Protokoll der Sitzung vom 26.10.2016

Schlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Polizei- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf und der beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission "Labor" und weiterer Vorkommnisse im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen Dr. B. S. und andere Beschuldigte und auf entsprechende Anzeigen des Dr. B. S. und anderer Personen sowie bei der Rechtsaufsicht über die Beachtung der Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte und bei der gegebenenfalls notwendigen Korrektur der Rahmenbedingungen im selbstverwalteten Gesundheitssystem bei der Abrechnung von

Laborleistungen durch bayerische Ärzte (Drs. 17/12960)

Hierzu wurde im Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 96 Minuten vereinbart. Der Vorsitzende erhält zusätzlich zehn Minuten Redezeit für allgemeine Ausführungen zu dem Untersuchungsausschuss. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Herrn Kollegen König, das Wort. Bitte schön, Herr Kollege König.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach 41 Sitzungen, der Auswertung des umfangreichen Aktenmaterials und der Einvernahme von rund 80 Zeugen hat der Untersuchungsausschuss "Labor" am 27. September seinen Schlussbericht beschlossen. Teil A mit den Formalien und Teil B, der das Ergebnis der Beweisaufnahme widerspiegelt, wurden gemeinsam von allen Fraktionen erarbeitet und beschlossen. Auch jene Zeugen, welche vermuteten, dass es eine politische Einflussnahme gegeben haben müsse, konnten hierfür nicht einmal ansatzweise einen objektiven Beweis liefern. Vielmehr ergibt die Zusammenschau der Akten und Zeugenaussagen, dass sich die genannten Personen manche Entscheidungen ihrer Vorgesetzten deshalb nicht erklären konnten, weil sie längst nicht in alle Erwägungen und Entscheidungsprozesse eingebunden waren. So entstand letztlich das Mysterium der politischen Einflussnahme und in der Folge auch die in einzelnen Medien vorschnell verbreitete Behauptung, es würde sich um einen politisch verantworteten Justizskandal handeln. Alle Fraktionen stimmen darin überein, dass es keine Beweise für eine solch geartete politische Einflussnahme gibt. Auch wenn die Kollegen der SPD nur zu dem Schluss kommen, eine solche habe nur nicht nachgewiesen werden können, bleibt die Tatsache, dass es nicht den geringsten Anhaltspunkt für diese These gibt. Die Kollegen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER versteigen sich gar zu folgender Schlussfolgerung: Gerade weil es kein Indiz für eine politische Einflussnahme gibt, müsse es doch eine solche gegeben haben. Das ist eine abenteuerliche Argumentation, welche den Untersuchungsauftrag und die Arbeit des Untersuchungsausschusses ad absurdum führt.

(Beifall bei der CSU)

Sowohl die Zeugenaussagen der Beamten des Landeskriminalamtes einerseits wie auch die Zeugenaussagen der Staatsanwälte andererseits haben sehr deutlich gemacht, dass sich die betreffenden Perso

nen bei Weitem nicht alle in gegenseitiger Zuneigung verbunden fühlen, sondern offensichtlich auch persönliche Differenzen oder zumindest erhebliche Befindlichkeiten untereinander bestehen. Das schließt nach meinem Dafürhalten völlig aus, dass die zahlreichen Zeugen ein Komplott geschmiedet haben, um den Untersuchungsausschuss mit der Unwahrheit zu bedienen. Eine politische Einflussnahme, die es objektiv nicht gegeben hat, sollte man auch nicht aus niederen politischen Erwägungen herbeireden. Das ist unredlich und fördert allenfalls die Politikverdrossenheit.

(Beifall bei der CSU)

Auch waren die untersuchten Spendenvorgänge gesetzeskonform und ohne Einflussnahme auf Sachentscheidungen, sodass es auf dieser Grundlage keinen Anhaltspunkt gibt, politische Einflussnahme zu vermuten.

