Protokoll der Sitzung vom 09.03.2017

Das Hauptproblem ist, dass der Neubau von Wohnungen in den vergangenen Jahren durch immer neue rechtliche und administrative Anforderungen stark verteuert worden ist, deutlich mehr als die Baupreissteigerung, sodass sich die Investitionen in der Regel nicht mehr rechnen. Hierbei gilt es insbesondere, jede weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung zu verhindern, weil ansonsten die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus erheblich beeinträchtigt wird. Besonders diese Wirtschaftlichkeit ist von entscheidender Bedeutung, damit auch private Investoren ihr Geld im Wohnungsbau anlegen. Jede weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung ist daher zu verhindern. Wir haben im Bayerischen Landtag wiederholt darüber debattiert und das mit großer Mehrheit, zum Teil sogar einstimmig beschlossen.

Es gilt aber auch zu prüfen, inwieweit weitere ambitionierte und vor dem Hintergrund des Klimawandels zunächst durchaus einleuchtende und sinnvolle Baustandards für den Wohnungsbau so gestaltet werden können, dass sich die Kosten für den Neubau nicht erhöhen. Leider ist nicht alles, was dort gemacht wird, auch sinnvoll, und nicht alles bringt an Energieeinspa

rung das, was man sich davon erwarten und erhoffen kann.

Die Sozialwohnungen sind – das ist nun einmal eine Tatsache – in den vergangenen 25 Jahren bundesweit von 3 Millionen Wohneinheiten auf nunmehr 1,48 Millionen Wohneinheiten, also um gut die Hälfte, zurückgegangen. Bund und Länder versuchen, diesen starken Rückgang durch verstärkte Anstrengungen einigermaßen aufzuhalten. Der Rückgang kann allenfalls dadurch kompensiert werden, dass auch die privaten Investoren verstärkt in den Wohnungsbau einsteigen.

Von daher ist es dringend geboten, dass sich der Bund und die Länder endlich auf vernünftige Abschreibungsregelungen einigen. Ohne dieses private Kapital werden wir die gewaltigen Herausforderungen, die wir jetzt schon haben und die in den kommenden Jahren noch größer werden, nicht schultern können. Wir benötigen steuerliche Anreize, die insbesondere den Bau kostengünstiger Mietwohnungen fördern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben finanziellen Anreizen muss auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen sichergestellt werden, dass genügend Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Gemeinden, die vom Strukturwandel betroffen sind – solche gibt es auch im Freistaat Bayern –, brauchen einen ausreichenden rechtlichen Spielraum, um innerörtliche Bereiche wieder zu attraktiven Wohngebieten zu machen. Hierzu geschieht in der Städtebauförderung eine Menge, was der Freistaat Bayern mit Förderungen von bis zu 90 % in verschiedenen Regionen Bayerns entsprechend unterstützt.

Prosperierende Gemeinden hingegen müssen die Möglichkeit haben, schnell ausreichend neue Baugrundstücke auszuweisen, um den zuziehenden Menschen eine neue Heimat zu bieten. Gerade für die Ballungsräume muss das Bauplanungsrecht – dafür ist der Bund zuständig – flexibler gestaltet werden, um neue Gebäudekonzepte zu ermöglichen und vorhandene Flächen optimal nutzen zu können.

Hierzu gibt es nunmehr eine Änderung des Baugesetzbuches, die beim Bund derzeit diskutiert wird. Sie ist maßgeblich auf den Druck aus den Ländern zurückzuführen und ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Hürden für den Wohnungsbau in den kommenden Jahren weiter zu reduzieren. Es ist zunächst auf drei Jahre, also bis Ende 2019, angelegt. Ich glaube aber, dass man dann auch über eine Verlängerung reden kann und wahrscheinlich reden muss, weil bis zum Jahr 2019 die Probleme noch nicht gelöst werden können.

Es gilt, neben den innerörtlichen Bereichen, hier etwas für vereinfachte Aufstellungen von Bebauungsplänen an den Ortsrändern zu tun. Auch das geht maßgeblich auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sozialer Wohnungsbau allein ist kein Allheilmittel für den steigenden Bedarf an Wohnraum. Die öffentliche Hand allein wird es nicht richten. Wir brauchen die privaten Investoren und die Wohnungsunternehmen, um in den kommenden Jahren den Bedarf auch nur annähernd decken zu können. Der Bund ist gefordert, mit rechtlichen Rahmenbedingungen Vorfahrt für den Wohnungsbau zu schaffen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, um mich anschließend nicht noch einmal zu Wort melden zu müssen, nehme ich gleich zu den beiden Nachziehern der SPD-Fraktion und der FREIEN WÄHLER kurz Stellung.

