Ich kann nur so schnell sprechen, wie ich spreche, das kommt schon noch. – 22,4 % der Senioren waren 2013 im Freistaat armutsgefährdet, bei den Frauen – liebe Kollegen, jetzt bin ich soweit – liegt der Anteil sogar bei über 25 %.
2,6 % der Bürger über 65 Jahren sind auf Grundsicherung angewiesen. 6,4 % der Rentnerinnen und Rentner in Bayern sind mit ihren 65 Jahren plus X als Minijobber am Arbeitsmarkt zu finden. Im bundesweiten Vergleich ist dieser Anteil überdurchschnittlich hoch, und es ist erschreckend, dass mehr als ein Drittel der Seniorinnen und Senioren sagen, sie bräuchten das, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und um finanzielle Engpässe aus eigener Kraft stemmen zu können.
Was wir in Bayern benötigen, ist ein großer Fortschritt hin zu einer durchgehenden Erwerbsbiografie sowohl für Frauen als auch für Männer, damit erst gar niemand an den Punkt kommt, von Altersarmut betroffen zu sein. Das Wichtigste ist eine durchgängige Erwerbsbiografie, und dafür braucht es bessere und
gleiche Bildungschancen von Anfang an, einen guten Übergang von Schule zu Beruf, zum Beispiel mit Hilfe von Jugendberufsagenturen, und Chancengerechtigkeit am Arbeitsmarkt. Es kann nicht sein, dass so wenige gut ausgebildete Frauen Karriere machen und viel zu viele Frauen in der Teilzeitfalle hängenbleiben.
Wichtig ist auch, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen sowie die Frauen dazu zu bringen, selber für das Alter vorsorgen zu können. Die Durchsetzung des Mindestlohns ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich wir uns sicher und im Klaren darüber sind, dass damit eine private Vorsorge noch nicht wirklich gut getroffen werden kann.
Die wichtigste Stellschraube ist und bleibt die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf mit ausreichenden Kita-Plätzen für alle Kinder mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, mit Initiativen für eine familiengerechte Arbeitswelt. Auch das gehört zur Rentendebatte. Nur so können Frauen und Männer gleichermaßen der Erwerbstätigkeit nachgehen und eine realistische Chance erhalten, gute Rentenansprüche zu erwerben. Hier muss der Freistaat – diese Thematik hatten wir schon oft – seinen Hausaufgaben noch nachkommen. Bei uns fehlen nach wie vor fast 20.000 Kita-Plätze, ganz zu schweigen von den bedarfsgerechten Öffnungszeiten. Der Familienpakt Bayern geht zwar in die richtige Richtung, aber das läuft sehr langsam an, und bei der Familienfreundlichkeit der Unternehmen ist ebenfalls noch Luft nach oben vorhanden.
Natürlich müssen wir auch einen Blick nach Berlin werfen. In der Großen Koalition wurde einiges erreicht. Beispiele dafür sind die Einführung der Möglichkeit, nach 45 Berufsjahren mit 63 Jahren in Rente zu gehen, oder erste Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, die bereits umgesetzt wurden.
Wichtig ist für die Reform, die richtige Balance zwischen einer nachhaltigen Stabilisierung des Rentenniveaus und leistbaren Rentenbeitragssätzen zu finden; das haben Sie auch nicht wirklich betont. Wichtig ist uns ebenso, die junge Generation nicht über Gebühr zu belasten, sondern darauf zu achten, wo beispielsweise die Finanzierung unter anderem aus Steuergeldern geregelt werden muss.
Die Forderung der FREIEN WÄHLER nach einer Stabilisierung des Rentenniveaus und nach einem Kampf gegen die Altersarmut kann die SPD-Landtagsfraktion grundsätzlich unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei Ihrem Antrag springen Sie aber deutlich zu kurz. Das meinte ich eben auch ein wenig mit Po
pulismus oder "nicht weit genug gedacht"; denn nur zu fordern reicht hierbei nicht aus. Sie greifen aus dieser komplexen Thematik einen Baustein heraus, und Ihr Konzept hinsichtlich Rentensicherung und -stabilisierung fehlt komplett.
Wir als Fraktion können heute ebenso wie im Ausschuss Ihren Forderungen nicht zustimmen, weil sie isoliert herausgegriffen werden. Momentan wird auf der Bundesebene im Hause Nahles ein Konzept erarbeitet. Daher wäre es klug, den gesamten Strauß von Maßnahmen zu betrachten, anstatt sich jetzt nur mit diesem einen Detail zu befassen. Wie gesagt, grundsätzlich liegen Sie aber nicht falsch.
