Protokoll der Sitzung vom 22.06.2022

Ich darf vielleicht noch einmal daran erinnern: Die beiden Ausschüsse, sowohl der Bildungsausschuss als zuständiger Ausschuss als auch der ÖD, haben dieses Thema ausführlich beraten und auch entsprechend entschieden; und zwar sind diese Anträge im Grunde ein Sammelsurium von Maßnahmen und Initiativen, die Sie beschreiben, die aber zum großen Teil bereits durchgeführt sind oder sich zumindest in der Umsetzung befinden. Das heißt also: Im Grunde ist ein Großteil dieser beiden Anträge bereits erledigt. Man könnte sie praktisch als nicht mehr notwendig erachten.

Ich möchte vielleicht noch mal kurz auf das Vorherige eingehen: Dass diese Betreuung so negativ geschildert wird, wird unseren Erzieherinnen und Erziehern nicht gerecht, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich sage das auch deshalb noch einmal, weil bei dieser Anhörung Anfang Juni ein Professor aus Nordrhein-Westfalen da war, der gefordert hat, die Nachmittagsbetreuung nur oder im Wesentlichen mit Fachkräften zu bestreiten, die einen akademischen Abschluss haben. Ich glaube, wir fahren in Bayern gut mit unserer Zielsetzung und mit unseren Betreuerinnen und Betreuern, sodass später dann auch herauskommt, was man bei einem Bildungsmonitoring sieht: Da stehen wir in Bayern so schlecht nicht da. Aber die Betreuung und die Bildung gehören zur Ganztagsbildung. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit noch mal deutlich unterstreichen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, da diese beiden Anträge sehr umfangreich sind, möchte ich mich auf ein paar Punkte konzentrieren, zum Beispiel auf den Rechtsanspruch auf einen IT-Arbeitsplatz, einen Arbeitscomputer. Die Zuständigkeit für die Errichtung, Wartung und Pflege einer IT-Ausstattung an bayerischen Schulen liegt nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz natürlich bei den Schulaufwandsträgern. – Das sollte man wissen, wenn man solche Ansprüche stellt. Der Rechtsanspruch auf einen schulischen IT-Arbeitsplatz gegenüber dem Freistaat kann insofern nicht daraus abgeleitet werden. Allerdings gibt der bayerische Staat sehr viel Unterstützung und leistet da starke Hilfestellung, sowohl den Kommunen als auch den Aufwandsträgern, also den Schulen, die direkt in der Verantwortung stehen.

Jetzt müsste man das vielleicht auch mal ein bisschen genauer definieren. Von der Förderung ausgenommen sind natürlich verwaltungsbezogene Funktionen. Aber

im pädagogischen Bereich, der letztendlich dann im Wesentlichen den Einsatz bedingt, haben wir hier überhaupt keine Restriktionen. Das heißt also, das ist alles machbar. Ich habe vorher, zu den Punkten 6 und 7, wenn ich mich richtig erinnere, auch die Zahlen genannt, die wir hier in Bayern wirklich beispielhaft vorweisen können: die Anzahl von 280.000 Arbeitsplatzrechnern, von 480.000 mobilen Endgeräten usw. Ich will nicht alles wiederholen. Aber es zeigt, wie stark wir hier in Bayern in Vorleistung gegangen sind. Das sollen uns andere Bundesländer einmal nachmachen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Zum Thema "Flexible Arbeitszeitmodelle": Wir müssen natürlich wissen, dass Lehrkräfte eine vergleichsweise flexible Arbeitszeit haben. Die regelmäßige Arbeitszeit der Lehrkräfte – sie sind ja im Beamtenverhältnis – setzt sich zusammen aus der Unterrichtspflichtzeit – die Unterrichtspflichtzeit ist durch den Stundenplan vorgegeben, den kann ich nicht beliebig wählen – und der Erledigung der sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben. Die sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben sind sehr variabel. Ich habe hier also tatsächlich ein sehr flexibles Arbeitszeitmodell. Das sollte man dann vielleicht auch einmal würdigen.

Zu den individuellen Arbeitsverträgen, die angesprochen werden: Lehrkräfte befinden sich grundsätzlich im Beamtenverhältnis oder im Wesentlichen im Beamtenverhältnis. Dessen Rahmenbedingungen sind ja nicht frei verhandelbar, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sondern sind beamtenrechtlich festgelegt.

(Zuruf des Abgeordneten Matthias Fischbach (FDP))

Soweit eine Lehrkraft zusätzlich eine Nebenerwerbstätigkeit aufnehmen will, ist es auch möglich, dies zum Beispiel im Ganztag zu tun. Das ist frei verhandelbar in der Ganztagsbetreuung.

Zu den Anreizen für Teilzeitkräfte zur Aufstockung ihrer Arbeitszeit zugunsten einer Ganztagsbildung: Da gilt das Gleiche wie für alle. Wir können nicht einzelne Berufsgruppen bevorzugen, sondern wir müssen dann alle Berufsgruppen gleichstellen. Wir haben hier ja auch einen Gleichstellungsauftrag, sodass das im Grunde gar nicht machbar ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Zur Prämienzahlung bei Rückkehr.

