Hinzu kommt die Frage: Was ist das eigentlich für ein Demokratieverständnis? Die SPD hat den Antrag an genau dem Tag gestellt, an dem wir im Ausschuss intensiv über diesen Gesetzentwurf beraten haben. Danach hat sie gesagt: Wir sollen alles zurückziehen. Das hat mit Demokratieverständnis nur sehr wenig zu tun, zumal Sie auch in den Ausschussberatungen nicht klargemacht haben, was Sie am Gesetzentwurf eigentlich stört. Ich habe gestern schon gesagt, dass ich selten einen Antrag mit so großer Überzeugung abgelehnt habe wie diesen, und ich bitte das Hohe Haus, es genauso zu tun. Es ist eine Bankrotterklärung für den Parlamentarismus.
Der zweite große Themenkomplex, mit dem wir uns befasst haben, betrifft den Datenschutz. Ja, das Krebsregistergesetz, die Sammlung von Daten über eine flächendeckende Meldepflicht, ist ein Grundrechtseingriff, ja, sogar ein erheblicher. Das Widerspruchsrecht dämpft diesen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zwar, aber der Eingriff bleibt. Er kann nur durch die Aussicht gerechtfertigt werden, damit andere Grundrechte – das auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit – besser zu schützen. Hierfür müssen die Anforderungen eingehalten werden, und die Normen müssen klar und bestimmt formuliert sein.
Fakt ist – und das ist das Einzige, was der Datenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht wirklich deutlich kritisiert hat –, dass einige der bisherigen klinischen Krebsregister in einem rechtswidrigen Zustand befinden. Genau das wird das neue Gesetz ändern. Wir werden auch die alten Krebsregister auf eine neue, rechtsfeste Grundlage stellen.
Nun muss ich noch einen Ausflug ins Staats- und Verfassungsrecht unternehmen. Das Entscheidende ist, dass das Wesentliche im Gesetz geregelt wird. Das ist der Kern der Wesentlichkeitstheorie. Weiteres kann in Verordnungen geregelt werden. Wir dürfen aber Bürokratie und Regelungswut nicht überborden lassen. Deshalb sagt der Datenschutzbeauftragte zu Recht, dass er die Regelungen erst in der Gesamtschau von Gesetz und Verordnung vollständig beurteilen kann.
Aber das können wir nicht zum Anlass nehmen, die Verordnung vor dem Erlass des Gesetzes zu fordern. Das wäre eine vollkommen abwegige Überlegung,
und die SPD hat sie angestellt. Wir brauchen erst das Gesetz und damit die Ermächtigungsgrundlage, danach kann auf dieser Grundlage eine Rechtsverordnung erstellt werden, und dann kann auch der Datenschutzbeauftragte bewerten, ob den Anforderungen Genüge getan worden ist oder nicht. Es geht hier um ein fundamentales Staats- und Parlamentsverständnis. Es geht um das Wesen der Gewaltenteilung, das Sie als SPD offenbar nicht verstanden haben.
Das Gesetz muss das Wesentliche regeln. Wenn etwas nicht geregelt wird, das hineingehört, dann müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Das haben Sie nicht getan, deshalb muss der Landtag, müssen wir die Leitplanken setzen. Dies geschieht mit unserem Gesetzentwurf umfassend. Wenn Sie anderer Auffassung sind, dann müssen Sie konkret sagen, was Sie stört. Das haben Sie nicht getan. Ihre Argumentation versteht kein Mensch draußen. Probieren Sie es einmal aus!
Meine Damen und Herren, die CSU-Fraktion hat sich anders verhalten. Wir haben aus der Anhörung vom 8. November 2016 Schlüsse gezogen und entsprechende Änderungsanträge gestellt. Wir haben ergänzt, dass das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstens die Qualität der Meldungen sichern muss, dass es zweitens die Entwicklung eines landesweiten Konzepts zur onkologischen Qualitätssicherung unterstützen muss und dass es drittens ein Datenschutzkonzept erstellen muss. Wir haben des Weiteren das Wort "unverzüglich" eingefügt: Die behandelnden Ärzte müssen unverzüglich auch Meldungen aus dem Register zurückbekommen.
