Protokoll der Sitzung vom 24.01.2017

Tatsächlich ist es so, dass Sie gesagt haben: Man mietet aus verschiedenen Gründen an, zum Beispiel, wenn man nicht kaufen kann oder der Kauf aus unterschiedlichen Gründen nicht infrage kommt. Der Witz ist aber, dass wir beim Kauf eine Grenze von zwei Millionen Euro haben, wenn Sie so wollen, eine Obergrenze. Unsere Vorvorgänger haben gesagt, dass sie darüber im Ausschuss mitentscheiden wollen. Jetzt haben wir Anmietungen, die innerhalb von einem Jahr diese Grenze von zwei Millionen Euro überschreiten, und wir haben nicht mitzureden. Das verstehe ich einfach nicht.

Ich kapiere nicht, warum die Kolleginnen und Kollegen von der CSU immer bereitwillig dabei sind, ihre Rechte an die Exekutive abzugeben, statt zu sagen: Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments; darauf bestehen wir, auch bei Anmietungen. Normalerweise bestätigten wir und wollen keine Verpflichtungsermächtigung. Das wissen Sie auch. Die Bestätigung ist der Normalfall.

Noch einmal: Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Ich würde mir wünschen, dass Sie hier bei uns wären und dieses Recht zurückholen würden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Herr Kollege Fackler, Sie haben das Wort.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, dass die Entscheidungen demokratisch getroffen werden. Wir beraten diese Entscheidungen in den Fraktionen und in den Ausschüssen vor. Außerdem wird über viele Themen öffentlich debattiert. Die Behauptung, wir hätten hier kein Mitspracherecht, weise ich deshalb zurück.

Ich habe es gesagt: Bei der Miete werden die Mittel im Rahmen des Haushaltsrechts veranschlagt. Einer solchen Entscheidung geht häufig ein Prozess voraus. Bevor die Grundsatzentscheidung getroffen wird, werden häufig konzeptionelle Überlegungen an

gestellt. In den Mietverhandlungen geht es dann um die Umsetzung dieser Grundsatzentscheidungen.

Noch einmal: Wir als Parlamentarier werden hier nicht ausgeschlossen. Die Haushaltsmittel werden im entsprechenden Etat veranschlagt. Es mag sein, dass die Suche etwas aufwendig ist. Wenn man jedoch möchte, findet man das. Deshalb kann ich mich nur noch einmal wiederholen: Wir werden Ihren Antrag ablehnen, da wir sowohl ein Mitspracherecht als auch die Instrumente haben, um uns bei diesem Thema zu beteiligen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Knoblauch von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Fackler, Sie haben mich heute enttäuscht. Jetzt haben wir einen so guten Kontakt und sind bei den verschiedensten Gelegenheiten als Berichterstatter unterwegs.

Ich gebe Frau Kollegin Stamm absolut recht: Als Vertreter des ganzen Parlaments müssen wir doch die Kernkompetenz des Haushaltsausschusses erhalten, nämlich Regelungen zu treffen. Herr Kollege Fackler, im Endeffekt haben Sie sich selbst widersprochen. Auch bei Ankäufen gibt es Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Daneben gibt es Grenzen, bei denen wir sagen: Unterhalb dieser Grenze soll die Verwaltung, das jeweilige Ministerium, selbstständig schnelle Entscheidungen treffen. Ab einer gewissen Größenordnung ist es jedoch notwendig, dass der Haushaltsausschuss entscheidet, da wir Abwägungen vorzunehmen haben. Das Geld soll nicht für eine Maßnahme eingesetzt werden, während wir noch glauben, dass dieses Geld für etwas anderes verwendet werden könnte.

Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen, über das wir uns im Haushaltsausschuss immer wieder austauschen: Die CSU-Fraktion hat im Haushaltsausschuss immer wieder Anträge abgelehnt, bei denen es um 20.000, 30.000 oder 50.000 Euro gegangen ist. In diesen Fällen hat es immer wieder geheißen: Das geht nicht. Wir müssen die Haushaltsdisziplin einhalten. Das gefährdet den ausgeglichenen Haushalt. Bei der Vermietung spielt dies aber plötzlich keine Rolle mehr. Das kann es wirklich nicht sein.

