteriums für Bildung und Kultus auf eine Schriftliche Anfrage seitens der SPD von Ende Dezember 2016 hervor. Sie zeigt übersichtlich und nach sämtlichen Schularten aufgeschlüsselt, welch großen Raum die politische Bildung und die Erziehung zur Demokratie an allen Schularten einnehmen. Dazu zählen die
Grundschule, die Mittelschule, die Realschule, die Abendrealschule, die Wirtschaftsschule, das Gymna sium, die FOS, die BOS, die Berufsschule, die Berufs förderschule, die Berufsfachschule, die Fachakademi en, die Fachschulen und Meisterschulen. Ich hoffe, ich habe keine Schulart vergessen.
Wer die Antwort des Bildungsministeriums aufmerk sam liest, stellt fest, dass die politische Bildung an un seren Schulen umfangreich verankert ist. Dazu zählen neben dem Fach Sozialkunde auch Politik und Zeitge schichte, Geschichte und Sozialkunde, Sozialwesen, Sozialpraktische Grundbildung, Sozialwissenschaftli che Arbeitsfelder, sozial und geisteswissenschaftli che Grundlagen, Sozialwissenschaften und Sozialleh re.
Es wäre schön, wenn die SPD die Antworten auf ihre eigenen Anfragen zur Kenntnis nehmen würde.
Sehr geehrte Kollegen, darüber hinaus finden an den bayerischen Schulen zur Prävention gegen Extremis mus viele Projekte statt. Frau Gote, in diesem einen Punkt muss ich Ihnen einmal recht geben: Wir haben in den Ausschüssen lang und breit darüber diskutiert; das war auch im Bildungsausschuss so. Es finden Projekte statt wie etwa "Werte machen stark", "Prä vention im Team" und "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Sie wissen, und ich wiederhole das jetzt schon zum zehnten Mal, rund 400 baye rische Schulen haben diesen Titel mittlerweile verlie hen bekommen. Auch wenn wir an die Jugendsozial arbeit an den Schulen denken, merken wir, dass diese einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Extre mismus und gegen Intoleranz leisten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie.
Außerdem unterstützt das schulart und fächerüber greifende Gesamtkonzept der politischen Bildung den Fachunterricht sowie die politische Bildung an unse ren Schulen. Wie Sie wissen, wird das auch im Au genblick überarbeitet und neu gefasst.
Darüber hinaus gibt es viele Angebote von politischer Bildung an unseren Schulen, die die meisten Kollegen auch aus den Bereichen, in denen sie vor Ort sind, kennen sollten. Deshalb sind die im vorliegenden An trag gemachten Vorschläge sachlich überflüssig. Wir lehnen diesen Antrag daher ab.
Jetzt komme ich noch ganz kurz zum Antrag zum Thema Erwachsenenbildung. Da habe ich echt ge dacht, es handle sich um einen Witz.
Wie Sie wissen, haben sich alle im Landtag vertrete nen Fraktionen das Ziel gesetzt, die Novellierung des Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes in Angriff zu nehmen. Wir haben eine interfraktionelle Arbeits gruppe gebildet. Die Fraktionen sind sich einig, dass der Gesetzesinitiative ein offener Dialogprozess mit allen betroffenen staatlichen Institutionen, gesell schaftlichen Gruppen und Organisationen vorausge hen soll.
Um die Reform der Erwachsenenbildung voranzubrin gen, haben wir diese fraktionsübergreifende Arbeits gruppe gebildet.
Sie müssen doch erst einmal die Inhalte abklären, bevor Sie immer gleich übers Geld reden. Geld brau chen wir immer, aber das ist erst mal zweitrangig. Außerdem ist da einiges gemacht worden.
Sie reden völlig am Thema vorbei. Entschuldigung, das muss ich Ihnen mal sagen.
Wenn Sie es wiederholen, wird es nicht wahrer. Bei den mehrfachen Treffen mit den Trägern der Erwach senenbildung haben wir bereits eine Fülle von zentra len Themen erörtert und beschlossen, haben den Trä gern einen Fragenkatalog gestellt und uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt.
Die erste Frage dieses Fragenkatalogs lautet laut Sit zungsprotokoll, das ich mir angesehen habe: Wie sieht gesellschaftliche Pluralität heute aus? – Und ge rade weil diese Fragen schon angesprochen wurden, ist es für die Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgrup pe absolut kontraproduktiv, wenn die SPD mitten im Erörterungs und Diskussionsprozess einzelne Punkte wie die Pluralität herausgreift und auch noch ein Kon zept verlangt.
Entschuldigung, genau diese Dinge sind jetzt in Ar beit. Zu Ihrer Information, weil Sie das nicht zu wissen scheinen: In Kürze gibt es eine Expertenanhörung im Bildungsausschuss, bei der wir intensiv über die The men Erwachsenenbildung heute, Pluralität und darü ber, was auf uns zukommt, sprechen werden.
Diese Themen werden also bereits intensiv und kon struktiv in unserer Arbeitsgruppe diskutiert – und zu Ihrer Info: auch unter Beteiligung der SPD. Dabei waren wir uns einig, dass die Pluralität der Träger, deren Zahl nach dem Bericht des Obersten Rech nungshofs 2014 leider von sieben auf vier zurückge gangen ist, möglichst wieder hergestellt werden soll. Außerdem sind wir uns darüber einig, dass die Beteili gung an der Erwachsenenbildung auch durch nieder schwellige Angebote erhöht werden soll. Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass die Förde rung der Erwachsenenbildung insgesamt bereits deut lich erhöht worden ist.
Ich bin sofort fertig. – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der SPD deshalb herzlich, ihre Vorschläge sinnvollerweise in die Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe einzubringen. Da dieser Antrag insofern überflüssig ist, lehnen wir ihn ab.
Sehr verehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor gerade einmal drei Wochen haben wir uns in der Ak tuellen Stunde erneut mit dem wichtigen Thema der Sicherstellung einer flächendeckenden Geburtshilfe in Bayern beschäftigt. Ich habe bereits damals darauf hingewiesen, dass laut bayerischem Gesundheitsmi nisterium derzeit erfreulicherweise kein grundsätzli cher Mangel an Hebammen durch Zahlen belegbar ist, sondern die Zahl der Hebammen in den letzten Jahren sogar stetig zugenommen hat.
Deshalb habe ich mich jetzt auch sehr gewundert, dass die GRÜNEN in ihrem Antrag plötzlich fordern, ein Förderprogramm für Hebammen zu schaffen. Das gilt auch für die Ausbildung von Hebammen. Laut dem für die Berufsfachschulen zuständigen Staatsmi nisterium für Bildung und Kultus gibt es an den Be rufsfachschulen für Hebammen und Entbindungspfle ger immer noch einen Bewerberüberhang, auch wenn die Bewerberzahlen insgesamt in den letzten Jahren leicht zurückgegangen sind.
