Es folgen nun die Abstimmungen über die beiden Änderungsanträge der AfD-Fraktion in einfacher Form. Zuerst lasse ich über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Gegen geplante Obsoleszenz I" auf der Drucksache 18/21476 abstimmen. Dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Es folgt nun die Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Gegen geplante Obsoleszenz II" auf der Drucksache 18/21477. Dieser Änderungsantrag wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen ebenfalls zur Ablehnung empfohlen.
Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Es folgt nun die Abstimmung zum Einzelplan 12 selbst. Der Einzelplan 12 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/21905 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen.
Wer dem Einzelplan 12 mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der FDP. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Einzelplan 12 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.
Gemäß § 126 Abs. 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die nicht einzeln abgestimmt wurde, als erledigt. Eine Liste dieser Änderungsanträge kann über Plenum Online eingesehen werden.
Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:
Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wird ermächtigt, die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Haushalts 2022 vorzunehmen.
Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. So beschlossen.
Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen – Drucksache 18/21905 – weise ich darauf hin, dass die Änderungsanträge auf den Drucksachen 18/21459 bis 18/21472 ihre Erledigung gefunden haben.
Haushaltsplan 2022 Einzelplan 14 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Interfraktionelle Änderungsanträge der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drsn. 18/20493 mit 18/20501 und 18/20539) Interfraktionelle Änderungsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion (Drsn. 18/20454 mit 18/20459) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 18/20269 mit 18/20283) Änderungsanträge der AfD-Fraktion (Drsn. 18/20408 mit 18/20415 und 18/20417 mit 18/20422)
Änderungsanträge von Abgeordneten der SPD-Fraktion (Drsn. 18/20161 mit 18/20171) Änderungsanträge der FDP-Fraktion (Drsn. 18/20200 mit 18/20211)
Einzelheiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Festlegung im Ältestenrat auch hier 45 Minuten. Die Redezeiten sind Ihnen mittlerweile bekannt. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die AfD-Fraktion zu ihren beiden Änderungsanträgen auf den Drucksachen 18/20411 und 18/20413 einfache Abstimmung beantragt hat. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Harald Kühn für die CSUFraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Holetschek, Hohes Haus! Gerade in diesen Zeiten wird uns bewusst, welch großes Privileg es ist, in Frieden und Freiheit leben zu dürfen. Unsere Gedanken sind in besonderer Weise bei den Menschen in der Ukraine. Der Freistaat Bayern bietet zahlreichen Kriegsflüchtlingen Schutz und Sicherheit. Hierzu zählt auch eine sachgerechte medizinische Versorgung. Im Übrigen wird durch diesen furchtbaren Krieg auch deutlich, welch große Bedeutung eine funktionsfähige Landesverteidigung hat.
Auch in diesem Jahr gilt meine Anteilnahme allen Opfern und Leidtragenden der Corona-Krise. Gleichzeitig danke ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in welcher Form auch immer durch ihr Engagement dazu beigetragen haben, die schwierige Situation zu verbessern. Ich persönlich gehe nach wie vor davon aus, dass die Entscheidungen der Bundesregierung und der Landesregierungen seit zwei Jahren jeweils auf der Basis von umfassenden medizinisch-wissenschaftlichen Empfehlungen erfolgen. Diese brachten und bringen klar zum Ausdruck, dass nur damit, wie die ehemalige Bundeskanzlerin unter anderem am 11. März 2020 betonte, eine Überlastung des deutschen Gesundheitssystems, insbesondere der Krankenhäuser und Intensivstationen, und damit ein noch weit größerer Schaden für unser Land verhindert werden konnte.
Mit dieser Prämisse kam es offenbar zu den tiefgreifenden gubernativen Verhältnismäßigkeitsentscheidungen, von denen ich annehme, dass diese aus der Sicht der Regierungsverantwortlichen die entscheidende Grundlage für die sogenannten Corona-Maßnahmen und die damit auch verbundenen erheblichen finanziellen Auswirkungen waren.
Leider muss man feststellen, dass es weiterhin nicht wenige Betroffene dieser Maßnahmen gibt. Das betrifft die medizinischen, psychologischen, pädagogischen und wirtschaftlichen, aber auch die finanziellen Folgen. Deshalb habe ich persönlich Verständnis für diejenigen, die sich mit Fragen und Kritik an die zuständigen Regierungsstellen gewandt haben. Ich betone ausdrücklich, dass das nichts mit Corona-Leugnern zu tun hat; denn zu leugnen gibt es nichts. Das Virus und seine Mutationen sind da und werden voraussichtlich bleiben.
