Herr Minister, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ein paar Behauptungen so in den Raum gestellt worden sind, als wäre es so von mir gesagt worden. Punkt eins: Wir sind nicht gegen die Registrierung, im Gegenteil: Wir haben sogar immer wieder angemerkt, dass es mehr Struktur geben muss. Punkt zwei: Ich habe eine Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel kritisch betrachtet, weil ich dafür keine Rechtsgrundlage sehe; wenn Sie aber analog zum Königsteiner Schlüssel eine andere Lösung haben, mit der es möglich ist, die Menschen über die Bundesländer zu verteilen, werden Sie von uns bestimmt keinen Widerstand erleben. Für mich – vielleicht wissen die anderen Kolleginnen und Kollegen mehr – ist dies jedoch angesichts der rechtlichen Grundlage nicht das geeignete Instrument. Punkt drei: Ich würde mir wünschen, hier als Landesparlament darüber zu sprechen, wie wir unsere großartigen Kommunen, Ehrenamtlichen und Verbände in ihrer Herausforderung unterstützen können –
Zur letzten Frage, Frau Kollegin: Für das, was im Moment für die Unterkunft, Verpflegung und Auszahlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz notwendig ist, gibt es die Zusage des Freistaats Bayern, dass das den Kommunen zu 100 % erstattet wird. Das wissen alle Oberbürgermeister und Landräte. Deshalb gehen sie hier auch sehr zügig ans Werk. Das ist in manchen anderen Bundesländern nicht so. Dies bedeutet, dass das gesamte Restrisiko, was vom Bund am Ende kommen oder nicht kommen wird, zum Leidwesen unseres Finanzministers in der Tat der Freistaat Bayern trägt. Das ist aber nichts Neues. Darum ist es für die Städte und Landkreise auch kein Problem, weil wir es in Bayern vorbildhaft schon seit Jahren mit dem gesamten Asylbewerberbereich so halten.
Nun kann man über weitere Maßnahmen sprechen, die ich kürzlich schon angekündigt habe, wie wir jetzt zum Beispiel Sprachkurse, die gesamte Integrationsarbeit und das Personal weiter ausbauen und, und, und. Das kommt noch hinzu. Auch hier werden wir uns engagieren. Aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, das Anwendung findet, ergibt sich seit jeher, dass jeder Asylbewerber – und die ukrainischen Flüchtlinge werden kraft des Gesetzes so behandelt – einen Anspruch auf diese Leistungen hat. Er hat den Anspruch jedoch nicht an einem bestimmten Ort der Bundesrepublik Deutschland, sondern die Bundesrepublik Deutschland darf darüber entscheiden, an welchem Ort er diese Leistungen in Empfang nehmen kann. Dies ist schon seit zwanzig Jahren die Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Da sich alle, Bund und Länder, einig sind, dass dieses Gesetz auf
die ukrainischen Flüchtlinge Anwendung findet, ist die Rechtslage völlig klar. So ist es. In diesem Punkt sind sich Bund und Länder vollkommen einig. Wenn Sie nähere juristische Auskünfte dazu erhalten wollen, stellt Ihnen diese das bayerische Innenministerium selbstverständlich gern zur Verfügung.
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 18/21952 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP. Stimmenthaltungen! – SPD-Fraktion und AfD-Fraktion. Fraktionslose Abgeordnete sind nicht anwesend. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/21984 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Keine. Fraktionslose Abgeordnete sehe ich wiederum nicht im Saal. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Christina Haubrich u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einführung einer Hotspot-Regelung für den Freistaat Bayern (Drs. 18/21953)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben neben der Ukraine-Krise noch eine Corona-Krise. Verantwortliche Politik besteht darin, weiterhin das Nötigste zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu tun, auch wenn alle müde sind, in den Regierungsfraktionen einige trotzig sind und Markus Söder nicht weiß, ob er Oppositionspolitiker in Berlin oder Verantwortlicher in Bayern ist.
Welch absurde Situation! Herr Ministerpräsident Söder hat mehrmals die Gefahrenlage aufgrund der hohen Inzidenzen beschrieben. Der stellvertretende Ministerpräsident Aiwanger gibt sich locker. Herr Gesundheitsminister Holetschek, der fachlich sicherlich am meisten weiß, hat noch am Montag ganz Deutschland als einzigen Hotspot bezeichnet und sich für eine Verlängerung der Maßnahmen, auch über den 2. April hinaus, ausgesprochen. Doch trotz der hohen Inzidenzen erklärte Markus Söder beim inszenierten Spargelstechen am Viktualienmarkt das Ende der Corona-Zeit. Aber so wenig, wie echte Spargel am Viktualienmarkt wachsen, so wenig achtet ein Virus auf die Ansagen des Bayerischen Ministerpräsidenten.