Auch die Rahmenbedingungen für die Ausbildung selbst sind gut. So ist der Besuch einer Berufsfach schule für Hebammen und Entbindungspfleger in Bay ern grundsätzlich schulgeldfrei, da die Schulen mit Hilfe der staatlichen Finanzierung und der Refinanzie rungsmöglichkeit durch das Krankenhausfinanzie rungsgesetz ausreichend finanziert werden. Die Aus zubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung,
zum Beispiel Auszubildende an der Staatlichen Be rufsfachschule für Hebammen am Klinikum der Uni versität München im ersten Ausbildungsjahr 991 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1.057 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.163 Euro.
Diese guten Rahmenbedingungen sind ein Grund dafür, dass wir, wie gesagt, erfreulicherweise noch immer einen Überhang an Bewerberinnen haben. Daher gibt es aus unserer Sicht aktuell auch keinen Grund, darüber hinaus weitere finanzielle Anreize zu geben.
Auch die von den GRÜNEN in ihrem Antrag erhobene Forderung nach Niederlassungsanreizen ist nicht ziel führend, da es für Hebammen keine Bedarfsplanung wie für Ärzte gibt und die Niederlassung freiberuflicher Hebammen daher staatlicherseits nicht gesteuert wer den kann. Zudem gibt es keinerlei Festlegung bzw. Definition, ob und ab wann eine Unterversorgung mit freiberuflichen Hebammen vorliegt. Daher liegen auch keine Erkenntnisse vor, ob eine gefühlte nicht ausrei chende Versorgung durch einen Mangel an Hebam men oder durch geringe Arbeitszeiten und ein einge schränktes Leistungsangebot verursacht wird.
Was die Forderung nach Unterstützung der Kliniken anbelangt, möchte ich betonen, dass es in deren urei genstem Interesse liegt, als selbstständig tätige Wirt schaftsunternehmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Anreize zu schaffen, zum Beispiel durch die im Antrag geforderten besseren Arbeitsbe dingungen und sonstigen Unterstützungsmaßnah men, um das erforderliche Personal zu gewinnen. Das sind aber klinikinterne Organisationsfragen, auf die das bayerische Staatsministerium keine Einfluss möglichkeiten hat.
Ich möchte auch noch gezielt darauf hinweisen, dass Wohnheime für das im Krankenhaus tätige Personal gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 8 des Krankenhausfi nanzierungsgesetzes zu den nicht förderfähigen Ein richtungen gehören. Wohnheime für Hebammen kön nen daher nicht aus Mitteln der Krankenhausfinanzierung gefördert werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie ich eben falls bereits in der Aktuellen Stunde am 6. April er wähnt habe, sind auch die Arbeitszeit und das Leis tungsangebot der freiberuflichen Hebammen in Bayern weder bekannt noch hat das Bayerische Ge sundheitsministerium darauf Einfluss; denn Art und Umfang ihrer Berufstätigkeit liegen einzig und allein in der Entscheidung der freiberuflichen Hebammen. Daher ist es leider auch nicht bekannt – ich wiederho le mich –, ob die Ursachen für eine gegebenenfalls vorhandene regionale Unterversorgung in einem Man
gel an Hebammen oder in einem geringeren Arbeits umfang bzw. in geringeren Arbeitszeiten oder einem eingeschränkten Leistungsangebot zu suchen sind.
Aus diesem Grund ist am 20. März seitens des Baye rischen Staatsministeriums für Gesundheit eine Stu die in Auftrag gegeben worden. Ziel dieser Studie ist es, erstmals Daten zur tatsächlichen Situation der Versorgung mit Hebammenhilfe in Bayern zu erhe ben. Neben dem Stand der Versorgung mit freiberufli chen Hebammen soll dabei auch der regionale Bedarf an Hebammen erhoben werden, da es sicherlich Un terschiede geben kann. Außerdem sollen auch die Familien befragt werden, wie sie die Hebammenver sorgung in Bayern bewerten. Die Studie bindet dabei selbstverständlich auch die bayerischen Hebammen verbände ein, die bereits ihre Unterstützung zugesagt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund, der auch den GRÜNEN spätestens seit dem 6. April bekannt sein dürfte, macht die Forderung nach einem Förderprogramm für Hebammen aktuell keinen Sinn. Das einzig sinnvolle Vorgehen ist jetzt, die Ergebnisse der Studie zur Hebammenversorgung abzuwarten, dann eingehend zu analysieren und schließlich die richtigen Schlüsse zu ziehen. Genauso werden wir von der CSULandtagsfraktion es auch machen; denn es ist uns außerordentlich wichtig, dass auch in Zukunft eine flächendeckende Versor gung aller Regionen in Bayern mit geburtshilflichen Leistungen sichergestellt ist.
Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann frank und frei sagen: Ich begrüße es, dass wir uns in dieser Aktuellen Stunde erneut mit dem wichtigen Thema "Sicherstellung einer flächendeckenden Geburtshilfe in Bayern" beschäftigen.
Wir von der CSU setzen uns seit Langem dafür ein, die Geburtshilfe durch Hebammen flächendeckend zu erhalten. Deshalb haben wir auch schon unseren ersten Antrag in dieser Legislaturperiode ganz bewusst zum Thema "Hebammenhilfe – eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe flächendeckend sichern" gestellt.
Laut bayerischem Gesundheitsministerium ist erfreulicherweise ein grundsätzlicher Mangel an Hebammen derzeit durch Zahlen nicht belegbar. Insgesamt ist die Zahl der Hebammen in Bayern sogar über Jahre hinweg stetig gestiegen. Aber: Die Arbeitszeiten und das Leistungsangebot der freiberuflichen Hebammen in Bayern sind weder bekannt, noch hat das bayerische Gesundheitsministerium darauf Einfluss; denn Art und Umfang ihrer Berufstätigkeit liegen in der alleinigen Entscheidung der freiberuflichen Hebammen. Daher ist es auch leider nicht bekannt, ob die Ursachen für eine gegebenenfalls vorhandene regionale Unterversorgung in einem Mangel an Hebammen oder in geringeren Arbeitszeiten und einem eingeschränkten Leistungsangebot zu suchen sind.
