Protokoll der Sitzung vom 14.03.2017

Gleichwohl ging es zäh weiter mit der Wahrheit. Da wurde die Geschäftsführertätigkeit der Kollegin Haderthauer thematisiert; am Anfang wurde gänzlich bestritten, dass sie so eine Geschäftsführertätigkeit hatte. Selbst der Zeuge Erhard vom Bayerischen Rundfunk hat sich da hinters Licht führen lassen und hat eine entsprechende Pressemeldung deswegen zurückgenommen. Die Abtretung der Geschäftsanteile und der Anteile der BGB-Gesellschaft 2004 bezeichnen Sie selbst, Kollegen von der CSU, als schwebend unwirksam. Aber in allen Antworten auf Anfragen wurde gegenüber dem Parlament behauptet, die Betroffene habe ihre Anteile bereits 2004 endgültig an ihren Ehegatten übertragen. Ihr Schlussbericht als Blaupause neben diese damaligen Fragen wäre eigentlich die richtige, korrekte Antwort von der Staatsregierung damals gewesen: Die Betroffene hat den Anteil an ihren Ehegatten schwebend unwirksam übertragen. Und genauso hat sie nicht geantwortet, und damit war das damals auch nicht im Einklang mit der Wahrheit.

Mit keinem Satz gehen Sie auf die Situation ein, dass die Betroffene wegen Steuerhinterziehung während ihres Ministeramts verurteilt wurde. Es handelt sich um die Angelegenheit mit ihrer Wahlkreisangestellten, und da ist in diesem Zusammenhang Folgendes zu sagen, dass sie noch als Ministerin von der Wahlkreisangestellten, die sie damals noch als Werkvertragskraft beschäftigt hat, eine Kontozuweisung bekommen hat. Wegen dieser Kontobewegungen wurde seitens der Staatsanwaltschaft gegen die Betroffene wegen des Verdachtes des Betrugs ermittelt. Die Staatsanwaltschaft ging von einer fingierten Betriebsausgabe zulasten der Firma SAPOR Modelltechnik GbR aus, um die Gewinnermittlung zu beeinflussen, damit der dem Zeugen Ponton zu zahlende Abfindungsbetrag für das Ausscheiden aus der Gesellschaft geringer ausfiele. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die Betroffene vor und während der durchgeführten Strafverfolgungsmaßnahmen auf die Zeugin Soffner einwirkte, damit diese die Fiktion ihrer Tätigkeit für die Firma SAPOR Modelltechnik GbR aufrechterhält. Da der Betrag in Höhe von 5.500 Euro für die Berechnung der Abfindungshöhe jedoch nicht wesentlich ins Gewicht fiel, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges zulasten des Zeugen Ponton ein. Gleichzeitig stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass mit der fingierten Betriebsausgabe auch die Steuerhinterziehung verdeckt werden

sollte. Wegen dieser Steuerhinterziehung erließ das Amtsgericht Ingolstadt einen Strafbefehl gegen die Betroffene, welchen sie auch akzeptierte.

Während dieser Durchsuchung bei der Zeugin Soffner hat die Staatsministerin damals in ihrer Freizeit noch SMS-Verkehr gehabt. Sie hat von ihrer Warte aus geschrieben: Pass auf – genauer: SAPOR ist Hubis Angelegenheit, nicht die Sache von C.H. – Zur Vorbildfunktion einer Ministerin muss man hier schon sagen: Da mag einem das Wasser bis zum Halse stehen, aber wenn man in einer solchen Situation noch versucht, auf Ermittlungen einzuwirken, dann zeugt das nicht gerade von großem Respekt gegenüber der unabhängigen dritten Gewalt.

(Beifall bei der SPD)

Das ist auch ein Punkt, der hier klar und deutlich festzustellen ist. Ich bezeichne es schon als dreist und skrupellos. Deshalb lautet auch unser Befund, dass die charakterliche Eignung nicht gegeben war, um ein Ministeramt auszuüben.

