Diesen Herausforderungen müssen wir uns gemeinsam stellen. Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz haben wir den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Ich habe gerade von den Demenzkranken gesprochen; für diese war und ist er wichtig. Nach Schätzungen haben wir in Bayern etwa 230.000 Demenzerkrankte. Mit der steigenden Lebenserwartung werden diese Zahlen weiter steigen. Es ist wichtig, dass wir neben der Demenzstrategie, die wir in Bayern verfolgen, und neben dem "Bayerischen Demenz Survey",
den wir durchführen, auch forschen. Herr Kollege Leiner, Forschung wird bei uns in Bayern sehr wohl betrieben.
Es war aber auch wichtig, diesen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Was heißt das? – Es wird jetzt eine Gleichbehandlung von somatischer und kognitiver Einschränkung anerkannt. Wenn jemand nicht mehr weiß, was er mit einer Gabel tun soll, braucht es Zeit, demjenigen das zu erklären. Geldleistungen sollen nicht nur möglich sein, wenn jemand die Gabel nicht mehr zum Mund führen kann. Das war ganz wichtig. Ich freue mich, dass wir hier alle an einem Strang gezogen haben. Ich freue mich auch darüber, dass dieser Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Großen Koalition auf Bundesebene durchgesetzt werden konnte. Über viele, viele Jahre wurde darüber begutachtet, gewertet und gesprochen. Jetzt haben wir diesen Begriff und haben ihn durchgesetzt. Danke an alle, die daran mitgewirkt haben.
Dies alles würde aber nichts bringen, wenn wir nicht dafür gesorgt hätten, dass die Leistungen finanziell unterlegt sind. Das Pflegestärkungsgesetz I und II stellt für die Pflegeleistungen 5 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Wir haben bei den Beratungen zu diesem Gesetz mitgekämpft, damit Pflegeleistungen finanziell besser unterstützt werden können. Was heißt das konkret? – Nehmen wir jemanden mit Pflegestufe 1 und mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz. Betroffene erhalten heute einen Zuschuss für Sachleistungen in Höhe von 689 Euro. Ab dem Jahr 2017 ist diese Person nicht mehr in Pflegestufe 1, sondern im Pflegegrad 3. Dann wird es möglich sein, dass dieser Versicherte 1.298 Euro für ambulante Sachleistungen bekommt. Außerdem wird ihm nichts abgerechnet, wenn er zusätzlich eine Tages- oder eine Nachtpflege in Anspruch nimmt.
Der Wunsch der Menschen, lange zu Hause bleiben zu können, war der Leitgedanke für das, was wir in diesem Gesetz umgesetzt haben. Mir ist es wichtig, dass der Übergang von der ambulanten zur stationären Pflege für die Menschen noch viel leichter wird. Die Menschen, die zu Hause sind, sollen wissen, dass sie die Möglichkeit haben, eine ambulant-stationäre Einrichtung zu nutzen, wenn sie eine Tages-, eine Nacht- oder eine Kurzzeitpflege benötigen. Das muss weiter ausgebaut werden.
Sie haben recht, dass wir bei den Rahmenbedingungen in Bayern einiges tun mussten und auch getan haben. Herr Kollege Prof. Dr. Bauer, Herr Kollege Leiner und Herr Kollege Imhof haben diese Rahmenbedingungen angesprochen. Wir haben uns den Nacht
dienst-Schlüssel angesehen und festgestellt, dass die Träger dazu eine sehr breit ausgelegte Definition verwenden. Mir war es persönlich sehr wichtig, dass wir hier Veränderungen erreichen und regelnd und schützend für die Menschen, die versorgt werden müssen, und auch für die Menschen, die versorgen, eingreifen. Wir haben deshalb einen Nachtdienst-Schlüssel von höchstens einer Kraft für 40 Bewohner eingeführt. Es war wichtig, dass wir diesen Schritt gegangen sind und damit eine der Rahmenbedingungen für die Senioren- und Pflegeheime verbessert haben.
Wir haben das Jahr 2016 genützt, um zu prüfen und die Träger zu beraten. Ab dem Jahr 2017 wird es für die Träger Konsequenzen haben, wenn sie diese Vorgaben nicht einhalten. Wir wollten jedoch mit den Trägern fair umgehen. Deshalb war es mir wichtig, den Trägern zu sagen: Wir beraten euch und prüfen, welche Möglichkeiten es gibt. Ein Träger könnte zum Beispiel sagen: Ich habe eine Lösung, die nicht den Verordnungen der Staatsregierung entspricht. Ab dem Jahr 2017 wird es jedoch Konsequenzen geben, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, weil diese für die Menschen und diejenigen, die sie versorgen, wichtig sind.