Ein solcher Zustand schreit – das passt zum Thema – förmlich nach einer Studie, die diese Zahlen erhebt. Genau diese Studie wird jetzt im Auftrag des bayerischen Gesundheitsministeriums erstellt, und die Vergabe erfolgte vor gut zwei Wochen, am 20. März. Ziel dieser Studie ist es, erstmals valide Daten zur tatsächlichen Situation der Versorgung mit Hebammenhilfe in Bayern zu erhalten. Neben dem Stand der Versorgung mit freiberuflichen Hebammen soll dabei auch der regionale Bedarf an Hebammen erhoben werden, da es hierbei natürlich durchaus extreme Un
terschiede geben kann. Außerdem sollen – das finde ich besonders wichtig – auch die Familien befragt werden, wie sie die Hebammenversorgung in Bayern bewerten. Die Studie wird selbstverständlich auch die bayerischen Hebammenverbände einbinden, die bereits ihre volle Unterstützung zugesagt haben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen – Herr Vetter hat es schon angekündigt, es kommt jetzt –, lässt das System der durch Bundesrecht geregelten Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen keine unmittelbaren Gestaltungsmöglichkeiten der Länderparlamente in diesem Bereich zu. Das ist sehr bedauerlich. Darin gebe ich Ihnen vollkommen recht. So kann unsererseits beispielsweise kein Einfluss auf die Vereinbarungen zwischen den Hebammen und den gesetzlichen Krankenversicherungen zur Vergütung von Leistungen in der Geburtshilfe genommen werden. Wir kennen die Probleme unserer Hebammen, besonders was ihre Haftpflichtversicherungsbeiträge anbelangt, und tun alles, damit sie auch in Zukunft ihren wichtigen Beruf ausüben können.
Unsere Hebammen sind uns im wahrsten Sinne des Wortes mehr wert, und deshalb setzen wir darauf, dass sie künftig mehr Lohn bekommen. Denken Sie dabei an die Sicherstellungszuschläge.
Trotz des Rückgangs geburtshilflicher Abteilungen in den bayerischen Krankenhäusern sehen wir die Geburtshilfe in Bayern insgesamt noch als gesichert an. Das ist ein Verdienst der in Bayern tätigen Hebammen, denen ich an dieser Stelle dafür sehr herzlich danken möchte.
Die auf der zuständigen Bundesebene getroffenen Maßnahmen für eine finanzielle Entlastung der freiberuflichen Hebammen erscheinen uns durchaus geeignet, zur Sicherstellung einer dauerhaften, flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe beizutragen. Ich sage es ganz deutlich: Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse der Studie zur Hebammenversorgung. Ich versichere Ihnen, dass wir auf dieser Basis die richtigen Schlüsse ziehen werden, damit auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung aller Regionen in Bayern mit geburtshilflichen Leistungen sichergestellt ist.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 23. September 2016 ist in München einer der letzten Überlebenden der Schoah – Sie wissen es alle: Max Mannheimer – im hohen Alter von 96 Jahren verstorben. Er hat vor allem Generationen von Schülern seine persönliche Lebens- und Leidensgeschichte erzählt und sie damit tief berührt. Dabei hat er ihnen auf ihrem Weg durchs Leben immer eine Botschaft mitgegeben – wir haben sie eben schon einmal gehört, aber ich halte sie für sehr wichtig und wiederhole sie
deshalb –: Ihr seid nicht verantwortlich für das, was geschah, aber dass es nicht wieder geschieht, dafür schon. Nicht nur mit Zeitzeugen wie Max Mannheimer, sondern auch in vielfach anderer Weise wird in Bayern die Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus und anderen Formen des Extremismus zum Unterricht in allen Schularten, um gleich auf den ersten Punkt des vorliegenden Dringlichkeitsantrages einzugehen.
In der letzten Woche hatten wir in der Aktuellen Stunde das Thema Politische Bildung. Bereits da habe ich betont, dass diese in unseren Schulen ein ganz wichtiger Bestandteil des Unterrichts ist, und das nicht nur im Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde, sondern auch in vielen anderen Fächern. Ich habe auch erwähnt, dass mittlerweile bereits 400 bayerische Schulen den Titel "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" verliehen bekommen haben. Das zeigt, wie erfolgreich allein dieses Projekt ist. Es gibt eine Studie vom Forschungsverbund SED-Staat an der FU Berlin mit drei Untersuchungen. In einer Untersuchung von 2009 werden die Geschichtskenntnisse innerhalb der Länder verglichen. Eine Studie wurde abgehalten zu Kenntnissen bezüglich DDR und SED-Diktatur. Bayern führte im Wissen um DDR und SED-Diktatur, und zwar so sehr, dass in den Zeitungen zu lesen war: Bayerische Hauptschüler wissen mehr als Brandenburger Gymnasiasten.
Das führe ich vor allen Dingen aus dem einen Grund an, dass es mir widerstrebt, ständig darüber zu reden, was alles nicht funktioniert. Hier funktioniert in Bayern eine ganze Menge. Weitere Ausführungen kann ich hier aus Zeitgründen gar nicht machen, und ich will sie auch nicht wiederholen. Wir haben im Ausschuss – daran werden Sie sich auch erinnern –, als wir über den Sozialkundeunterricht geredet haben, lange, ausführlich und in epischer Breite über sämtliche Projekte, Planspiele, Unterrichtsbesuche usw. gesprochen, die sich auf politische Bildung beziehen, vor allen Dingen auch im Hinblick auf Prävention gegen Extremismus.
Damit das alles an unseren Schulen überhaupt geschehen kann, werden die Lehramtsstudenten selbstverständlich entsprechend ausgebildet. Wie Sie wissen, wird ihnen schon in der ersten Phase der Lehrerausbildung das Rüstzeug an die Hand gegeben, um die Schüler zur Demokratie erziehen zu können und damit auch Extremismen jeglicher Art präventiv zu begegnen. Als einzigem Bundesland legen in Bayern Prüfungskandidaten aller Schularten im Rahmen der zweiten Staatsprüfung eine mündliche Prüfung im Fach Schulrecht und Schulkunde sowie
Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung ab. Das gibt es nur hier. Die Ausbildung im Fachbereich Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung während des gesamten zweijährigen Vorbereitungsdienstes ist für alle Referendare – ich betone: für alle – unabhängig von ihrer Fächerverbindung verpflichtend. Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Punkt ist.
Unsere Hochschulen fördern also bereits die politische Bildung aller Lehramtsstudenten – dies zu Punkt 2 des Antrags –, und deshalb brauchen wir auch kein unabhängiges, forschungsorientiertes Institut für die Didaktik der Demokratie, wie Sie in Punkt 3 fordern. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir an unseren Universitäten – ich nenne nur Würzburg, Passau und München – und an verschiedensten Instituten für Politikwissenschaft und Soziologie entsprechende Lehrstühle haben. In Würzburg existiert ein eigener Lehrbereich für die Didaktik der Sozialkunde. Das, was Sie fordern, wird also an vielen Universitäten aufgegriffen und bereits getan.
