mit keiner einzigen Maßnahme und zu keinem einzigen Zeitpunkt je in den Griff bekommen hat, prangert nun den Freistaat wegen dessen angeblicher Zweckentfremdung an, und dies, obwohl bekannt ist, dass auch Häuser und Wohnungen der Stadt des Öfteren sehr lange leer stehen, aus welchen guten oder weniger guten Gründen auch immer.
Aktueller Anlass für den Einsatz der Zweckentfremdungsverordnung der Stadt ist nun die Gartenstadtkolonie Hartmannshofen in München-Moosach, in welcher momentan 29 im Eigentum des Freistaats befindliche, circa hundert Jahre alte unbewohnbare Siedlungshäuschen auf riesigen Grundstücken leer stehen. Darauf möchte ich eingehen.
Wie fast immer, wenn es in München ums Thema Wohnen geht, wird geflunkert, und es wird versucht, den Schwarzen Peter von dem einen zum anderen zu schieben gemäß der Devise: Alle sind schuld, nur wir selbst natürlich nicht. In Hartmannshofen nun sind diese 1919 im Erbbaurecht vergebenen Siedlungshäuser nicht mehr bewohnbar. Die Kosten einer Sanierung stehen in keinem Verhältnis zu den dann zu vermietenden Wohnflächen. Die Stadt München weigert sich seit Jahren beharrlich, ein wirtschaftlich erforderliches deutlich höheres Baurecht auszuweisen, welches dann aber zugegebenermaßen eben den Charakter der Gartenstadt zerstören könnte. Nun aber den Freistaat mit Bußgeldern zu einer unsinnigen und dabei lediglich Steuermittel verschwendenden Nutzung zwingen zu wollen, das ist einfach unanständig.
Mut zur Wahrheit heißt für mich in solchen Fällen, ganz klar zu artikulieren, dass der Freistaat hier entweder von der Stadt ein sehr viel höheres Baurecht erhalten muss, um die Grundstücke sinnvoll mit Geschosswohnungen bebauen zu können,
oder aber – das schmerzt SPD und GRÜNE wohl fast noch mehr – diese einzigartigen Prachtgrundstücke zu absolut einmaligen, ja geradezu unmoralischen Höchstpreisen an die Gruppe der sehr, sehr, sehr viel besser Verdienenden zu veräußern, um dann mit den dabei generierten Übererlösen andernorts Grundstücke mit hohem Baurecht aufzukaufen und für die angestrebte Zielgruppe zu bebauen; damit wäre dem Wohnungsmarkt deutlich mehr geholfen, als einigen wenigen Glücklichen ein Leben auf Parkgrundstücken zu ermöglichen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum Vorredner möchte ich wieder zur Sache sprechen. Wir kommen von München und kommunaler Planungshoheit wieder zum Antrag. Mich macht schon ein bisschen fassungslos, wie die Staatsregierung mit dieser sehr kostbaren Ressource, nämlich mit dem eigenen Immobilienbestand, umgeht, Herr Staatsminister Bernreiter. Das fängt bereits damit an, dass man keinerlei Überblick hat. Wir haben unterschiedliche Zahlen gehört. Die IMBY hat uns im Bauausschuss berichtet, dass es 3.500 Flurstücke gibt, die nicht für Verwaltungszwecke notwendig sind. Das heißt, sie wären grundsätzlich veräußerbar, bebaubar oder was auch immer. Ein Konzept oder einen Plan, wie es die Kollegin Kohnen mit der SPD zu Recht einfordert, gibt es aber nicht. Das ist traurig und geradezu peinlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerne kann ich Ihnen mal so ein Paradebeispiel aufzeigen. Kommen wir nach München – das ist nicht so weit weg –, Seidlstraße 15 bis 19. Herr Bernreiter, das stand im Zuge des Themas einer möglichen Unternehmensansiedelung des US-Konzerns Apple in den Medien. Eine Nachfrage von mir konkret für diese Immobilie hat ergeben, dass es seit dem Jahr 2017, seit 5 Jahren, einen Leerstand gibt. Da stehen 7.200 Quadratmeter Fläche leer. Die einzige Nutzung, meine sehr verehrten Damen und Herren, die es zwischenzeitlich für ein paar Monate gegeben hat, bestand in der Nutzung als Lagerfläche für die Staatskanzlei. Das muss man sich mal vorstellen! 