Völlig richtig ist, dass wir deutlich mehr Personal als heute benötigen. Ich sehe hier eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wie sprechen wir denn selbst darüber, wenn jemand in der Pflegebranche tätig ist? Raten wir den Personen in unserem eigenen Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis dazu, in einen Pflegeberuf zu gehen? Ich sehe es als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, für den Pflegeberuf zu werben und darauf hinzuweisen, dass dieser Beruf sehr attraktiv und zukunftssicher ist. Wir brauchen mehr Menschen, die hier mitmachen. Gleichzeitig möchte ich all denjenigen, die schon dabei sind, ein herzliches Dankeschön sagen.
Die Menschen in den Pflegeberufen leisten Großartiges, sei es in den ambulanten Diensten, sei es in den stationären Einrichtungen. Aber auch die Menschen, die Familienangehörige oder Partner zu Hause versorgen und pflegen, erbringen hervorragende Leistungen.
Herr Kollege Bernhard Seidenath hat vorhin erwähnt, dass in Bayern faktisch kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss. Einerseits wollen wir, dass mehr Menschen diesen Beruf ergreifen und die Ausbildung machen, andererseits soll der Auszubildende dafür bezahlen. Es war gut, dass wir das verändert haben. In den anderen Ländern ist das nicht geschehen.
Ich habe einen Fünf-Punkte-Plan auf den Weg gebracht. Einer dieser Punkte ist die Ausbildungsumlage. Momentan liegt sie ein Stück weit auf Halde, weil wir zunächst darauf achten müssen, dass die Regelungen zueinander stimmig sind. Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den Herr Kollege Imhof schon hingewiesen hat, ist die Sicherstellung einer guten Praxisanleitung. Seit dem Sommer laufen Modellprojekte, um Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Dazu gehört eine gute Ausbildung. Diese ist in den meisten Fällen gegeben. Allerdings kommen auch Auszubildende auf uns zu, die sagen, dass sie auf den Stationen mit soundso vielen Pflegebedürftigen alleingelassen würden. Wir brauchen deshalb eine gute Praxisanleitung, die dazu beiträgt, dass die Auszubildenden dabeibleiben.
Wir wollen die Herzwerker-Kampagne weiter ausbauen. Seit dem Beginn dieser Kampagne ist die Zahl der Ausbildungsbeginner in der Altenpflege um fast 40 % gestiegen. Das ist ein gutes Signal. Ein Dankeschön an die Schulen, die hier gute Leistungen bringen!
Ein weiterer Punkt ist die Entbürokratisierung. Vorhin wurde schon das Beikirch-Modell angesprochen. Wir haben ein Gremium eingerichtet, bei dem der MDK und die FQA dabei sind. Beide Einrichtungen kommunizieren miteinander. Es ist nicht so, dass diese Einrichtungen komplett auseinander wären. Der MDK und die FQA sind an diesem Steuerungsgremium für das Beikirch-Modell beteiligt. Auch die wichtigen Trägerverbände sind dabei. Ich habe darum gebeten, dass Frau Christa Stewens den Vorsitz dieses Gremiums übernimmt. Im Moment haben 30 % der Einrichtungsträger in Bayern ein Interesse daran, das Beikirch-Modell umzusetzen. Wir sind bereits wichtige Schritte gegangen. Ich werde jedoch nicht müde, bei den Einrichtungsträgern zu werben.
Rechtlich ist es möglich, auf viele Dokumentationen zu verzichten. Man muss aber auch den Mut dazu haben. Diesen Mut kann ich als Ministerin nicht verordnen. Die Einrichtungen müssen schon selbst den Mut haben, auf die eine oder andere Dokumentation zu verzichten. Wir wollen das Beikirch-Modell in Bayern weiter voranbringen. Ich bin der ehemaligen Ministerin Christa Stewens dafür dankbar, dass sie dieses Gremium führt, damit wir hier gemeinsam vorankommen. Wir wollen nicht, dass in der Pflege zu viel Zeit für Bürokratie und Dokumentation aufgewendet wird. Wir wollen, dass diese Zeit für die Patienten und die Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.
rischen Pflege. Wir haben zu diesem Thema bereits eine längere Diskussionsstrecke hinter uns. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine Vereinigung der bayerischen Pflege als Körperschaft des öffentlichen Rechtes eingerichtet werden soll. Warum? – Erstens. Die klassischen Kammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes. Unsere Vereinigung der bayerischen Pflege soll auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes sein, sodass sie rechtlich auf Augenhöhe mit den klassischen Kammern stehen wird. Zweitens. Warum eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes? – Herr Prof. Dr. Bauer hat vorhin gefragt, welche hoheitlichen Aufgaben diese Vereinigung haben wird. Der Staat kann hoheitliche Aufgaben nicht auf einen losen Verein, wohl aber auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes übertragen. Das wollen wir auch tun. Diese Vereinigung soll mit diesen Aufgaben selbstständig und selbstbestimmt umgehen. Frau Kollegin Petersen hat schon darauf hingewiesen, dass es auch darauf ankommt, wie wir selbst mit der Vereinigung der bayerischen Pflege umgehen.