In Punkt 4 sprechen Sie von der Kompetenz der Einrichtungen der politischen Bildung, die bereits in vielfacher Weise für staatliche Maßnahmen zu Integration und Wertevermittlung genutzt wird. Ich habe letzte Woche allein die Schülerforen über die Akademie für Politische Bildung in Tutzing erwähnt. Planspiele finden vor Ort oder auch in der Akademie statt, etc. etc.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich sind wir gerne bereit – das waren wir immer –, die bereits bestehenden Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. Deswegen haben wir die Bayerische Staatsregierung mit unserem Berichtsantrag aufgefordert, über all das zu berichten, was im Rahmen der politischen Bildung bereits passiert und was insbesondere selbstverständlich in Richtung Prävention gegen Radikalisierung getan wird. Das ist ein besonderes Anliegen von uns, gerade auch im Hinblick auf die vorhandene oder auch nicht vorhandene Medienkompetenz der jungen Menschen, die nicht unhinterfragt auf Quellen zurückgreifen sollen, sondern wissen sollen, wie sie diese auszuwerten haben.
Auf Basis des Berichts sind wir gerne bereit, eventuell über weitere Maßnahmen zu sprechen. Das ist unseres Erachtens der richtige Weg. Aus diesem Grund werden wir den Dringlichkeitsantrag der SPD ablehnen. Wir hoffen selbstverständlich, dass Sie am Bericht des Staatsministeriums, was alles bereits vorhanden ist, interessiert sind. Wenn sich Mängel auftun, werden wir sicher weiter eingreifen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Trauerfeier für Max Mannheimer am 23. Oktober im Jüdischen Gemeindezentrum in München hat Ministerpräsident
Horst Seehofer im Namen des Freistaats Bayern und auch ganz persönlich versichert: Wir treten Rechtsradikalismus, Antisemitismus und Menschenverachtung entschlossen und mit aller Kraft entgegen. Das sind wir Max Mannheimer schuldig, das sind wir allen Opfern schuldig. Das ist unsere bleibende Verantwortung, und diese bleibende Verantwortung werden wir von der CSU entschlossen wahrnehmen.
Was konkret die Maßnahmen angeht, habe ich explizit auf unseren Be
richtsantrag und darauf hingewiesen, dass es sicher den Zeitrahmen sprengen würde, wenn ich alle Projekte nennen würde. Ich meine nicht, dass die politische Bildung besonders an den Berufsschulen fehlt, weil die Menschen, die extremistisch agieren und auftreten, in erster Linie nicht Berufsschüler oder Menschen sind, die durch die Berufsschule gegangen sind. Da könnte man Sie missverstehen. Ich unterstelle aber, dass Sie das gar nicht so gemeint haben.
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Außerschulisch heißt für mich auch familiär, heißt für mich Vereinsarbeit und heißt für mich soziales Engagement außerhalb der Schule. Sie wissen, wir haben auch – Herr Dr. Fahn hat darüber sehr ausführlich berichtet – über Service Learning berichtet. Ich glaube einfach, dass wir die Familien unterstützen müssen, damit die Charakterbildung, die schon von klein auf erfolgen muss, besser ausgebildet ist. Wir können nicht alles über Lehrer regeln. Lehrer haben einen Bildungsauftrag, aber keinen Erziehungsauftrag.
Politische Bildung beginnt für mich bei der Erziehung. Insofern gebe ich Ihnen recht: Im außerschulischen Bereich können wir sicherlich noch einiges tun. Aber ich glaube nicht, dass wir das erreichen, indem wir ein Institut einrichten, das feststellen wird, dass wir politische Bildung brauchen. Das wissen wir.
Insofern möchte ich darauf verweisen: Wir warten auf den Bericht. Sollten darin eklatante Mängel aufgezeigt werden, bin ich ganz sicher, dass auch die CSU-Fraktion zustimmen wird, daran etwas zu ändern.
Herr Pfaffmann, wie immer unqualifiziert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In fast auf den Tag genau vier Monaten, am 27. Mai, jährt sich zum 60. Mal der Jahrestag einer Sternstunde im Bayerischen Landtag. In der Präambel des an diesem Tag, am 27. Mai 1957, beschlossenen Gesetzes heißt es – ich zitiere –:
Der Bestand und die Zukunft des demokratischen Staates und der von ihm gewährleisteten Freiheit hängen von der rechten Einschätzung seiner
Werte durch die Staatsbürger und ihrem Willen, sie zu behaupten, ab.
Dem Staat erwächst daher die Pflicht, alle Maßnahmen zu unterstützen und zu ergreifen, die der Pflege der politischen Bildung dienen. Zu diesem Zweck wird eine Akademie für Politische Bildung errichtet.
Diese Akademie für Politische Bildung, die, wie Sie wissen, ihren Sitz in Tutzing hat, hat sich seit ihrer Gründung in vielfältiger Art und Weise um die politische Bildung sehr verdient gemacht. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Ehemaligen, den Aktiven sowie der Leiterin Frau Prof. Münch sehr herzlich für ihre Arbeit danken.
In Tutzing fanden und finden Tagungen mit hochkarätigen Politikern und Experten statt. Die Akademie richtet sich mit ihren zahlreichen Angeboten zur politischen Bildung aber auch an alle Bürgerinnen und Bürger sowie – was ich besonders begrüße – seit geraumer Zeit auch an Schüler.
So richten sich etwa die "Tutzinger Schülerforen" an Schulklassen verschiedener Schultypen. Die Schüler können politische Themen und Konflikte in flexiblen Projekten und Planspielen erarbeiten und vor allem auch erleben, entweder an der Akademie vor Ort oder an den Schulen selbst.
Wie Sie wissen, ist die politische Bildung an unseren Schulen insgesamt ein wesentlicher Bestandteil. Dabei ist sie nicht nur Bestandteil des Lehrplans in Geschichte und Sozialkunde, sondern wird auch in vielen anderen Fächern intensiv behandelt. Außerdem – wir haben schon oft darüber gesprochen – finden an den Schulen viele Projekte zur Prävention gegen Extremismus und Intoleranz statt, wie: "Werte machen stark", "PIT – Prävention im Team" oder "Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage".
Wie Sie ebenfalls wissen, gibt es mittlerweile rund 400 bayerische Schulen, die bereits den Titel "Schule gegen Rassismus – Schule mit Courage" verliehen bekommen haben. Das zeigt, wie erfolgreich allein dieses Projekt ist. Denken Sie auch an die Arbeit in den Schulen, zum Beispiel an die P-Seminare, bei denen es um Projekte mit sozialem Engagement geht. Ein Beispiel aus Starnberg: Dort wird ein P-Seminar das Thema "Kinderschutzbund" aufgreifen und die Arbeit des Kinderschutzbundes unterstützen. Auf diese Weise wird soziales Engagement vor Ort gefördert. Denken Sie auch an die Tutoren in den verschiedenen Schularten; sie sind ebenfalls ein ganz wichtiger Bestandteil. Auch die Jugendsozialarbeit an den
Schulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Extremismus und Intoleranz und damit zur Stärkung unserer Demokratie.