Herr Kollege Häusler, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Okay. – Auch hier ist es vom rechtlichen Standpunkt her gar nicht möglich, das zu tun. – Insofern brauche ich mit meinen Aufzählungen nicht weiterzumachen, sondern kann einfach – –

Genau, Sie könnten jetzt beenden, das wäre ein guter Abschluss.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Heiterkeit des Abgeordneten Florian Streibl (FREIE WÄHLER) – Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD) – Zuruf des Abgeordneten Matthias Fischbach (FDP))

Als nächste Rednerin rufe ich Frau Dr. Anne Cyron, AfD-Fraktion, auf.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Ganztagsbildung anstatt Ganztagsbetreuung ist sehr wünschenswert, denn Kinder

sind das köstlichste Gut eines Volkes – so Artikel 125 Absatz 1 unserer Bayerischen Verfassung. Doch genau das sollte uns veranlassen, über eine bestmögliche Betreuung unserer Kinder auch jenseits der staatlich organisierten Ganztagsbetreuung, deren Ausstattung Gegenstand dieses Antrages ist, nachzudenken.

Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern. Von Ganztagsbildung kann beim derzeitigen Mangel an geeignetem Personal sowohl im Erziehungswesen als auch im Lehramt wohl keine Rede sein.

Sollen Grundschulkinder nun von ausgebildeten pädagogischen Fachkräften oder von einer Art Kinderpfleger betreut werden? – Dann werden wir aber dem Anspruch auf Ganztagsbildung nicht mehr gerecht. Bereits heute kann weder in Kitas noch in Grundschulen die geforderte hohe Qualität der Betreuung garantiert werden. Vielerorts droht Überforderung. Über das erforderliche hochqualifizierte Personal werden wir auch durch die von der FDP vorgeschlagenen Personaloffensiven, zum Beispiel Programme für Quereinsteiger oder leichtere Anerkennung von Abschlüssen, in absehbarer Zeit nicht verfügen. Die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, die schnellere Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, wie das im Antrag gefordert wird, wird das Personalproblem auch nicht lösen, fehlt es doch häufig an der Erfüllung der Voraussetzungen, oft auch an sprachlichen Fähigkeiten, wollen wir das Ziel "Ganztagsbildung anstatt Ganztagsbetreuung" erreichen.

Einen Rechtsanspruch zu haben, bedeutet noch lange keinen Anspruch auf adäquate Bildung und Betreuung. Es bedeutet lediglich einen Anspruch auf Verwahrung. Der Staat kann hier nicht leisten, was er verspricht. Dennoch wird über Alternativen zur Ganztagsbetreuung oder Ganztagsbildung nicht nachgedacht. Warum wird Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, kein Erziehungsgehalt gewährt? Warum setzt man einseitig auf die Ganztagsfremdbetreuung, anstatt Eltern einen Anspruch auf Erziehungsgehalt zu gewähren?

Kinder haben ein Recht auf Bildung. Sie haben ein Recht auf Spiel, auf Freizeit, auf Bewegung, auf Ruhe und Individualität – so die UN-Kinderrechtskonvention –; denn Kinder sind Forscher und Entdecker; Kinder sind neugierig. Sie sind kreative und emotionale Persönlichkeiten und Akteure ihrer eigenen Entwicklung. Kinder brauchen Freiraum jenseits staatlicher Einrichtungen. Wie kann all das bei staatlicher Ganztagsbetreuung umgesetzt werden?

Ja, es ist richtig: Es geht um die Zukunft unserer Kinder. Das Wohl unserer Kinder muss bei allen Maßnahmen im Vordergrund stehen. Sie haben ein Recht auf die bestmögliche Bildung und Betreuung, jedoch unabhängig von ideologischen Vorstellungen von Politikern, die das Wohl der Kinder nur in der Fremdbetreuung sehen wollen,

(Beifall bei der AfD)

wo diese Kernkompetenz doch eigentlich bei der Familie liegt.

Wenn der Anspruch auf Ganztagsbildung bzw. -betreuung umgesetzt werden soll, sind Personaloffensiven unerlässlich. Der vorliegende Antrag ist jedoch einseitig auf Maßnahmen zur staatlichen Kinderbetreuung ausgerichtet, die der Staat aktuell nicht leisten kann und trotz der geforderten Offensiven und Maßnahmen voraussichtlich auch nicht leisten wird, und er sieht keine Alternativen vor. Deshalb enthalten wir uns.