Die Inzidenzen in Bayern befinden sich seit Wochen auf einem Rekordniveau. In den letzten Tagen liegen sie konstant über 2.000. Auch die Zahl der Patientinnen und Patienten, die wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist dauerhaft hoch. Jede Woche sterben in Bayern immer noch hundert Menschen an oder mit dem Virus. Das Klinikpersonal ist am Limit. Rund 20 % des Personals fällt aus. Operationen werden verschoben. Wir alle können Beispiele der kritischen Infrastruktur nennen, in denen Überlastung droht, wie Polizei, Feuerwehr, Schulen, Kitas und Justizvollzugsanstalten. Im Bayerischen Landtag ist die hälftige Besetzung Ausdruck dieses Krisenmodus. Wir würden heute aufgrund der vielen Infektionen doch gar keine Vollbesetzung zustande bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Aussagen der Wissenschaftler sind eindeutig. Sie sagen: Masken schützen. Dies sagt Frau Prof. Protzer. Erst letzte Woche hat Prof. Keppler von der LMU München hier im Landtag, im Präsidium und im Ältestenrat, gesagt, bei der Abwägung, welche Maßnahmen man aufgeben könnte und welche man beibehalten müsste, sei das Maskentragen in Innenräumen die effektivste und zielgerichtetste Maßnahme.
Aber auf einem Höhepunkt der Pandemie lässt die Staatsregierung genau dieses Werkzeug aus der Hand fallen. Das ist noch einmal ein Zeichen für das Hin und Her unseres Ministerpräsidenten, der immer Erster sein wollte und jetzt aus dem Rennen geht. Markus Söder hat so oft das Team gewechselt. Jetzt ist er im "Team Larifari" gelandet.
Jetzt kommt eine Empfehlung zu Masken, wie gestern vom Ministerrat angeregt. Das heißt, jetzt haben die Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzer den Schwarzen Peter. Also, Förderung des Einzelhandels schaut anders aus. Was Sie da beschlossen haben, ist eine Zumutung für den Einzelhandel.
Aber ich arbeite mich nicht mehr an der kraft- und mutlosen Bayerischen Staatsregierung ab; denn der Landtag sind wir, und wir haben das Heft des Handelns in der Hand. Bisher war der Bayerische Landtag, namentlich die Regierungsfraktionen, nicht sonderlich selbstbewusst. Sie haben die Vorschläge der demokratischen Opposition abgelehnt, die den Landtag ermächtigt hätten, das Regierungshandeln in der Corona-Zeit mitzubestimmen. Sie haben immer auf die Regierungserklärung und die Ansage des Ministerpräsidenten gewartet. Jetzt kommt keine Regierungserklärung. Aber warten Sie nicht; denn es ist egal. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist eindeutig: In der Frage der Hotspots und damit des Maskentragens hat der Landtag das Sagen – ein zutiefst demokratischer Prozess mit hoher Legitimation. Wir müssen diese Aufgabe wahrnehmen.
Wir wollten das Erklären der Festsetzung des Bayerischen Landtags gemäß dem Infektionsschutzgesetz des Bundes heute auf die Tagesordnung setzen. Sie haben sich der Verantwortung entzogen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Deshalb beantragen wir das jetzt im Bayerischen Landtag.
Mit der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen für einen Zeitraum von vorerst vier Wochen ermöglichen wir mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger, auch für die vulnerablen Gruppen. Tatsächlich kann man ins Restaurant gehen oder nicht, man kann im Club tanzen oder nicht. Aber jemand, der gesundheitlich gefährdet ist, muss im Supermarkt die nötigsten Lebensmittel einkaufen können. Man muss auf
die Behörde gehen können. Allein um diese Menschen zu schützen, müssen wir alle in den öffentlichen Innenräumen eine Maske tragen und brauchen dafür eine gegenseitige Verpflichtung. Wir hier im Parlament haben diese gegenseitige Verpflichtung auszusprechen.