Ich habe mich zu Beginn des Untersuchungsauftrags sehr wohl gefragt, wie die einzelnen Entscheidungen im LKA und bei den beteiligten Staatsanwaltschaften zustande kamen, zum Beispiel, wie die Staatsanwaltschaft Augsburg innerhalb kurzer Zeit Ende 2008, Anfang 2009 zu der Auffassung gelangte, es liege kein Betrug vor. Gerade hier haben uns die Zeugen, insbesondere die Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Augsburg, welche im Januar 2009 eine Vielzahl von Verfahren einstellte, in sich schlüssig dargelegt, wie man zu der Einschätzung gelangte, dass man aufgrund der eigenen Rechtsauffassung nur die Möglichkeit sah, die Verfahren einzustellen, und dass dies ohne Einflussnahme Dritter erfolgte. Die umfangreichen Akten und vor allem auch die Zeugenaussagen lassen den Schluss zu, dass alle Entscheidungen in den auf die Arbeit der "SOKO Labor" zurückgehenden Ermittlungsverfahren ohne sachfremde Erwägungen zustande kamen.

Natürlich hätte die eine oder andere Entscheidung mit dem Wissen von heute möglicherweise auch anders getroffen werden können. Im Nachhinein ist es bekanntlich immer sehr einfach zu sagen, diese Entscheidung war richtig, und die andere war es nicht. Wer das Handeln von Behörden aber sachlich und seriös beurteilen will, muss bereit sein, sich in die jeweilige Entscheidungssituation hineinzuversetzen und die weitere Entwicklung auszublenden. So muss man bei der Bewertung der einzelnen Entscheidungen die rechtliche Ausgangslage würdigen. Es waren zwei Konstellationen, die einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen wurden und für die es bis 2012 keine höchstrichterliche Rechtsprechung gab.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gab es Fälle, in denen Ärzten für die Beauftragung be

stimmter Laborleistungen sogenannte Kickback-Zahlungen durch das Labor gewährt wurden. Diese Zahlungen flossen beispielsweise im Zusammenhang mit Beraterverträgen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung hingegen wurden Laborleistungen von den einzelnen Ärzten bei Laboren beauftragt, und diesen Ärzten wurde vom Labor ein umsatzabhängiger Rabatt eingeräumt. Der einzelne Arzt rechnete diese Leistungen direkt bei den Patienten zu den üblichen Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte ab, obwohl nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte nur das Labor die Leistungen beim Patienten hätte liquidieren dürfen. Später kam noch die Konstellation hinzu, dass Laborleistungen von einer Laborgemeinschaft erbracht wurden, diese jedoch auch vom einzelnen Arzt bei den Patienten abgerechnet wurden. Beide Konstellationen führen im Ergebnis dazu, dass das Labor seinen Gewinn mit den einzelnen Ärzten teilt und diese so an sich bindet.

Während der BGH im ersten Fall entschied, es liege keine Strafbarkeit nach § 299 StGB vor, kam er im zweiten Fall zum Ergebnis, eine Strafbarkeit nach § 263 StGB sei gegeben. Dieses Ergebnis, insbesondere auch die Begründung, war für viele Juristen 2012 überraschend.

Die Vorgehensweise im Bereich der GKV war also straflos, in der PKV lag jedoch Betrug vor. Die Staatsanwaltschaft München I hatte bei beiden Konstellationen eine Strafbarkeit gesehen, die Staatsanwaltschaft Augsburg sah beide Fälle als nicht strafbar an. Im Nachhinein hatten also beide Staatsanwaltschaften einmal recht und einmal unrecht. Das weiß man aber eben erst dann, wenn man eine höchstrichterliche Rechtsprechung hat, und diese gab es erst mit den beiden Entscheidungen des BGH im Jahr 2012.

Die Bayerische Staatsregierung hat auf diese rechtliche Beurteilung reagiert und einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen initiiert, der im Wesentlichen übernommen wurde und heute Gesetz ist. Zudem wurden Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Delikte im Gesundheitswesen eingeführt.