Darüber hinaus unterstützt das fächer- und schulübergreifende Gesamtkonzept zur politischen Bildung den Fachunterricht sowie die politische Bildung an den Schulen insgesamt. Derzeit wird dieses Konzept am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung neu gefasst. Politische Bildung an Schulen funktioniert auch noch in vielen anderen Bereichen; ich kann sie jetzt nicht alle erwähnen. Denken Sie aber beispielsweise an die Planspiele vor Ort, an denen auch wir als Abgeordnete sehr häufig teilnehmen.
Sicherlich wird es auch in Zukunft sehr wichtig sein, politische Bildung in den Schulen zu behandeln und zu vermitteln. Wir müssen uns ab sofort bei der Vermittlung von politischer Bildung mit Sicherheit noch wesentlich stärker auf das mediale Konsumverhalten unserer Kinder und Jugendlichen konzentrieren. Eine Studie der Universität Bonn hat bereits im Jahr 2015 ergeben, dass ein deutscher Jugendlicher alle sieben Minuten auf sein Smartphone schaut, es checkt. Da dieses Ergebnis aus dem Jahr 2015 stammt, nehme ich an, dass sich dieser Takt im Jahr 2017 noch beschleunigt hat; ich gehe mal von einem Check alle fünf Minuten aus.
Das ist für die Jugendlichen ein unverzichtbarer und heißgeliebter Teil ihres Alltags, über den sie – egal in welche Richtung, aber sicherlich auch politisch – stark geprägt und beeinflusst werden können und werden. Wir haben gerade erst im US-Präsidentschaftswahlkampf staunend miterlebt, wie es ein narzisstischer Populist geschafft hat, via Twitter mit einem Mix aus simplen Botschaften, Häme, Lügen und Hass – auch gegenüber demokratischen Institutionen – die Wahl zu gewinnen.
Ich bin deshalb davon überzeugt, dass es für die Mobilisierung der Demokratie in unserem Land ganz entscheidend sein wird, ob es der politischen Bildung und damit auch den demokratischen Parteien gelingen wird, darauf die richtigen Antworten zu finden; denn dass gerade junge Menschen für solche Botschaften sehr empfänglich sind – leider allzu oft –, hat nicht nur die deutsche Geschichte gezeigt.
Über die Frage, wie wir genau das schaffen können, sollten wir gerade hier im Bayerischen Landtag eine ernsthafte Debatte führen. Wenn es um die Mobilisierung der Demokratie geht, sind gerade wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefordert. So war – das muss ich an dieser Stelle leider anführen – die wichtige Debatte über das neue Bayerische Integra
tionsgesetz hier im Plenum meines Erachtens alles andere als eine ernsthafte Debatte.
Der Stil und die Wortwahl, mit der SPD und GRÜNE dabei ihre Ziele verfolgt haben, wären bei den Tutzinger Schülerforen sicher so nicht durchgegangen.
Natürlich stehen wir als Abgeordnete im Fokus der Öffentlichkeit und sollten uns gerade bei so wichtigen Debatten daran erinnern, dass wir im Rahmen aller Bemühungen für politische Bildung auch eine Vorbildfunktion haben, ob wir es wollen oder nicht. Mittlerweile gibt es auch in unserem Land viele, die die Demokratie auch durch Attacken gegen demokratisch gewählte Politiker bekämpfen wollen; das sollte jeder und jedem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr bewusst sein.
Der Athener Staatsmann Perikles hat vor circa 2.500 Jahren gesagt:
Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger.
Heute versuchen viele Antidemokraten, den Menschen weiszumachen, dass diejenigen, die an den Problemen ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises Anteil nehmen, per se schlechte Bürger seien. Dem müssen wir als gewählte Abgeordnete entschieden entgegentreten.
Das beginnt beim respektvollen Umgang in diesem Hohen Haus; denn auch das gehört zum Einmaleins der politischen Bildung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der scheidende Bundespräsident Joachim Gauck hat am 20. Januar in seiner Festrede zum 50. Jahrestag der HannsSeidel-Stiftung, die sich hier bei uns in Bayern bekanntermaßen engagiert für die politische Bildung einsetzt – in diesem Zusammenhang eine Gratulation und ein Dank der Vorsitzenden Frau Prof. Ursula Männle –, gesagt – ich zitiere –:
Politisches Engagement, Zivilcourage und Toleranz müssen auch in Zukunft vermittelt werden.
Das ist kein dramatischer Appell, sondern demokratisches Alltagsgeschäft, denn das Verständnis für Demokratie muss in jeder Generation neu erworben werden. Demokratie ist nicht, sie wird. Dazu beizutragen, ist unser aller Aufgabe.
Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere Schulen hierbei eine hervorragende Arbeit leisten; denken Sie auch an die Schülermitverwaltung. Weil aber, wie Bundespräsident Gauck richtig gesagt hat, Demokratie in jeder Generation neu erworben werden muss, müssen wir die politische Bildung in Zukunft auch und in besonderer Weise auf das mediale Konsumverhalten unserer Kinder und Jugendlichen ausrichten. Politische Bildung ist nicht nur eine große, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen hat uns das Landesamt für Statistik mit besonders erfreulichen Zahlen bedacht. In Bayern ist die Zahl der lebend geborenen Babys im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um stolze 3,8 % auf rund 118.200 gestiegen. Damit hat die Geburtenzahl in Bayern einen neuen Höchststand seit der Jahrtausendwende erreicht. Niemand in diesem Hohen Haus zweifelt daran, dass der Anstieg der Geburten damit zu tun hat, dass sich Familien in Bayern wohlfühlen und sehr viel für Familie und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan wird. Dies wird erreicht durch den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuung, die Schaffung bedarfsgerechter Ganztagsangebote
sowie das Landeserziehungsgeld und nicht zuletzt das bayerische Betreuungsgeld. Darüber hinaus setzen wir uns seit Langem dafür ein, die Geburtshilfe durch Hebammen flächendeckend zu erhalten. Deshalb haben wir den ersten Dringlichkeitsantrag, den wir in der neuen Legislaturperiode erarbeitet haben, ganz bewusst zum Thema "Hebammenhilfe – eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe flächendeckend sichern" gestellt. Die Fraktion FREIE WÄHLER hat sich diesem Antrag damals angeschlossen und selbst einen Antrag eingebracht, der sich weitgehend mit dem jetzt vorliegenden deckt.
Wir sind uns darin einig – darüber besteht kein Zweifel –, dass Hebammen eine sehr wichtige Funktion in unserem Gesundheitswesen und für unsere Familien haben. Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen: Eine Geburt ohne Hebamme kann ich mir nicht vorstellen. Hebammen betreuen die werdenden Mütter in der Geburtsvorbereitung. Sie kümmern sich um die Nachsorge in extrem sensiblen Phasen junger Familien. Dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle herzlich danken.
