Herr Rinderspacher, Sie haben im Zusammenhang mit dem Thema so gesprochen, als ob die CSU künftig eine deutschnationale, autoritäre Politik mit Pickelhaube in Bayern machen wolle. Das ist eine Unverschämtheit. Das ist Ihre Unverschämtheit in der politischen Auseinandersetzung.
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Markus Rinders- pacher (SPD): Also bin ich schuld an dieser Straftat?)
Sie haben heute hier in unglaublichem Umfang gehetzt, Herr Rinderspacher. Sie haben mit der Straftat nichts zu tun. Aber mit solchen Äußerungen legt man Grund, dass andere Menschen überreagieren. Nehmen Sie diese Äußerungen zurück! Dazu fordere ich Sie auf. Sie sind unverschämt und unangemessen.
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Sie besitzen wirklich nicht den Anstand, sich dafür zu entschuldigen?)
Ich stelle den Antrag auf Sitzungsunterbrechung und Einberufung des Ältestenrates, liebe Kolleginnen und Kollegen,
um der CSU die Möglichkeit zu geben, noch einmal darüber nachzudenken, ob diese Art und Weise die richtige für dieses Parlament ist. Ich würde mich an Ihrer Stelle schämen, Herr Fraktionsvorsitzender.
(Lebhafter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU – Zuruf von der CSU: Sie sollten sich schämen!)
Ich lasse darüber abstimmen, ob diesem Begehren stattgegeben wird. Wer dafür ist, dass die Sitzung unterbrochen und der Ältestenrat einberufen wird, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Geschäftsordnungsantrag abgelehnt. Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) hier: Nummern 14 und 16 (Drs. 17/13211)
neuen Artikel 13 – Bayerischer Integrationsrat und örtliche Integrationsbeiräte – und die Nummer 16 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD betreffend einen neuen Artikel 14 – Bayerischer Integrationsbeauftragter.
Besteht Einverständnis, dass wir die oben genannten Artikel gemeinsam aufrufen? – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Steinberger. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, es fällt mir schwer, nach diesen Äußerungen des Kollegen Kreuzer zur Tagesordnung zurückzukehren. Ich bin sehr enttäuscht, wohin sich die Debattenkultur in diesem Landtag entwickelt hat. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass nicht sehr viele Leute oben sitzen, die das noch mit anhören müssen.
Wir beklagen in der gesamten Beratung, gestern und heute, dass dieses Integrationsgesetz mehr spaltet als zusammenführt. Wir beklagen, dass dieses Integrationsgesetz nur fordert und nicht auch fördert. Und wir beklagen, dass mit diesem Gesetz die Spaltung in die Gesellschaft hineingetragen wird. Mit dem Redebeitrag des Kollegen Kreuzer wurde diese Spaltung massiv auch in den Landtag hineingetragen.
Leider wurde damit eine Chance vertan. Herr Kollege Kreuzer – er ist nicht mehr da – hätte die Möglichkeit gehabt, etwas Schärfe aus dieser Diskussion herauszunehmen.
Genauso wird mit Artikel 15 des Integrationsgesetzentwurfs eine Chance vertan. Es geht um den Integrationsbeauftragten oder die Integrationsbeauftragte; ich werde aus aktuellem Anlass nur noch die weibliche Form verwenden.
Wir alle, die CSU-Fraktion genauso wie wir, wollen eine Integrationsbeauftragte. Aber das Integrationsgesetz hätte – –
Vielleicht könnten Sie um Ruhe bitten, Frau Präsidentin. – Das Integrationsgesetz hätte die Möglichkeit geboten, das Amt einer Integrationsbeauftragten mit
Sie können nun Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht vorstellen; das übernehmen wir gern für Sie. Sie wollen, dass die Integrationsbeauftragte vom Ministerpräsidenten berufen wird. Das ist zu uns zu schwach. Diese Position muss wesentlich stärker legitimiert sein. Wir wollen, dass die Integrationsbeauftragte vom Landtag berufen wird.
Nach dem Willen der CSU soll die Integrationsbeauftragte bei der Staatskanzlei angesiedelt werden und mit den Ministerien zusammenarbeiten. Das ist uns für diese Position zu schwach. Wir wollen die Integrationsbeauftragte in einem eigenen Ministerium ansiedeln, damit sie auf Augenhöhe mit Ministern verhandeln kann.
Was den Aufgabenbereich angeht, so wollen Sie, dass die Integrationsbeauftragte Anregungen diverser Gruppen aufnimmt und Maßnahmen anregt. Zudem soll sie einen Integrationsrat – der nicht näher definiert ist – einberufen können.
(Beifall bei den GRÜNEN – Volkmar Halbleib (SPD): Die haben ein schlechtes Gewissen da drüben! – Markus Rinderspacher (SPD): Mein Büro ist auch beschmiert worden! Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dies der CSU in die Schuhe zu schieben! – Glocke der Präsidentin)
Eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es hier um einen wichtigen Punkt des Integrationsgesetzes; ich wäre froh, wenn ich dazu bei einem Mindestmaß an Ruhe Ausführungen machen könnte.
Unserer Meinung nach muss die Integrationsbeauftragte einen vernünftigen Rahmen zum Arbeiten bekommen. Wir wollen dieser Person eine Stimme im Kabinett geben. Wir wollen, dass diese Person eine wichtige Stimme in der Zusammenarbeit mit anderen Ministern hat und nicht nur in Podiumsdiskussionen auftaucht. Wir GRÜNEN wollen ein eigenes Ministerium, das für die Integration zuständig ist. Das ist das
Mindeste, was wir erwarten, wenn Integration in diesem Land tatsächlich ernst gemeint ist. Wir wollen einen Integrationsrat installieren, der diesen Namen verdient. Wir wollen eine institutionalisierte Form dieses Integrationsrats.