Protokoll der Sitzung vom 14.03.2017

Wir haben große Sympathien für die Zusatzpunkte der FREIEN WÄHLER. Es soll nämlich eine Freistellung auch für Studierende und für Schülerinnen und Schüler geben. Das geht aber eben leider nicht in diesem Gesetz. Das muss woanders geregelt werden; da ist dieses Gesetz der falsche Ort. Deswegen haben wir einen zusätzlichen Antrag gestellt, und in diesem Antrag fordern wir eben eine Änderung. Das

muss aber im Hochschulgesetz und im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz erfolgen. Außerdem glauben wir – das, finde ich, sollte immer der Fall sein –, dass der Staat bei der Freistellung selbst mit gutem Beispiel vorangehen soll und muss. Die Staatsregierung als Arbeitgeberin muss immer Vorbild sein und sollte ehrenamtlich in der Jugendarbeit engagierten Beschäftigten bis zu zehn Tage die vollen Bezüge fortzahlen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen. Es ist wirklich Zeit zu handeln. Da eint die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen genauso wie in der vorletzten Legislaturperiode auch dieses Mal etwas; denn vor neun Jahren war es schon einmal so weit. Aber die Beschlüsse gingen eigentlich über das hinaus, was jetzt im Gesetzentwurf steht. Deswegen etwas mehr Mut, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der CSU! Etwas mehr Mut hätte ich schon erwartet. Ein bisschen mehr Zupacken und Anpacken hätte ich mir im Sinne unserer Jugend und im Sinne unserer Zukunft erwartet.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Gerlach.

Hohes Haus, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit hat einen etwas komplizierten Titel, was für seinen Bekanntheitsgrad nicht gerade förderlich ist. Ich merke in Gesprächen immer wieder, dass vielen die Möglichkeit einer Freistellung überhaupt nicht bekannt ist. Bleibt zu hoffen, dass das gemeinsame Ringen um die richtigen und neuen Weichenstellungen im Gesetz in den letzten Monaten, ja fast schon Jahren dazu geführt hat, das Gesetz etwas bekannter zu machen.

Es ist natürlich nicht einfach, in einem Gesetz allen Vorstellungen gerecht zu werden. Da stehen Erwartungen und Forderungen auf der einen Seite, aber auch Bedenken und Abwehrhaltungen auf der anderen. Wir haben versucht, viele nachvollziehbare Wünsche, aber auch berechtigte Einwände miteinander in Ausgleich zu bringen und gleichzeitig ein Gesetz zu schaffen, das eine flexible und auch unserer Zeit angepasste Freistellung ermöglicht. Selbst an einem Gesetzentwurf feilen zu dürfen, macht Spaß, muss ich sagen, vor allem für mich als Juristin. Aber für meinen Kollegen und den jugendpolitischen Sprecher Gerhard Hopp und mich ist es auch irgendwo zu einem Herzensanliegen geworden, mit dieser Gesetzesän

derung auch einen Beitrag für die moderne Jugendarbeit zu leisten.

Ein Blick in das bisherige Freistellungsgesetz von 1980 macht schnell klar, dass die Ausgestaltung des Gesetzes einfach nicht mehr zeitgemäß ist und dem Wandel der Arbeitswelt und auch den neuen ehrenamtlichen Strukturen nicht ausreichend Rechnung trägt. Zum Beispiel war die Freistellung nach der alten Gesetzesfassung nur bei einigen einzelnen Gelegenheiten möglich, etwa bei der Teilnahme an Berlin- oder Grenzlandfahrten. Das ist genauso etwas veraltet wie die Tatsache, dass eine Freistellung sehr unflexibel immer nur für einen kompletten Arbeitstag in Anspruch genommen werden kann, auch wenn eine Freistellung zum Beispiel nur für zwei Stunden nötig wäre.

