Protokoll der Sitzung vom 22.06.2022

Klar ist: Egal, wie sehr und wie oft die AfD dies behauptet: Niemand wird wegen seines Dialektes diskriminiert. Niemand ist wegen seines Dialektes schlechter gestellt, weder in Bayern noch in Deutschland.

(Beifall bei der FDP)

Gerade auch als Liberaler finde ich es eine Bereicherung, wenn jemand Dialekt sprechen kann. Ich bin doch selbst das beste Beispiel. Ich spreche Hochdeutsch und auch stark Bairisch. Die Niederbayern werden natürlich sagen: Du sprichst höchstens Münchnerisch. – Damit muss ich zurechtkommen. Mit den Oberbayern aus Feldkirchen-Westerham komme ich zurecht, verehrte Präsidentin.

(Heiterkeit bei der Präsidentin Ilse Aigner)

Dieser Vertreter bin ich gern. Doch halte ich es für die Entwicklung und den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus notwendig, auch Hochdeutsch sprechen zu können.

Aber schauen wir uns doch mal den Sprachgebrauch der selbsternannten Sprachhüter von der AfD an. Da entlarvt sich die Partei in ihrer deutschtümelnden Gesinnungsideologie nämlich schnell selbst. Der AfD geht es nicht um hehre und edle Sprachideale. Sie missbraucht unsere Sprache mit systematischen Provokationen, mit Manipulationen durch Erzählungen vom drohenden Untergang Deutschlands, von der Bedrohung durch Migranten und vom Identitätsverlust.

(Beifall bei der FDP)

Sie verbreitet Verschwörungstheorien, skandalisiert, baut gezielt Feindbilder auf und schreckt auch nicht davor zurück, Nazi-Kampfbegriffe zu benutzen. – Das ist die sprachliche Tradition, auf der die AfD aufbaut. Das ist das wirkliche Verständnis der AfD von Sprachpflege.

Verehrte Damen und Herren, wir haben es hier mit einem weiteren Gesetzentwurf der AfD zu tun, der die Angst vor Veränderungen, vor dem Neuen atmet, die Angst, auf der die Politik der AfD aufbaut. Gesetze sollen auch nicht die Lebensgewohnheiten der Menschen regeln. Gesetze dürfen Entwicklungen und Entwicklungsstreben der Gesellschaft nicht im Wege stehen. Sprache, Mundart, Dialekt und Traditionen gehören gepflegt, nicht verordnet. Sprache ist lebendig. Sprache braucht Freiräume. Sie ist komplex, offen und veränderungsfähig. Auch wenn sie sich frei entwickelt, heißt das eben nicht, dass sie dadurch Schaden nimmt. Denn sprachliche Veränderung bedeutet nicht per se Degeneration, sondern einfach nur Weiterentwicklung innerhalb einer Gesellschaft.

Verehrte Damen und Herren, unsere Sprache ist übrigens auch widerstandsfähig. Sie hält eine Menge Blödsinn aus, auch den von der AfD.

(Heiterkeit bei der FDP)

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der FDP sowie Abgeordneten der CSU, der GRÜNEN, der FREI- EN WÄHLER und der SPD)

Als Nächster spricht der fraktionslose Abgeordnete Raimund Swoboda.

