Protokoll der Sitzung vom 22.06.2022

Jetzt frage ich Sie mal ehrlich: Erstens. Welche rechtskonform agierenden Unternehmen werden durch diese Maßnahmen belastet?

Zweitens: Welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen den Hauptsinn ihrer Tätigkeit darin, ihren Arbeitgeber hinzuhängen und damit möglicherweise ihren Arbeitsplatz zu gefährden?

Tatsächlich ist klar: Wer aus Angst vor Kündigung und Mobbing rechtswidrige Zustände nicht anzeigt, lebt doch in keinem freien System. Deshalb ist der Schutz für solche Personen notwendig und richtig.

(Beifall bei der SPD)

Missstände gibt es genug, so in Altenpflegeheimen, und auch Maskenskandale. Wer nur auf Verstöße gegen das EU-Recht pocht, der sagt natürlich: Subventionsbetrug mit EU-Geldern muss angezeigt werden, auch Verstöße gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung, aber nicht Betrug, sexuelle Belästigung, Umweltverschmutzung, Einleiten von giftigen Abwässern und gegebenenfalls sogar Regelungen zur Terrorfinanzierung. – All das wollen Sie nicht. Was Sie wollen, ist eine weltfremde Schmalspurlösung mit angezogener Handbremse. Das ist weltfremd und führt nicht weiter. Deshalb ist im Gesetzentwurf selber auch eine Meldestelle vorgesehen, die diese Anzeigen insoweit behandelt.

Sie reden von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit und stellen diejenigen, die aus eigenen Erfahrungen Anlass haben, die Dinge ins Lot zu bringen, als Belaster des Systems dar. Schmiergeldzahlungen, Steuerhinterziehungen, Verstöße gegen Arbeits- und Umweltrecht gehen uns alle an und erzeugen nicht nur individuelle Schäden, sondern sie schaden unserem Gesamtsystem, der Allgemeinheit. Wer den Willen hat, faule Äpfel auszusortieren, muss ihn auch umsetzen. Wenn Sie das selbst nicht schaffen oder tun wollen, müssen Sie sich um die Sortierer kümmern; denn die Sortierer den Gefahren zu überlassen und zu sagen, dass es möglicherweise nur deutsches Recht sei und es viel zu weit gehe, ist Zynismus und wird den

Bedürfnissen einer funktionierenden rechtsstaatlichen Gesellschaft nach Recht und Ordnung nicht gerecht.

Wir werden beide Anträge ablehnen – im Vertrauen auf den gesetzgeberischen Vorgang, der, wie bereits angesprochen wurde, tatsächlich noch am Laufen ist.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Arnold, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich dem Abgeordneten Ulrich Singer von der AfD-Fraktion das Wort.

Geschätzter Herr Kollege Arnold, es geht um Hinweisgeberschutz. Sie haben in Ihrer Rede, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Frage aufgeworfen, welches rechtschaffene Unternehmen dadurch belastet wird. Glauben Sie denn, dass ein rechtschaffenes Unternehmen eine solche Stelle umsonst bekommt? Auch ein rechtschaffenes Unternehmen wird mit einem sicherlich fünfstelligen Betrag für die Einrichtung und dann jährlich mit einem vierstelligen Betrag von einigen Tausend Euro belastet werden, um diese Stelle zunächst einzurichten und dann zu unterhalten. Dadurch wird gerade auch ein rechtschaffenes Unternehmen belastet.

Gerade Sie sollten doch dafür kämpfen, dass keine weiteren Kosten entstehen und keine weiteren Inflationstreiber geschaffen werden. Hier entstehen aber weitere Kosten für die Unternehmen, die am Schluss die Verbraucher zahlen müssen. Sie müssen ehrlich sein: Auch ein rechtschaffenes Unternehmen wird belastet und damit zuletzt unsere Verbraucher und Bürger in Bayern.

Rechtskonforme Abläufe in der Wirtschaft, in unserer Gesellschaft haben ihren Preis. Verstöße betreffen nicht nur das allgemeine Lebensrisiko. Vor diesem Hintergrund könnte ich genauso gut fragen: Warum werden die JVAs finanziert; die Inhaftierten sollen sie selbst finanzieren. – Das ist ein Allgemeingut von überragendem Interesse. Deswegen ist das im Vordergrund zu sehen. Wenn in diesem Zusammenhang Unternehmen investieren müssen, dann tun sie das nicht nur für sich, sondern auch für die allgemeine Rechtsstaatlichkeit. Deswegen sehen wir das als angemessen an. Natürlich ist Eigentum ein Punkt. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums wird in diesem Haus aber allzu oft vergessen.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Helmut Kaltenhauser. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem sehr geehrte Kollegen von der CSU! Wieder einmal richtet sich der Fingerzeig auf Berlin. Wie so oft in den letzten Monaten sprechen wir heute über Hausaufgaben der alten Regierung, die jetzt die Ampelkoalition in Angriff nimmt.