Alle uns vorliegenden Zahlen zeigen deutlich, dass es derzeit keinen grundsätzlichen Mangel an Hebammen in Bayern gibt. Die Zahl freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe ist jedoch gesunken. Das muss uns klar sein, das ist Fakt. Umso wichtiger ist für mich die Tatsache, dass das Gesundheitsministerium eine Studie zur Hebammenversorgung in Bayern in Auftrag gibt, um sich Gewissheit darüber zu verschaffen, wie sich die Hebammen auf Bayern verteilen und wie hoch der Arbeitsumfang sowie das Leistungsangebot der Hebammen ist.
Das Hauptproblem für alle Hebammen – darin sind wir uns einig – liegt bekanntlich in den hohen Haftpflichtprämien. Wir halten es aber für richtig, am Prinzip der individuellen verschuldensunabhängigen Haftung festzuhalten und lehnen einen Haftungsfreistellungsfonds, wie ihn die FREIEN WÄHLER fordern, ab. Meine Damen und Herren, das wäre ein Systembruch. Wer käme als Nächster? – Die Physiotherapeuten und die Ärzte. Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass sich das Problem am besten durch einen höheren Lohn für die Hebammen lösen lässt. Die letzten zwei Entgelterhöhungen für die Geburtshilfe und die Einführung von Sicherstellungszuschlägen zur Finanzierung der gestiegenen Haftpflichtprämien sind Ihnen bekannt. Die Probleme sind bekannt, und wir beginnen, sie auszuräumen.
Deshalb hat sich Bayern gegenüber der Bundesregierung stets dafür eingesetzt, die Situation der freiberuf
lichen Hebammen in ganz Deutschland zu verbessern. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz konnte erreicht werden, dass die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflichen Hebammen bei den Honorarvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern berücksichtigt werden müssen. Die Vergütung freiberuflich erbrachter Hebammenleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung wird nach Bundesrecht durch einen Vertrag geregelt, den der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen schließt. Eine Anlage dazu ist die Hebammen-Vergütungsvereinbarung, in der die Vergütung der einzelnen Hebammenleistungen geregelt ist. Wir sind der Auffassung, dass es im Sinne der Hebammen ist, diesen Weg hin zu mehr Lohn für sie konsequent weiterzugehen. Das haben auch viele Gespräche gezeigt, die wir mit Hebammen und ihren Verbänden geführt haben.
Nein, gestatte ich nicht. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle uns vorliegenden Zahlen zur Geburtshilfe zeigen auch, dass wir eine Initiative auf Bundesebene zur finanziellen Unterstützung von Krankenhäusern mit kleineren Geburtshilfeabteilungen, wie sie die FREIEN WÄHLER fordern, damit eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden kann, nicht brauchen. Die stationären Kapazitäten gehen im Augenblick über den Bedarf hinaus. Das bayerische Gesundheitsministerium hat durch seine Krankenhausplanung und -förderung bisher schon alles getan, um trotz des durch jahrzehntelangen Geburtenrückgang ausgelösten Strukturwandels eine ausreichend wohnortnahe stationäre Versorgung zu gewährleisten. Auch der eingangs genannte Geburtenanstieg im Jahr 2015 konnte auf diese Weise bewältigt werden.
Um mit einem weiteren Gerücht aufzuräumen, sage ich: In den bayerischen Kliniken fehlen keine Kreißsäle. Bisher liegt dem Gesundheitsministerium trotz des Geburtenanstiegs im letzten Jahr kein einziger Antrag eines Krankenhausträgers vor, den Bau eines zusätzlichen Kreißsaals zu fördern. Die Zahl der Abteilungen für Geburtshilfe und Gynäkologie ist in den Jahren 2010 bis 2014 von 128 auf 117 zurückgegangen. Die Auslastung dieser Abteilungen beträgt 67 %. Ein wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus strebt eine Auslastung von 80 % an. Dies ist jedoch kein rein wirtschaftlicher Faktor. Sie wissen alle, dass es Vorgaben gibt. Es ist eine bestimmte Anzahl an Geburten erforderlich, damit die Qualität vor Ort ambulant wie statio
när gegeben ist. Das ist ein Punkt, den man nicht wegdiskutieren kann.
Zusammenfassend können wir feststellen, dass es um die Geburtshilfe in Bayern bis auf die Probleme, die ich vorhin angeführt habe, gut bestellt ist. An diesen Problemen arbeiten wir. Wir könnten einen weiteren Anstieg der Geburtenzahlen, den ich mir sehr wünsche, verkraften. Wir kennen die Probleme unserer Hebammen und möchten alles tun, damit sie auch in Zukunft ihren sehr wichtigen Beruf, der für die meisten von ihnen auch eine Berufung ist, ausüben können. Unsere Hebammen sind uns im wahrsten Sinne des Wortes mehr wert. Daran werden wir weiter arbeiten. Deshalb setzen wir darauf, dass sie künftig mehr Lohn erhalten.
Ich danke allen Hebammen, Ärzten, Schwestern, Pflegern sowie allen anderen, die in der Geburtshilfe tätig sind, sehr herzlich dafür, dass sie unsere Kinder auf die Welt bringen. Wir schätzen das außerordentlich und werden sie dabei auch in Zukunft nachhaltig unterstützen. Ich glaube, wir sind uns darin einig, dass uns die Ergebnisse der Studie weiterbringen werden. Wir müssen genau wissen, wo wir ansetzen müssen.
Den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER lehnen wir aus den genannten Gründen ab.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Februar hat das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap in einer repräsentativen Schulstudie die Menschen in Deutschland unter anderem danach gefragt, in welchem Bundesland es ihrer Meinung nach das beste Schul- und Bildungssystem gibt. Darauf antworteten 44 %: in Bayern. Das nächste Bundesland auf Platz zwei folgte erst mit 30 Prozentpunkten Abstand. 30 Prozentpunkte sind, wie Sie von der SPD wissen dürften, ein riesiger Vorsprung.
Dieser Vorsprung zeigt, dass wir in Bayern in den vergangenen Jahrzehnten in der Bildungspolitik vieles richtig gemacht haben. Dazu gehört, dass wir immer an unserem differenzierten Bildungssystem festgehalten haben, weil dieses die unterschiedlichen Talente der Schüler am besten fördert. Dazu gehört aber auch, dass bei uns die Wahlfreiheit der Eltern groß geschrieben wird. Wir schreiben den Eltern nicht vor, wo und wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Deshalb lehnen wir auch den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil er dieses bewährte und von den Eltern hoch geschätzte Prinzip der Wahlfreiheit abschaffen würde.
Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung an den bayerischen Schulen wäre das Ende dieser Wahlfreiheit. Dann könnte schon ein einziger Vater oder eine einzige Mutter eine Schule auf dem Klageweg dazu zwingen, Ganztagsbildung einzuführen, obwohl die große Mehrheit der anderen Eltern das gar nicht will. Dieser Forderung der SPD liegt ein merkwürdiges Demokratieverständnis zugrunde, wonach einige wenige bestimmen können, was die Mehrheit zu tun hat.