Was die Einflussnahme auf die Presse anbelangt, so ist festzustellen, dass bereits 2013 – also noch in der alten Legislaturperiode – Anfragen vorhanden waren, gegen die sich Kollegin Haderthauer als damalige Ministerin zu wehren versucht hat. Das ist ja gut. Wehren kann man sich. Die Frage ist aber, wie. Die Betroffene hat auf Steuerzahlerkosten prüfen lassen, ob sie sich rechtlich gegen unliebsame Berichterstattung zur Wehr setzen kann. Die Bayerische Staatskanzlei beauftragte deshalb einen Rechtsanwalt mit der Erstellung eines presserechtlichen Gutachtens, weil es in der Staatskanzlei an einer entsprechenden Expertise fehlen würde. Das muss man sich schon einmal vorstellen: Insoweit wird ein Gutachtensauftrag ausgegeben. Für mich war die Staatskanzlei immer der Inbegriff der juristischen Kompetenz mit Spiegelministerien usw. usf. In diesem Zusammenanhang aber gibt man wegen einer – man muss es schon sagen – popeligen Pressefrage 1.500 Euro an Steuermitteln innerhalb von drei Tagen aus, um zu erfahren, was die Spatzen bereits von den Dächern pfeifen, dass man nämlich besser nichts unternimmt. Die Fragestellung war nämlich eindeutig die, ob Frau Haderthauer denn Geschäftsführerin sei oder nicht. Zwischenzeitlich waren in der Öffentlichkeit bereits die Vollmachten aufgetaucht. Auch das ist etwas, was man zur Kenntnis nehmen muss, von wegen Rehabilitation.

Die unliebsame Berichterstattung im Rahmen eines Presseberichts des "SPIEGEL", der einen Teil der Wahrheit enthielt, veranlasste die Staatsministerin dann, die Pressestelle der Bayerischen Staatskanzlei zu beauftragen, zur Klarstellung der Sachlage eine

achtseitige Klageschrift als Anlage an verschiedene Presseorgane zu senden, und zwar mit der wörtlichen Bitte der Berücksichtigung der Inhalte dieser Klageschrift. Nun muss man aber klar und deutlich sagen, Kläger ist Herr Dr. Haderthauer. In der Klageschrift ging es ausschließlich darum, in der Öffentlichkeit nicht zu verlautbaren, dass eine Razzia stattgefunden hat, und das Anliegen zu äußern, dass die Berichterstattung über Steuerhinterziehung unterlassen wird. Es ging ausgerechnet um die Unterlassung einer Berichterstattung über Steuerhinterziehung. Zwei Jahre später liegt ein rechtskräftiges Urteil dazu vor. Diese achtseitige Klageschrift hat mit den Belangen der Frau Ministerin nicht viel zu tun gehabt. Dem Schreiben sind auch Auszüge des Pressespiegels der Staatskanzlei beigefügt gewesen. Auch dieser Pressespiegel ist nur unter besonderen Voraussetzungen verwendbar. Er ist aber auf keinen Fall geeignet als Unterlage oder zur Unterstützung der Argumentation einer Klageschrift des Ehemannes gegenüber Presseorganen, die im Übrigen nicht mehr weiterverfolgt worden ist.

Als ein weiterer kritischer Punkt ist die versuchte Einflussnahme auf den Bayerischen Rundfunk festzustellen. Der Reporter Erhard hat in seiner Berichterstattung in B 5 aktuell von "horrenden Gewinnen" berichtet. Das hat offenbar nicht kommodiert. Meine Kolleginnen und Kollegen, bereits im Gutachten der bayerischen Bezirke vom 20.07.1999 ist vermerkt: Seit acht Jahren würden durch den Zeugen Steigerwald Modellautos hergestellt, welche durch die Firma SAPOR und eine von der Ehefrau eines ehemaligen Stationsarztes, Dr. Haderthauer, geführte Firma für Einzelpreise zwischen 20.000 DM und 35.000 DM verkauft würden. Das war bereits 1999. Bei diesem Mitteleinsatz ist es nicht verwunderlich, wenn man auf den Gedanken "horrend" kommt. Bezeichnend ist auch eine Veröffentlichung in "Christie‘s".

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Demnach sind für ein Auto tatsächlich Preise zwischen 20.000 und 35.200 US-Dollar auf einer Auktion erzielt worden. 35.000 US-Dollar, das sind umgerechnet 26.269 Euro. Auch das steht fest. Dann aber gegenüber dem Ministerpräsidenten zu sagen, es ginge darum, dass falsche Tatsachen verbreitet würden, ist nicht zutreffend. Wir alle wissen, dass "horrend" ein Adjektiv ist, das in diesem Zusammenhang eine Wertung enthält und niemals eine Tatsachenbehauptung darstellt. Von daher hat sich auch der Zeuge Erhard dies verbeten und sich darauf berufen, dass dies wie in alten Zeiten sei, als die Staatsregierung noch unmittelbaren Zugriff auf die Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks gehabt habe. Er hat betont, dass es in diesem Zusammenhang tatsächlich eine Wer

tung sei. Der zuständige Mitarbeiter der Staatskanzlei, der Zeuge Grebler, hat dann auch zugegeben, dass er in diesem Zusammenhang auf Weisung von der Betroffenen ein Telefonat geführt habe.