Ich darf die Historie kurz aufzeigen. Die Große Koalition hat im Jahr 2019 von der EU eine Hausaufgabe bekommen. Im Jahr 2020 habe ich bei einer Schriftlichen Anfrage nachgehakt, wie der Stand der Dinge ist. Gebetsmühlenartig ist nur auf Berlin, auf den Bund verwiesen worden. Bis Fristende 2021 ist nichts passiert. Die Blockade von CSU und CDU im Verfahren hat dann dazu geführt, dass sogar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurde.

Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, der vorhandene Entwurf gefällt uns nicht, ist schon sehr gewagt. Wir sind aber nach wie vor in einem Gesetzgebungsverfahren. Natürlich gibt es noch genug Gelegenheit, sich in Berlin einzubringen. Heute wurden viele Detailfragen angesprochen. Das eine oder andere kann man sicherlich noch verbessern. Ich bin mir sicher, dass das auch der Fall sein wird.

Ich glaube aber, eines ist klar: Wir müssen die Hinweisgeber effektiv schützen. Wir brauchen mündige Bürger, die geschützt werden müssen. Wir haben nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht – schon die alte Regierung hatte die europarechtliche Pflicht –, tatsächlich Verantwortung zu übernehmen. Ich bin sehr froh, dass dies das jetzige Justizministerium unter Marco Buschmann angepackt hat. Ich glaube nicht, dass wir von unverhältnismäßigen Belastungen sprechen können. Endlich wird die fast überfällige Rechtssicherheit geschaffen.

Natürlich ist der Gesetzestext nicht wortgleich mit der EU-Richtlinie; das ist klar. Natürlich sind einige Dinge auszuführen. Das ist das Prinzip einer EU-Richtlinie. Das, was von der CSU gefordert wird, hätte zur Folge, dass Whistleblower nur dann geschützt sind, wenn sie Verstöße gegen das europäische Recht melden, nicht aber, wenn sie Hinweise zu Steuerhinterziehung, Korruption und Missachtung deutschen Rechts geben. Um es plakativ zu sagen: Hinweise zu Verstößen gegen das Datenschutzgesetz wären geschützt, Meldungen über Betrug wie bei Wirecard wären aber nicht geschützt. Ich glaube nicht, dass das etwas ist, was Sie wirklich wollen und was wir insgesamt wollen.

Ich glaube, übersichtliche Ausnahmen können wir nicht definieren. Ich glaube, dass wir im Gegenteil die Hürden abbauen müssen.

Ich meine schon, dass wir sehr viele Möglichkeiten haben, die es auch den bayerischen Unternehmen erleichtern. Wir haben ein Verfahren. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten brauchen das nicht zu machen. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können sich zusammentun. Viele Unternehmen haben übrigens solche Systeme. Wir hätten auch die Möglichkeit gehabt, selbst schon etwas zu definieren. Auch in der Verwaltung des Landtags hätten wir so etwas schon lange machen können. Niemand hat uns davon abgehalten. Auch das haben wir nicht gemacht. Nur dann, wenn wir aufgrund irgendwelcher Skandale dazu gezwungen sind, wird das eine oder andere nachgebessert.

Ich bin sehr froh, dass das Thema in Berlin inzwischen angepackt wurde. Im Gesetzgebungsverfahren mag das eine oder andere noch abgeschliffen werden. Ich bin mir aber sehr sicher, dass dies ein Gesetz wird, das wir wirklich nutzen können. Deshalb lehnen wir den Antrag der CSU ab.

(Beifall bei der FDP)

Zum Antrag der AfD ist schon mehrfach etwas gesagt worden. Über einen Antrag, der ignoriert, was uns die EU vorgibt, können wir nicht ernsthaft diskutieren.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 18/23208 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSUFraktion und die FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, AfD-Fraktion sowie der fraktionslose Abgeordnete Bayerbach. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen der Abgeord

neten Plenk (fraktionslos) und Klingen (fraktionslos). Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 18/23243 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die FDP-Fraktion, die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die fraktionslosen Abgeordneten Plenk, Klingen und Bayerbach. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Zur Beratung rufe ich nun noch auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Johannes Becher u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Klimaschutz ernst nehmen, Menschen und Umwelt schützen: Endgültiges Aus für dritte Start- und Landebahn am Flughafen München beschließen! (Drs. 18/23209)

Ich erinnere daran, dass zu diesem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt ist. – Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Johannes Becher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 17. Juni 2012 war vor gut zehn Jahren. Mit einer deutlichen Mehrheit von 55,7 % entschieden damals die Münchner Bürgerinnen und Bürger: keine dritte Startbahn am Flughafen München. Das ist gelebte Bürgerdemokratie, ein großer Erfolg für alle, die den Klimaschutz, den Umweltschutz und die Menschen in unserer Flughafenregion ernst nehmen. Ich als Abgeordneter aus dem Landkreis Freising sage noch heute: Herzlichen Dank an München für die Solidarität und die weitsichtige Entscheidung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

In der damaligen Zeit war ich selbst ehrenamtlich engagiert, war mit vor Ort und habe eigentlich gedacht: Das war es jetzt. Die Mehrheit hat entschieden, das wird akzeptiert, und das Projekt dritte Start- und Landebahn wird endgültig beerdigt. Einen tatsächlichen Bedarf hat es ohnehin nie gegeben.

