Der Einzelplan 06 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/14626 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 06 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Danke schön. – Stimmenthaltungen? Bei Stimmenthaltung der FREIEN WÄHLER ist dies so beschlossen. Damit ist der Einzelplan 06 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, soweit über diese nicht einzeln abgestimmt worden ist, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.
Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:
Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.
Wer dem zustimmen möchte, bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPDFraktion, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Danke schön. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Kein Stimmenthaltungen. So ist es beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 17/14626 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 17/13259 seine Erledigung gefunden hat.
Haushaltsplan 2017/2018 Einzelplan 10 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Änderungsanträge von Abgeordneten der CSUFraktion (Drsn. 17/13591 und 17/14654) Änderungsanträge von Abgeordneten der SPDFraktion (Drsn. 17/13425 mit 17/13456) Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 17/13565 mit 17/13588) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 17/13502 mit 17/13516)
In die Beratung mit einbezogen wird der vorgenannte, zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der CSUFraktion auf Drucksache 17/14654 betreffend "Erstattungen an die Bezirke für Kosten der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer junger Volljähriger".
len auf die Fraktion der CSU 29 Minuten, auf die SPD-Fraktion 23 Minuten sowie auf die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN jeweils 19,5 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Sie kann deshalb bis zu 29 Minuten sprechen, ohne dass sich dadurch die Redezeit der Fraktionen verlängert.
Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass zu den Änderungsanträgen auf den Drucksachen 17/13428, 17/13445, 17/13503 und 17/13576 bereits namentliche Abstimmung und zum Änderungsantrag auf Drucksache 17/13512 einfache Abstimmung beantragt wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatsministerin, werte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Jahr 2013 bin ich für die CSU-Fraktion für den Sozialetat zuständig und habe miterlebt, welche Steigerung in den vergangenen Jahren zu verzeichnen war. Ich glaube, kein Einzelplan hat eine derart rasante Entwicklung vorzuweisen wie der Sozialetat.
Hatten wir im Jahr 2013 – hören Sie zu! – 3,9 Milliarden Euro Gesamtvolumen, waren es 2014 erstmals 4,1 Milliarden Euro, 2015 4,4 Milliarden Euro, und im Jahr 2016 gab es eine 50-prozentige Steigerung auf fast 7 Milliarden Euro. Ein Bundesland kann eine solche Steigerung aber nur verkraften, wenn die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Für den Freistaat Bayern sind diese Voraussetzungen gegeben, weil er seit vielen Jahren eine solide Haushaltspolitik betreibt.
Der Freistaat konnte die Kostenexplosion im Sozialbudget nur deshalb auffangen, weil er aus den Rücklagen entnehmen konnte. Dafür muss man aber überhaupt erst einmal Rücklagen haben. Diese sind das Ergebnis jahrelanger solider Haushaltspolitik mit Maß und Ziel, obwohl Sie von der Opposition uns dafür immer wieder kritisiert und selten bis nie Einsparvorschläge gemacht haben.
Der Freistaat hat diese Kostenexplosion aufgefangen, ohne bei der einheimischen Bevölkerung zu sparen.
Die Interessen der einheimischen Bevölkerung wurden bewusst nicht gegen die Interessen der ankommenden Flüchtlinge ausgespielt. Auch das muss an dieser Stelle erwähnt und betont werden, weil dies Ausdruck von Weitsicht und Rücksichtnahme ist.
Trotzdem oder gerade deswegen bin ich sehr froh, dass ich heute über einen Sozialhaushalt berichten darf, der in seiner Gesamthöhe wieder einen Rückgang aufweist. Wahrscheinlich bin ich der einzige Berichterstatter, der sich über einen Rückgang des Haushaltsvolumens in seiner Zuständigkeit nicht beklagt.
Die Herausforderungen werden aber nicht weniger. Der Sozialhaushalt 2017/2018 umfasst für 2017 rund 6,3 Milliarden Euro und für 2018 rund 6,2 Milliarden Euro. Das heißt, die Gesamtausgaben sind rückläufig. Damit ist auch die Schwerpunktsetzung klar: Es gibt weniger Geld für die Aufgabe Asyl und mehr Geld für die einheimische Bevölkerung und die übrigen Bereiche. Damit erhalten Familien, Menschen mit Handicap, ältere Menschen, der Jugendbereich und auch das Ehrenamt mehr Geld.
Die Ausgaben für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern sinken von 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2016 auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 bzw. auf 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2018. Die Hauptgründe dafür sind die sinkende Zahl ankommender Flüchtlinge sowie Einsparungen bei der Unterbringung, da kostengünstigere Möglichkeiten genutzt werden können. Jetzt komme ich zu einem Punkt, den auch unser Finanzminister gerade eben erwähnt hat. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen kraftvoll beim Thema unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und bei den jungen volljährigen Flüchtlingen.