Wichtig ist, dass ein Weg hin zu möglichst viel Normalität gefunden wird. Gerade in den vergangenen zwei Jahren konnten wir feststellen, dass wir grundsätzlich über eine sehr leistungsfähige medizinische Versorgung verfügen, und zwar in der Stadt wie auf dem Land, mit einem effizienten System privater und öffentlicher – auch als wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge – Angebote. Auch deshalb können wir froh sein, in Deutschland, in Bayern leben zu dürfen.
Durch den medizinischen, wirtschaftlichen und technischen Fortschritt, die demografische Entwicklung und das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Menschen steigt die Lebenserwartung und damit die Relevanz der Gesundheitswirtschaft. Die bayerische Gesundheitswirtschaft hat neben den Versorgungsaufgaben
große strukturpolitische Bedeutung. 800.000 Arbeitsplätze, rund 50 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung – das sind schon beachtliche Größen. Sie trägt zur Schaffung bzw. Sicherung von qualifizierten Arbeitsplätzen vor allem im ländlichen Raum bei.
Leistungsfähige Krankenhäuser sind ein wesentlicher Teil davon. Insofern ist es erfreulich, dass für 2022 im Krankenhausetat insgesamt – mit den Kommunen – 643 Millionen Euro im Einzelplan 13 vorgesehen sind. Der Landesanteil am Krankenhauszukunftsfonds für die IT-Optimierung umfasst 180 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022. Mit dem Sonderfonds Corona-Pandemie werden von der Staatsregierung Ansätze zur Verminderung der Auswirkungen der Corona-Krise für alle Ressorts in Höhe von 4,1 Milliarden Euro im Einzelplan 13 veranschlagt.
Mit dem Einzelplan 14 für 2022 werden im Rahmen der Landeskompetenzen weiterhin die entscheidenden Voraussetzungen für die bestmögliche Versorgung in unserem Land bereitgestellt. Der Regierungsentwurf umfasst ein Gesamtvolumen von rund 885 Millionen Euro; das sind rund 6 % mehr als im vergangenen Jahr. Im Personalhaushalt sehen wir insgesamt 1.756 Stellen an drei Standorten in München und an drei Standorten in Nürnberg vor.
Mit dem vorliegenden Entwurf setzt die Staatsregierung auch den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst weiter um. Verteilt auf die Jahre 2022 bis 2026 werden aus dieser Vereinbarung 425 Stellen, davon 161 im Einzelplan 14, neu veranschlagt. Damit wird auch die Handlungsfähigkeit der Gesundheitsbehörden vor Ort wesentlich gestärkt.
Vor diesem Hintergrund will ich zu den Sachpunkten erwähnen, dass gerade die Stärkung des ländlichen Raums auch in diesem Einzelplan große Bedeutung hat. Ich nenne hier nur exemplarisch die Stichworte Landarztprämie, Programm für Kurorte und Heilbäder, neues Stipendienprogramm für Medizin-Studenten. Auch das Förderprogramm für die Gesundheitsregionen plus – 60 an der Zahl, heuer drei neue – kommt sehr gut an und ist ein wichtiger Beitrag. Ebenfalls bedeutsam sind für uns die Fördermaßnahmen im Bereich der Unterstützung von Hebammenleistungen bzw. der Geburtshilfe in Höhe von 31 Millionen Euro sowie der Digitalisierung in Krankenhaus und Pflege mit rund 14 Millionen Euro.
Das Thema Pflege ist wieder fest verankert. Bedeutsam sind mit rund 100 Millionen Euro die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, das neu aufgelegte Stipendienprogramm für Pflegestudenten und das der Staatsregierung sehr wichtige Landespflegegeld in Höhe von 430 Millionen Euro. Die Familienpflege findet sich mit 7 Millionen Euro wieder. Die Bereiche der Kurzzeitpflege, die Qualifizierungsmaßnahmen in der Pflege sowie die Umsetzung der Bayerischen Demenzstrategie, sind mit 23 Millionen Euro verankert.
Die Pflegestützpunkte werden weiter ausgebaut. 32 sind in Betrieb, 16 im Entstehen. Der Neu- und Ausbau von Pflegeheimen ist mit insgesamt 100 Millionen Euro verankert. Auch hier geht immer mehr; aber ich denke, wir sind mit der Förderrichtlinie "Pflege im sozialen Nahraum" sehr gut unterwegs. 1.000 Plätze waren damals als Ziel ausgegeben; nach zwei Jahren hatten wir bereits über 2.500. Die Prävention und der Gesundheitsschutz sind mit den bekannten Themen bis hin zum Jahresthema Herzinfarkt mit insgesamt 65 Millionen Euro auch wieder gut vertreten.
