(Drsn. 17/14009 mit 17/14020) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 17/13980 mit 17/13987) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 17/14225 mit 17/14239)
Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 (Haushaltsgesetz 2017/2018 - HG 2017/2018) (Drs. 17/12806) - Zweite Lesung
Änderungsanträge von Abgeordneten der CSUFraktion (Drsn. 17/14287 und 17/14657) Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion (Drsn. 17/14282 mit 17/14285) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 17/14278 mit 17/14281) Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/14286)
In die Beratung mit einbezogen werden die vorgenannten, zum Plenum eingereichten Änderungsanträge der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/14656 zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2017, auf Drucksache 17/14655 betreffend die Schlüsselzuweisungen beim Kapitel 13 10 und auf Drucksache 17/14657 zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018.
Im Ältestenrat wurde für die gemeinsame Aussprache eine Gesamtredezeit von drei Stunden vereinbart. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 44 Minuten, auf die SPD-Fraktion 34 Minuten sowie auf die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN jeweils 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Sie kann deshalb bis zu 44 Minuten sprechen, ohne dass sich dadurch die Redezeit der Fraktionen verlängert. Bevor ich die Aussprache eröffne, gebe ich bekannt, dass die SPD-Fraktion zu ihren Änderungsanträgen zum Einzelplan 13 und zum Haushaltsgesetz auf den Drucksachen 17/14020 und 17/14284 namentliche Abstimmung beantragt hat. – Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als erster Redner hat der Herr Kollege Bachhuber das Wort. Bitte sehr.
wegzunehmen: Ich spreche nur zum kommunalen Finanzausgleich. Zum Finanzausgleichsgesetz und zum Haushaltsgesetz sprechen dann der Kollege Winter und der Kollege Herold.
Der Grundsatz bei der Aufstellung des kommunalen Finanzausgleichs ist der Vergleich der Finanzentwicklung von Staat und Kommunen. Ich freue mich, wiederholt feststellen zu können, dass der 10-Jahres-Vergleich auch diesmal zugunsten der Kommunen ausfällt. Nicht nur sprudeln die Steuereinnahmen weiterhin, wie wir schon oft gehört haben. Die Kommunen konnten die Ausgaben für freiwillige Leistungen im Jahr 2014 auf über 6,8 Milliarden Euro steigern. Das sind 21 % ihrer Gesamteinnahmen. Ich meine, das ist ein enorm hoher Anteil. Ich darf festhalten: Wäre der Freistaat Bayern nicht der verlässliche Partner der Kommunen, wäre dies in dieser Höhe nicht möglich. Das Schöne und Beruhigende daran ist, dass der Blick in die Zukunft keine Verschiebungen zulasten der Kommunen erkennen lässt. Nach wie vor bestehen hohe Belastungen im Asylbereich. Dies trifft den Staat wie die Kommunen, wobei jeder seinen Anteil tragen muss. Der Vorsitzende des Städtetages, OB Maly, sagt hierzu in seinem Rundbrief 2016: "Der Freistaat Bayern hat, anders als andere Bundesländer, einen Großteil der Kosten erstattet." – Damit stehen Bayerns Kommunen besser da.
Meine lieben Kollegen, auch der Ländervergleich unterstreicht die gute Finanzlage der bayerischen Kommunen. Sie haben seit Jahren die mit Abstand höchste Investitionsquote. Während die westlichen Flächenländer 2015 im Durchschnitt auf 13,3 % kommen, sind es in Bayern fast 23 %. Der Krisenindikator der kommunalen Kassenkredite spielt bei uns praktisch keine Rolle. Sie machen nur 1,6 % der Gesamtverschuldung aus. Die Kommunen anderer Bundesländer wären froh, wenn sie auch nur annähernd auf solche Werte kämen. Deshalb war es keine Überraschung, dass die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über den kommunalen Finanzausgleich eine Einigung gebracht haben. Hierzu darf ich nochmal OB Maly zitieren. Er ist bekanntlich nicht unbedingt der CSU zuzurechnen.