Hohes Haus, verehrte Bürger auf der Tribüne und draußen im Land! Die AfD-Fraktion konterkariert wieder einmal sich selbst und ihren Gesetzentwurf, wenn Sie zutreffend feststellt, dass Hochdeutsch nicht nur die Amts- und Verkehrssprache, sondern auch die sprachliche Standardvarietät in Deutschland und natürlich auch in Bayern ist und sein muss. Dennoch will sie mit diesem Gesetzentwurf die drei fränkischen Dialektvarianten der Amtssprache rechtlich gleichstellen. Gerade dort, wo diese Amtssprache gelehrt und gelernt werden muss, nämlich in der Schule, soll nach Ansicht der AfD der bayerische Dialektsprecher nicht länger zum Hochdeutschsprechen genötigt werden dürfen. Was ist das für ein Blödsinn? – Man stelle sich einmal vor, der aus Niedersachsen stammende Abgeordnete berichtet uns hier im Hohen Haus: Es gibt Freibier. Das ist astreines Hochdeutsch. Worauf der Oberpfälzer fragt: Wou? Wou? Die Fränkin antwortet: No am Berch. Der Schwabe ruft dazwischen: De hann oin hogga. Schließlich sagt die aus Ostfriesland zugereiste Abgeordnete: Wat mutt, dat mutt. Soll das die Stärkung der Dialekte sein oder nur amtliches Kauderwelsch werden?

Das multiethnische bayerische Staatsbürgervolk braucht wie jedes Volk eine gemeinsame Kommunikationsebene, und das ist die bundesrepublikanische hochdeutsche Sprache. Diese in Wort und Schrift zu erlernen, ist Voraussetzung, sich allgemein verständlich zu machen, um sich in der Gesellschaft und im Leben behaupten zu können. Das muss der zentrale Bildungsauftrag der Schule sein und bleiben. Dialekte in Bayern zu bewahren, bleibt dem Elternhaus und den privaten regionalen Brauchtumstraditionsvereinen überlassen. Es muss der freien Entscheidung eines jeden Einzelnen von uns vorbehalten bleiben, soweit nicht zwingend das Hochdeutsche geboten ist, so zu sprechen, wie es die Leute vor Ort wollen und erwarten. Den Staat und ein Gesetz braucht es dafür wahrlich nicht. Dies ist ein Gaudi-Antrag, zur Profilierung der AfD ungeeignet!

(Alexander König (CSU): Das war mal ein guter Beitrag!)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 18/23106) - Erste Lesung

Auf die Begründung des Gesetzentwurfs wird seitens der Staatsregierung verzichtet. Ich eröffne daher gleich die Aussprache. Als erster Rednerin erteile ich für die 32-minütige Aussprache Frau Kollegin Petra Guttenberger für die CSU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eigentlich kann ich es ganz kurz machen. Was führt dazu, dass sich Menschen, die sich in Haft befinden, wieder resozialisiert in eine Gesellschaft integrieren? – Darauf gibt es keine hundertprozentige Antwort. Jeder weiß, dass es auf jeden Fall ein wichtiger Beitrag ist, seine sozialen Kontakte zur Familie und zu den Kindern aufrechtzuerhalten.

Wir befassen uns heute – das steht hinter diesem Gesetzentwurf – mit dem Thema Gefangenentelefonie. Nach Artikel 35 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes können Gefangene grundsätzlich nur in dringenden Fällen telefonieren. Eine Möglichkeit zur Zulassung anderer Formen der Telefonie wie der Videotelefonie ist nicht vorgesehen. Im Rahmen der Corona-Pandemie waren Besuche Angehöriger in der JVA nicht möglich. Vor dem Hintergrund, dass für eine Resozialisierung die Kontakte zu Kindern, zur Frau und zum Mann sehr wichtig sind, hat man ab März 2020 für alle Gefangenen in Bayern die Möglichkeit geschaffen, auch ohne Angabe eines dringenden Grundes Telefonate zu führen. Diese Regelung wurde durch das Ministerium im vergangenen Jahr evaluiert. Das Ergebnis ist das jetzt vorliegende Änderungsgesetz.