Herzlichen Dank für das, was Sie gesprochen haben. Sie sagten auch, grundsätzlich stimmten Sie dieser Forderung von uns zu. Diese haben wir übrigens bewusst so gestellt – das möchte ich klar sagen –, weil das für uns die wichtigste Forderung ist. Es gibt allerdings noch mehrere, die Sie in unserer Antragsbegründung finden.
Sie sind bei der SPD, ebenso wie die Bundesarbeitsministerin. Sie spricht immer von roten Linien, dieser Haltelinie beim Rentenniveau. Ich habe schon überall nachgesehen – wo ist diese Haltelinie, diese rote Linie? Könnten Sie dazu vielleicht ein paar Erläuterungen geben? Mich würde das sehr interessieren. Wo ist diese rote Linie?
Eine rote Linie haben auch Sie aufgeführt, nämlich die Absenkung des Rentenniveaus. Dabei muss man berücksichtigen, wie hoch die Rentenbeiträge dann gehen. Sie greifen auch in der Überschrift Ihres Antrags nur diesen einen Teil heraus und unterschätzen – da sind wir uns, denke ich, einig –, dass das Thema Rente ein sehr sensibles und ein wahnsinnig großes Thema ist. Wir können keine Rentenpolitik von Landesebene aus machen, das muss man ebenfalls betonen.
Ich denke, es ist nur vernünftig zu sagen: Stimmt, das ist eine rote Linie. Wir wollen uns aber nicht darauf reduzieren lassen und bei diesem großen Thema ein Konzept wie einen Flickenteppich entwickeln, bei dem alle paar Wochen eine Reihe dazukommt, um am Ende hoffentlich ein Gesamtkunstwerk der Rentenpolitik vorlegen zu können. Es ist nicht unsere Art, bei solchen großen Themen politisch so vorzugehen. Deswegen haben wir bereits im Fachausschuss dafür
plädiert, den Antrag zurückzustellen und dann in eine fundierte Debatte einzusteigen, wenn ein Konzept vorliegt. Das ist aber nicht der Fall, und deswegen halten wir den Antrag heute nicht für beschließbar bzw. müssen ihn ablehnen. Mit einem blinden Auge Rentenpolitik zu machen, ist nicht zielführend, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Fahn, sehr geehrte Kollegen! Sie haben mich schon damit überrascht, dass Sie diesen Antrag nochmal ins Plenum gezogen haben; denn der Antrag ist hier im Plenum genauso dünn, wie er schon im Ausschuss war.
Sie haben in diesem Antrag eine Forderung aufgestellt und einige Zahlen in der Begründung genannt. Aber Sie haben das Thema nicht annähernd umfänglich betrachtet. Das ist vielleicht auch gar nicht unsere Aufgabe, weil es ein Bundesthema ist. Das Thema selbst ist zwar wichtig, aber der Antrag ist alles andere als dringlich.
Sie nennen in der Begründung ein paar Zahlen, stellen aber nicht dar, warum diese eine Maßnahme die Lösung für das Rentenproblem sein soll. Heute ist Armut im Alter durch die verschiedensten Gründe bedingt; meine Vorrednerin hat einiges aufgezählt. Sie kommt über Teilzeitarbeit, über unterbrochene Erwerbsbiografien, darüber, dass Frauen zwar ihr Leben lang Arbeit hatten, aber kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Es gibt die verschiedensten Gründe dafür, dass Menschen im Alter arm sind, und es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, das aufzugreifen und dagegen neue Rezepte zu entwickeln. Wir müssen uns mit dem Thema beschäftigen. Aber wir sollten nicht nur betrachten, wie wir die jetzige Einkommenslücke mancher Rentner behandeln sollten, sondern wir müssen auch gucken, was mit den Rentnern passiert, die in Zukunft arm sein werden. Heute ist Altersarmut weiblich; in Zukunft wird Altersarmut die Freiberufler betreffen, diejenigen, die heute jung und kaum versichert sind: die Journalisten, die Freelancer, die Leute, die im Internet arbeiten. Jetzt ein Konzept zu erarbeiten oder eine kurzfristige Maßnahme, die wirklich nur einen kleinen Teilbereich betrifft, nämlich die Leute, die jetzt gerade unter einer geringen Rente leiden, greift viel, viel zu kurz.
Sie haben in Ihrem Antrag kein einziges Wort über die Kosten gesagt, nichts darüber, wer die Kosten schultern soll. Sollen die denn die jungen Leute alleine tragen, allein die Arbeitnehmer? Sollen es die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein? Ist vielleicht eine Grundrente eine Alternative? Woher kommen denn die hohen Kosten im Alter? Ich glaube, wir sollten auch betrachten, wie die Gesundheitsversorgung für Menschen im Alter aussieht. Auch da kommen viele Kosten zu den Lebenshaltungskosten der Älteren hinzu, die sie von ihrer Rente nicht bestreiten können. Wären wir in der Lage, Medikamentenzuzahlungen zu reduzieren, wären wir in der Lage, Krankheitskosten für die Älteren über die Solidargemeinschaft aufzufangen, wäre viel erreicht, um den Rentnern ein auskömmliches Leben mit ihrer Rente zu ermöglichen.