Das bedeutet im Klartext auch, dass der SPD diejenigen Eltern, die für ihre Kinder lieber ein Halbtagsangebot wählen möchten, vollkommen egal sind.
Diese apodiktische Politik ist mir und meinen Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landtagsfraktion zutiefst fremd. Die CSU will im Gegensatz zur SPD die Wahlmöglichkeit der Eltern stärken. Deshalb sollen in ganz Bayern Familien zwischen Halbtagsangeboten und flexibel gestalteten, qualitativ hochwertigen Ganztagsangeboten wählen können. In vielen bayerischen Familien verbringen die Schüler den Nachmittag lieber zu Hause, weil sich die Eltern selbst um sie kümmern können und wollen.
Wir brauchen keine Ganztagspflicht, die aus einem Rechtsanspruch entstehen würde, wie von der SPD gefordert. Über die konkreten Folgen für viele Arbeitsplätze haben wir bereits ausführlich diskutiert.
Eine Ganztagspflicht ist aber auch deshalb überflüssig, weil der Freistaat bereits massiv in den Ausbau und die Qualität der Ganztagsangebote investiert hat und es auch weiterhin tun wird. Allgemein machen bereits über 80 % der allgemeinbildenden Schulen ihren Schülern ein Ganztagsangebot. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren alle genehmigungsfähigen Anträge auf Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen auch tatsächlich genehmigt. Das zeigt ganz klar, dass sich die Ganztagsbildung bei uns in Bayern mittlerweile zu etwas ganz Selbstverständlichem entwickelt. Selbstverständlich ist es für uns auch, dass die Ganztagesangebote auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen sollen. Das tun sie. Sie reichen von offenen Ganztagsgruppen über gebundene Ganztagsklassen bis zur Mittagsbetreuung. Das ist eine wirklich breite Palette.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Zahlen, die die SPD auf dem Vorblatt des Gesetzentwurfs zur derzeitigen Versorgung mit Ganztagsangeboten nennt, stark verzerrt und irreführend sind. Sie berücksichtigen ausschließlich Ganztagsschulen und übersehen die übrigen Angebote, die ich eben genannt habe. Vor allem übersehen sie die Horte und die Mittagsbetreuung. Selbstverständlich sind auch diese Angebote ein zentraler Bestandteil unseres bayerischen Ganztagskonzepts. Ein großer Vorteil unseres praxisnahen Konzepts liegt auch darin, dass Schulfamilie und Kommunen aus verschiedenen Ganztagsmodellen auswählen können, um vor Ort ein passgenaues Angebot zu schaffen.
Genau diese passgenauen Angebote laufen hervorragend. Die würden Sie zerstören. Mittagsbetreuung, schulische Ganztagsangebote sowie Kindertageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind dabei gleichwertige Bausteine. Diese Bausteine können von den Entscheidungsträgern vor Ort bedarfsgerecht und passgenau kombiniert werden. Warum die SPD diesen bildungspolitischen Maßanzug gegen einen Einheitsanzug von der Stange eintauschen will, verstehe ich beim besten Willen nicht.
Wie eingangs erwähnt, zeigt die Frage von Infratest dimap nach den besten Schulsystemen – 44 % nannten Bayern –, dass wir in Bayern in den vergangenen Jahrzehnten in der Bildungspolitik vieles, ja sehr vieles richtig gemacht haben. Wir werden diese Linie auch beim Ausbau der Ganztagsangebote konsequent fortsetzen. Unser Ziel ist es, bis 2018 an allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot zu schaffen. Wir sind auf einem sehr guten Weg, dieses Ziel zu erreichen, und zwar gemeinsam mit den Eltern, nicht über deren Köpfe hinweg. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der SPD ab.
Sehr geschätzte Kollegin, auch auf die Gefahr hin, mich bei Ihnen unbeliebt zu machen: Sie mögen Juristin sein; aber ich glaube, Sie haben immer noch nicht begriffen, wohin Sie mit Ihrem Antrag auf eine Gesetzesänderung gehen.
Ich habe das letzte Mal ausführlich erklärt: Wenn Sie einen Gesetzesanspruch durchsetzen wollen, hat das zur Folge, dass das bestehende System von Ganztagsangeboten, nämlich Angebote mit nicht gebundenem Ganztag, zerstört wird. Darauf zielt der Antrag ab, den Sie für alleinseligmachend halten.
Ich habe Sie reden lassen. Jetzt sind Sie still, Frau Strohmayr!
Sie wollen ja gar nicht zuhören.
Dieser Rechtsanspruch hätte zur Folge, dass genau dieses funktionierende System – –
Wollen Sie eine Antwort oder nicht?
Wollen Sie eine Antwort, oder wollen Sie keine Antwort?
Ich habe ihn gelesen, Frau Strohmayr. Leider. Ich muss vieles von Ihnen lesen, was vollkommen überflüssig ist.
Dieser Rechtsanspruch führt dazu, dass bestehende Systeme wie das der Horte den Bach hinuntergehen. Das muss ich ehrlich sagen. Sie sagten eben, dass in allen anderen Systemen außer dem gebundenen Ganztag Leute arbeiten, die pädagogisch gar nicht in der Lage dazu sind.
Das war eben Ihre Aussage.
Das verbitte ich mir. Wir haben Horte, wir haben Mittagsbetreuung. Wir haben Gott sei Dank ein differenziertes System.
Es ist gut, dass wir das in Bayern haben. Dieses System entspricht der Situation vor Ort. Sie haben die Landkreise ohne Ganztagsangebote angesprochen. Frau Strohmayr, egal ob das 65, 104 oder 30 Landkreise sind: Es kommt darauf an, was die Eltern und die Schulfamilien vor Ort möchten.