Das heißt, in Zukunft soll unabhängig von der Corona-Pandemie die Gefangenentelefonie auch ohne das Vorliegen eines dringenden Falles möglich sein. Eines der Argumente dagegen war immer, dass jemand das Telefonieren dafür ausnutzen könnte, um Zeugen zu bedrohen oder Verbrechen zu planen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass diese Gefahr nicht besteht. Regelmäßige Telefonate mit Angehörigen und Freunden halten die sozialen Bindungen aufrecht und sind deshalb eine gute Basis für die Resozialisierung. Deshalb können Gefangene, sobald das Gesetz in Kraft tritt, auch künftig unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Verhältnisse der Anstalt und der Belange des Opferschutzes Telefongespräche führen. Zudem können auch andere Formen der Telekommunikation wie die Videotelefonie gestattet werden. Für uns ist ganz entscheidend: Dies soll nicht nur für Gefangene im Regelvollzug gelten, sondern auch für Untersuchungshäftlinge. Die Kosten haben die Gefangenen grundsätzlich selbst zu tragen. In Ausnahmefällen können diese Kosten aber auch von der Anstalt übernommen werden. Ich betone aber auch, dass die Nutzung von Mobiltelefonen auch weiterhin nicht gestattet ist, um eine gewisse Kontrollfunktion zur Sicherung einer Anstalt ausüben zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der festen Überzeugung, dass das Justizministerium einen guten und ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der so

wohl die Bedürfnisse der Gefangenen als auch die Belange der jeweiligen Anstalt und auch den gebotenen Schutz der Opfer berücksichtigt. Eine Bedrohung von Opfern und Zeugen muss unter allen Umständen verhindert werden. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ich würde mich freuen, wenn sich das Hohe Haus dem anschließen könnte.

(Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht als Nächster Herr Kollege Toni Schuberl.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist ein großer Erfolg für das demokratische Engagement von Inhaftierten. Inhaftierte, insbesondere aus der JVA Straubing, haben aufgrund der Probleme im Strafvollzug nicht nur gejammert und Frust geschoben, sondern sich hingesetzt und überlegt, wie man die Probleme lösen könnte. Dies gilt besonders für einen Punkt, der sie besonders betrifft. Sie haben sich hingesetzt und etwas erarbeitet. Schließlich sind sie aufgestanden und haben Unterschriften für ihre Petition gesammelt. Sie haben in ihrer JVA unter Haftbedingungen und in einer weiteren JVA Unterschriften gesammelt. Sie haben persönlich über tausend Unterschriften gesammelt. Im Internet haben noch Zigtausende online unterschrieben.

Ich war als rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion in Straubing. Begleitet wurde ich von meiner Kollegin Rosi Steinberger, die dort stellvertretende Vorsitzende des JVA-Beirats ist. Wir waren dort und haben uns das angehört. Ich habe persönlich mit dem Initiator gesprochen und mir erklären lassen, wie das in den Justizvollzuganstalten abläuft und welche Probleme bestehen. Ich habe nach den Lösungsvorschlägen der Petenten gefragt. Wir haben mit dem Anstaltsleiter, der sehr engagiert ist, gesprochen. Wir haben uns das Für und Wider erklären lassen. Wir haben uns mit den Vertretern der Justizvollzugsbeamten getroffen und nach dem personellen Aufwand gefragt. Was muss alles gestemmt werden?

Wir haben dann die Petition entgegengenommen und in den Landtag gebracht. Es wurde hier diskutiert; es wurde hier sehr ausführlich und sehr konstruktiv diskutiert. Am Schluss wurde das Strafvollzugsgesetz geändert. Das ist gelebte Demokratie, das ist gelebte Mitwirkung in unserer Gesellschaft, in unserem Staat. Und man muss bedenken: Die Straftäter haben sich mit ihrer Tat aus dem Kreis der Gesellschaft hinausbewegt. Der Strafvollzug dient dazu, ihnen zu helfen, wieder in diese Gesellschaft hineinzukommen. Resozialisierung ist das Stichwort. In diesem Bereich, mit diesem Engagement, haben die Häftlinge in Straubing – in Straubing sitzen insbesondere die mit einer langjährigen Strafe – gezeigt, dass sie sich zumindest bei diesem Projekt wieder in die Mitte der Gesellschaft hineinbegeben haben, sie haben Engagement gezeigt, Demokratie gelebt – und waren erfolgreich. Diese Erfahrung, erfolgreich sein zu können, wenn man sich engagiert und konstruktiv in der Gesellschaft mitarbeitet, ist sehr wertvoll, insbesondere für diejenigen, die am direktesten von der Staatsgewalt betroffen sind und sich sicher oft auch ausgeliefert fühlen.