7.200 Quadratmeter Fläche in bester Lage Münchens stehen leer, und dort wurde irgendetwas eingelagert. Was, wissen wir nicht. Vielleicht hat der damalige Finanzminister Söder schon irgendwelche Aufsteller von Horst Seehofer dort deponiert. Da könnte der Wirtschaftsminister seine Wischmopps reinstellen. Aber es ist doch wirklich peinlich, wie mit dem Immobilienbestand des Freistaats umgegangen wird. Diesen hätte man auch nutzen und man hätte projektieren können, dass dort zum Beispiel möglicherweise sogar Wohnraum entsteht, den wir offenkundig dringend brauchen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Staatsregierung beweist an dieser Stelle einmal wieder, dass sie einfach nicht mit dem staatlichen Immobilienbesitz umgehen kann. Sie kann ihn nicht managen. Sie kann ihn nicht verwalten. Sie kann uns nicht einmal sagen, welche Nutzung möglich wäre. Es wäre ein Leichtes, da mal zehn Praktikanten hinzusetzen und sich Bebauungspläne anzugucken: Das sind die Flurstücke. – Das Vermessungsamt hat alle diese Daten. Dann kann man sagen: Das wäre möglicherweise bebaubar. – Dann spricht man mit der Kommune, und schon ist das Thema erledigt. Aber Fehlanzeige! Dieses digitale Liegenschaftsmanagement wäre sehr gut für die Bürgerinnen und Bürger, und deswegen stimmen wir diesem Antrag natürlich gerne zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Körber. – Nächster Redner ist der fraktionslose Abgeordnete Raimund Swoboda. Wir sind im Übrigen gefragt worden, wie lange die Redezeit eines fraktionslosen Abgeordneten bei Dringlichkeitsanträgen ist. Sie beträgt bis zu neun Minuten, also beispielsweise sechsmal eineinhalb Minuten oder dreimal drei Minuten. Das ist die Grundlage gemäß Ältestenratsbeschluss vom April 2019.
(Tobias Reiß (CSU): Den sollten wir überdenken! – Raimund Swoboda (frakti- onslos): Sie dürfen denken, ja!)
Herr Abgeordneter Swoboda macht von seiner Redezeit Gebrauch, heute jetzt zum dritten Mal, und hat für drei Minuten das Wort. Bitte schön, Herr Swoboda.
– Sie dürfen denken. Das Gutachten, das Sie eingeholt haben, hat das schon alles erdacht; es scheint alles rechtens zu sein. Sehr geehrte Damen und Herren, – –
– Bei Ihnen wäre weniger tatsächlich mehr. Aber gemessen am Gesamtvolumen, das wir haben, sind eh wenige hier.
Die Leerstanderhebung im Bereich der öffentlichen Hand ist eine durchaus gute Sache, denn wenn der Staat mit seiner Wohnungszensuspolitik hergehen kann, um uns alle – private Gebäude- und Immobilienbesitzer – auszufragen, dann sollte das auf Staatsseite im eigenen Bereich auch erfolgen. Insoweit können wir ja nur mehr Erkenntnisse gewinnen.
Ich bin aber sicher, dass Herr Dr. Söder als Verfechter der digitalen Modernisierung der Staatsverwaltung – seine Fraktionsgeschäftsführung von der CSU steht ihm da bestimmt bei – eine Offensive lostritt, wenn er von Ihnen hört, dass die bisherige Immobilienverwaltung nicht in der Lage war, eine ordentliche Bestandsverwaltung vorzuweisen, und gar nicht einmal weiß, was eigentlich bebaubar ist und was nicht, was für Wohnbebauung geeignet ist und was man als Reservefläche braucht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr König, eines muss ich Ihnen auch einmal sagen: Wenn Sie so viele Wohnungen für Zugereiste aus aller Welt bauen wollen, dann ist das ja eine legitime und vielleicht auch nicht immer so gute Sache; Sie muten uns allen da aber viel zu. Wir sollten uns überlegen, ob wir diese Flächen – wie ich gerade gehört habe – in bester Wohnlage oder Stadtlage, die der Staat noch hat, nicht wirklich für die Zukunft brauchen. Jeder Staat muss manövrierfähig sein; es werden Kasernen für die Polizei gebraucht, es werden für die Verwaltungen unterschiedlichster Art – Digitalverwaltungen, Computer usw. – Areale und Liegenschaften gebraucht. Man kann es einer Staatsregierung natürlich nicht vorhalten, dass sie sich da auf die sichere Seite begibt und vielleicht einmal vorübergehend eine nicht gerade zweckgemäße Nutzung, sondern eine überbrückende Nutzung vornimmt.
