Protokoll der Sitzung vom 30.11.2016

Sie führen immer das Beispiel des Reichsbürgers an, der einen Polizeibeamten ermordet hat. Liebe GRÜNE, das geschah im Rahmen einer ordnungsgemäßen Amtshandlung der Waffenbehörde. Vertreter dieser Behörde haben diese Person überprüft, ihre Unzuverlässigkeit festgestellt und ihr dreimal geschrieben, dass sie ihre Waffen abgeben müsse. Dann sind die mit Schutzausrüstung ausgestatteten Polizeibeamten mit Blaulicht gekommen. Man kann doch nicht sagen, dass in diesem Fall die Waffenbehörde nicht richtig funktioniert hätte. Die Behörde wollte die Waffen ja einziehen. Deswegen sage ich: Diesen Pauschalangriff kann ich nicht teilen.

Sie schreiben weiter, Waffen- und Munitionsschränke müssten über einen angemessenen Widerstandsgrad verfügen. Ich habe mir gerade einen Waffenschrank gekauft und muss sagen, der hat diesen Widerstandsgrad. Ich weiß gar nicht, wo Sie das herhaben, wenn Sie so etwas behaupten.

Im Abschnitt II. 3. wollen Sie die Änderungsvorschläge zur Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie übernehmen. Darüber haben wir ausführlich im Innenausschuss diskutiert. Es kann doch nicht sein, dass sich alle Personen über 65 über die normalen ärztlichen Untersuchungen hinaus jedes Jahr ärztlich untersuchen lassen müssen. Ich nenne das Altersdiskriminierung. Bei den Führerscheinen sind Sie anderer Meinung. Zur ärztlichen Untersuchung aller Waffenscheininhaber haben wir im Innenausschuss klar gesagt, dass das mit uns nicht zu machen ist. Mit Ihrem Antrag eröffnen Sie die Jagd auf alle Sportschützen und Schützenvereine, auf die Gebirgsschützen und die Traditionsvereine. Das machen wir nicht mit.

Wichtig ist, dass wir im Waffenrecht klare Kante zeigen. Das geschieht mit der Formulierung im CSU-Antrag in dem es heißt: "Bayern geht konsequent gegen Waffenbesitz von Reichsbürgern und anderen verfassungsfeindlichen Gruppen vor". Wir werden Ihrem Antrag jedoch nicht zustimmen, wenn Sie unseren Antrag ablehnen, in dem ebenfalls klare Kante gezeigt wird. Wir sagen ganz klar und deutlich: Das große Manko sind die illegalen Schusswaffen. Das Problem sind nicht die Waffenerlaubnisse, die aufgrund des Waffengesetzes unter Zugrundelegung der Bestimmungen ausgegeben werden. Die GRÜNEN sollten einmal theoretisch durchspielen, was nötig ist, um in Deutschland nach dem Waffengesetz eine Waffenerlaubnis zu bekommen. Das ist sehr schwierig. Dazu müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein.

Man kann doch nicht behaupten, dass wir laxe Waffengesetze hätten. Im Gegenteil: Herr Kollege Flierl hat richtigerweise gesagt, dass wir in Europa die schärfsten Waffengesetze haben. Wir sind für die Änderung der Feuerwaffenrichtlinie, weil Europa damit gezwungen wird, unsere strengen Waffengesetze zu übernehmen. Das muss unser Ziel sein.

Die Unsicherheitsfaktoren sind die ehemaligen Ostblockstaaten. Dort sind im Augenblick bis zu vier Millionen illegale Waffen im Umlauf, die über das Darknet gehandelt werden und dann über die Grenzen zu uns kommen. Da müssen wir eingreifen. Das ist die große Herausforderung.

Der Fall kann immer eintreten, dass einer Person ein Waffenschein ausgestellt wird, die sich dann zum Reichsbürger entwickelt. Das kann niemand voraussehen. Genauso kann es passieren, dass jemand geschäftsunfähig wird. Auch für den Straßenverkehr muss die Zuverlässigkeit überprüft werden. Ich habe den Eindruck, dass unsere Waffenbehörden aktiv geworden sind.

Wir sollten uns auf das Wesentliche konzentrieren, und das ist für uns der Kampf gegen illegale Waffen. Deshalb können wir auch der Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zustimmen, mit der erreicht werden soll, dass über das Internet keine Waffen mehr gehandelt werden dürfen. Ich weiß, dass private Waffenbesitzer eine solche Regelung schrecklich finden werden, weil sie dann ihre Waffen möglicherweise nicht mehr gewinnbringend verkaufen können. Wir sehen jedoch in dem Internethandel Gefahren und fordern deshalb, dass dieser Handel eingeschränkt werden muss.