Eine Änderung des Strafvollzugsgesetzes – das muss ich auch sagen – war längst überfällig. Während es in anderen Bundesländern bereits Telefone in den Gängen der Anstalten und manchmal, je nach Sicherheitslage und Häftling, sogar auch in den Hafträumen gab, war es in Bayern teilweise sogar untersagt, bei einem Todesfall im näheren Familienumkreis zu telefonieren. Da hieß es, es sei nicht mehr dringend, der Angehörige sei ja schon tot. Es durfte nicht angerufen werden, um zum Geburtstag zu gratulieren, die Ehefrau durfte nicht angerufen werden. Das ist jetzt Gott sei Dank mit diesem Gesetzentwurf endlich Vergangenheit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir müssen bei dem, was wir in der Dritten Lesung beschließen, nicht nur darauf achten, was im Gesetz steht, sondern auch darauf, wie es umgesetzt wird. Wir brauchen – so steht es im Gesetz – 42 Stellen, damit die Überwachung verbessert wird. Das Telefonieren steht immer unter dem Vorbehalt, dass das personell möglich ist. Diese Stellen fehlen aber in unserem Haushalt. Wir GRÜNE haben 100 Stellen beantragt; das wurde abgelehnt. Wir werden sie auch das nächste Mal wieder beantragen. Sie könnten auch mal zustimmen. Es bringt nichts, wenn wir ein Recht auf Telefonie ins Gesetz schreiben, aber das dann unter den Vorbehalt ausreichenden Personals stellen und das Personal dann nicht zur Verfügung stellen.

Das andere Problem sind die Kosten. Die Gefangenen müssen die Kosten für das Telefonieren tragen – das ist selbstverständlich. Aber die Kosten für das Telefonieren sind in Gefängnissen besonders hoch, teilweise bis zu 50 Cent pro Minute. Wenn ein Gefangener arbeitet, bekommt er zwischen 1,33 Euro und 2,22 Euro pro Stunde. Wenn er Meister ist, wenn er Akademiker ist, dann sind es 2,22 Euro pro Stunde. Häufigste Vergütungsstufe ist die Stufe II; da kriegt er monatlich bei Vollzeit 221 Euro, wobei einiges auch auf andere Konten kommt, damit er dann Überbrückungsgeld hat usw. Das heißt, die Häftlinge haben bei dieser Vergütungsstruktur einfach kein Geld, und sollen bis zu 50 Cent pro Minute zahlen, aber auch nur dann, wenn genügend Personal da ist, das im Haushalt nicht eingestellt ist. Hier müssen wir nachbessern, und hier müssen wir dafür sorgen, dass aus dem Recht auf dem Papier ein Recht wird, das in der Praxis auch angewendet werden kann.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als Nächster spricht der Kollege Dr. Hubert Faltermeier für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Der Erfolg hat viele Väter und Mütter. Dass dieser Erfolg alleine auf eine Petition zurückzuführen wäre, entspricht nicht der gesamten Wahrheit. Es hat eine Evaluierung durch das Justizministerium stattgefunden, auf die der Koalitionspartner und wir FREIEN WÄHLER intensiv hingewirkt haben. Viele Gespräche mit dem Justizminister haben stattgefunden. Dieser Erfolg ist wichtig und richtig, war auch bedingt durch die Corona-Pandemie, die bei den Inhaftierten zu Einschränkungen im Haftalltag geführt hat. Die Konsequenz war natürlich, dass Telefonate auch durch die Vollzugsanstalten und durch das Justizministerium großzügiger zugelassen worden sind. Diese Erfahrung hat man sich dann zunutze gemacht, hat evaluiert, auch mit anderen Ländern verglichen. Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die bestehende Regelung zu restriktiv ist. Aber die bisherigen Gründe für die restriktiven Regelungen fallen jetzt nicht weg. Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Opferschutz sind nach wie vor relevant.