Bayern tut sehr viel für den sozialen Wohnungsbau, auch wenn das die SPD-Fraktion in ihrem Nachzieher etwas anders darstellt. Ich erinnere zunächst daran, dass wir zwar die Landesmittel im Doppelhaushalt gekürzt haben, aber nicht nur 87 Millionen für den sozialen Wohnungsbau, wie es im Antrag steht, aufwenden, sondern über 600 Millionen Euro. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

In Nummer 1 wird ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 gefordert. Für das Jahr 2017 wird es sicherlich keinen Nachtragshaushalt mehr geben, sondern wir machen für das Jahr 2018 einen Nachtragshaushalt, wie wir das immer im Doppelhaushalt für das zweite Jahr getan haben. Sowohl der zuständige Staatsminister des Innern Joachim Herrmann als auch ich haben in der Haushaltsdebatte im Dezember 2016 schon darauf hingewiesen, dass wir genau beobachten werden, inwiefern die Gelder ausgeschöpft worden und wo zusätzliche Bedarfe sind. Dann wird entsprechend nachgesteuert.

Wenn die SPD behauptet, der Wohnungspakt sei bislang weitgehend wirkungslos geblieben, dann weiß ich nicht, wo Sie leben, sicherlich nicht in Bayern. Auf der einen Seite sagen Sie "wirkungslos", und auf der anderen Seite behaupten Sie, es sei zu wenig Geld da. Irgendetwas passt hier nicht zusammen.

Die erste Säule hat zusätzliche Gelder bereits in Anspruch genommen. Da haben die vorgesehenen 70 Millionen Euro gar nicht ausgereicht; da sind 50 Millionen zusätzlich hineingekommen. Der Bereich

der kommunalen Wohnungsunternehmen bzw. privatrechtlichen Unternehmen, die sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befinden, partizipieren natürlich auch vom Wohnungspakt Bayern; denn dort sind die Mittel insgesamt erheblich aufgestockt worden.

Im Übrigen gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit, was bedeutet, dass die Gelder, die womöglich aus der zweiten Säule im Jahr 2017 nicht restlos aufgebraucht werden, dann in die dritte Säule überführt werden können, sodass die kommunalen Wohnungsunternehmen diese Gelder in Anspruch nehmen können.

Von daher läuft es aus meiner Sicht sehr gut. Dass wir nicht erwarten können, dass die Kommunen von jetzt auf gleich die Gelder einsetzen können, ist für jeden nachvollziehbar. Bevor man mit dem Bauen beginnen kann, braucht man zunächst ein Grundstück, dann braucht man einen Plan dafür, der genehmigt werden muss. Aber immerhin sind aus diesem Programm bereits für 748 Wohnungen die Baugenehmigungen erteilt worden.

Ein Wohnungsbaubeschleunigungsgesetz ist nicht erforderlich, da die Bayerische Bauordnung der Musterbauordnung als Vorlage gedient hat, die entsprechenden Vereinfachungen enthält und die Anforderungen auf das notwendige Maß beschränkt. Brandschutz, Standsicherheit und Verkehrssicherheit sind nicht disponibel. Dementsprechend sind bei den diesbezüglichen Landtagsbeschlüssen genau diese Punkte ausgenommen worden.

Es werden konstruktive Gespräche über die Ausgestaltung zeitlich befristeter steuerlicher Anreize für Immobilieninvestoren für den Mietwohnungsbau in Ballungszentren gefordert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Freunde von der SPD, Sie schreiben immer wieder "in Ballungszentren". Der Freistaat Bayern besteht nicht nur aus Ballungszentren. Wir haben großen Wohnungsbedarf nicht nur in den Ballungszentren.

(Beifall bei der CSU – Beifall des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))

Solange Sie das immer wieder in Ihre Anträge schreiben, werden wir diese schon aus diesem Grund ablehnen. Das kommt für uns nicht infrage. Das war wohl auch auf Bundesebene einer der Knackpunkte, wobei ich nach wie vor der Überzeugung bin, dass man sich hier hätte einigen können bzw. sollen. Das ist aber leider nicht geschehen.