Meine Damen und Herren, der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Politik. Die Pflege und die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden sind ein Gebot der Menschlichkeit. Deshalb haben wir die Mittel für die palliativmedizinische und die geriatrische Versorgung sowie für den Hospizbereich entsprechend fortgeschrieben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in dieser schwierigen Zeit zeigt sich der breiten Öffentlichkeit die außerordentlich große Bedeutung der Arbeit des gesamten medizinischen Personals einschließlich privater Gesundheits- und Pflegeanbieter sowie der sozialen Wohlfahrtsverbände. All diesen für das Funktionieren unseres Gemeinwesens so wichtigen Menschen sei bei dieser Gelegenheit vielmals gedankt. Ich danke auch allen verantwortlichen Vertretern der Bayerischen Staatsregierung mit Herrn Staatsminister Holetschek an der Spitze, der Staatsverwaltung, den Oppositions- und den Regierungsfraktionen. Ich bedanke mich sehr herzlich ´bei den Vorsitzenden der beiden Ausschüsse, Bernhard Seidenath und Josef Zellmeier. Das Hohe Haus bitte ich um Zustimmung zum Entwurf des Einzelplans 14. – Vielen Dank.
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, bereits Stunden, nachdem die neue Ampel-Regierung in Berlin die Verantwortung übernommen hatte, fing die Staatsregierung hier in Bayern an, sich aus der Verantwortung für diesen Freistaat zu ziehen. Die neue Liberalitas Bavariae der Staatsregierung ist es anscheinend, sich möglichst überall in diesem Freistaat nicht mehr zuständig zu fühlen. Genau nach diesem Motto hört man, seit die Ampel in Berlin vereidigt wurde, den Gesundheitsminister auf bayerischer Ebene zwar mit klugen Ideen um die Ecke kommen. Deren Umsetzung fordert er aber ständig nur von der Bundesregierung ein. Stattdessen sollte er den Hebel umlegen und in der so wichtigen Gesundheits- und Pflegepolitik – Herr Kollege Kühn hat es angesprochen – das Zepter des Handelns endlich selbst in die Hand nehmen.
Man müsste meinen, dass nur geringe finanzielle Mittel im bayerischen Staatshaushalt dafür eingeplant werden, wenn es auf bayerischer Ebene angeblich so wenige Kompetenzen gibt. Schaut man aber in den bayerischen Staatshaushalt, fliegt einem eine ganz andere Zahl um die Ohren: 885 Millionen Euro für diesen wichtigen Bereich! Diese 885 Millionen Euro sind aber – das kann ich vorwegnehmen, sehr geehrter Herr Minister – komplett falsch eingeplant und fließen komplett in die falsche Struktur.
Ich kann Ihnen aber auch weiterhelfen. Herr Kollege Kühn, Sie haben das Landespflegegeld angesprochen. Noch immer geben wir jährlich 430 Millionen Euro für ein extrem teures Wahlgeschenk der Söder-Regierung von 2018 an die Bürger und Bürgerinnen aus. Der Nutzen dieser 430 Millionen Euro für die Pflege-Infrastruktur im Freistaat ist gleich null. Ich frage Sie: Wären diese 430 Millionen Euro nicht besser in sektorenübergreifenden Initiativen angelegt? Wären diese 430 Millionen Euro nicht besser in nachhaltigen Versorgungsmodellen angelegt? Wären diese 430 Millionen Euro nicht besser in Beratungs- und Unterstützungsangeboten angelegt? – Herr Kühn, Sie haben die Pflegestützpunkte angesprochen. Diese 430 Millionen Euro wären auf jeden Fall besser in Gesundheitsförderung angelegt, um Prävention für Pflegende zu stärken, und zwar unabhängig davon, ob es sich um professionell Pflegende handelt oder um Angehörige, die sich ihrer Pflegeperson widmen. Jede pflegende Person zählt, Herr Minister.
Wir können es uns im Jahr 2022, gerade nach dieser Pandemie, schlicht nicht leisten, auch nur eine einzige weitere Pflegefachperson zu verlieren. Der Barmer-Pflegereport zeigt doch, dass die Zahl der Menschen, die in Zukunft auf Pflege angewiesen sein werden, noch dramatischer wächst, als wir es uns im vergangenen Jahr hätten vorstellen können. Die pflegenden Angehörigen zu Hause können nicht
mehr schultern. Auch die hätten dieses Wahlgeschenk von 430 Millionen Euro deutlich besser verwenden können, wenn man es in Gesundheitsförderung, in Kurzzeitpflege, in Tagespflege oder einfach in Präventionsprogramme gesteckt hätte.
