Bitte noch einen kleinen Moment, Frau Rauscher, Sie erhalten auch noch zwei Minuten Redezeit. Es gibt noch eine Zwischenbemerkung des Kollegen Fahn.
Herzlichen Dank für diesen Redebeitrag. Ich will noch hinzufügen: Wir FREIE WÄHLER schreiben nicht nur ab, sondern entwickeln natürlich auch neue Ideen. Ich
Wir haben zum Beispiel schon im November 2015 einen Antrag betreffend den Integrationsbeauftragten eingereicht. Der Antrag wurde einfach nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Wir wollten, dass der Integrationsbeauftragte vom Landtag gewählt wird. Diese Position vertreten auch Sie. Wir können nichts dafür, unsere Idee war schon vorher da.
Wenn wir einmal etwas von Baden-Württemberg abschreiben, dann ist das doch nicht schlecht. Dort sind die GRÜNEN und die CDU an der Regierung. Die SPD schreibt öfter mal etwas von Nordrhein-Westfalen ab. Wenn es gut ist, dann ist das doch okay, oder?
Soll ich darauf noch etwas sagen, Herr Fahn? – Wenn wir uns überwiegend so einig sind, darf man sich durchaus gegenseitig inspirieren. Es war eine Feststellung, nicht mehr und nicht weniger. Dass Sie vielleicht etwas spät dran sind mit der Einreichung des Gesetzentwurfs, ist auch nur eine Feststellung.
Der Eindruck entsteht – ich will Ihnen da gar nicht allzu nahetreten –, dass Sie ziemlich viel "Copy and Paste" gemacht haben. Ich habe das einfach erwähnt. Nichtsdestoweniger habe ich Ihren Gesetzentwurf unterstützt. Im Detail werden wir im Fachausschuss noch darüber reden. Im Großen und Ganzen trifft er in unserer Fraktion aber auf Zustimmung.
Einen kleinen Moment noch, Frau Rauscher. Mittlerweile hat sich noch der Kollege Huber gemeldet. – Herr Huber, bitte schön.
Liebe Kollegin Rauscher, der Stimmkreisabgeordnete aus Ihrem Landkreis hört sehr wohl zu und nimmt auch die anderen Punkte auf, hätte aber noch eine Bemerkung. Es wird in unsäglicher Art und Weise immer von einer Ausgrenzung bzw. von einem Ausgrenzungsgesetz gesprochen. Die Fachanhörung war nicht die einzige Möglichkeit, bei der wir Verbänden und Organisationen die Möglichkeit gegeben haben, sich zu äußern und zurückzumelden. Ist Ihnen bekannt, dass bei der Verbändeanhörung 225 Verbände gefragt wurden und 110 Mitglieder des Integrationsrates, die angeschrieben wurden, die Möglichkeit hatten, sich zurückzumel
den? Ist Ihnen klar, dass sich davon 68 geäußert haben und die überwiegende Mehrheit von ihnen die Initiative für unser Gesetz begrüßt hat? Ist Ihnen auch klar, dass der Grundsatz des Förderns und Forderns allgemein positiv bewertet wurde?
Ich danke dem Kollegen aus meinem Stimmkreis und nehme auch gern noch einmal Stellung. Was die Ausgrenzung betrifft, muss man sagen, dass die Sprache in dem Gesetz gemeint ist.
Es sind die Präambel und der ganze Duktus. Das Gesetz sucht wirklich bundesweit seinesgleichen. Allein die Sprache ist so ausgrenzend, dass wir auf Details der Artikel gar nicht eingehen müssen. Das ist diskriminierend. Das zum einen.
Zum Zweiten. Ja, viele haben ein Integrations- und Partizipationsgesetz begrüßt. Aber noch vor all den Debatten hat die SPD-Fraktion Ende 2015 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.
Die CSU hat ihn abgelehnt. Die Verbände sprechen sich durchaus für ein Integrations- und Partizipationsgesetz aus, aber nicht so, wie es vorliegt. Da gibt es feine Unterschiede.
Zum Thema "Fordern und Fördern". Auch wir fordern in unseren Änderungsanträgen. Aber wenn das Fordern nicht annähernd so mit Haushaltsmitteln ausgestattet wird, dass für Migranten in unserem Land faire Chancen entstehen, sich, vor allem im sprachlichen Bereich und im Bildungsbereich, wirklich zu integrieren, ist das Gesetz ausgrenzend, unfair und diskriminierend. Genau das möchten wir nicht.
Vielen Dank, Frau Kollegin Rauscher. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darf ich jetzt Frau Kollegin Kamm das Wort erteilen. Bitte sehr.