In ihrer dienstlichen Stellungnahme hat Staatsministerin Haderthauer am 22.07.2014 gegenüber dem Ministerpräsidenten geäußert: Ob ich den Auftrag erteilt habe, kann ich nicht mehr sagen. – Meine Damen und Herren, sowohl die E-Mails als auch das Telefonat sind nach eindeutiger Zeugenaussage des Pressereferenten auf Weisung der Frau Kollegin erfolgt. Das war in der Zeit vom 23. Juni bis zum 26. Juni 2014. Das Telefonat mit dem Bayerischen Rundfunk fand am 3. Juli 2014 statt. Das Ganze geschah also in einem Zeitraum von 13 bis 19 Tagen, und in diesem Zeitraum hat die Kollegin gegenüber dem Ministerpräsidenten vergessen, ob sie ihrem Mitarbeiter in der Staatskanzlei eine Weisung erteilt hat oder nicht. Das mag glauben, wer will. Vielleicht ist in diesem Zusammenhang eine vorübergehende Amnesie festzustellen. Ich glaube das nicht.

(Beifall bei der SPD)

Das ist kein redlicher Umgang mit einer dienstlichen Erklärung gegenüber dem Ministerpräsidenten. Dass man sich wehrt, ist klar; wie man sich wehrt, ist auch klar, notfalls mit der Unwahrheit. Diese Unwahrheiten sind aber letzten Endes von der Staatskanzlei verschickt worden, mit Unterlassungsbegehren für das Verfahren des Ehemannes. Die Rückendeckung durch den Ministerpräsidenten war in diesem Zusammenhang gegeben. Sie hat ihm immer wieder berichtet, es sei alles privat, alles sei aufklärbar. Dieser Hinweis, dass bei der Berichterstattung der Inhalt dieser Klage auf acht Seiten zu berücksichtigen sei, erzeugt aber tatsächlich eine exklusive elitäre Kulisse. Wer nämlich die Staatskanzlei in ihrer Funktion ernst nimmt, wer Respekt vor dieser Behörde hat, wer die Nachricht über den Account der Staatskanzlei empfängt – es ist tatsächlich so, dass sie einige Journalisten empfangen haben –, der ist durchaus beeindruckt. Die Berichterstattung wurde dann insoweit geändert; denn kurzzeitig musste zum Beispiel der Bayerische Rundfunk, aber auch die "Süddeutsche Zeitung", die Rechtsabteilung beschäftigen, um die Stichhaltigkeit dieser Klage, dieses Sachverhalts, zu überprüfen. Der Zweck war erreicht: Verunsicherung, Hochspannung, halbamtlicher Druck. Das aber ist keine Art und Weise, dass ich sagen könnte, hier ist eine Rehabilitationsmöglichkeit gegeben.

Wegen der Rechtsprechung, so hat die Kollegin argumentiert, hat sie die Privatklage mit ihrem Dienstlichen vermengt. Kausal war die damalige Staatsministerin eigentlich damit beschäftigt, ihre eigenen

privaten Angelegenheiten primär einzuspeisen, um dann hinterher zu sagen: Jetzt wissen Sie etwas Privates von mir, jetzt ist Privates und Öffentliches miteinander vermengt. – Das ist wieder eine Frage der Kausalität. Wer so eine Sache privat herausgibt, der muss damit rechnen, dass auch dienstlich und privat daran festgehalten wird. Der Ministerpräsident gab Rückendeckung. Als Zeuge hat er uns erklärt, alles wurde plausibel erklärt. Wirklich alles? Wurde im August der Tatbestand der späteren Steuerhinterziehungsverurteilung offenbart? – Wahrscheinlich nicht. Wurde tatsächlich geglaubt, dass eine Weisung an den Pressesprecher nach 19 Tagen nicht mehr erinnerlich ist?

Der Ministerpräsident lässt sich anderweitig zitieren, dass er am Morgen die Regionalpresse liest, dann sei er informiert, am Mittag die überregionale Presse, dann sei er elektrisiert. Was er am Abend liest, den "Bayernkurier", da sage ich jetzt nicht, was er dazu gesagt hat. Der Informationshorizont ist im Zusammenhang mit Angelegenheiten der Kollegin Haderthauer relativ dünn. Erst in der Zeugeneinvernahme im Untersuchungsausschuss, der letzten, hat er kundgetan, überhaupt etwas von der Verurteilung und dem zugrunde liegenden Sachverhalt zu wissen. In dem Zusammenhang ist es kein von sozialem Engagement getragenes Tätigwerden der Kollegin gewesen; das hat er in seiner eigenen Einvernahme auch eingeräumt. Da war es aber schon zu spät.

