Abstimmung über eine Vereinbarung, eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Von der Abstimmung ausgenommen ist die Nummer 28 der Anlage. Dies ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinderspacher, Scheuenstuhl, Schmitt-Bussinger und anderer und Fraktion betreffend "Leidtragende der Hochwasserkatastrophen
nicht im Stich lassen – Gleichbehandlung aller Betroffenen umgehend beschließen" auf Drucksache 17/12340. Dieser Antrag wird in der nächsten Sitzung beraten.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Amtszeiten der berufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Herr Peter Hilzinger, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, und Herr Dr. Dieter Zöllner, Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, mit Ablauf des 14. Juli 2016 bzw. 31. Juli 2016 endeten. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt beide zur Wiederwahl vor. Die Vorgeschlagenen sind bereit, im Falle ihrer Wahl das Amt anzunehmen, und haben entsprechende Erklärungen gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Die RichterWahl-Kommission hat den Vorschlägen des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes am 19. Oktober 2016 zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, diese Wahlvorschläge anzunehmen.
Ich bitte doch um etwas Aufmerksamkeit. – Wir kommen damit zu den Wahlen, die im Einvernehmen aller Fraktionen in einem Wahlgang durchgeführt werden. An Ihrem Platz finden Sie zwei Stimmzettel in verschiedenen Farben vor, auf denen die vorgeschlagenen Kandidaten aufgeführt sind. Für die Wahl ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte mitzuverwenden. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaales im Bereich der Eingangstüren sowie auf dem Stenografentisch. Ich bitte Sie, sowohl die Namenskarte als auch die
Stimmzettel nicht selbst in die Urnen zu werfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann eine ordnungsgemäße Wahl durchgeführt werden. Wir beginnen jetzt mit dem Wahlvorgang. Fünf Minuten!
Der Wahlgang ist beendet. Wir lassen jetzt außerhalb unseres Plenarsaales auszählen und geben hinterher das Ergebnis bekannt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bewährte Zuständigkeit für Autobahnen in Bayern belassen - Privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft verhindern - Beschluss des Landtags umsetzen! (Drs. 17/13808)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Bernhard Roos, Annette Karl u. a. und Fraktion (SPD) Infrastrukturgesellschaft Verkehr - Nachteile für den Freistaat abwenden! (Drs. 17/13820)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Strukturen der Autobahnverwaltung in Bayern erhalten und Auftragsverwaltung für die Bundesstraßen in Bayern sichern (Drs. 17/13821)
Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut ein Jahr her, dass der Landtag den Beschluss mit der Drucksachennummer 17/8484 gefasst hat, den Antrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/8416 anzunehmen. Dieser Antrag zielte darauf ab, eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes abzulehnen. Antragsteller waren Thomas Kreuzer, Karl
Freller, Erwin Huber, Eberhard Rotter, Jürgen Baumgärtner, Dr. Otmar Bernhard, Markus Blume, Christine Haderthauer, Klaus Holetschek, Sandro Kirchner, Walter Nussel, Dr. Harald Schwartz und die gesamte Fraktion der CSU.
Auch der Wirtschaftsausschuss – der Verkehrsbereich ist heute in der Fraktion der CSU eher dünn besetzt – stellte in einem Antrag fest, dass sich die Auftragsverwaltung – man höre genau hin – für die Bundesfernstraßen bewährt habe. Das war vor gut einem Jahr.
Die Fraktion der CSU beantragte zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung. Wir, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, trugen den Antrag mit, weil wir an der bewährten Auftragsverwaltung in Bayern festhalten wollten und wollen. Die gesamte CSU-Fraktion, also auch das anwesende Kabinett, stimmte zu.
Was ist passiert? – Kolleginnen und Kollegen, Sie haben die Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich, die in Berlin stattgefunden haben, erlebt. In der vergangenen Woche feierte man die Verknüpfung der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs mit der Schaffung einer Infrastrukturgesellschaft plötzlich als großen Erfolg. Aus der Sicht der FREIEN WÄHLER in Bayern war es ein elementarer Fehler, eine solche Verknüpfung herzustellen, zumal es dafür überhaupt keinen Grund gab. Dies wird zum Schaden Bayerns sein. Das muss jedem klar sein, Kolleginnen und Kollegen.
Ja, es wird so kommen. Sie werden es sehen. Wir werden auch an diesem Pult noch darüber diskutieren.
Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN enthielten sich zu dem Antrag der Stimme.
Der Wille des Freistaates, der in dem damaligen Antrag zum Ausdruck kam und der dem Ministerpräsidenten für die Verhandlungen mitgegeben wurde, ist durch das Verhandlungsergebnis negiert worden. Herr Staatsminister in der Staatskanzlei – heute muss wahrscheinlich Verkehrsstaatssekretär Eck zu dem Thema reden –, seit ich Mitglied dieses Hauses bin, es sind mittlerweile acht Jahre, waren wir immer einer Meinung, dass wir eines können: ordentliche Auftragsverwaltung! Wir in Bayern haben die Projekte immer sauber durchgeplant. Wir haben für Plan- und für Baureife gesorgt. Das ist vor allem unseren Autobahndirektionen und unseren Staatlichen Bauämtern zu verdanken, die das auf hervorragende Art und Weise hinbekommen haben.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie sind wahrscheinlich nach wie vor anderer Meinung. Aber Ihr Ministerpräsident hat halt in Berlin anders verhandelt. Er hat ein Paket geschnürt, das nicht mehr aufzudröseln ist – zum Schaden Bayerns! Der finanzielle Erfolg, der in der vergangenen Woche noch verkündet wurde, erweist sich als Pyrrhussieg. Es wird sich herausstellen, dass er kein wirklicher Erfolg ist. Das sage ich Ihnen voraus.