Aber weit gefehlt: Die CSU hat trotz des Votums der Bürgerinnen und Bürger und aller guten Argumente das Verfahren einfach weiter durchgezogen und hält bis heute an diesem Projekt und am Baurecht für die dritte Start- und Landebahn fest, als wäre in den letzten zehn Jahren nichts passiert, meine Damen und Herren.

Die CSU hat doch in den letzten Jahren versucht, sich einen etwas ökologischeren Anstrich zu geben. Wer als christliche Partei die Schöpfung bewahren möchte, sollte diesen Auftrag schließlich auch ernst nehmen. Am Beispiel der dritten Start- und Landebahn sieht man ganz genau, dass das nicht so ernst gemeint ist, dass es nur Marketing ist, nur Show ist. Da ist nichts, aber auch gar nichts dahinter.

Der Klimawandel schreitet mit massivem Tempo voran. Beim Klimaschutz braucht es größere Kraftanstrengungen, sagt Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Gleichzeitig hält die CSU am Bau einer dritten Start- und Landebahn, an mehr Flugverkehr, an mehr Emissionen fest. Wer heute noch eine dritte Start- und Landebahn bauen will, der meint es nicht ernst mit dem Klimaschutz. Das ist die bittere Wahrheit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Moore sind die besten CO2- und Wasserspeicher, sagt Ministerpräsident Dr. Markus Söder. – Gleichzeitig wollen Sie von der CSU eine dritte Start- und Landebahn im Erdinger Moos bauen. Es ist ein Irrsinn! – Wir nehmen die Verpflichtung ernst, den Flächenverbrauch zu reduzieren, sagt Ministerpräsident Dr. Markus Söder. – Gleichzeitig sollen Hunderte Hektar betoniert werden. Die dritte Start- und Landebahn bedeutet einen gewaltigen Flächenverbrauch und das Gegenteil von sparsamem Umgang mit Grund und Boden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Man könnte noch viele Argumente aufzählen, etwa, dass zwei Bahnen ganz offenbar ausreichen, um in die ganze Welt zu fliegen. Die durch Corona eingeführten Videokonferenzen lassen viele Businessflüge obsolet werden. Die Prognosen von Intraplan zum angeblichen Wachstum der Flugbewegungszahlen sind in all den Jahren meilenweit danebengelegen.

Ich fordere für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch im Namen sehr vieler Menschen in der Flughafenregion: Korrigieren Sie endlich diesen Fehler! Beerdigen Sie endlich das Projekt dritte Startbahn. Streichen Sie es aus dem Landesentwicklungsprogramm, und zwar in dieser aktuellen Teilfortschreibung! Sorgen Sie als Mehrheitsgesellschafter bei der Flughafen München GmbH dafür, dass der Planfeststellungsbeschluss geändert wird und das Baurecht endgültig aufgehoben wird, meine Damen und Herren!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch wenn Ihnen Klimaschutz, Umweltschutz und Flächenverbrauch nicht so wichtig sind: Machen Sie es wenigstens für die Menschen in dieser Region, die seit 17 Jahren durch die dritte Startbahn von Absiedelung und Enteignung bedroht sind, für die Menschen, die ihre Heimat zu verlieren drohen, für die Kommunen, die massiv in ihrer Planungshoheit eingeschränkt sind, und für die vielen Menschen, die bereits heute unter dem Fluglärm und den Abgasen von zwei Startbahnen leiden.

Meine Damen und Herren, es reicht! Die Belastungsgrenze ist weit überschritten. Zehn Jahre nach dem Bürgerentscheid in München ist es Zeit, den Bürgerwillen endlich anzuerkennen: keine dritte Startbahn!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich dem Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn für die AfD-Fraktion das Wort.

Herr Kollege Becher, bezeichnenderweise haben Sie hier schon wieder das klassische Beispiel der GRÜNEN-Politik genannt, nämlich die reine Verbotspolitik. Sie von den GRÜNEN wollen alles verbieten, was den Menschen hilft und was auch der Umwelt hilft. In diesem Fall beklagen Sie allerdings den Verlust von CO2-Speicher, Bodenversiegelung, Lärm und Schadstoffbelastung. – Ist Ihnen eigentlich klar, dass genau diese ökologischen Faktoren bei Windkrafträdern, die Sie ja befürworten, mehrfach auftreten? Startbahnen haben wir in Bayern nicht so viele. Davon profitieren viele Menschen. Von Ihren Windkrafträdern, von den "Vogelschreddern", haben wir über 1.000, und Sie wollen noch mehr. Diesen Zwiespalt werden Sie nicht auflösen können. Dafür ist Ihre Partei bekannt.

Bitte, Herr Kollege Becher.