Jetzt passen Sie mal auf Herr Kollege: Der Freistaat Bayern leistet für Minderjährige im Jahr 2016 632 Millionen Euro, im Jahr 2017 364 Millionen Euro, im Jahr 2018 351 Millionen Euro. Das sind fast 1,4 Milliarden Euro an freiwilligen Leistungen. Herr Kollege, passen Sie auf: Durch eine weitere Initiative aufgrund des Spitzengesprächs der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden kommen nochmal 112 Millionen Euro obendrauf. Für die volljährigen Flüchtlinge bedeutet dies 1,5 Milliarden Euro an frei
Das alles ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Bund das Gesetz unter anderen Vorzeichen gemacht hat. Damals war die Flüchtlingskrise nicht absehbar. Es war nicht absehbar, dass die Kommunen über die Jugendhilfe entscheiden und Bayern somit wenig bis gar keine Einflussmöglichkeit hat. Bayern begleicht also lediglich die Rechnung, während andere bestellt haben. Das ist aus meiner Sicht ein bemerkenswertes Engagement des Freistaats und eine gewaltige Entlastung der Bezirke und Landkreise. Ich hoffe, dass sie diese Entlastung in Form einer Senkung von Bezirks- und Kreisumlagen an die kommunale Familie weitergeben.
(Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER) – Hans Herold (CSU): Ganz gut, Herr Fahn!)
An dieser Stelle möchte ich unserem Ministerpräsidenten und allen beteiligten Ministern für die pragmatische Lösung und die schnelle Unterstützung danken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Sozialetat war das Jahr 2016 sicherlich unter den beiden Schlagworten "Dynamik und Dramatik" einzuordnen. Gemeint ist damit selbstverständlich die Flüchtlingskrise. Keiner der hier Anwesenden wird hoffentlich bestreiten, dass es sich bei der Ankunft von damals 5.000 bis 10.000 Flüchtlingen pro Tag um eine Krise handelte. Unser Land war damals gezwungen, in den Krisenmodus zu schalten und eine Katastrophe zu verhindern. Eine Krise kann man aber nicht durch belehrende Beiträge oder moralisch überhöhte Diskussionen lösen, sondern einzig und allein durch beherztes Eingreifen, Handeln und Zusammenhalt.
Gerade das hat der Freistaat Bayern mit seinen verschiedensten Institutionen getan. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, rückblickend sollten auch Sie anerkennen, was hier geleistet wurde. Sie sollen das große Ganze mit Blick auf das staatliche Engagement sehen und würdigen.
Neben den Behörden gehören natürlich auch die vielen freiwilligen Helfer dazu. Eine schöne Geste des Dankes war der Empfang des Bayerischen Landtags und unserer Landtagspräsidentin Barbara Stamm. Er war ein schönes Zeichen dafür, dass man Krisen nur
gemeinsam bewältigen kann, wenn alle Verantwortung übernehmen. Nur durch die Kooperation von Staat und Bürgerschaft kann diese Herausforderung bewältigt werden. Das haben diejenigen erkannt, die zum Empfang gekommen sind. Ich sage nochmals Dankeschön an alle, die sich in diesem Bereich engagieren und einbringen, egal ob sie nun am Empfang teilgenommen haben oder nicht.
Ich möchte klarstellen: Diese Flüchtlingskrise kostet Geld und hat schon viel Geld gekostet. Sie ist nicht von uns in Bayern zu verantworten. Wir können im Endeffekt nur die Folgen abfedern. Wir wollen nicht, dass sich das wiederholt. Deshalb unterstütze ich wie viele meiner Kollegen die Forderung nach einer Obergrenze deutlich. Anders wird es nicht funktionieren.
Ich komme nun zu den weiteren Bereichen des Sozialetats. Im Jahr 2017 werden sich die Gesamtausgaben ohne den Bereich Asyl um 150 Millionen Euro erhöhen. Im Jahr 2018 werden sie sich um rund 300 Millionen Euro erhöhen. Das ist sehr erfreulich. Das ist der Ausdruck dafür, dass wir viele Bereiche stärken.
Wir setzen wieder einmal einen Investitionsschwerpunkt bei der Familienpolitik. Wir stecken fast 5 Milliarden Euro in die Familienförderung. Das ist erneut ein Plus von 15 % gegenüber dem letzten Doppelhaushalt. Damit lässt sich sehr viel machen, beispielsweise eine Anpassung des Basiswertes und eine verbesserte Betriebskostenförderung. Nirgendwo wird mehr in die Kinderbetreuung investiert als in Bayern. Wir haben in Bayern die höchste Qualität und die höchste Intensität. Bayern kümmert sich um seine Kinder. Bayern ist sozial gerecht und familienfreundlich.
Wir unterstützen unsere Familien auch durch das bayerische Betreuungsgeld. Das ist uns wichtig. Das ist auch nicht verhandelbar. Die Familien sollen selber entscheiden, was für sie und das Kind am besten ist. Die hohe Zahl von Anträgen spricht eine klare Sprache. Deswegen stellen wir das Geld mit großer Überzeugung zur Verfügung.