Ein Wort zu den vermeintlichen rechtlichen Grauzonen: Wir sind nicht das erste Bundesland, das eine solche Regelung ergreift. Mecklenburg-Vorpommern hat es getan; Hamburg tut es heute. Wir hier haben eine Entscheidung des Souveräns, des Landtags, des Gesetzgebers. Sie ist begründet in der schnellen Verbreitung des Virus und der Überlastung der Krankenhäuser. Die Maßnahmen sind wohl abgewogen und zeitlich befristet. Meine Angst vor einer Klage der FDP hält sich in Grenzen.
An dieser Stelle noch ein Wort zum Freiheitsbegriff der FDP: Wir erkennen wieder die Größe und den Wert dieses Wortes Freiheit, wenn wir uns in anderen Ländern umschauen. Ja, in Bayern geht es auch um Freiheit. Ja, eine Maske schränkt ein. Aber die größte Unfreiheit, die ich mir momentan in Bayern vorstellen kann, ist es, beatmet auf einer Intensivstation liegen zu müssen. Diesen Menschen ist die Freiheit genommen.
Das Freiheitsversprechen der liberalen Demokratie ist erst dann erfüllt, wenn es auch für Minderheiten und die Schwächsten in unserer Gesellschaft gilt. Deshalb ist es eine Verballhornung des Freiheitsbegriffes, wenn die FDP alle Nase lang den Freedom Day ausruft. Der Kollege Spitzer hat das an dieser Stelle schon einmal als Fehler eingeräumt;
das ist anerkennenswert. Aber Sie machen den Fehler wieder, und da kommt mir der Satz eines alten Lehrers in den Sinn, der einmal gesagt hat: Alle machen mal Fehler, nur die Dummen machen den gleichen Fehler mehrmals.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns klug und bedacht handeln, mit Vorsicht und mit der Zuversicht, dass wir diese Pandemie bezwingen werden mit der Anwendung der FFP2-Maskenpflicht zunächst für vier Wochen in öffentlichen Innenräumen. Das ist eine Maßnahme, die sehr effektiv ist und die die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger kaum einschränkt. Das ist eine Maßnahme, die absolut zumutbar und die in Anbetracht der aktuellen Infektionslage auch gerechtfertigt ist. Nehmen wir unsere Verantwortung als Bayerischer Landtag wahr. Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Herr Kollege, es liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vonseiten der FDP-Fraktion vor. Hierzu erteile ich dem Kollegen Martin Hagen das Wort.
Werter Herr Kollege Gehring, Ihre Parteifreunde in BadenWürttemberg, die dort den Regierungschef stellen, haben beschlossen, dass in Baden-Württemberg die Bedingungen für einen Hotspot nicht erfüllt sind. Können Sie uns erklären, inwieweit sich die Situation in Bayern von der in Baden-Württemberg mit Blick auf die Krankenhäuser unterscheidet oder warum sonst Ihre Fraktion
Ich denke, man muss jedes Bundesland extra beurteilen und die Situation entsprechend einschätzen. Ich kann für Bayern sprechen. In Bayern haben wir eine Belastung der Kliniken. Das zeigt sich, wenn ich heute Zitate in meiner Regionalzeitung lese, wo die Klinikvertreter davor warnen, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird. Sie sagen: Das ist eine Einladung für das Virus. Wir sind an der Grenze. – Wenn man die Zahlen in den Krankenhäusern und dort auch auf den Normalstationen sieht, auf denen die Corona-Patienten behandelt werden müssen, dann erkennt man: Unser Gesundheitssystem ist am Limit. Das Personal ist am Limit. Daher ist es gerechtfertigt, dass wir für Bayern handeln.
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Bernhard Seidenath. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Klarer könnte die Gespaltenheit der Ampel-Fraktionen nicht zum Ausdruck kommen.
Ja, Herr Kollege Gehring, wir leben in einer doppelten Katastrophe: der des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der der Corona-Pandemie, die eben noch nicht vorbei ist. Die Inzidenzen sind so hoch wie noch nie, und dennoch werden die allermeisten Maßnahmen am Samstag auslaufen.
An die Adresse der GRÜNEN gewandt: In der Sache bin ich mit Ihnen einig. Alle Eingriffsmöglichkeiten aufzugeben, ist fahrlässig; denn wir wissen nicht, wie sich das Virus entwickelt. Aber genau das hat der Bundestag beschlossen. Das haben Sie im Bundestag beschlossen.