(Beifall bei der AfD)

Als nächste Rednerin rufe ich Frau Dr. Simone Strohmayr, SPD-Fraktion, auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab 2026 wird es im ganzen Bundesgebiet und somit auch in Bayern einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz geben. Es ist also notwendig, dass wir uns in Bayern mit der Ganztagssituation an unseren Grundschulen auseinandersetzen. Dazu ein paar Zahlen: Von den 450.000 Grundschülerinnen und schülern in Bayern sind derzeit circa 250.000 nachmittags betreut, und zwar circa 100.000 im Hort mit Ferienbetreuung, circa 70.000 im offenen oder gebundenen Ganztag – meist ohne Ferienbetreuung –, circa 80.000 in Mittagsbetreuung oder verlängerter Mittagsbetreuung – meist ohne Ferienbetreuung – und einige im kooperativen Ganztag wie in der Stadt München. Insgesamt sind circa 55 % der bayerischen Grundschülerinnen und Grundschüler nachmittags betreut oder beschult. Ich habe dargestellt, dass die nachmittägliche Betreuungs- und Beschulungssituation sehr unterschiedlich ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele Eltern kennen die Qualitätsunterschiede dieser verschiedenen Betreuungssituationen nicht. Viele sind angesichts des Mangels an Betreuungsplätzen froh, überhaupt irgendeinen Platz ergattert zu haben. Insgesamt muss man sich fragen: Macht das Betreuungschaos Sinn, oder muss man die Betreuung vielleicht anders organisieren? Interessant war bei der Anhörung, die wir unlängst hatten, dass immer wieder festgestellt wurde, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf der Eltern hier in Bayern wesentlich größer ist. Er liegt bei circa 70 bis 80 %. Im Jahr 2026 fehlen also circa 15 bis 25 % der Plätze. Sicherlich ist das nicht überall gleich viel – es gibt ein Stadt-Land-Gefälle –, aber in der Regel ist es so, dass in vielen Kommunen Plätze fehlen.

Um diese Plätze zu schaffen – auch das ist interessant –, brauchen wir circa 3.600 bis 4.600 – das muss man sich vorstellen – Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, multiprofessionelle Teams. Wir brauchen also viele Pädagogen, die die Betreuung fachkundig übernehmen. Das alles ist eine Riesenaufgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Dazu – auch das möchte ich sagen; auch das ist bei der Anhörung deutlich geworden – fehlt es nicht nur an Personen, sondern es fehlt auch an Räumen. Wir brauchen ausreichend gute Räume, in denen sich die Kinder aufhalten können; wir brauchen Sportstätten und vieles mehr. Auf uns kommt also eine Riesenaufgabe zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was müssen wir jetzt also tun? Wir haben noch drei Jahre Zeit, um uns auf diese Situation vorzubereiten. Wir brauchen dazu eine Fachkräfteoffensive, wie sie von der FDP gefordert wird. Wir stimmen dem zu. Das allein reicht aber nicht. Wir brauchen noch viel mehr. Wir brauchen konkrete Vorgaben. Wir dürfen die Kommunen bei dieser Aufgabe nicht alleinlassen. Vor allen Dingen brauchen wir Qualitätsstandards, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dies ist bei der Anhörung von allen Expertinnen und Experten immer wieder betont worden. Wir brauchen Qualitätsstandards, die in Bayern festgelegt werden.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokraten wollen guten Ganztag. Was ist guter Ganztag?

Frau Kollegin Strohmayr, Ihre Zeit ist zu Ende.

– Ich komme sofort zum Ende. Das bedeutet, dass Kinder lernen, spielen und sich wohlfühlen. Wir sind ein reiches Bundesland, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Vielen Dank, Frau Kollegin Strohmayr.

Wir können uns guten Ganztag leisten. Dazu möchte ich Sie auffordern.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Der jeweils federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt beide Anträge zur Ablehnung.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 18/20641 betreffend "GanztagsBILDUNG statt nur Betreuung – Personaloffensive I" zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – FDP-Fraktion und SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Dagegen stimmen die FREIEN WÄHLER und die CSU. Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten Klingen und Bayerbach. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 18/20642 betreffend "GanztagsBILDUNG statt nur Betreuung: Personaloffensive II" zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – FDP-Fraktion und SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind FREIE WÄHLER und CSU-Fraktion. Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD-Fraktion und wiederum die beiden fraktionslosen Abgeordneten Klingen und Bayerbach. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 12 auf:

Antrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Christian Klingen, Prof. Dr. Ingo Hahn u. a. und Fraktion (AfD) Schutz der deutschen Sprache: Verwendung der Gendersprache in Behörden und Einrichtungen des Freistaates untersagen (Drs. 18/21749)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt wiederum 32 Minuten. Als erste Rednerin rufe ich Frau Dr. Anne Cyron, AfD-Fraktion, auf.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Sprache dient der Vermittlung von Inhalten. Die Bürger dieses Landes, auch jene, die im Begriff sind, die deutsche Sprache zu erlernen, haben ein Anrecht darauf, dass der Staat klar und deutlich und ohne ideologische Umschweife und Verrenkungen mit ihnen kommuniziert. Das geschriebene Wort hat kein Bekenntnis zu einer bestimmten Ideologie abzugeben, sondern soll ohne falsches Deutsch lediglich Inhalte vermitteln. Unsere wunderbare deutsche Sprache stand stets im Ruf, eine der präzisesten und klarsten Sprachen zu sein, bis Sprachwissenschaftler infolge der Gleichstellungspolitik mit dem Gendern der Sprache begannen und somit von dieser Klarheit unserer Sprache leider nicht mehr viel übrig blieb.