Was die Situation anbetrifft, was er sich hat erzählen lassen über das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung, dass sie eine gewerbliche Tätigkeit nicht ausgeführt hat, ist klar. Aus unserer Sicht hat sie eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt.

Erstens. Sie selber hat behauptet, 2004 alles abgetreten zu haben, schwebend unwirksam. 2005 ist auf ihren Namen ein E-Mail-Account eingerichtet worden, der erst 2009, von wem auch immer, gelöscht worden ist. Das ist ein Fördern des Geschäftszweckes und damit in dem Zusammenhang tatsächlich auch eine geschäftsführende Tätigkeit.

Zweitens. Auch die Abmeldung beim Gewerberegister Ingolstadt, letztendlich die Abmeldung des Zeugen Ponton, hat aus unserer Sicht durch sie persönlich stattgefunden. Sonst wären nämlich der Eintrag und die Mitteilung der Zeugin vom Gewerbeamt Ingolstadt an den Mitarbeiter des Bezirks Niederbayern nicht erfolgt, Frau Haderthauer hat das Geschäft persönlich abgemeldet.

Drittens. Letztendlich ist auch die Steuerhinterziehung, das Setzen einer Mitarbeiterin auf die Payroll

zur Gewinnerhöhung, eine geschäftsführende Tätigkeit, wenn auch eine illegale.

Bis zum Schluss ist tatsächlich eine geschäftsführende Tätigkeit und damit ein Gewerbe ausgeübt worden. Dass hinterher, im Jahr 2011, eine Novation, eine nachträgliche Genehmigung, erfolgt ist, tut nichts zur Sache; 2008 hat sie ihr Ministeramt angetreten und nicht 2011. Deswegen war dies bereits ein Vergehen, das den Tatbestand im Untersuchungsauftrag erfüllt.

Wenn der Ministerpräsident sagt, er sei nicht der Ersatzstaatsanwalt, dann hat er damit recht. Dieses Gesetz ist aber auch kein Gesetz, das Staatsanwaltschaften zugänglich ist. Sie hat da nichts zu suchen. Hier ist unsere Kritik, dass die Staatsregierung natürlich umfänglich zu überprüfen hätte. Der Ministerpräsident meinte, er sei nur dazu da, grobe Verstöße, die nicht plausibel seien, aufzuklären.

Meine Damen und Herren, grobe Verstöße oder mittlere Verstöße kennt das Gesetz nicht. Es gibt in diesem Gesetz keinen Ermessensspielraum. Entweder übt jemand eine gewerbliche Tätigkeit aus oder nicht. Dem habe ich dann gefälligst auch nachzukommen. Insoweit gehe ich davon aus, dass der Ministerpräsident allzu leichtgläubig war und allzu großzügig mit dem, was er in diesem Zusammenhang an den Tag gelegt hat.

Wir haben letztlich festzustellen, dass die Fachaufsicht in dieser ganzen Zeit in einer defensiven Art und Weise wahrgenommen worden ist, wie man sie sich von Anfang an nicht hätte träumen lassen. Die ganze Sicherungsverwahrung, die ganze Forensik, war davon gekennzeichnet, dass man von Anfang an bis zum Jahr 2000 eigentlich nur Entweichungen hatte und Geldmittel eingesetzt hat, um diese insoweit zu sichern. Der Zeuge Steigerwald war ein schwer zu behandelnder Patient, als Dreifachmörder vom Gesetz her eigentlich einer Therapie zuzuführen. Diese Therapie bestand einzig und allein darin, ihn insoweit zu beschäftigen, und zwar mit dem Bau von Modellautos. Diese Modellautos hat er gerne gebaut, weil er als einzigartiger Patient in der Lage war, Konstruktionen zu machen, fein ziselierte Handwerksarbeiten zu steuern. Das führte so weit, dass dieser Patient im Bezirkskrankenhaus Ansbach eine Sonderrolle hatte, wie sie keinem anderen Patienten in einem therapeutischen Betrieb jemals zugekommen ist.

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

In diesem Zusammenhang, muss man feststellen, hat schon damals die Fachaufsicht in großem Umfang versagt. Man hat sich damit zufriedengegeben, dass der Bezirk Mittelfranken, ins

besondere der Bezirkstag Mittelfranken, diese Situation dadurch gelöst hat, dass er das Klinikum einfach von der Struktur her aufgelöst hat. Daher ist es der SPD-Bezirkstagsfraktion zu verdanken, dass mit dem Aufwerfen dieses Fragenkatalogs diesem Spuk ein Ende bereitet wurde.