Danke schön, Herr Präsident, und ein Dankeschön auch an die FREIEN WÄHLER, die mit ihrem Gesetzentwurf wieder einmal deutlich machen, dass Bayern ein Integrationsgesetz braucht, und zwar, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CSU, eines, das den Namen Integrationsgesetz verdient und kein Ausgrenzungsgesetz ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf nennt das richtige Ziel. Er stellt fest, dass gelingende Integration die richtigen staatlichen Rahmenbedingungen braucht. Der Gesetzentwurf tut dies zudem in einer angemessenen und einer nicht verletzenden und nicht ausgrenzenden Sprache. Menschen, die sich verletzt und beleidigt fühlen, kann man nicht integrieren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU.
Der Gesetzentwurf stellt fest, dass gelingende Integration gerade nicht bedeutet, dass Menschen, die zu uns kommen, ihre eigene Herkunft leugnen, und dass gelingende Integration gerade nicht Assimilation bedeutet, sondern Raum für Unterschiede lässt und das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit garantiert. Zugleich verzichtet der Gesetzentwurf auf fragwürdige Leitkulturkonstrukte und verweist stattdessen ganz klar auf die Grundwerte und die Bayerische Verfassung. Herzlichen Dank dafür.
Meine Kolleginnen und Kollegen, ehrenamtliche Vereine, Arbeitgeber und Kommunen sind es, die Integration leisten und die für ihre Arbeit vom Staat unterstützt werden müssen und daran nicht gehindert werden dürfen wie zum Beispiel durch die Richtlinie des Innenministers zu den Ausbildungsverboten. Der Gesetzentwurf stellt richtigerweise fest, dass Integrationsarbeit den Staat Geld kostet. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, tun so, als koste Integration kein Geld. Das stimmt nicht. Allerdings profitiert der Staat dann auch wieder von gelingender Integration. Ausgrenzung jedoch verursacht erhebliche gesellschaftliche Kosten und Schäden.
Leider fehlt im Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLERINNEN und WÄHLER eine Konkretisierung, welche Leistungen der Kommunen durch den Staat finanziert werden sollen und wie die Kommunen genau unterstützt werden sollen. Damit der Gesetzentwurf Wirkung entfalten kann, brauchen wir eigentlich eine Konkretisierung. Aber hier kann man ja noch nachbessern. Konkrete Maßnahmen vermissen wir auch bei der Einbeziehung und Stärkung der Migrantinnenund Migrantenorganisationen. Konkrete Maßnahmen fehlen weiter bei der interkulturellen Öffnung der Verwaltung, und konkrete Maßnahmen fehlen bei der Verbesserung der Handlungsfähigkeit und der Handlungsmöglichkeiten der Kommunen. Natürlich fehlt auch die Konkretisierung, was denn mit einem Bayerischen Partizipations- und Integrationsgesetz gemeint ist; denn in dem Gesetzentwurf fehlt das Wort "Partizipation" ebenso wie die Konkretisierung. Es gibt also noch Perspektiven zur Weiterentwicklung. Aber der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Zu dem Thema "Guten Morgen", Herr Kollege Huber, möchte ich nur eines sagen. Unsere Fraktion hat bereits in der vorletzten Legislaturperiode den Entwurf für ein Integrationsgesetz auf den Tisch gelegt, und die SPD hatte in dieser Legislaturperiode auch schon ein Integrationsgesetz auf den Tisch gelegt. Angesichts Ihrer Fraktionsgröße wäre es also eigentlich viel eher angesagt, dass man Ihnen einen guten Morgen wünscht. Aber Sie haben das, was ein Integrationsgesetz eigentlich leisten soll und muss, bis jetzt nicht verstanden. Sie haben nicht gesehen, welche sinnvollen Richtungen und Wege beispielsweise die Integrationsgesetze anderer Bundesländer aufzeigen, sondern im Prinzip etwas ganz Eigenes aus einer ganz eigenen Ideologie heraus geschnitzt. Das Gesetz, das Sie vorgelegt haben, ist nicht weiterentwicklungsfähig, das der FREIEN WÄHLER schon.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kamm. – Für die Fraktion FREIE WÄHLER spricht jetzt Kollege Streibl. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Huber, den Schaum vor dem Mund hätte es vorher eigentlich nicht gebraucht; denn die Entwicklung ist eigentlich eine andere, und das Thema ist zu ernst, als dass man mit solchen Geschützen auffährt.