Die Änderung geht jetzt weiter. Ein dringender Grund ist nicht mehr erforderlich. Stärker ins Gewicht fällt mit den bestehenden Gründen auch die Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, die erfolgreiche Resozialisierung. Das, glaube ich, kann umgesetzt werden.

Natürlich führt das auch zu Kosten bei den Telefongesprächen, die die Gefangenen zu tragen haben. Nicht von der Hand zu weisen ist auch, dass immenser personeller Aufwand mit zusätzlichen Planstellen beim Freistaat Bayern anfällt. Aber das werden wir in Kauf nehmen und hinnehmen. Es ist richtig, dass diese Lockerungen jetzt greifen. Deshalb befürworten wir, dass die Evaluierung jetzt umgesetzt wird. Das streben wir FREIE WÄHLER schon lange an. Wir begrüßen den Gesetzentwurf.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion der Kollege Christoph Maier.

(Beifall bei der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Zu Recht haben Sie in der Gedenkminute den bedauerlichen Unfall in Garmisch-Partenkirchen angesprochen. Mir gefällt allerdings nicht, dass hier offensichtlich die Auffassung herrscht, dass es unterschiedliche Opfergruppen gibt.

(Widerspruch bei Abgeordneten der CSU und der SPD)

Unabhängig davon, woher die Opfer kommen, gedenke ich in meinem Innersten aller Menschen, gleich welcher Nationalität, welcher Staatsangehörigkeit, welchen Geschlechts. Gerade wenn deutsche Kinder betroffen sind, sollte man das an dieser Stelle in dem Zusammenhang hervorheben.

(Widerspruch)

Nun zur Sache: Durch den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes, des Bayerischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes sowie des Bayerischen Jugendarrestvollzugsgesetzes soll die Gefangenentelefonie dauerhaft ausgeweitet sowie die Möglichkeit zur Zulassung anderer Formen der Telekommunikation, zum Beispiel Videotelefonie, gesetzlich neu geregelt werden.

Wir haben eben gehört, dass es die Staatsregierung nicht für notwendig erachtet, ihren eigenen Gesetzentwurf hier im Hohen Hause zu begründen. Das nehmen wir als Alternative für Deutschland und als die einzig wahre Opposition in diesem Land zur Kenntnis.

(Beifall bei der AfD – Widerspruch bei Abgeordneten der CSU)

Dem Grundsatz nach begrüßen wir allerdings als AfD-Fraktion, wenn die tatsächliche Praxis auf eine fundierte gesetzliche Grundlage gestellt wird. Die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten in den Gefängnissen während der Corona-Lage haben dazu geführt, dass der Kontakt der Gefängnisinsassen zur ihren Freunden und Angehörigen nur auf fernmündlichem Wege möglich war. Die gesetzliche Einschränkung, dass dies nur in dringenden Fällen möglich sein soll – wir haben es eben gehört –, erweist sich aus heutiger Sicht als zu eng. Nach der Neuregelung ist die Gestattung von Telefonaten nicht mehr vom Vorliegen eines dringenden Falles abhängig. Wie bisher gibt es jedoch grundsätzlich keinen Anspruch – und das ist richtig – der Gefangenen darauf, Telefongespräche zu führen. Das halten wir so für richtig. Damit wird dem Grundsatz der Resozialisierung ausreichend Rechnung getragen. Telefongespräche sollen damit sowohl für Strafgefangene als auch für Untersuchungsgefangene unter geringen Anforderungen möglich sein.