Protokoll der Sitzung vom 18.10.2016

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Nun eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Kollegin Fehlner das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Lokal- und Regionalfernsehen leistet einen wichtigen und wesentlichen Beitrag zur journalistischen Vielfalt in Bayern. Deshalb ist es uns wichtig, es auch für die Zukunft zu sichern und über das Jahr 2016 hinaus zu fördern. Die künftige Förderung muss sich allerdings auf ein nachhaltiges Konzept stützen und muss dem tatsächlich erforderlichen Förderbedarf entsprechen. Die 16 bayerischen Regionalsender erreichen täglich zur Hauptsendezeit von 18.00 bis 18.30 Uhr 900.000 Zuschauer. Nach der Funkanalyse Bayern 2016 erreicht das Lokalfernsehen damit 7,9 % der Bevölkerung in Bayern pro Tag – Zahlen, die für sich sprechen. Das ist in der Regel mehr, als der Bayerische Rundfunk oder nationale Sender erreichen.

Allerdings, Kolleginnen und Kollegen, ist das Regionalfernsehen ohne staatliche Förderung und Transfers bei all den Herausforderungen der Zukunft – Stichwort Digitalisierung – kaum überlebensfähig; denn die Verbreitung ist weiterhin nur über Satelliten möglich, was vergleichsweise teuer ist. Das ist für die 16 lokalen und regionalen Fernsehstationen und die neun Spartenanbieter nur schwer finanzierbar. Gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der Förderbefristung – diese endet zum 31. Dezember dieses Jahres – liegt nun der seit Langem angekündigte Gesetzentwurf der Staatsregierung vor.

Halten wir fest: Seit 2008 hat die finanzielle Unterstützung des lokalen Fernsehens die Qualität der Berichterstattung gestärkt und den Zugang der Menschen vor Ort zur Information verbessert. Deshalb hatte die SPD-Landtagsfraktion bereits zwei Vorstöße unternommen, um die Finanzierung des Lokalfernsehens in Bayern auch über 2016 hinaus fortzusetzen. Jetzt bekräftigen wir diesen Wunsch, damit die Lokalfernsehstationen qualitativ und technisch einigermaßen wettbewerbsfähig bleiben. Um mit den großen Global Playern und Anbietern mithalten zu können, bedarf es neben der Finanzierung der Satellitenverbreitungskosten zusätzlicher Mittel für die Ausstrahlung in HDQualität und eines einmaligen Investitionszuschusses in die Produktionstechnik. Nur so behält die lokale Fernsehberichterstattung ihre Auffindbarkeit, auch dank der guten Platzierung in den Empfangsgeräten, und damit die Relevanz bei den Zuschauern.

Wie bei der Förderung der Satellitenverbreitungskosten soll die Bayerische Landeszentrale für neue Medien beauftragt werden, den Umstieg auf die HD-Produktion und die HD-Verbreitung zu begleiten, den jeweiligen Förderbedarf eines Senders zu ermitteln und die konkrete Förderung zu steuern.

Im Haushaltsentwurf der Staatsregierung für den Doppelhaushalt 2017/2018 sind die Mittel für die Unterstützung der Satellitenverbreitung der 16 Sender schon eingepreist. Dies begrüßen wir. Nicht aufgenommen sind allerdings die aus unserer Sicht notwenigen Fördermittel für die Umstellung der Produktion und die Verbreitung der Programme in HD-Qualität. Dies sollte unbedingt nachgeholt werden.

Noch ein Wort zur Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks. Sie geht leider nur sehr langsam voran. Die Marktdurchdringung mit DAB+ ist noch immer gering. Hier gibt es noch viel zu tun. Nur wenn eine gute Marktdurchdringung mit DAB+ erreicht wird, wird auch eine langfristige Abschaltung des analogen terrestrischen Hörfunks zu erreichen sein. Daran sind wir alle interessiert, weil das die Zukunftsperspektive ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen wir auch bei den lokalen und regionalen Radio- und Fernsehstationen einen unabhängigen Qualitätsjournalismus, aber auch technische Rahmenbedingungen, vor allem im Hinblick auf die Verbreitungstechnik, die den Erfordernissen und Herausforderungen unserer Zeit entsprechen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Fehlner. – Für die CSU-Fraktion hat sich der Kollege Blume zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Mediengesetz hat gute Chancen, am Ende dieser Legislaturperiode als das meist geänderte Gesetz in dieser Periode in die Geschichte einzugehen. Das hat wahrscheinlich auch damit zu tun, dass wir hierbei über einen Bereich reden, in dem sich im Moment tatsächlich sehr viele Veränderungen abspielen. Wir erleben dramatische technologische Veränderungen. Wir erleben Veränderungen des Geschäftsmodells. Ganz allgemein gesprochen schlägt die Digitalisierung in der Weise zu, wie es Ministerin Aigner vorhin dargelegt hat.