Wir haben auch eine andere Verpflichtung: Wir jammern darüber, dass die Leute immer sagen: "die da droben". Wir brauchen Transparenz, damit nicht ir

gendeiner, der von Trump oder sonst wem angehaucht ist, sagt: Die möchten das gar nicht sagen. Die möchten etwas verstecken. Was die da wohl machen? Wir müssen tagtäglich für Transparenz sorgen. Dazu würde es beitragen, wenn wir auch bei Mietverträgen, die eine gewisse Größenordnung überschreiten, sagen würden: Hier hat das Parlament und der Haushaltsausschuss darüber zu befinden. Auf keinen Fall darf der Eindruck entstehen, dass mit diesem Modell etwas umgangen werden soll. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun Herr Kollege Muthmann von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Betreff dieses Antrags, "Veränderungen im Grundstockvermögen", hat nach der Antragsänderung keinerlei Rechtfertigung mehr; denn um die Frage der Veränderung des Grundstockvermögens geht es nicht mehr. Das war das ursprüngliche Anliegen. Nachdem der Antrag jedoch abgeschwächt worden ist, beraten wir hier nicht mehr über Veränderungen des Grundstockvermögens.

Der Antrag der GRÜNEN nimmt auf Beschlüsse Bezug, die interfraktionell und einstimmig gefasst wurden, zuletzt am 5. Februar 2004. Kollege Mütze hat es damals für die GRÜNEN für richtig gehalten, dass der Haushaltsausschuss bei einer Veränderung des Grundstockvermögens und bei einem Niveau von zwei Millionen Euro informiert werden will, und sagt: Damit wollen wir uns befassen. Solche Veränderungen sind bekanntlich im Haushaltsentwurf nicht enthalten.

Jetzt geht es aber um eine andere Thematik, der wir uns auch anders widmen müssen, nämlich um die Frage, wie viel Kontrolle des laufenden Haushaltsvollzuges wir im Landtag durch den Haushaltsausschuss gewährleistet wissen wollen. Die Ausgaben, die für Anmietungen getätigt werden müssen, sind ohnehin nur möglich und zulässig, wenn insgesamt entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Frau Kollegin Stamm fordert hier, der Staat müsse Klarheit schaffen. Das ist aber insoweit dadurch schon der Fall, dass wir den Haushalt als solchen und die Umfänge der einzelnen Ansätze jeweils beschließen. Die Exekutive hat diese Dinge im Gefolge nach den Geboten der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit umzusetzen.

Wir kennen allerdings durchaus auch Verfahrensweisen und Praktiken – und deswegen hätten wir uns ge

wünscht, darüber einmal entspannt und gelassen zusammen zu beraten –, bei denen in Einzelfällen bei der Umsetzung noch eine Zustimmung des Haushaltsausschusses vereinbart worden ist, obwohl im Haushaltsgesetz entsprechende Ansätze enthalten sind. Ein klassisches Beispiel sind Investitionen im Großen ab bestimmten Größenordnungen, die wir uns jeweils im einzelnen Fall zeigen lassen. Am anderen Ende der Beispielkette steht der Kulturfonds; hier befassen wir uns im Ausschuss jeweils mit den einzelnen, auch den kleinsten Ansätzen. Da geht es aber nicht um die große Steuerung,

(Zuruf der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

sondern da geht es sicherlich für alle Beteiligten eher um Gelegenheiten, sich medial und auch sonst öffentlich in Szene zu setzen. Es geht also nicht so sehr darum, angesichts der Größe und der Haushaltsbedeutung der Positionen noch eine Zustimmung zu erteilen.

