Zweitens. Was glauben Sie als Ärztin, empfindet ein Patient oder eine Patientin, die dringend auf eine Stammzellentransplantation angewiesen ist, wenn ihr der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sagt: Das können wir jetzt leider nicht machen. Wir haben einen Spender, aber wir haben das vorbereitende Medikament nicht, und wir wissen auch nicht, wann das auf Sicht wieder vorrätig ist. Diese Frage würde ich gerne von Ihnen beantwortet haben.
Das ist natürlich unbefriedigend für den Patienten und die Behandler, und deswegen gehen wir auch dieses Thema an. Das ist eine dramatische Situation und für den Patienten eine Situation, die mit vielen Emotionen und mit vielen Hoffnungen verbunden ist. Es ist sehr wichtig, dass diese Situationen gerade in Bayern nicht vorkommen sollten. Da bin ich völlig bei Ihnen.
Es ist aber auch so, dass wir bei den Apotheken und Großhändlern diese Zwei-Wochen-Frist haben, wo sie einen durchschnittlichen Apothekerbedarf vorhalten müssen. Das ist kein bestimmtes Medikament,
sondern das ist ein durchschnittlicher Bedarf. Da ist das Produkt ja schon da. Wenn beim Hersteller aber zum Beispiel in der Produktion etwas schiefgelaufen ist, dann kann der dieses Medikament gar nicht vorhalten, weil er es vielleicht gar nicht mehr in den Verkehr bringen darf. Also das ist einfach eine andere Voraussetzung.
Wir haben jetzt bei dem Runden Tisch mit eingeladen Krankenhausvertreter, Firmenvertreter, Apothekenvertreter und all diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind. Sie hatten ja gerade einige aufgezählt, die sich dieser Problematik auch annehmen wollen. Diejenigen haben wir bei unserem Runden Tisch dazugeladen. Das ist ein Ausfluss dessen, was wir bei den Pharmagipfeln zusammen beschlossen haben. Deswegen haben wir auch diesen Runden Tisch eingerichtet. Gestern hat er getagt. Wir werden über die
Danke schön, Frau Staatsministerin. Sie müssen leider noch weiter am Pult bleiben. Es gibt eine weitere Zwischenbemerkung vom Kollegen Leiner. Bitte schön, Herr Leiner.
Frau Staatsministerin, erstens würde ich sagen, dass ein Schiefgehen bei der Herstellung von Medikamenten wirklich so weit wie möglich verhindert werden sollte. Ich glaube, da sollten wir uns alle einig sein. Dass als Begründung herhält, dass keine Vorratshaltung möglich ist, halte ich jetzt für ausgeschlossen.
Haben Sie denn mit den Pharmaherstellern darüber gesprochen – Sie hatten ja den Runden Tisch –, ob es ihnen möglich ist, bei Medikamenten, die sie jetzt auf den Markt bringen, die sie jetzt produzieren, eine Vorratshaltung einzuführen, sodass eine gewisse Menge dieser wichtigen Medikamente, die vorher alle genannt wurden, über einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung steht? Haben Sie über dieses Thema mit den Pharmaherstellern gesprochen, und haben Sie diese Frage gestellt? Das muss möglich sein. Wir haben es in vielen anderen Bereichen auch.
Lieber Kollege Leiner, ich habe das vorhin schon ausgeführt. Ich habe das als einen Grund genannt. Es gibt natürlich viele verschiedene, die auch durchaus gegen die Lagerhaltung hier sprechen. Sie haben am Schluss ein Beispiel angesprochen. Wir haben sehr wohl die Lieferengpässe analysiert. Dieser Punkt wurde auch beim Runden Tisch thematisiert.
Sie können jedoch nicht erwarten, dass eine Thematik, die selbst die Weltgesundheitsorganisation beschäftigt, in Bayern mit einem Runden Tisch gelöst werden kann. Ich würde mir das zwar wünschen, aber wahrscheinlich geht das nicht. Sie müssen uns noch
ein wenig Zeit geben, damit wir Ergebnisse liefern können. Heute einen singulären Schritt zu beschließen, halte ich für falsch.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Für die Stimmabgabe sind Urnen auf beiden Seiten des Sitzungssaals und auf dem Stenografentisch bereitgestellt. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Hierfür stehen Ihnen fünf Minuten zur Verfügung.
Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte darum, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Wir geben das Ergebnis später bekannt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Harry Scheuenstuhl, Helga Schmitt-Bussinger u. a. und Fraktion (SPD) Leidtragende der Hochwasserkatastrophen nicht im Stich lassen - Gleichbehandlung aller Betroffenen umgehend beschließen (Drs. 17/12340)
Bevor ich die Aussprache eröffne, darf ich bekannt geben, dass die SPD-Fraktion auch zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. Herr Kollege Scheuenstuhl steht für die SPD-Fraktion schon bereit. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Herrn Ministerpräsidenten hat man heute schon gesehen. Gerade sehe ich ihn nicht. Trotzdem grüße ich ihn, weil er die ganze Zeit da war. Bevor ich zum Inhalt meiner Rede komme, möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken, die zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe im Einsatz waren. Sie haben tatkräftig angepackt. Auf solche Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst können wir in Bayern stolz sein. Wenn Not am Mann ist, packen sie mit an. An dieser Stelle wurde Enormes geleistet. Dafür bedanke ich mich herzlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es heute im Antrag der SPD? – Wir wollen, dass alle Betroffenen der Hochwasserkatastrophe mit gleichem Schaden – das betone ich ganz besonders – auch die gleiche finanzielle Behandlung erfahren. Dabei ist es egal, ob es sich um Altbayern, Schwaben, Oberpfälzer oder Franken handelt. Eigentlich ist das eine leicht nachzuvollziehende Selbstverständlichkeit, die aber im Freistaat Bayern nicht nachvollziehbar gestaltet ist. Die Bürgerinnen und Bürger sagen mir: Wozu brauche ich einen Staat, wenn er mir in der Not nicht hilft? Jetzt ist Solidarität gefragt, wie sie die Helferinnen und Helfer aus dem ganzen Land bereits gezeigt haben. Wir brauchen solidarische Menschen.
In der Not sind alle Menschen gleich. Das muss für uns gelten. Nach den schrecklichen Ereignissen hat die Staatsregierung mit verschiedenen Kabinettsbeschlüssen zeitnah Hilfsprogramme für die Hochwassergeschädigten der Unwetterkatastrophe Ende Mai und Juni beschlossen. Während bei den Sofortgeldern überall eine Gleichbehandlung erfolgte, werden die übrigen Hochwasserfinanzhilfen jedoch regional unterschiedlich verteilt. Das heißt, dass der Geschädigte in Mittel- und Unterfranken nicht die gleiche finanzielle Hilfe erhält wie ein Betroffener aus dem Landkreis Rottal-Inn, obwohl beide – das ist vielleicht etwas übertrieben – kein Dach mehr über dem Kopf haben.
Lassen Sie mich kurz auf die unterschiedlichen Hilfen eingehen. Im Landkreis Rottal-Inn erhalten Privatleute, sofern die Soforthilfen nicht ausreichen, weitere Finanzhilfen für Schäden an Privatgebäuden und am Hausrat, und zwar bis zu 100 % der Schadenssumme. Lebt man jedoch nicht in diesem Landkreis, bekommt man trotz gleicher Schäden überhaupt keinen Zuschuss. Es wird lediglich ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro angeboten, das man irgendwann einmal zurückzahlen kann.
Wir sind der Meinung, dass die Regelung von RottalInn für alle Menschen gelten sollte; denn die Sorgen sind überall gleich in unserem schönen Bayernland. Die Wiederherstellung von zerstörter Infrastruktur – Straßen, Wege, Brücken, Kindergärten und Schulen – wird im Landkreis Rottal-Inn mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten unterstützt. In den übrigen betroffenen Landkreisen erhält man in der Regel Zuschüsse in Höhe von 40 % aus FAG-Mitteln. Abhängig von der Finanzkraft der Gemeinde kann es auch mehr Geld geben. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen und für eine zügige Aufnahme des Betriebs werden gewerbliche Unternehmer besonders gefördert. Im Landkreis Rottal-Inn, Gebietskulisse 1, erhalten die Firmen bis zu 100 % der durch das Hochwasserereignis verursach
In anderen Bereichen unseres schönen Bayernlandes, Gebietskulisse 2, bekommen die Betriebe maximal 100.000 Euro. Hier hat eine sogenannte Prosperitätsprüfung zu erfolgen. Das heißt, es ist von der Behörde zu prüfen, ob der Betrieb die durch das Wasser entstandenen Schäden in der Zukunft durch eigene Gewinne, also durch zu erwartende Gewinne, selbst tragen kann. Hier kann es zu einer existenzgefährdenden Wettbewerbsverzerrung kommen. Die Ungleichgewichte kann jeder anhand meiner Äußerungen nachvollziehen.