Auch die Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags "Jungsein in Bayern" hatte sich ebenso wie das aktuelle Kinder- und Jugendprogramm die Aktualisierung des Gesetzes zum Ziel gesetzt. Seit dem Volksentscheid vom 15. September 2013 ist die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in der Bayerischen Verfassung verankert, und das neue Jugendarbeitfreistellungsgesetz soll einen Beitrag zur Umsetzung dieses Staatsziels leisten. Daher freue ich mich, dass wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendarbeitfreistellungsgesetzes verabschieden können, das den geänderten Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich angepasst wird. Dieses Gesetz ist und war auch bisher eine wesentliche Grundlage für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit in Bayern. Daher war es an uns, Rahmenbedingungen zu schaffen, die der heutigen Zeit gerecht werden und die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Freistaat in die Lage versetzen, im Einklang mit Familie und Privatleben, aber auch neben einer Beschäftigung ausreichend zeitliche Ressourcen für die ehrenamtliche Jugendarbeit zur Verfügung zu haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Lassen Sie mich die wichtigsten Änderungen grob skizzieren. Nicht nur die neue Kurzbezeichnung "Jugendarbeitfreistellungsgesetz" macht deutlich, dass das Gesetz die Jugendarbeit unkomplizierter ermöglichen soll. Die Tätigkeiten, für die eine Freistellung beantragt werden kann, sind in dem bayerischen Gesetz nicht mehr nur numerisch aufgeführt. Die Neuregelung erfasst nun alle ehrenamtlichen Tätigkeiten bei den Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII und die Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung dienen. Vor allem Letzteres soll in besonderer Weise dem Aspekt der Partizipation und dem Erreichen vor allem hoher

Qualitätsstandards in der Jugendarbeit Rechnung tragen.

Ein Antrag auf Freistellung konnte nach dem bisherigen Freistellungsgesetz nur dann verweigert werden, wenn im Einzelfall ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht. In dem jetzigen Gesetzentwurf heißt es nun, dass der Antragsverweigerung dringende betriebliche Gründe entgegenstehen müssen. Diese Information scheint auf den ersten Blick nur etwas für Liebhaber juristischer Formulierungen zu sein. Allerdings hat die geänderte Textfassung den klaren Vorteil, dass es sich um eine gebräuchliche arbeitsrechtliche Formulierung handelt, über die von Arbeitsgerichten schon vielfach in unterschiedlichsten Einzelfällen entschieden wurde. Das gibt dem Arbeitgeber, aber vor allem auch dem Antragsteller im Hinblick auf die Auslegung des Gesetzestextes eine viel höhere Rechtssicherheit, wenn es darum geht, ob die Ablehnung des Freistellungsantrages unzulässig war.

Was den zeitlichen Umfang und die Anzahl der Freistellungsmöglichkeiten anbelangt, passt sich das Gesetz den tatsächlichen Bedürfnissen an. Künftig ist der Umfang der Freistellungen nicht mehr fix auf 15 Arbeitstage im Jahr beschränkt, sondern hat einen Gesamtumfang des Dreifachen der wöchentlichen Arbeitszeit des jeweiligen Arbeitnehmers. Damit wird der Realität des Arbeitslebens Rechnung getragen. Nicht jeder hat eine Fünf-Tage-Arbeitswoche in Vollzeit, sondern es gibt auch Teilzeit- und Elternzeitmodelle, bei denen nur tageweise gearbeitet wird, oder duale Ausbildungen, die neben der Arbeit im Betrieb auch Tage an der Hochschule vorsehen. Außerdem kann die mögliche Gesamtfreistellung statt auf höchstens vier in Zukunft auf bis zu zwölf Veranstaltungen verteilt werden, was dem in der Jugendarbeit tätigen Arbeitnehmer einfach mehr Flexibilität gibt. Maßgeblich ist aber auch, dass nicht mehr nur ganztägige Freistellungen, sondern auch stundenweise Freistellungen möglich sind. Oftmals geht es ja darum, dass eine Veranstaltung am Nachmittag beginnt oder dort vorzubereiten ist und der Arbeitnehmer eine ganztägige Freistellung überhaupt nicht benötigen würde, sondern einfach nur zwei Stunden früher von der Arbeit gehen müsste.