Er schreibt: Das Verhandlungsergebnis über den kommunalen Finanzausgleich 2017 ist ein Kompromiss, in dem sich alle Beteiligten wiederfinden können. Positiv fällt der aufkommensbedingte Anstieg des kommunalen Anteils im allgemeinen Steuerverbund ins Gewicht. Dadurch werden die Schlüsselzu
weisungen nächstes Jahr insgesamt steigen. Wir haben einen Schwerpunkt bei den Investitionen setzen können. Insbesondere beim Schulhausbau und dem Bau von Kindertagesstätten werden mehr Mittel bereitgestellt. – Dieser Kompromiss ist akzeptabel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gespräch am 1. Dezember 2016, das zwischen den Vertretern der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Dr. Markus Söder, Herrn Staatsminister Marcel Huber, Herrn Ausschussvorsitzenden Peter Winter und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände stattfand, hat sich positiv ausgewirkt. Dabei haben sich beide Seiten darauf verständigt, dass der Freistaat Bayern seine Kommunen bei der Bewältigung der Jugendhilfekosten für junge Volljährige zusätzlich stark unterstützt. Die Erstattung ist auf eine Gesamthöhe von zusätzlich 112 Millionen Euro für beide Jahre begrenzt. Die Finanzierung erfolgt, wie wir eben gehört haben, im Rahmen der in den Jahren 2016 bis 2018 im Einzelplan des Sozialministeriums veranschlagten Haushaltsmittel. Der Freistaat Bayern erstattet den Kommunen demnach in den Jahren 2017 und 2018 einen Teil der Jugendhilfekosten für volljährig gewordene Flüchtlinge, die noch Jugendhilfebedarf haben. Die Erstattung erfolgt in Form von Pauschalen im Gesamtumfang von, wie bereits gesagt, 112 Millionen Euro zusätzlich. Die Kostenpauschale beträgt im Jahr 2017 40 Euro und im Jahr 2018 30 Euro pro Tag. Damit entlastet der Freistaat Bayern seine Kommunen noch stärker als bisher bei der Bewältigung der Aufgaben im Bereich Asyl und Integration.
Hohes Haus, der kommunale Finanzausgleich 2017 übertrifft die in den Vorjahren erzielten Rekordwerte nochmals. Bereits der Regierungsentwurf sah einen Anstieg um 260 Millionen Euro auf über 8,82 Milliarden Euro vor. Im Regierungsentwurf beruhte der Kommunalanteil am allgemeinen Steuervolumen auf einer Schätzung, da der Verbundzeitraum zum Zeitpunkt der Aufstellung noch nicht abgelaufen war. Nach Ablauf des Verbundzeitraums am 30. September 2016 ergibt sich im Jahr 2017 ein um rund 73,5 Millionen Euro höherer Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund. Auch hier soll dieser Aufwuchs von rund 67,5 Millionen Euro entsprechend dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände in die Schlüsselzuweisungen fließen, die übrigen 6 Millionen Euro in die Zuweisung nach Artikel 13 des FAG, insbesondere für Ortsumfahrungen im Zuge von Staatsstraßen, die in gemeindlicher Sonderbaulast stehen.
Zur Umsetzung dieser Änderungen, die endgültig erst nach den Haushaltsberatungen feststanden, sind noch Anpassungen insbesondere im Einzelplan 13 und im FAG-Änderungsgesetz 2017 erforderlich. Dazu haben wir entsprechende Änderungsanträge
eingebracht, zu denen ich jetzt schon um Zustimmung bitte. Unter Berücksichtigung der November-Steuerschätzung und der endgültigen Berechnung des allgemeinen Steuerverbundes steigt der kommunale Finanzausgleich 2017 damit sogar um insgesamt 352 Millionen Euro auf rund 8,91 Milliarden Euro. Damit ist ganz klar belegt: Der kommunale Finanzausgleich 2017 stärkt die Verwaltungshaushalte vor allem durch eine Anhebung der Finanzzuweisungen und verbessert die Investitionsfähigkeit der Kommunen durch eine massive Anhebung der Fördermittel für den kommunalen Hochbau.