Ich sage es jetzt nochmal kurz: Sie haben mit Ihrem Antrag eine lapidare Forderung eingeworfen. Sie haben sie lapidar begründet, und das können wir nur lapidar ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir uns über diese Thematik unterhalten. Sicherung im Alter ist ein Thema, das uns alle massiv berührt, aber, liebe Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, nicht so! Sie machen es sich hier viel zu leicht. Sie reden über ein komplexes Thema viel zu kurz, machen den Menschen hier möglicherweise auch etwas vor und sind, wenn Sie sich auf diese eine Schiene begeben, auch kontraproduktiv, was die Konsequenzen im Bereich der Beitragsentwicklung, möglicherweise auch der Lohnnebenkosten betrifft.
Meine Damen und Herren, um was geht es? Wir haben eine Säule, in der Tat die wichtigste Säule, die Wirbelsäule, nämlich die gesetzliche Rentenversicherung. Wir haben hier heute ein Rentenniveau von rund 48 % bei einem Beitragssatz von 18,7 %. Sie kennen diese Zahlen; diese gilt es möglichst stabil zu halten. Dies ist für die meisten Menschen wirklich der größte Eckstein ihrer Alterssicherung.
Daneben gibt es weitere Säulen, zunächst einmal die private Vorsorge, bei der es in der Tat Nachbesserungen geben muss, nicht zuletzt beispielsweise bei der
Erhöhung oder Dynamisierung der Zulagen bei Riester. Eine weitere Säule ist die betriebliche Altersvorsorge; auch hier gibt es Luft nach oben. Etwa 60 % der Menschen haben heute eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung. Auch hier müssen die Rahmenbedingungen dementsprechend deutlich angepasst und verbessert werden, gerade für die kleinen und mittelständischen Betriebe.
Ein entscheidender Punkt ist in der Tat, dass armutsgefährdeten Zielgruppen wie Müttern und Erwerbsgeminderten noch im nächsten Jahr mit einer entsprechenden Änderung positiv begegnet werden kann. Hier ist durch die Initiative der Staatsregierung, des Bayerischen Ministerpräsidenten, möglicherweise sogar noch in dieser Woche in der Spitze der Koalition ein Durchbruch zu erzielen. Ich bitte Sie um Unterstützung – Kollege Unterländer hat es deutlich angesprochen –, wenn wir vor dem Hintergrund der besonderen Armutsgefährdung von Frauen handeln. Das sind die Mütter der Kinder, die vor 1992 geboren worden sind. Von daher ist es ganz entscheidend, dass wir sagen: Wir wollen die Anrechnung der drei Kindererziehungsjahre auch für die Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren worden sind – nicht nur, um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, sondern auch, um der Armutsgefährdung vorzubeugen. Das Gleiche gilt für die deutliche Verbesserung für die Erwerbsgeminderten.
Ein wichtiger Punkt ist auch der Grundsatz: Rente ist keine Alimentierung durch den Staat. Rente ist nach dem Äquivalenzprinzip eine leistungsbezogene Leistung, die sich die Menschen in den Jahren, in denen sie gearbeitet haben, verdient haben. Auch dies ist eine wichtige Grundlage für unsere Überzeugung, wie die Rentenkonzeption weiter langfristig belastbar entwickelt werden kann.
Ferner ist gesagt worden: Wir haben nicht zuletzt aufgrund der ausgesprochen soliden konjunkturellen, wirtschaftlichen Situation für die nächsten fünf, sechs Jahre eine stabile Situation sowohl des Rentenniveaus wie auch der Beiträge. Diese Dinge gehören zusammen. Von daher ist es richtig, wenn der Ministerpräsident von einer doppelten Haltelinie gesprochen hat und davon, dass es gilt, nicht auf einem Auge blind zu sein. Frau Kollegin Rauscher, ich möchte eindeutig unterstreichen, was Sie gesagt haben. Hier wird man diesem komplexen System für die Menschen nicht gerecht. Von daher gilt es, sowohl das Rentenniveau, diese Wirbelsäule, als auch den Beitragssatz im Blick zu haben.