Der Freistaat Bayern wird natürlich alles dafür tun, diese vernünftige Erleichterung mit der linear-degressiven Abschreibung für den sozialen Mietwohnungsbau mit dem Ziel kostengünstiger Mietwohnungen zu

schaffen, allerdings überall im Freistaat, nicht nur in den Ballungszentren, womöglich nur in der Landeshauptstadt München, weil sie als einzige eine Zweckentfremdungsverordnung hat – das wäre dann vielleicht eine Begründung dafür. So einfach kann man sich das Ganze nicht machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER: Ich meine, das, was Sie schreiben und was Sie wünschen, ist im Wesentlichen in Ordnung. Ich muss Ihnen aber sagen, dass dies umgesetzt wird. Sie sprechen von der Wiedereinführung der degressiven Gebäudeabschreibung. Dazu habe ich mich gerade geäußert.

Dann wollen Sie das Baukindergeld in Höhe von 2.000 Euro, und das sofort. Wir haben uns schon lange darüber unterhalten, dass das eben nicht sofort geht, nämlich zum einen, weil es nicht in der Koalitionsvereinbarung steht, zum anderen, weil es bis zum Ende der Legislaturperiode auf Bundesebene nicht mehr zu schaffen ist. Dies wird aber eine unserer Kernforderungen im Wahlprogramm sein, sodass man das dann unmittelbar nach der Bundestagswahl umsetzen kann. Ich glaube, 1.200 Euro pro Kind auf zehn Jahre sind ein gewaltiger Schritt in die richtige Richtung.

Sie wollen eine Erhöhung der Bundesmittel für die Wohnraumförderung auf den Stand von 1993. Die Wohnraumfördermittel bzw. die Verteilung der BundLänder-Mittel sind bis 2019 festgelegt. Da tut sich kurzfristig leider auch nichts.

Zu den Verschärfungen der Energieeinsparverordnung habe ich mich vorher klar geäußert; da bin ich voll mit dabei. Das Gebäudeenergiegesetz wird im Moment auf Bundesebene beraten und demnächst auch verabschiedet werden. Beim Thema Niedrigstenergiestandard gibt es noch Dissens mit unserem Koalitionspartner in Berlin. Dies wird am Sonntag im Koalitionsausschuss besprochen werden, und ich hoffe, dass man sich einigen kann, sodass man auch dieses sehr vernünftige Gesetz ohne die entsprechenden Verschärfungen auf den Weg bringen kann.

Zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses auf Drucksache 17/9770 vom Januar 2016 "Bezahlbarer Wohnungsbau: Standards überprüfen": Genau das ist ja umgesetzt worden. Dazu gibt es im Übrigen auch einen Zwischenbericht vom 28. April 2016, in dem genau dargelegt ist, welche Gespräche noch zu führen sind. Der Schlussbericht wird im Laufe des nächsten Monats – so bin ich informiert worden – gegeben werden.

Dass wir die Wohnraumbeschaffung durch Bestandssanierung im ländlichen Raum weiter fördern, wie es

bereits mit Städtebaufördermitteln geschieht, ist ebenfalls schon erwähnt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, das geschieht bereits alles. Dazu brauchen wir nicht durch Ihren Dringlichkeitsantrag eigens aufgefordert zu werden. Wir werden ihn daher auch ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Kollege Rotter. – Bevor ich dem Kollegen Pohl das Wort erteile, darf ich zwischendurch schnell darauf hinweisen, dass nach diesem Tagesordnungspunkt noch die namentliche Abstimmung zu dem vor 14 Tagen behandelten Dringlichkeitsantrag stattfindet.

(Josef Zellmeier (CSU): Wird diese durchgesagt?)

Das wurde schon durchgesagt, aber ich sage es noch einmal vorsorglich hier im Plenum.

Damit Worterteilung, lieber Kollege Pohl. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sozialer Wohnungsbau und ausreichend bezahlbarer Wohnraum – das ist eine wesentliche sozialpolitische Forderung, ich würde sogar sagen, eine der wichtigsten überhaupt.

Wir haben hierzu drei Dringlichkeitsanträge vorliegen. Ich kann den Kollegen der CSU nur sagen: In Ihrem Antrag steht sehr viel Richtiges, das wir unterstützen, aber ein Wort der Kritik muss schon geäußert werden. Sie regieren im Bund; Sie regieren im Land; und Sie stellen Anträge, die Staatsregierung möge endlich tätig werden. Handeln statt Reden! Sie haben es in der Hand. Auch die SPD hat es zumindest im Bund in der Hand, sich für bezahlbaren Wohnraum einzusetzen

(Markus Rinderspacher (SPD): Mittelverdreifachung im Bund! Der Freistaat hat die Mittel halbiert!)

und mit ihren beiden Koalitionspartnern zumindest auf Bundesebene das Notwendige zu tun.

