Jetzt erfolgt eine sogenannte Staatsbedarfsprüfung. Wir brauchen baufachliche Gutachten und Kostenschätzungen. Das Baurecht wird mit der Kommune abgeklärt usw.
Sie sehen, da hängt einiges dran. Während alles geklärt wird, hat man auch nicht so einfach hoppla hopp Zwischennutzungen, die man dann reinschieben kann. Die Gebäude sind meistens nicht in einem Zustand, der eine andere Nutzung ermöglicht. Das gilt sowohl für Behördengebäude als auch für Wohngebäude.
Die Aussagen meiner Vorgängerin – Kollege König hat das angesprochen – sind leider falsch verstanden worden. Im April 2021 wurde ein Gesamtkonzept angekündigt, wie man staatliche Immobilien gezielt weiterentwickeln kann. Das ist aber kein Leerstandsmanagement.
Das Konzept bezieht sich auf den gesamten staatlichen Immobilienbesitz. Klar wird darin auch, dass die Kommunen mit ihrer Planungshoheit eine zentrale Rolle spielen. Etwaige Grundstücksentwicklungen müssen wir eng mit den Kommunen abstimmen. Wir sind letztendlich auch vom Wohlwollen der jeweiligen Kommune abhängig.
Jetzt komme ich zum Fall Hartmannshofen. Vor drei Monaten habe ich noch gar nicht gewusst, dass es diesen Stadtteil gibt; ich habe ihn bisher nicht gekannt.
Kommen wir zum Sachstand: In München besteht erheblicher Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Es wird der Eindruck erweckt, in Hartmannshofen hätte man eine Vielzahl von leer stehenden Gebäuden mit mehreren Wohnungen. – Das ist aber ein Gebiet mit Gartenstadtcharakter, in dem Einfamilien- bzw. Doppelhäuser auf sehr großen Grundstücken stehen. Die Gebäude sind alt, teilweise aus den 1920er-Jahren, und in sanierungsbedürftigem Zustand. Viele Objekte sind von der Versorgung getrennt, nicht mehr heizbar, von Schimmel befallen.
Wir haben in Hartmannshofen natürlich geprüft, inwieweit moderater Geschosswohnungsbau möglich ist oder ob wenigstens in Randbereichen zusammenhängend größere Häuser mit mehr Wohnungen möglich sind.
Herr Mistol, wir standen hierzu selbstverständlich mit der Stadt in Kontakt. Der Freistaat Bayern akzeptiert aber selbstverständlich den Wunsch der Stadt, den Gartenstadtcharakter nicht zu verändern. Ich plaudere jetzt hier auch nichts aus vertraulichen Gesprächen mit dem Herrn Oberbürgermeister aus. Er hat mir aber sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass ich da nicht weiterkomme. Ich habe das sofort aufgenommen. Wir haben gewisse Verdichtungspotenziale in geringem Raum – also maximal E plus 1. Wir prüfen auch, ob wir innerhalb der Vorgaben des Bebauungsplans handeln können.
Ansonsten ist aber – ich sage das klipp und klar – mein Vorschlag, mit dem ich auch an den Haushaltsausschuss herantreten werde, dass wir diese Immobilien veräußern. Die Erbbaurechte stehen auch an; ich habe schon seitenlange Briefe bekommen, dass wir den Erbbaunehmern rechtzeitig mitteilen, dass die Erbbaurechte dort verlängert werden können.
Zum eingeleiteten Zweckentfremdungsverfahren: Ich bitte um Verständnis, dass ich nichts zu einem laufenden Verfahren sagen kann. Frau Kohnen, es geht aber ausschließlich um Hartmannshofen. Ich habe mich noch mal vergewissert. Zur Studentenstadt liegt nichts vor. Natürlich habe ich das zu Ihnen gesagt; ich stehe auch dazu. Wir sind da nicht zuständig. Es obliegt allein dem Studentenwerk. Bei uns sind auch keine Förderanträge eingegangen. Sie haben mich gefragt, warum wir das nicht gemerkt haben. Ich habe Ihnen die Antwort gegeben, die Sie zitiert haben.