Mit dem Gesetzentwurf ist nun eine flexiblere Freistellung von wenigen Stunden möglich, was dem Arbeitgeber auf der einen Seite weniger Arbeitsausfall beschert und dem Arbeitnehmer auf der anderen Seite eine flexible Jugendarbeit ermöglicht. Außerdem wird das Verfahren der Beantragung der Freistellung vereinfacht, schon allein dadurch, dass sie künftig auch formlos per E-Mail erfolgen kann. Der Antrag, der vier Wochen vor der Freistellung zu stellen ist, gilt dann als genehmigt, wenn der Arbeitgeber nicht spätestens

zwei Wochen vor dem Termin seine Ablehnung erklärt und vor allem begründet hat. Das hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er einen angemessenen Entscheidungs- und Planungszeitraum zur Verfügung hat. Außerdem erspart es ihm ein Zusageschreiben, weil dieses bei der Genehmigungsfiktion einfach nicht nötig ist. Der Arbeitnehmer wiederum profitiert von dieser Regelung, weil er zwei Wochen vor der Freistellung die Planungs- und Rechtssicherheit hat, ob er den Termin wahrnehmen kann oder auch dagegen vorgehen kann, wenn der Antrag abgelehnt wurde.

In der Gesamtbetrachtung denke ich, dass wir ein ausgewogenes, zeitgemäßes Gesetz geschaffen haben, das den neueren Entwicklungen angepasst wurde. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die dazu ihren Beitrag geleistet haben, vor allem bei den Jugendverbänden, die ganz viele Ideen eingebracht haben, aber auch bei den Vertretern der Wirtschaft, die unserem Vorhaben offen gegenüberstanden.

Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, vor allen Dingen auch des Sozialausschusses, sage ich: Es ist natürlich so, dass Sie immer höhere Forderungen und zusätzliche Wünsche haben, die über unseren Gesetzentwurf hinausgehen, aber wie immer müssen wir als Regierungsfraktion ein Gesetzesvorhaben auch darauf hin überprüfen, ob es in der Realität umsetzbar ist.

(Claudia Stamm (GRÜNE): Das ist es!)

Selbstverständlich müssen wir auch für einen Interessensausgleich der Betroffenen sorgen. Mein Kollege Hopp wird darauf noch eingehen. Trotzdem ist die Absicht, dieses Gesetz zu ändern, gemeinsam getragen worden, was ich als positive Erfahrung in Erinnerung behalten werde. Deswegen auch an Sie ein herzliches Dankeschön!

Nun bleibt zu hoffen, dass das Gesetz in der Praxis gut genutzt und umgesetzt wird. Spätestens in zwei Jahren werden wir uns nach der Evaluation wieder damit beschäftigen und überprüfen, ob dieses Gesetz unseren Erwartungen gerecht wurde.

(Beifall bei der CSU)

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, liebe Kollegin. Wir haben eine Zwischenbemerkung der Kollegin Schmidt.

Herzlichen Dank für das Dankeschön an alle Beteiligten. Ich nehme es zumindest für unsere Fraktion an, weil wir die Beratung des Gesetzes ins Rollen gebracht haben. In vielen Punkten wurden unsere Ideen eins zu eins umge

setzt, zum Beispiel die Aufteilung auf mehrere Tage und Ähnliches.