Ich komme ganz kurz zu den einzelnen Leistungen. Die Schlüsselzuweisungen 2017 wachsen um 131 Millionen Euro auf 3,36 Milliarden Euro an. Morgen bekommen die Kommunen ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk, eine vorgezogene Bescherung.
(Harald Güller (SPD): Das steht ihnen zu! Das ist kein Geschenk der Staatsregierung! – Zuruf des Abgeordneten Peter Winter (CSU))
Strukturelle Änderungen bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sind für 2017 nicht vorgesehen. Die Änderungen der letzten Jahre zugunsten strukturschwacher Kommunen entfalten auch im Jahr 2017 ihre positiven Wirkungen. Die Finanzzuweisungen zu Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und des staatlichen Landratsamts steigen um 34 Millionen Euro auf 462 Millionen Euro. Damit können – das wurde von den Spitzenverbänden sehr lobend anerkannt – die Pro-Kopf-Beiträge deutlich um 2,30 Euro auf 35,70 Euro je Einwohner angehoben werden. Kreisfreie Städte erhalten diesen Betrag in voller Höhe. Landkreise und kreisangehörige Gemeinden teilen sich diesen Betrag. Die Mittel für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen können auf dem hohen Niveau von 150 Millionen Euro gehalten werden. Mit diesem hohen Mitteleinsatz können wir weiterhin konsolidierungswillige Gemeinden und Landkreise mit Strukturschwäche oder besonders negativen Bevölkerungsentwicklungen, die sich in finanzieller Notlage befinden, gezielt unterstützen.
Massiv verbessert – darauf bin ich schon eingegangen – wird die Förderung des kommunalen Hochbaus. Die Fördermittel steigen um 70,2 % auf 500 Millionen Euro. Das ist eine noch nie da gewesene Summe für Schulen, Kindertageseinrichtungen und andere kommunale Hochbaumaßnahmen. Die hohen Finanzmittel ermöglichen die Anhebung der Fördersätze. Der Orientierungswert bei der Förderung von Schulen und Kindertageseinrichtungen steigt um 10 % auf 50 %. Der Ansatz für die Finanzierung von
Krankenhausbaumaßnahmen steigt um 3,4 Millionen Euro auf 503 Millionen Euro an. Dieser Ansatz stellt sicher, dass die Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds des Bundes in voller Höhe abgerufen werden können.
In den letzten Jahren – das freut natürlich alle Bürgermeister gerade der kleineren Gemeinden – wurde die Investitionspauschale auf mindestens 110.000 Euro angehoben. Das erreichte hohe Niveau kann auch 2017 beibehalten werden. Insgesamt werden 406 Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls fortgeführt werden die Mittel für den kommunalen Straßenbau und Straßenunterhalt in Höhe von 314,3 Millionen Euro.
Die Zuweisungen an die Bezirke werden ebenfalls auf hohem Niveau fortgeführt. Wie im Vorjahr stehen 648 Millionen Euro zur Verfügung. Herr Staatsminister Dr. Söder, ich danke Ihnen für diesen Haushalt, der kommunalfreundlich ist wie kein anderer in unserer Bundesrepublik.
Der kommunale Finanzausgleich 2017 ist erneut ein Beleg für die faire Partnerschaft zwischen Staat und Kommunen. Er trägt sicher dazu bei, dass Bayerns Kommunen weiter ganz vorne an der Spitze der Republik stehen. Ich bitte daher um Zustimmung zum Finanzausgleichsänderungsgesetz und zu den Prämien im Haushalt 2018.
Danke schön, Herr Kollege Bachhuber. – Zur nächsten Wortmeldung darf ich dem Kollegen Knoblauch von der SPD das Wort erteilen. Bitte schön.