Es kommt darauf an, dass die Mitglieder des Hohen Hauses den Präsidenten oder die Präsidentin auch zu Veranstaltungen einladen, bei denen es um Pflegethemen geht. Der Freistaat Bayern ist bereit, Geld in die Hand zu nehmen,
um die Vereinigung der bayerischen Pflege zu unterstützen. Die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung soll freiwillig sein. Das ist ein Wunsch, der von vielen Pflegenden selbst geäußert wurde. Sie wollten keine Pflicht und keinen Zwang, sondern selbstbestimmt mitmachen. Ich glaube deshalb, dass wir mit diesem Konzept gut vorankommen werden. Ich bitte Sie alle mitzuhelfen, damit wir der Pflege eine starke Stimme geben können. Ich bin davon überzeugt, dass das durch diese Vereinigung möglich ist.
Über die generalistische Ausbildung wird gerade auf der Bundesebene diskutiert. Herr Kollege Imhof und alle anderen Kolleginnen und Kollegen haben dazu schon vieles ausgeführt. Wir sind uns in Bayern interfraktionell darin einig, dass ein einheitliches Berufsbild ein guter Weg wäre, um in den Pflegeeinrichtungen die veränderten Strukturen widerspiegeln zu können. Da werden wir auf Bundesebene noch ein bisschen Überzeugungsarbeit leisten dürfen. Wichtig sind aber auch die Generalistik und die Einbeziehung der akademischen Pflegeausbildung in den Gesetzentwurf auf Bundesebene.
Weitere Herausforderungen im Pflegebereich sind die Strukturen vor Ort. Wir haben gehört, dass es im Pflegebereich bereits viele Angebote gibt. Aber es geht auch darum, ob die Leute die Angebote kennen und wie wir es schaffen, dass die pflegenden Angehörigen von den Angeboten erfahren. Wie können wir dafür sorgen, dass vor Ort die Strukturen verbessert werden? Deswegen geht es beim Dritten Pflegestärkungsgesetz um Folgendes:
Erstens soll die Position der Kommunen in der Pflege verbessert werden, weil die Menschen, die Politiker und die in der Pflegebranche Tätigen vor Ort am besten wissen, was gebraucht wird.
Zweitens wird im Dritten Pflegestärkungsgesetz der Gleichgang zwischen dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe hergestellt, damit auch das reibungslos funktioniert und die bei den Sozialgesetzbüchern manchmal vorhandene Schrittstellenproblematik hoffentlich gut überwunden wird.
Drittens werden Regeln zur Bekämpfung des Abrechnungsbetrugs in der Pflege eingebracht; denn die Pflege als Branche an sich leistet wirklich viel Hervorragendes. Auch das eint uns. Aber es gibt auch hier schwarze Schafe. Diese Betrugsfälle müssen aufgedeckt werden. Diesen Betrugsfällen muss nachgegangen werden, damit nicht eine ganze Branche in Verruf gerät. Wir unterstützen deswegen das Pflegestärkungsgesetz entsprechend.
Was wollen wir in Zukunft tun? – Wir haben den bayerischen Pflegegipfel ins Leben gerufen, um zu schauen, wie es in Zukunft aussieht. Ich war erstaunt, dass so viele teilgenommen und intensiv diskutiert haben. Ich habe zuerst gedacht, dass viele sagen werden: Entschuldigung, wir haben das Erste und Zweite Pflegestärkungsgesetz auf den Weg gebracht, das Dritte kommt noch; in Bayern habt ihr so viel gemacht, etwa in Bezug auf den Nachtdienstschlüssel und die Vereinigung der Pflege; lasst uns doch erst das abarbeiten. – Nein, viele Teilnehmer haben gesagt, wir müssten auch an die Zukunft denken und bereits jetzt über den Tellerrand hinausschauen. Deswegen haben wir den ersten bayerischen Pflegegipfel im Jahr 2016 abgehalten. Im Jahr 2017 werden wir einen zweiten Pflegegipfel durchführen, sehr, sehr viele Kräfte einbinden und dabei vor allem Fachkräfte, häuslich Pflegende und die Zukunft der Pflegeversicherung thematisieren. Diese drei Schwerpunktthemen werden wir uns nächstes Jahr vornehmen. Der Bundesminister hat sein Kommen bereits zugesagt.