Sie möchten es nicht. Ansonsten gäbe es ein solches Angebot.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es sehr kurz machen: Wir stimmen allen drei Anträgen der Opposition zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich werde aber doch etwas weiter ausführen. Zunächst eine kurze Ergänzung zu dem Redebeitrag von Herrn Rosenthal: Als Sie Zahlen nannten und sich auf Bayern bezogen, hätten Sie korrekterweise auch die Zahlen aus Nordrhein-Westfalen – SPD-regiert! – erwähnen müssen. Dort lag die Zahl der entsprechenden Übergriffe im Jahr 2015 bei 214 und damit fast neunmal höher als im Jahr 2014. Ich erwähne das, wie gesagt, nur zur Ergänzung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, als Historikerin begrüße ich es, dass sich der Bayerische Landtag eingehend mit dem künftigen Umgang mit "Mein Kampf" im Schulunterricht auseinandersetzt. Ich begrüße es ebenso, dass alle Fraktionen im federführenden Ausschuss für Bildung und Kultus und im mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst den drei vorliegenden Anträgen, in denen es um den verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit der kommentierten Ausgabe von "Mein Kampf" geht, einstimmig zugestimmt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt, dass wir uns der großen Bedeutung dieses Themas, aber auch der Gefahren bei der Vermittlung der Inhalte sowie der perfiden Ideologie des Verfassers sehr bewusst sind. Und es zeigt, dass wir insoweit an einem Strang ziehen. Gerade als Historikerin lege ich aber auch großen Wert darauf, dass wir die Diskussion mit der notwendigen Klarheit und Präzision führen, die einem so schwierigen Thema zustehen. Deshalb möchte ich vorab drei Feststellungen treffen:
Die Tatsache, dass seit Beginn dieses Jahres erstmals eine wissenschaftlich kommentierte Gesamtausgabe von "Mein Kampf" vorliegt, bedeutet nicht, dass dessen Inhalte und die darin verbreitete menschenverachtende Ideologie jetzt erstmals im Unterricht behandelt würden.
Bei uns in Bayern gehören Auszüge aus "Mein Kampf" vielmehr seit Langem zu den gängigen, auch in Schulbüchern abgedruckten Quellen, die im Geschichtsunterricht behandelt werden, wobei von der jeweiligen Lehrkraft entschieden wird, ob und wie "Mein Kampf" in den Unterricht über das NS-Regime einbezogen wird. Als Historikerin kann ich Ihnen sagen: Wer Geschichtsunterricht betreibt, ohne historische Quellen einzubeziehen, betreibt keinen guten Geschichtsunterricht. Deshalb ist die Befassung auch mit NS-Quellen seit Langem Teil der methodisch und inhaltlich profunden Quellenarbeit im Geschichtsunterricht.
Das bloße Auslaufen der Urheberrechte von "Mein Kampf" stellt den Geschichtsunterricht bzw. die Geschichtslehrkraft daher mitnichten plötzlich vor gänzlich neue Herausforderungen. Auch in Zukunft gilt generell: Unveränderte Nachdrucke der Hetzschrift "Mein Kampf" dürfen nicht verwendet werden. Jegliches volksverhetzende Material wird konsequent eingezogen; diejenigen, die es verbreiten, werden strafrechtlich verfolgt.
Herr Piazolo, ich gebe Ihnen recht: Bisher sehen die Lehrpläne in Bayern keine vertiefte Auseinandersetzung mit "Mein Kampf" vor. Im Sinne einer präventiven und fundierten didaktischen Auseinandersetzung kann in Verantwortung der Lehrkräfte mit entsprechender fachlicher und didaktischer Vorbereitung allerdings auch eine historisch-kritische Quellenarbeit mit Auszügen aus "Mein Kampf", zum Beispiel aus der kommentierten Ausgabe des Instituts für Zeitgeschichte, erfolgen. Es gilt, die Schrift "Mein Kampf" mit den weiteren Komponenten der NS-Ideologie, ihren geistigen Wurzeln und Hintergründen sowie den verheerenden Folgen der Realisierung dieser menschenverachtenden Anschauung – ich nenne nur die Stichworte Holocaust und Zweiter Weltkrieg – zu kontextualisieren. Diese inhaltlich und methodisch aufbereitete Beschäftigung mit "Mein Kampf" begleitet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus mit einem zusätzlichen mehrstufigen Programm. Dabei ist die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ein kompetenter Partner.
Im April 2016 wurden im Rahmen einer Tagung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen Multiplikatoren an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen im Hinblick auf die besonderen wissenschaftlichen, didaktischen, methodischen und pädagogischen Anforderungen, die sich aus Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" für den Unterricht ergeben, fortgebildet. Die Anregungen, die die Multiplikatoren dort gegeben haben, hat die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit mitgenommen. Sie bereitet jetzt
eine Handreichung für Lehrkräfte vor, die im September 2016 erscheinen soll.
Diese Publikation wird nicht nur die bereits gestellten Fragen mit Blick auf "Mein Kampf" in der Schule erörtern, sondern auch praktische Hinweise und pädagogische Beispiele für den Umgang mit der Quelle "Mein Kampf" geben. In einem dritten Schritt wird von der Landeszentrale eine voraussichtlich dreibändige Publikation über den Nationalsozialismus herausgegeben, in deren Rahmen das NS-Schrifttum insgesamt – denken Sie an Rosenbergs "Der Mythus des 20. Jahrhunderts" oder an die Tagebücher Goebbels – nicht nur angemessen historisch eingeordnet, sondern auch didaktisch aufbereitet und mit Anregungen für die schulische Bildung versehen dargestellt wird.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass die Staatsregierung, wie in den drei Anträgen gefordert, dem Ausschuss für Bildung und dem Ausschuss für Wissenschaft mündlich und schriftlich darüber berichtet, welche Maßnahmen zur Fortbildung der Lehrkräfte getroffen werden, wie die genannte Entwicklung einer pädagogisch begleiteten Handreichung für die kommentierte Ausgabe von "Mein Kampf" im Detail erfolgt, welcher Zeitplan, welche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte, welche Information für die Öffentlichkeit, welche Kooperationen mit anderen Einrichtungen und welche Empfehlungen an die KMK vorgesehen sind und wie die Auseinandersetzung mit "Mein Kampf" in den einzelnen Schularten und in den Jahrgangsstufen in Zukunft erfolgen soll. Ich kann Ihnen sagen, dass ich an der Beantwortung gerade dieser Fragen sehr interessiert bin.
Abschließend möchte ich betonen, dass sich unsere Schülerinnen und Schüler in Bayern nicht nur mit den braunen Tätern, sondern auch mit den Millionen unschuldiger Opfer von Hitlers menschenverachtender Ideologie beschäftigen müssen. Das Schicksal und der Mord an den Mitgliedern der Weißen Rose oder an Anne Frank zeigen den Schülerinnen und Schülern eindringlich, welch schreckliche Folgen die NS-Ideologie, wie sie Hitler in "Mein Kampf" erstmals formulierte, für diese jungen Menschen hatte.
Aber nicht nur der Nationalsozialismus, sondern auch der Rechtsextremismus insgesamt ist an den Schulen seit Langem Thema. Er ist nicht nur Gegenstand des Lehrplans für Geschichte und Sozialkunde, sondern er wird auch in vielen anderen Lehrplänen intensiv behandelt. Sie kennen es. Wir haben darüber gesprochen. An vielen Schulen finden nachhaltige Projekte statt, so etwa "Werte machen stark", "Prävention im Team" und "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage". Mittlerweile haben 400 bayerische Schulen den Titel "Schule ohne Rassismus – Schule mit Cou
rage" verliehen bekommen. Das ist ein sehr gutes Zeichen.