Eine Besonderheit gibt es bei der Berücksichtigung der Versicherbarkeit der Anwesen, während im Rest unseres schönen Bayernlandes bei den Zuschüssen Abschläge zu verzeichnen sind. Wäre es möglich gewesen, das Anwesen zu versichern, hätte im Landkreis Rottal-Inn keine Prüfung stattgefunden. Somit erfolgt in diesen Fällen auch kein Abschlag. Das heißt, bei den einen Gebieten erfolgt ein Abschlag, bei den anderen nicht. Warum das so ist, kann ich keinem Bürger und keiner Bürgerin in unserem schönen Bayernland erklären. Bei den Landwirten ist es ähnlich. Ich hoffe, dass alle im Landkreis Rottal-Inn eingereichten 465 Anträge für Wohngebäude und Hausrat mittlerweile bearbeitet wurden. Am 01.09.2016 waren es leider erst 29 von insgesamt 465 Anträgen.
Für die Geschädigten, egal wo sie wohnen, spielt es keine Rolle, welche Art von Hochwasser – ob es sich um ein Jahrtausendhochwasser oder um ein Jahrhunderthochwasser handelt – für den Verlust der Existenz ursächlich ist. Deshalb fordern wir, dass die Hochwasserfinanzhilfen in allen betroffenen Gebieten in gleicher Art und Weise gewährt werden. Für die Bewilligung von Hilfen muss das tatsächliche Schadensbild maßgeblich sein, jedoch nicht die Frage, ob ich mein Haus durch ein 100-jährliches Hochwasser oder durch ein Jahrtausendhochwasser verloren habe.
Wir unterstützen mit unserem Antrag die Resolutionen der Landkreise Ansbach und Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim. Die Nachbesserungen bei den staatlichen Hilfsprogrammen für betroffene Gebiete sind dementsprechend an das gute und richtige Vorgehen im Landkreis Rottal-Inn anzupassen. Wir bitten deshalb um Unterstützung unseres Antrags. Die Begründung habe ich bereits im Ausschuss dargelegt, wonach die Anrechenbarkeit von Versicherungsleistungen so nicht richtig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Scheuenstuhl, nur kurz eine Information in Bezug auf den Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Auch wir sind geschädigt, das ist richtig. Ich möchte hervorheben, dass wir im Haushaltsausschuss dieses Thema sehr ausführlich diskutiert und Soforthilfen und Programme – auch mit den Stimmen der SPD – ursprünglich einstimmig beschlossen haben. Ich konnte damals gemeinsam mit dem Kollegen Knoblauch darauf hinwirken, dass in den übrigen Gebieten in Härtefällen quasi eine hundertprozentige Förderung machbar ist und die Bagatellgrenze von 100.000 Euro auf 20.000 oder 30.000 Euro gesenkt wurde.
Ein weiteres Problem ist natürlich, dass es hierfür ein gewisses EU-Recht gibt. Die Frage ist, wie wir das Problem lösen können. Bei Einführung einer generellen Gleichbehandlung – darauf wird auch die Kollegin Wittmann noch eingehen – müssten mit Blick auf die EU-Vorgaben möglicherweise die Fördermittel und Zuschüsse für die Wirtschaft, etwa für die Landwirtschaft, zurückgezahlt werden. Das ist für uns ein ganz entscheidender Punkt.
Zu Ihrer Information ein weiterer Punkt: Der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim hat nicht für ganz Bayern, sondern nur für sich eine Gleichbehandlung beantragt. Das möchte ich ausdrücklich betonen.
Herr Kollege, ich würde von Ihnen auch gerne wissen, warum Sie bei Ihren regionalen Pressemitteilungen immer nur auf Mittelfranken hinweisen. Sie haben noch nie öffentlich erklärt, dass der Antrag der SPD quasi für ganz Bayern gilt. Sie betonen immer nur die Kommunen Flachslanden und Neustadt an der AischBad Windsheim bzw. Obernzenn. Somit wird von Ihnen in der Öffentlichkeit ganz bewusst der Eindruck erweckt, dass es sich nur um diese Gebietskörperschaften, nämlich den Landkreis Ansbach und den Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, handelt. Natürlich wäre es schön, wenn wir allen helfen könnten.
Vielen Dank für die Nachfragen. Zur Senkung der Bagatellgrenze: Es ist richtig, das wurde gemacht. Ich konnte in sechs Minuten leider nicht auf alle Themen eingehen, habe aber mehrfach betont, dass ich die eingeführten Regelungen für sehr gut halte, insbesondere in Bezug auf den
Landkreis Rottal-Inn. Die Senkung der Bagatellgrenze war natürlich für die Kommunen entscheidend. Das ist also korrekt.
Was die Härtefälle betrifft, ist die Regelung eine Shownummer; denn eigentlich verlangt niemand, wenn man einen Härtefallzuschuss möchte, auf gut fränkisch praktisch die Hosen runterzulassen. Man müsste wahrscheinlich an der Armutsgrenze stehen und alles, was man hat, veräußern, inklusive das Haus, das man gerade wieder herrichtet. Ich bitte also darum, diese Härtefallregelung entsprechend zu ändern; denn so kann man sie weder anwenden noch beispielhaft anführen.