Ja, es gab Gespräche zwischen der CSU und unserer Fraktion, bei denen wir versucht haben, um das Gesetz der CSU zu ringen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Es gab Gespräche, und sie sind sogar sehr konstruktiv verlaufen. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei der CSU dafür bedanken, dass sie einige unserer Vorschläge übernommen hat, die jetzt in den Änderungsanträgen der CSU Wirklichkeit werden. Insofern wird das Gesetz der CSU bzw. der Staatsregierung auch ein wenig die Handschrift der FREIEN WÄHLER tragen. Das halte ich für einen Erfolg, und so etwas kommt nicht allzu häufig vor.
Durch unseren Einfluss wurde aus der Präambel etwas Schärfe herausgenommen, und wir konnten das Ehrenamt einführen und weiter stärken.
Eines war für uns ganz wichtig. Vorher war in dem Gesetz von den Kommunen überhaupt nicht die Rede. Das ist erkannt worden, und jetzt steht das Wort drin, wenn auch nicht so, wie wir es uns wünschen, und nicht mit der Bedeutung, die wir ihm beimessen. Aber es steht drin. Auch die Schulpflicht für
die Migrantenkinder ist aufgenommen worden. Von daher ist das Ergebnis für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hier im Haus recht passabel. Danke schön, CSU!
Allerdings konnten wir am Schluss nicht zusammenkommen; denn wir sehen die Rolle der Kommunen doch entscheidend anders. Eine Integration von Menschen, die zu uns, aus welchen Gründen auch immer, kommen, findet weder in Brüssel noch im Bundeskanzleramt oder in der Staatskanzlei statt.
Kollege Streibl, einen kleinen Moment bitte. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Grundlautstärkepegel ist hier einfach zu hoch. Bitte, wir haben hier eine Debatte über die Erste Lesung. Zur Abstimmung kommen wir später. – Bitte, Herr Kollege.
Danke schön, Herr Präsident. – Ich wollte sagen: Integration findet immer vor Ort in unseren Dörfern, in unseren Städten und in unseren Kommunen statt. Dort sind die Menschen, die miteinander leben werden und leben müssen und die aufeinander zugehen müssen. Das wird von vielen praktiziert, gerade von vielen Helferkreisen, denen an dieser Stelle von Herzen gedankt werden muss. Dort findet Integration statt. Das wurde leider sehr lange übersehen. Wenn man das in früheren Jahren oder Jahrzehnten gemacht hätte, hätten wir heute vielleicht auch andere Sorgen nicht. Dort kommen die Menschen zusammen. Dabei müssen die Gemeinden unterstützt werden, weil das Aufgaben sind, die nicht nur in das normale Gemeindeleben hineinspielen, sondern es vielfach übersteigen, wenn die Herausforderungen so massiv sind wie im letzten Jahr. Hier kommen Gemeinden an ihre finanziellen Grenzen. Letztlich ist es eine Verpflichtung des Staates, hier die Gemeinden zu unterstützen, wo es geht. Diese Verpflichtung, die seit dem Jahr 2013 auch in der Bayerischen Verfassung steht, muss mit Leben erfüllt werden. Das war unsere große Forderung.
Die CSU-Fraktion konnte dieser Forderung leider nicht nachkommen; denn hier war wohl die Konnexität ein rotes Tuch. Hier scheut die CSU-Landtagsfraktion die Konnexität so wie der Teufel das Weihwasser. Das darf in einem Gesetz nicht drinstehen. Daher kamen wir hier nicht zusammen. Deswegen waren die Ergebnisse bei uns in der Fraktion so, wie sie sind. Wir haben gesagt: Dann müssen wir unseren eigenen Gesetzentwurf einreichen, in dem wir diejenigen Dinge
Es geht bei dem Ganzen – deswegen möchte ich versuchen, die Schärfe ein bisschen rauszunehmen – um die Zukunft unseres Landes, die Menge an Menschen, die hinzugekommen sind, und die Aufgaben, die wir vor Ort haben. Hier geht es letztlich um die Einigkeit in unserem Land. Es geht darum, dass wir alle Bürger mit gleichen Rechten und Pflichten sind, dass wir zusammenstehen und zusammenhalten. Hier an diesem Ort dürfen wir uns am allerwenigsten auseinanderdividieren lassen, sondern wir müssen hier die Weichen dafür stellen, wie sich unser Land in Zukunft entwickelt und wie die Menschen hier letztlich ihr Lebensglück finden, zusammenleben und dann eine gemeinsame Zukunft aufbauen können. Das muss hier geleistet werden. Das dürfen wir nicht aus den Augen lassen. Gerade bei uns in Bayern können sich alle miteinander an die Biertische setzen, zusammen ein Bier trinken und miteinander reden. Hier begegnet man sich auf Augenhöhe. Das sollte man nicht vergessen, sondern wir sollten gerade in Bayern das "Leben und leben lassen" pflegen.
Na also, positiv. Danke schön. – Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.