Wenn es jetzt an dieser Stelle um die Frage geht, ob der Haushaltsausschuss bei der Anmietung von Gebäuden oder Grundstücken ab einer bestimmten Wertgrenze mitreden will, hätte ich mir schon gewünscht – das habe ich im Haushaltsausschuss bereits gesagt –, dass wir uns dieser Frage noch einmal in Ruhe überfraktionell widmen und die Dinge zusammen entwickeln. Es gibt schon Einzelfälle, an die ich auch erinnern möchte: Beispielsweise haben wir bei Vorschlägen für sehr teure interimistische Anmietungen, die notwendig sind, um bei Museumssanierungen die Objekte zeitweise anderweitig unterbringen zu können, im Haushaltsausschuss gesagt: Da suchen wir noch nach günstigeren Lösungen. Ob wir das aber in allen Einzelfällen ab einer bestimmten Grenze – oder wie wir das festlegen – tun wollen und ob wir diese Regelung im Haushaltsausschuss schnell aus dem Ärmel schütteln und jetzt hier wiederholen wollen, ist nicht Sache eines Antrages einer einzelnen Fraktion, auch nicht im Rahmen eines Hochziehers. Wenn wir uns damit angesichts der Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht noch einmal befassen, sollten wir das überfraktionell tun. Dann kommen wir, glaube ich, auch zu besseren Lösungen, als wenn wir das jetzt so schnell unter dem Deckmantel und der Überschrift "Veränderungen im Grundstockvermögen früher anzeigen …" behandeln. Da ist es falsch, da ist es nicht richtig platziert. Deswegen: Noch einmal zurück auf Los! Das Thema lohnt sich, aber nicht in dieser Art und Weise. Deswegen werden wir heute auch nicht zustimmen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 mit 13 gemeinsam auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichstellung an den bayerischen Hochschulen verwirklichen I Geschlechtergerechtigkeit in Berufungsverfahren sicherstellen (Drs. 17/9919)

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichstellung an den bayerischen Hochschulen verwirklichen II Akademisches Personalmanagement geschlechtergerecht gestalten (Drs. 17/9920)

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Verena Osgyan u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichstellung an den bayerischen Hochschulen verwirklichen III Gleichstellung in den Hochschulgremien verankern (Drs. 17/9921)

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Martina Fehlner, Georg Rosenthal u. a. (SPD) Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft I Gleichstellungsstrategie für bayerische Hochschulen (Drs. 17/11758)

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Martina Fehlner, Georg Rosenthal u. a. (SPD) Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft II Gleichstellungsziele verbindlich in Zielvereinbarungen verankern (Drs. 17/11759)

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Martina Fehlner, Georg Rosenthal u. a. (SPD) Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft III Genderreport zur Gleichstellung an Bayerns Hochschulen (Drs. 17/11760)

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Martina Fehlner, Georg Rosenthal u. a. (SPD) Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft IV Gleichstellung im Hochschulgesetz (Drs. 17/11761)

Antrag der Abgeordneten Isabell Zacharias, Martina Fehlner, Georg Rosenthal u. a. (SPD) Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft V Ausstattung der Frauenbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften verbessern (Drs. 17/11762)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 36 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Osgyan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kollegin. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, niemand von uns rechnet ernsthaft damit, in hundert Jahren immer noch als Abgeordneter oder Abgeordnete hier zu sitzen. Wir müssen also Politik machen, die schneller wirkt. Trotzdem begnügt sich die Mehrheitsfraktion offensichtlich damit, dass wir bei dem wichtigen Thema Gleichstellung in der Wissenschaft noch hundert Jahre warten müssen, bis Frauen endlich die angemessene Teilhabe an akademischen Spitzenfunktionen zukommt. Das kann eigentlich nicht unserem Politikverständnis entsprechen; wir müssen schnellere Lösungen finden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben zwar schon lange genauso viele Studentinnen wie Studenten im Freistaat; aber nur jede fünfte Professur ist weiblich besetzt. Junge Frauen haben nach wie vor wenige Rollenvorbilder, die sie dazu ermutigen können, eine wissenschaftliche Karriere einzuschlagen. Es ist noch nicht einmal hundert Jahre her, dass die erste Frau eine Professur bekam. Das war Margarete von Wrangell, Professorin für Pflanzenernährung – eine klassische Naturwissenschaft. Das heißt: Frauen waren da auch schon immer führend. Sie war erheblichen Widerständen ihrer männli

chen Kollegen ausgesetzt. Das ist auch heute noch so: Die Bemühungen zur Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft treffen auf Widerstände. Ich muss sagen: Widerstände sind aktuell auch seitens der Mehrheitsfraktion und der Staatsregierung zu beobachten. Dabei ist die Geschichte der Frauen in der Wissenschaft in den letzten hundert Jahren eine echte Erfolgsgeschichte.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)