Prüfen Sie deswegen selbst noch einmal die Verfassungskonformität. Das geht darüber hinaus, so wie Sie auch erwähnt haben, Frau Kamm. Gehen Sie also
bitte am Ende vor der Abstimmung oder bevor Sie in die Dritte Lesung gehen noch einmal in sich. Denken Sie darüber nach, bevor wieder das alte Spiel beginnt: Gesetze machen, Verfassungsgericht usw. Das gibt nach außen hin doch ein wirklich absurdes Bild.
Ich habe schon heute Morgen beim Rundfunkgesetz gesagt: Lassen Sie uns in Zukunft doch endlich solche Sachen parteiübergreifend machen. Sie haben mit einem Gespräch einen guten Anfang gemacht. Sie haben Herrn Rinderspacher und die anderen Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch mit Herrn Seehofer eingeladen. Dann gab es kein Gespräch mehr. Bei solchen Themen ist das doch einfach nicht sinnvoll. Lernt doch einfach einmal Demokratie, das heißt auch Miteinander.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Vorweg ist über die Nummer 20 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/13211 abzustimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 20 des SPD-Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist die Nummer 20 des Änderungsantrags abgelehnt.
Zum Artikel 18 empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung. Wer dem Artikel 18 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER ist Artikel 18 so beschlossen.
Ich darf nun das Ergebnis einer namentlichen Abstimmung bekannt geben. Es geht dabei um Artikel 17a Absatz 6, Änderung des Bayerischen Kinderbildungsund -betreuungsgesetzes. Mit Ja haben 97 gestimmt, mit Nein haben 49 gestimmt. Es gab 12 Enthaltungen. Damit ist Artikel 17a Absatz 6 angenommen.
Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch bekannt geben, dass die CSU-Fraktion für die Zeit nach dem Abschluss der Einzelberatung namentliche Abstimmung über die Zweite Lesung beantragt hat. Ich erin
Nun komme ich zurück zum Bestattungsgesetz. Darauf bezieht sich der Absatz 9 in Nummer 19 d des Änderungsantrags der SPD. Hierzu hat die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt. Die Ausschüsse empfehlen die Ablehnung. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, die Stimmkarten einzuwerfen. Ich eröffne die Abstimmung. Drei Minuten.
Vielen Dank, die Zeit ist um. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte auszuzählen. Ich darf dann ganz kurz die Sitzung unterbrechen, weil wir jetzt erst das Ergebnis abwarten müssen.
Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir können die Sitzung wieder aufnehmen. – Darf ich Sie bitten, die Plätze einzunehmen? Ich darf jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Absatz 9 "Bestattungsgesetz" in Nummer 19 d des Antrags der SPDFraktion bekannt geben. Mit Ja haben 34 gestimmt, mit Nein haben 111 gestimmt. Dabei gab es 12 Enthaltungen. Damit ist der Absatz 9 abgelehnt.
Nein, die Gesamtabstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion. Das habe ich jetzt als Schlussabstimmung bezeichnet. Wir kommen also zur Gesamtabstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion, betreffend die Änderungen zum Artikel 17a, im Antrag der SPD-Fraktion die Nummer 19. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von SPD, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag insoweit abgelehnt.
Jetzt bitte ich wirklich. Wir haben jetzt eine ganze Reihe von Abstimmungen. Ich darf jetzt aufrufen:
Änderungsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Doris Rauscher, Hans-Ulrich Pfaffmann u. a. und Fraktion (SPD) hier: Nummer 21 (Drs. 17/13211)
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Markus Blume u. a. (CSU) hier: Nummer 9 (Drs. 17/13604)
Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen schlägt in Absatz 1 Satz 1 als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes den "1. Januar 2017" vor. Satz 2 soll entgegen dem vorliegenden Entwurf und entgegen der Nummer 9 des Änderungsantrags der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/13604 wie folgt gefasst werden:
Die SPD-Fraktion schlägt gemäß der Nummer 21 ihres Änderungsantrags vor, in dem Absatz 1 den Satz 2 wie folgt zu fassen:
Es tritt mit Ablauf des ersten Tages des zehnten auf das Inkrafttreten folgenden Jahres außer Kraft.
Des Weiteren soll der Absatz 2 des Entwurfs der Staatsregierung aufgehoben werden. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass hierzu keine Aussprache erfolgen soll. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung.
Vorweg ist über die Nummer 21 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/13211 abzustimmen. Der federführende Ausschuss empfiehlt die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 21 des SPD-Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von SPD, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Nummer 21 des Antrags abgelehnt.
Zum Artikel 19 empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit den eben vorgetragenen Änderungen. Im Einzelnen verweise ich auf die Num
mer 10 der Beschlussempfehlung. Der endberatende Ausschuss stimmt dem ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2017" vor. Wer dem Artikel 19 mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.
Damit sind wir am Ende der Einzelberatungen. Aber wir haben hier noch Zweite Lesung, Gesamtabstimmung zum Integrationsgesetz. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 17/13211 in seiner Gesamtheit abstimmen. Der federführende und endberatende Ausschuss empfehlen die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem SPDÄnderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Jetzt schaue ich auf die Uhr, wenn Sie damit einverstanden sind, weil wir die 15 Minuten noch nicht um haben. Ich brauche jetzt die Zeit nicht einzuhalten. Darf ich?
Zum Ende der Zweiten Lesung ist auf Antrag der SPD-Fraktion über alle Teile der Gesetzesvorlage gemeinsam abzustimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 11/11362, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/13211, 17/13416 bis 17/13424, 17/13603 und 17/13604 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration auf Drucksache 17/14511 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt dieser Beschlussempfehlung zu. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/14511. Ergänzend schlägt er vor, in Artikel 19 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. Januar 2017" einzufügen. Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Nachdem wir jetzt die Zeit etwas verkürzt haben, schlage ich für diese Abstimmung fünf Minuten vor. Ich bitte, die Stimmkarten jetzt einzuwerfen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schließen jetzt die Abstimmung und zählen außerhalb des Sitzungssaales aus. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir in der Tagesordnung fortfahren können. – Bitte nehmen Sie doch wieder Platz.
Wir machen jetzt weiter mit der Tagesordnung. Noch offen sind die Abstimmungen zu den Entwürfen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion FREIE WÄHLER sowie die Abstimmung über die Eingabe. Da hierzu, wie gestern im Ältestenrat beschlossen, keine weiteren Beratungen beantragt sind, schlage ich vor, über diese Tagesordnungspunkte abzustimmen. – Widerspruch hat sich nicht erhoben. Wir kommen damit gleich zu den Abstimmungen.
Wir stimmen nun in Zweiter Lesung über den Tagesordnungspunkt 14 ab, Gesetzentwurf der GRÜNEN auf Drucksache 17/11501. Die Aussprache hierzu hat bereits im Rahmen der allgemeinen Aussprache stattgefunden. So kommen wir jetzt gleich zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktion FREIE WÄHLER. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Nun stimmen wir in Zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/13709 ab. Die Aussprache hierzu hat bereits im Rahmen der allgemeinen Aussprache stattgefunden. So kommen wir gleich zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die Eingabe zum Entwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Integrationsgesetz, Drucksache 17/11362. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration hat sich in seiner 55. Sitzung am 20. Oktober 2016 mit der Eingabe befasst. Er hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund des Ausschussbeschlusses für erledigt zu erklären. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht beantragt, die Eingabe auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Nach der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingabe behandelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration hat beschlossen, die Eingabe gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund des Ausschussbeschlusses für erledigt zu erklären. Wer dem nun zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen. Damit ist dem Votum des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration entsprochen worden.