Wir werden jetzt natürlich zu den betroffenen Grundstücken die geforderten Stellungnahmen abgeben. Nur so viel: Die von der Stadt, dem Stadtrat oder der Opposition vorgetragenen Nutzungsalternativen und Zwischennutzungen klingen schön, sind für mich aber Luftnummern. Wie aus einem Einfamilienhaus aus den 1920erJahren mit engem Treppenhaus und ohne Platz für einen behindertengerechten Ausbau eine Seniorenwohngemeinschaft entstehen soll, erschließt sich mir nicht. Auch eine kulturelle Zwischennutzung in einem Doppelhaus mit wenigen kleinen Räumen funktioniert für mich nicht. Ich habe mit der Stadt Gespräche geführt und bin bereit, das anzugehen. Uns ist zugesagt worden, dass wir das machen können, wenn wir wirklich Immobilien haben, die wir zwischennutzen können. Es wird garantiert, dass die Betreffenden zügig ausziehen, wenn wir zu unserer originären Nutzung kommen. Wir werden das auch prüfen; das habe ich der Stadt zugesagt.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir arbeiten konsequent daran, den Wohnungsbau auf staatlichen Grundstücken voranzutreiben. Natürlich wollen wir staatliche Immobilien so gut wie möglich nutzen. Wir brauchen für alle Objekte schnelle und gute Lösungen. Da kommen wir auch entsprechend voran. Seit 2018 wird der staatliche Grundbesitz systematisch überprüft, um auch Flächen zu identifizieren, die für den Wohnungsbau in Frage kommen. Wir werden in Anbetracht der äußeren Rahmenbedingungen – das muss ich immer dazusagen – weiterhin erfolgreich tätig sein. Wir werden die verbleibenden Leerstände anpacken und Lösungen finden; dadurch schaffen wir auch noch mehr bezahlbaren Wohnraum, auch in dieser schwierigen Zeit. Natürlich ist es unsere staatliche Aufgabe, hier entsprechend anzuschieben, wenn in Anbetracht der äußeren Umstände aufseiten der Privatwirtschaft der Wohnungsbau zurückgeht.
Bitte bleiben Sie am Mikrofon, Herr Staatsminister. – Es gibt drei Zwischenbemerkungen. Die erste kommt vom Kollegen Sebastian Körber von der FDP.
Es ist schön, wenn Sie so vorausschauend denken können; Sie haben gesagt, Sie seien nachdenklich, Herr Staatsminister. Ich kann Ihnen da gern helfen: Sie haben eine Liste mit offenkundig 3.500 Flurstücken, die nicht für Verwaltungszwecke benötigt werden. Eines habe ich Ihnen gerade genannt: die zitierte Seidlstraße. Das ist nicht mein Lieblingsprojekt; da gibt es noch andere, zum Beispiel in Nürnberg, und andere Geschichten wie Ihr Desaster mit der BayernHeim. Da gibt es größere Hausaufgaben. Gerade haben Sie wieder ein Plädoyer dafür gehalten, dass es genau das von der SPD Geforderte braucht. Vielleicht verstehen Sie es nicht oder wollen es nicht verstehen: Es geht nicht darum, eine Liste zu erstellen; die haben wir ja schon und die müsste auch Ihnen vorliegen. Übrigens freut mich, dass Sie andere Erkenntnisse haben als das, was Sie mir schriftlich geantwortet haben. Wenn Sie schon wissen, was man für Wohnzwecke nutzen könnte und was nicht, dann hätten Sie ja meine Anfrage falsch oder wahrheitswidrig beantwortet; dieser Sache gehe ich gerne nach.
Sie bringen mich auch auf eine Idee, weil Sie gesagt haben, man müsste einmal sehen, wie hoch der Steuerzahlerschaden ist, wie hoch die Instandhaltungskosten, die Instandsetzungskosten und die Kosten sind, um der Verkehrssicherungspflicht in den ganzen Leerständen nachzukommen. Was managen Sie denn wirklich? Was gedenken Sie denn mit diesen 3.500 Flurstücken überhaupt anzufangen?
Ich habe Ihnen ja gerade gesagt, dass wir natürlich bei allen Flurstücken prüfen, wie wir sie nutzen und entsprechend vorankommen können. Es gibt aber viele Grundstücke, die unserer Meinung nach nutzbar wären, bei denen die jeweilige Kommune aber sagt: Hier bitte nicht. Das ist Fakt; auch das habe ich jeden Tag auf dem Schreibtisch.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gesagt, Sie gingen wegen dieser Grundstücke auf den Haushaltsausschuss zu. Am 12.04.2021 waren Sie bzw. Ihr Ressort bereits im Haushaltsausschuss zu Grundstücken in Hartmannshofen und haben ausdrücklich darum gebeten, sie aus der Liste derjenigen Grundstücke herauszunehmen, die nach Ablauf der Erbbaurechte veräußert werden. Noch vor der Sommerpause 2021 sollte ein Gesamtkonzept vorgelegt werden. Dieses Gesamtkonzept ist nie erschienen. Gibt es das? Wird es das noch geben? Wie geht es da weiter?