Wir haben außerdem – auch das ist eine Anregung aus der Ärzteschaft – die Umsetzbarkeit für die Angaben der Melder insoweit überprüft und gesagt, dass das Meldeverfahren evaluiert werden muss. Entsprechend wird der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit bis zum 1. Januar 2019 nicht scharfgeschaltet. Es droht also keine Sanktionierung, bis die Meldepflicht evaluiert ist. Dies muss natürlich nicht bis zum 31.12.2018, sondern schon mit einem Vorlauf von einigen Monaten erfolgen, damit man es vernünftig beurteilen und gegebenenfalls entsprechende Konsequenzen ziehen kann.
All das haben wir durch unsere Änderungsanträge eingeführt. Diese sind vernünftig und gehen auf eine nachvollziehbare Kritik zurück, auf Argumente von ärztlicher Seite, die wir gern aufgenommen haben. Deshalb ist das neue Bayerische Krebsregister eine hervorragende Mischung aus Zentralität und Dezent
ralität. Wir haben damit einen Meilenstein für die Verbesserung der onkologischen Versorgung in Bayern gesetzt.
Daher kann ich zusammenfassend feststellen: Wir haben mit dem Bayerischen Krebsregistergesetz ein Gesetz, das den Menschen in den Mittelpunkt stellt, den kranken Menschen, aber auch den noch gesunden, der Gefahr läuft, an Krebs zu erkranken. Deshalb ist heute ein guter Tag für die Menschen in Bayern.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat die Frau Kollegin Sonnenholzner von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Kollegen und Kolleginnen! Im Tierreich nennt man das, was mein Vorredner gerade getan hat, Angstbeißen, nämlich den Versuch, von den eigenen Themen abzulenken, indem man den Gegner oder den vermeintlichen Gegner angreift.
Wenn ich auf Ihrem Niveau weiterdiskutieren würde, würde ich sagen: Was Sie hier als CSU-Fraktion abgeliefert haben, ist Willfährigkeit gegenüber der Staatsregierung.
Ich will aber meine Redezeit nicht mit dergleichen verbringen, weil es tatsächlich um ein ernstes und wichtiges Thema geht. Ich sage eines vorab: Die SPDFraktion hat zweimal im Ausschuss, einmal übrigens auch im Landesgesundheitsrat, an der Anhörung zwar nicht aktiv teilgenommen, aber zugehört und dann bei der Beratung des Gesetzentwurfs selbstverständlich die Bedenken aufgenommen, die wir haben und die uns von den Experten zugetragen worden sind. Ich teile nicht alle in der Anhörung vorgetragenen Bedenken, aber ich teile einen großen Teil davon. Kollegen und Kolleginnen, wenn Sie sich für das Thema interessieren, können Sie das alles in den Protokollen nachlesen. Wir haben auch die Bedenken aufgenommen, die der Bayerische Landesgesundheitsrat in seiner Resolution vom 25.11. in diesen Gesetzentwurf aufgenommen hat, nämlich dass dieser unter Einbeziehung der geäußerten Bedenken überarbeitet werden müsse.
Ich habe es gestern schon im Ausschuss gesagt. Wir haben deswegen keinen Änderungsantrag gestellt, weil dieses Gesetz durch einen Änderungsantrag nicht von einem schlechten zu einem guten Gesetz
gemacht werden kann und weil eine Oppositionsfraktion mit zwei juristischen Mitarbeitern selbst unter Zuhilfenahme externer Expertise aufgrund der Komplexität der Probleme nicht in der Lage ist, einen kompletten Gesetzentwurf zu schreiben. Das ist nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist es, darauf hinzuweisen, wenn Gesetze so schlecht sind wie dieses Gesetz, und mit allen Mitteln, die uns parlamentarisch zur Verfügung stehen, zu versuchen, dieses Gesetz besser zu machen. Das ist der Versuch, die Staatsregierung dazu aufzufordern, ein vernünftiges Gesetz vorzulegen.