Letzten Endes aber alles so nach Billigheimer-Manier gerade jetzt auf den Markt zu schmeißen, weil man Wohnungen braucht – – Die 400.000 Wohnungen, die jährlich gebaut werden sollen, können nicht gebaut werden, weil das Personal und die Ressourcen in der Bauwirtschaft fehlen. – Ja, was wollen Sie eigentlich?
Nutzen Sie doch die Wohnungen, die vorhanden sind, und belegen Sie sie entsprechend. Bezahlen Sie das gut, dann kriegen Sie auch welche, die sie anbieten. Sie als Haushaltsgesetzgeber können das auch.
Jetzt noch einmal zu der Sache, die der Herr Präsident auf Ihre Frage hin angeleiert hat: Ich genieße dieses Rederecht. Ich schöpfe es nicht immer aus.
(Martin Hagen (FDP): Sie haben ja auch nur zehn Minuten! – Heiterkeit bei der FDP, der CSU, den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will gerne ein paar Takte zum Dringlichkeitsantrag der SPD sagen. Sie fordern ein Gesamtkonzept zur Vermeidung von Leerstand und einen Leerstandsbericht. – Natürlich wollen wir alle ein funktionierendes Leerstandsmanagement. Niemand will Leerstände, und wir wissen alle, wie angespannt die Immobilienmärkte sind.
Frau Kohnen, die SPD-Fraktion hat aber im April einen ähnlichen Antrag zu einem Leerstandsbericht hier im Plenum eingebracht. Seitdem hat sich nichts geändert.
Meine Damen und Herren, die Wohnungsfrage ist natürlich die soziale Frage unserer Zeit. Mir ist wirklich wichtig, dass alle Menschen in Bayern gut leben können – unabhängig von Beruf, Einkommen und Lebensphase. Wir haben zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die auch Wirkung zeigen. Ich brauche jetzt nicht auf die einzelnen Haushaltspositionen einzugehen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe in diesen wenigen Monaten jetzt gesehen, dass das sehr gut ankommt, dass draußen die Beratung durch die Regierungen überall sehr gelobt wird und dass wir hier vorankommen.
Die Bautätigkeit hat sich trotz Corona Gott sei Dank auf einem Rekordniveau bewegt. Es war so, dass 2020 in Bayern über 61.000 Wohnungen gebaut wurden, im vergangenen Jahr über 58.000, obwohl hier wesentlich mehr Bauanträge genehmigt wurden.
Das macht mich jetzt natürlich schon ein bisschen nachdenklich. Sie lesen ja Aussagen von allen Experten, dass wir leider einen Einbruch befürchten müssen. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Die Bauwirtschaft ist durch die Lieferschwierigkeiten, die steigenden Material- und Energiepreise stark belastet. Der Krieg in der Ukraine befeuert diese Entwicklung leider noch mehr.
Warum jetzt ausgerechnet ein Leerstandsbericht das Allheilmittel sein soll, erschließt sich mir nicht.
Herr Körber kommt zu seinem Lieblingsprojekt "Seidlstraße". Das kann ich jetzt auch schon auswendig in der Nacht.
Ich sage: Die entbehrlichen Liegenschaften müssen nach Haushaltsrecht von den Dienststellen, die den Grundbesitz bewirtschaften, an die IMBY gemeldet werden. Sie werden dann so zügig wie möglich einer neuen staatlichen Nutzung zugeführt oder aber – so sieht es unser Haushaltsrecht vor – mangels staatlichem Bedarf verwertet. "Schnellstmöglich" heißt aber eben nicht: von heute auf morgen.
Jetzt erfolgt eine sogenannte Staatsbedarfsprüfung. Wir brauchen baufachliche Gutachten und Kostenschätzungen. Das Baurecht wird mit der Kommune abgeklärt usw.