Die Änderungen zur EU-Feuerwaffenrichtlinie sind schon im Februar bei der EU beantragt worden und nicht, wie das die GRÜNEN schreiben, erst im November. Der Antrag der GRÜNEN enthält also auch sachliche Fehler.

Zusammengefasst: Ich bitte die CSU-Fraktion, auch unserem Antrag zuzustimmen. Dann können wir uns überlegen, ob wir auch Ihrem Antrag zustimmen. Herr Flierl, stimmen Sie zu?

(Alexander Flierl (CSU): Ich habe noch keine Entschuldigung gehört!)

Ach so. Ich habe nichts gesagt, deshalb kann ich mich nicht entschuldigen. Das muss der Kollege tun, der das gesagt hat. Ich bin kein Freund von persönlichen Angriffen. Deshalb sage ich: Ich habe das nicht gesagt und werde es auch nicht sagen.

Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu. Wir werden Ihrem Antrag auch zustimmen. Den Antrag der GRÜNEN lehnen wir ab.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Hanisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum ursprünglichen Antrag, dem Ausgangspunkt der heutigen Diskussion, zurückkehren. Die GRÜNEN fordern im ersten Teil des Antrags, Reichsbürger und Rechtsextreme zu entwaffnen. Meine Damen und Herren, liebe GRÜNE, wir stehen voll dahinter. Wenn wir uns aber die Gesetze ansehen, dann können wir das schon jetzt tun. Seit dem Jahr 2003 steht im Waffengesetz des Bundes, dass nur der eine Waffe bekommt, der unter anderem zuverlässig ist. In dem Gesetz ist klar geregelt, dass derjenige nicht zuverlässig ist, der sich verfassungsfeindlich verhält. Bei konsequenter Anwendung der bestehenden Gesetze ist dieser Punkt also bereits abgedeckt.

Zum zweiten Punkt des Antrags der GRÜNEN, der Verschärfung des Waffenrechts: Meine Damen und Herren, dieses Thema haben wir in diesem Gremium schon öfter behandelt. Wir FREIEN WÄHLER sind dagegen. Mit uns nicht!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wir haben ein Waffenrecht, das zu den strengsten Waffengesetzen in Europa gehört. Nach diesem Waffenrecht, das personenbezogen ist, muss die Person geeignet und zuverlässig sein und ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung nachweisen. Nur wenn diese drei Voraussetzungen gegeben sind, sowohl beim Jäger als auch beim Sportschützen, bekommt die betreffende Person eine Waffenbesitzkarte und darf mit dieser Waffe hantieren.

Wir glauben, dass diese Regelungen ausreichend sind. Das Waffengesetz ist geeignet, um damit zu arbeiten. Wir geben Ihnen aber bezüglich der Praxis draußen recht: Ich glaube, dass die Kontrolle in einigen Bereichen wesentlich strenger und schärfer durchgeführt werden müsste. In den Verfassungsschutzberichten waren die Reichsbürger niemals erwähnt. Aktuell sind sie ein Thema. Der Extremfall ist, dass jemand bei diesem Staat beschäftigt ist, der diesen Staat aber ablehnt. Das passt überhaupt nicht zusammen. Wenn ein Reichsbürger den Staat, der ihm den Waffenschein gegeben hat, ablehnt, dann ist dieser Person der Waffenschein zu nehmen. Von 1.700 Reichsbürgern sind 340 Waffenbesitzer. Das geht aus den Zahlen hervor, die das Innenministerium veröffentlicht hat. Das ist eine sehr hohe Zahl von Personen. Hier muss natürlich kontrolliert werden. Dazu braucht man Personal, und bei den Landratsämtern, die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind, wird ja auch seit Jahren geklagt, dass man mehr Personal für die Kontrollen bräuchte.

Ein riesengroßes Problem – wir haben es im Ausschuss ein paarmal diskutiert – ist das Darknet, das unwahrscheinlich schwer zu kontrollieren ist. Auch dafür muss mehr Personal eingesetzt werden. Sonst kommen wir an das Verschieben von Waffen und alles andere, was im Darknet passiert, nicht heran.

Jetzt bin ich bei dem Punkt des illegalen Waffenbesitzes. Das ist das Kernproblem, mit dem wir insgesamt zu kämpfen haben. Das Problem ist nicht derjenige, der eine Waffenbesitzkarte hat, sondern derjenige, der sich seine Waffe auf illegalem Weg, ob jenseits der Grenze oder über das Darknet, beschafft. Bei den gravierenden Vorfällen der letzten Jahre wurden zum Großteil illegale Waffen eingesetzt. Hier müssen wir angreifen, und das geht nur durch noch stärkere Kontrollen, Grenzkontrollen und Zugriffe auf das Darknet.