Ich habe Ihnen ja gesagt, dass wir mit der Stadt gesprochen haben. Darum ist natürlich auch versucht worden, eine zusammenhängende Fläche in einen Bebauungsplan zu überführen. Das ist nicht möglich. Dem Wunsch kommen wir nach. Darum gibt es für mich eigentlich keine andere Lösung, als uns von diesen Grundstücken zu trennen. Sonst müssen wir sanieren oder Einfamilienhäuser darauf bauen; das ist nicht sehr sinnvoll. Darum müssen wir diese Grundstücke veräußern und schauen, dass wir das Geld anderweitig investieren. Betreffend die Erbbaurechtsverträge sind mir schon Besorgnis und Angst übermittelt worden, da das jetzt nach und nach auslaufe; hier müssen wir dann den Menschen entgegenkommen und unser Konzept vor
Herr Bernreiter, das ist mein Stimmkreis. Ich beobachte schon seit zehn Jahren, dass die Erbbaurechtsverträge auslaufen. Wir haben das auch schon in der letzten Legislaturperiode angemahnt. Sie verkaufen für mehrere Millionen ein Grundstück nach dem anderen, und dann werden dort Vier- oder Fünfspänner draufgestellt. Sie können ja gerne dort einmal einen Spaziergang machen. Wenn Sie jetzt auch noch die 30 Grundstücke veräußern, anstatt selbst zu bauen, dann haben wir dort wirklich ein eklatantes Missverhältnis.
Diese 30 Grundstücke wären eben Erbpachtgrundstücke, die wirklich wieder günstig zu Erbpachtkonditionen vermietet werden könnten, und dementsprechend Familienwohneinheiten sind. Sie machen mit den 30 Grundstücken richtig Geld und versprechen dann, dass die Erbpacht dementsprechend verlängert wird.
Ein Vertrag liegt nicht vor. Ein Konzept liegt nicht vor, und das schon seit über sieben Jahren. Ich verfolge das seit über sieben Jahren.
Ich kann mich doch nur mit der Realität auseinandersetzen, die mir vorgelegt wird. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass wir in manchen Bereichen versuchen, eine verdichtete Bebauung im Rahmen des Bebauungsplans hinzubekommen. Ich weiß nicht, ob ein Vier- oder Fünfspänner in München bei einem Bebauungsplan mit ebenerdiger Bebauung in unserem Sinne ist. Das Geld können wir anderweitig besser einsetzen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Bernreiter. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 18/23206 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD und der FDP. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Bayerbach, Klingen, Plenk, Sauter und Swoboda. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion betreffend "Keine Abkehr vom Verursacherprinzip – gegen eine Aufteilung des CO2-Preises" auf der Drucksache 18/23204 bekannt. Mit Ja haben 75 gestimmt, mit Nein 59; es gab 3 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Martin Hagen, Dr. Helmut Kaltenhauser, Julika Sandt u. a. und Fraktion (FDP) Keine weiteren Belastungen für Bürger und Unternehmen (Drs. 18/23207)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Harald Güller, Florian Ritter u. a. und Fraktion (SPD) Entlastungspaket des Bundes für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin erfolgreich umsetzen, für die Menschen im Freistaat endlich ein bayerisches Entlastungspaket auf den Weg bringen, für gerechte Steuersätze eintreten und Übergewinnen aufgrund des Ukrainekriegs einen Riegel vorschieben! (Drs. 18/23241)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Tobias Reiß, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Gerald Pittner u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Sicher, sozial und stark durch die Krise (Drs. 18/23242)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Dr. Helmut Kaltenhauser für die FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die wirtschaftliche Situation, die jetzt in naher Zukunft auf uns zukommt, ist uns allen klar. Ebenso klar ist uns, welche Engpässe auf uns zukommen. Es gibt Engpässe bei den Rohstoffen; in einer zweiten Welle gibt es Mangel bei den fertigen und halbfertigen Produkten, schließlich auch Mangel an Arbeitskräften. All das wird die Preise sicherlich nach oben treiben. Da ist es völlig müßig, darüber zu diskutieren, ob frühere Regierungen daran schuld oder ob Entwicklungen vorhersehbar waren. Ich bin mir sicher, dass das in der nachfolgenden Diskussion trotzdem einige Redner tun werden.
Eines ist aber klar: Der Staat darf nicht selbst noch dazu beitragen, die Preise weiter nach oben zu treiben. Deshalb ist es wirklich ganz wichtig festzuhalten, dass zusätzliche Belastungen in Form von Steuern oder Beitragserhöhungen wirklich das Dümmste sind, was man politisch machen kann, um die Folgen der gegenwärtig schon ziemlich starken Inflation zu bekämpfen.
Bei manchen Vorschlägen von allen möglichen demokratischen Parteien kann ich nur den Kopf schütteln. Ich habe einfach einmal drei Beispiele herausgegriffen: Das erste Beispiel ist, als der Fraktionsvorsitzende der CDU, Friedrich Merz, vorgeschlagen hat, einen Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der Bundeswehr einzurichten. Einen solchen wirtschaftlichen Unsinn hätte ich ihm echt nicht zugetraut. Das wären Steuererhöhungen für alle Steuerzahler; aber wie gesagt, ich will nicht über die Schuldfrage diskutieren.