Wenn auch vieles umgesetzt wurde, so ist doch einiges anzumerken. Sie sprachen vorhin von der Rechtssicherheit bei den Arbeitgebern. Ich frage mich, wie man das evaluieren kann und wie es um die Rechtssicherheit bei den Jugendlichen steht, wenn die Ablehnung nicht in schriftlicher Form erfolgen muss. Wie wollen Sie da überhaupt evaluieren? Wie wollen Sie kontrollieren, wo zu Recht und wo nicht zu Recht gehandelt wurde? Sie als Juristin müssten doch wissen, dass man dazu schriftliche Unterlagen braucht. Ich meine, das ist schon ein Problem.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Liebe Gabi Schmidt, ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig verstanden. In unserem Gesetzentwurf sehen Sie doch, dass eine schriftliche Begründung erfolgen muss. Der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Freistellung, und der Arbeitgeber muss lediglich dann kein Genehmigungsschreiben verfassen, wenn der Antrag durchgeht, die Freistellung also genehmigt wird. Dann ist es nicht nötig, irgendetwas zu verschriftlichen. Wenn aber eine Ablehnung erfolgt, muss sich der Arbeitgeber sehr wohl nicht nur an eine Frist halten, damit der Arbeitnehmer zwei Wochen vor Beginn der Freistellung eine Sicherheit hat, sondern er muss sie auch schriftlich begründen, damit die Ablehnung überprüfbar ist.

(Unruhe – Zurufe von der SPD)

Das steht im Gesetzestext! Ich bitte, das noch einmal nachzulesen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Fahn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Gerlach, Sie haben gerade ausgeführt, die CSU müsse prüfen, ob der Gesetzentwurf in der Realität umsetzbar ist. Mit anderen Worten: Sie meinen, dass die Vorschläge, die von SPD, GRÜNEN oder den FREIEN WÄHLERN eingebracht wurden, nicht umsetzbar seien. Ich sage Ihnen: Sie sind umsetzbar. Es ist möglich, die Freistellung für die Schüler aufzunehmen, und es ist natürlich auch möglich, die Gremienarbeit in ein solches Gesetz miteinzubringen.

Sie waren bei Ihrer Rede etwas vorsichtig und haben sich nicht sehr viel getraut; warum, das verstehe ich nicht. Das Ganze hat auch sehr lange gedauert.

Schon im Jahre 2010 hat der Bayerische Jugendring eine Novellierung gefordert. Jetzt sind wir im Jahre 2017. Da waren wir ja fast so schnell wie eine Schnecke.

Jetzt spreche ich kurz Frau Stamm an. Sicherlich wäre es möglich, auch die Schüler in ein solches Freistellungsgesetz aufzunehmen. Das ist insgesamt von Bedeutung. Wir haben allerdings nicht zwei Wochen Freistellung vorgesehen, sondern nur eine Woche.

Die Argumentation des Kollegen Hopp – er ist als nächster Redner dran und kann das vielleicht richtigstellen –, dass eine Freistellung von Schülern nicht zielführend sei, weil das Ganze an den Schulen offenbar zu wenig bekannt sei, geht unserer Meinung nach an der Sache vorbei. Genau das wollen wir. Wir wollen, dass die Freistellung von Schülern nicht vom Gutdünken eines Schulleiters abhängt, der entscheidet, ob ein Schüler frei bekommt oder nicht. Das wäre kontraproduktiv.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Aus diesem Grunde haben wir auch eine pauschale Formulierung in unseren Gesetzentwurf aufgenommen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch dem Argument klar widersprechen, dass vor allem solche Schüler Anträge stellen würden, die in der Schule möglicherweise schwache Leistungen zeigen. Ich war sehr lange Lehrer in der Schule; es waren über 25 Jahre. Da habe ich durchaus gemerkt, dass gerade die Schüler, die sich engagieren, gute Schüler sind und auch Führungspositionen besetzen. Das ist doch ebenfalls ein wichtiger Punkt. Deswegen war es uns auch wichtig, eine Freistellung von Schülern in den Gesetzentwurf hineinzubringen.

Auch die Bestimmungen über die Gremienarbeit sind von Bedeutung. Der Bayerische Jugendring hat mit Bedauern festgestellt, dass die Gremiensitzungen aus dem Entwurf herausgenommen wurden. Auch der BDKJ betont ausdrücklich, dass die Gremienarbeit die Grundlage der Eigenverantwortung im Jugendverband sei. Diese Arbeit findet allerdings vor allem in den Nachmittagsstunden oder in den Abendstunden statt. Das sollten Sie insgesamt auch einmal zur Kenntnis nehmen. Sowohl im Jugendring als auch beim BDKJ arbeiten doch mündige und engagierte Menschen, die nach dem Gesetzentwurf der CSU leer ausgehen würden.