Kollegen und Kolleginnen, wir sind uns selbstverständlich darüber einig, dass Krebsregistrierung für die betroffenen Patienten und Patientinnen in der Zukunft wichtig ist. Wir sind uns auch darüber einig, dass es gut ist, die Behandlungsdaten mit einzuspeisen und eine breite Versorgungsforschung dazu zu betreiben, und zwar noch viel mehr, als das bisher der Fall ist. Wir sind uns auch darüber einig, dass dafür eine hohe Beteiligung der Patientinnen und Patienten erforderlich ist, weil sich mit niedrigen Zahlen, gerade bei seltenen Tumoren, nicht vernünftig arbeiten lässt und sich keine validen Schlüsse ziehen lassen. Darüber sind wir uns durchaus einig.
Wir haben bei den sechs bestehenden Registern auch heute schon auf freiwilliger Basis eine Meldequote von 96 %. Wir übererfüllen bereits die bundesgesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Freiwilligkeit. Deswegen glaube ich tatsächlich, dass der entscheidende Kritikpunkt nach wie vor ist, dass wir den Patienten und Patientinnen zumuten, dass Ihr Arzt zeitgleich mit einer Krebsdiagnose auf die Datenmeldung hinweist. Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung als Ärztin sagen, wenn Sie sich das nicht vorstellen können: Das ist für jeden und jede eine traumatische Situation im Leben, diese Diagnose zu bekommen. Zeitgleich sagt der Arzt: Wir müssen Ihre Daten an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit melden. Aber Sie haben die Möglichkeit, dem nach einem Jahr zu widersprechen. – Überlegen Sie sich bitte, wie das beim Patienten ankommt, und überlegen Sie sich, wie Sie selber handeln würden, wenn wir die Regelung getroffen hätten, die ich Ihnen vorschlage, wonach der Arzt verpflichtet ist, den Patienten zu beraten und ihm zu sagen: Wir haben die Möglichkeit, Ihre Daten zu melden; damit wird Forschung gemacht; es ist gesichert, dass Ihre Daten nicht in falsche Hände kommen. – Das ist insbesondere bei jüngeren Patienten ein Riesenthema. – Wir können damit unter Umständen bei einer lang anhaltenden Therapie für Ihre eigene Therapie Schlüsse ziehen und Ihnen besser helfen; wir können damit mit
Sicherheit zukünftigen Patienten besser helfen. – Ich gebe Ihnen Brief und Siegel, dass Sie eine Zustimmungsquote von 99,9 % bekommen. Das weiß ich aus anderen Bereichen. Ich weiß, dass wir von allen Eltern im klinischen Bezug Obduktionsgenehmigungen für ihre verstorbenen Kinder bekommen haben, wenn das sauber durchargumentiert worden ist. Dazu gehört aber, dass der Patient die Möglichkeit hat, mindestens für sich selbst zu entscheiden, was er oder sie will.
Wir wissen, dass das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hervorragende Arbeit leistet. Wir glauben aber nach wie vor, dass die Ansiedelung an einer landesunmittelbaren Behörde nur der zweitbeste Weg ist. Deswegen bedaure ich es, dass man nicht versucht hat, zu anderen Lösungen zu kommen, wie sie andere Bundesländer praktizieren. Unter anderem hätte man mit der Landesärztekammer in Verhandlungen treten können. Aber die Beteiligten – die Onkologen, die Ärztekammer, die KVB oder irgendjemand sonst – sind im Vorfeld des Gesetzes nicht am Verfahren beteiligt worden. Auch das ist demokratietheoretisch relativ bedenklich. Nach wie vor ist in diesem Gesetzentwurf nicht erkennbar, wo diese Klardaten überhaupt gespeichert werden sollen. Das ist doch eine Katastrophe für die Patienten.