Es bleibt der Makel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass die Taten einer Vielzahl von Ärzten bereits verjährt waren, als der BGH 2012 zu dem Ergebnis kam, in der einen geschilderten Konstellation liege Betrug gemäß § 263 StGB vor. Als die sachleitenden Entscheidungen der beteiligten Staatsanwaltschaften nach bereits sehr langen und umfangreichen Ermittlungen von den einzelnen Entscheidungsträgern nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden, war dieses Ergebnis genauso offen wie die Tatsache, dass

in der anderen Konstellation die Strafbarkeit gemäß § 299 StGB höchstrichterlich verneint wurde.

Auch handelten die Augsburger Staatsanwälte konsequent im Sinne ihrer Rechtsauffassung. Wenn man davon überzeugt ist, dass kein strafbares Verhalten vorliegt – und davon waren sie überzeugt –, dann dürfen auch keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen vorgenommen werden. Auch das sogenannte Liegenlassen der Verfahren hätte die Verjährung nicht unterbrochen.

Der von der SPD geäußerte Vorwurf, die Generalstaatsanwaltschaft hätte nötigenfalls über eine Weisung dafür sorgen müssen, dass die einzelnen Staatsanwaltschaften einheitlich handeln, geht unserer Überzeugung nach fehl. Die Generalstaatsanwaltschaft München war der Auffassung, es liege kein Betrug vor. Nur diese Auffassung hätte sie über eine Weisung durchgesetzt. Dann hätte es aber auch kein Pilotverfahren und damit auch keine höchstrichterliche Klärung gegeben. Das kann doch nicht das gewünschte Ergebnis sein, wenn man das einmal bis zum Ende denkt.

Auch die Abgabe der Verfahren nach Augsburg erfolgte aus sachlichen Gründen. Dies hat auch der sachleitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft München I bestätigt. In Augsburg gab es eine umfassende Zuständigkeit, da sich dort der Sitz des betroffenen Labors befand. Insbesondere trifft der Vorwurf nicht zu, diese Verfahren seien abgegeben worden, um sie in Augsburg – ich zitiere, das haben viele behauptet – "zu töten".

Als die Abgaben erfolgten, hatten sich die Augsburger Staatsanwälte weder eine Rechtsmeinung gebildet noch stand der Sachbearbeiter in Augsburg endgültig fest. Schaut man sich zudem die in Augsburg geführten Ermittlungsverfahren an, kann man auf gar keinen Fall sagen, dass das dort ansässige Großlabor vor der Strafverfolgung geschont worden wäre.

Tiefe Einblicke in die Arbeit der "Sonderkommission Labor" des Landeskriminalamts gewährten uns die zum Teil erstaunlichen Akten und die bemerkenswerten Zeugeneinvernahmen der Beamten. Es gibt zahlreiche als "Vermerk" gekennzeichnete Unterlagen, die den Anschein eines offiziell abgestimmten Dokuments erwecken. Tatsächlich handelt es sich jedoch um persönliche Aufzeichnungen des jeweiligen Verfassers über Gespräche und Besprechungen, die den Gesprächspartnern nicht zur Kenntnis gebracht wurden und lediglich die Interpretation des Verfassers widerspiegeln. Untereinander gab es dort erhebliche Differenzen, Unterstellungen und Anschuldigungen. Dies alles führte zu einem Klima des Misstrauens.

Die Differenzen setzten sich zwischen der Sachbearbeiterebene und der mittleren Führungsebene fort. Ein Mitglied der "Sonderkommission Labor" führte seine Ermittlungstätigkeit sogar nach deren offiziellem Ende mit zweifelhaft eingesetzter Energie konspirativ fort.

Insgesamt konnte man den Eindruck gewinnen, dass die "SOKO Labor" ein erstaunliches Eigenleben führte, und zum Teil fragte man sich auch, ob eigentlich die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens war oder einzelne, ihre Kompetenzen offensichtlich überschätzende Beamte der "Sonderkommission Labor". Hier war auch die Gerüchteküche angesiedelt, deren Vermutungen und Anschuldigungen nicht zufällig das Licht der Öffentlichkeit erblickten.

Ich gehe davon aus, Kolleginnen und Kollegen, dass wir nur einen singulären kleinen Ausschnitt des Landeskriminalamts kennengelernt haben, der von den Persönlichkeitsstrukturen einzelner Personen geprägt wurde und der nicht allgemein die Zustände im Landeskriminalamt widerspiegelt.

