Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

reich, und damit werden wir den Umzug auch gemeinsam schaffen. Für die Mitarbeiter ist das keine leichte Situation, aber wir werden sie mit Engagement angehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen sagen und mit auf den Weg geben: Ich danke den Pflegekräften, den Ärzten, den Ehrenamtlichen, den Angehörigen und all denjenigen, die sich Tag und Nacht um die Versorgung der Menschen in Bayern kümmern. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die hier unwahrscheinlich viel leisten, die sich auch hier im Landtag um diese Themen kümmern. Ein herzliches Dankeschön!. Ich freue mich, wenn wir auch im neuen Jahr gemeinsam an diesen Themen arbeiten können.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Einen kleinen Moment bitte. Bei mir leuchtet ein ganzer Weihnachtsbaum an Wortmeldungen. Wir haben drei Zwischenbemerkungen: Zunächst kommt die von Ihnen erbetene Antwort von Herrn Leiner, dann kommt Frau Sonnenholzner und dann noch Herr Dr. Fahn. Herr Leiner, bitte schön.

Frau Ministerin, Sie haben mich praktisch aufgefordert, dem muss ich nun nachkommen.

Nur zu einem Punkt!

Ich stelle fest: Sie sind in diesem Hause wirklich kein Trauerspiel.

Danke schön.

Ich habe das aber auf die Ergebnisse der Politik der CSU und der Bayerischen Staatsregierung seit 2011 im Bereich Pflege und Gesundheit bezogen. Als Oppositionspolitiker kann ich nicht Bemühungen positiv werten, sondern ich muss die Ergebnisse werten. Wenn ich aber die Ergebnisse seit etwa 2010 sehe, dann kann ich diesen Begriff nicht ausschließen. Ich glaube, dieser Begriff ist auch treffend dafür, was in dieser Zeit diesbezüglich geschehen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich denke, ich habe in meinem Vortrag dargelegt, dass das nicht der Fall ist.

(Beifall bei der CSU)

Dann Frau Kollegin Sonnenholzner. Bitte schön.

Frau Staatsministerin, Sie haben in Ihrer Rede das Thema Altenpflegeumlage erwähnt. Das ist nun tatsächlich ein Trauerspiel. Die SPD-Fraktion fordert diese Umlage nun schon seit Jahrzehnten. Wir könnten sie auch schon seit Langem haben. Inzwischen wissen wir alle, sogar die CSU, wie wichtig sie wäre. Im Moment habe ich sogar Verständnis, wenn Sie sagen, Sie wollen erst einmal das Pflegeberufegesetz abwarten. Allerdings geht mein Apell dann dahin, dass Sie Ihren Einfluss bei Ihren Fraktionskollegen in Berlin geltend machen, die Sie gerade sehr beeindruckend gelobt haben. Das Pflegeberufegesetz halten alle anderen für wichtig. Das CDU-geführte Gesundheitsministerium und das SPD-geführte Familienministerium haben einen Entwurf auf den Weg gebracht. Wenn dieses Gesetz trotzdem scheitert, dann ausschließlich an dem Widerstand der CSU-Kollegen im Deutschen Bundestag. Auch das ist ein Trauerspiel. Dort habe ich nicht so viel Einfluss. Aber Sie sollten Ihren Einfluss an dieser Stelle geltend machen.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Gise- la Sengl (GRÜNE))

Liebe Kollegin, Sie kennen dazu meine Haltung und auch die der Fachpolitiker der CSU. Dazu brauche ich nichts zu sagen. Gleichzeitig höre ich, dass es auf Bundesebene durchaus in allen Fraktionen kritisch gesehen wird und dass gerade Gespräche geführt werden, auch zwischen den von Ihnen Angesprochenen und der SPD.

(Beifall bei der CSU)

Dann kommt Kollege Dr. Fahn. Bitte schön.

Frau Ministerin, Sie haben von den positiven Erfahrungen der Gesundheitsregionen gesprochen, die Sie laufend ausweiten wollen. Das finde auch ich positiv. Ein Beispiel gibt es im Landkreis Miltenberg, wo drei verschiedene Arbeitsgruppen tätig sind und viele Veranstaltungen stattfinden. Das ist eine sehr positive Sache.

Daher stellt sich konkret die Frage: Wäre es denn nicht sinnvoll, dass wir in allen 96 Landkreisen in Bayern solche Gesundheitsregionen schaffen? Denn ich glaube, die Berichte sind überall positiv. Das wäre wirklich ein Schub nach vorne. Deswegen würde mich interessieren, wie Ihre Strategie aussieht. Sie haben selbst gesagt, Sie wollen jetzt noch 17 zusätzliche

Gesundheitsregionen schaffen. Ich würde Sie unterstützen, wenn Sie das weiter vorantreiben.