Nur so werden wir dieses Problem in den Griff bekommen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Meine Damen und Herren, jede Verschärfung des Waffenrechts würde den Jägern und den Sportschützen das Leben unnötig schwerer machen. Bei der Masse dieser Ereignisse – schauen Sie sich die Statistik an – sind illegale Waffen im Spiel. Dort müssen wir angreifen, und dieses Problem müssen wir in den Griff bekommen.

Eine Verschärfung des Waffenrechts lehnen wir ab. Wir glauben, dass unser Waffengesetz gut ist. Wir werden dem Antrag der CSU zustimmen. Er ist sehr allgemein, und etwas Entscheidendes passiert da nicht. Wir sind mit den Gesetzen, die wir haben, zufrieden. Sie zu vollziehen, ist sicher ein gangbarer Weg.

Der Antrag der SPD ist sehr gut ausgearbeitet. Allerdings haben wir riesengroße Probleme mit der Nummer 4. Darin ist von der Einführung europaweiter Mindeststandards die Rede. Herr Prof. Gantzer, wenn es, wie Sie angedeutet haben, dazu käme, dass die Staaten Europas unser Waffengesetz und unseren Standard übernehmen, dann unterschreibe ich das gern. Aber da wir den höchsten Standard haben und viele Länder einen weitaus niedrigeren Standard, würden wir bei einer europaweiten Regelung Gefahr laufen, irgendwo in der Mitte und damit bei einer Absenkung des Standards unseres Waffenrechts zu landen. Das aber wollen wir definitiv nicht.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das ist die Problematik der Nummer 4. Wir werden uns deshalb insgesamt enthalten, es sei denn, Sie nehmen die Nummer 4 heraus; dann sind wir feurige Befürworter Ihres Antrags und werden ihm zustimmen.

Dem Antrag der GRÜNEN können wir leider nicht zustimmen. Wir geben Ihnen in vielen Bereichen recht, vor allem was die Reichsbürger anbelangt, aber was das Waffenrecht anbelangt, nie. Der Antrag ist praxisfern, und wir können ihm auf keinen Fall zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Als nächsten Redner bitte ich Herrn Staatsminister Herrmann ans Mikrofon.

Frau Präsidentin, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der CSU stellt

zu Recht fest, dass das deutsche Waffengesetz bereits eines der strengsten innerhalb der EU überhaupt ist. Insbesondere die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sind ausgesprochen streng und wurden im Jahr 2003 gegenüber Extremisten gerade auf bayerische Initiative hin verschärft. Auslöser war seinerzeit der Fall des DVU-Vorsitzenden Frey, der eine Waffenerlaubnis hatte einklagen können. Die Bayerische Staatsregierung hat daraufhin in der Innenministerkonferenz die Initiative ergriffen und eine Verschärfung angestoßen, die dann auf Bundesebene, im Bundestag und im Bundesrat, auch umgesetzt wurde. Sie ist heute Grundlage im Waffenrecht dafür, Extremisten jeder Couleur Waffenerlaubnisse zu versagen.

Die Bedürfnisregelungen des Waffengesetzes berücksichtigen aber auch die legitimen Interessen etwa von Sportschützen und Jägern. Ich halte das angesichts der Bedeutung, die die Sportschützen ebenso wie die Schützenvereine mit ihrer Tradition und die Jägerinnen und Jäger für unsere Gesellschaft haben, für absolut angemessen.

Meine Damen und Herren, zu den von den GRÜNEN behaupteten Vollzugsdefiziten in Bayern will ich nur darauf hinweisen, dass gerade unsere bayerische Vollzugspraxis bundesweit wiederholt eine Vorreiterrolle übernommen hat, um Rechtsextremisten und Mitgliedern von Rockergruppen Waffenerlaubnisse zu versagen oder sie zu entziehen. Ich erinnere noch einmal an den soeben angesprochenen Fall Frey, den das bayerische Innenministerium bis in die Revision zum Bundesverwaltungsgericht gebracht hat, um dann entgegen den Vorinstanzen des Verwaltungsgerichts München und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt zu bekommen, dass auch die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen verfassungsfeindlichen Partei die Unzuverlässigkeit begründet. Erst aufgrund der von uns erstrittenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die anderen Bundesländer genauso verfahren. Wohlgemerkt, Bayern hat das vorangebracht.

Ich erinnere an mehrere Fälle von Mitgliedern von Rockerbanden, zum Beispiel der Bandidos, in denen wir ebenfalls entgegen den Vorinstanzen erst beim Bundesverwaltungsgericht Grundsatzentscheidungen erreichten, wonach bereits die Mitgliedschaft in einer sogenannten Outlaw Motorcycle Gang die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründet. Seitdem folgen auch die anderen Bundesländer unserem Kurs. Alle waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen in Bayern wurden bereits ab 2007 beim Bayerischen Landeskriminalamt zentralisiert. Wir möchten dadurch sicherstellen, dass alle polizeilichen Erkenntnisse Berücksichtigung finden können.

Ich komme gerade von der Innenministerkonferenz in Saarbrücken. Alle Innenminister Deutschlands haben dort ausführlich und einvernehmlich über dieses Thema gesprochen. Wir haben in Bayern schon heute das System, dass das Landeskriminalamt einen Neuantrag auf waffenrechtliche Erlaubnis mit allen Erkenntnissen abcheckt, die in den polizeilichen Dateien vorhanden sind, darunter auch den Staatsschutzdateien. In der Staatsschutzdatei des Landeskriminalamts ist in der Regel jede Person erfasst, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Andere Bundesländer haben nachdrücklich gefordert, für eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz bedürfe es erst einmal einer Ermächtigung im Waffengesetz. Indirekt praktizieren wir dies in Bayern schon.

Man kann unterschiedlicher Meinung sein, wie man da vorgeht. Aber Sie werden auch in diesem Punkt kein anderes Bundesland finden, das heute schon mehr macht als wir. Wir machen heute schon mehr als die meisten anderen Bundesländer. Das ist ein Ergebnis der Besprechung mit den Kollegen von der SPD eben in Saarbrücken, Herr Kollege Ritter. Von daher kann ich nur sagen, dass das, was Sie in den Raum stellen, jeder Grundlage entbehrt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Wir haben auch über die Reichsbürger intensiv gesprochen. Ich kann kein weiteres Bundesland in Deutschland erkennen, das bislang mehr gegen die Reichsbürger getan hat als der Freistaat Bayern. Dass wir die Gefährlichkeit vor einiger Zeit allesamt noch unterschätzt haben, will ich gerne einräumen. Ich kann aber nicht erkennen, dass ein SPD-Innenminister in der Vergangenheit schon mehr gegen die Reichsbürger getan hätte.

(Dr. Florian Herrmann (CSU): Im Gegenteil!)

Es ist bei solchen Dingen halt üblich: Die, die in der Opposition sind, sind interessanterweise besonders gescheit. Aber alle, die in der Regierungsverantwortung stehen, waren halt nicht so klug wie der Kollege Ritter. Das kann ja noch werden, Herr Kollege.

(Beifall bei der CSU)

Sind Sie schon am Ende, Herr Minister? – Dann darf ich Herrn Kollegen Ritter das Wort erteilen. Er möchte eine Zwischenbemerkung machen.

Herr Innenminister, ich könnte Ihnen durchaus Beispiele nennen. Brandenburg beispielsweise ist schon viel länger an dem Thema Reichsbürger dran, auch das Bundesland Hessen. Im Jahr 2014 hat es von mir eine Anfrage zur Bewertung

der Reichsbürger durch die Bayerische Staatsregierung gegeben. Damals konnte keine Bestandsaufnahme vorgelegt werden, welche Angriffe auf Bedienstete des Freistaats Bayern es schon gegeben hat. Es konnten keine Angaben darüber gemacht werden, wie groß die Bewegung ist. Als ich diese Anfrage im Jahr 2014 gestellt habe, habe ich mich nicht über die Antwort beschwert, weil das ein durchaus neues Phänomen war. In der Antwort stand, Sie würden das Phänomen genauer beobachten. Seitdem sind zwei Jahre ins Land gegangen, zwei Jahre mit deutlich mehr Angriffen auf Bedienstete des Freistaats Bayern. Sie können dazu flächendeckend Erlebnisberichte von Bediensteten von allen Amtsgerichten und von allen Finanzbehörden anfordern. Es hat eine Zunahme der Radikalisierung und der Bewegung insgesamt gegeben.

Ich habe auf meine Rückfrage bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes im Mai 2016 zur Einschätzung der Reichsbürger vom Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz dieselbe Antwort bekommen, die ich 2014 bekommen habe, nämlich die, dass es sich vornehmlich um ein psychologisches Problem handele. Das heißt, trotz der Entwicklung, die offensichtlich stattgefunden hat,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

hat es keine Änderungen in der Einschätzung gegeben. Das haben wir kritisiert. Sie sind dem nicht nachgekommen. Auch auf meine Anfrage zum Waffenbesitz von Reichsbürgern vom Sommer dieses Jahres kommt die Antwort: –

Bitte kommen Sie zum Ende, Herr Kollege.