Gleichzeitig müssen wir immer wieder betonen, dass gute Pflege Geld kostet. Jeder, dem ich dies draußen
im Vortrag sage, stimmt mir darin zu. Aber wenn es darum geht, die Kosten, die etwa für den Aufenthalt eines Vaters oder Großvaters im Pflegeheim anfallen, mitzutragen, sagen die Bürger, das sei schon ganz schön viel.
Es ist für uns als "Pflege"-Politiker sehr wichtig, immer wieder zu betonen, dass wir in der Pflege angemessene Rahmenbedingungen brauchen, dass gute Pflege Geld kostet und die Pflegeversicherung keine Vollkaskoversicherung ist, sondern dass die gesamte Gesellschaft ein Stück weit dazu beitragen kann. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam eines der bedeutendsten, aktuellsten und brisantesten Themen, das die Politik derzeit beschäftigt, gemeinsam vorantreiben.
Ich danke auch meinen Vorgängerinnen im Amt, die auf diesem Gebiet bereits viel auf den Weg gebracht haben. Ich danke auch denjenigen noch einmal, die die Interpellation angestoßen und daran gearbeitet haben. Ich danke allen Pflegenden, den stationär, ambulant und häuslich Pflegenden. Ich danke aber auch den Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses dafür, dass wir das Pflegethema gemeinsam weiter voranbringen können. In diesem Sinne freue ich mich, dass wir diese Interpellation als Nachschlagewerk, als Standortbestimmung und auch als Anstoß zur Verfügung haben, die weiteren Herausforderungen in der Pflege zu bearbeiten. Wir konnten bereits viel erreichen, haben aber noch einiges vor uns liegen.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Einen kleinen Moment bitte. Es liegt noch eine Zwischenbemerkung von Prof. Dr. Bauer vor, bitte schön.
Frau Staatsministerin, herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich verstehe, dass Sie für das Konstrukt der Vereinigung der bayerischen Pflege werben. Sie haben die Bedeutung des Bundes und Ihre erfolgreiche Arbeit im Bund herausgestellt, die ich nicht in Abrede gestellt habe. Ich stelle mir aber an dieser Stelle die Frage: Wie wollen Sie dieses in Deutschland einmalige Konstrukt – die Klammer ist der öffentlich-rechtliche Aspekt, das ist klar –, wie wollen Sie alle anderen Probleme rechtssicher in eine Bundespflegekammer überführen? Wie können Sie dann die anderen 15 Bundesländer davon überzeugen, dieses in Deutschland einmalige Konstrukt in diese Bundespflegekammer umzusetzen? Das geht nur ganz klar über eine Kammer-Lösung. Das ist vorprogrammiert.
Lieber Herr Kollege Prof. Bauer, auch darüber haben wir uns Gedanken gemacht. Sie wissen vielleicht, dass zum Beispiel die Bundesärztekammer ein eingetragener Verein ist, also eigentlich ein etwas loser Zusammenschluss. Wenn Sie sich anschauen, wie viele Länder sich auf Bundesebene bisher überhaupt aufgemacht haben, im Bereich Kammer oder beim Zusammenschluss der Pflegekräfte etwas voranzubringen, werden Sie feststellen, dass es nicht alle, sondern nur eine Handvoll Bundesländer sind. Auch wenn es klassische Kammern sind, ist diese Handvoll Bundesländer sehr froh, wenn Bayern mit der Vereinigung der bayerischen Pflegekräfte mitwirken und kraftvoll auftreten kann, um das Ganze zu unterstützen.
Ich hatte kürzlich die Möglichkeit, mit dem vorläufigen Präsidenten aus Rheinland-Pfalz zu sprechen. Dieser hat auf meine Aussage hin, ihr seid wahrscheinlich froh, wenn wir dabei sind, zustimmend genickt. Je mehr zusammenarbeiten, umso besser. Wir haben gute Chancen, auf diesem Gebiet mitwirken zu können.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen und dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist bei allen Fraktionen der Fall. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Der Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat mit Schreiben vom 17. Oktober 2016 mitgeteilt, dass der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e.V. Herrn Dr. Vinzenz Dufter zur Bestellung als stellvertretendes Mitglied in den Landesdenkmalrat vorgeschlagen hat. Herr Staatsminister hat gebeten, den zur Bestellung des stellvertretenden Mitglieds notwendigen Beschluss des Landtags herbeizuführen. Eine Aussprache findet hierzu nicht statt.