Ein weiterer Punkt ist, dass nach dem Gesetz nicht klar ist, wie die Kommunikation zwischen den Ärzten und Ärztinnen und den Registern funktionieren soll. Auch das ist ein sensibler Punkt. Auch da werden Sie die Kooperationsbereitschaft nicht dadurch steigern, dass Sie die Beteiligten, die Sie zwingend brauchen, nicht mit ins Boot nehmen. Das ist erforderlich. Ansonsten wird das nicht zum Erfolg führen. Aus dem Gesetz ist nicht erklärbar, was mit den bisherigen, gut arbeitenden sechs epidemiologischen Registern passiert. Hier haben die Betroffenen immer noch massive Bedenken, die man noch nicht zerstreut hat. Ich kann nicht beurteilen, wie Sie das in der Verordnung regeln wollen. Auch das hätte ins Gesetz gehört.
Ich könnte noch viele andere Mängel dieses Gesetzes thematisieren. Die Redezeitregelung in diesem Parlament lässt das leider nicht zu. All das ist aber in den Protokollen nachzulesen. Deswegen haben wir Sie aufgefordert, einen geänderten Gesetzentwurf vorzulegen. Ich kann nur nochmal bedauern, dass Sie dem nicht nachgekommen sind, weil das für die Patientinnen und Patienten tatsächlich der Quantensprung gewesen wäre, von dem Sie, Kollege Seidenath, sonst so gerne sprechen.
Ich darf es nochmal sagen. Ich bin keine Juristin, sondern nur eine kleine Ärztin. Aber wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz zweimal bei Ausschusssitzungen, einmal im Landesgesundheitsrat, einmal bei der Landtagsanhörung und zuletzt in seinem am 31. Januar veröffentlichten Datenschutzbericht so massive Bedenken gegen dieses Gesetzesvorhaben äußert, dann können wir dem nicht zustimmen. Herr Kollege Seidenath, den Herrn Professor Petri damit zu zitieren, dass er gesagt habe, man müsse das in der Verordnung regeln, ist nun wirklich blanker Hohn. Natürlich sagt er das jetzt, nachdem keine Bereitschaft war, das Gesetz so zu regeln, wie er es vorgegeben hat. Was soll er denn jetzt tun? – Er kann nur noch auf eine vernünftige Umsetzung in der Verordnung warten. Ich setze darauf, dass er so gehört wird, dass tatsächlich das Gröbste ausgebügelt wird. Aber wer sich als Parlamentarier ernst nimmt, kann diesem Gesetz heute nicht zustimmen. Sie haben eine große Chance vertan, das Thema mit der Bedeutung zu versehen, die ihm angemessen wäre.
Danke schön, Frau Kollegin. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Der Kollege Seidenath hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Herr Kollege!
Sehr geehrte Frau Kollegin Sonnenholzner, wir haben uns bisher im Ausschuss immer sehr gut argumentativ ausgetauscht. Ich weiß nicht, warum das in diesem Fall nicht klappt. Ihre Ausführungen stimmen leider einfach nicht. Die größte Kritik, die der Datenschutzbeauftragte geäußert hat, lautet, dass der bisherige Zustand der sechs klinischen Krebsregister rechtswidrig ist. Wir führen eine neue Rechtsgrundlage ein, die dafür wichtig ist. Der Datenschutzbeauftragte sagt deutlich: Erst mit dem Erlass von Rechtsverordnungen und weiteren Ausführungsbestimmungen,
die bei Redaktionsschluss seines Berichts noch nicht vorlagen und nicht vorliegen konnten, weil wir die Rechtsgrundlage noch nicht beschlossen haben, werden die Aufgaben und Befugnisse der beteiligten Stellen konkretisiert. Deswegen machen wir jetzt das Gesetz, und dann kommt die Verordnung. Ich war auch bei der Anhörung dabei, habe neben Ihnen gesessen und mir die Punkte sehr genau angehört. Alle Kritik, die wir für vernünftig erachtet haben, haben wir aufgenommen. Auf diese Weise haben wir sämtliche Punkte abgeräumt.