Kolleginnen und Kollegen, das wird der Einstieg in eine Privatisierung sein, deren Folgen kommende Generationen tragen müssen. Sie müssen wissen, ob Sie das mitverantworten wollen.
Es mag sein, dass der Bund formal noch als Eigentümer im Grundbuch steht. Die Regelung der monetären Aspekte wird nach Schaffung der Infrastrukturgesellschaft aber nicht mehr in Bundeshand liegen. Das wird sich als großer Nachteil für die Autofahrerinnen und Autofahrer der kommenden Generationen erweisen, auch wenn Sie das heute nicht glauben wollen. Ich bleibe bei der Feststellung: Die angekündigte Infrastrukturgesellschaft ist der Einstieg in die Privatisierung.
Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, mit der neuen Infrastrukturgesellschaft ist ein anderer Aspekt eng verknüpft, die Autobahnmaut. Diese feierten Sie als das große Finanzierungsinstrument, nachdem Sie sie im Jahr 2013 im Koalitionsvertrag der Großen Koalition auf Bundesebene untergebracht hatten. Was ist denn daraus geworden? – Sie haben auf EUEbene eine Konstruktion angemeldet, die das europäische Recht nicht zulässt. Der Hauptgrund für die Unzulässigkeit ist, dass Sie Inländer und Ausländer unterschiedlich behandeln. Der Bayerische Ministerpräsident behauptete doch immer, die unterschiedliche Behandlung von Inländern und Ausländern sei genau der Grund, aus dem wir die Maut einführen sollten. Das werden Sie nicht hinbekommen.
Da Sie Ihr Versprechen, eine Autobahnmaut einzuführen, einhalten wollen, das Scheitern Ihres bisherigen Ansatzes aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern politisch nicht vertreten wollen, gehen Sie jetzt den geschickten Weg über eine sogenannte Infrastrukturgesellschaft. Auf diese Weise wollen Sie die Autobahnmaut den Bürgerinnen und Bürgern präsentieren. Das wird die Folge der Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft sein.
Ich habe schon an anderer Stelle dargelegt, welchen Nutzen Bayern bisher aus der Auftragsverwaltung gezogen hat: In den vergangenen Jahren sind 600 Millionen Euro nach Bayern geflossen. Diesen Nutzen opfern Sie Ihrer Vorstellung von einer Maut, die Sie jetzt hineinverhandeln wollen. Zudem verschaffen Sie Versicherungsunternehmen eine erhebliche Rendite. Ich wusste nicht, dass der Bayerische Ministerpräsident als Vertreter des Freistaates die Interessen von Versicherungskonzernen wie HDI, AXA, Zurich und Signal Iduna vertreten, das heißt, ihnen eine ordentliche Renditemöglichkeit verschaffen muss, obwohl unser Staat eine Bonität von Triple-A aufweist. Der Staat hat sich noch nie zu niedrigeren Zinsen mit Geld versorgen können als in der heutigen Zeit. Warum also sollten wir der Versicherungswirtschaft, dem Unternehmertum eine Anlagemöglichkeit verschaffen, obwohl wir am Ende keinen Einfluss mehr auf die Konstruktion und keinen Zugriff mehr auf die Mittel haben werden? – Es ist für mich übrigens unverständlich, dass auch die SPD-Fraktion diesen Weg mitgeht.
Auch Sie wissen, dass es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums, das auch Bundesminister Gabriel vorliegt, heißt, dass explizit keine ÖPP gewünscht werde. Aber Sie wissen doch alle in diesem Hause ganz genau, was das bedeutet. Diese Verkehrsinfrastrukturgesellschaft wird eine ÖPP-Gesellschaft. Sehen wir uns einmal die Aussagen des Bundesrechnungshofs zu den ÖPP-Projekten an. Von sechs dieser Projekte sind fünf deutlich teurer geworden als vorhergesehen, und zwar teurer in Milliardenhöhe. Es kann doch nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein, und es kann auch nicht das Ziel des Bayerischen Landtags sein, in eine ÖPP-Struktur einzusteigen, die den Steuerzahler teurer kommt und dem Unternehmertum und der Versicherungswirtschaft eine sichere Rendite verschafft. Die Große Koalition in Berlin hat das ausgehandelt. Für mich als Abgeordneten des Bayerischen Landtags ist das alles andere als ein großer Erfolg.
Nach diesem Beschrieb komme ich jetzt zu den beiden Anträgen: Wir werden beide Dringlichkeitsanträge ablehnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass in Bayern spätestens ab 2020 alles zu unternehmen sei, "um ‚Kollateralschäden‘ finanzieller und sonstiger Art für den Freistaat zu unterbinden". Wir dürfen also bis heute in Bayern Kollateralschäden zulassen, aber ab 2020 nicht mehr? – Für mich ist es unbegreiflich, was