Deswegen ist es notwendig, dass wir uns mit den Rahmenbedingungen beschäftigen. Wir haben das vor einigen Monaten bei der letzten großen Novelle des Mediengesetzes getan. Damals ging es um die Frage, wie wir die regulatorischen Bedingungen so

gestalten können, dass sich die privaten Angebote am Markt selbst refinanzieren können und auch mehr Freiheitsgrade bestehen, um wirtschaftlich erfolgreich tätig sein zu können. Uns allen war aber schon damals klar, dass dies allein nicht ausreichen wird, sondern dass es auch darum geht, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie wir an manchen Stellen den nächsten Schritt gehen und ihn als Freistaat Bayern auch begleiten können.

Es gibt zwei Aufgaben, die von den beiden Vorrednerinnen schon benannt wurden. So stellt sich zunächst einmal die Frage, wie es mit dem lokalen und regionalen Fernsehangebot in Bayern weitergeht. Die Förderperiode, die Ende des Jahres 2016 ausläuft, hatte sich zum Ziel gesetzt, die digitale Satellitenverbreitung zu fördern. Wir stehen jetzt vor dem nächsten Schritt. Jetzt geht es um die Frage, wie wir künftig auch die allseits nachgefragte HD-Verbreitung fördern können. Aber im Grunde genommen haben wir hier nicht viel Spielraum.

Wenn wir wollen, dass lokales und regionales Fernsehen in Zukunft die Bedeutung hat, die es heute hat – die Kollegin hat dies gerade, auf die Funkanalyse gestützt, herausgearbeitet –, dann müssen wir das lokale und regionale Fernsehen bei diesem Weg, bei hochaufgelöstem Fernsehen begleiten. Ich denke, wir haben auch gute Gründe, dies zu tun.

An dieser Stelle darf ich einmal – ich denke, für uns alle – einen herzlichen Dank an diejenigen aussprechen, die hier unterwegs sind und dafür sorgen – Stichwort Plenum-TV –, dass über das politische Geschehen im Landtag, aber auch im ganzen Land in einer Engmaschigkeit berichtet wird, wie dies von anderen nicht geleistet wird. Deswegen ein ganz herzliches Dankeschön an dieser Stelle!

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER))

Neben der Frage, wie wir lokales und regionales Fernsehen in die Zukunft mitbegleiten können, stellt sich natürlich die Frage, wie die Digitalisierung im Hörfunk weiter voranschreiten kann. Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass die Branche durchaus unterschiedlicher Meinung war. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk geht beim Thema DAB+ aus verschiedensten, wohlüberlegten Gründen mutig voran. Aber im privaten Bereich sehen wir unterschiedliche Sichtweisen:

Die einen sagen: UKW ist für uns auf absehbare Zeit zum wirtschaftlichen Überleben unglaublich wichtig. Die Frage, was danach kommt, würden wir so beantworten, dass wir uns gleich in die Welt des Internets stürzen und uns nicht bei einem Zwischenschritt auf

halten. – Die anderen haben in der Vergangenheit gesagt: Wir setzen auf DAB+, weil es vielleicht die letzte regulierte Infrastruktur ist, die wir überhaupt noch erreichen. Deswegen würden wir die Vorteile davon gerne mitnehmen.

Ich bin froh darüber, dass die Gespräche der BLM in den letzten Wochen und Monaten und die Gespräche, die wir selbst geführt haben, im Ergebnis bedeuten, dass man sich nun auf einen gemeinsamen Weg verständigt hat, der lautet: Wir nutzen die Infrastruktur gemeinsam mit dem Bayerischen Rundfunk. Wir machen uns gemeinsam auf den Weg, DAB+ zum Erfolg zu verhelfen.

Der Freistaat Bayern, der Haushaltsgesetzgeber hat am Ende, wenn wir dies wirklich unterstützen wollen, zwei Aufgaben. Die Ministerin hat es vorhin schon angedeutet. Es ist richtig: Für die Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens sind jeweils 10 Millionen Euro im Doppelhaushalt eingestellt. Für die Förderung der Digitalisierung gibt es gemäß dem Gesetzentwurf aber nur den Auftrag an die BLM mit der Zielsetzung, dass sie vor allem aus eigenen Mitteln tätig werden kann. Das will sie tun, und das ist auch gut so.

An beiden Stellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss uns klar sein: Wir beschließen heute bzw. nach der Ausschussberatung in Zweiter Lesung zwar dieses Gesetz und geben damit den Auftrag und Sicherheit für die nächste Förderperiode. Aber uns muss auch klar sein, dass wir noch ein Stück weit Geld in die Hand nehmen müssen, und zwar zusätzlich zu dem, was bisher im Haushalt eingestellt ist. Die Kollegin Fehlner hat es schon angedeutet.