Lassen Sie mich vortragen, was der Landesgesundheitsrat, den Sie so gerne zitieren, gesagt hat. Er hat einerseits das Ziel des Gesetzentwurfs begrüßt, die onkologische Versorgung zu verbessern – Haken dran. Er sieht die Notwendigkeit der Überarbeitung des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der vorgetragenen Stellungnahmen – Haken dran, das haben wir gemacht. Er plädiert generell für mehr Transparenz und Normenklarheit im überarbeiteten Gesetzentwurf: Das ist durch unseren Änderungsantrag passiert. Er hält es für dringend nötig, zur Steigerung der Transparenz Eckpunkte der Durchführungsverordnung vorzulegen: Das passiert, wenn die Ermächtigungsgrundlage beschlossen ist. Er fordert weiterhin eine stärkere Berücksichtigung der vorgetragenen datenschutzrechtlichen Bedenken im Gesetzentwurf: Das geschieht durch die Rechtsverordnung in der Gesamtschau.
Was also muss noch im Gesetz und was in der Verordnung geregelt werden? Das ist die Gretchenfrage. Darüber kann man streiten. Warum, Frau Sonnenholzner, haben Sie das nicht getan? Warum haben Sie im Ausschuss keine Anträge gestellt? Warum benennen Sie nicht konkret, was Sie am Gesetzentwurf stört?
Geschätzter Herr Kollege Seidenath, erstens kann ich zu Ihren Worten über die Art der Auseinandersetzung, die sich nur auf die Eingangssätze meines Beitrags beziehen können, nur sagen: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Zweite Bemerkung: Ich habe, wie ich meine, halbwegs erfolgreich drei Söhne großgezogen. Ich bilde mir ein, dadurch eine gewisse Erfahrungspädagogin zu sein, um in der Terminologie des Ministerpräsidenten zu bleiben.
Ich schließe aus Ihren beiden Redebeiträgen, dass ich noch an mir arbeiten muss; denn wenn Sie sowohl aus meinem Redebeitrag zur Begründung des Geschäftsordnungsantrags als auch aus meiner jetzigen Begründung der Defizite des Gesetzentwurfs nicht erkennen konnten, welche substanziellen Bedenken ich habe, kann ich nur sagen: Wir sprechen nicht dieselbe Sprache.
Mir wäre wichtig gewesen, dass Sie mich verstehen, weil wir dadurch einen guten Gesetzentwurf hätten bekommen können. Mir ist allerdings mindestens so wichtig, dass ich in der Fachwelt verstanden werde.
Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Sie teilt nach wie vor meine Bedenken. – Dies wird bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs ein großes Problem werden.
Ihre Argumentation mit der Aussage aus dem Datenschutzbericht zur Verordnung ist unredlich. Ich sage es noch einmal: Zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem dieser Gesetzentwurf beschlossen wird, hat der Datenschutzbeauftragte keine andere Möglichkeit mehr, als darauf zu hoffen, dass die Verordnung das regeln wird, wovon er mehrfach in diesem Haus und auch im Landesgesundheitsrat gesagt hat, dass es sich um wesentliche Regelungsbereiche dieses Gesetzentwurfs handele, um zu Transparenz und Normenklarheit zu kommen.
Kolleginnen und Kollegen! Wir sind in Zweiter Lesung des Krebsregister-Gesetzentwurfs. Herr Kollege Seidenath, mir ist Folgendes aufgefallen: Sie haben ungefähr zehn Minuten über Gewaltenteilung und Staatsverständnis gesprochen, aber nur eineinhalb Minuten zum Krebsregistergesetz. Ich halte das für ein gewisses Ablenkungsmanöver, weil Sie enorme inhaltliche Probleme mit dem Gesetzentwurf haben.
Erlauben Sie mir daher bitte auch die eine oder andere Vorbemerkung. Was zeichnet denn, Kolleginnen und Kollegen, eine gute Politik aus? – Eine gute Politik zeichnet letztlich aus, dass sie mit den Menschen und für die Menschen gemacht wird – wenn es geht, auch mit den Betroffenen. Sie darf nicht über ihre Köpfe hinweg und gegen ihren Willen gemacht werden.