Ich möchte noch ein paar Punkte in die Diskussion einbringen, die bisher noch nicht angesprochen wurden. Dazu gehört die Regelung zum Verdienstausfall. Dieser Punkt sollte uns gemeinsam interessieren. Es

gibt in Bayern keine pauschalen Regelungen, sondern lediglich einzelne Bausteine. So erhalten Beschäftigte des Freistaates Bayern, die als ehrenamtliche Jugendleiter nach dem Freistellungsgesetz freigestellt sind, bis zu einer Dauer von fünf Tagen die volle Fortzahlung ihrer Bezüge. Dann gibt es auch noch eine Bezahlung durch den Bayerischen Jugendring bei der Ausbildung und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter. Für alle anderen Betroffenen sind keine Regelungen vorhanden. Da müssten zusätzliche Überlegungen angestellt werden, wie wir es als FREIE WÄHLER tun. Wir sagen, auch die Arbeitgeber müssen einen Ausgleich für diese Arbeit bekommen. Rheinland-Pfalz beispielsweise zahlt 60 Euro pro Tag aus Landesmitteln, und auch Hessen erstattet den Arbeitgebern die bei der Lohnfortzahlung entstandenen Kosten mit Ausnahme der Beiträge zur Sozialversicherung. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir müssen bei der Novellierung überlegen, was das für den Arbeitgeber bedeutet. Wir müssen hier zu einer ergebnisoffenen Diskussion kommen.

Alle eingereichten Gesetzentwürfe bedeuten insgesamt einen Fortschritt gegenüber dem Gesetz aus dem Jahre 1980, wenn es allerdings auch keine allzu großen Verbesserungen im Hinblick auf die lange Dauer bis zur Novellierung gibt; denn die unerledigten Baustellen im Gesetzentwurf der CSU sind weiterhin vorhanden.

Zum Schluss noch ein Blick in die Zukunft. Heute sprechen wir von einem Gesetz bezüglich der Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit. Es gibt aber auch sehr viele Menschen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren. Daher nur als Denkanstoß: Vielleicht sollte auch einmal ein Gesetzentwurf bezüglich einer Freistellung zum Zwecke der Seniorenarbeit oder besser noch Generationsarbeit verabschiedet werden. Sie sehen, es gibt noch viel zu tun. Packen wir es an!

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke sehr. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Hopp.

Hohes Haus, verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute Nachmittag einmal mehr die Gelegenheit zu haben, gemeinsam mit Ihnen über das wichtige Thema des Ehrenamts für die Jugendarbeit zu diskutieren. Bei dieser Diskussion mache ich etwas immer und werde das auch in der Zukunft tun, nämlich die Gelegenheit zu nutzen, allen Ehrenamtlichen in Bayern für ihr Engagement zu danken und dafür, dass sie ihre Freizeit für andere opfern.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte unterstreichen, dass jeder Einzelne, der hier Verantwortung übernimmt, auf entscheidende Art und Weise dazu beiträgt, dass Bayern lebenswert ist und zum beliebtesten Bundesland Deutschlands geworden ist. Wenn jeder Zweite dazu bereit ist, sich für andere einzusetzen, und anderen eine Zeitspende – so könnte man vielleicht sagen – zur Verfügung stellt, dann spricht das für unsere Gesellschaft, die wir auch in Zukunft unterstützen wollen und unterstützen werden. Mein Kollegin Judith Gerlach hat es vorhin schon angesprochen: Die Verfassungsänderung, die wir 2013 beschlossen und umgesetzt haben, war ein ganz wichtiger Beitrag dazu, um das Ehrenamt weiterhin unterstützen zu können.