Deutlich wurde auch, dass die Entscheidungen über die Personalstärke der "Sonderkommission Labor" von den verfahrensleitenden Entscheidungen der Staatsanwaltschaft abhängig waren. Als man dort nämlich entschieden hatte, sich auf ein Pilotverfahren zu konzentrieren und die Verfahren aufzuteilen, wurde dies auf Ebene des LKA nachvollzogen. Der mittleren Führungsebene des LKA ist es leider nicht gelungen, die bestehenden, weiter schwelenden Konflikte zu lösen. Diese wurden durch Entscheidungen wie die Ablösung und Abordnung des damaligen Leiters der "SOKO Labor" eher verstärkt.

Die von zwei Beamten des LKA erhobenen Vorwürfe gegen Kollegen und Vorgesetzte wurden dort jedoch ernst genommen und sowohl strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft München II als auch disziplinarrechtlich durch das LKA überprüft, und es wurde jeweils ein Fehlverhalten verneint. Der Untersuchungsausschuss kam zu keinem anderen Ergebnis.

Der Vorwurf einzelner Beamter, die Mitgliedschaft in der "SOKO Labor" habe zu einem "spürbaren Karriereknick" geführt, ist nicht zutreffend, wie die nichtöffentliche Beweisaufnahme ergab. Gegen zwei Beamte wurden Ermittlungsverfahren und gegen einen dieser Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Den Verfahren lagen jeweils Strafanzeigen Dritter zugrunde. Auch hier hat es keine politische Einflussnahme gegeben. Diese Ermittlungsverfahren sowie das Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten dauerten sehr lang. Die Verfahren hätten schneller abgeschlossen werden können. Eine überzeugende Be

gründung für die Dauer der Ermittlungen gibt es nicht. Gleichwohl, Kolleginnen und Kollegen, gibt es aber auch keinen objektiven Maßstab, der es uns ermöglichen würde festzustellen, bis wann genau die Verfahren hätten abgeschlossen werden müssen. Auch hier gab es keine politische Einflussnahme.

Bestätigt hat die Beweisaufnahme, dass Unterlagen aus dem Ermittlungsverfahren aus dem Aktenbestand des Landeskriminalamts an einen Journalisten gelangten. Insofern war der Ermittlungsansatz der Staatsanwaltschaft München, es gebe ein Leck im LKA, richtig. Allerdings konnten auch wir leider nicht klären, wer die Akten tatsächlich wem verschafft hat, auch wenn uns eine abenteuerliche Geschichte über die Übergabe eines Datensticks in einer Klobürste auf der Toilette einer Münchner Gaststätte berichtet wurde. Das war einer der Höhepunkte.

Beschäftigt hat uns auch die Frage, ob die Beihilfestellen eine weitergehende Kontrollmöglichkeit bezüglich der eingereichten Laborrechnungen gehabt hätten. Das Ergebnis ist eindeutig: Nein. Die Beihilfestellen konnten anhand der eingereichten Rechnungen nicht erkennen, ob der abrechnende Arzt die Laborleistung tatsächlich selbst erbracht hat. Kolleginnen und Kollegen, sie können das auch heute nicht erkennen, da die Rechnung lediglich ein Indiz, aber kein Beweis ist. Wir sind – ich sage das ausdrücklich – für praktizierbare Vorschläge offen, wie leider immer wieder auftretender krimineller Energie entgegengewirkt werden kann. Die aus Reihen der Opposition vorgebrachten Vorschläge, der Arzt müsse verpflichtet werden, auf der Rechnung zu bestätigen, er habe die Leistung selbst erbracht, oder er müsse mit jeder Rechnung zusätzlich jeweils einen Fachkundenachweis vorlegen, würden nur zusätzliche Bürokratie schaffen, ohne kriminell handelnde Betrüger aufhalten zu können.

Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt einen Punkt, an dem man unserer Ansicht nach ansetzen kann. Man kann den Anreiz beseitigen, Gewinne zwischen Laboren und Einsendeärzten zu teilen. Die Akten und auch die Beweisaufnahme haben verdeutlicht, dass die in vielen Bereichen mechanisierte, um nicht zu sagen industrialisierte Erbringung von Laborleistungen hohe Gewinnmargen ermöglicht. Die Automatisierung der Erbringung von Laborleistungen ist ein erheblicher technischer Fortschritt, der von einzelnen Laboren, namentlich auch dem Großlabor in Augsburg, vorangebracht wurde. Allerdings hat es die Politik versäumt, die nach der GOÄ abrechenbaren Gebühren an die wegen der gelungenen Automatisierung zum Teil stark gesunkenen Gestehungskosten anzupassen. Denn erst die hohen Gewinnmargen machten es möglich, sich darauf einlassende Ärzte

prozentual an den Gewinnen zu beteiligen und die Ärzte an die Labore zu binden. Studien deuten zudem darauf hin, dass dies neben weiteren Faktoren im Bereich der PKV möglicherweise zur Mengenausweitung geführt hat. Objektiv quantifizieren lässt sich dies allerdings nicht; denn dazu müsste man jede Laboruntersuchung, und zwar jede einzelne, ex post darauf überprüfen können, ob sie tatsächlich medizinisch indiziert war, was aber heutzutage natürlich objektiv unmöglich ist.

Unzweifelhaft steht aber fest, dass es aufgrund der teilweise stark gesunkenen Kosten zu hohen Gewinnmargen kommt. Die GOÄ könnte angepasst werden. Sinkende Gewinnmargen würden auch geringere Anreize bieten, sich diese mit anderen zu teilen. Das ist eine ganz einfache logische Tatsache. Zuständig für die Änderung der GOÄ ist die Bundesregierung als Verordnungsgeber. Die GOÄ ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Leider hat die SPD-Bundestagsfraktion erst vor kürzerer Zeit deutlich gemacht, dass sie eine Novelle der GOÄ ablehnt. Dies wurde mit dem gegenteiligen Argument begründet, dass man die Steigerung der privatärztlichen Honorare behindern wolle und überhaupt einen Systemwechsel herbeiführen wolle. Demnach müssen wir davon ausgehen, dass es in dieser Legislaturperiode keine Anpassung der GOÄ auf Bundesebene geben wird. Vielleicht könnten Sie, verehrter Kollege Schindler, die SPDKollegen im Bundestag einmal darauf hinweisen, dass es auch denkbar wäre, einzelne Gebührensätze wegen des technischen Fortschritts, wie ich sie eben erläutert habe, zu senken.

(Franz Schindler (SPD): Mache ich!)

Vielen Dank. – Am Ende des Berichtes möchte ich mich als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses bei allen Beteiligten bedanken, die mitgeholfen haben, dem Untersuchungsauftrag gerecht zu werden. Mein Dank gilt allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für die Zusammenarbeit. Bedanken möchte ich mich auch bei den Mitarbeitern des Landtagsamts, den Fraktionsmitarbeitern, hier insbesondere Herrn Markus Merk. Danke sage ich auch dem Stenografischen Dienst, den wir das eine oder andere Mal bis zur Kapazitätsgrenze in Anspruch genommen haben. Danke sage ich auch den Offizianten und den Vertretern der Staatsregierung.

(Beifall bei der CSU)

Kolleginnen und Kollegen, unser nächster Redner ist der Kollege Schindler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr

verehrter Herr König, ich habe Ihre Anregung natürlich aufgenommen und verspreche auch, mich entsprechend zu verwenden. Ich möchte Ihnen aber anraten, das Gleiche beim Herrn Ministerpräsidenten zu machen. Schließlich kennt er die Materie, weil er neun Jahre lang Bundesgesundheitsminister war und in seinen neun Jahren Amtszeit als Bundesgesundheitsminister dieses Problem offensichtlich auch nicht angepackt hat. Derzeit ist es, das gebe ich zu, nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages.

(Zuruf des Abgeordneten Alexander König (CSU))

Das habe ich jetzt leider nicht verstanden.