Außerdem haben Sie gesagt, ambulant betreute Wohngemeinschaften sind gut. Sie fordern sie bei Veranstaltungen immer. Wie könnte man das konkret angehen? Soweit ich weiß, gibt es eine Anschubfinanzierung mit 40.000 Euro. Wie kann man eine stärkere Verbreitung solcher ambulant betreuter Wohngemeinschaften erreichen?

Eine weitere Frage: Es gibt erst neun Pflegestützpunkte, wie Sie gesagt haben. Warum gibt es nur neun? Und welche Ziele verfolgen Sie, damit sich die Zahl noch erhöht?

(Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Ich beginne mit der letzten Frage und gehe auf die Pflegestützpunkte ein. Sie wissen vielleicht, dass es immer durchaus Fragen nach dem Zusammenwirken der Kommunen und der Kassen gab: Wer beantragt sie, wie werden sie finanziert usw.? Das wird jetzt im Pflegestärkungsgesetz III, dessen Beschlussfassung zurzeit auf Bundesebene erfolgt, genauer geregelt und etwas freundlicher für die Kommunen gestaltet. Ich gehe davon aus, dass dann noch mehr Kommunen einen Antrag stellen werden, als es bisher der Fall ist. Ich muss Ihnen sagen, wir haben im Ministerium schon einige Anfragen von Kommunen in Bayern bekommen, die gerne Pflegestützpunkt werden würden. Also gehe ich davon aus, dass sich noch etwas Dynamik entwickeln kann. Diese Erfahrungen habe ich bisher.

Zu den ambulant betreuten Wohngemeinschaften: Wir als Freistaat treten nicht als Träger auf, sondern wir brauchen jemanden, der das tut. Deswegen geben wir als Staat eine Anschubfinanzierung. Damit zeigen wir, es wäre gut, wenn in diesem Bereich noch mehr geschieht. Das tun wir bereits.

Wir haben 33 Gesundheitsregionen plus. Es ist richtig, wir wollen noch 17 hinzufügen; dann wären wir bei 50. Manchmal muss man ein bisschen Luft dazwischen haben, um zu sehen, wie sie laufen. Im Übrigen möchte nicht jeder Landkreis dieses Konzept. Das müssen wir genauso deutlich sagen. Wir erleben immer wieder, dass zwar eine Kommune es möchte, der Landkreis aber nicht unbedingt. Nicht jeder Landkreis ist bereit, dabei mitzumachen. Wenn wir 50 haben, ist eine ganz gute Zwischenstation erreicht. Es können sicherlich noch mehr werden; aber lassen Sie uns doch erst mal die 50 erreichen und schauen, wie es dann läuft. Wir erreichen übrigens mit den 33 bestehenden bereits 41 Landkreise und kreisfreie Städte. Wir erreichen also etwas mehr als nur 33 Landkrei

se, sondern zum Großteil sind auch die Städte dazwischen einbezogen. – In diesem Sinne vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe daher die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018, Einzelplan 14, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/14049 mit 17/14052, 17/14063 mit 17/14076, 17/13999 mit 17/14007 und 17/14211 mit 17/14218 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/14630 zugrunde.

Der Einzelplan 14 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/14630 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 14 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSUFraktion. – Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die SPD, die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich habe jetzt so viele Ja-Stimmen gesehen; da können keine Gegenstimme und keine Enthaltung mehr dabei sein. Ich frage: Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Gibt es nicht.

(Unruhe)

Im falschen Augenblick reingekommen. – Entschuldigung, das war ein Versehen von mir. Es gab Gegenstimmen, das ist klar. Mit der letzten Frage meinte ich die Stimmenthaltungen. Ich bitte um Entschuldigung.

(Peter Winter (CSU): Jetzt bist du in der Spur!)

Damit ist der Einzelplan 14 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(Siehe Anlage 9)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind jetzt aber wirklich alle. Dieses Mal täusche ich mich nicht. Gibt es Gegenstimmen? – Oder Enthaltungen? – Gibt es nicht. Dann ist es so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/14630 weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/14049 mit 17/14052 ihre Erledigung gefunden haben. Die Beratung des Einzelplans 14 ist abgeschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 17 bis 19 gemeinsam auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2017) (Drs. 17/12805) - Zweite Lesung

hierzu:

Änderungsantrag von Abgeordneten der CSUFraktion (Drs. 17/14656) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 17/14275 und 17/14276) Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 1714277)

und

Haushaltsplan 2017/2018 Einzelplan 13 für den Geschäftsbereich Allgemeine Finanzverwaltung

hierzu:

Änderungsanträge von Abgeordneten der CSUFraktion (Drsn. 1714089 und 17/14655) Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion

(Drsn. 17/14009 mit 17/14020) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 17/13980 mit 17/13987) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 17/14225 mit 17/14239)