Ich sage auch: Wir sind synchron, was die Anträge von der SPD und den FREIEN WÄHLERN bei dieser Thematik angeht. Die CSU-Fraktion beabsichtigt bei der Beratung des Doppelhaushalts zwei Initiativen, die sich auf einen Betrag von zusätzlich insgesamt 8 Millionen Euro belaufen. Jetzt sind 20 Millionen Euro für beide Jahre eingestellt. Wir würden diesen Haushaltsansatz noch um 8 Millionen Euro erhöhen, um die Verbreitung von und die Umstellung in HD zu unterstützen – dafür fallen zusätzlich Verbreitungskosten und Investitionskosten an –, aber auch, um eine Anschubfinanzierung für den Umstieg bei DAB+ zu leisten.

Ich bin der festen Überzeugung: Wenn es uns – ich nenne für den Umstieg auf DAB+ die nächsten vier, fünf Jahre – in diesem Zeitraum nicht gelingt, DAB+ zum Fliegen zu bekommen, dann wird es auf Dauer wahrscheinlich schwierig. Dann sollten wir uns von vornherein aber auch klarmachen, dass wir zu einer Dauersubventionierung an dieser Stelle nicht bereit

sind. Deswegen brauchen wir jetzt eine klare Anschubfinanzierung, ein klares Signal, weil wir den Umstieg jetzt wollen.

Ich denke und hoffe, wir sind uns bei der Frage einig, dass der lokale und regionale Hörfunk sowie das lokale und regionale Fernsehen in der medialen Welt der Bundesrepublik Deutschland einzigartig sind. Deswegen sollten wir gemeinsam alles dafür tun, dass dies auch so bleibt, und nicht nur das Gesetz beschließen, sondern auch zusätzliche Haushaltsmittel dafür in die Hand nehmen. Sie sind gut angelegt.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Die nächste Wortmeldung kommt von Professor Piazolo für die FREIEN WÄHLER. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, lieber Herr Blume, ich könnte jetzt fragen: Warum nicht gleich? – Denn die Anträge der FREIEN WÄHLER und zum Teil auch der SPD liegen ja schon seit Längerem auf dem Tisch, auch mit konkreten Zahlen unterlegt. Was die HD-Verbreitung anbetrifft, waren es bei uns 4 Millionen Euro. Bei DAB+ haben wir das Ganze auf insgesamt circa 10 Millionen Euro geschätzt, und zwar für eine ganze Weile, nicht nur für die nächsten zwei Jahre. Das sind ziemlich exakt die Zahlen, die Sie heute zum ersten Mal in Aussicht gestellt haben.

Dann stelle ich mir immer die Frage: Wenn man sich im Grunde genommen einig ist, warum werden dann die Anträge der anderen, in diesem Fall der FREIEN WÄHLER, abgelehnt? – Manchmal heißt es auch: Stellt sie zurück – wie in diesem Fall –, vielleicht können wir ja gemeinsam etwas machen. Dazu kommt es aber dann nicht, sondern die CSU macht etwas, und der Antrag wird auch noch verschwiegen, nicht in Gänze, aber in der Höhe. Das zeigt aber – das ist die positive Seite –, dass wir uns sowohl in der Sache als auch in der Höhe der Mittel ungefähr einig sind. Das ist ein gutes Zeichen für den lokalen und regionalen Rundfunk. Das neue Gesetz enthält kaum zwanzig Wörter. Wenn es jedoch die richtigen Wörter sind, passt das. Das würde ich auch so sehen. Im Grunde genommen setzt das Gesetz eine Erfolgsgeschichte des lokalen und regionalen Rundfunks fort, der seit dem Jahr 2008 aus Mitteln des Staatshaushalts finanziert und gefördert wird. Wir stehen zu dieser Förderung. Die Förderung kann man jedoch selbstverständlich auch kritisieren, weil sie ursprünglich als Anschubfinanzierung gedacht war. Wenn man den lokalen und regionalen Rundfunk vor dem Hintergrund

der technischen Herausforderungen erhalten will, wird es zumindest auf absehbare Zeit ohne eine staatliche Förderung nicht gehen.

Wir FREIE WÄHLER stehen – das wird angedeutet – für Nachhaltigkeit beim regionalen und lokalen Rundfunk. Wir stehen für Programmpluralität, und wir stehen für die flächendeckende Verbreitung. Außerdem stehen wir für die Modernisierung. All das bekommt man nicht für lau. Wenn man die Qualität erhalten will, kostet dies Geld.