(Zuruf von der SPD: Gott sei Dank!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Geschäftsmodell des Laborbetreibers Dr. Schottdorf in Augsburg, Vorwürfe, dass er nur zum Schein andere Laborärzte in seine Gemeinschaftspraxis aufgenommen habe, um Abstaffelungsregelungen zu umgehen, und Streitigkeiten innerhalb der Ärzteschaft haben den Landtag schon seit vielen Perioden beschäftigt. Ich erinnere an Anfragen unserer Kollegin Carmen König aus dem Jahr 1986 und an Dringlichkeitsanträge, die die SPD-Fraktion 1999 genau in diesem Zusammenhang eingebracht hat, über den wir aktuell reden. In der letzten und in dieser Periode gab es mehrere Anfragen zu Ermittlungsverfahren gegen Dr. Schottdorf und eine Vielzahl von Ärzten wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs und gegen einen Passauer Journalisten, über den soeben schon berichtet worden ist.

Es war also nicht ganz neu, als sich Anfang 2014 Medienberichte darüber häuften, dass ein Augsburger Labor Tausende von Ärzten mit Gratifikationen und Beraterverträgen an sich gebunden habe, dass ein Abrechnungssystem installiert worden sein soll, das dem Labor Millionengewinne zulasten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen ermöglicht habe, dass bundesweit angeblich bis zu 10.000 Ärzte bereitwillig daran teilgenommen haben und dass es insgesamt einen Schaden von bis zu 78 Millionen Euro gegeben haben soll. Es war auch nicht ganz neu, dass behauptet worden ist, dass eine beim Landeskriminalamt gebildete Sonderkommission in ihrer Arbeit behindert und einzelne Mitarbeiter mit Ermittlungsverfahren überzogen worden sein sollen. Neu war auch nicht die Behauptung, dass die zuständige Staatsanwaltschaft sowohl den Laborbetreiber als auch Tausende von Ärzten, die bei der Abrechnung betrogen haben sollen, geschont habe, weil angeblich politisch Einfluss genommen worden sei und weil Dr. Schottdorf Spenden an die CSU gezahlt habe.

Neu war aber – darauf ist der Vorsitzende bereits kurz eingegangen –, dass zwei Beamte des Landeskriminalamts behauptet haben, nachweisen zu können, dass es so war, dass die Arbeit der Sonderkommission der Staatsanwaltschaft behindert worden ist, dass ihnen verboten worden ist, in bestimmte Richtungen weiter zu ermitteln, Durchsuchungsbeschlüsse zu beantragen und zu vollziehen, dass ein Abschlussbericht seitens des Landeskriminalamts ganz bewusst frisiert worden ist, um die Staatsanwaltschaft in die Irre zu führen, und dass Ermittlungs- bzw. Vorermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Ärzten von der Staatsanwaltschaft München I an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben werden mussten, um sie dort, wie bereits gesagt, tot zu machen, und dass eine Staatsanwältin in Augsburg angewiesen worden sein soll, Ermittlungsverfahren gegen Ärzte einzustellen. Die Behauptung von zwei Beamten war, das alles könne nachgewiesen werden.

(Zuruf des Abgeordneten Alexander König (CSU))

Diese und andere Berichte in Presse und Fernsehen waren Anlass für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses, nachdem mit einem Bericht im Rechtsausschuss nicht alle Fragen ausreichend beantwortet werden konnten.

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses war, wie Sie wissen, langwierig. Sie hat über zwei Jahre gedauert, was auch mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu tun hatte. Diese Verfassungsbeschwerde, eingereicht von Dr. Schottdorf und angefertigt von prominenten Bevollmächtigten, darunter Dr. Gauweiler und eine Vielzahl emeritierter Professoren, ist aber, mit Verlaub, nach hinten losgegangen, weil der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen und das Kontrollrecht des Landtags sogar gestärkt hat. Insbesondere hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass es weder gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung noch gegen Justizgrundrechte verstößt, wenn sich ein Untersuchungsausschuss mit Sachverhalten befasst, die auch Gegenstand anhängiger oder bereits abgeschlossener Strafverfahren sind bzw. waren.