Ich komme dann zum Schluss: Wenn wir tatsächlich über Rehabilitation sprechen, dann ist es notwendig, dass man Schuldeinsicht oder Einsicht in das Handeln hat. Vom Anfang bis zum Ende hat sich die Betroffene nur dahin gehend hervorgetan, Sachverhalte zu verwischen, ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Wahrheit zu treiben. Vom Anfang bis zum Ende war es so, dass sie sich nicht daran erinnern konnte, mit dem Dreifachmörder auf Du und Du zu sein. Sie hat sich mit ihm auf eine Millenniumsfeier begeben und zugleich betont, dass dies immer in Anwesenheit eines Kriminalbeamten gewesen sei.

Herr Kollege, bitte.

Ich habe hier noch 2 Minuten 14 Sekunden.

Im Minus sind Sie schon.

(Allgemeine Heiterkeit)

Sorry. Das tut mir leid.

Wer sich im Rahmen seiner Ministertätigkeit einer Vorsatztat strafbar macht, ist mit Sicherheit charakterlich nicht geeignet, ein Ministeramt auszufüllen. Wenn in dem Bereich tatsächlich etwas Sinn hat, dann ist es klar tätige Reue. Eine Entschuldigung wäre bitter notwendig gewesen, auch bei all den Zeugen, die in die Bredouille gekommen sind, aber auch bei den Betroffenen und auch bei der Öffentlichkeit; denn so kann man mit der Wahrheit nicht umgehen.

Wir bleiben dabei: Die Zeugin Haderthauer ist bereits damals charakterlich nicht zur Ausübung des Ministeramts geeignet gewesen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Arnold. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Dr. Herrmann für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach 37 Sitzungen, 81 Zeugen und vielen Gigabyte an Akten schlie

ße ich mich natürlich den Dankesworten des Vorsitzenden gerne an und bedanke mich auch für unsere Fraktion bei allen Beteiligten: bei den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses aller Fraktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtagsamts, bei den Vertretern der Staatsregierung und auch bei den Fraktionsmitarbeiterinnen und Fraktionsmitarbeitern, für unsere Fraktion besonders bei Herrn Merk und bei Frau Dr. Weidinger. Last but not least bedanke ich mich natürlich auch beim Stenografischen Dienst, den wir gerade bei den Untersuchungsausschüssen, die ja wörtlich protokolliert werden, oftmals bis an die Grenze der Belastbarkeit beanspruchen. Herzlichen Dank für den Einsatz!

(Allgemeiner Beifall)

Ein besonderer Dank gilt auch dem Vorsitzenden, dem Kollegen Horst Arnold, für seine exzellente Leitung der Sitzungen sowie unsererseits auch für die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit.

Wir haben, glaube ich, professionell gearbeitet und die zahlreichen uns vorgelegten Fragen in der hinreichenden Tiefe beantwortet. Wir sind unseren eigenen Ansprüchen als Abgeordnete des Bayerischen Landtags gerecht geworden – fast alle, möchte ich sagen, denn die FREIEN WÄHLER sehen es anders. Kollege Prof. Dr. Bauer hat unsere Arbeit, an der er selbst über zwei Jahre lang mitgewirkt hat, als "Farce" bezeichnet. Wenn hier beklagt wird, die Mehrheit im Untersuchungsausschuss habe seine Beweisanträge größtenteils abgelehnt, dann ist dies richtig. Allerdings bedeutet "Mehrheit" hier nicht Mehrheit der CSU-Fraktion, sondern Mehrheit aus CSU, SPD und auch der GRÜNEN. Ich meine, das spricht für sich und muss nicht weiter ausgeführt werden.

(Beifall bei der CSU)

Es wurde verfahrensmäßig gut zusammengearbeitet. Aber an dieser Stelle enden die Gemeinsamkeiten auch schon. Die Schlussfolgerungen und die politischen Wertungen fallen völlig unterschiedlich aus.

Der Untersuchungsausschuss "Modellbau" hatte den Auftrag, die vielen Gerüchte und Vorwürfe einem Faktencheck zu unterziehen, und das klare Ergebnis lautet: Die gegen Christine Haderthauer erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos herausgestellt und sind in sich zusammengebrochen.

Gegen Christine Haderthauer wurden vor allem zwei Vorwürfe erhoben. Sie soll zum einen gegen das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung, kurz Ministergesetz, verstoßen haben, da sie auch während ihrer Zeit als Ministerin geschäftsführend als Gesellschafterin der Firma

SAPOR Modelltechnik GbR aufgetreten sein soll. Zum anderen soll sie im Umgang mit der Angelegenheit Modellbau dienstliche und private Interessen vermischt haben. Beide Vorwürfe aber sind falsch.