Warum, meine Damen und Herren? – Eine Erhöhung des Beitragssatzes bedeutet konsequenterweise eine Erhöhung der Lohnnebenkosten. Wenn ich den Beitragssatz außer Acht lasse, schießen die Lohnneben
kosten durch die Decke mit der Konsequenz, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und damit Arbeitsplätze gefährdet werden. Dies kann in keiner Weise der Sinn oder die Perspektive in dieser gesamten Diskussion mit dem Ziel sein, unsere Renten sicher zu machen. Von daher gilt es, das deutsche Rentensystem mit den vier großen Stellschrauben insgesamt zu sehen, nämlich den Beitragssatz, bei dem die Lohnnebenkosten im Hinterkopf zu behalten sind, das Rentenniveau, das Renteneintrittsalter und den Bundeszuschuss, und dies mit den drei Säulen.
Ich möchte noch dazu nehmen, was sich hier im Rahmen der Digitalisierung entwickelt. Die Solo-Selbstständigen, die Crowdworker, die Freelancer oder wie immer diese Berufsgruppen heißen, sie sollen bei ihrer freien Entscheidung bleiben können, aber doch in ihrem ureigensten Interesse in die Sozialversicherungssysteme eingebunden werden. Dies muss als wichtiger Eckpunkt natürlich in eine neue Rentenkonzeption mit hinein.
Ein weiterer Aspekt, der nicht direkt und eng mit der Rentenkonzeption zusammenhängt, aber insgesamt für die Alterssicherung einen ganz wichtigen Eckpunkt darstellt, ist die besondere Förderung der Bildung von Wohneigentum. Das ist auch in unserem Steuerkonzept festgelegt. Meine Damen und Herren, auch dieser Aspekt darf nicht vergessen werden. Wir haben deshalb zum Beispiel auch das sogenannte Baukindergeld vorgesehen; nennen Sie es, wie Sie wollen. Damit erfolgt für zehn Jahre eine Förderung mit jährlich 1.200 Euro pro Kind. Damit werden junge Familien mit Kindern klar gefördert. Das kommt aber auch Menschen zugute, die im Alter in den eigenen vier Wänden leben wollen, wie auch immer diese aussehen. Das ist für sie eine wichtige Säule der Alterssicherung.
Meine Damen und Herren, daher schließe ich mich den Vorrednern an. Mit diesem Antrag springen Sie, gelinde gesagt, viel zu kurz. Er wird dem komplexen Auftrag, den wir verantwortlich erfüllen müssen, in keiner Weise gerecht. Ich plädiere deshalb für die Ablehnung dieses Antrags.
Herr Staatssekretär, Sie sagen, der Antrag sei zu kurz gesprungen. Mein Kollege Nikolaus Kraus hat sich in einer schönen Anfrage zum Plenum nach dem Konzept der Staatsregierung bei diesem Thema erkundigt. Dazu wurden drei Säulen erläutert.
Erstens. In der gesetzlichen Rente muss schnell und zielgenau gehandelt werden, vor allem im Hinblick auf Mütter.
Zweitens. Ein Absinken des Rentenniveaus ist nur hinnehmbar, wenn die beiden anderen Säulen es auffangen können.
Das dritte Standbein des Konzepts der Staatsregierung, das in der Antwort auf die Anfrage vom 26. Oktober ausgeführt wurde, zielt darauf, dass die private Vorsorge attraktiver gemacht wird, und zwar so, dass auch Menschen mit geringem Einkommen für das Alter vorsorgen.
Diese drei Punkte sieht die Staatsregierung vor. Auch wir sagen, vor allem im Hinblick auf den dritten Punkt: zu kurz gesprungen, Herr Staatssekretär; denn gerade Menschen mit niedrigem Einkommen, insbesondere Frauen und Alleinerziehende, bekommen dann riesige Probleme. Wir haben diesen Antrag übrigens deshalb hochgezogen, weil uns diese drei Antworten der Staatsregierung etwas dünn vorkamen.
Ich denke, die Fragen wurden vorher deutlich beantwortet. Ich muss hier nicht noch einmal eingreifen. Wie ich vorhin ausgeführt habe, sind im Verbund mit der steuerlichen Konzeption drei Aspekte wichtig. Es gibt nicht nur eine Säule, sondern drei Säulen. Nicht nur ein Aspekt, sondern auch die Beitragssituation muss berücksichtigt werden, sonst kommt man genau in die gegenteilige Situation, Herr Kollege Fahn. Sie gehen mit keinem Wort darauf ein, dass sich bei einer Erhöhung der Beiträge automatisch auch die Lohnnebenkosten massiv erhöhen. Als Konsequenz wird die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen massiv gefährdet sein. Dann werden der Arbeitsmarkt bzw. die Arbeitsplätze in Mitleidenschaft gezogen. Dies kann und darf nicht unsere Zielsetzung sein, auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir unsere Wirbelsäule der gesetzlichen Rentenversicherung irgendwie massiv stabilisieren müssen. Das geht nur, wenn die wirtschaftliche und konjunkturelle Situation möglichst so stabil und robust bleibt, wie wir sie in den letzten Jahren erlebt haben.