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem kommunalen Finanzausgleich kommt sicher eine ganz besondere Bedeutung für das Gemeinwesen in unserem Land zu. Deshalb sind wir sicher froh, wenn die Entwicklung beim Finanzausgleich wegen der erhöhten Steuereinnahmen nach oben geht. Wir haben Rekordsteuereinnahmen; darüber freuen wir uns. Wir müssen uns aber in erster Linie bei den Bürgerinnen und Bürgern draußen für ihre Arbeit und Leistungskraft bedanken. Aber ich möchte einen weiteren Dank aussprechen, weil wir immer darüber reden, dass die Bürgermeister, die Stadträte und die Gemeinderäte in ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern einen hervorragenden Job machen. Sie machen einen tollen Job, und dafür herzlichen Dank; denn sie setzen letztlich das um, was für uns wichtig ist. Das ist das Fundament unseres Staates.
Lieber Kollege Bachhuber, eines muss man schon sagen. Man braucht es nicht als Weihnachtsgeschenk zu bezeichnen, wenn die Schlüsselzuweisungen erhöht werden. Das ist geregelt. Wenn die Steuern nach oben gehen, erhöht sich eben auch die Schlüsselzuweisung. Das ist genauso wie bei der Beteiligung an einem Unternehmen. Das ist weder vom Finanzminister noch von der CSU ein besonderes Geschenk, sondern beruht auf einer Regelung, die in Bayern momentan besteht.
Leider ist der Anteil am Steuerverbund nach wie vor prozentual nicht angehoben worden. Selbst die Zuweisungen für die Übernahme staatlicher Aufgaben der Kommunen und der Landkreise nach Artikel 7, den Sie so hervorheben, sollten – ich betone das immer wieder – sollten doppelt so hoch sein wie die 1,15 Euro, die die Landkreise jetzt bekommen. Man muss sich anschauen, was sie draußen für den Staat leisten. Ich muss sagen, der Freistaat lässt sich seine Aufgaben von den kreisangehörigen Gemeinden mitfinanzieren. Das ist doch eine Tatsache.
Ich vergleiche einmal die Jahre von 2008 bis heute. Vor zehn Jahren lag der kommunale Finanzausgleich bei 6,6 Milliarden Euro; damals hat der Haushalt des Freistaates 39 Milliarden Euro umfasst. Damit haben die Kommunen einen Anteil von 16,9 % erhalten. 2016 haben sie 8,6 Milliarden von den 55 bis 56 Milliarden Euro Einnahmen des Gesamthaushalts erhalten; das waren 15,3 %. Dieses Jahr geht es noch weiter herunter: 9 Milliarden Euro von insgesamt 60 Milliarden sind 15,1 %. Der Unterschied beträgt über 1 Milliarde Euro. Sie sagen, die Kommunen bekommen 350 Millionen Euro mehr. Eigentlich würde den Kommunen 1 Milliarde mehr zustehen, als Sie errechnet haben. Wir werden uns für die Zukunft Gedanken machen müssen – ich bitte auch, darüber im Finanzministerium und im Innenministerium nachzudenken –, dass wir nicht nur den ganz kleinen Gemeinden einen Investitionszuschuss geben, sondern auch an die zentralen Orte denken, die ihre Aufgaben im Interesse des ländlichen Raumes und der Landkreise erfüllen. Sie werden nämlich in ihrem Kulturprogramm und mit ihren Hallenbädern, Eisplätzen, Musikschulen usw. alleingelassen. Dafür gibt es überhaupt nichts. Das sollte man bei den Schlüsselzuweisungen vielleicht stärker berücksichtigen.
Lassen Sie mich noch ein paar Punkte ansprechen, die aus meiner Sicht unendlich wichtig sind. Wir versuchen seit Jahren, die Lebensqualität draußen bei den Kommunen zu erhalten. Die CSU weigert sich aber kontinuierlich ganz hartnäckig, beispielsweise einen Härtefonds zur Sanierung kommunaler Bäder einzurichten. Wir haben in Bayern ungefähr 890 Bäder. 43 sind schon geschlossen worden, 263 sind sanierungsbedürftig und 65 von Schließung bedroht; das sind Ermittlungen der Staatsregierung und nicht von uns. Deshalb müssen wir darauf achten, dass die Lebensqualität draußen im Land nicht verloren geht. Da verweigert sich die CSU der Lebensqualität. Wenn es so weitergeht – ich meine auch die Vorgabe der 40 Sportklassen –, wird es bei den Kommunen immer schlimmer werden.