Ich habe mir noch aufgeschrieben, dass es leider keinen Hinweis auf die Finanzierung in Höhe von zehn Millionen Euro gibt. Das hat mir dankenswerterweise Herr Kollege Blume abgenommen, indem er im Hinblick auf die laufenden Haushaltsverhandlungen Großzügigkeit angedeutet hat. Ob es sich dabei um die Fraktion oder die Staatsregierung handelt, wird man noch sehen. Wir stehen dahinter. Der Rahmen dürfte ungefähr stimmen. Hinsichtlich der Größenordnung liegen wir nicht weit auseinander. Insofern kann ich im Rahmen der Ersten Lesung zumindest andeuten, dass nicht nur die Richtung, sondern auch überwiegend der Inhalt stimmt.

Zwar wollen wir den Beratungen nicht vorweggreifen, aber wir wollen gemeinsam mit Ihnen den regionalen und lokalen Rundfunk unterstützen – und das mit aller Kraft. Uns Abgeordneten ist sehr daran gelegen, den regionalen und lokalen Rundfunk vor Ort zu haben. Vielen Dank für Ihre Bemühungen, die in die gleiche Richtung wie unsere Anträge gehen. Deshalb werden wir Ihnen auch folgen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege Piazolo. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Gote das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das lokale und regionale Privatfernsehen in Bayern braucht mal wieder Geld. Herr Kollege Blume, Sie richten einen wortreichen Dank an alle, die dort tätig sind. Man könnte glauben, es handle sich um ehrenamtlich tätige und karitative Organisationen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist aber nicht der Fall. Wir reden über privatwirtschaftliche Unternehmen. Mit Ihrem Gesetzentwurf eröffnen Sie ein weiteres Kapitel einer unendlichen Geschichte. In absehbarer Zeit ist wohl nicht mit einem Happy End dieser Geschichte zu rechnen.

Wie viele Anschubfinanzierungen gab es jetzt eigentlich schon für das private lokale Fernsehen? – Im Jahr 1992 hat es mit dem Kabelgroschen begonnen.

Dieser wurde im Jahr 1997 sowie im Jahr 2003 verlängert. Im Jahr 2005 wurde schließlich die Verfassungswidrigkeit festgestellt. Dann haben Sie sich etwas anderes überlegt. Seit dem Jahr 2008 fördern wir die Sender nun aus dem Staatshaushalt. Jetzt müssen wir die Förderung wieder verlängern. Selbstverständlich fällt Ihnen jedes Mal eine andere Begründung ein; mal ist es die Digitalisierung, jetzt ist es HD. Beim nächsten Mal werden Sie ganz sicher etwas anderes finden. Ich prophezeie Ihnen, dass nicht ich, aber einige von Ihnen im Jahr 2020 wieder hier stehen und eine Anschubfinanzierung für die privaten Fernsehsender fordern werden. Sie werden wieder über zwei Punkte diskutieren; denn die Privaten werden wahrscheinlich immer noch nicht wirtschaftlich sein. Sicher werden Sie einen neuen Grund finden, um sie zu subventionieren. Kolleginnen und Kollegen, wir GRÜNE lehnen diese Dauersubvention nach wie vor ab.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die viel beschworene Vielfalt der 16 Sender ist, wenn man genau hinsieht, keine eindeutige Erfolgsgeschichte. Wir haben in diesem Bereich eine fortschreitende Monopolisierung. Man kann doch nicht von einer Erfolgsgeschichte der Vielfalt reden, wenn man eine fortschreitende Monopolisierung bei den Unternehmen sieht. Außerdem ist die Situation der Beschäftigten immer noch nicht zufriedenstellend. Das haben wir GRÜNE kritisiert. Die Menschen sind dort teilweise prekär beschäftigt. Dort arbeiten überdurchschnittlich viele Volontäre sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Das ist auch nicht besser geworden. Außerdem kann man über die Qualität trefflich streiten. Worin besteht also die große Erfolgsgeschichte?

Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Förderung der privaten Fernsehsender. Das ist jedoch die Aufgabe der BLM. Das muss sie aus ihrem Haushalt finanzieren. Das macht sie auch. Dafür ist sie da. Wir können nicht immer aus dem bayerischen Staatshaushalt etwas zuschießen. Deshalb werden wir auch diesmal die Anschubfinanzierung ablehnen. Es ist völlig in Ordnung, wenn die BLM die Aufgabe erhält, die Digitalisierung des Radios umzusetzen. Allerdings hätten wir uns auch hierzu ein Konzept gewünscht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin Gote. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage)

Von der Abstimmung ausgenommen ist die Listennummer 36 der Anlage zur Tagesordnung. Das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Sofortige Aussetzung der Absenkung des Rentenniveaus! Altersarmut endlich wirkungsvoll bekämpfen", Drucksache 17/12341. Dieser Antrag wird in einer der nächsten Sitzungen beraten.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage)