Darüber hinaus gehe ich auf die datenschutzrechtliche Problematik ein; denn es ist auch die Frage, wie ich überhaupt ermitteln will, wie die Struktur aussieht. Ich benötige dafür konkrete Daten. Gibt es dann eine Mieterdatei? Wie soll das aussehen? Müssen die Eigentümer Mieterdaten liefern, und wenn ja, an wen müssen sie sie liefern? Das ist mehr als fragwürdig.
Ich will aber auch klarstellen: Natürlich ist es wichtig, eine Durchmischung der Bevölkerung zu haben, und eine Durchmischung der Bevölkerung ohne einseitige Strukturen funktioniert durch eine gemischte Vergabe, wie das in München bereits praktiziert wird. Ein Sozialamt macht dann eben fünf Vorschläge, und der Vermieter kann daraus eine Mieterin oder einen Mieter auswählen.
Was Sie aber jetzt mit diesem Gesetzentwurf gemacht haben, ist schlichtweg handwerklich schlecht, ist wahnsinnig bürokratisch und schafft viele offene Fragen.
Wir stehen mit dieser Kritik auch nicht alleine da. Der Deutsche Mieterbund Bayern sagt zu dem entsprechenden Artikel:
… damit wird nur ein weiteres bürokratisches Monster geschaffen, mit dem man dem Ziel der Vermeidung von Ghettobildung überhaupt nicht beikommen kann. Das ist faktisch für die Behörden und für den Vermieter nicht durchzuführen.
Der Mieterbund hat bereits angekündigt, das Gesetz verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, weil er große Zweifel hat. Für Sie bei der CSU heißt es aber: Augen zu und durch, keine Debatte. Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, die ebenfalls darauf hinweisen, dass dieses Gesetz in diesem Bereich so nicht umsetzbar ist,
werden schlichtweg ignoriert. Auch die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass gerichtliche
Geplant ist außerdem, dass Wohnungssuchende eine vorgeschlagene Wohnung ohne triftigen Grund nicht ausschlagen dürfen. Ich möchte die Frage stellen: Was soll überhaupt ein triftiger Grund sein? Wie sollen die Ämter mit diesem Gesetz in der Praxis umgehen? Ich hatte vor einiger Zeit in meiner Sprechstunde eine Bürgerin, die psychische Probleme hatte und unter Platzangst litt. Sie hat eine einzige Vorgabe für eine Wohnung geäußert, indem sie sagte, sie brauche eine Wohnung mit Balkon. Alles andere sei ihr egal, wie groß, wie klein, wie auch immer das aussehe. – Nach Ihren Vorgaben würde das nicht funktionieren, und sie hätte schlichtweg Pech, wenn sie einen Balkon haben will, weil sie diesen braucht, und ein entsprechendes Attest hat. Das würde überhaupt nicht berücksichtigt. Das Amt kann das nicht entscheiden. Im Zweifel wäre das ein Fall für die Gerichte.
Es stellt sich auch die Frage: Was ist mit den anderen 10.000 Menschen, die bereits in Bayern auf der Warteliste stehen und die froh sind, überhaupt eine Wohnung zu finden?
Sie vermitteln mit dem Gesetz den Eindruck, diese Menschen nehmen nur das Beste, das Beste ist gerade gut genug, und eine Verteilung findet gar nicht statt. Wir haben deswegen beantragt, diese Passage ersatzlos zu streichen.
Integrationspolitik ist für uns Politik für die gesamte Gesellschaft. Wir brauchen in den nächsten fünf Jahren mindestens 100.000 Wohnungen, und zwar für alle.
Danke schön. Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Absätze wieder getrennt. Der federführende Ausschuss empfiehlt zu beiden Absätzen Zustimmung. Wer dem Absatz 7 – Wohnungsbindungsgesetz – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wer dem Absatz 8 – Durchführungsverordnung Wohnungsrecht – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER ist der Absatz 8 ebenfalls beschlossen.
Ich schaue auf die Uhr. Sind Sie damit einverstanden, dass wir die namentliche Abstimmung jetzt durchführen? Wir haben die 15 Minuten gleich, bis die Wahlurnen stehen. – Drei Minuten, bitte. Wir kommen zurück zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz. Die CSU hatte dazu eine namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen.
Die drei Minuten sind um. Kolleginnen und Kollegen, ich schließe die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. – Ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen.
Artikel 17a Änderung weiterer Rechtsvorschriften hier: Abs. 9, 10, 11, 12 "Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz, Bayerisches Strafvollzugsgesetz, Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz"
Die Gesamtredezeit beträgt 24 Minuten, und ich darf jetzt Frau Kollegin Schulze das Wort erteilen. – Nehmen Sie bitte Ihre Plätze ein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Absätzen 9 bis 12 geht es um das Thema Deutschunterricht bzw. Integrationskurse für Sicherungsverwahrte, Untersuchungsgefangene und Gefangene. Diese Maßnahmen
Bei diesem Thema stellt sich eher die Frage: Gibt es dafür genug Personal? Gibt es dafür genug Ressourcen, und werden die auch zur Verfügung gestellt? Wenn man sich diese Absätze oder den Artikel 17a
insgesamt ansieht, muss man ein wenig schmunzeln. Es ist eine seltsame Gesetzgebungstechnik, dass alle diese verschiedenen Sachen irgendwie in Artikel 17a hineingepfercht werden. Man hätte auch einzelne Artikel machen können. Dieser Punkt ist aber auch wieder ein typisches Beispiel dafür, dass in dem Integrationsgesetz der CSU-Staatsregierung die verschiedenen Punkte zusammengefügt und zusammengemixt werden, obwohl es sehr oft schon rechtliche Grundlagen gibt und obwohl wir das Grundgesetz und unsere Bayerische Verfassung haben, auf denen sich eigentlich alle unsere Werte und die Basis unseres Zusammenlebens vereinigen. Der Tenor Ihres Gesetzes ist eben kein Zusammenhaltungsgesetz, sondern ein Spaltungsgesetz.
Dieses Thema haben wir aber nicht nur in den Ausschüssen immer wieder bemängelt, und wir debattieren es auch heute schon den ganzen Tag, sondern Sie erinnern sich alle sicher auch noch an die Anhörung mit namhaften Expertinnen und Experten, die wir hatten. Auch die haben kein gutes Haar an Ihrem Gesetz gelassen.
Es ist einfach so: Wer ausgrenzt, der spaltet. Wer spaltet, der schwächt das Land. Nur der Zusammenhalt macht uns stark; denn gemeinsam gewinnen wir.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Angebote in diesem Gesetz für Deutschkurse und Integration im Bereich von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind grundsätzlich sinnvoll, von der Rechtssystematik her allerdings mit der Begriffsbestimmung in Artikel 2 nicht ganz in Einklang zu bringen. Ich denke, wenn jemand in Strafhaft ist, hat er schon bewiesen, dass er die verfassungsmäßige Ordnung verletzt hat. In dem Zusammenhang hat er immer einen Anspruch, und es ist immer notwendig, ihn zu integrieren. Letztendlich ist die Resozialisation der entscheidende Punkt, sodass das nur ergänzend ist. Darüber hinaus wäre wünschenswert, wenn diese Angebote im Haushalt tatsächlich mit Mitteln unterlegt würden, damit das ernsthaft und nicht nur auf ehrenamtlicher Basis dargestellt werden kann.
Etwas anders sieht es im Untersuchungshaftvollzug aus. Sie haben von der Formulierung her den Begriff "angehalten werden, freiwillig… teilzunehmen" gewählt. Das ist ein sehr schwammiger Begriff. Entwe
der man nimmt teil, oder man nimmt nicht teil. Manchmal ist bei diesen Personen, die inhaftiert bzw. in freiheitsentziehenden Maßnahmen sind, die Freiwilligkeit aber nicht gegeben, wobei die Freiwilligkeit aber entscheidend wäre. Im Strafvollzug werden sie gezwungen. Da stellt sich dann die Frage der Konsequenz. Wird der Einkauf reduziert? Werden entsprechende Disziplinarmaßnahmen verhängt? Auch das ist noch offen.
Was im Übrigen das Maßregelvollzugsgesetz anbelangt, haben wir uns schon lang und breit – und werden das demnächst wieder tun – mit dieser Klientel darüber unterhalten. Das sind im Grunde genommen kranke Menschen, und im Maßregelvollzug ist das erste Ziel die Therapie. Wenn dazu noch ein Deutschkurs und ein Integrationskurs dienen, mag das nett sein, aber führt in diesen Bereichen aus unserer Sicht am Thema vorbei.
Wenn Haushaltsmittel unterlegt wären, würden wir das ernst nehmen können. Ansonsten ist das ein Placebo. Wir werden deswegen den Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang ebenfalls ablehnen.
Wir kommen zur Abstimmung, und dazu werden die Absätze wieder getrennt. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Absatz 9 – Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, Fraktion – –
Noch einmal: Die CSU-Fraktion stimmt zu. Wer stimmt nicht zu? Gegenstimmen! – SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER ist der Absatz 9 so beschlossen.
Wer dem Absatz 10 – Untersuchungshaftvollzugsgesetz – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist der Absatz 10 so beschlossen.
Wer dem Absatz 11 – Strafvollzugsgesetz – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSUFraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltung
Wer dem Absatz 12 – Maßregelvollzugsgesetz – zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Wer ist dagegen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist Absatz 12 ebenfalls beschlossen.