Die kommunalen Spitzenverbände, meine Damen und Herren – das ist von Herrn Bachhuber auch schon angesprochen worden –, stimmen allem zu. Begeistert war Uli Maly nicht. Er hat einfach Staatsraison bewiesen. Ich möchte Ihnen einmal aufzeigen, wie Verhandlungen so ablaufen. Für die Breitensportanlagen haben wir 1995 die Regelung getroffen, dass die Kommunen keine Förderung mehr bekommen. Dann hat die CSU-Staatsregierung in Verhandlungen gesagt: Sie bekommen nur Geld, wenn die Spitzenverbände auf die Förderung des Breitensports verzichten. Dieses Pistole-auf-die-Brust-Setzen wirkt sich bis heute aus. Die Kommunen, die eigentlich das Engagement der Sportvereine usw. unterstützen wollen, können das nicht, weil sie vom Freistaat keine Förderung bekommen. Damit wird auch vieles im ländlichen Raum kaputt gemacht.
Über die energetische Sanierung von Gebäuden möchte ich gar nicht sprechen. Das ist auch eine Großbaustelle; denn auf der einen Seite werden die Kriterien verschärft, und auf der anderen Seite sagt man: Bei dem, was du machst, sind wir grandios beisammen.
Eines noch insgesamt. Sicher ist ein Finanzausgleich in dieser Größenordnung vom Betrag her – ich habe auch gesagt, wie viel Prozent er ausmacht – noch nicht da gewesen. Aber wir müssen auch die Bereiche mit besonderem Handlungsbedarf sehen. Die Staatsregierung hat selbst ausgewiesen, dass das das halbe Staatsgebiet ist. Diese Daten sind ja ermittelt worden. Wir müssen feststellen, dass es nicht nur Kommunen gibt, die Burghausen heißen oder im Umfeld von München liegen und denen es mit den Einnahmen sehr gut geht, sondern dass es viele Kommunen gibt, die nicht wissen, wie sie den nächsten Haushalt ausgleichen und den Anforderungen der Bürger gerecht werden. Da müsste man etwas machen, und zwar rechtzeitig und nicht, wenn es schon
zu spät ist. Deshalb fordern wir Sie auf, darüber nachzudenken, wie man mit den freiwilligen Leistungen umgeht. Hierzu müssten wir uns etwas überlegen, sonst nutzt uns der Finanzausgleich überhaupt nichts, und die Kommunen draußen gehen vor die Hunde.
In diesem Sinne wünsche ich, dass diese Einsicht auch einmal der CSU kommt und dass man nicht bloß schön redet, sondern die tatsächlichen Probleme draußen erkennt.
Danke schön, Herr Kollege Knoblauch. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Herrn Kollegen Pohl das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Söder, Sie haben mich heute Vormittag nahezu in weihnachtliche Verzückung versetzt, als Sie sagten, man müsse den Bürgermeistern zuhören, und Bayern stärken heiße die Regionen stärken und nicht die Landeshauptstadt. Das sind ganz neue Töne aus der CSU. Das gab es vor zehn Jahren noch nicht.
Ja, es ist sehr interessant, dass jetzt insbesondere diejenigen laut rufen, die diesem Hause damals noch nicht angehörten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass vor zehn Jahren die offizielle Doktrin des damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten hieß: München ist Champions League, Oberbayern ist Bundesliga, und der Rest von Bayern ist Bayernliga. Dagegen ist das, was Sie heute Vormittag gesagt haben, schon ein wohltuender Kontrast.
Ich sage, Sie haben von den FREIEN WÄHLERN gelernt; denn die FREIEN WÄHLER haben das schon damals als falsch bezeichnet. Wir haben schon damals sehr deutlich gesagt, dass Bayern nur über die Regionen entwickelt werden kann, dass es nur dann noch stärker werden kann, wenn wir die Kräfte aller Landesteile bündeln.