Wo ist denn die Landespflegestrukturplanung? Wo sind die Beratung und die Unterstützung in der Fläche? Wo sind die versprochenen Pflegestützpunkte? Im Übrigen, Herr Kühn, haben Sie 16 an der Zahl, die es zusätzlich geben soll, angesprochen. Im Jahr 2008 war geplant, dass in jedem einzelnen Landkreis in diesem Freistaat ein Pflegestützpunkt entstehen soll. Da bringen uns die 16, die dann im nächsten Jahr entstehen, auch nur maßvoll weiter.
Wo ist das, was der Minister auf Bundesebene fordert, hier in diesem Haushalt zu finden? Es ist schlicht nicht vorhanden. Wo ist die Förderung von innovativen Konzepten, Advanced Nursing Practice, mobile Teams, Demenz-WGs oder sektorenübergreifende Versorgung? All das, meine Damen und Herren, liegt in der Kompetenz des Freistaats Bayern und damit, sehr geehrter Herr Holetschek, auch in Ihrer Kompetenz. Wo ist eigentlich der Meisterbonus für fachweitergebildete Pflegekräfte, die heute noch immer verzweifelt versuchen, auch nur eine Rechnung mit der sogenannten harten Holetschek-Währung, dem bayerischen "Vergelts Gott", zu bezahlen? Wo erkennen Sie, lieber Herr Minister, dass 14 Millionen Euro für eine Digitalisierungsoffensive wahrscheinlich nicht einmal dafür reichen, dass man die Münchner Kliniken auf den digitalen Stand des Jahres 2022 bringt?
Sie haben versucht – und das möchte ich auch ausdrücklich sagen –, die grüne Forderung nach einer Steigerung der in Bayern – das sei mir auch erlaubt zu sagen – bedauernswert niedrigen Akademisierungsquote in der Pflege umzusetzen und hier auch Mittel einzustellen. Dafür erst einmal Danke. Aber es kommt zu wenig. Ich kann auch sagen, warum zu wenig kommt. Der Wissenschaftsrat der Bundesregierung fordert eine Akademisierungsquote – im Übrigen waren wir uns da im Ausschuss auch einig, dass wir die erreichen wollen – von 20 % in der professionellen Pflege. Bayern steht bei 0,4 %. Bei 0,4 %! 20 % sollen wir erreichen. Das heißt, wir müssen das Ganze in den nächsten Jahren verzwanzigfachen. Warum ist denn das Interesse an den primär qualifizierenden Pflegestudiengängen noch immer so gering? – Weil es für die Studierenden noch immer keine Vergütung für ihre Praxiseinsätze gibt. Ja, Sie wollen sich auf der Bundesebene für eine einheitliche Regelung einsetzen. Aber hier, konkret im Freistaat Bayern, müssen die Stipendien ausbezahlt werden. Dort muss Geld investiert werden, da haben wir Nachholbedarf. Dort müssen die Unis und die Hochschulen auch so auskömmlich finanziert werden, dass es leicht ist, die noch immer fehlende Refinanzierung der Praxisanleitung im Rahmen des Studiums dann auch wirklich umzusetzen und mit den entsprechenden Mitteln auszustatten.
Im Übrigen – und damit komme ich zu dem alljährlich gleich gewählten Schluss bei der Haushaltsdebatte – bin ich auch im Jahr 2022 noch immer der Meinung, dass es die professionelle Pflege, der Freistaat Bayern und die dort arbeitenden Pflegekräfte redlich verdient hätten, endlich eine eigene berufsständische Selbstverwaltung im Form einer Pflegekammer zu bekommen, nachdem Island, Norwegen und die ganzen skandinavischen Länder über das hundertjährige Jubiläum ihrer Pflegekammern bereits hinaus sind.
Ich möchte diese Selbstverwaltung – und ich betone Selbstverwaltung –, weil dieses Möchtegern-Konstrukt der Vereinigung der Pflegenden in Bayern auch dieses Jahr wieder vollfinanziert im Haushalt steht. Warum steht es denn vollfinanziert
drin? – Wes Brot ich ess, des Lied ich sing. Haben es Pflegefachkräfte in diesem Land wirklich verdient, dass sie der Staatsregierung nach dem Mund reden müssen, weil sie entsprechend finanziert werden? – Wir als grüne Landtagsfraktion sagen: Eindeutig nein!
Nach über acht Minuten der Aussprache von meiner Seite liegt, glaube ich, unser Abstimmungsverhalten zu dem Haushaltsentwurf nahe: Ein Nein aus voller Überzeugung! So kann man mit der professionellen und der Angehörigenpflege in diesem Freistaat nicht umgehen. Wir brauchen diese Menschen, und wir müssen es schaffen, dass diese Menschen mit all unserer finanziellen Macht, die wir haben, in Zukunft ihre individuellen Aufgaben in unserem Gesundheitssystem auch leisten können.