Ich beginne aber mit einem ganz anderen Aspekt, der spezifisch in Bayern eine große Rolle spielt. Kollege Rotter hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass man Wohnungsbaupolitik nicht nur in den Metropolen machen kann, sondern dass man ganz Bayern in den Blick nehmen muss. Ein wesentlicher Punkt zur Ent

schärfung der Wohnraumsituation sind Anstrengungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dazu gehört auch eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur.

Vor wenigen Wochen war ich gemeinsam mit dem Kollegen Rotter auf einer Verkehrskonferenz der Europäischen Metropolregion München. Dort ging es um die Bahnverbindung München – Zürich. Es ist augenfällig und es ist klar, dass eine Verstärkung der Verkehrsinfrastruktur, eine leistungsfähigere Verkehrsinfrastruktur unmittelbar dazu beiträgt, dass der Siedlungsdruck im Großraum München abnimmt und sich in die Regionen Südbayerns verteilt. Dazu gibt es auch eine lesenswerte Studie der TU München "Wohnen, Arbeiten, Mobilität in der Europäischen Metropolregion München". Auch darin werden diese Wechselwirkungen deutlich dargestellt. Deswegen ist das, was wir in der Verkehrspolitik tun, so wichtig. Dabei darf man sich eben nicht nur auf eine zweite Stammstrecke fokussieren, sondern muss den gesamten oberbayerischen Raum, den gesamten schwäbischen Raum und auch Teile Niederbayerns und der Oberpfalz in den Blick nehmen. Wenn man hier ausreichend tätig wird, hat man die Chance, in diesem Bereich eine ganze Menge zu bewirken.

Wir sagen aber auch ganz deutlich, dass wir alles daransetzen müssen, dass bezahlbare Wohnungen entstehen. Dazu sind die Standards auf den Prüfstand zu stellen. Herr Kollege Rotter, wenn Sie sagen, dass die Studie über den Abbau von Standards nächsten Monat vorgestellt wird, dann ist das ja schön und recht. Dann ist es aber auch richtig, dass wir anmahnen, dass das jetzt endlich passiert und dass daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen werden. Die Standards sind deutlich überzogen, gerade im energetischen Bereich. Wenn man Zielkonflikte hat, muss man Lösungen finden, und diese auch einmal zugunsten von bezahlbarem Wohnraum.

Wir haben deutlich gemacht, dass wir natürlich auch steuerlich nachjustieren müssen. Wir sagen: degressive Gebäudeabschreibung, Baukindergeld und Erhöhung der Bundes- und Landesmittel für den Wohnraum. Auch das ist klar. Wohnraum bekommen wir aber nicht ohne die dazugehörigen Grundstücke. Hier haben wir auf kommunaler Ebene aufgrund der Niedrigzinspolitik derzeit ein Beschaffungsproblem, weil die Eigentümer nicht verkaufen. Ob es der richtige Weg ist, wie die SPD jetzt fordert, in den Ballungszentren – ich habe verfassungsrechtliche Bedenken, dies auf Ballungszentren zu beschränken – steuerliche Anreize für Eigentümer oder für Investoren zu setzen, Grundstücke zu verkaufen, ist für mich sehr zweifelhaft. Ich wundere mich übrigens, dass dies ausge

rechnet von der SPD kommt. Das hätte man von dieser Seite eigentlich eher nicht erwartet.

Wir meinen aber, eine Überlegung wäre, bei der Grundsteuer etwas zu tun. Ich bin dem Hohen Haus dankbar, dass wir gestern im Haushaltsausschuss einen einstimmigen Beschluss gefasst haben, über eine Veränderung der Grundsteuer B nachzudenken. Ich sage für unsere Fraktion aber ganz deutlich: keine Steuererhöhung; das machen wir nicht mit, aber eine Differenzierung, dass diejenigen, die bebaute Grundstücke haben, weniger zahlen und diejenigen, die bebaubare Grundstücke haben, sie aber nicht bebauen wollen, mehr zahlen. Das halten wir schon für richtig. Über Details müssen wir noch sprechen.

Insgesamt – das sagen wir FREIEN WÄHLER – ist die Schaffung bezahlbaren und ausreichenden Wohnraums in ganz Bayern, nicht nur in den Ballungszentren, eine primäre, eine vorrangige, eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, im Rahmen einer vernünftigen, bürgergerechten Sozialpolitik.

Wir werden dem Antrag der CSU zustimmen, unserem eigenen natürlich auch. Beim SPD-Antrag werden wir uns enthalten.